7.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 297/1


Schlussfolgerungen des Rates zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung

(2006/C 297/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

in der Erwägung, dass

das kulturelle Erbe sowie die kulturellen Inhalte und Ausdrucksformen die gemeinsamen Grundwerte der Europäischen Union verkörpern und vermitteln und für die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas stehen;

kulturellen Inhalten eine entscheidende soziale und wirtschaftliche Rolle zukommt. Es besteht eine tatsächliche Nachfrage nach digitalen Inhalten von Seiten der Bürger sowie in Forschungskreisen. Die Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit unseres kulturellen Erbes kann zu kreativem Schaffen anregen und Aktivitäten in anderen Sektoren, wie etwa im Bereich des Lernens und des Tourismus, unterstützen und dabei im Einklang mit der Lissabonner Strategie Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in ganz Europa fördern;

ein koordiniertes Vorgehen auf Gemeinschaftsebene unerlässlich ist, um Doppelarbeit zu vermeiden und Synergien zu nutzen; dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Digitalisierung von Inhalten und die digitale Bewahrung in den einzelnen Mitgliedstaaten gegenwärtig sehr unterschiedlich weit fortgeschritten ist und auf sehr unterschiedliche Weise koordiniert wird, wie es auch bei den nationalen Prioritäten in diesen Bereichen erhebliche Unterschiede gibt —

1.   BEGRÜSST

die Mitteilung der Kommission und deren Empfehlung zur „Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung“ als Teil der i2010-Initiative: digitale Bibliotheken;

2.   UNTERSTÜTZT

die grundlegenden strategischen Ziele sowie die wesentlichen Punkte der Empfehlung der Kommission zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung;

die Vision einer Europäischen Digitalen Bibliothek als gemeinsames mehrsprachiges Zugangsportal zum digital verbreiteten — d. h. an verschiedenen Orten bei unterschiedlichen Organisationen befindlichen — Kulturerbe Europas, das für alle Arten von kulturellen Materialien (Schriftwerke, audiovisuelle Medien, Museumsobjekte, Archivbestände usw.) offen steht und darauf ausgerichtet ist, den Nutzern rasch eine kritische Masse von Ressourcen verfügbar zu machen;

3.   ANERKENNT

die vielfältigen — unterschiedlich weit fortgeschrittenen — Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Digitalisierung der Inhalte ihrer Archive, Bibliotheken und Museen, um diese online verfügbar zu machen;

die wertvolle Koordinierungsarbeit der Gruppe der nationalen Vertreter für die Digitalisierung beim Austausch von Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Überwachung der Fortschritte, u. a. in Form des dynamischen Aktionsplans (1);

die Notwendigkeit, diese Koordinierungsarbeit im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft zu verankern;

4.   UNTERSTREICHT

die hilfreiche Arbeit, die die CENL (Konferenz der Europäischen Nationalbibliothekare) auf europäischer Ebene geleistet hat,

bei der Organisation und Einrichtung der Europäischen Bibliothek (TEL — The European Library) als Zugangsportal zu den kollektiven Ressourcen der Nationalbibliotheken in ganz Europa;

bei der Fortführung dieser Arbeit bis hin zu Schaffung einer Europäischen Digitalen Bibliothek;

dass im Rahmen der Projekte Michael (2) und Michael Plus an der Erfassung, Vernetzung und Zugänglichmachung der digitalen Sammlungen von Museen, Bibliotheken und Archiven verschiedener Mitgliedstaaten gearbeitet wird;

dass sich die künftigen Arbeiten auf diese und damit zusammenhängende Initiativen stützen sollten mit dem Ziel, eine ausgewogene Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken, Museen und Archiven zu erreichen;

dass die Europäische Digitale Bibliothek zwar von Beginn an konzeptionelle und technische Vorbereitungen für sämtliche Kategorien von kulturellem Material (Schriftwerke, audiovisuelle Medien, Museumsobjekte, Archivbestände usw.) trifft, dass sie aber möglicherweise in der Anfangszeit zunächst einmal das Potenzial einer kritischen Masse von mehrsprachigem Textmaterial nutzen kann;

dass bei Arbeiten auf dem Gebiet der Digitalisierung, Bewahrung und Verfügbarkeit von Inhalten die gemeinschaftlichen und die internationalen Rechtsvorschriften im Bereich des geistigen Eigentums uneingeschränkt zu beachten sind;

5.   NIMMT KENNTNIS VON

der Absicht der Kommission, Untersuchungen zu den Fortschritten bei der Digitalisierung des Kulturguts innerhalb der Europäischen Union, zu den sozioökonomischen Auswirkungen einer langfristigen Bewahrung digitaler Ressourcen sowie zu den sozioökonomischen Auswirkungen von gemeinfreien Ressourcen durchzuführen;

der Absicht der Kommission, im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung ein Netz von Kompetenzzentren für die Digitalisierung und die digitale Bewahrung mitzufinanzieren;

