20.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 513/34


Klage, eingereicht am 22. Oktober 2021 — Auken u. a./Kommission

(Rechtssache T-689/21)

(2021/C 513/48)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Margrete Auken, Tilly Metz, Jutta Paulus, Michèle Rivasi und Kimberly van Sparrentak (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B. Kloostra)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die stillschweigende Ablehnung vom 13. August 2021 im Anschluss an ihren Zweitantrag vom 30. Juni 2021 gegen die Entscheidung vom 9. Juni 2021, mit der ihnen der beantragte Zugang zu Dokumenten verweigert wurde, für nichtig zu erklären, und

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

1.

Erster Klagegrund: Die Beklagte habe die Ausnahmeregelung in Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 (1) rechtswidrig angewandt.

2.

Zweiter Klagegrund: Die Beklagte habe die Anwendung der Ausnahmeregelung nicht Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 nicht gerechtfertigt und demnach gegen die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 verstoßen, da die Beklagte keine enge Auslegung und Anwendung von Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich und Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) 1049/2001 vorgenommen habe.

3.

Dritter Klagegrund: Die Beklagte habe die Ausnahmeregelung in Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 inkohärent angewandt.

4.

Vierter Klagegrund: Die Beklagte habe nicht berücksichtigt, dass es ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der angeforderten Informationen gebe.

5.

Fünfter Klagegrund: Die angefochtene Entscheidung verstoße gegen Art. 52 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001 L 145, S. 43- 48).