52005DC0127

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat betreffend die Durch- und Fortführung des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung ("Pericles") /* KOM/2005/0127 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 6.4.2005

KOM(2005) 127 endgültig

2005/0029 (CNS)

2005/0030 (CNS)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

betreffend die Durch- und Fortführung des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung ("Pericles")

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

(von der Kommission vorgelegt)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

betreffend die Durch- und Fortführung des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung ("Pericles")

1. EINLEITUNG

Das Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) wurde durch den Beschluss 2001/923/EG des Rates vom 17. Dezember 2001 festgelegt. Es soll die von den Mitgliedstaaten und im Rahmen der bestehenden Programme ergriffenen Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung unterstützen und ergänzen, und zwar durch Maßnahmen zum Informationsaustausch (Seminare, Workshops, Begegnungen und Konferenzen), durch Praktika und Personalaustauschmaßnamen sowie durch technische, wissenschaftliche und operative Unterstützung.

Artikel 1 des Beschlusses über das Programm "Pericles" sieht vor, dass dieses in der Zeit vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2005 durchgeführt wird. Nach Artikel 6 des Beschlusses beläuft sich der als Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des Programms auf 4 Mio. €.

Artikel 13 Absatz 3 des Beschlusses sieht vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens zum 30. Juni 2005 folgendes übermittelt:

- einen von einer - im Verhältnis zum Durchführer des Programms - unabhängigen Stelle erstellten Evaluierungsbericht über die Sachdienlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit des Programms und

- eine Mitteilung darüber, ob das Programm fortgesetzt und angepasst werden soll, sowie einen entsprechenden Vorschlag.

Der Evaluierungsbericht über das Programm "Pericles" wurde am 30. November 2004 vorgelegt .

Diese Mitteilung trägt den Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Evaluierungsberichts Rechnung. Sie informiert über den Stand der Durchführung des Programms und enthält einen Vorschlag zur Anpassung und Verlängerung des Beschlusses zu seiner Festlegung.

2. DIE ENTWICKLUNG AUF DEM GEBIET DER FÄLSCHUNG DES EURO

S eit dem Frühsommer 2003 hat sich die Zahl der im Umlauf aufgedeckten gefälschten Euro-Banknoten bei monatlich etwa 50.000 stabilisiert. Sie liegt somit unter der Zahl der gefälschten Banknoten vor Einführung des Euro und auch unter der Zahl der gefälschten US-Dollar-Banknoten und ist gemessen an der Gesamtzahl aller im Umlauf befindlichen echten Euro-Banknoten (9 Mrd.) sehr gering. Die Zahl der gefälschten Euro-Münzen hingegen nimmt weiter zu, bewegt sich historisch gesehen jedoch noch immer auf niedrigem Niveau. Die Polizei hat mehrere Fälscherwerkstätten ausgehoben und eine Großzahl gefälschter Banknoten sichergestellt, bevor diese in Umlauf gelangen konnten.

Die Tabellen 1a und 1b zeigen die Entwicklung bei den gefälschten Euro-Banknoten und -Münzen:

Tabelle 1a | Tabelle 1b |

Im Umlauf aufgedeckte gefälschte Euro-Banknoten | Im Umlauf aufgedeckte gefälschte Euro-Münzen |

