52005IP0069

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie

Amtsblatt Nr. 320 E vom 15/12/2005 S. 0164 - 0168


P6_TA(2005)0069

Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie

Das Europäische Parlament,

- gestützt auf Artikel 103 seiner Geschäftsordnung,

1. glaubt fest daran, dass die Europäische Union im Rahmen des globalen Ziels der nachhaltigen Entwicklung ein Vorbild für den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt in der Welt sein kann; bekräftigt die Gültigkeit der strategischen Ziele, die vom Europäischen Rat auf seinen Tagungen in Lissabon und Göteborg für die Förderung der Beschäftigung, die Wirtschaftsreform, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Vollendung des Binnenmarktes, den sozialen Zusammenhalt und den Umweltschutz als Motoren einer nachhaltigen wachstumsorientierten Wirtschaft festgelegt wurden; ist überzeugt, dass die Lissabon-Strategie in den nächsten fünf Jahren oberste Priorität für die Union haben sollte;

2. bekräftigt, dass es sich der Lissabon-Strategie und ihrer Vision bezüglich einer dynamischen Wirtschaft und einer besseren Gesellschaft mit einer höheren Lebensqualität verpflichtet fühlt, in der Wachstum und Beschäftigung gefördert und somit ein Rahmen für den sozialen Zusammenhalt und die Umweltpolitik geschaffen werden soll; glaubt, dass nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Beschäftigung Europas vordringlichste Ziele sind und die Grundlage für den sozialen und ökologischen Fortschritt bilden; ist davon überzeugt, dass eine gut konzipierte Sozial- und Umweltpolitik zu den Schlüsselelementen für die Stärkung der Wirtschaftsleistung Europas gehört;

3. ist sich der Tatsache bewusst, dass der freie Verkehr von Gütern bereits gut funktioniert, der Binnenmarkt aber bei weitem noch nicht vollendet ist, und dass deshalb verstärkte Anstrengungen nötig sind, um den Binnenmarkt fertig zu stellen;

4. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten sich den zur Erhaltung des europäischen Sozialmodells notwendigen Strukturreformen stellen müssen, wenn der Agenda von Lissabon Erfolg beschieden sein soll; ist überzeugt, dass dafür auch ein makroökonomischer Rahmen notwendig ist, der dem Wachstum förderlich ist, und dass dieser Rahmen Stabilität mit Anreizen zu Investitionen in die Lissabon-Ziele kombinieren muss;

5. erkennt den positiven Beitrag der Umweltpolitik für Wachstum und Beschäftigung insbesondere durch die Entwicklung von Ökoinnovationen an, ist sich außerdem darüber im Klaren, dass die Union vor einer Reihe von Herausforderungen im Zusammenhang mit den natürlichen Ressourcen und der Umwelt steht, wie etwa denen des Klimawandels und der Abnahme der biologischen Vielfalt, die, wenn man sich nicht umgehend mit ihnen auseinandersetzt, Kosten verursachen und auf die Wachstumsziele von Lissabon unmittelbare Auswirkungen haben werden; hält es deshalb für notwendig, die Umweltgesichtspunkte in den überarbeiteten Prozess von Lissabon einzubeziehen; betont, dass sich vernünftige Maßnahmen zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit positiv auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit auswirken werden;

6. ist der wie die Kommission der Auffassung, dass es für die Wiederbelebung der Lissabon-Strategie von wesentlicher Bedeutung ist, darauf einzugehen, warum es nicht gelungen ist, die im März 2000 festgesetzten Ziele auch tatsächlich umzusetzen und die Lissabon-Strategie in den Mittelpunkt sowohl der nationalen als auch der europäischen Debatte zu stellen; ist der Auffassung, dass dies wiederum von folgenden Aspekten abhängt:

- der wirksameren Einräumung einer Priorität mit erkennbaren vorrangigen Maßnahmen in allen drei Teilbereichen des Lissabonner Prozesses, um zu einer klareren Zielsetzung zu gelangen, durch die die diffuse Ausrichtung des Lissabon-Prozesses korrigiert wird;

- einer attraktiven, gut vermittelten Vision, für die man die europäische Öffentlichkeit mobilisieren kann;

