GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Für eine neue Entwicklungspartnerschaft zwischen der EU und dem Pazifikraum /* JOIN/2012/06 final */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN Für eine neue Entwicklungspartnerschaft
zwischen der EU und dem Pazifikraum
1. Die
EU und der Pazifikraum Angesichts der wachsenden
geostrategischen Bedeutung des Pazifikraums und der von der Welt erkannten
Bedrohung der Pazifikinseln durch den Klimawandel wird der Region von der EU
und vielen ihrer strategischen Partner wie USA, Japan, China, Russland und
Indien in ihrer Außenpolitik immer mehr Priorität eingeräumt. Auch andere bilaterale Partner und
multilaterale Institutionen bauen ihre Präsenz in der Region aus. Die meisten
EU-Mitgliedstaaten setzen darauf, dass ihre außenpolitischen Interessen in
dieser Region von der EU gefördert und gewahrt werden. Die EU führt einen regelmäßigen politischen Dialog mit
einzelnen Ländern und der Region und ist ein einflussreicher Geber und Partner
im Pazifikraum. Zu den Partnern der EU im
Pazifikraum gehören 15 unabhängige Inselstaaten[1],
4 überseeische Länder und Gebiete (ÜLG)[2],
das Pacific Islands Forum (PIF) sowie Australien und Neuseeland als wichtige
Mitglieder des Forums und gleichgesinnte Partner. Als globaler Akteur will
die EU ihre Partnerschaften über ein Geber-Nehmer-Verhältnis hinaus erneuern
und stärken. Die Strategie der
EU für den pazifischen Raum aus dem Jahr 2006[3]
war ein erster Schritt in diese Richtung. In
der Folge wurde der politische Dialog zwischen der EU und dem PIF durch seine
Verlagerung auf die Ministerebene aufgewertet. Die EU sollte die Wirkung
ihrer Entwicklungspolitik im Einklang mit der EU-Agenda für den Wandel[4] steigern und ihre
Position als zweitgrößter Geber für die Region nach Australien[5] konsolidieren. Dadurch kann sie die politische Dimension
ihrer Partnerschaft ausbauen, indem sie sowohl auf bilateraler als auch auf
regionaler und multilateraler Ebene einen wirksameren Dialog mit Pazifikstaaten
aufnimmt, um ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie,
verantwortungsvolle Staatsführung und nachhaltige Entwicklung zu intensivieren
und auf eine uneingeschränkte Achtung der UN-Charta und des Völkerrechts in der
Welt hinzuwirken. Aufbauend auf dem Abkommen
von Cotonou[6]
und den Erfahrungen aus der Umsetzung der Strategie der EU für den pazifischen
Raum stehen im Vordergrund dieser gemeinsamen Mitteilung die
entwicklungspolitischen Aspekte der EU-Beziehungen zu der Region. So wird ein
Maßnahmenpaket für eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen der EU und dem
Pazifikraum mit den folgenden Hauptzielen vorgeschlagen: · Förderung der Kohärenz der EU-Politik in den
Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Klimawandel und anderen Bereichen wie
Handel, Umwelt, Fischerei und Forschung einerseits und Unterstützung in den
Bereichen Menschenrechte und Demokratie andererseits, · Anpassung und Rationalisierung der Methoden der
Erbringung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) der EU sowie Aufstockung
der finanziellen Unterstützung für die Bewältigung des Klimawandels im
Pazifikraum, um Mehrwert, Ergebnisse, Wirkung und Effektivität insgesamt zu
verbessern, · Förderung der erfolgreichen regionalen Integration
der ÜLG im Pazifikraum und Stärkung ihrer Fähigkeit, die EU-Werte zu befördern
und als Katalysator für ein breitenwirksames und nachhaltiges Wachstum im
Hinblick auf die menschliche Entwicklung in der Region zu sorgen, · Festlegung einer positiven Agenda mit den
Pazifikstaaten zur Vertretung gemeinsamer Belange im Rahmen der Vereinten
Nationen und sonstiger internationaler Foren, · Zusammenschluss mit gleichgesinnten Partnern, um
wichtige Menschenrechtsfragen anzugehen und zur Konsolidierung demokratischer
Prozesse in der Region beizutragen. Im
EU-Programmierungszyklus 2014-2020 für die Entwicklungszusammenarbeit mit den
einzelnen pazifischen Ländern und Gebieten und der Region als Ganzes sowie im
Zuge der Neugestaltung der Strategie der EU für ihr Engagement im Pazifikraum
sollten die Ergebnisse der gemeinsamen Bemühungen im Rahmen der Vereinten
Nationen, die verstärkte politische Zusammenarbeit und die Umsetzung der im
Folgenden dargelegten Vorschläge berücksichtigt werden. 2. Die
Besonderheiten des Pazifikraums 2.1. Kleine
Staaten, große Entfernungen, Vielfalt und Fragilität In den pazifischen
Inselstaaten und ‑gebieten (Pacific Island Countries and Territories –
PICTs) leben 10 Millionen Menschen auf einer Landfläche von 552 000
km², umgeben von einer ausschließlichen Wirtschaftszone von 30 Millionen
km² Meeresfläche im von der EU am weitesten entfernten Teil der Welt. Die meisten PICTs sind kleine