2002 - 2004 | 2002 - 2004 |

Jan-Jun 2002 | 21965 | Jan-Jun 2002 | 68 |

Jul-Dez 2002 | 145153 | Jul-Dez 2002 | 2271 |

Jahr 2002 | 167118 | Jahr 2002 | 2339 |

Jan-Jun 2003 | 230534 | Jan-Jun 2003 | 8100 |

Jul-Dez 2003 | 311925 | Jul-Dez 2003 | 18091 |

Jahr 2003 | 542459 | Jahr 2003 | 26191 |

Jan-Jun 2004 | 307000 | Jan-Jun 2004 | 36191 |

Jul-Dez 2004 | 287000 | Jul-Dez 2004 | 38309 |

Jahr 2004 | 594000 | Jahr 2004 | 74500 |

Quelle: EZB | Quelle: Kommission |

Dieses positive Gesamtbild ist das Ergebnis der gründlichen Vorarbeiten sowohl auf legislativem Gebiet als auch auf institutioneller Ebene und zeugt von der umfassenden Zusammenarbeit innerhalb der EU wie auch auf internationaler Ebene. So stellte die Kommission bereits im Jahr 1998 in einer Mitteilung[1] erste Vorschläge zum Schutz des Euro vor. Auf dieser Basis erließ der Rat im Jahr 2001 eine grundlegende Verordnung[2] zur Schaffung der institutionellen Grundlagen für den Schutz des Euro. Dieser ging ein im Jahr 2000 erlassener Rahmenbeschluss des Rates[3] voraus, durch den der strafrechtliche Schutz des Euro verbessert und teilweise vereinheitlicht wurde. Zuvor war bereits im Jahre 1999 das Mandat von Europol auf die Bekämpfung der Geldfälschung ausgeweitet worden[4]. Bezüglich der strafrechtlichen Sanktionen hat die Kommission bereits zwei Berichte[5] über die Umsetzung des oben genannten Rahmenbeschlusses vorgelegt. Aus diesen geht hervor, dass der Beschluss bisher zufrieden stellend umgesetzt wurde.

Um eine klare Struktur der Falschgeldbekämpfung zu gewährleisten und eine enge Zusammenarbeit sowie einen effizienten Informationsaustausch zu ermöglichen, sind in allen Mitgliedstaaten nationale Zentralstellen geschaffen worden. Zudem wurden von der EZB und von Europol entsprechende Datenbanken und Kommunikationssysteme eingerichtet. Als zuständige Stellen für die technische Analyse von Falschgeld in den Mitgliedstaaten wurden die EZB (für Banknoten) und die Kommission (für Münzen) benannt.

Das Programm "Pericles" hat durch den Informationsaustausch und den Ausbau der Zusammenarbeit bereits einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der in Bezug auf den Schutz des Euro und die Falschgeldbekämpfung erzielten Ergebnisse geleistet. Um auf diesen Ergebnissen aufbauen zu können, wird auch in Zukunft erhöhte Wachsamkeit erforderlich sein. Schulungsmaßnahmen und technische Unterstützung spielen hierbei eine wichtige Rolle, und daher ist es notwendig, das Programm "Pericles" fortzuführen.

3. DER EVALUIERUNGSBERICHT

In Übereinstimmung mit Artikel 13 des Beschlusses über das Programm "Pericles" wurde die Evaluierung des Programms dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) als unabhängiger Prüfinstanz aufgetragen. Das OLAF hat den Bericht am 30. November 2004 vorgelegt.

Das OLAF hat 21 Maßnahmen des Programms evaluiert, die bis März 2004 auf Initiative der Mitgliedstaaten oder der Kommission durchgeführt wurden. Die Antworten auf die an Veranstalter und Teilnehmer versandten Fragebögen sowie die Diskussionen mit den Beteiligten ließen das OLAF zu folgenden Schlussfolgerungen[6] kommen:

- Das Programm hat ein größeres Bewusstsein für die Gemeinschaftsdimension des Euro geschaffen und das Wissen der Teilnehmer über einschlägige Bestimmungen und Instrumente sowie insbesondere über die geltenden Gemeinschafts- und europäischen Vorschriften verbessert.

- Die meisten Maßnahmen und Methoden für den Informationsaustausch sind im Rahmen der verschiedenen Workshops, Begegnungen und Seminaren vorgestellt worden.

- Die Zielgruppen wurden nur teilweise erreicht: Es kamen viele Teilnehmer von Strafverfolgungsbehörden, wohingegen der kommerzielle Bankensektor, die Fachanwälte und die Handelskammern nur unzureichend vertreten waren.

