11.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 127/47


Klage, eingereicht am 16. Februar 2023 — Angelidis/Parlament

(Rechtssache T-49/23)

(2023/C 127/58)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Angel Angelidis (Brüssel, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Maes und J.-N. Louis)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Parlaments vom 15. Juli 2022 über die Verhängung einer Disziplinarstrafe aufzuheben;

diese Entscheidung aus seiner Personalakte zu entfernen;

ihm die aufgrund dieser Entscheidung von seinem Ruhegehalt einbehaltenen Beträge, zuzüglich Verzugszinsen seit dem ersten Abzug, zu erstatten;

das Parlament zu verurteilen, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 50 000 Euro zu zahlen für den ihm entstandenen schweren immateriellen und finanziellen Schaden einschließlich der Verletzung der Ruhe seines Familienlebens, während er gleichzeitig seine an einer schweren Krankheit leidende Ehefrau unterstützen müsse;

dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt.

1.

Verstoß gegen Art. 2 von Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Union. Sein volljähriger Sohn sei der Mutter nicht von einer zuständigen Behörde oder in Anwendung einer Rechtsvorschrift anvertraut worden. Folglich sei das Parlament weiterhin verpflichtet gewesen, ihm die Kinderzulage für das unterhaltsberechtigte Kind zu gewähren.

2.

Verletzung von Art. 1 Buchst. a und b der Schlussfolgerung Nr. 274/15 der Verwaltungsleiter. Bei Anwendung dieser Bestimmungen hätte das Parlament davon ausgehen müssen, dass er seinen Sohn tatsächlich unterhalte, und es hätte keinen Beweis für den tatsächlichen Unterhalt verlangen dürfen.

3.

Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, weil der Kläger vor dem Erlass der gegen ihn verhängten Strafe nicht angehört worden sei und es dem Generalsekretär des Parlaments offensichtlich an Unparteilichkeit gefehlt habe.