Inselstaaten, von denen 10 zu den 15 kleinsten Volkswirtschaften der Welt
gehören. In drei Fällen handelt es sich um Atollstaaten, deren Staatsgebiet
kaum über dem Meeresspiegel liegt und deren wenige Einwohner weit verstreut
leben. Die PICTs verfügen nur
über recht wenige natürliche, finanzielle, institutionelle und menschliche
Ressourcen, die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte ist vergleichsweise
hoch und die Bereitstellung von Dienstleistungen und die Einfuhr von Waren
verursachen enorme Kosten. Die Wirtschaft
vieler PICTs ist stark von Einnahmen aus ihren natürlichen Ressourcen abhängig,
etwa vom Verkauf von Fischereilizenzen an ausländische Schiffe. Trotz der Dominanz des öffentlichen Sektors bestehen in
einigen Ländern Verwaltungsdefizite, der Privatsektor hat kaum Zugang zu
Finanzmitteln und es lassen sich nur schwer Skaleneffekte erzielen. Angesichts der Isolation und der eingeschränkten
Handelsmöglichkeiten führen diese Länder ein Dasein am Rande der
Weltwirtschaft. Die Abhängigkeit von Hilfe und
die große Zahl von Staaten und Gebieten stellen bedeutende
entwicklungspolitische Herausforderungen dar. Timor-Leste, das sich noch
von dem Konflikt erholt und nur teilweise in die institutionellen
PIF-Strukturen eingebunden ist, bemüht sich um Beitritt zum Verband
Südostasiatischer Nationen (ASEAN) und ist mit ähnlichen strukturellen
Sachzwängen wie viele andere Entwicklungsländer konfrontiert. Die ÜLG hingegen weisen einen nah am
EU-Durchschnitt liegenden Entwicklungsstand auf und streben nach einer
weitergehenden Integration in der Region. Auf Papua-Neuguinea und
Fidschi entfallen zusammen 88,6 % der Landfläche, 70 % des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) und 74,5 % der Bevölkerung der PICTs. Während in Fidschi, wo seit 2006 der
Ausnahmezustand herrscht, allmählich die Demokratisierung in Gang kommt, will
Papua-Neuguinea in die Verbesserung von Governance-Prozessen investieren, um
seine umfangreichen natürlichen und menschlichen Ressourcen und das Potenzial
seines aufstrebenden – wenn auch noch weitgehend in ausländischer Hand
befindlichen – Unternehmenssektors umfassend zu nutzen. 2.2. Entwicklungspolitische
Errungenschaften und Folgen des Klimawandels Der wahre Reichtum des
Pazifikraums besteht in seiner einzigartigen Biodiversität und seinen üppigen
Ökosystemen, die für die Bevölkerung wichtige Funktionen erfüllen. Insbesondere die Ostmelanesischen Inseln,
Neukaledonien und Polynesien/Mikronesien sind Biodiversitäts-Hotspots. Die Meeresressourcen
werden jedoch durch Umweltverschmutzung, Raubbau, Lebensraumveränderungen und
invasive Arten gefährdet. Die
Tropenwälder sind von Abholzung und Degradierung bedroht. Die Exposition und
Vulnerabilität gegenüber Naturkatastrophen, die schwere Verluste an
Menschenleben und erhebliche Sachschäden verursachen können, sind gemeinsame
Probleme der gesamten Region. Durch den
Bevölkerungsdruck werden das ökologische und das soziale Gleichgewicht
zusätzlich gestört. Die rasch
zunehmende, junge Bevölkerung benötigt Bildungs-, Beschäftigungs- und
Einkommensmöglichkeiten. Einerseits ist die
Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte ein erhebliches Entwicklungshemmnis,
andererseits stellen die Heimatüberweisungen von Migranten für viele
Volkswirtschaften im Pazifikraum einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. So leben zahlreiche Auswanderer von pazifischen Inseln
beispielsweise in Australien oder Neuseeland. Die demokratischen
Grundsätze und die Menschenrechte werden in der Region weitgehend geachtet;
lediglich Fidschi bildet hier seit dem Putsch von 2006 eine Ausnahme. Jedoch können die
Pazifikstaaten bei der Ratifizierung von Menschenrechtsübereinkommen nur eine
bescheidene Bilanz vorweisen, geschlechtsbezogene Gewalt ist stark verbreitet
und der Frauenanteil auf den Entscheidungsebenen ist gering. Die Pazifikstaaten erholen
sich langsam von der globalen Krise, unter anderem dank des anhaltenden
robusten Wachstums in Asien. Dem
Privatsektor mangelt es allerdings nach wie vor an Widerstandskraft. 2010 belief sich das Wirtschaftswachstum auf
durchschnittlich 0,8 %. Im Jahr 2011 dürfte es bei 1,7 % liegen und
2012 niedrig bleiben, außer in ressourcenreichen Ländern (Papua-Neuguinea,
Salomonen und Nauru) und Vanuatu. Es wird mit
einer Zunahme des Tourismus und der Heimatüberweisungen gerechnet. Das Hauptrisiko für das Wachstum besteht in der Inflation
infolge hoher Öl- und Nahrungsmittelpreise. In
Timor-Leste hat die Erhöhung der Staatsausgaben dank der Erdöleinnahmen im Jahr
2010 zu einem Anstieg des BIP um 9,5 % geführt, der sich 2011 und 2012
noch beschleunigen dürfte. Die makroökonomische
