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7.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 297/1 |
Schlussfolgerungen des Rates zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung
(2006/C 297/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
in der Erwägung, dass
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das kulturelle Erbe sowie die kulturellen Inhalte und Ausdrucksformen die gemeinsamen Grundwerte der Europäischen Union verkörpern und vermitteln und für die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas stehen; |
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kulturellen Inhalten eine entscheidende soziale und wirtschaftliche Rolle zukommt. Es besteht eine tatsächliche Nachfrage nach digitalen Inhalten von Seiten der Bürger sowie in Forschungskreisen. Die Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit unseres kulturellen Erbes kann zu kreativem Schaffen anregen und Aktivitäten in anderen Sektoren, wie etwa im Bereich des Lernens und des Tourismus, unterstützen und dabei im Einklang mit der Lissabonner Strategie Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in ganz Europa fördern; |
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ein koordiniertes Vorgehen auf Gemeinschaftsebene unerlässlich ist, um Doppelarbeit zu vermeiden und Synergien zu nutzen; dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Digitalisierung von Inhalten und die digitale Bewahrung in den einzelnen Mitgliedstaaten gegenwärtig sehr unterschiedlich weit fortgeschritten ist und auf sehr unterschiedliche Weise koordiniert wird, wie es auch bei den nationalen Prioritäten in diesen Bereichen erhebliche Unterschiede gibt — |
1. BEGRÜSST
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die Mitteilung der Kommission und deren Empfehlung zur „Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung“ als Teil der i2010-Initiative: digitale Bibliotheken; |
2. UNTERSTÜTZT
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die grundlegenden strategischen Ziele sowie die wesentlichen Punkte der Empfehlung der Kommission zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung; |
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die Vision einer Europäischen Digitalen Bibliothek als gemeinsames mehrsprachiges Zugangsportal zum digital verbreiteten — d. h. an verschiedenen Orten bei unterschiedlichen Organisationen befindlichen — Kulturerbe Europas, das für alle Arten von kulturellen Materialien (Schriftwerke, audiovisuelle Medien, Museumsobjekte, Archivbestände usw.) offen steht und darauf ausgerichtet ist, den Nutzern rasch eine kritische Masse von Ressourcen verfügbar zu machen; |
3. ANERKENNT
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die vielfältigen — unterschiedlich weit fortgeschrittenen — Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Digitalisierung der Inhalte ihrer Archive, Bibliotheken und Museen, um diese online verfügbar zu machen; |
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die wertvolle Koordinierungsarbeit der Gruppe der nationalen Vertreter für die Digitalisierung beim Austausch von Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Überwachung der Fortschritte, u. a. in Form des dynamischen Aktionsplans (1); |
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die Notwendigkeit, diese Koordinierungsarbeit im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft zu verankern; |
4. UNTERSTREICHT
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die hilfreiche Arbeit, die die CENL (Konferenz der Europäischen Nationalbibliothekare) auf europäischer Ebene geleistet hat,
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dass im Rahmen der Projekte Michael (2) und Michael Plus an der Erfassung, Vernetzung und Zugänglichmachung der digitalen Sammlungen von Museen, Bibliotheken und Archiven verschiedener Mitgliedstaaten gearbeitet wird; |
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dass sich die künftigen Arbeiten auf diese und damit zusammenhängende Initiativen stützen sollten mit dem Ziel, eine ausgewogene Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken, Museen und Archiven zu erreichen; |
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dass die Europäische Digitale Bibliothek zwar von Beginn an konzeptionelle und technische Vorbereitungen für sämtliche Kategorien von kulturellem Material (Schriftwerke, audiovisuelle Medien, Museumsobjekte, Archivbestände usw.) trifft, dass sie aber möglicherweise in der Anfangszeit zunächst einmal das Potenzial einer kritischen Masse von mehrsprachigem Textmaterial nutzen kann; |
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dass bei Arbeiten auf dem Gebiet der Digitalisierung, Bewahrung und Verfügbarkeit von Inhalten die gemeinschaftlichen und die internationalen Rechtsvorschriften im Bereich des geistigen Eigentums uneingeschränkt zu beachten sind; |
5. NIMMT KENNTNIS VON
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der Absicht der Kommission, Untersuchungen zu den Fortschritten bei der Digitalisierung des Kulturguts innerhalb der Europäischen Union, zu den sozioökonomischen Auswirkungen einer langfristigen Bewahrung digitaler Ressourcen sowie zu den sozioökonomischen Auswirkungen von gemeinfreien Ressourcen durchzuführen; |
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der Absicht der Kommission, im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung ein Netz von Kompetenzzentren für die Digitalisierung und die digitale Bewahrung mitzufinanzieren; |
6. ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN
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sich mit den in der Empfehlung der Kommission dargelegten Fragen zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung und insbesondere mit den in diesen Schlussfolgerungen hervorgehobenen Aspekten zu befassen; |
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im Einklang mit dem beigefügten vorläufigen Zeitplan und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedstaaten in einem ersten Schritt
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7. ERSUCHT DIE KOMMISSION
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im Einklang mit dem beigefügten vorläufigen Zeitplan in einem ersten Schritt
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(1) Dynamischer Aktionsplan für die Koordinierung der Digitalisierung kultureller und wissenschaftlicher Inhalte auf Gemeinschaftsebene.
(2) Mehrsprachiges Internetportal für digitalisierte Bestände und Sammlungen zum kulturellen Erbe in Europa (Multilingual Inventory of Cultural Heritage in Europe).
ANLAGE
VORRANGIGE MASSNAHMEN UND VORLÄUFIGER (1) ZEITPLAN
A. MAßNAHMEN UND ZIELE DER MITGLIEDSTAATEN
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1. |
Ausbau der nationalen Strategien und Zielsetzungen für die Digitalisierung und die digitale Bewahrung durch:
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2. |
Verbesserung der Koordinierung innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten durch:
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3. |
Beitrag zur Europäischen Digitalen Bibliothek durch:
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4. |
Beitrag zu einem aussagekräftigen Überblick über die Fortschritte auf europäischer Ebene durch:
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5. |
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material und dessen digitaler Bewahrung durch:
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B. MAßNAHMEN UND ZIELE DER KOMMISSION
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1. |
Förderung und Koordinierung der Arbeit an einer Europäischen Digitalen Bibliothek durch:
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2. |
Beitrag zu einer besseren Koordinierung des Vorgehens im Bereich bei der Digitalisierung und der Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material und dessen digitaler Bewahrung durch:
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3. |
Festlegung von Rahmenbedingungen durch:
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4. |
Bewertung des Gesamtfortschritts auf europäischer Ebene durch:
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(1) Der vorgeschlagene Zeitplan für Maßnahmen und Ziele gibt den Mitgliedstaaten und der Kommission einen Rahmen vor, der jedoch nicht bindend ist.