- Die untersuchten Maßnahmen waren sachdienlich und entsprachen wesentlichen Zielen des Programms.

- Die Evaluierer stellten fest, dass einige Projekte sehr kostenaufwendig waren und hoben bestimmte Kostenpunkte hervor.

Das OLAF gab folgende Empfehlungen ab:

- Das Programm sollte mit mindestens dem gleichen Budget (1 Mio. € pro Jahr) und mit denselben Maßnahmen und Zielgruppen über weitere vier Jahre fortgesetzt werden. Nach vier Jahren sollte eine zweite Evaluierung erfolgen.

- Das Programm sollte weiterhin allen Mitgliedstaaten offen stehen, wobei jedoch künftig vor allem den neuen sowie jenen Mitgliedstaaten Vorrang gegeben werden sollte, die sich bisher nur wenig beteiligt oder im Rahmen des ersten Programms keine eigenen Maßnahmen veranstaltet haben.

- Das Schwergewicht sollte auf die praktische Ausbildung gelegt werden. Dem Personalaustausch und spezifischen Schulungsmaßnahmen einschließlich Fallstudien sollte Priorität gegeben werden. Derartige Maßnahmen sind zudem kostenwirksamer.

- Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen EU-Einrichtungen/Organen (Kommission bzw. OLAF, EZB und Europol) sollte ausgeweitet werden, um Programmüberschneidungen zu vermeiden und die Koordinierung zwischen den wichtigsten Akteuren bei der Bekämpfung von Euro-Fälschungen (Strafverfolgungsbehörden, Banken, Staatsanwälte) weiter zu verbessern.

- Da nicht genügend Informationen über den Zusammenhang zwischen den nationalen Strategien und den im Rahmen des Programms "Pericles" durchgeführten Maßnahmen vorlagen, konnte nicht ermittelt werden, welche Auswirkungen das Programm auf die Konvergenz der auf hoher Ebene durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen für Ausbilder gehabt hat.

- Damit ausgewertet werden kann, welche Auswirkungen das Programm unter anderem auf die Konvergenz der auf hoher Ebene durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen für Ausbilder hat, empfiehlt das OLAF, vor dem Anlaufen des neuen Programms ein entsprechendes Strategiepapier zu erstellen.

4. DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS

Auf der Grundlage des als Bezugsrahmen dienenden Betrags von 4 Mio. € beliefen sich die Mittelzuweisungen für das Programm "Pericles" auf 1,2 Mio. € für 2002, 900.000 € für 2003, 900.000 € für 2004 und 1 Mio. € für 2005.

Die Durchführung des Programms lief vor allem deshalb nur langsam an, weil das Programm erst im Dezember 2001 aufgelegt wurde. Das erste "Pericles"-Projekt wurde daher erst im Oktober 2002 durchgeführt, und die Verwendungsrate der für 2002 vorgesehenen Mittel lag denn auch unter 40 % der ursprünglichen Dotation (letztere wurde im Laufe des Jahres reduziert). Anschließend legte das Programm jedoch zu, so dass in den Jahren 2003 und 2004 die gesamte Mittelausstattung für Zuschüsse gebunden wurde. Laut der Planung für 2005 werden die noch verbliebenen Mittel wohl vollständig gebunden werden. Demnach wird die Verwendungsrate der für den Zeitraum 2002-2005 vorgesehenen Mittel insgesamt bei 80 % des ursprünglichen Referenzbetrags liegen.