- mehr Transparenz und Offenheit bei der politischen Entscheidungsfindung und Umsetzung, damit die demokratische Rechenschaftspflicht gestärkt wird und sich die Parlamentarier und Bürger auf europäischer und nationaler Ebene die Sache verstärkt zu Eigen machen;

- den nationalen und europäischen Haushaltsmitteln, die für die Erreichung der festgelegten Ziele notwendig sind;

- der Wiederankurbelung von privaten und öffentlichen Investitionen;

7. ist der Auffassung, dass die Lissabon-Strategie beim Frühjahrstreffen des Europäischen Rates auf folgende Schlüsselziele zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen durch Maßnahmen für eine wissensbasierte Gesellschaft ausgerichtet werden sollte: Förderung öffentlicher und privater Investitionen in die Ziele von Lissabon, Förderung eines wirtschaftsfreundlichen Umfelds, eine auf Integration, Sicherheit, Solidarität und Anpassungsfähigkeit gestützte Sozialpolitik sowie Nutzung der europäischen Umweltpolitik als Wettbewerbsvorteil;

8. ist der Auffassung, dass ein wachstumsorientiertes, nachhaltiges makroökonomisches Umfeld gewährleistet sein muss, damit diese wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Ziele erreicht werden, und dass dies Voraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas ist; stellt fest, dass dazu eine dynamische Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung sowie eine stabile Währung, der Abbau von staatlicher Verschuldung und staatlichen Defiziten sowie die nachhaltige Sicherung der Altersversorgung gehören;

9. vertritt die Auffassung, dass Unternehmergeist, eine Kultur der Risikobereitschaft sowie Eigeninitiative und Eigenverantwortung gefördert werden sollten und dass die wirtschaftsrelevante Rechtsetzung überschaubar und unbürokratisch und das Steuersystem einfach und gerecht sein sollten; stellt fest, dass ein hohes Maß an Vorhersehbarkeit der Wirtschaftspolitik gegeben sein muss;

10. unterstreicht mit Nachdruck, dass die Lissabon-Strategie von allen als eine Strategie verstanden werden muss, deren Nutzen vielen zuteil wird, und die in Zusammenarbeit mit allen relevanten sozioökonomischen Akteuren entwickelt wird, damit sich eine breite Koalition für den Wandel bildet; mit der angestrebt wird, Arbeitsmärkte zu schaffen, die gleichzeitig Dynamik und Sicherheit fördern;, mit der die soziale Sicherheit modernisiert, aber nicht geschwächt werden soll; und die hohe Sozial- und Umweltnormen als Teil des europäischen Wettbewerbsmodells ansieht;

11. betont die Wichtigkeit der Verwirklichung eines Dienstleistungsbinnenmarktes mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Marktöffnung, öffentlichen Dienstleistungen, sozialen Rechten und Konsumentenschutz für die Wettbewerbsfähigkeit Europas; betont die Rolle der Leistungen der Daseinsvorsorge bei der Förderung der sozialen Integration, des territorialen Zusammenhalts und eines effizienteren Binnenmarkts; fordert den Europäischen Rat auf, sich auf dem Frühjahrstreffen für einen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für die Leistungen der Daseinsvorsorge einzusetzen, um allen Europäern hohe Qualität sowie Zugang zu garantieren, wobei auf sie die Grundsätze der Subsidiarität und der Vehältnismäßigkeit anzuwenden sind;

12. weist erneut auf den Beitrag hin, den qualitativ hochstehende, universell verfügbare und effizient erbrachte öffentliche Dienstleistungen zu den Zielen der Lebensqualität und des sozialen Zusammenhalts leisten, auf die sich die Lissabon-Strategie stützt; ist der Überzeugung, dass die effektive Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens Teil der Lissabon-Ziele sein sollten;

13. ist der Überzeugung, dass der entscheidende Beitrag von KMU zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie deutlicher anerkannt werden muss; stellt fest, dass der KMU-Sektor nicht nur den größten Anteil an der Beschäftigung in der gesamten Union hat, sondern dass er in den letzten Jahren auch mehr neue Arbeitsplätze als jeder andere Sektor geschaffen hat; fordert deshalb intensivere Maßnahmen zur Schaffung eines KMU-freundlicheren Umfelds, eine Vermeidung unnötiger bürokratischer Lasten und die Gewährleistung eines besseren Zugangs zu Finanzmitteln für Investitionen;

