18.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 276/17


Klage, eingereicht am 25. Mai 2022 — PC/Rat

(Rechtssache T-309/22)

(2022/C 276/25)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: PC (vertreten durch Rechtsanwälte G. Lansky, P. Goeth und A. Egger)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

gemäß Art. 263 AEUV den Beschluss (GASP) 2022/429 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), und die Durchführungsverordnung (EU) 2022/427 des Rates vom 15. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (2), (im Folgenden: angefochtene Rechtsakte) für nichtig zu erklären, soweit diese Rechtsakte den Kläger betreffen, und

dem Rat gemäß Art. 134 der Verfahrensordnung die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger macht als einzigen Klagegrund geltend, der Rat habe dadurch einen Beurteilungsfehler begangen, dass er den Namen des Klägers in die Listen in den Anhängen der angefochtenen Rechtsakte aufgenommen habe. Nach Auffassung des Klägers

weist die vom Rat angegebene Begründung für die Aufnahme des Klägers in die Listen erhebliche Mängel auf;

nennt der Rat nicht die einzelfallbezogenen, spezifischen und konkreten Gründe, aus denen gegen den Kläger restriktive Maßnahmen verhängt wurden, und sind die angeführten Gründe entgegen den Verpflichtungen des Rates nicht hinreichend präzise;

reichen die vorgelegten Beweismittel nicht aus, um den Kläger durch die angefochtenen Rechtsakte in die Listen aufzunehmen.


(1)  ABl. 2022, L 87 I, S. 44.

(2)  ABl. 2022, L 87 I, S. 1.