Tabelle 2 verdeutlicht die bisherige und die geplante Durchführung des Programms "Pericles":

TABELLE 2 | PERICLES – DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN IM ZEITRAUM 2002 – 2004 UND GEPLANTE MAßNAHMEN FÜR 2005 |

MS | 5 |

KOM | 2 |

2003 | 16 | PT, IT, DE, ES, FR, FI, EL | Polizei, Justiz, Finanzeinrichtun-gen, Handel | 753 | 875 701 | 900 000 | 97,3 % |

MS | 2 |

KOM | 4 |

2004 | 15 | AT, FR, DE, EL, IT, ES, PT, | Polizei, Justiz, Finanzeinrichtun-gen, Banken | 586 | 879 263 | 900 000 | 97,7 % |

MS | 11 |

KOM | 4 |

2005 (geplant) | 18 | SI, FR, DE, LT, IT, ES, LV, CY, PO | Finanzeinrichtun-gen, Banken, Polizei, Justiz, Handel | 888 | 987 000 | 1 000 000 | 98,7 % |

MS | 13 |

KOM | 5 |

INSGESAMT (geschätzt) | 56 | 2 593 | 3 216 869 | 4 000 000 | 80,4 % |

MS | 41 |

KOM | 15 |

In den ersten drei Jahren wurden 38 Projekte gestartet. Für das Jahr 2005 planen die Mitgliedstaaten und die Kommission weitere 18 Projekte. Von diesen insgesamt 56 Projekten gehen 41 auf Initiativen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zurück, während 15 Projekte von der Kommission bzw. vom OLAF vorgeschlagen wurden.

Bei den Maßnahmen handelt es sich zumeist um Konferenzen, Seminare und Workshops sowie um Fachschulungen. Allerdings haben die Personalaustauschmaßnahmen zugenommen, so dass sie nunmehr einen festen Bestandteil des Programms bilden. Infolge der EU-Erweiterung dürfte hier mit einer weiteren Zunahme zu rechnen sein, was zudem den Empfehlungen des OLAF als Evaluierendem entsprechen würde. Im Rahmen des laufenden Programms wurde lediglich eine technische Studie eingeleitet; diese soll jedoch im Jahr 2005 in größerem Umfang fortgesetzt werden. Tabelle 3 zeigt die Maßnahmenverteilung des Programms "Pericles":

TABELLE 3 | PERICLES – ANALYSE NACH ART DER MAßNAHME 2002 – 2005 |

Finanzjahr | Konferen-zen u.ä. | Personal-austausch | Studien | Insgesamt |

2002 | 6 | 1 | - | 7 |

2003 | 11 | 4 | 1 | 16 |

2004 | 10 | 5 | - | 15 |

2005 (geplant) | 12 | 5 | 1 | 18 |

INSGESAMT (geschätzt) | 39 | 15 | 2 | 56 |

Insgesamt nahmen fast 2.600 Personen an diesen Maßnahmen teil. In den Vorjahren hatte es sich bei den Teilnehmern noch überwiegend um Vertreter der Strafverfolgungsbehörden gehandelt, was dem damaligen Ziel entsprach, engere berufliche Kontakte zwischen diesen herzustellen, um wirksamer gegen Euro-Fälschungen vorgehen zu können. Laut dem Evaluierungsbericht (S. 10 und 11) kamen bis März 2004 65 % aller Teilnehmer von Strafverfolgungsbehörden. Seit dem Jahr 2003 ist eine wachsende Teilnehmerzahl von Justizbehörden zu verzeichnen, für die Jahre 2004 und 2005 zudem eine verstärkte Teilnahme des Finanzsektors (Finanzintermediäre des öffentlichen Sektors, nationale Zentralbanken, Handelsbanken und sonstige Finanzinstitute). Auch diese Entwicklung entspricht der Empfehlung des Evaluierenden. Gleichzeitig ist verstärktes Gewicht auf fachspezifischere Seminare gelegt worden. Bei der Verwaltung des Programms wurde versucht, Überschneidungen der Teilnehmergruppen zu vermeiden, was laut dem Evaluierungsbericht auch gelungen ist.

