52005DC0139

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - 10. Jahrestag der Partnerschaft Europa-Mittelmeer : ein Arbeitsprogramm für die Herausforderungen der nächsten fünf Jahre {SEK(2005) 482} {SEK(2005) 483} /* KOM/2005/0139 endg. */


Brüssel, den 12.4.2005

KOM(2005) 139 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

10. JAHRESTAG DER PARTNERSCHAFT EUROPA-MITTELMEER Ein Arbeitsprogramm für die Herausforderungen der nächsten fünf Jahre

{SEK(2005) 482}{SEK(2005) 483}

1. EINFÜHRUNG: UMFASSENDE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR DIE PARTNERSCHAFT EUROPA-MITTELMEER

D ie Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister am 27. und 28. November 1995 in Barcelona war der Wendepunkt in den Beziehungen der Europäischen Union zu ihren Nachbarn am südlichen und östlichen Ufer des Mittelmeers. Auf diesem Treffen wurde eine umfassende – sowohl was den geografischen als auch den sektoralen Rahmen betrifft – und zukunftsorientierte Partnerschaft mit politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ambitionen ins Leben gerufen.

Der Barcelona-Prozess trug zu einer leistungsfähigen Partnerschaft bei, die von gemeinsamer Verantwortung , einem stetigen Dialog und einer engen Zusammenarbeit getragen wird. Diese Partnerschaft kann bei der Schaffung langfristiger politischer und institutioneller Verbindungen zwischen Europa und den Mittelmeer-Partnerländern und bei der Unterstützung der Partner auf dem Weg der Reformen gute Erfolge vorweisen. Die große Bedeutung dieser Partnerschaft liegt im gemeinsamen politischen Willen, gemeinsam einen Raum für Dialog, Frieden, Sicherheit und Wohlstand für alle zu schaffen. Durch diese Partnerschaft ist es der Europäischen Union gelungen, die historisch und strategisch engen und soliden Beziehungen zu ihren Partnern im Mittelmeerraum weiter zu festigen.

In einer zunehmend globalisierten Welt bleibt die Europäische Union beim Handel mit Waren und Dienstleistungen gegenwärtig der wichtigste Partner der Mittelmeerländer. Über 36 % des Handels dieser Mittelmeerregion wird mit der EU abgewickelt und einige dieser Länder verbringen mehr als 70 % ihrer Ausfuhren in die EU. Europa ist der größte ausländische Investor (55 % der gesamten ausländischen Direktinvestitionen) und mit fast 3 Mrd. EUR an Krediten und Zuschüssen der wichtigste Geber für finanzielle Unterstützung und Förderung der Region. Aus der Europäischen Union kommen die meisten Besucher in diese Region und Europa selbst ist das beliebteste Ziel von Einwanderern aus dem Mittelmeerraum.

Inzwischen wurden zwischen der EU und den Mittelmeerpartnerländern Assoziationsabkommen geschlossen[1], doch die Schaffung eines echten regionalen Markts wird weiterhin insbesondere durch die schleppende Integration der Mittelmeerländer untereinander behindert. Die Zersplitterung der Märkte im Mittelmeerraum hemmt die inländischen und ausländischen Investitionen. Das Volumen des intra-regionalen Handels im südlichen Mittelmeerraum, auf den nur 15 % des Gesamthandels der Region entfällt, ist niedriger als bei allen anderen Weltregionen dieser Größe. Auch wenn die EU inzwischen zum wichtigsten Handelspartner der Region geworden, wurde das Potenzial der Partnerschaft also noch bei weitem nicht voll ausgeschöpft.

Auch die regionale Dimension der Partnerschaft wurde mit der Schaffung der FEMIP (Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer innerhalb der Europäischen Investitionsbank) erheblich ausgebaut. Auch die Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer im Jahr 2004, die Gründung der Anna-Lindh-Stiftung für Kulturdialog im Jahr 2005 in Alexandria (nach dem Beschluss der Minister im Jahr 2004) und die Unterzeichnung des Agadir-Abkommens[2] im Jahr 2004 trugen wesentlich dazu bei.

Die Konferenz zum 10. Jahrestag gibt uns die Möglichkeit für eine Bestandsaufnahme der bisherigen Ergebnisse des Barcelona-Prozesses und bietet die Chance, Hindernisse für weitere Fortschritte zu erkennen und Lösungen für einige der komplexeren Probleme zu suchen, um zu gewährleisten, dass wir unsere gemeinsamen Ziele erreichen.

Ferner bietet sich die Gelegenheit zu prüfen, wie die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) – durch die mit den Partnerländern vereinbarten Aktionspläne und den Barcelona-Prozess - zu einer qualitativen Veränderung der Beziehungen zwischen Europa und den Mittelmeer-Anrainern beitragen kann. Zu den wichtigsten Zielen der ENP gehört auch die Unterstützung und Förderung interner Reformen. Aus dem Grund enthalten die Aktionspläne ein ehrgeiziges Programm der Rechtsanpassung an die EU. Auf diese Weise werden sich die ENP und der Barcelona-Prozess ergänzen und gegenseitig verstärken.

Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik haben unsere Partner die Möglichkeit, am EU-Binnenmarkt teilzuhaben, und die Chance, an EU-Programmen und Strategien teilzunehmen (auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Prioritäten, gemeinsamer Werte und außenpolitischer Ziele). Diese Politik trägt ferner zur stärkeren Kooperation zwischen den am Barcelona-Prozess beteiligten Ländern bei und fördert die Zusammenarbeit zwischen und innerhalb der Regionen. Die finanzielle Unterstützung für die grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit stellt das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) – neben der laufenden bilateralen und regionalen Zusammenarbeit - bereit.

Die Erklärung von Barcelona und ihr strategisches Gesamtkonzept sind weiterhin gültig, aber es besteht kein Grund zur Selbstzufriedenheit. Der UNDP-Bericht über die menschliche Entwicklung im arabischen Raum sowie die Erklärungen von Sanaa und Alexandria und der Gipfel der Arabischen Liga im Jahr 2004 in Tunis haben die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen bei den politischen und wirtschaftlichen Reformen und bei den Rechten und der Bildung der Frauen unterstrichen, damit diese Region in diesen Bereichen nicht zurückbleibt. Die Fortschritte bei der Erreichung einiger, in der Erklärung von Barcelona genannter Ziele gingen nur langsam voran. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass das Engagement einiger Partner zeitweise hinter den auch von ihnen getragenen Grundsätzen zurückblieb, und andererseits auf die Schwierigkeit, die von den weiter schwelenden Konflikten in der Region verursacht werden. Hinzu kommt, dass die Suche nach einem Konsens gelegentlich diejenigen bremste, die schneller voranschreiten wollten. Auch aufgrund neuer Entwicklungen wie der zunehmenden Globalisierung und der politischen und wirtschaftlichen Interdependenz der einzelnen Länder ist eine erneute gemeinsame Überprüfung der Partnerschaft vonnöten. Im wirtschaftlichen Bereich hat die mangelnde Konsequenz bei der Umsetzung von Wirtschaftsreformen und der Bewältigung der mit der wirtschaftlichen und handelspolitischen Liberalisierung verbundenen Herausforderungen die durch wirtschaftliche Integration erhoffte sprungartige Wohlstandssteigerung verhindert.

Die Bemühungen um Verringerung des Wohlstandsgefälles zwischen Nord und Süd müssen erheblich verstärkt werden. Eine eingehende Analyse der Erfolge und Defizite in den drei Kapiteln (politische, wirtschaftlich und soziale Dimension) des Barcelona-Prozesses seit seinem Beginn im Jahr 1995 befindet sich im Anhang dieser Mitteilung. Es sei darauf hingewiesen, dass in dieser Mitteilung das Schwergewicht auf Vorschlägen für die künftige Stärkung und Vertiefung der Partnerschaft liegt. Die Liste der Vorschläge ist allerdings nicht erschöpfend und ist als Ergänzung der bereits laufenden Initiativen und Programme gedacht.

