18.9.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 329/11 |
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Frankreich), eingereicht am 28. Juni 2023 — Association Mousse/Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) und SNCF Connect
(Rechtssache C-394/23, Mousse)
(2023/C 329/14)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Conseil d’État
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Association Mousse
Beklagte: Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL), SNCF Connect
Vorlagefragen
1. |
Kann bei der Beurteilung der Angemessenheit, Erheblichkeit und Beschränkung auf das für die Zwecke der Verarbeitung der Daten notwendige Maß der Datenerhebung im Sinne der Bestimmungen von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO (1) und der Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und f DSGVO die allgemeine Verkehrssitte in der Kommunikation auf Zivil-, Handels- und Verwaltungsebene berücksichtigt werden, so dass die auf die Angaben „Herr“ oder „Frau“ beschränkte Erhebung von Daten hinsichtlich der Anrede der Kunden als erforderlich angesehen werden könnte, ohne dass der Grundsatz der Datenminimierung dem entgegenstünde? |
2. |
Ist bei der Beurteilung, ob die verpflichtende Erhebung und Verarbeitung von Daten hinsichtlich der Anrede der Kunden erforderlich ist, in Anbetracht der Tatsache, dass einige Kunden der Ansicht sind, dass auf sie keine der beiden Anreden zutreffe und dass die Erhebung dieser Daten in Bezug auf sie nicht erheblich sei, zu berücksichtigen, dass die Kunden, nachdem sie dem Verantwortlichen diese Daten zur Verfügung gestellt haben, um die angebotene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, nach Art. 21 DSGVO ihr Recht, der Verwendung und Speicherung dieser Daten zu widersprechen, unter Berufung auf ihre besondere Situation geltend machen könnten? |
(1) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. 2016, L 119, S. 1).