Die Teilnehmer stammten laut dem Evaluierungsbericht aus 76 verschiedenen Ländern, mehrheitlich jedoch aus den Mitgliedstaaten. Es fiel auf, dass aus einigen Ländern (darunter auch Länder der Euro-Zone) nur wenige Teilnehmer kamen. Dies mag allerdings weniger strukturelle als organisatorische Ursachen haben, und gegenwärtig laufen Bemühungen, um eine ausgewogenere Teilnahme zu erreichen. Bestimmte Länder sind besonders aktiv, wenn es um das Organisieren derartiger Veranstaltungen geht: Italien hat über 21 % aller Maßnahmen ausgerichtet. Seit Jahresbeginn 2005 veranstalten auch die neuen Mitgliedstaaten derartige Maßnahmen.

Im Evaluierungsbericht wird (auf S. 14) zudem hervorgehoben, dass die "Pericles"-Projekte alle Bereiche des Schutzes des Euro (Strafverfolgung sowie justizielle, finanzielle und technische Aspekte) abgedeckt und insbesondere den Aufbau von Netzen gefördert haben, die eine effizientere Bekämpfung von Fälschungsdelikten ermöglichen. An den Projekten beteiligten sich die EZB, die Kommission, Europol und in einigen Fällen auch Eurojust, Interpol und der US-Geheimdienst. Bei Fragen, die den Schutz des Euro betreffen und daher in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, wurden deren spezialisierte Dienststellen systematisch um Rat ersucht.

"Pericles"-Maßnahmen werden zumeist in EU-Ländern durchgeführt. Allerdings sind auch schon einige Maßnahmen in Drittländern oder in Kandidatenländern durchgeführt worden, um den dortigen Anforderungen in Bezug auf den Schutz des Euro Rechnung zu tragen. Letzteres gilt beispielsweise für die Maßnahmen, die in Kolumbien (für alle südamerikanischen Länder) oder in Bulgarien (auch für andere südosteuropäische Länder) durchgeführt wurden.

Der Anforderung des fach- und länderübergreifenden Konzepts gemäß Artikel 3 des Beschlusses über das Programm "Pericles" wurde somit Genüge getan – und dies sowohl in Bezug auf die berufliche Herkunft der Teilnehmer als auch in Bezug auf den Inhalt der Maßnahmen.

Nach Artikel 5 des Beschlusses über das Programm "Pericles" wird dieses in enger Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten durchgeführt und koordiniert. Die Koordinierung der Projekte und der sonstigen Schulungsmaßnahmen erfolgt durch die von der Kommission eingerichtete Sachverständigengruppe "Fälschung des Euro", die sich aus Sachverständigen aus allen Mitgliedstaaten und Kandidatenländern sowie aus Vertretern von Europol, EZB und Interpol zusammensetzt. Dies entspricht auch dem Erwägungsgrund 7 des Beschlusses über das Programm "Pericles".

Die Maßnahmen, die die Kommission und die Mitgliedstaaten auf Gemeinschaftsebene zum Schutz des Euro ergreifen, sind mit dem Programm "Pericles" quasi zentralisiert worden. Auch hat das Programm weitgehend die kommissionsspezifische Haushaltslinie "Schutz des Euro" ersetzt. Zwar wird noch eine geringe Zahl von Maßnahmen zum Schutz gegen Geldfälschung im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme (z.B. "TAIEX" und "Twinning") durchgeführt, doch diese Maßnahmen betreffen jeweils nur einzelne Länder oder Themen (und können deshalb im Rahmen des Programms "Pericles" nicht bezuschusst werden). Sie werden von der zuständigen Kommissionsdienststelle in Absprache mit den Mitgliedstaaten systematisch mit dem Programm "Pericles" koordiniert.

Neben der Sensibilisierung und der Fortbildung haben die "Pericles"-Projekte auch einige strukturelle und sonstige Verbesserungen in den Mitgliedstaaten und in Drittländern bewirkt. So sind unter anderem in mehreren Ländern nationale Zentralstellen für die Fälschungsbekämpfung eingerichtet worden. Seinerzeit vor dem Beitritt stehende Länder sind im Rahmen zweier "Pericles"-Seminare bei der Anwendung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften unterstützt worden. Ferner wurde ein Verhaltenskodex für den Umgang mit der Presse und die Kommunikation erstellt, und in einem weiteren Workshop wurden Vorarbeiten für einen Vorschlag der Mitgliedstaaten für eine Empfehlung des Rates geleistet.

