8.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 303/57


Klage, eingereicht am 27. Juni 2022 — Montanari/EUCAP Sahel Niger

(Rechtssache T-371/22)

(2022/C 303/73)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Marco Montanari (Reggio Emilia, Italien) (vertreten durch Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin A. Champetier)

Beklagte: EUCAP Sahel Niger (Niamey, Niger)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die vorliegende Klage für zulässig und für begründet zu erklären;

in der Folge

die Entscheidung vom 28. April 2022 aufzuheben, soweit mit ihr sein Antrag vom 4. Februar 2022 auf Schadensersatz zurückgewiesen wird;

die Beklagte zum Ersatz seines immateriellen und finanziellen Schadens zu verurteilen, wobei dieser nach billigem Ermessen auf 10 000 Euro bzw. auf 964 800 Euro beziffert wird;

der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung seiner Klage macht der Kläger zwei Gründe geltend.

1.

Verletzung des Rechts des Arbeitnehmers auf Gesundheit und auf Würde; Mobbinghandlungen, die der Kläger erlitten habe.

2.

Verletzung des Rechts auf eine gute Verwaltung und Verstoß gegen die Fürsorgepflicht.