14. ist der Überzeugung, dass die Rolle eines Prozesses der wirtschaftspolitischen Entscheidungen, bei dem die Betroffenen stärker beteiligt werden, von wesentlicher Bedeutung sein wird, um eine Gesellschaft zu schaffen, die Veränderungen positiv gegenübersteht; erinnert daran, dass der Europäische Rat von Brüssel mit Nachdruck unterstrichen hat, dass ein hohes Maß an Sozialschutz zu den zentralen Elementen der Lissabon-Strategie zählt; bekräftigt erneut, dass es unannehmbar ist, dass Menschen unterhalb der Armutsschwelle leben und von sozialer Ausgrenzung betroffen sind; schließt sich der Forderung dieses Rates nach Stärkung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung an, damit ein umfassendes Konzept angenommen wird, um den entscheidenden Schwung zur Beseitigung der Armut bis zum Jahr 2010 zu erneuern und den Zugang aller europäischen Bürger zu den Grundrechten zu ermöglichen; fordert, dass der Europäische Rat sich auf dem Frühjahrstreffen auf eine ehrgeizige Sozialagenda festlegt;

15. ist der Auffassung, dass eine zufriedenstellende Einigung über die neue Rechtsvorschrift für chemische Stoffe (REACH) ein deutliches Beispiel für die Wirkung der Strategie von Lissabon geben würde, indem ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Zielen in den Bereichen Umwelt, soziale Sicherheit sowie Volksgesundheit hergestellt wird;

16. ist der Auffassung, dass ein wettbewerbsfähiger Energiemarkt, der den Einsatz nachhaltiger Energieträger fördert, eine der Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige europäische Wirtschaft ist; fordert die Kommission auf, eine neue Initiative vorzulegen, um gleiche Bedingungen für alle Akteure und für alle Energieträger, einschließlich der erneuerbaren Energien, zu gewährleisten; stellt darüber hinaus fest, dass eine erhöhte Ressourcenproduktivität zu einer Verringerung der Kosten für die Industrie und die Haushalte führt und damit Ressourcen für andere Investitionen freisetzt und die Abhängigkeit der EU-Wirtschaft von seltenen Ressourcen und volatilen Ressourcemärkten verringert;

17. ist der Auffassung, dass in der Halbzeitbilanz der Beitrag, den neue Technologien mit vielversprechender Zukunft (beispielsweise Nano- und Mikrotechnologien, medizinische und Lasertechnologien, Verkehrs- und Logistiktechnologien) sowie Umwelttechnologien und hohe Umweltstandards zu einer erfolgreichen Wettbewerbsstrategie leisten können, gebührend berücksichtigt werden sollte; fordert verstärkte Unterstützung von Umwelttechnologien und umwelteffiziente Innovationen; unterstreicht generell die Rolle der Lebensqualität als Faktor bei Investitionen und Industrieansiedlungen; ist davon überzeugt, dass es unsere Fähigkeit, diese Ziele zu verwirklichen, erheblich schwächt, wenn wir den Klimawandel und den Verlust der Artenvielfalt nicht zur Kenntnis nehmen wollen;

18. bekräftigt mit Blick auf den Beschluss des Europäischen Rates zur künftigen Klimapolitik seine in seiner Entschließung vom 13. Januar 2005 [1] zum Ausgang der Konferenz von Buenos Aires über Klimawandel dargelegten Ansichten;

19. fordert, dass die Kommission ihre Führungsrolle entschlossen wahrnimmt und Strategien vorschlägt, um unter Achtung der Grundsätze der Solidarität zwischen den Generationen und im Einklang mit der demographischen Situation die Arbeitsmärkte zu verbessern, zu ermitteln, welche Veränderungen auf die Jugend zukommen, und dabei die Chancen junger Menschen bei der Anerkennung ihrer Ausbildungsabschlüsse, bei grenzüberschreitender Bildung sowie bei den beruflichen Möglichkeiten zu verbessern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Gesamtmaßnahmen auszuarbeiten, um Zusatzfinanzierungssysteme als mögliche Ergänzung der bestehenden nationalen Rentensysteme zu unterstützen; ist der Auffassung, dass eine flexiblere Funktionsweise der Arbeitsmärkte darauf ausgerichtet sein sollte, unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von KMU die Beschäftigungsmöglichkeiten wesentlich zu verbessern;