* * *

In Übereinstimmung mit der obigen Analyse und im Lichte der Schlussfolgerungen des Evaluierenden bezüglich des Programms "Pericles" liegt dieser Mitteilung ein Vorschlag zur Durch- und Fortführung des Programms bei.

BEGRÜNDUNG

In Übereinstimmung mit Artikel 13 des Beschlusses des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) sowie auf der Grundlage des Evaluierungsberichts über das Programm "Pericles" vom 30. November 2004 wird vorgeschlagen, den Beschluss des Rates zu ändern und zu verlängern.

Es wird eine Verlängerung um sechs Jahre vorgeschlagen, wobei der als Bezugsrahmen dienende Betrag unverändert bei 1 Mio. € jährlich liegen soll. Als Anpassungsmaßnahme wird vorgeschlagen, den aus dem Gemeinschaftshaushalt bereitgestellten Kofinanzierungsanteil zu erhöhen, eine flexible Handhabung bezüglich der Zahl der je Mitgliedstaaten einreichbaren Vorschläge und ihrer Koordinierung einzuführen und den Umfang der technischen und operativen Unterstützung um die administrative Unterstützung bei laufenden Untersuchungen unter Einschaltung von Europol zu erweitern.

Vorgeschlagene Verlängerung und vorgeschlagener Betrag

In Übereinstimmung mit der vom Evaluierenden bezüglich des Programms "Pericles" abgegebenen Empfehlung ist es angebracht, das Programm "Pericles" zu verlängern, da es erforderlich ist,

- weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass sich die gegenwärtige Zahl gefälschter Euro-Banknoten nicht erhöht bzw. dass sie sich vermindert und jedwede Zunahme der gefälschten Euro-Münzen zu vermeiden, die dem Vertrauen der Öffentlichkeit abträglich wäre;

- neues Personal zu schulen bzw. zu informieren und die Ausbildung auf Sektoren auszuweiten, die bisher in geringerem Maße von dem Programm "Pericles" profitiert haben (Finanzvermittler, Staatsanwälte und technisches Personal);

- einschlägiges Personal zu schulen über die Züge der neuen Generation der Euro-Banknoten, die am Ende dieses Jahrzehntes vorgelegt werden sollen,

- besonderes Gewicht auf die Ausbildung und die technische Unterstützung in den neuen Mitgliedstaaten zu legen, wobei jene Länder, die den Euro als erste als einheitliche Währung einführen werden, mit Vorrang zu behandeln sind.

Auch die Tatsache, dass die für das Programm vorgesehenen Mittel in den letzten drei Jahren vollständig gebunden wurden, zeigt wie wichtig ist, das Programm zu verlängern.

Die mögliche Verlängerung des Programms war auch Thema der Beratungen der von der Kommission eingerichteten Sachverständigengruppe "Fälschung des Euro". Letztere erörterte in ihrer Sitzung vom 16. November 2000 einen Vortrag des OLAF, das für die Evaluierung des Programms zuständig ist. Die Sachverständigengruppe hat sich einstimmig für die Verlängerung des Programms ausgesprochen.

Daher wird vorgeschlagen, das Programm um weitere sechs Jahre (bis Ende 2011) zu verlängern, da

- die bereits im Evaluierungsbericht aufgezeigte Notwendigkeit besteht, den Euro auch in den neuen Mitgliedsländern der Euro-Zone zu schützen. Nach derzeitigem Stand werden voraussichtlich im Jahr 2010 einige der neuen EU-Mitgliedstaaten der Euro-Zone beitreten. Das Programm sollte mindestens bis ein Jahr nach den letzten Beitritten zur Euro-Zone laufen;

- ein stabiler Rahmen für die Schulungsmaßnahmen, den Informationsaustausch und die technische Unterstützung benötigt wird. Die Mitgliedstaaten verfügen in der Regel über ein nationales Ausbildungsprogramm, welches durch die Schulungsmaßnahmen auf EU-Ebene im Rahmen des Programms "Pericles" ergänzt wird. Um auf beiden Ebenen effizient schulen zu können, bedarf es eines mittelfristigen europäischen Rahmens von ausreichender Dauer.