Stabilität wird jedoch in den meisten Pazifikstaaten ein Thema bleiben. Von
besonderer Bedeutung ist die Tragfähigkeit der Schulden. Was die
Millenniumsentwicklungsziele (MDG) betrifft, so wird Papua-Neuguinea sie nicht
erreichen können. Hingegen kommen die anderen Pazifikstaaten bei der
Reduzierung der Kindersterblichkeit gut voran, verzeichnen aber bei den anderen
Zielen unterschiedliche Fortschritte. Die MDG-Ergebnisse von Timor-Leste sind gemischt:
Einerseits wurden bedeutende Fortschritte bei der Armutsbekämpfung erzielt,
andererseits sind die Ergebnisse bei den Gesundheitsindikatoren und den
Gesundheitsstandards nur mäßig, denn für große Teile der Bevölkerung ist keine
ausreichende Ernährungssicherheit gegeben. Die Energieversorgung ist
ein grundlegendes Problem. Die
kleinen Inselstaaten im Pazifik hängen in hohem Maße von der Einfuhr von
Erdölerzeugnissen als Hauptenergiequelle ab. Die
schwankenden Weltmarktpreise und die Verschiffungs- und Transportkosten
belasten die Staatshaushalte ganz erheblich und treiben die Betriebsausgaben
der Versorgungs‑ und sonstigen Unternehmen in die Höhe, was wiederum zu
hohen Nahrungsmittel- und Strompreisen führt. Als
Alternative wird mitunter erneuerbare Energie erzeugt. Allerdings
ist die Sicherheit der Energieversorgung der Menschen im Pazifikraum durch
Veränderungen sowohl des Angebots (Verfügbarkeit und Zugänglichkeit) als auch
der Nachfrage (Erschwinglichkeit) zunehmend gefährdet. Aus diesem Grund wurde 2009 ein Aktionsrahmen für die
Energieversorgungssicherheit im Pazifikraum („Framework for Action on Energy
Security in the Pacific“ – FAESP) erstellt. Bisher
verfügen nur ca. 30 % der Bevölkerung – hauptsächlich in städtischen
Gebieten – über einen Anschluss ans Stromnetz, wobei die Spanne von unter 25 %
in einigen Ländern (Papua-Neuguinea, Salomonen und Vanuatu) bis über 95 %
(Cookinseln, Guam, Nauru, Niue, Nördliche Marianen, Samoa, Tonga, Tokelau und
Tuvalu) reicht. Die Pazifikstaaten sind
bereits seit Jahrzehnten mit den Folgen des Klimawandels konfrontiert, wobei
die Häufigkeit und Intensität von Naturereignissen wie tropischen Wirbelstürmen
und Überschwemmungen zunimmt. Der
Anstieg des Meeresspiegels, Salzwasserintrusion und Küstenerosion reduzieren
das bewohnbare Land, bedrohen die Infrastruktur und beeinträchtigen Aquakultur,
Trinkwasserversorgung und Landwirtschaft. Die
Versorgung mit sauberem Wasser und die Abwasserentsorgung bleiben für die
meisten PICTs eine große Herausforderung, denn es drohen erhebliche
Gesundheitsgefahren, insbesondere für Frauen, Kinder und die Bevölkerung der
abgelegeneren Inseln. Ebenfalls problematisch
für die ohnehin bedrohte Biodiversität und die belasteten Ökosysteme, vor allem
die Korallenriffe, sind die steigenden Wassertemperaturen und die Versauerung
der Meere, was die Vulnerabilität gegenüber dem Klimawandel noch zusätzlich
erhöht. Auf großen Inseln macht sich der
Klimawandel vor allem durch heftigere Dürren, Erdrutsche oder Überschwemmungen
bemerkbar. Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel, einschließlich ökosystemorientierter Ansätze, können ebenfalls zur
Verbesserung der Versorgung, des Zugangs zu erneuerbarer Energie und der
Vorbereitung auf Katastrophen beitragen. Auf
diese Weise kann in allen Pazifikstaaten ein wichtiger Entwicklungsbeitrag
geleistet werden. Setzt Katastrophenvorsorge
auf den Schutz der Ökosysteme, so wird die Natur selbst zum Teil der Lösung.
Darüber hinaus können Anpassungsmaßnahmen auch eine
bessere Vorbereitung auf Katastrophen, die nicht direkt mit dem Klimawandel
zusammenhängen, mit sich bringen. Papua-Neuguinea verfügt
noch über großflächige ursprüngliche Regenwälder, doch schrumpfen die Bestände
aus verschiedenen Gründen zusehends, unter anderem wegen des weithin als
illegal angesehenen Holzeinschlags. Papua-Neuguinea könnte durch eine verantwortungsvollere
Forstwirtschaft und eine besser geregelte Landnutzung einen nachhaltigen
Holzeinschlag fördern und damit zur Abschwächung des globalen Klimawandels
beitragen. Der Klimawandel zieht eine
ganze Kette miteinander verknüpfter Auswirkungen nach sich, unter anderem was
die Sicherheit und die Geschlechtergleichstellung betrifft. Der UN-Sicherheitsrat hat darauf
hingewiesen, dass der durch den Anstieg des Meeresspiegels verursachte
Landverlust einiger Staaten Folgen für die Sicherheit haben kann, insbesondere
in tiefliegenden kleinen Inselstaaten[7].
Auch die EU hat betont, dass der Klimawandel
schwerwiegende Folgen für die Sicherheit hat, denn er ist ein
Bedrohungsmultiplikator, der bestehende Spannungen im Zusammenhang mit Land,
Lebensmittel- und Energiepreisen noch verschlimmert und Migrationsdruck und
Desertifizierung verursacht[8].
