1.8.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 294/45 |
Klage, eingereicht am 17. Juni 2022 — Akhmedov/Rat
(Rechtssache T-363/22)
(2022/C 294/62)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Farkhad Teimurovich Akhmedov (Baku, Aserbaidschan) (vertreten durch Rechtsanwalt W. Julié)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2022/582 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1) (im Folgenden: angefochtener Beschluss) für nichtig zu erklären, soweit er ihn betrifft; |
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die Durchführungsverordnung (EU) 2022/581 des Rates vom 8. April 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (2) für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betrifft; |
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den Beklagten zu verurteilen, ihm den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen; |
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dem Beklagten die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten für seine Verteidigung aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1. |
Art. 2 Abs. 1 Buchst. g des Beschlusses 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (3) in der durch den Beschluss (GASP) 2022/329 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (4) geänderten Fassung und Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (5) in der durch die Verordnung (EU) 2022/330 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (6) geänderten Fassung seien rechtswidrig und verstießen gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung. |
2. |
Verstoß gegen die Begründungspflicht. |
3. |
Offensichtlicher Fehler bei der Sachverhaltswürdigung. |
4. |
Unverhältnismäßige Verletzung des Eigentumsrechts. |