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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/5074

26.8.2024

Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 14. Mai 2024 – HJ/Crédit agricole Corporate & Investment Bank,

(Rechtssache C-350/24, Crédit agricole Corporate & Investment Bank)

(C/2024/5074)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour de cassation

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: HJ

Beklagte: Crédit agricole Corporate & Investment Bank

Vorlagefragen

1.

Ist das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG), das mit Beschluss (EU) 2020/135 des Rates der Europäischen Union vom 30. Januar 2020 (1) genehmigt wurde, dahin auszulegen, dass eine Regelung des Vereinigten Königreichs, mit der Art. 19 der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (2) umgesetzt wird, von einem Gericht, das nach dem Ende des Übergangszeitraums entscheidet, als Regelung eines Mitgliedstaats zu betrachten ist, mit der eine Richtlinie umgesetzt wird, sofern sich der Sachverhalt vor diesem Zeitpunkt zugetragen hat und/oder das Gerichtsverfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet wurde?

2.

Ist Art. 288 AEUV dahin auszulegen, dass ein mit einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen befasstes nationales Gericht, das das Recht eines anderen Mitgliedstaats anzuwenden hat, die Vorschriften dieses Rechts im Einklang mit einer Richtlinie auslegen muss, ohne dass dem der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens entgegensteht?

3.

Muss das nationale Gericht dieses Recht, falls es eine solche unionsrechtskonforme Auslegung nicht als möglich erachtet, unangewendet lassen so wie es sein eigenes nationales Recht unangewendet lassen müsste, wenn ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts oder eine primärrechtliche Bestimmung in ihrer Konkretisierung durch eine Richtlinie in Rede stehen?


(1)  Beschluss (EU) 2020/135 vom 30. Januar 2020 über den Abschluss des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 2020, L 29, S. 1).

(2)   ABl 2006, L 204, S. 23.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5074/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)