20. unterstützt in diesem Zusammenhang die europäische Initiative für die Jugend, die einige Mitgliedstaaten vorgeschlagen haben und die in der Mitteilung der Kommission an die Frühjahrstagung des Europäischen Rates enthalten ist;

21. ist der Ansicht, dass Agrarausgaben für die ländliche Entwicklung, insbesondere für die Ausbildung junger Landwirte, ein Punkt, der besonders wichtig für die neuen Mitgliedstaaten ist, als Schlüsselelement der Lissabon-Strategie betrachtet werden sollte;

22. vertritt die Auffassung, dass der legalen Einwanderung eine wichtige Rolle sowohl bei der Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft in Europa als auch beim weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Entwicklung zukommt;

23. ist der Auffassung, dass europäische Spitzenleistungen in der wissensbasierten Wirtschaft davon abhängen, dass eine hoch gebildete und hoch qualifizierte Arbeitnehmerschaft vorhanden ist und dass der Umfang und die Effizienz von Forschung und Innovation erheblich gesteigert werden; unterstreicht mit Nachdruck, dass ein qualitativ hochwertiges Bildungswesen, das allen offen steht, für eine starke Wirtschaft und eine gerechte Gesellschaft von ausschlaggebender Bedeutung ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die wissenschaftliche Forschung in allen Phasen des Innovationsprozesses von der Entwicklung einer Idee bis zur Umsetzung auf Unternehmensebene aktiv zu unterstützen;

24. fordert, dass bei der Halbzeitbilanz Bildung und Ausbildung sowie eine bessere Qualifikation der Arbeitnehmer und lebenslanges Lernen ins Zentrum der Lissabon-Strategie gerückt werden, und ist der Auffassung, dass der Europäische Rat sich auf dem Frühjahrstreffen ehrgeizige Ziele setzen sollte;

25. erinnert daran, dass in einigen Mitgliedstaaten die größte Gruppe ausgegrenzter Arbeitnehmer Frauen sind, wobei bei vielen von ihnen die Entscheidung, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, von der Verfügbarkeit und der Attraktivität der Arbeit abhängt; fordert deshalb den Europäischen Rat auf, auf seiner Frühjahrstagung der Notwendigkeit der Einbeziehung geschlechtsbezogener Aspekte in den Rahmen der Ziele von Lissabon Rechnung zu tragen, einschließlich Maßnahmen zur Förderung familienfreundlicherer Beschäftigungs- und Arbeitszeitregelungen, Sicherheit der Beschäftigung und Gleichstellung, den Zugangs zu Bildung zu verbessern, die Unterschiede zwischen Männern und Frauen in bezug auf die Entlohnung zu beseitigen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Unterstützung der Pflege alter Menschen auszubauen;

26. unterstützt das Konzept einer integrierten Forschungs- und Industriepolitik, die sich besonders auf KMU sowie ihre finanzielle Zugänglichkeit konzentriert; ist gleichfalls der Auffassung, dass Europa eine solide industrielle Basis benötigt, und dass seine Wettbewerbsfähigkeit durch bedeutende technologische Initiativen auf der Grundlage privatwirtschaftlicher Initiativen und/oder öffentlich-privater Partnerschaften gestärkt werden muss;

27. fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich auf dem Frühjahrstreffen des Europäischen Rates verbindlich auf die Maßnahmen festzulegen, die erforderlich sind, um die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf mindestens 3% des BIP anzuheben (2% für die Privatwirtschaft und 1% für den öffentlichen Sektor) und dabei sicherzustellen, dass alle Fördermaßnahmen anhand der Ziele von Lissabon geprüft werden; betont, dass dies durch eine Verdoppelung der europäischen Mittel für Forschung und Entwicklung im Einklang mit den Zielen von Lissabon ergänzt werden muss, wozu auch gehören würde, dass die Gründung eines Europäischen Forschungsrates als einem unabhängigen beratenden Gremium in Forschungsfragen gebilligt wird;