Da andererseits Frauen und Männer von den Folgen des
Klimawandels unterschiedlich betroffen sein können, wurde auf einem
Ministertreffen der Pazifikstaaten hervorgehoben, dass der Wissens- und
Erfahrungsschatz und die Prioritäten von Frauen bei der Entwicklung wirksamer
Strategien für den Klimawandel stärker berücksichtigt werden müssen. Da Gleichstellungsdefizite und Menschenrechtsverletzungen
die Fähigkeit der Länder zur Bekämpfung der Folgen des Klimawandels
einschränken, haben die Minister die Regierungen der Pazifikstaaten dazu
aufgerufen, ihre diesbezüglichen Zusagen zu erfüllen[9]. Die Auswirkungen des
Klimawandels, der sich voraussichtlich verschärfen wird, unterminieren die
entwicklungspolitischen Errungenschaften und ein ausgewogenes nachhaltiges
Wachstum, was die Verwirklichung der MDG im Pazifikraum erschwert. Ganze Länder könnten unbewohnbar werden oder
gar untergehen, was zu Migration und Vertreibung führen würde. 2.3. Strategien
der Pazifikstaaten zur Bewältigung der Entwicklungsherausforderungen Die pazifischen Inseln
haben über die Jahrhunderte die besonderen strukturellen Herausforderungen
gemeistert, mit denen sie konfrontiert sind. Im Laufe der Zeit haben sie ihre eigenen Lösungen
entwickelt und sich in Bereichen wie politische Zusammenarbeit, Finanzen,
Entwicklung, Handel, Fischerei, Sicherheit, Strafverfolgung, Menschenrechte,
Umwelt, Energie, Soziales und Kultur, Verkehr, Infrastruktur, Forschung oder
Telekommunikation häufig auf regionaler Ebene zusammengetan. Die PICTs stellen sich
auch den Folgen des Klimawandels. Maßnahmen
zur Anpassung an den Anstieg des Meeresspiegels waren beispielsweise die
Wiederanpflanzung von Mangroven, der Schutz von Korallenriffen, der Bau von
Dämmen, Wasserreservoirs und Entsalzungsanlagen, die Entwicklung neuer
Kulturpflanzen, die Diversifizierung des Anbaus oder Infrastrukturverlagerungen
und Umsiedlungsmaßnahmen. Bestimmte Länder
befassen sich im Zuge ihrer Anpassungsmaßnahmen auch mit dem Thema Migration.
Das Ausmaß der regionalen Zusammenarbeit ist
bemerkenswert. So engagieren sich
beispielsweise die Länder und Gebiete Mikronesiens im Rahmen von „Micronesia
Challenge“ für das Ziel, bis 2020 mindestens 30 % der küstennahen
Meeresressourcen und 20 % des Waldlandes in Mikronesien zu erhalten.
Außerdem wurden weitreichende regionale
Rahmenvorgaben für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und für die
Katastrophenvorsorge und –bewältigung festgelegt. Eine wachsende, aber immer
noch relativ kleine Zahl von Gebern und Entwicklungspartnern ist in der Region
präsent. Australien und
Neuseeland sind Mitglieder des PIF und die größten Geber bilateraler Hilfe.
Auf multilateraler Ebene ist die Asiatische Entwicklungsbank
ist der wichtigste Partner. Verträge mit den
Vereinigten Staaten von Amerika („US Compacts“) haben sich im nördlichen
Pazifikraum zu einem etablierten Instrument entwickelt. Taiwan, Japan und Korea verstärken ihre Unterstützung und
auch China spielt eine immer größere Rolle im
Pazifikraum. Sonstige bilaterale und
multilaterale Partner intensivieren ebenfalls ihr Engagement. Die Staats- und
Regierungschefs der Pazifikinseln haben den „Cairns Compact“, eine Vereinbarung
von 2009 zur besseren Koordinierung der Entwicklungsanstrengungen im
Pazifikraum, geschlossen. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, dass die Geber
ihre Hilfe stärker bündeln, die Verwaltung der Hilfe erleichtern und die
Wirksamkeit der Hilfe verbessern, indem die eigenen Systeme der Länder stärker
genutzt werden, Finanzierungszusagen für mehrere Jahre gemacht werden, die
finanziellen Ressourcen zusammengelegt werden, die Erbringung der Hilfe
delegiert wird und gemeinsame Analysen angefertigt werden.
Das PIF-Sekretariat hat mit seinen Entwicklungspartnern
einen Fahrplan erstellt, um die Verwaltung der öffentlichen Ausgaben, die
öffentliche Auftragsvergabe, die Rechenschaftslegung und die Monitoring-Systeme
der Forum-Mitgliedstaaten zu stärken, so dass deren eigene Systeme für die
Erbringung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) – bei Erfüllung der
Förderkriterien auch in Form von Budgethilfe – umfassend genutzt werden können.
