11.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 127/54 |
Klage, eingereicht am 20. Februar 2023 — Kande Mupompa/Rat
(Rechtssache T-88/23)
(2023/C 127/66)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Alex Kande Mupompa (Kinshasa, Demokratische Republik Kongo) (vertreten durch Rechtsanwälte T. Bontinck und P. De Wolf sowie Rechtsanwältin A. Guillerme)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2022/2412 des Rates vom 8. Dezember 2022 (1) für nichtig zu erklären, soweit er damit in Nr. 5 des Anhangs dieses Beschlusses belassen wird; |
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die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2401 des Rates vom 8. Dezember 2022 (2) für nichtig zu erklären, soweit er damit in Nr. 5 des Anhangs I dieser Verordnung belassen wird; |
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:
1. |
Erstens: Verstoß gegen die Verteidigungsrechte. Hierzu macht der Kläger mehrere Rügen in Bezug auf den Verstoß gegen seine Rechte im Lauf der Verfahren, die zum Erlass und der Erneuerung der restriktiven Maßnahmen gegen ihn durch den Rat geführt hätten, und insbesondere einen Verstoß gegen sein Recht, unter akzeptablen Bedingungen gehört zu werden, geltend. |
2. |
Zweiter Klagegrund: Offensichtlicher Beurteilungsfehler, den der Rat begangen haben soll, was die Beteiligung des Klägers an den Handlungen betreffe, die schwere Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo darstellten. Der Kläger kritisiert den Kontext der Überprüfung, der der beanstandeten Erneuerung der restriktiven Maßnahmen vorausgegangen sei, und bestreitet jedwede aktuelle Beteiligung an den Ereignissen, auf die der Beschluss, ihn in die Liste der von dem Beschluss 2010/788/GASP erfassten Personen aufzunehmen, gestützt sei. |
(1) Beschluss (GASP) 2022/2412 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (ABl. 2022, L 317, S. 122).
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2022/2401 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Durchführung des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (ABl. 2022, L 317, S. 32).