11.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 266/16


Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 22. April 2022 — Edil Work 2 S.r.l., S.T. S.r.l./STE S.a.r.l.

(Rechtssache C-276/22)

(2022/C 266/19)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte suprema di cassazione

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerinnen: Edil Work 2 S.r.l., S.T. S.r.l.

Kassationsbeschwerdegegnerin: STE S.a.r.l.

Vorlagefrage

Stehen die Art. 49 und 54 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dem entgegen, dass ein Mitgliedstaat, in dem eine Gesellschaft (konkret eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ursprünglich gegründet wurde, auf diese die nationalen Bestimmungen über die Arbeitsweise und die Geschäftsführung der Gesellschaft anwendet, wenn die Gesellschaft, nachdem sie ihren Sitz verlegt und sich nach dem Recht des Zuzugmitgliedstaats neu gegründet hat, ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Wegzugmitgliedstaat behält und die in Rede stehende Maßnahme der Geschäftsführung sich maßgeblich auf die Tätigkeit der Gesellschaft auswirkt?