2011 haben die Staats- und
Regierungschefs der Pazifikinseln bekräftigt, dass der Klimawandel mit Abstand
die größte Bedrohung für die Region darstellt und die Notwendigkeit einer
entsprechenden Aufstockung der Finanzmittel betont. Um den Zugang der Länder zu Ressourcen zur Bekämpfung des
Klimawandels und die Verwaltung dieser Ressourcen zu verbessern, haben die Wirtschaftsminister
der Forum-Mitglieder empfohlen, die Finanzierungsmethoden an den Grundsätzen
der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit auszurichten und den Klimawandel
in den Staatshaushalten und nationalen Entwicklungsplänen zu berücksichtigen, damit
die eigenen Systeme der Länder nach Möglichkeit genutzt werden, insbesondere
durch Budgethilfe als wirksamste Form der Hilfeerbringung. 3. Vertiefung der
Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Pazifikraum in den Bereichen Entwicklung
und Klimawandel Für das auswärtige Handeln der EU steht eine
breite Palette von Politikmaßnahmen und Instrumenten zur Verfügung, die für den
Pazifikraum von großer Relevanz sind. Die EU sollte ihr Netz von Mitarbeitern der EU-Delegationen und der
Zentrale nutzen, um in der Region mit einer Stimme zu sprechen und die EU-Werte
sowie die gemeinsamen Ziele und Interessen der EU und des Pazifikraums in
multilateralen Foren, internationalen Verhandlungen und den Beziehungen zu
anderen Akteuren wirksamer zu fördern. Koordinierte EU-weite Initiativen, die auf die Prioritäten des
Pazifikraums eingehen, würden dem auswärtigen Handeln der EU in dieser Region
den größtmöglichen Mehrwert verleihen. In den Mitteilungen der Kommission über die
EU-Agenda für den Wandel[10]
und über die Zukunft der Budgethilfe[11]
wird ein verbesserter Politikrahmen für eine gezieltere
EU-Entwicklungszusammenarbeit mit größerer Wirkung vorgeschlagen, die die
Nutzung der ländereigenen Systeme und der Budgethilfe, wo irgend möglich,
fördert und mit einem verstärkten Politikdialog verknüpft, der vor allem auf
verbesserte Ergebnisse und eine verantwortungsvollere Staatsführung abzielt. Die Hilfe in den Bereichen Entwicklung und
Klimawandel, die die Staaten und ÜLG des Pazifikraums aus dem EU-Haushalt und
dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) erhalten, erlebte einen erheblichen
Anstieg auf etwa 785 Mio. EUR für den Zeitraum 2008-2013[12]. Aufgrund der strukturellen Zwänge, denen die
PICTs unterliegen, haben sie ganz andere Bedürfnisse als andere
Entwicklungshilfeempfänger. Darum ist die EU-Hilfe besonders wichtig für die
Region, wobei sich die EU vor eine Reihe von Herausforderungen gestellt sieht,
die eng miteinander verflochten sind: · Erhöhung des finanziellen Engagements für die Region durch eine
Aufstockung und Ergänzung der derzeitigen ODA um einen angemessenen Anteil an
Klimageldern, die in internationalen Verhandlungen zugesagt werden, und durch
eine Mobilisierung von Finanzmitteln aus anderen Quellen (Katalysatoreffekt), · Vertiefung des Politikdialogs und Anpassung der Erbringungsmodalitäten,
um Reformen unter Berücksichtigung der Zwänge und Besonderheiten der Partner im
Pazifikraum wirksamer zu unterstützen und so eine ausreichende Absorption der
aufgestockten Finanzhilfe zu erleichtern, · Verstärkung der Koordinierung und Reduzierung der Aufsplitterung der
Hilfe im Pazifikraum, · Verbesserung der Koordinierung innerhalb der UN, vor allem im Bereich
Klimawandel, · Gewährleistung eines weiteren Beitrags anderer Politikbereiche (als der
Entwicklungspolitik) zur erneuerten EU-Pazifik-Entwicklungspartnerschaft, damit
das Wirtschaftswachstum Hand in Hand geht mit verantwortungsvoller
Staatsführung, Nachhaltigkeit und geteilter Verantwortung für Kollektivgüter. 3.1. Erhöhung des finanziellen
Engagements Die von der Kommission für den Pazifikraum
bereitgestellten EU-Mittel reichen zur Deckung seines Bedarfs bei weitem nicht
aus. Daher sind bilaterale finanzielle Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten
nötig, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Klimawandel liegen sollte. Im
Anschluss an eine gemeinsame Erklärung zum Klimawandel[13] haben die Kommission und das
Sekretariat des Forums eine gemeinsame Initiative[14] eingeleitet. Es wird ein
Aktionsplan unter Einbeziehung der Pazifikstaaten, der EU-Mitgliedstaaten und
der EU-Institutionen ausgearbeitet, um die Ziele der gemeinsamen Initiative zu
verwirklichen, ein koordiniertes Vorgehen der EU im Pazifikraum sicherzustellen
und die ODA-Mittel sowie zusätzliche Mittel für den Klimawandel zu bündeln,
auch durch eine Mobilisierung von Investitionsfinanzierungen. Neben einem Beitrag zu Tätigkeiten im Bereich
Klimawandel und zum Institutionenaufbau können die geografisch und thematisch
ausgerichteten EU-Programme den PICTs auch den Zugang zu ergänzenden
Finanzierungsquellen für den Klimawandel (zum Grünen Klimaschutzfonds, zum
Wirtschaftssektor, zum Kohlenstoffmarkt usw.) ermöglichen. Programmierung und Politikdialog bleiben das
zentrale Instrument für die Festlegung der Prioritäten der Zusammenarbeit. Die
EU sollte in Absprache mit anderen Gebern die PICTs weiter in ihren Bemühungen
unterstützen, ihre nationalen Entwicklungspläne und ihre Politik in den
einzelnen Sektoren zu verbessern, um ergebnisorientierte Strategien für die
Entwicklung sowie die Anpassung an den Klimawandel und den Klimaschutz zu
verfolgen und gleichzeitig für eine solide Verwaltung der aufgestockten Hilfe
und für nachhaltige Methoden zu sorgen. 3.2. Geeignete Erbringungsmethoden
