17.7.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 252/19


Rechtsmittel, eingelegt am 4. April 2023 von NS gegen das Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 25. Januar 2023 in der Rechtssache T-805/21, NS/Parlament

(Rechtssache C-218/23 P)

(2023/C 252/22)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: NS (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Andere Partei des Verfahrens: Europäisches Parlament

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das vorliegende Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären;

das Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2023 in der Rechtssache T-805/21 aufzuheben;

folglich den Klageanträgen der Rechtsmittelführerin stattzugeben und somit:

die Entscheidung vom 21. Januar 2021, mit der sie auf die Stelle einer Beraterin der Generaldirektion Präsidentschaft umgesetzt wurde, und, soweit erforderlich, die Entscheidung vom 8. März 2021 über die Rückforderung des zu Unrecht Erlangten aufzuheben;

soweit erforderlich die Entscheidung vom 16. Dezember 2021 aufzuheben, mit der ihre Beschwerde vom 7. April 2021 zurückgewiesen wurde;

ihr materiellen und immateriellen Schadensersatz zu gewähren;

dem Beklagten sämtliche Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin stützt ihr Rechtsmittel auf folgende Gründe:

1.

Das angefochtene Urteil lege das Konzept des Rechts, gehört zu werden, falsch aus, nehme falsche rechtliche Einordnungen vor und verfälsche die Akte. Die erste Instanz habe ihre Begründungspflicht verletzt.

2.

Das angefochtene Urteil verletze die Begründungspflicht.

3.

Das angefochtene Urteil verletze die Fürsorgepflicht.