Am 30. und 31. Mai 2005 werden die Außenminister der an der Partnerschaft beteiligten Länder in Luxemburg zusammentreffen (Barcelona VII) und Ende November 2005 wird in Barcelona eine außerordentliche Konferenz abgehalten werden. Diese Mitteilung dient der Vorbereitung beider Veranstaltungen. Sie enthält Vorschläge für konkrete Fortschritte in einigen entscheidenden Bereichen, die die Zukunft der Region und die Beziehungen der EU mit unseren Mittelmeerpartnern beeinflussen werden . Werden die vorgeschlagenen Initiativen beschlossen, so helfen sie unseren Partnern, einigen spezifischen vor ihnen liegenden Herausforderungen der nächsten fünf Jahre zu begegnen.

(1) Menschenrechte und Demokratie

Ziel ist die Förderung politischer Reformen in Richtung Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Sicherheit sowie ein stärkeres Engagement für verantwortungsvolle Staatsführung und partizipatorische Demokratie.

(2) Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Reformen

Die Modernisierung der Wirtschaft unserer Partnerländer im Mittelmeerraum ist notwendig, damit diese alle Möglichkeiten nutzen können, die ihnen Globalisierung und der Freihandel mit Europa bieten. Die Vertiefung der wirtschaftlichen Integration zwischen der EU und den Mittelmeerländern – neben dem Ausbau der Süd-Süd-Integration – stellt eines der Hauptziele in den kommenden Jahren dar. Erreicht werden soll dieses Ziel durch Liberalisierung von Handel und Dienstleistungen, Steigerung der Investitionen und Konvergenz im Regulierungsbereich. Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Schaffung günstiger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist die Fortsetzung der Strukturreformen zur Beseitigung von Hindernissen für Wachstum, Investitionen und Beschäftigung. Die daraus entstehenden Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung werden der Region dabei helfen, die 5 Mio. Arbeitsplätze zu schaffen, die jedes Jahr für neue Arbeitsmarktteilnehmer benötigt werden, und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung anzustreben.

(3) Bildung

Höhere Bildungsstandards sowie Bildung für alle sind für die Entwicklung des sozialen und humanen Kapitals unserer mediterranen Partner von grundlegender Bedeutung. Ein Drittel der Bevölkerung der Mittelmeer-Partnerländer ist unter 15 Jahren. Daher kommt bei der zukunftsgewandten menschlichen Entwicklung dieser Länder der Bildungspolitik und dem Erwerb und der Verbreitung von Wissen eine zentrale Bedeutung zu.

Da sich die Gespräche jedoch nicht auf diese Themen beschränken sollten, sind in dieser Mitteilung ferner Vorschläge zu Themen wie soziale Reformen, Migration, Massenvernichtungswaffen und Terrorismusbekämpfung enthalten. Auch diesen Themen müssen wir uns stellen, um für die Herausforderungen der nächsten fünf Jahre gerüstet zu sein.

Das Arbeitsprogramm wird innerhalb des institutionellen Rahmens des Barcelona-Prozesses sowie der Nachbarschaftspolitik und ihrem Schlüsselinstrument, den nationalen Aktionsplänen, entwickelt. Die Zeitplanung dieses Arbeitsprogramms ist in Abschnitt 3 der Mitteilung dargestellt. Eine erhebliche Aufstockung der verfügbaren Mittel im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 wird erforderlich sein, und die Kommission hat bereits Vorschläge in Bezug auf das neue Europäisches Nachbarschafts- Partnerschaftsinstruments vorgelegt.

Aus Anlass verschiedener Ministertreffen ist wiederholt auf die Notwendigkeit einer höheren Sichtbarkeit der Partnerschaft in der EU und in den Partnerländern hingewiesen worden. Der 10. Jahrestag dieser Partnerschaft und die Feierlichkeiten zum Jahr des Mittelmeers 2005 stellen eine passende Gelegenheit dar, diese Situation durch eine nachhaltige Strategie zur Sensibilisierung und durch entsprechende Aktivitäten und Ereignisse zu verbessern.

Eine stärkere Sensibilisierung verlangt nach zahlreichen, gegenseitig abgestimmten, klaren und eindeutigen Informationen für die Bevölkerung, die über wirksame Kommunikationsmittel verbreitet werden. Die Rolle der Massenmedien ist in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang sollte die Bekämpfung rassistischer Inhalte in Rundfunk und Fernsehen verstärkt werden.

Die Kommission hat ihren Partnern bereits eine detaillierte Liste geplanter Informations- und Kommunikationsmaßnahmen auf regionaler und nationaler Ebene vorgelegt. Dazu gehören u.a. Satellitenfernsehprogramme auf regionaler Ebene, bilaterale Maßnahmen mit einzelstaatlichen Fernseh- und Radiosendern, Initiativen der nationalen und regionalen Presse, die aktive Organisation von Veranstaltungen und die Schaffung von Austauschmöglichkeiten für Journalisten sowie zielgerichtete Aktionen, die sich an die Zivilgesellschaft und die Jugend richten.

Wie auf dem letzten Treffen der Außenminister in Den Haag festgestellt wurde, hängt die Wirksamkeit der Kommunikation von der inhaltlichen Übereinstimmung der von allen Partnern übermittelten Informationen ab. Die Kommission fordert ihre Partner auf, sämtliche staatliche und nichtstaatliche Kanäle zur Erreichung dieses Ziels zu nutzen.

2. ARBEITSPROGRAMM FÜR DIE KOMMENDEN FÜNF JAHRE

2.1. Förderung von Menschenrechten und Demokratie

Die Förderung politischer Reformen in Richtung Menschenrechte und Demokratie ist der Schlüssel zu dauerhafter Sicherheit und Stabilität. Die Zusammenarbeit in diesen Bereichen ist durch die Mitteilung der Kommission vom Mai 2003[3] über Menschenrechte und Demokratisierung stärker in den Mittelpunkt gerückt worden. Unsere Partnerländer sind aufgefordert, Wege zur Erreichung dieses Ziels zu suchen, u.a. durch die Entwicklung von Konzepten zur Förderung der Gleichberechtigung, zur Stärkung grundlegender sozialer Rechte und zur stärkeren Einbeziehung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft. Ein wesentlicher Aspekt sind Bemühungen um eine gemeinsame Sichtweise auf die mit einer Demokratisierung verbundenen Herausforderungen, einschließlich der Rolle demokratischer islamischer politischer Bewegungen in der Politik einzelner Länder. Die Konferenz von Sanaa im Januar 2004, an der 800 Vertreter der Zivilgesellschaft, verschiedener Regierungen und internationaler Organisationen aus der arabischen Welt teilnahmen, war äußerst konstruktiv und wurde in der Öffentlichkeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. In der Erklärung der Konferenz herrschte Einigkeit über ein Zehn-Punkte-Programm, das u.a. den Schutz der Menschenrechte, die Stärkung der Rolle der Frau, eine stärkere Demokratie, mehr Pluralismus und ein unabhängiges Justizwesen anstrebt. Einige dieser Schlussfolgerungen können auch im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer diskutiert werden. In dem am 5. April 2005 veröffentlichten UNDP Arab Human Development Report („Towards Freedom in the Arab World“) wird der Mangel an Freiheit und verantwortungsvoller Staatsführung gründlich untersucht. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Frage, inwieweit die Grundfreiheiten und wirtschaftlichen und sozialen Rechte in den arabischen Ländern tatsächlich gewährt und in der Praxis von den Menschen in Anspruch genommen werden.

