13.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 94/19 |
Rechtsmittel, eingelegt am 30. November 2022 von der Portugiesischen Republik gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 21. September 2022 in der Rechtssache T-95/21, Portugal/Kommission
(Rechtssache C-736/22 P)
(2023/C 94/21)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Portugiesische Republik (vertreten durch P. Barros da Costa, L. Borrego und A. Soares de Freitas als Bevollmächtigte im Beistand der Rechtsanwälte M. Gorjão-Henriques und A. Saavedra)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
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das Urteil des Gerichts vom 21. September 2022, Portugiesische Republik/Kommission (T-95/21, EU:T:2022:567), aufzuheben, mit dem die Klage der Portugiesischen Republik auf Nichtigerklärung von Art. 1 sowie der Art. 4 und 6 des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 4. Dezember 2020 über die von Portugal durchgeführte Beihilferegelung SA.21259 (2018/C) (ex 2018/NN) zugunsten der Freizone Madeira (Zona Franca da Madeira, ZFM) — Regelung III (1) abgewiesen wurde; |
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der Europäischen Kommission die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, einschließlich der Kosten der Portugiesischen Republik und der Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (T-95/21 R) entstanden sind. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
1. |
Rechtsfehler, was die Anwendung von Art. 108 Abs. 1 AEUV und der Verordnung (EU) 2015/1589 (2)
(Art. 1 Buchst. b Ziff. ii sowie Art. 21 bis 23) angehe, da es sich um bestehende Beihilfen und nicht um neue Beihilfen handele
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2. |
Rechtsfehler, da die Voraussetzung der Herkunft der Gewinne, für die die ermäßigte Körperschaftsteuer gelte, falsch ausgelegt worden sei und weil die für die ZFM geltende Regelung im Einklang mit den Beschlüssen der Kommission von 2007 und 2013 und den Art. 107 und 108 AEUV durchgeführt worden sei
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3. |
Rechtsfehler wegen fehlender/unzureichender/widersprüchlicher Begründung — Fehlende Kohärenz zwischen den internationalen rechtlichen Voraussetzungen der OECD im Bereich der Steuern und der erfolgten Auslegung des Begriffs „tatsächlich und materiell in der Region [ausgeübte] Tätigkeiten“
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4. |
Rechtsfehler bei der Auslegung der Voraussetzung „tatsächlich und materiell in der Region [ausgeübte] Tätigkeiten“ wegen fehlender Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen, des Ausstrahlungseffekts (spillover effect) und der Grundfreiheiten
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5. |
Rechtsfehler wegen fehlender/unzureichender Begründung und/oder Verfälschung von Beweisen und/oder Ersetzung der Begründung der Entscheidung — Voraussetzung der Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen
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6. |
Hilfsweise: Rechtsfehler wegen fehlerhafter Auslegung hinsichtlich der Voraussetzung der Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen und/oder widersprüchliche und/oder unzureichende Begründung
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7. |
Rechtsfehler, da die nationalen Behörden der Kommission eine „Methode …, die es ermöglicht hätte, die Richtigkeit und Dauerhaftigkeit der … Arbeitsplätze zu überprüfen“, im Sinne der Regelung III mitgeteilt hätten
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8. |
Rechtsfehler wegen Umkehr der Beweislast
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9. |
Das angefochtene Urteil verletze Verteidigungsrechte und allgemeine Grundsätze des Unionsrechts
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(1) Beschluss der Europäischen Kommission vom 4. Dezember 2020 über die von Portugal durchgeführte Beihilferegelung SA.21259 (2018/C) (ex 2018/NN) zugunsten der Freizone Madeira (Zona Franca da Madeira, ZFM) — Regelung III.
(2) Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. 2015, L 248, S. 9).