25.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/32


Klage, eingereicht am 7. August 2023 — ePlus/EUIPO — Telefónica Germany (E-Plus)

(Rechtssache T-462/23)

(2023/C 338/42)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: ePlus Inc. (Herndon, Virginia, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwältin A. Mottet)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Unionswortmarke E-Plus — Unionsmarke Nr. 17 698 846.

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. Juni 2023 in der Sache R 1463/2022-1.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin einschließlich der im Verfahren vor der Nichtigkeitsabteilung und der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO entstandenen Kosten aufzuerlegen;

jedem eventuellen Streithelfer seine eigenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Unzureichende Prüfung der ernsthaften Benutzung und der Auswirkungen davon auf die Prüfung der Bösgläubigkeit;

Fehlerhafte Würdigung der Beweise bezüglich der Einstellung der Benutzung;

Nichtbeachtung der Tatsache, dass die Inhaberin die Benutzung eingestellt habe, und der Auswirkungen davon auf die Prüfung der Bösgläubigkeit.