28. fordert, dass vorrangig Maßnahmen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austausches von Wissenschaftlern getroffen werden;

29. fordert den Rat und die Kommission auf, sich stärker darum zu bemühen, ein wirtschaftliches, möglichst unbürokratisches und gut funktionierendes EU-Patent vorzuschlagen, das zu Rechtssicherheit führt sowie den KMU größere Chancen einräumt und somit eine echte Anschubfunktion für die europäische Forschung und Entwicklung hat;

30. unterstützt die Kommission bei der Erarbeitung — gemeinsam mit dem Parlament — eines verlässlichen Zeitplans mit klaren legislativen und haushaltspolitischen Prioritäten auf den drei Pfeilern innerhalb der Lissabon-Strategie; besteht jedoch auf einer eingehenden Konsultation des Parlaments zum Inhalt und auf der Schaffung eines wirksamen Mechanismus für die gemeinsame Planung von Kommission und Parlament;

31. fordert die Kommission auf, die Abschätzung der Folgen für die Wirtschaft, die Gesellschaft, die Gesundheit und die Umwelt kohärenter anzuwenden, mit dem Europäischen Parlament bei der Überwachung und Verbesserung der geltenden Rechtsvorschriften zusammenzuarbeiten und somit vorrangig die interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung [2] wirksam umzusetzen, einschließlich angemessener Mechanismen für eine echte Konsultation aller Beteiligten; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass bei der Folgenbewertung stets den Kosten Rechnung getragen werden muss, die bei Untätigkeit entstehen, sowie den längerfristigen Kosten und Nutzen in finanzieller und qualitativer Hinsicht; fordert ebenfalls eine bessere Ex-Post -Bewertung der angenommenen und durchgeführten Maßnahmen;

32. fordert die Kommission auf, alle Entwürfe von Legislativvorschlägen in Bezug auf ihre Übereinstimmung mit den Zielen der Strategie von Lissabon zu überprüfen; zu gewährleisten, dass künftige Rechtsvorschriften voll und ganz im Einklang mit den notwendigen demokratischen Verfahren steht, auch wenn Instrumente der Komitologie verwendet werden; ihre Pläne zur Vereinfachung und Rationalisierung des bestehenden Besitzstandes zu verbessern, um somit die Kosten für die Einhaltung zu reduzieren und Mittel freizugeben, um zu Innovationen anzuregen und Arbeitsplätze zu schaffen;

33. unterstützt das Konzept nationaler Aktionspläne zur Umsetzung der Lissabon-Strategie, wobei jede Regierung ein Kabinettsmitglied benennt, das die Maßnahmen koordiniert;

34. begrüßt eine konsolidierte Berichterstattung und fordert weniger, aber bessere Indikatoren, um die Fortschritte der Lissabon-Strategie in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt besser messen zu können, einschließlich einer öffentlich zugänglichen Datenbank, in der die Umsetzungsquoten pro Mitgliedstaat aufgeführt sind, sowie Bench-marking und bewährte Methoden für kofinanzierte Programme; fordert, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und den einzelstaatlichen Parlamenten regelmäßig eine Mitteilung vorlegt, in der die Umsetzung der Strategie von Lissabon durch die Mitgliedstaaten bewertet wird;

35. fordert, dass die jährlichen Fortschrittberichte der Kommission sowie ihre wirtschaftsstrategischen Leitlinien dem Europäischen Parlament übermittelt werden, bevor sie an den Rat weitergeleitet werden, damit das Parlament seine Stellungnahme abgeben kann;

36. fordert den Europäischen Rat auf, auf seinem Frühjahrstreffen einfachere und kohärentere Systeme der politischen Entscheidungsfindung zu schaffen, damit öffentliche und parlamentarische Kontrolle deckungsgleich sind;

37. schlägt ein Gipfeltreffen der drei Organe vor, um vor dem jährlichen Frühjahrstreffen des Europäischen Rates wichtige politische Prioritäten festzustellen;