Die Kommission schlägt im Einklang mit ihrer Mitteilung vom Mai 2003 die Organisation einer Europa-Mittelmeer-Konferenz über Menschenrechte und Demokratisierung im Jahr 2006 vor, die auf subregionaler Ebene vorbereitet wird. Diese Konferenz soll Gelegenheit bieten, regionale Anstrengungen für stärkere Demokratie und mehr Pluralismus zu intensivieren, gemeinsame Aktionen im Rahmen der Nachbarschaftspolitik bekannt zu machen, den Austausch bewährter Methoden zu unterstützen und die Beteiligung der arabischen Zivilgesellschaft zu fördern. Maßnahmen zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Bewusstseins und zur Menschenrechtserziehung werden auf regionaler und nationaler Ebene unterstützt. Als Ergebnis dieser Konferenz sollen konkrete zukunftsorientierte Ideen erarbeitet werden, die mit Hilfe der Nachbarschaftspolitik und ihrer Finanzierungsinstrumente realisiert werden können.

Aufbauend auf ihren Aktionen auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratisierung wird die Kommission eine Fazilität für Demokratie vorschlagen, dazu dienen wird, die Partner zu unterstützen und zu belohnen, die sich klar zu gemeinsamen Werten und den vereinbarten politischen Reformprioritäten bekennen und sich dafür einsetzen. Die Fazilität, die im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) bereitgestellt wird, geht über die besondere Förderung hinaus, die für regionale oder nationale Aktionspläne zur Verfügung steht. Sie soll im Jahr 2007 in Kraft treten. Sie wird die weitere Einbeziehung einer verantwortungsvollen Staatsführung sowie der Förderung und Achtung der Menschenrechte und demokratischer Grundprinzipien in alle Politikbereiche fördern.

2.2. Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums durch Handelsliberalisierung und regionale Integration

Die Bewertung des Barcelona-Prozesses zeigt, dass die Partnerschaft bei der Schaffung des freien Handels mit gewerblichen Waren zwischen der EU und jedem der Mittelmeer-Partnerländer sehr erfolgreich war. Die Partnerländer müssen nun Maßnahmen ergreifen, um diese Kern-Freihandelszone zu erweitern und zwar durch eine weitere Handelsliberalisierung bei Agrar- und Fishereierzeugnissen und durch eine weitere Marktöffnung in Bereichen wie Dienstleistungen und Niederlassung. Schätzungen zufolge werden zwei Drittel des gesamten Mehrwerts im Dienstleistungs- und Agrarsektor erzeugt. In Bezug auf das Ziel eines echten regionalen Markts, der die Investitionstätigkeit und das Wachstum im südlichen Mittelmeerraum fördert und das Wohlstandsgefälle zwischen Europa und seinen Nachbarn verringert, ergibt sich ein eher gemischtes Bild. Angesichts des hohen Bevölkerungswachstums im Mittelmeerraum muss es in den nächsten fünf Jahren ein vorrangiges Ziel der Partnerschaft sein, der Marktintegration eine neue Dynamik zu verleihen, um Investitionen, Wachstum und Beschäftigung anzukurbeln. Wie dies erreicht werden könnte, wird nachstehend dargelegt

a) Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts auf regionaler Basis zwischen den dazu bereiten Partnerländern

Das Ziel einer Liberalisierung des Dienstungshandels und des Niederlassungsrechts ist in allen Assoziationsabkommen der EU mit den Mittelmeer-Partnerländern verankert. Es handelt sich dabei um eine Grundvoraussetzung für die Schaffung einer echten Freihandelszone im Mittelmeerraum, die über den freien Warenverkehr hinausgeht. Diese Freihandelszone könnte zu einem wichtigen politischen Instrument zur Förderung des Handels und damit auch des Wirtschaftwachstums in dieser Region werden – mit günstigen Nebeneffekten auch für andere Wirtschaftsräume.

Auf den Dienstleistungssektor entfallen rund 60 % des BIP der Mittelmeerländer. Studien der Weltbank zufolge erzeugt die Liberalisierung des Dienstleistungshandels erhebliche Wohlstandsgewinne (nach manchen Schätzungen liegen sie drei Mal höher als die durch Liberalisierung des Warenhandels erwartete Gewinne). Weil sie umfassende interne Reformen voraussetzt, trägt die Liberalisierung auch zum Prozess der wirtschaftlichen Anpassung und Reform bei.

Die ausländischen Investitionen in der Region sind weiterhin unzureichend und gelten als eine der größten Schwächen der Wirtschaftspartnerschaft. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten die Mittelmeer-Partnerländern die Niederlassung von Unternehmen in der Region erleichtern. Diese Liberalisierung darf sich nicht allein auf eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für aus- und inländische Investitionen beschränken, wo bereits Erfolge zu verzeichnen sind, sondern setzt ferner eine Änderung des breiteren institutionellen Umfelds und die Beseitigung von Faktoren, die die Attraktivität der Region für private Investitionen schmälern. Dazu zählen u.a. hohe Transaktionskosten, mangelnde Sicherheit und Durchsetzung von Verträgen und unzureichender Schutz von Rechten an geistigem Eigentum.

Durch Ankurbelung der Handels- und Investitionsströme zwischen der EU und ihren Mittelmeer-Partnerländern wird die Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts zur Verringerung des Wirtschaftsgefälles zwischen Nord und Süd innerhalb der Partnerschaft beitragen. Die Liberalisierung sollte mit einer verstärkten Konvergenz zwischen den Regeln des EU-Binnenmarkts und den entsprechenden Vorschriften der Partnerländer einhergehen.

Vor diesem Hintergrund sollte die EU bereit sein, die Mittelmeer-Partnerländer einzuladen, ein neues Kapitel der Integration aufzuschlagen und an Verhandlungen teilnehmen, die sich nicht am traditionellen, seit 1995 angewandten Modell („Nabe-Speiche“) orientieren, sondern eine Kombination von Nord-Süd- und Süd-Süd-Handelsintegration vorsehen. Dabei müsste der Grundsatz der freiwilligen Teilnahme festgeschrieben und uneingeschränkt beachtet werden. Nach diesem neuen Konzept würden mit den Ländern, die dies wollen, Verhandlungen auf regionaler Basis aufgenommen werden.

Ein ähnliches Konzept wurde bereits bei den Verhandlungen über das Rahmenprotokoll über den Dienstleistungshandel angewandt, das auf der Tagung der Handelsminister im Juli 2004 in Istanbul angenommen wurde. Dieses Konzept wird bei künftigen Verhandlungen als Modell dienen. Danach werden die beteiligten Länder weiterhin bilateral verhandeln, doch die Verhandlungsergebnisse werden anschließend zusammengeführt und gemäß dem in der sogenannten regionalen Meistbegünstigungsklausel verankerten Grundsatz der Nichtdiskriminierung auf andere Länder übertragen werden. Mit dieser Klausel wird sichergestellt, dass das günstigste Angebot der EU in jedem Sektor allen Mittelmeer-Partnerländern gleichermaßen zugute kommt. Im Gegenzug werden die teilnehmenden Länder die entsprechenden Sektoren sowohl untereinander als auch gegenüber der EU öffnen.