für den Pazifikraum In der EU-Agenda für den Wandel wird eine
stärkere Fokussierung der EU-Zusammenarbeit auf höchstens drei Bereiche
vorgeschlagen, um Ergebnisse und Auswirkungen zu maximieren. Im Fall größerer
Inselstaaten sind möglicherweise zwei oder drei Schwerpunktbereiche
gerechtfertigt, doch in den meisten kleineren Inselstaaten sollte man sich auf
einen Bereich beschränken. Wegen der strukturellen Zwänge, denen die
PICTs unterliegen, müssen die Erbringungsmethoden angepasst werden. So sollte
die Anwendung von Projektansätzen, mit denen kleinere Verwaltungen häufig
überfordert sind, eingeschränkt werden. Sektorprogramme und Budgethilfe sind für die
Erzielung nachhaltiger Ergebnisse besser geeignet, da sie sich an nationalen
Entwicklungsplänen und Sektorstrategien orientieren und durch den Politikdialog
und regelmäßige Leistungsbewertungen zu verbesserten Dienstleistungen und
Ergebnissen auf Ebene der Institutionen, der Politik und der Gesetzgebung
beitragen. Die Erstellung tragfähiger nationaler Entwicklungspläne und
Sektorstrategien, die Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und
die Einhaltung solider makroökonomischer Grundsätze haben dazu geführt, dass
Neukaledonien, die Pitcairninseln, Samoa, die Salomonen, Tonga, Tuvalu und
Vanuatu Budgethilfe erhalten konnten. Die von der EU finanzierte regionale
Zusammenarbeit im Pazifikraum wird durch gut funktionierende regionale
Organisationen unterstützt, die den politischen Rückhalt ihrer Mitgliedstaaten
genießen und finanziell wie technisch angemessen ausgestattet sind. Wie andere
Geber stimmt auch die EU ihre Maßnahmen durch Beitragsvereinbarungen auf die
strategischen Arbeitsprogramme und wirksamen, ergebnisorientierten
Monitoringsysteme dieser Organisationen ab. Die Hilfe der EU wird weiterhin in Form von
Projekten erbracht, wenn die Fördervoraussetzungen für andere Methoden nicht
erfüllt sind. Auch Initiativen von zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Vereinigungen, bestimmte einzelne Infrastrukturprojekte usw. werden weiterhin
unterstützt. 3.3. Ausbau der Kapazitäten und
Verbesserung der Effizienz Viele Verwaltungen im Pazifikraum stoßen auf
strukturbedingte Kapazitätsprobleme, wenn es um die Verbesserung der sektoralen
Politik und der Systeme für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen oder um
die Einbeziehung von Klimabelangen in Entwicklungsstrategien geht. Regionale
Organisationen müssen bei der Inangriffnahme dieser Herausforderungen eine
zentrale Rolle spielen. Die EU sollte regionale Organisationen weiter fördern,
indem sie ihre Mitglieder bei der Gestaltung, Planung und Umsetzung der Politik
sowie bei der Verwaltung und Erbringung der Hilfe unterstützt, vor allem in
Bereichen wie Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz.
EU-Pazifik-Partnerschaften für die Weitergabe von Fachwissen und die
Erleichterung des Institutionenaufbaus sollten ebenfalls gefördert werden. 3.4. Verbesserung der
Koordinierung innerhalb der EU und mit anderen Partnern Da die EU-Mitgliedstaaten im Pazifikraum nicht
sehr präsent sind, lassen sich die Möglichkeiten einer EU-weiten gemeinsamen
Programmierung und Bündelung von Entwicklungs- und Klimageldern relativ leicht
ausloten. Was die Abstimmung mit Nicht-EU-Partnern anbelangt, so wurde mit
Australien und Neuseeland eine umfassende und zunehmend intensivere
Koordinierung entwickelt, die auch eine Arbeitsteilung und eine in beide Richtungen
delegierte Zusammenarbeit beinhaltet. Dadurch werden die komparativen Vorteile
optimal genutzt und ein Vorbild für andere Nicht-EU-Partner geschaffen.
Australien ist der erste außereuropäische Geber, mit dem die EU eine
Vereinbarung über delegierte Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklungshilfe
geschlossen hat. Dadurch wird es der Australischen Agentur für internationale
Entwicklung (AusAID) und der Kommission ermöglicht, auf den Erfahrungen der
jeweils anderen Seite aufzubauen und bedeutende Ergebnisse mit der Hilfe zu
erzielen. 3.5. Verbesserung der
Koordinierung innerhalb der UN im Bereich Klimawandel Die EU-Pazifik-Zusammenarbeit im Bereich
Klimawandel, die seit der gemeinsamen Erklärung von 2008 und der gemeinsamen
Initiative von 2010 vertieft wurde, hat dazu geführt, dass im
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) ein
gemeinsames Konzept für die Inselstaaten des Pazifikraums, die Allianz kleiner
Inselstaaten (AOSIS) und die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern
definiert wurde. Die pazifischen
Inseln und die EU sollten gemeinsame Standpunkte zum Thema Anpassung an den
Klimawandel und Klimaschutz mit Hilfe regionaler Einrichtungen weiter fördern. Während der UNFCCC-Verhandlungen in Durban
waren die am wenigsten entwickelten Länder (LDC), die AOSIS und die EU sich
einig in ihrem Wunsch nach einem ambitionierten Ergebnis und hielten dies in
einer gemeinsamen Stellungnahme fest. Die EU sollte dieses Bündnis mit den LDC und der AOSIS stärken, um den
Druck auf andere Verhandlungspartner zu erhöhen, damit sie im Bereich
Klimawandel ehrgeizigere Ziele verfolgen. 4. Förderung eines kohärenteren
Politikmixes der EU im Pazifikraum Auf der Grundlage des Abkommens von Cotonou
und der Erfahrungen, die die EU bei der Umsetzung ihrer Strategie für den
pazifischen Raum gewonnen hat, strebt sie mit Blick auf den
Programmierungszyklus 2014-2020 einen stärker integrierten Politik- und
