11.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 321/24


Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 9. Juni 2023 — EA/Artemis security

(Rechtssache C-367/23, Artemis security)

(2023/C 321/29)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour de cassation

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: EA

Beklagte: Artemis security SAS

Vorlagefragen

1.

Erfüllt Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung die Voraussetzungen, um unmittelbare Wirkung zu entfalten und von einem Arbeitnehmer in einem ihn betreffenden Rechtsstreit geltend gemacht zu werden?

2.

Ist Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/88/EG dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen im Fall eines Verstoßes gegen die Vorschriften, die zur Durchführung der für die unentgeltliche Untersuchung des Arbeitnehmers erforderlichen Maßnahmen erlassen wurden, der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers vom Nachweis eines Nachteils abhängig gemacht wird, der sich aus diesem Verstoß ergeben hat?