Die EU und die Mittelmeerländern sollten sich daher darauf verständigen, über die Liberalisierung und Integration des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts im Einklang mit den auf regionaler Ebene eingegangenen und in den Aktionsplänen verankerten Verpflichtungen Verhandlungen zu führen. Die Teilnahme an diesen Verhandlungen sollte allen Mittelmeer-Partnerländern offen stehen, die zum Abschluss eines solchen regionalen Abkommens bereit sind – mit Ausnahme der Türkei, die bereits den Status eines Beitrittskandidaten genießt. Die Kommission wird dem Rat einen Vorschlag für entsprechende Verhandlungsleitlinien vorlegen, damit die Verhandlungen mit den Partnerländern noch in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 aufgenommen werden können. Die Partnerländer sollten sich darauf einigen, diese stark regional ausgerichteten Verhandlungen über die Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts zeitlich so abzuschließen, dass dieser Prozess zum Ziel der Errichtung einer Freihandelszone bis zum Jahr 2010 beitragen kann.

Bei allen Anstrengungen zum Erreichen dieses Ziels muss die wirtschaftliche Entwicklung eng mit dem sozialen Fortschritt verknüpft werden. Sowohl in dieser Hinsicht als auch zur Gewährleistung der Achtung grundlegender sozialer und wirtschaftlicher Rechte muss die laufende in Bezug auf die Freihandelszone durchgeführte Nachhaltigkeitsbewertung und die daraus resultierenden Empfehlungen für die zukünftige Politik einen bedeutenden Beitrag leisten.

b) Handelsliberalisierung und Zusammenarbeit bei Agrar- und Fischereierzeugnissen

Basierend auf den Ergebnissen der Treffen hoher Beamter im Bereich Landwirtschaft ist ein Fahrplan für den Freihandel mit Agrar- und Fischereierzeugnissen und Verarbeitungserzeugnissen zu beschließen, der - im Einklang mit den Bestimmungen und Zielen der Assoziationsabkommen - ein regionales Mandat für eine weitgehende Liberalisierung mit nur wenigen Ausnahmen sowie einen Zeitplan für die Umsetzung vorsieht . Diese Maßnahmen würden mit einer Verpflichtung zur Einführung eines regionalen Kooperationsprogramms einhergehen, das in Übereinstimmung mit den Zielen der Nachbarschaftspolitik auf die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Optimierung einer qualitativ hochwertigen Produktion ab dem Jahr 2007 abzielt. Im Anschluss an die Europa-Mittelmeer-Konferenz im Mai diesen Jahres in Luxemburg wird die Kommission dem Rat Leitlinien für die Verhandlungen über den Freihandel mit Agrar- und Fischereierzeugnissen zur Annahme vorlegen mit dem Ziel, die Verhandlungen noch in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 aufzunehmen . Die Verhandlungen sollten innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden, um die Liberalisierung des landwirtschaftlichen Handels zeitlich am Ziel eines Freihandelsgebiets im Jahr 2010 auszurichten.

c) Handelserleichterung durch Angleichung technischer Vorschriften

Die Angleichung technischer Vorschriften in den Bereichen Normen und Konformitätsbewertung birgt ein großes Potential in Bezug auf Handel- und Investitionsförderung und wirtschaftliche Integration. Der Wegfall mehrfacher Prüf- und Zertifizierungsverfahren senkt die Kosten und erleichtert den Marktzugang. Die Harmonisierung des Wirtschaftrechts wurde bereits auf der Grundlage des auf der Tagung der Euromed-Handelsminister (Palermo, Juli 2003) beschlossenen Arbeitsprogramms eingeleitet, und einige wichtige Schritte hin zur Harmonisierung und/oder gegenseitigen Anerkennung handelsbezogener Normen innerhalb der Region Europa-Mittelmeer sind bereits erfolgt. Insbesondere wurden mit jedem Partnerland Prioritäten für den Prozess der Rechtsangleichung vereinbart. Jetzt geht es darum, im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik gemeinsam – auch mit der notwendigen Hilfe der EU - die entsprechenden Rechtsvorschriften tatsächlich anzugleichen bzw. zu aktualisieren und die entsprechende Infrastruktur zu modernisieren. Nach Abschluss der Rechtsangleichung und der Inkraftsetzung EU-konformer Rechtsvorschriften können Abkommen über Konformitätsbewertung und gegenseitige Anerkennung gewerblicher Produkte ausgehandelt werden, mit denen im Interesse von wirtschaftlicher Integration und Wachstum regulierungsbezogene „Handelskorridore“ geschaffen werden.

d) Süd-Süd-Wirtschaftsintegration

Beim Euromed-Prozess geht es nicht nur um den Ausbau präferenzieller, auf Gegenseitigkeit beruhender Handelsbeziehungen zwischen der EU und den einzelnen Partnerländern. Zu den wesentlichen Elementen des Barcelona-Prozesses gehört vielmehr auch die Stärkung der Handelsbeziehungen zwischen den Mittelmeerländern selbst. Nur so lässt sich die in der Erklärung von Barcelona vorgesehene Freihandelszone in vollem Umfang verwirklichen. Der Ausbau des Süd-Süd-Handels ist für die Mittelmeerländer von entscheidender Bedeutung. In einschlägigen Studien wird auf die erheblichen wirtschaftlichen Vorteile hingewiesen, die mit der Öffnung des Handels zwischen den Mittelmeerländern (Süd-Süd-Handel) und der damit einhergehenden Zunahme der ausländischen Direktinvestitionen verbunden wären. Diese Vorteile kämen vor allem bei der wirtschaftlichen Diversifizierung und der Schaffung von Arbeitsplätzen zum Tragen kommen, die zu den großen Herausforderungen zählen, denen sich die Region gegenübersieht. Die Süd-Süd-Integration, flankiert durch verstärkte Nord-Süd-Beziehungen, ist der Schlüssel zum Aufbau dynamischer und diversifizierter Volkswirtschaften in den Mittelmeerländern. Zu den jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich gehört die Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens zwischen Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien im Februar 2004 in Agadir. Auch weitere Freihandelsabkommen wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen, insbesondere zwischen der Türkei und Marokko, der Türkei und Tunesien sowie der Türkei und der Palästinensischen Autonomiebehörde. Dies zeugt von den Fortschritten bei der regionalen Integration im Mittelmeerraum.

Um das vereinbarte Ziel der Schaffung einer umfassenden Freihandelszone im euromediterranen Raum bis zum Jahr 2010 zu erreichen, müssen allerdings viele weitere Abkommen geschlossen und die bestehenden Abkommen zu echten Freihandelsabkommen weiterentwickelt werden. Daher sollten die Mittelmeerländern die Aushandlung von Freihandelsabkommen untereinander beschleunigen, damit die Euromed-Freihandelszone, zu der zurzeit eine Nachhaltigkeitsbewertung durchgeführt wird, bis zum Jahr 2010 errichtet werden kann.

Darüber hinaus werden diese Freihandelsabkommen die Umsetzung der paneuropäisch-mediterranen Ursprungskumulierung ermöglichen. Denn das System der Ursprungskumulierung setzt das Bestehen präferenzieller Beziehungen zwischen den beteiligten Partner voraus. Die paneuropäisch-mediterrane Ursprungskumulierung bringt den Wirtschaftsakteuren viele Vorteile. Dazu gehören u.a. der erleichterte Zugang zur präferenziellen Behandlung und eine größere Auswahl bei der Beschaffung von Industriegütern.

Was die Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts angeht, so wird der regionale Ansatz – so wie er sich in dem im Rahmenprotokoll über den Dienstleistungsverkehr verankerten Grundsatz der regionalen Meistbegünstigung widerspiegelt – eine starke Süd-Süd- Integration gewährleisten.