Instrumentenmix für das auswärtige Handeln in der Region sowie eine kohärentere
Politikagenda für den Pazifikraum an. Die Zusammenarbeit in den Bereichen Handel,
Fischerei, Forschung und Hochschulbildung kann ebenfalls erheblich zur
Förderung der Kohärenz der EU-Politik in der Region beitragen. · Im Handelsbereich findet eine umfangreiche Zusammenarbeit zwischen der
EU und dem Pazifikraum statt. Auf der Grundlage des
Interims-Partnerschaftsabkommens mit Papua-Neuguinea und den Fidschi-Inseln
sowie der Marktzugangsangebote anderer Länder wird die EU weiter auf ein
umfassendes Abkommen über Handel und Entwicklung mit allen Ländern der Region
hinarbeiten; die Staats- und Regierungschefs der pazifischen AKP-Staaten messen
einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über das
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Jahr 2012 hohe Priorität bei. Alternativ
könnten die pazifischen AKP-Staaten dem Interims-Partnerschaftsabkommen
beitreten, das diese Möglichkeit explizit vorsieht. · Die EU-Pazifik-Zusammenarbeit im Bereich der Fischerei stützt sich auf
umfassende Unterstützung aus dem EEF sowie auf drei bilaterale
Partnerschaftliche Fischereiabkommen und die multilaterale Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der Fischerei innerhalb der Fischereikommission für den westlichen
und mittleren Pazifik. Die EU verstärkt ihre Bemühungen um die Unterstützung
der Entwicklung einer nachhaltigen Fischwirtschaft und um die Bekämpfung der
illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei. Die gemeinsame Arbeit,
die die EU und die Pazifikstaaten mit Blick auf eine verantwortliche
Fischereipolitik innerhalb der Fischereikommission für den westlichen und
mittleren Pazifik leisten, sollte intensiviert werden. Die Einführung einer
umfassenden Fischereistrategie für den Pazifikraum, die mit Hilfe des wirksamen
Einsatzes der EU-Instrumente (für die Bereiche Fischerei, Entwicklung, Umwelt
und Forschung) umgesetzt würde, könnte in Betracht gezogen werden. · Über das Forschungsrahmenprogramm stärkt die EU ihre
Forschungskapazitäten in Bereichen, die den Pazifikraum betreffen, unterstützt
Forschungsinitiativen der Pazifikstaaten und fördert die Zusammenarbeit
zwischen Forschungspartnern in der EU und im Pazifikraum. · Das Programm Erasmus Mundus bietet außerdem Möglichkeiten für eine
Zusammenarbeit bei der Hochschulbildung. Auch die Förderung der Menschenrechte, der
Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung sind Teil des
Politikmixes der EU für die Region. · Die EU vertieft ihre Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern, um
die Ratifizierung und Umsetzung der Menschenrechtsübereinkünfte und des
Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in der ganzen Region zu
unterstützen. Die EU widmet Fragen wie der geschlechtsbezogenen Gewalt und dem
äußerst geringen Frauenanteil auf den Entscheidungsebenen im Pazifikraum
besondere Aufmerksamkeit. · Die EU entsendet gegebenenfalls weiter Wahlbeobachtungsmissionen und
unternimmt gemeinsame Anstrengungen mit gleichgesinnten Partnern, um eine
koordinierte Strategie für die Rückkehr Fidschis zur Demokratie zu entwickeln
sowie Aussöhnungsprozesse und Initiativen zur Konfliktprävention in der
gesamten Region zu unterstützen. · Die EU wird die PICTs weiter bei der Stärkung der Governance-Systeme
einschließlich des Umwelt- und Ressourcenmanagements unterstützen, indem sie
unter anderem die Befolgung der Grundsätze der internationalen Initiative für
Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (Extractive Industries Transparency
Initiative – EITI) fördert. Um die Einbeziehung von Klimamaßnahmen in
ihren Politikmix zu verstärken, wird die EU außerdem eine umfassende Strategie
für Klimadiplomatie im Pazifikraum ausarbeiten, damit die EU-Akteure, die
Mitgliedstaaten und deren diplomatischen Dienste den Klimawandel auf allen
politischen Ebenen angehen, die Durchführung von Klimamaßnahmen fördern und
unterstützen und sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die
internationale Sicherheit im Pazifikraum befassen. 5. Empfohlene Massnahmen Die EU ist dem Pazifikraum gegenüber in
politischer Hinsicht und auch als einflussreicher Entwicklungspartner
verpflichtet. Angesichts der immer knapper werdenden Ressourcen ist es
unumgänglich, ihre Effizienz und Wirksamkeit zu verbessern, indem der Fokus auf
Interventionsbereiche mit großer Wirkung und hohem EU-Mehrwert gerichtet wird
und wirksame Erbringungsmechanismen für die Hilfe verwendet werden. (1)
Ein regelmäßiger politischer Dialog zwischen der EU
und den PICTs, den regionalen Organisationen des Pazifikraums und
gleichgesinnten Partnern sollte gemeinsame Positionen fördern, um
sicherzustellen, dass die Charta und die Resolutionen der UN weltweit eingehalten
werden, um nachhaltige und friedliche Lösungen für Konflikte in der ganzen Welt
zu erleichtern und um die Zusammenarbeit in den Bereichen Entwicklung und
Klimawandel zu verbessern, vor allem in den UNFCCC-Verhandlungen. (2)
Sämtliche Pazifikstaaten erhalten spätestens 2012
zusätzlich zu den EEF-Beträgen für 2008-2013 weitere EU-Klimagelder und einige
Staaten außerdem Mittel im Rahmen der MDG-Initiative. Im Zuge der
Programmierung der EU-Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2014-2020
werden der EAD und die Kommission den EU-Mitgliedstaaten neben Optionen für die
gemeinsame Programmierung im Pazifikraum auch einen EU-weiten Mechanismus
