5.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 463/19 |
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 16. September 2022 — Società Italiana Imprese Balneari Srl/Comune di Rosignano Marittimo u. a.
(Rechtssache C-598/22)
(2022/C 463/26)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Consiglio di Stato
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Società Italiana Imprese Balneari Srl
Rechtsmittelgegner: Comune di Rosignano Marittimo, Ministero dell’Economia e delle Finanze, Agenzia del demanio — Direzione regionale Toscana e Umbria, Regione Toscana
Vorlagefrage
Stehen die Art. 49 und 56 AEUV und die dem Urteil Laezza (C-375/14) zu entnehmenden Grundsätze, soweit anwendbar, der Auslegung einer nationalen Bestimmung wie Art. 49 des See- und Luftfahrtgesetzbuchs dahin entgegen, dass danach bei Ablauf der Konzession, wenn diese, auch aufgrund einer neuen Entscheidung, ohne Unterbrechung erneuert wird, die auf öffentlichem Grund und Boden errichteten Bauwerke, die Teil des zum Betrieb der Badeanstalt errichteten Vermögensbestands sind, vom Konzessionär unentgeltlich und entschädigungslos übertragen werden, wobei diese Wirkung der unmittelbaren Einziehung eine Beschränkung darstellen kann, die über das hinausgeht, was zur Erreichung des vom nationalen Gesetzgeber tatsächlich verfolgten Ziels erforderlich ist, und die daher im Hinblick auf dieses Ziel unverhältnismäßig ist?