6.   ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN

sich mit den in der Empfehlung der Kommission dargelegten Fragen zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung und insbesondere mit den in diesen Schlussfolgerungen hervorgehobenen Aspekten zu befassen;

im Einklang mit dem beigefügten vorläufigen Zeitplan und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedstaaten in einem ersten Schritt

die nationalen Strategien und Zielsetzungen für die Digitalisierung und die digitale Bewahrung zu auszubauen,

zur Europäischen Digitalen Bibliothek, einem mehrsprachigen gemeinsamen Zugangsportal zur Verbreitung des europäischen Kulturerbes, beizutragen,

die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung und die Online-Zugänglichkeit des kulturellen Materials und dessen digitale Bewahrung zu verbessern,

die Koordinierung innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten bei damit verbundenen Fragen zu verstärken,

dazu beizutragen, dass sich ein aussagekräftiger Überblick über die Fortschritte auf europäischer Ebene ergibt;

7.   ERSUCHT DIE KOMMISSION

im Einklang mit dem beigefügten vorläufigen Zeitplan in einem ersten Schritt

Impulse für die Arbeit an einer Europäischen Digitalen Bibliothek als gemeinsamem mehrsprachigem Zugangsportal zum digital verbreiteten Kulturerbe Europas zu geben und diese zu koordinieren,

zu einer besseren Koordinierung der Vorgehensweisen im Bereich der Digitalisierung und der Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material und dessen digitaler Bewahrung beizutragen, vor allem durch die Einsetzung einer Gruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten, die die Koordinierungsarbeit der Gruppe der nationalen Vertreter für die Digitalisierung unter Wahrung der Kontinuität — unter anderem durch wirksame Übergangsregelungen — und aufbauend auf der bereits gesammelten Erfahrung und Sachkunde im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft fortsetzt,

sich mit den Rahmenbedingungen für die Digitalisierung, die Online-Zugänglichkeit und die digitale Bewahrung zu befassen,

die Fortschritte bei den relevanten Themen in den Mitgliedstaaten — unter Berücksichtigung von deren unterschiedlicher Ausgangslage sowie die Fortschritte bei der Errichtung der Europäischen Digitalen Bibliothek umfassend zu bewerten und dem Rat entsprechend Bericht zu erstatten.


(1)  Dynamischer Aktionsplan für die Koordinierung der Digitalisierung kultureller und wissenschaftlicher Inhalte auf Gemeinschaftsebene.

(2)  Mehrsprachiges Internetportal für digitalisierte Bestände und Sammlungen zum kulturellen Erbe in Europa (Multilingual Inventory of Cultural Heritage in Europe).


ANLAGE

VORRANGIGE MASSNAHMEN UND VORLÄUFIGER (1) ZEITPLAN

A.   MAßNAHMEN UND ZIELE DER MITGLIEDSTAATEN

1.

Ausbau der nationalen Strategien und Zielsetzungen für die Digitalisierung und die digitale Bewahrung durch:

die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen und nationalen Strategien für die Digitalisierung von kulturellem Material

2007

die Festlegung von nationalen Strategien für die langfristige Bewahrung und Hinterlegung

Mitte 2008

die Ausarbeitung von quantitativen und qualitativen Zielen für die Hinterlegung, Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit sowie langfristige Bewahrung von kulturellem Material einschließlich der damit verbundenen Finanzplanung für mehrere Jahre

2007

die Sondierung der Möglichkeiten von Partnerschaften für die Digitalisierung zwischen privatem und öffentlichem Sektor und gegebenenfalls die Gründung und Förderung solcher Partnerschaften

2007-2008

2.

Verbesserung der Koordinierung innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten durch:

die Einrichtung von nationalen Koordinierungsmechanismen für Digitalisierungsmaßnahmen, auch auf regionaler und lokaler Ebene, im Bereich der kulturellen Inhalte

2007

den Austausch von Informationen mit anderen Mitgliedstaaten, um Synergien zu nutzen und Zersplitterung und Doppelarbeit zu vermeiden

2007-2008

die Entwicklung gemeinsamer Kriterien für die Auswahl des zu digitalisierenden Materials im Hinblick auf einen angestrebten Zusatznutzen

2007

3.

Beitrag zur Europäischen Digitalen Bibliothek durch:

die Ausarbeitung von Fahrplänen und Anreizen für die kulturellen Einrichtungen, bereits bestehendes und neu digitalisiertes Material in die Europäische Digitale Bibliothek einzubringen

2007

Aufrufe an private Rechteinhaber von Inhalten, ihr urheberrechtlich geschütztes Material über das mehrsprachige gemeinsame Zugangsportal abrufbar und zugänglich zu machen

2008-2009

Vereinbarungen oder kollektive Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und kulturellen Einrichtungen wie Archiven, Bibliotheken und Museen, wonach letztere auf Vertragsbasis urheberrechtlich geschütztes Material online zugänglich machen dürfen

2009

4.

Beitrag zu einem aussagekräftigen Überblick über die Fortschritte auf europäischer Ebene durch:

eine Bewertung der auf nationaler Ebene erzielten Ergebnisse und Erfahrungen

Frühjahr 2008

die Unterrichtung der Kommission über diese Ergebnisse und Erfahrungen sowie über die Folgemaßnahmen, die im Zusammenhang mit den verschiedenen Aspekten der Empfehlung der Kommission und dieser Schlussfolgerungen zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material und dessen digitaler Bewahrung getroffen wurden

Frühjahr 2008

5.