vorschlagen, der eine Koppelung von EU-Mitteln und bilateralen Ressourcen mit
zusätzlicher Unterstützung für die Anpassung an den Klimawandel und den
Klimaschutz ermöglicht. (3)
Die EU-Unterstützung für den Klimaschutz in der
Region, vor allem in Papua-Neuguinea und den Salomonen sollte Synergien
zwischen den Initiativen im Rahmen von FLEGT (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung
und Handel im Forstsektor) und REDD (Reduktion von Emissionen aus Entwaldung
und Waldschädigung in Entwicklungsländern) fördern. (4)
Die EU-Unterstützung für die PICTs sollte anhand
der am besten geeigneten Methode erbracht werden, einschließlich Budgethilfe
oder einer Mischung aus verschiedenen Methoden. Die neuen von der Kommission
vorgeschlagenen Leitlinien für die Budgethilfe der EU werden den Erfordernissen
und Besonderheiten der kleinen Inselentwicklungsländer und der ÜLG Rechnung
tragen. (5)
Die EU sollte die Grundsätze für die Wirksamkeit
der Entwicklungszusammenarbeit entsprechend den Schlussfolgerungen und Zusagen
des Hochrangigen Forums von Busan fördern, einschließlich der Arbeitsteilung
und der gemeinsamen Programmierung sowie der delegierten Zusammenarbeit mit
gleichgesinnten Partnern im Pazifikraum. Die EU sollte eine Zusammenarbeit mit
anderen Gebern auf sektoraler Ebene anstreben, und zwar durch gemeinsame
Programme zur Unterstützung der Politik der Partnerländer auf der Grundlage
gemeinsamer Indikatoren, Auszahlungskriterien, Überprüfungen und eines
gemeinsamen Politikdialogs mit den Partnerregierungen. (6)
Auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen der
Wirtschaftsminister der Forum-Staaten beteiligten und im Einklang mit dem
„Cairns Compact“ sollte die EU sich gemeinsam mit anderen Partnern bemühen,
eine Methodik für einen leichteren Zugang der pazifischen Inseln zu
Klimageldern und für eine verbesserte Verwaltung dieser Gelder zu entwickeln
und eine Pilotphase durchzuführen, damit die Methodik in der ganzen Region
reproduziert werden kann. (7)
Die EU sollte mit anderen Gebern in MDG-relevanten
Bereichen wie Wasser, Sanitärversorgung und erneuerbare Energie
zusammenarbeiten, die vom Klimawandel besonders betroffen sein können. Die EU
sollte in diesen Bereichen Initiativen für grünes Wachstum fördern, auch durch
die Infrastrukturfazilität für den Pazifikraum (Pacific Region Infrastructure
Facility). (8)
Um eine Überbeanspruchung der Kapazitäten der
Partner des Pazifikraums zu vermeiden, sollte die EU gemeinsame Missionen mit
anderen Partnern fördern, wobei für eine Koordinierung mit den PICTs und
regionalen Organisationen zu sorgen wäre. (9)
Die EU sollte die Bemühungen der ÜLG des
Pazifikraums um Zusammenarbeit mit den Nachbarn unterstützen, auch im Bereich
Klimawandel. (10)
Um die Wirksamkeit der Arbeit der EU-Delegationen
im Pazifikraum zu maximieren, werden die Hohe Vertreterin und die Kommission
die Durchführbarkeit und die Auswirkungen einer Neuverteilung der
Zuständigkeiten nach Maßgabe der geografischen Nähe zu den Partnerstaaten im
Pazifikraum prüfen. (11)
Die EU sollte die Zivilgesellschaft, die lokalen
Behörden, den Privatsektor und die Forschungsgemeinschaft weiter in ihre
Zusammenarbeit mit der Region einbeziehen, indem sie regionale
Kooperationsnetze und EU-Pazifik-Partnerschaften unterstützt und in Europa das
öffentliche Interesse und die öffentliche Debatte in Bezug auf Themen fördert,
die für die Inselstaaten und Gebiete im Pazifikraum und die dort lebenden
Menschen von Belang sind. [1] Die Cookinseln (kein
Stimmrecht bei den Vereinten Nationen), die Föderierten Staaten von
Mikronesien, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Nauru, Niue (kein Stimmrecht
bei den Vereinten Nationen), Palau, Papua-Neuguinea, Samoa, die Salomonen,
Timor-Leste, Tonga, Tuvalu und Vanuatu. [2] Französisch-Polynesien,
Neukaledonien, die Pitcairninseln und Wallis und Futuna. [3] Schlussfolgerungen über eine
Strategie der EU für den pazifischen Raum (2743. Tagung des Rates „Allgemeine
Angelegenheiten“ vom 17.7.2006). [4] Mitteilung der Kommission:
„Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer
Wirkung: Agenda für den Wandel“, KOM(2011) 637 vom 13.10.2011. [5] Siehe OECD DCD-DAC – „Development
Aid at a glance – Statistics by region – Oceania – 2011 edition“. [6] Das Abkommen von Cotonou,
dessen Geltungsdauer 2020 endet, regelt die politische Partnerschaft, die
Entwicklungszusammenarbeit und die Handelspartnerschaft zwischen der EU und
79 Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, den
sogenannten AKP-Staaten. [7] Offene Debatte des
UN-Sicherheitsrates über die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit und die Folgen des Klimawandels (Juli 2011) -
http://www.un.org/News/Press/docs/2011/sc10332.doc.htm. [8] Schlussfolgerungen zur
EU-Klimadiplomatie (3106. Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“
vom 18.7.2011). [9] Minister-Workshop zum
Klimawandel anlässlich des 4. Ministertreffens zum Thema Frauen im
Pazifikraum (Juli 2011). [10] „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung:
Agenda für den Wandel, KOM(2011) 637 vom 13.10.2011. [11] Die Zukunft der EU-Budgethilfe an Drittstaaten,
KOM(2011) 638 vom 13.10.2011. [12] Rund 730 Mio. EUR aus dem 10. EEF (davon 70 Mio. EUR für
die ÜLG) und rund 56 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt. [13] http://www.gcca.eu/usr//Joint-Declaration-PIFS-EU-2008.pdf [14] http://www.gcca.eu/usr//Protocole-d-entente-Signe-a-Strasbourg.pdf