3.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 121/13


Klage, eingereicht am 16. Februar 2023 — Jaw de Croon/CPVO — Belgicactus (Belsemred1)

(Rechtssache T-77/23)

(2023/C 121/18)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Jaw de Croon Holding BV (Apeldoorn, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwalt T. Overdijk)

Beklagter: Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Belgicactus BVBA (Westerlo, Belgien)

Angaben zum Verfahren vor dem CPVO

Inhaberin des betroffenen gemeinschaftlichen Sortenschutzes: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Betroffener gemeinschaftlicher Sortenschutz: Gemeinschaftliches Sortenschutzrecht Belsemred1

Verfahren vor dem CPVO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Beschwerdekammer des CPVO vom 16. Dezember 2022 in der Sache A024/2021

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem CPVO aufzugeben, das für „Belsemred1“ gewährte gemeinschaftliche Sortenschutzrecht für nichtig zu erklären; hilfsweise, dem CPVO aufzugeben, weitere Beweise zu vom Gericht benannten Fragen zu erheben;

dem CPVO seine eigenen Kosten aufzuerlegen und es zu verurteilen, die der Klägerin entstandenen Verfahrenskosten gemäß den anwendbaren Regeln zu zahlen und/oder zu erstatten.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen wesentliche Verfahrenserfordernisse;

Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates bzw. jegliche für ihre Anwendung maßgebliche Regelung, einschließlich des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.