3.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 121/13 |
Klage, eingereicht am 16. Februar 2023 — Jaw de Croon/CPVO — Belgicactus (Belsemred1)
(Rechtssache T-77/23)
(2023/C 121/18)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Jaw de Croon Holding BV (Apeldoorn, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwalt T. Overdijk)
Beklagter: Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Belgicactus BVBA (Westerlo, Belgien)
Angaben zum Verfahren vor dem CPVO
Inhaberin des betroffenen gemeinschaftlichen Sortenschutzes: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Betroffener gemeinschaftlicher Sortenschutz: Gemeinschaftliches Sortenschutzrecht Belsemred1
Verfahren vor dem CPVO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Beschwerdekammer des CPVO vom 16. Dezember 2022 in der Sache A024/2021
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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dem CPVO aufzugeben, das für „Belsemred1“ gewährte gemeinschaftliche Sortenschutzrecht für nichtig zu erklären; hilfsweise, dem CPVO aufzugeben, weitere Beweise zu vom Gericht benannten Fragen zu erheben; |
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dem CPVO seine eigenen Kosten aufzuerlegen und es zu verurteilen, die der Klägerin entstandenen Verfahrenskosten gemäß den anwendbaren Regeln zu zahlen und/oder zu erstatten. |
Angeführte Klagegründe
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Verstoß gegen wesentliche Verfahrenserfordernisse; |
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Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates bzw. jegliche für ihre Anwendung maßgebliche Regelung, einschließlich des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. |