Auf der Grundlage der bestehenden bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen, einschließlich des Abkommens von Agadir und der paneuropäischen Ursprungskumulierung, sollte ein Fahrplan für die Errichtung eine Freihandelszone bis zum Jahr 2010 vereinbart werden, die auch den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und die Liberalisierung des Handels mit Agrar- und Fischereierzeugnissen umfasst.

e) Solide makroökonomische Rahmenbedingungen

Es müssen solide makroökonomische Rahmenbedingungen mit Hilfe einer angemessenen Finanz- und Geldpolitik aufrecht erhalten werden und durch Strukturreformen ergänzt werden, die der Beseitigung von Hindernissen für Wachstum, Investitionen und Arbeitsplatzschaffung dienen. Besondere Aufmerksamkeit sollte in diesem Zusammenhang auf die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmen gerichtet werden, indem die Staatsführung verbessert und die Rolle des Staates in der Wirtschaft neu definiert wird. Daher werden die Mittelmeerpartner ermuntert, den in den Assoziierungsabkommen vorgesehenen Wirtschaftsdialog uneingeschränkt zu nutzen, um die Fortschritte bei den Strategien für makroökonomische Stabilisierung und Wachstum zu konsolidieren, wie in den ENP-Aktionsplänen beschrieben. Diese Fragen werden auf der Ministerkonferenz in Rabat im Juni 2005 erörtert.

f) Europa-Mittelmeer-Entwicklungsbank

Die Partnerländer im Mittelmeerraum haben kürzlich auf die Bedeutung der Einrichtung einer Europa-Mittelmeer-Entwicklungsbank hingewiesen. In diesem Zusammenhang seien die großen Fortschritte erwähnt, die die EIB mit der Fazilität für europäisch-mediterrane Investitionen und Partnerschaft (FEMIP) erreichte, welche nunmehr Darlehen in Höhe von 2 Mrd. EUR jährlich an die Partnerländer im Mittelmeerraum ausgibt. Die Fortschritte, die dank der FEMIP bei der Förderung von Maßnahmen im Privatsektor erzielt werden konnten, müssen ausgewertet werden. Der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ hat im November 2003 beschlossen, das Mandat der FEMIP vor dem Ende des Jahres 2006 zu überprüfen. Die eventuelle Gründung einer Europa-Mittelmeer-Entwicklungsbank ist unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der FEMIP und der Ergebnisse früherer Überprüfungen dieser Idee sowie der gesamten externen Mandate der Europäischen Entwicklungsbank sorgfältig abzuwägen. Die Kommission wird nach Konsultationen mit der EIB im Jahr 2006 eine diesbezügliche Bewertung des Vorschlages vorlegen.

g) Verkehr

Der Auf- und Ausbau eines euromediterranen Verkehrsnetzes auf der Grundlage guter Verkehrsverbindungen (zwischen der EU und den Mittelmeer-Partnerländern sowie zwischen den Mittelmeerländern selbst) und gemeinsamer verkehrspolitischer Ziele ist eine entscheidende Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Freihandelszone. Die notwendige Reform des rechtlichen Umfelds und die Öffnung der Märkte müssen mit erheblichen Investitionen in die Infrastruktur einhergehen. Dafür stehen im Rahmen der FEMIP erhebliche Mittel zur Verfügung. Noch im Jahr 2005 sollte auf einer Tagung der Euromed-Verkehrsminister unter Beteiligung der EIB ein Plan für ein regionales Verkehrsinfrastrukturnetz - mit einer Liste prioritärer Vorhaben - und eine Reihe von Empfehlungen darüber angenommen werden, wie die Zusammenarbeit EU-Mittelmeer im Verkehrsbereich intensiviert und die Reform des Verkehrssektors in den Mittelmeer-Partnerländern vorangetrieben werden kann.

h) Energie

Auch die allmähliche Schaffung eines euromediterranen Energiemarkts spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Ziele der Erklärung von Barcelona und der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Region. Mit Blick auf die Entwicklung eines solchen Marktes wird an einer Reihe wichtiger subregionaler Projekte gearbeitet. Dazu gehören u.a. die allmähliche Integration des Elektrizitätsmarkts der Maghreb-Länder in den EU-Elektrizitätsmarkt, die Integration der Erdgasmärkte im Maschrik, Energieprojekte von gemeinsamem Interesse für Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde und der Bau der Medgaz- und Arab-Erdgaspipelines.

Eine Tagung der Euromed-Energieminister sollte im Jahr 2006 stattfinden, um die subregionale Integration der Energiemärkte und -infrastrukturen voranzubringen.

i) Umwelt und Nachhaltigkeit

Der 10. Jahrestag der Partnerschaft Europa-Mittelmeer ist eine hervorragende Gelegenheit, eine umfassende, gut sichtbare und ehrgeizige Initiative zur Anhebung der Lebensqualität der Bürger durch die Reinhaltung des Mittelmeers bis 2020 ins Leben zu rufen. Ziel dieser Initiative ist die Bekämpfung der wichtigsten Ursachen der Verschmutzung, einschließlich der Industrieemissionen, der städtischen Abfälle und insbesondere der städtischen Abwässer. Im Ergebnis dieser Initiative verbessern sich die Aussichten für die Tourismusindustrie, der Niedergang der örtlichen Fischbestände wird aufgehalten und für Millionen Bürger wird sauberes Trinkwasser bereitgestellt.

Für den Aufbau der erforderlichen Kapazitäten und für die Unterstützung auf lokaler Ebene sowie die Vermittlung bewährter Methoden (einschließlich einer integrierten Verwaltung des Küstengebiets) sind eindeutiges politisches Engagement, substanzielle Investitionen und eine finanzielle Förderung der Infrastruktur im Umweltbereich unabdingbar. Eine deutliche Verpflichtung, die Finanzhilfe auf die Erreichung dieses Ziels zu fokussieren, wird zum Erfolg dieser Initiative beitragen.

Die Kommission regt die Verabschiedung eines genauen Zeitplans durch die Mittelmeer-Partnerländer an, der die Maßnahmen zur Reinhaltung des Mittelmeers bis zum Jahr 2010 exakt festlegt. Dieser Zeitplan muss im Jahr 2006 angenommen werden.

2.3. Bessere Bildung für alle

a) Allgemeine und berufliche Bildung

Der Bericht über die menschliche Entwicklung im arabischen Raum hat auf die Notwendigkeit substanzieller Verbesserungen im Bildungsbereich hingewiesen. Dieses Thema kam auch auf dem Forum des zukünftigen Ministertreffens am 11. Dezember 2004 in Rabat zur Sprache. Es wird auch auf dem Forum des bevorstehenden Bildungsministertreffens im Mai 2005 in Jordanien Gegenstand der Gespräche sein.

Die Kommission unterstreicht die entscheidende Bedeutung, die der Entwicklung der Humanressourcen beim wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in den südlichen und östlichen Mittelmeerländern zukommt. Sie hat daher im Rahmen des derzeitigen MEDA-Programms 2000-2006 704 Mio. EUR für laufende Hilfsprogramme für die allgemeine und berufliche Bildung in den Mittelmeer-Partnerländern bereitgestellt.

Um die Teilnahme an und die Nutzung der Wissensgesellschaft in den Mittelmeer- Partnerländern sicherzustellen, muss Einstimmigkeit darin herrschen, die Ressourcen für allgemeine und berufliche Bildungsprogramme zu erhöhen, einen partnerschaftlichen Ansatz zu wählen und bedarfsgerechte Reformen in diesen Ländern zu fördern und zu unterstützen. Dieses Vorgehen wird eine deutliche Erhöhung des Anteils der EU-Förderung für diese Sektoren nach sich ziehen. Die Kommission schlägt einen Dialog mit den Partnerländern und Mitgliedstaaten vor, um die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung spürbar zu intensivieren. Ziel ist die Bereitstellung eines Anteils von mindestens 50 % an der finanziellen Zusammenarbeit für den Bildungssektor ab dem Jahr 2007, die von neuerlichen Bemühungen der Länder um Investitionen in diesem Sektor begeleitet wird.

