Mitteilung der Kommission Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung ergebende Lage /* KOM/2005/0320 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 14.07.2005 KOM(2005) 320 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung ergebende Lage MITTEILUNG DER KOMMISSION Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung ergebende Lage Einleitung In der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte[1] (nachstehend „Verordnung über die Trennungslinie“ genannt) heißt es in Artikel 11 Absatz 1: „ Spätestens beginnend ein Jahr nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung erstattet die Kommission dem Rat vorbehaltlich des Artikels 4 Absatz 12 jährlich Bericht über die Durchführung dieser Verordnung und die sich aus ihrer Anwendung ergebende Lage; sie fügt diesem Bericht, wenn nötig, geeignete Vorschläge für Änderungen bei.“ Die Verordnung über die Trennungslinie trat am 1. Mai 2004 in Kraft. In der Verordnung ist festgelegt, unter welchen Bedingungen die einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union auf die Trennungslinie zwischen den Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern eine tatsächliche Kontrolle ausübt, und den Landesteilen, in denen die Regierung keine tatsächliche Kontrolle ausübt, Anwendung finden. Der Bericht betrifft den Zeitraum 1. Mai 2004 bis 30. April 2005. 1. Durchführungsmaßnahmen Am 7. Juli 2004 erließ die Kommission die Entscheidung 2004/604/EG zur Ermächtigung der türkisch-zyprischen Handelskammer gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates[2]. Am 10. August 2004 erließ die Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 12 der Verordnung über die Trennungslinie und nach Anhörung des zuständigen Ausschusses die Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 mit spezifischen Vorschriften für Waren, die aus Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, in Landesteile verbracht werden, in denen die Regierung eine tatsächliche Kontrolle ausübt[3]. Die spezifischen Vorschriften traten am 23. August 2004 in Kraft. Seitdem findet die Verordnung über die Trennungslinie im Hinblick auf den Warenverkehr unumschränkt Anwendung. Am 28. Dezember 2004 fasste die Kommission einen Beschluss über die Benennung von Pflanzengesundheitsexperten für die Durchführung von Kontrollen in den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung keine tatsächlich Kontrolle ausübt, wie in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 der Kommission dargelegt ist. Am 17. Februar 2005 erließ der Rat eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Trennungslinie in Bezug auf die Landwirtschaft und Reiseerleichterungen beim Überschreiten der Trennungslinie[4]. Am 18. April 2005 erließ die Kommission eine Verordnung zur Änderung des Anhangs I der Verordnung über die Trennungslinie. Damit wurden zwei neue Übergangsstellen - Ledra Street und Zodia in die Liste der Übergangsstellen aufgenommen.[5] Zurzeit beabsichtigt die Kommission nicht, weitere Vorschläge für Änderungen der Verordnung über die Trennungslinie vorzulegen. 2. Personenverkehr Der Personenverkehr verläuft reibungslos. Tausende Zyprer beider Seiten überqueren jeden Tag die Trennungslinie. EU-Bürger genießen Freizügigkeit unabhängig davon, in welchem Teil Zyperns sie in das Land eingereist sind. Bisher sind keine Zwischenfälle bekannt. Trotz der von der Republik Zypern durchgeführten Kontrollen bei Personen, die die Trennungslinie überschreiten, wird es allerdings immer offenkundiger, dass eine systematische illegale Route durch den nördlichen Teil des Landes zu den von der Regierung kontrollierten Landesteilen existiert. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass die Trennungslinie auf ihrer gesamten Länge effektiv überwacht wird. In einigen Gebieten kann die Trennungslinie ohne jegliche Kontrollen überschritten werden. So kamen Tausende illegaler Einwanderer aus Drittländern über die Trennungslinie. Viele von ihnen beantragten in der Republik Zypern Asyl, so dass es zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Asylanträge kam.