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material und dessen digitaler Bewahrung durch:

die Ermittlung und Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Hemmnissen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften für die Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material, unter anderem für Studien- und Forschungszwecke oder andere Zwecke zu angemessenen Bedingungen

2008

entsprechende Mechanismen zur Erleichterung der Digitalisierung und des Online-Zugangs zu verwaisten, vergriffenen oder nicht mehr erhältlichen Werken unter uneingeschränkter Beachtung der Interessen und Rechte der Inhaber der Inhalte

2008

die Festlegung eines rechtlichen oder sonstigen wirksamen Rahmens für die digitale Bewahrung; mit einbezogen werden sollte dabei auch die Hinterlegung von digitalem kulturellen Material bei Einrichtungen mit entsprechendem rechtlich verankerten Auftrag und das Web-Harvesting (automatisiertes „Einsammeln“ von Internetdokumenten zum Zwecke der Archivierung) durch solche Einrichtungen — wobei unter anderem die gemeinschaftlichen Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen sind — sowie das mehrfache Kopieren und das Konvertieren

2009

Aufrufe an die kulturellen Einrichtungen, im Rahmen der organisatorischen Arbeitsabläufe der Digitalisierung einschlägige technische Standards für die digitale Bewahrung einzuführen

2008

B.   MAßNAHMEN UND ZIELE DER KOMMISSION

1.

Förderung und Koordinierung der Arbeit an einer Europäischen Digitalen Bibliothek durch:

die Koordinierung und Förderung der Bemühungen um ein mehrsprachiges gemeinsames Zugangsportal für die Verbreitung von kulturellem Material zu schaffen

ab 2007

die Koordinierung und Förderung der Arbeiten zur Lösung von Normungsfragen, um Interoperabilität zu erreichen, und zur Verwirklichung eines mehrsprachigen Zugangsportals

2007-2008

die Schaffung eines Diskussionsforums mit dem privaten Sektor und den einschlägigen Einrichtungen, um die Grundsätze für die Bereitstellung von Material für das gemeinsame Zugangsportal abzustecken

2007-2008

die Bereitstellung finanzieller und anderer Ressourcen für Maßnahmen auf europäischer Ebene; Förderung — im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms — eines Netzes von Kompetenzzentren für die Digitalisierung und die digitale Bewahrung in Europa, wobei den verschiedenen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und den Besonderheiten der verschiedenen Arten von kulturellen Inhalten in vollem Umfang Rechnung getragen wird; Förderung — im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms — von Technologien für innovative Dienste, die in das gemeinsame mehrsprachige Zugangsportal integriert werden könnten

ab 2007

2.

Beitrag zu einer besseren Koordinierung des Vorgehens im Bereich bei der Digitalisierung und der Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material und dessen digitaler Bewahrung durch:

die Überwachung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und Unterstützung der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten

ab 2007

die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ermittlung von Problemen und der Überwachung von Engpässen sowie gegebenenfalls Vorschläge für Maßnahmen, die den Digitalisierungsprozess in Gang bringen

2008-2009

die Einsetzung einer Gruppe aus von den Mitgliedstaaten benannten Experten, die die Koordinierungsarbeit der Gruppe der nationalen Vertreter für die Digitalisierung unter Wahrung der Kontinuität — unter anderem durch wirksame Übergangsregelungen — und aufbauend auf der bereits gesammelten Erfahrung und Sachkunde im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft fortsetzt

2007

3.

Festlegung von Rahmenbedingungen durch:

Lösungsvorschläge zu einigen Fragen im Zusammenhang mit speziellen Rechten, wie Rechten an verwaisten oder vergriffenen Werken, wobei die Interessen und Rechte des Inhabers der Inhalte in vollem Umfang zu wahren sind und die Wirksamkeit der Lösungen in einem grenzüberschreitenden Zusammenhang sicherzustellen ist

2008-2009

Vorschläge für Korrekturmaßnahmen auf europäischer Ebene anhand der ermittelten Engpässe, falls die „flexible Koordinierung“ nicht zu den erwarteten Ergebnissen führt

2008-2009

4.

Bewertung des Gesamtfortschritts auf europäischer Ebene durch:

die Überwachung der Fortschritte in den Mitgliedstaaten und beim Aufbau der Europäischen Digitalen Bibliothek anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren, die auf den sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gesammelten Informationen basieren

ab 2007

die Vorlage eines Berichts über die Fortschritte in den Mitgliedstaaten sowie über die Fortschritte bei der Einrichtung des gemeinsamen mehrsprachigen Zugangsportals und insbesondere durch eine Bewertung des Erfolgs des Ansatzes der „flexiblen Koordinierung“

2008


(1)  Der vorgeschlagene Zeitplan für Maßnahmen und Ziele gibt den Mitgliedstaaten und der Kommission einen Rahmen vor, der jedoch nicht bindend ist.