21.8.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 296/35 |
Klage, eingereicht am 24. Mai 2023 — Timchenko/Rat
(Rechtssache T-298/23)
(2023/C 296/39)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Elena Petrovna Timchenko (Moskau, Russland) (vertreten durch Rechtsanwalt T. Bontinck, Rechtsanwältin L. Burguin, Rechtsanwalt S. Bonifassi sowie Rechtsanwältinnen E. Fedorova und J. Goffin)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
den Beschluss (GASP) 2023/572 des Rates vom 13. März 2023 für nichtig zu erklären, soweit er die Anwendung der restriktiven Maßnahmen verlängert, die mit dem Beschluss (GASP) 2022/582 des Rates vom 8. April 2022 und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/581 des Rates vom 8. April 2022 gegen die Klägerin erlassen wurden; |
— |
die Durchführungsverordnung (EU) 2023/571 des Rates vom 13. März 2023 für nichtig zu erklären, soweit sie die Anwendung der restriktiven Maßnahmen verlängert, die mit dem Beschluss (GASP) 2022/582 des Rates vom 8. April 2022 und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/581 des Rates vom 8. April 2022 gegen die Klägerin erlassen wurden; |
— |
den Rat zur Zahlung von vorläufig 1 000 000 Euro für den der Klägerin entstandenen immateriellen Schaden zu verurteilen; |
— |
dem Rat die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin stützt ihre Klage auf sechs Klagegründe, die mit denen in der Rechtssache T-297/23, Timchenko/Rat, identisch oder ihnen ähnlich sind.