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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/3055 |
13.5.2024 |
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 1. Februar 2024 - NM, OU gegen TE
(Rechtssache C-77/24, Wunner (1) )
(C/2024/3055)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberster Gerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Revisionsrekurswerber: NM, OU
Revisionsrekursgegner: TE
Vorlagefragen
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1. |
Ist Art. 1 Abs. 2 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 (2) dahin auszulegen, dass er sich auch auf Schadenersatzansprüche gegen ein Organ einer Gesellschaft bezieht, die ein Gesellschaftsgläubiger auf deliktischen Schadenersatz wegen Verletzung von Schutzgesetzen (wie etwa Bestimmungen des Glücksspielrechts) durch das Organ stützt? |
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2. |
Für den Fall, dass die Frage 1 verneint wird:
Ist Art. 4 Abs. 1 der genannten Verordnung dahin auszulegen, dass sich der Ort des Schadenseintritts bei einer deliktischen Schadenersatzklage gegen ein Organ einer konzessionslos Online-Glücksspiel in Österreich anbietenden Gesellschaft wegen erlittener Spielverluste richtet nach
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(1) Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.
(2) Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“) (ABl. 2007, L 199, S. 40).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3055/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)