22.5.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 179/73 |
Klage, eingereicht am 5. April 2023 — EBB (Sektion Rat)/Rat
(Rechtssache T-179/23)
(2023/C 179/101)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Europäischer Beamtenbund (Sektion Rat) (EBB [Sektion Rat]) (Brüssel, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwälte A. Champetier und S. Rodrigues)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären; folglich |
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die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären; |
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den Beklagten zur Zahlung von einem symbolischen Euro für den erlittenen immateriellen Schaden zu verurteilen; |
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dem Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung seiner Klage auf Aufhebung des Vermerks des Rates vom 3. April 2023, mit dem ihm die Ergebnisse und Folgen des Nachprüfungsverfahrens mitgeteilt wurden, das gemäß der Vereinbarung vom 28. März 2006 zwischen dem Rat der Europäischen Union und den Gewerkschaften bzw. Berufsverbänden des Personals des Generalsekretariats des Rates (im Folgenden: Vereinbarung) gegen ihn eingeleitet worden war, macht der Kläger drei Klagegründe geltend.
1. |
Verstoß gegen die Vereinbarung und das Mandatsschreiben. |
2. |
Verstoß gegen den Geist der loyalen Zusammenarbeit, der sich aus der Vereinbarung ergebe, gegen den Grundsatz der guten Verwaltung, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gegen den Grundsatz der Vertragserfüllung nach Treu und Glauben. |
3. |
Verletzung des Grundrechts der Vereinigungsfreiheit. |