38. unterstreicht mit Nachdruck, dass eine echte Kultur des Dialogs mit dem Parlament entwickelt werden sollte, um ein gemeinsames Verantwortungsgefühl entstehen zu lassen, nachdem Kommunikation und eine aufmerksame Umsetzung für das Parlament ebenfalls von großer Bedeutung sind; ist deshalb der Auffassung, dass eine starke Partnerschaft zwischen dem Parlament und der Kommission sowie zwischen dem Parlament und den nationalen Parlamenten, zusammen mit einer verstärkten Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für den Erfolg ausschlaggebend ist;

39. macht auf die interparlamentarische Konferenz aufmerksam, die am 16. und 17. März 2005 in Brüssel stattfinden wird, um die diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament zu fördern; fordert den auf dem Frühjahrstreffen versammelten Europäischen Rat auf, Vorschläge zur Stärkung sowohl der parlamentarischen Dimension als auch des Stellenwerts der öffentlichen Debatte im Rahmen der Lissabon-Strategie vorzulegen;

40. fordert, dass in den nationalen und europäischen Haushaltsplänen, einschließlich der künftigen Finanziellen Vorausschau 2007-2013, die im Rahmen des Lissabon-Prozesses verfolgten Ziele zum Ausdruck kommen sollten;

41. erkennt den einzigartigen Mehrwert an, den Regionalpolitik bei der Umsetzung der Ziele von Lissabon darstellt, und weist erneut darauf hin, dass angemessene finanzielle Mittel notwendig sind, um effizient und ausgewogen auf diese Herausforderung zu reagieren; weist darauf hin, dass die neu gestalteten Strukturfonds jetzt vorrangig auf die Ziele von Lissabon ausgerichtet sind, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Rolle in der Finanziellen Vorausschau zum Ausdruck kommen muss;

42. erkennt an, dass die TEN-Vorhaben sowie ihre rasche Durchführung zur besseren Verwirklichung der Ziele von Lissabon von Bedeutung sind; unterstützt daher die Kommission in ihren Bemühungen, die Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, dass diese Vorhaben mit Unterstützung des Haushalts der Union und über öffentliche und private Partnerschaften geplant und finanziert werden müssen;

43. fordert ein insgesamt nachhaltiges Konzept für die Verkehrspolitik, das auf der verstärkten Anwendung neuer Technologien beruht;

44. ist der Auffassung, dass es notwendig ist, eine neue Initiative betreffend die Informationsgesellschaft in die Wege zu leiten, mit der die Herausforderungen bis zum Jahr 2010 angegangen werden, und dass diese Initiative ein stabiles Umfeld für die Entwicklung der elektronischen Kommunikation und der digitalen Dienstleistungen schaffen und sich auf die Entwicklung der Anstrengungen der Union in den Bereichen Forschung, Innovation und Einsatz von IKT konzentrieren sollte;

45. stellt fest, dass kreative Industrien dabei sind, zu einem überaus vielversprechenden Sektor der europäischen Wirtschaft zu werden, und dass im Bereich der neuen Medien und der digitalen Kultur ein beträchtliches Beschäftigungspotenzial vorhanden ist;

46. fordert den Europäischen Rat auf, auf dem Frühjahrstreffen anzuerkennen, dass Investitionen ein entscheidender Faktor für die Modernisierung Europas sind, und sich auf gemeinsame Maßnahmen zu einigen, mit der öffentliche und private Investitionen angekurbelt werden, wobei die Investitionsformen, die für Lissabon am wichtigsten sind, im Mittelpunkt stehen müssen;

47. fordert den Europäischen Rat auf, auf dem Frühjahrstreffen die Rolle der Europäischen Investitionsbank zu stärken, indem diese die Darlehenstätigkeiten verstärkt auf Investitionen im Sinne von Lissabon ausrichtet und die Bewilligung von entsprechendem Risikokapital sowie ihre Unterstützung für KMU, insbesondere für die, die vom Kapitalmarkt vernachlässigt werden, ausweitet;

48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

[1] Angenommene Texte, P6_TA(2005)0005.

[2] ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.

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