Die Größe der Herausforderungen macht nicht nur die Anhebung der EU-Förderung, sondern auch eine bessere Koordinierung und Einbeziehung anderer Geber, wie beispielsweise EIB, Weltbank und UNDP erforderlich. Ferner sind Verpflichtungen der Partnerländer unerlässlich, einen erheblichen Anteil der staatlichen Ausgaben für die Bildung und die Ausmerzung des Analphabetentums bereitzustellen und die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel zu steigern.

Die Strategie der EU orientiert sich an der gleichberechtigten Teilhabe der Regierung des Partnerlandes und geht von einem ausgewogenen Konzept aus, das die Nachhaltigkeit der Reformen auf lange Sicht gewährleistet. Die Kommission fördert weiterhin den Grundsatz der Gleichberechtigung aller Bevölkerungsgruppen und konzentriert sich insbesondere auf benachteiligte Schichten und lokale Gruppen wie Analphabeten, Studentinnen und Bewohner ländlicher oder suburbaner Gebiete. Auch Bemühungen um eine Modernisierung der Informations- und Kommunikationssysteme und der breitere Zugang zu dieser Technologie werden von der Kommission unterstützt. Dieses Thema wird auch auf dem europäisch-mediterranen Ministertreffen über die Informationsgesellschaft erörtert werden, das im April dieses Jahres in Irland stattfindet.

Ziel der Partnerschaft in diesem Bereich ist die Steigerung der Qualität, der Relevanz und der Konsistenz der allgemeinen und beruflichen Bildung unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Bedürfnisse in der Region. Ferner sollen, insbesondere bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, der Zugang zum und der Verbleib im Bildungssystem erhöht werden. Die EU und ihre Partnerländer müssen sich im Einklang mit den Millenniums-Entwicklungszielen und durch die ausgewogene Förderung verschiedener Strategien auf die Erreichung folgender Kernziele bis zum Jahr 2015 konzentrieren: umfassende Alphabetisierung der Region, Besuch der Grundschule für alle Jungen und Mädchen, Abschaffung von Geschlechterunterschieden auf allen Bildungsniveaus mit besonderer Konzentration auf die Partizipation von Frauen auf allen Ebenen.

b) Mobilität in der Hochschulbildung

Im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer sind seit dem Jahr 2002 zahlreiche Initiativen für größere Mobilität und intensivere Kontakte der akademischen Welt angenommen worden, die das gegenseitige Verständnis und das Bewusstsein füreinander bereits in der Ausbildung fördern sollten. Auf der Ministerkonferenz im Jahr 2002 in Valencia schlug die Kommission die Ausweitung des TEMPUS-Programms auf die Mittelmeer-Partnerländer sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit im Rahmen des Euromed-Jugendprogramms vor, was später vom Rat genehmigt wurde. Diese Maßnahmen ergänzen die Unterstützung für Reformen des Bildungssystems. Im Rahmen der Nachbarschaftspolitik haben die Partner die Fortführung der soziokulturellen und bildungspolitischen Austausche beschlossen. Diese Maßnahmen ergänzen die Unterstützung für Reformen des Bildungssystems. Die Kommission plant im Jahr 2006 die Stärkung der bestehenden Mobilitätsprogramme durch Einführung von Stipendien für Hochschulstudenten, die von der Kommission und den an der Partnerschaft Europa-Mittelmeer beteiligten Gastgeberländern gemeinsam finanziert werden. Dieses Stipendienprogramm soll entweder aus Mitteln eines bestehenden Instruments, d.h. des Programms Erasmus Mundus 2004-2008, oder durch verstärkte Förderung der Mobilität von Studenten im Rahmen des Programms Tempus finanziert werden. Ein bestimmter Anteil dieser Stipendien wird ausschließlich Frauen vorbehalten sein. Die Kommission schlägt ihren Partnern ferner vor, in Betracht zu ziehen, Schülern am Ende ihrer Schulausbildung die Chance zu eröffnen, für ein Schuljahr oder einen Sommerkurs in ein anderes Partnerland zu gehen. Die Förderung des interkulturellen Dialogs zwischen jungen Menschen durch Austauschprogramme, Freiwilligeneinsätze und sonstige nicht formale Bildungsaktivitäten sollte fortgesetzt werden.

Um den personellen Austausch zwischen der EU und den Partnerländern zu vereinfachen, muss gemeinsam ein System der Anerkennung von Hochschulqualifikationen und Berufsabschlüssen erarbeitet werden. In diesem Sinne sollten die Partnerländer in der Region eine generische Hochschulausbildung anstreben, die EU- und weltweit anerkannt wird.

Gemäß den Zielen und Themen der Nachbarschaftspolitik, sind die Mittelmeer-Partnerländer an einer Vertiefung ihrer Kenntnisse über die europäische Integration interessiert. Sie sollten Anreize für die Aufnahme europäischer Studien an den Bildungseinrichtungen ihrer Länder schaffen.

2.4. Justiz, Sicherheit und Freiheit, einschließlich Migration und sozialer Integration

Durch verstärkte Zusammenarbeit sollte gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit im Mittelmeerraum entwickelt werden. Der Aufbau einer Partnerschaft bei der Bekämpfung von Sicherheitsbedrohungen wie organisierter Kriminalität, Menschenhandel und Terrorismus sowie bei der verstärkten Förderung von verantwortungsvoller Staatsführung, Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit kann dazu beitragen, die Mittelmeer-Partnerländer näher an die EU heranzuführen.

Die Annahme des regionalen Rahmendokuments in Valencia und die anschließende Durchführung des regionalen Programms "Justiz, Freiheit und Sicherheit" stellen einen wichtigen Schritt nach vorne dar, der auch als Anreiz zur engeren Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene dient.

Nun sollten neue Programme und Maßnahmen umgesetzt werden, die darauf ausgerichtet sind, die Reform der Justizsysteme und die Zusammenarbeit zwischen ihnen zu fördern, zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Drogenhandel und Terrorismus beizutragen und ein gemeinsames Vorgehen bei der Steuerung der Migration sicherzustellen.

Die Kommission hält den Beitrag der Assoziierungsabkommen und der Nachbarschafts-Aktionspläne für besonders wichtig, insbesondere aufgrund des institutionellen Dialogs, der im Unterausschuss „Justiz und Sicherheit“ und in der Arbeitsgruppe „Migration und Soziales“ stattfindet.

Die Verwaltungspartnerschaften („Twinning“) zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Mittelmeer-Partnerländern erweisen sich als besonders nützlich in diesem Bereich und sollten weiter ausgebaut werden. Pilotprojekte können im Rahmen der Nachbarschafts-Aktionspläne und des neuen ENPI-Instruments unterstützt werden.

Bei der Migration und der sozialen Integration von Migranten handelt es sich um ein besonderes sensibles Thema. Fast 5 Millionen Bürger aus den Mittelmeer-Partnerländern haben ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der EU. Die meisten stammen aus Marokko, Algerien und der Türkei[4]. Die demographische Entwicklung in der EU führt allerdings dazu, dass in Zukunft weitere Einwanderer als Arbeitskräfte benötigt werden[5]. Statt sich auf die Verringerung des Migrationsdrucks zu konzentrieren, sollten die Partner sich auf ein strategisch orientiertes Konzept einigen, das sicherstellt, dass den Nutzen der Migration für alle Partner optimiert. Zu einem solchen Konzept gehört auch eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Verhinderung der menschlichen Tragödien, die sich im Mittelmeer bei dem Versuch ereignen, illegal in die EU zu gelangen. Es muss daher zu den prioritären Zielen der Partnerschaft gehören, einem weiteren Verlust von Menschenleben vorzubeugen.

