21.8.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 296/44 |
Klage, eingereicht am 7. Juli 2023 — Washtower IP/EUIPO — LG Electronics (WASHTOWER)
(Rechtssache T-376/23)
(2023/C 296/49)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Washtower IP BV (Hengelo, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwältin L. Fresco)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: LG Electronics, Inc. (Seoul, Republik Korea)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke WASHTOWER — Unionsmarke Nr. 18 193 675
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. April 2023 in der Sache R 412/2022-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Antrag von LG Electronics auf Nichtigerklärung zurückzuweisen oder, hilfsweise, die Entscheidung aufzuheben und die Sache zur erneuten Prüfung an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen; |
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dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen. |
Angeführte Klagegründe
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Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates; |
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Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates. |