[6] 3. Warenverkehr Was den Warenverkehr betrifft, so findet die Verordnung über die Trennungslinie seit 23. August 2004 unumschränkte Anwendung (vgl. 1.). 3.1 Statistiken Die türkisch-zyprische Handelskammer teilte der Kommission jeden Monat pünktlich Art, Menge und Wert der Waren mit, für die sie Begleitdokumente ausgestellt hat[7]. Die Handelskammer arbeitet effektiv und professionell. Sie wurde dabei von Sachverständigen der Mitgliedstaaten unterstützt. Die Behörden der Republik Zypern teilten der Kommission in Monatsberichten Art, Menge und Wert der Waren mit, die nach den Begleitdokumenten die Trennungslinie überschritten haben[8]. Die Berichte umfassen auch Waren, die an den Übergangsstellen Pergamos und Strovilia unter der Zuständigkeit der Behörden der Östlichen Hoheitszone über die Trennungslinie verbracht wurden. Menge und Wert der über die Trennungslinie verbrachten Waren sind nach wie vor begrenzt. Im Berichtszeitraum stellte die Handelskammer 862 Begleitdokumente aus. Der Gesamtwert der Waren, für die Dokumente ausgestellt wurden, beträgt 1.000.617 EUR. Nicht alle Begleitdokumente wurden im Berichtszeitraum verwendet, da manche Transaktionen zurückgezogen oder Lieferungen verschoben wurden. Auch waren Umfang/Menge der Waren, die über die Trennungslinie verbracht wurden, zum Teil geringer als im Begleitdokument angegeben. Der Wert der tatsächlich über die Trennungslinie verbrachten Waren belief sich nach den Berichten der Republik Zypern auf 818.333 EUR, d.h. durchschnittlich 99.000 EUR pro Monat[9]. Die meisten Waren sind Gemüse, Steinprodukte, Papierwaren und Möbel[10]. Die Behörden der Republik Zypern verweigerten in einigen Ausnahmefällen die Verbringung von Waren über die Trennungslinie ( z.B. die Verbringung von Tierprodukten wie Halloumi-Käse und Frischfisch; Pita-Brot wegen Nichteinhaltung von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften). Wie in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung über die Trennungslinie vorgesehen, erhoben die Behörden der Republik Zypern Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, die für Ausfuhrerstattungen oder Interventionsmaßnahmen in Betracht kommen. Es wurden keine Waren über die Trennungslinie verbracht, deren endgültiger Bestimmungsort nicht die Republik Zypern war; anders gesagt, es gab keinen die Trennungslinie überschreitenden Handelsverkehr zwischen dem nördlichen Teil Zyperns und anderen EU-Mitgliedstaaten. 3.2 Hindernisse Der die Trennungslinie überschreitende Handelsverkehr wird nach wie vor durch zahlreiche Hindernisse beeinträchtigt. Nutzfahrzeuge aus dem türkisch-zyprischen Landesteil wie Busse, Lastkraftwagen, Taxis, Kleinbusse und Mietwagen können auf der Insel nicht frei verkehren. Die Republik Zypern akzeptiert keine von den türkisch-zyprischen Behörden ausgestellten Straßentauglichkeitsnachweise für Nutzfahrzeuge und Führerscheine für Berufsfahrer. Dafür, dass es zwischen dem nördlichen Teil Zyperns und der EU keinen über die von der zyprischen Regierung kontrollierten Gebiete abgewickelten Handelsverkehr gibt, lassen sich verschiedene Gründe aufführen; z.B. müssen Unternehmen in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen angemeldet sein (u.a. für Mehrwertsteuerzwecke) und es bestehen Transportprobleme (da Lastkraftwagen die Trennungslinie nicht überschreiten dürfen und Führerscheine nicht akzeptiert werden). 