Die Assoziierungsabkommen und Nachbarschafts-Aktionspläne werden zur gemeinsamen Steuerung der Migration (einschließlich Visaerleichterungen) und zur sozialen Integration von Migranten beitragen. Einige der Assoziierungsabkommen haben gewisse Fortschritte bei der Gleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern erleichtert. Die Bemühungen müssen fortgesetzt werden, um die Integration in das Gastland zu fördern, auch durch die verschärfte Bekämpfung von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung. Das neue ENPI-Instrument kann dazu dienen, einen umfassenden Ansatz zu entwickeln, zu dem u.a. die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit der Partnerländer untereinander sowie zwischen ihnen und ihren Nachbarn fördert, und auch die Möglichkeit, ein Euromed-Zentrum für Migrationsstudien einzurichten, sollte geprüft werden. Dabei sind alle Aspekte zu berücksichtigen, einschließlich der Wünsche der arabischen Partner nach Diskussionen über den Kampf gegen Rassismus und Ausländerhass sowie die Ergebnisse von Arbeitsmarktstudien in der EU und in den Partnerländern.

Nach sorgfältiger Vorbereitung auf höherer Beamtenebene findet spätestens im Jahr 2007 ein Treffen der Euromed-Minister für Soziales und Inneres statt, die eine Reihe von Aktionen für eine engere Zusammenarbeit in diesen Bereichen vereinbaren sollten. Die Rolle der örtlichen Verwaltungen und der Zivilgesellschaft beim Umgang mit diesen Themen darf hierbei nicht vernachlässigt werden.

2.5. Terrorismus

Seit 1995 ist die Sicherheit der Partnerschaft wiederholt bedroht worden. Dies zeigt sich nirgends deutlich als bei der Bekämpfung des Terrorismus. Bei der Zusammenarbeit der Polizei, des Rechtswesens und anderer Verwaltungen sind Fortschritte erreicht worden, die in der zweiten Phase des Regionalprogramms weiter ausgebaut werden sollten. Bei der Vertrauensbildung sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um den Informationsaustausch über die Bedrohung durch Organisationen oder Einzelpersonen zu verbessern. Die bilaterale Zusammenarbeit einzelner Länder hat sich bei Aktionen gegen die globale Bedrohung durch den Terrorismus als unzureichend erwiesen. Seit dem Jahr 2001 waren die europäischen Staaten und die südlichen und östlichen Mittelmeerländer Ziel von Terrorangriffen, aber der Dialog über die Reaktion auf diese Angriffe ist zu häufig in Streitigkeiten um Begriffsbestimmungen untergegangen.

Die Partnerländer müssen sich der weit reichenden praktischen Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus bei kompromissloser Achtung der Menschenrechte und dem politischen Dialog über die Ursachen des Terrors verpflichtet fühlen. Die Kommission regt an, dass die Europa-Mittelmeer-Partnerländer Gespräche über einen Verhaltenskodex bei der Terrorismusbekämpfung aufnehmen und dabei auch - wie von den arabischen Partnern vorgeschlagen - finanzielle Aspekte berücksichtigen und bis zum Jahresende 2007 eine entsprechende Vereinbarung schließen .

Die Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene sollte gestärkt und der in den ENP-Aktionsplänen vorgesehene Maßnahmenkatalog in diesem Bereich in vollem Umfang umgesetzt werden. Auch ein breiter geographischer Ansatz, der die Aussicht auf Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas südlich der Sahara eröffnet, ist wichtig. Aus diesem Grund sind Initiativen wie die Einrichtung eines regionalen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung in Algier zu begrüßen.

2.6. Massenvernichtungswaffen und ESVP

Die EU strebt gemeinsam mit den Mittelmeer-Partnerländern die Verwirklichung des in der Erklärung von Barcelona verankerten Ziels an, eine von Massenvernichtungswaffen freie Zone zu errichten und zu erreichen, dass alle Länder dieser Region ihren diesbezüglichen internationalen Verpflichtungen nachkommen. Diese Ziele sind ebenfalls im Assoziationsabkommen mit Syrien sowie in den Nachbarschaftsaktionsplänen verankert.

Die Kommission begrüßt die Initiative des Generalsekretärs/Hohen Vertreters, einen Workshop zu diesem Thema zu organisieren. Dieser Workshop wird im Jahr 2005 stattfinden . Die Partnerländer sollten eine enge Zusammenarbeit vereinbaren, um ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Ausfuhr, den Transit und die Kontrolle der Endverwendung sowie die Durchsetzungsverfahren zu erfüllen. Die Kommission prüft die Möglichkeiten für technische Hilfe in diesem Bereich.

Die Kooperation im Rahmen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) muss auf regionaler, lokaler und bilateraler Ebene weiter entwickelt werden, um Chancen einer Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention und beim Krisenmanagement in stärkerem Maße zu erkennen und zu nutzen. Das im Juni in Athen veranstaltete Seminar bietet hierzu Gelegenheit.

2.7. Friedensprozess im Nahen Osten

Die Überprüfung hat ergeben, dass der Fortschritt der Partnerschaft durch andauernde Konflikte beeinträchtigt wird. Dies trifft insbesondere auf den Friedensprozess im Nahen Osten zu. Auch das von unseren arabischen Partnerländern vorgelegte Papier[6] stellt diesen Aspekt besonders heraus. Das letzte Treffen zwischen dem israelischen Premierminister und dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde gibt Anlass zu neuer Hoffnung. Der Barcelona-Prozess kann auch hier zu Fortschritten beitragen, auch wenn er nicht das geeignete Forum für eine Einigung darstellt. Die Partnerländer setzen sich für stärkere Anstrengungen des Quartetts (EU, Russland, USA, VN) zur Lösung dieser Frage und für die Realisierung des in der Roadmap vereinbarten Ziels, der Schaffung eines demokratischen palästinensischen Staates in Frieden und Sicherheit mit Israel ein, das den Rahmen für den israelisch-palästinensischen Friedensprozess bildet. Die Partnerschaft Europa-Mittelmeer unterstützt kontinuierlich die Zusammenarbeit der Beteiligten, insbesondere im gewerblichen und wirtschaftlichen Bereich, und ergänzt die politischen Prozesse. Im Rahmen einer Konfliktlösung muss die Partnerschaft der Europäischen Union die notwendigen Instrumente bereitstellen, um den erreichten Frieden zu sichern: eine Charta für Frieden und Stabilität und die größtmögliche Einbindung aller Beteiligten in den europäischen Raum mit Hilfe der Nachbarschaftspolitik.

2.8. Beitrag zur Lösung anderer Konflikte

Die EU muss ihre Bereitschaft zur Beteiligung an der Lösung anderer Konflikte in dieser Region deutlich machen, beispielsweise in der Westsahara, die ein erhebliches Hindernis für die weitere Integration innerhalb der Arabischen Maghreb-Union darstellen. In diesem Zusammenhang spielt die EU-Förderung der regionalen Integration im Maghreb eine wichtige Rolle.

2.9. Zivilgesellschaft

In Bezug auf die Zivilgesellschaft kann die Unterstützung aus bereits existierenden Regionalprogrammen sowie die Förderung der Anna-Lindh-Stiftung zum Aufbau virtueller Netzwerke der Universitäten in den europäischen Ländern und in den Mittelmeerländern eingesetzt werden. Mit Hilfe der Stiftung können die Rolle der Zivilgesellschaft in diesem Prozess gestärkt, Stereotype überwunden, auf Unkenntnis beruhende Anfeindungen ausgemerzt und eine echte Partnerschaft zwischen den Menschen aufgebaut werden. Im Einklang mit einer bereits in die Barcelona-Erklärung eingeflossenen Idee soll eine regionale Strategie "gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Intoleranz" mit Hilfe der Partnerschaftsinstrumente und der Anna-Lindh-Stiftung erarbeitet werden.

