17.7.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 252/14 |
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Potsdam (Deutschland) eingereicht am 7. März 2023 — Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gegen GL
(Rechtssache C-135/23, GEMA)
(2023/C 252/15)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Potsdam
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V. (GEMA)
Beklagter: GL
Vorlagefrage
Stellt es eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 2001/29/EG (1) dar, wenn der Betreiber eines Apartmenthauses in dem Apartmenthaus Fernseher zur Verfügung stellt, die ohne einen zentralen Empfang für eine Weiterleitung der Signale Sendungen jeweils über eine Zimmerantenne empfangen?
(1) Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. 2001, L 167, S. 10).