3.3 Weitere Handelserleichterung Kommissionsentscheidungen mit Vorschriften für Zitrusfrüchte[11] sowie Honig, Frischfisch und Strauße[12], die über die Trennungslinie verbracht werden, sind in Vorbereitung. Im September 2004 führten Experten aus den Mitgliedstaaten im Auftrag der Kommission im nördlichen Teil der Insel gemäß den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften Kontrollen von Zitrusfrüchten vor der Ernte durch. Die Ergebnisse dieser Kontrollen bestätigten frühere Ergebnisse, die bereits im Oktober 2003 vorlagen und nach denen die Schadorganismen Xanthomonas campestris, Cercospora angolensis und Guignardia citricarpa nicht festgestellt wurden, woraus sich schließen lässt, dass diese Schadorganismen im nördlichen Teil von Zypern nicht vorkommen. Die Untersuchungen werden als begleitende Monitoringtätigkeit neben Inspektionen und Kontrollen von Obstplantagen und für den die Trennungslinie überschreitenden Handelsverkehr bestimmten Sendungen fortgesetzt. Die unabhängigen Pflanzengesundheitsexperten nehmen im nördlichen Teil Zyperns eine Reihe von Untersuchungen vor, um Vorbereitungen für den Kartoffelhandel zu treffen, der mit der Frühjahrsernte 2006 beginnen könnte, sofern keine ernsten Pflanzengesundheitsprobleme auftreten. 4. Dienstleistungen Nach Kenntnis der Kommission wurden im Berichtszeitraum keine die Trennungslinie überschreitenden Dienstleistungen erbracht. 5. Schlussfolgerung Nach den im Berichtszeitraum ergriffenen Durchführungsmaßnahmen findet die Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte unumschränkte Anwendung. Die Verordnung hat sich als solider Rechtsrahmen für das tägliche Überschreiten der Trennungslinie von tausenden Zyprern sowie anderen EU-Bürgern erwiesen, die sich in Zypern frei bewegen können. Dies stärkt die Beziehungen zwischen den beiden Gemeinschaften auf der Insel und hat positive Auswirkungen auf die Entwicklung des Tourismus. Allerdings gibt die illegale Einwanderung über die Trennungslinie Anlass zu Besorgnis. Umfang und Wert der Waren, die über die Trennungslinie verbracht werden, sind nach wie vor begrenzt. Ein die Trennungslinie überschreitender Handelsverkehr größeren Umfangs wird durch praktische Hemmnisse erschwert. Die türkisch-zyprische Handelskammer erfüllte ihre Pflichten effektiv und professionell. Eine rasche Öffnung der beiden neuen Übergänge hätte günstige Auswirkungen auf die Entwicklung des Handels und würde zur weiteren Integration der Insel beitragen. Über die Trennungslinie erfolgte kein Handelsverkehr zwischen dem nördlichen Teil Zyperns und anderen EU-Mitgliedstaaten. ANHANG I Übersicht der Monatsberichte der türkisch-zyprischen Handelskammer gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 der Kommission August 2004 bis April 2005 1 | August/2004 | 3.883 € | 2 | September/2004 | 48.265 € | 3 | Oktober/2004 | 72.102 € | 4 | November/2004 | 86.547 € | 5 | Dezember/2004 | 153.029 € | 6 | Januar/2005 | 53.166 € | 7 | Februar/2005 | 148.050 € | 8 | März/2005 | 117.177 € | 9 | April/2005 | 135.914 € | INSGESAMT | 818.133 € | ANHANG III Wert der Waren, für die von der türkisch-zyprischen Handelskammer Begleitdokumente ausgestellt wurden [pic] ANHANG IV Entwicklung der am meisten gehandelten Waren [pic] [1] ABl. L 161 vom 30.4.2004, S. 128 geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 293/2005 des Rates vom 17. Februar 2005, ABl. L 50 vom 23.2.2005, S. 1. [2] ABl. L 272 vom 20.8.2004, S.12. [3] Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 der Kommission vom 10 August 2004, ABl. L 272 vom 20.8.2004, S. 3. [4] Verordnung (EG) Nr. 293/2005 des Rates vom 17. Februar 2005, ABl. L 50 vom 23.2.2005, S. 1. [5] Verordnung (EG) Nr. 601/2005 des Rates vom 18. April 2005, ABl. L 99, S. 10. [6] Nach Angaben des Innenministeriums beantragten im Berichtszeitraum 10.992 Drittstaatsangehörige in der Republik Zypern Asyl. Es ist anzunehmen, dass mindestens 50 % der Asylsuchenden die Trennungslinie illegal überschritten haben. [7] Eine Übersicht der Monatsberichte ist Anhang I zu entnehmen. [8] Ein Verzeichnis der Waren, die die Trennungslinie überschritten, ist Anhang II zu entnehmen. [9] Handelsentwicklung siehe Schaubild in Anhang III. [10] Die Entwicklung des Handels mit diesen Waren ist dem Schaubild in Anhang IV zu entnehmen. [11] Auf der Grundlage des (geänderten) Artikels 4 Absatz 2 Unterabsatz 2. [12] Auf der Grundlage des (geänderten) Artikels 4 Absatz 9.