Die Rolle der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner innerhalb der Partnerschaft muss durch den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung gestärkt werden. Die kann durch die intensivere Beteiligung von Gruppen der Zivilgesellschaft auf regionaler und nationaler Ebene an allgemeinen oder sektorspezifischen Themen erreicht werden. So kann die Zivilgesellschaft ihre Ansichten zu allen Aspekten der Partnerschaft umfassender und wirksamer äußern. Im Hinblick auf die Umsetzung der Assoziierungsabkommen und der Europäischen Nachbarschaftspolitik könnten vor und nach jeder Tagung der Unterausschüsse für Menschenrechte und Demokratisierung regelmäßige Treffen mit Organisationen der Zivilgesellschaft abgehalten werden.

Die Chancengleichheit für Frauen und Männer ist ein Querschnittsthema mit Auswirkungen auf die menschliche und wirtschaftliche Entwicklung.

Anlässlich einer Europa-Mittelmeer-Konferenz von Regierungsvertretern und Repräsentanten der Zivilgesellschaft könnten die Sensibilität für die weit reichende Bedeutung dieses Themas erhöht und praktische Schritte zur Verbesserung der derzeitigen Situation vereinbart werden . Diese Konferenz sollte im Jahr 2006 stattfinden und konkrete zukunftsorientierte Ideen erarbeiten, die mit Hilfe der Nachbarschaftspolitik und ihres Finanzierungsinstruments realisiert werden können.

In das Jahr 2005 fällt ferner der 10. Jahrestag der Erklärung von Peking und des Aktionsprogramms für die Rechte der Frau. Beide Europa-Mittelmeer-Treffen sollten die große Bedeutung, die der Barcelona-Prozess der Stärkung der Stellung der Frau beimisst, klar herausstellen. Die Kommission unterstützt das Frauenforum Arab International Women's Forum bei seinen Bemühungen um Fortschritte auf diesem Gebiet und schlägt die Einrichtung eines Netzwerks vor, dem führende Frauen aus der Wirtschaft, der Kunst, der Politik und der Zivilgesellschaft in dieser Region angehören.

3. ZEITPLAN FÜR DIE WICHTIGSTEN INITIATIVEN

Aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts regt die Kommission an, dass auf den diesjährigen Ministertagungen in Luxemburg und Barcelona eine Vereinbarung über die nachstehend genannten Initiativen für die zukünftige Gestaltung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer geschlossen wird.

2005 | Die Euromed-Partner nehmen – auf freiwilliger Basis - regionale Verhandlungen über die Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs und des Niederlassungsrechts auf. Die Kommission legt dem Rat entsprechenden Verhandlungsrichtlinien zur Annahme vor. |

Die Euromed-Partner vereinbaren einen Zeitplan für die Liberalisierung des Agrarhandels, einschliesslich landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse und Fischereierzeugnisse. Die Kommission legt dem Rat Leitlinien für die Aufnahme von Verhandlungen mit den Partnerländern zur Annahme vor. |

Schrittweise Umsetzung des Protokolls über die paneuropäisch-mediterranen Ursprungsregeln in der gesamten Euromed-Region ab 2005. |

Organisation eines Workshops zum Thema Massenvernichtungswaffen im Jahr 2005. |

Vor Jahresende sollte ein Treffen der Euromed-Verkehrsminister unter Beteiligung der EIB stattfinden, auf dem die Pläne für ein an das Transeuropäische Verkehrsnetz angeschlossenes regionales Verkehrsinfrastrukturnetz gebilligt und die Prioritäten der euromediterranen Zusammenarbeit im Verkehrsbereich vereinbart werden. In Rabat wird eine Ministerkonferenz zu Wirtschafts- und Finanzfragen stattfinden. |

2006 | Veranstaltung einer auf subregionaler Ebene vorbereiteten Euromed-Konferenz über Menschenrechte und Demokratisierung. |

Verstärkte Angleichung in den Bereichen technische Vorschriften, Normen und Zertifizierungsverfahren in Vorbereitung auf die Verhandlungen über Konformitätsbewertungsabkommen |

Veranstaltung einer Europa-Mittelmeer-Konferenz über die Gleichstellung der Geschlechter, an der Vertreter der Regierungen sowie der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner teilnehmen. Auf der Konferenz sollten vor allem bewährte Methoden aus der Region verglichen werden, mit denen die Rolle der Frau in der Gesellschaft und ihr Beitrag zur menschlichen Entwicklung gestärkt werden können. |

Verabschiedung eines Zeitplans mit konkreten Maßnahmen zur Verringerung der Verschmutzung des Mittelmeers bis zum Jahr 2020. |

Die Kommission wird unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der FEMIP und nach Konsultationen mit den Partnerländern vor Jahresende die Möglichkeit der Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Entwicklungsbank prüfen. Die Kommission richtet ein Stipendiensystem für Hochschulstudenten ein - entweder innerhalb des Programms Erasmus Mundus oder durch Verstärkung der Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen des Programms Tempus. |

Veranstaltung einer Tagung der Euromed-Energieminister zur Förderung der Integration der subregionalen Märkte und Infrastrukturen. |

2007 | Die Partner in Europa und im Mittelmeerraum gelangen vor Jahresende zu einer Einigung über einen Verhaltenskodex bei der Bekämpfung des Terrorismus. |

Eine Europa-Mittelmeer-Konferenz der Justiz- und Innenminister, an der ebenfalls lokale Verwaltungen teilnehmen, erörtert Themen wie die Steuerung von Migrationsströmen und die soziale Integration. |

Ein Regionalprogramm für die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Optimierung einer qualitativ hochwertigen Produktion ist für die Durchführung zu planen. |

Nach Konsultationen mit den Partnerländern sollen die Mittel für die Zusammenarbeit im Bildungsbereich um 50 % der nationalen und regionalen Richtprogramme erhöht werden. Die Fazilität für Demokratie tritt in Kraft. |

2010 | Alle Süd-Süd-Freihandelsabkommen sollten bis Jahresende unterzeichnet und angewandt werden, auch in Bezug auf Dienstleistungen, Niederlassungsrecht und Landwirtschaft. |

Abschluss der Integration der Elektrizitäts- und Erdgasmärkte und -netze in der Euromed-Region. |

- [1] Derzeit sind Abkommen mit Marokko, Tunesien, Ägypten, Jordanien, Israel, der Palästinensischen Autonomiebehörde und dem Libanon in Kraft. Das Abkommen mit Algerien wurde unterzeichnet und muss noch ratifiziert werden. Ein Abkommen mit Syrien ist paraphiert worden.

[2] Das Agadir-Abkommen für eine Freihandelszone im Süden wurde von Marokko, Tunesien, Ägypten und Jordanien unterzeichnet.

[3] Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung - KOM(2003) 294.

[4] Diese Angaben sind dem Jahresbericht über Asyl und Migration (2001) entnommen, der unter folgender Internet-Adresse abrufbar ist: http://europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/asylum/statistical/doc_annual_report_2001_en.htm.

Diese Zahl schließt nur Drittstaatsangehörige, nicht jedoch ehemalige Drittstaatsangehörige ein, die inzwischen eingebürgert wurden und die Staatsangehörigkeit des Gastlands angenommen haben.

[5] Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration - KOM(2004) 811.

[6] Am 31. Januar haben die arabischen Partnerländer des Barcelona-Prozesses ein Papier über den „Arabischen Beitrag zur Bewertung und Verbesserung des Barcelona-Prozesses“ (Elements of the Arab contribution to the evaluation and enhancement of the Barcelona Process) vorgelegt.