25.9.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 338/33 |
Klage, eingereicht am 7. August 2023 — ePlus/EUIPO — Telefónica Germany (E-Plus)
(Rechtssache T-463/23)
(2023/C 338/43)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: ePlus Inc. (Herndon, Virginia, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwältin A. Mottet)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionswortmarke E-Plus — Unionsmarke Nr. 17 781 791.
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. Juni 2023 in der Sache R 951/2022-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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dem EUIPO seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin einschließlich der im Verfahren vor der Nichtigkeitsabteilung und der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO entstandenen Kosten aufzuerlegen; |
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jedem eventuellen Streithelfer seine eigenen Kosten aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
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Unzureichende Prüfung der ernsthaften Benutzung und der Auswirkungen davon auf die Prüfung der Bösgläubigkeit; |
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Fehlerhafte Würdigung der Beweise bezüglich der Einstellung der Benutzung; |
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Nichtbeachtung der Tatsache, dass die Inhaberin die Benutzung eingestellt habe, und der Auswirkungen davon auf die Prüfung der Bösgläubigkeit. |