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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/4097 |
8.7.2024 |
Klage, eingereicht am 23. Mai 2024 – Ezubov/Rat
(Rechtssache T-273/24)
(C/2024/4097)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Pavel Ezubov (Moskau, Russland) (vertreten durch Rechtsanwälte D. Rovetta, M. Campa und V. Villante)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2024/847 des Rates vom 12. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), für nichtig zu erklären; |
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die Durchführungsverordnung (EU) 2024/849 des Rates vom 12. März 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (2), für nichtig zu erklären und |
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dem Rat die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf vier Gründe gestützt:
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1. |
Verstoß gegen die Begründungspflicht, gegen Art. 296 AEUV und gegen Art. 41 Abs. 2 Buchst. c der Charta der Grundrechte – Verletzung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und Verstoß gegen Art. 47 der Charta der Grundrechte |
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2. |
Rechtswidrigkeit des durch die Rechtsakte vom Juni 2023 eingeführten neuen Kriteriums für die Aufnahme in die Liste in Art. 1 Abs. 1 Buchst. e und Art. 2 Abs. 1 Buchst. g des Beschlusses 2014/145/GASP und Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 – Einrede der Rechtswidrigkeit nach Art. 277 AEUV |
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3. |
Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Verletzung der Beweislastregeln – in Art. 1 Abs. 1 Buchst. e und Art. 2 Abs. 1 Buchst. g des Beschlusses 2014/145/GASP und Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Verordnung (EU) Nr. 269/2014, die beide restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen betreffen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen |
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4. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gegen die Grundrechte des Klägers; Verletzung der Grundrechte des Klägers auf Eigentum und unternehmerische Freiheit; Verstoß gegen die Art. 16 und 17 der Charta der Grundrechte |
(1) ABl. L, 2024/847.
(2) ABl. L, 2024/849.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4097/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)