12.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 205/28 |
Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Rejonowy w Białymstoku (Polen), eingereicht am 10. März 2023 — XL/Sąd Rejonowy w Białymstoku
(Rechtssache C-146/23, Sąd Rejonowy w Białymstoku)
(2023/C 205/32)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Sąd Rejonowy w Białymstoku
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: XL
Beklagter: Sąd Rejonowy w Białymstoku
Vorlagefrage
Sind Art. 2 des Vertrags über die Europäische Union, in dem die Werte festgelegt sind, auf die sich die Europäische Union bezüglich der Achtung der Rechtsstaatlichkeit gründet, sowie Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 des Vertrags über die Europäische Union in Verbindung mit Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bezüglich der Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzes durch die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Rechts auf Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht dahin auszulegen, dass der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit nationalen Vorschriften entgegensteht, die zwecks Begrenzung der Haushaltsausgaben bewirken, dass von dem Mechanismus zur Festsetzung der richterlichen Bezüge auf der Grundlage objektiver Kriterien, die von willkürlicher Beeinflussung durch die Exekutive und die Legislative unabhängig sind, abgewichen wird und die zur Folge haben, dass die Höhe der Richterbesoldung dauerhaft herabgesetzt wird, was gegen die Verfassungsgarantien verstößt, die gewährleisten, dass die Richter eine der Würde ihres Amtes und dem Umfang ihrer Pflichten angemessene Vergütung erhalten und dass die Rechtsprechung von unabhängigen Gerichten und unabhängigen Richtern ausgeübt wird?