8.8.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 303/57 |
Klage, eingereicht am 27. Juni 2022 — Montanari/EUCAP Sahel Niger
(Rechtssache T-371/22)
(2022/C 303/73)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Marco Montanari (Reggio Emilia, Italien) (vertreten durch Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin A. Champetier)
Beklagte: EUCAP Sahel Niger (Niamey, Niger)
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die vorliegende Klage für zulässig und für begründet zu erklären; |
in der Folge
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die Entscheidung vom 28. April 2022 aufzuheben, soweit mit ihr sein Antrag vom 4. Februar 2022 auf Schadensersatz zurückgewiesen wird; |
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die Beklagte zum Ersatz seines immateriellen und finanziellen Schadens zu verurteilen, wobei dieser nach billigem Ermessen auf 10 000 Euro bzw. auf 964 800 Euro beziffert wird; |
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der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung seiner Klage macht der Kläger zwei Gründe geltend.
1. |
Verletzung des Rechts des Arbeitnehmers auf Gesundheit und auf Würde; Mobbinghandlungen, die der Kläger erlitten habe. |
2. |
Verletzung des Rechts auf eine gute Verwaltung und Verstoß gegen die Fürsorgepflicht. |