Die vorgesehene Mittelausstattung des Programms trägt sowohl der erwarteten größeren Teilnehmerzahl als auch der Tatsache Rechnung, dass das in Frage kommende Personal zum Teil bereits Schulungen erhalten hat und weitere Einsparungen bei den Ausgaben wahrscheinlich sind. Zusammen führen diese beiden Faktoren dazu, dass ein unveränderter jährlicher Betrag von 1 Mio. Euro und mithin ein Gesamtbetrag von 6 Mio. € veranschlagt wird.

Dementsprechend wird vorgeschlagen, Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses über das Programm "Pericles" dahingehend zu ändern, dass das Programm bis zum 31. Dezember 2011 durchgeführt wird und den in Artikel 6 genannten, als Bezugsrahmen dienenden Betrag auf 6 Mio. € festzulegen.

Vorgeschlagene Anpassungen

1. Erhöhung des maximalen Kofinanzierungsanteils der Gemeinschaft auf 80 % (Artikel 10 und 11)

In der Praxis hat sich gezeigt, dass vor allem den Mitgliedstaaten, deren Finanzierungsmöglichkeiten begrenzt sind, durch den vorgesehenen nationalen Finanzierungsanteil von 30 % organisatorische Schwierigkeiten entstehen. Dies hat dazu geführt, dass mehrere für sinnvoll erachtete Maßnahmen überhaupt nicht oder als Projekt der Kommission durchgeführt wurden. Der für die Bewertung zuständige Ausschuss hat zudem in einigen Fällen festgestellt, dass der Beitrag der Mitgliedstaaten zu hoch angesetzt schien und geändert werden sollte. Die für die Evaluierung des Programms "Pericles" zuständige Instanz hat ferner bei einigen Projekten auf die Notwendigkeit einer Kostenminderung hingewiesen.

Da die Mitgliedstaaten inzwischen mehr Erfahrung mit der Durchführung des Programms haben, würde die vorgeschlagene Änderung voraussichtlich nicht zu einer Zunahme des Gesamtzuschussbetrags führen.

Bei dem ähnlich ausgerichteten Gemeinschaftsprogramm "Hercules" (Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft)[7] ist ebenfalls ein maximaler Kofinanzierungsanteil von 80 % bei den Zuschüssen für öffentliche Verwaltungen vorgesehen.

Daher wird vorgeschlagen, in Artikel 10 und 11 den Kofinanzierungsanteil von 70 % auf 80 % zu ändern.

2. Flexiblere Handhabung der Ein-Projekt-pro-Land-Regelung für Seminare (Artikel 12)

Die Bestimmung, dass jeder Mitgliedstaat pro Jahr nur ein Seminar-Projekt einreichen darf, hat zu einer unausgewogenen Programmdurchführung geführt, weil sich der Schulungs- und Kooperationsbedarf und die entsprechenden Möglichkeiten von Land zu Land unterscheiden. So gilt auch für "Pericles"-Projekte, dass größere Länder aufgrund der Notwendigkeit, mehr Personal zu schulen, in der Regel mehr finanzielle und sonstige Mittel für Fortbildungsmaßnahmen und Konferenzen aufwenden als kleinere Länder.

Im Rahmen des laufenden Programms hat dies dazu geführt, dass Länder, die mehr als ein Projekt pro Jahr durchführen wollten, alle geplanten Maßnahmen künstlich zu einem anderen Projekt zusammenfassen mussten, wodurch dann sowohl die Durchführung als auch die Bewertung erschwert wurde. Daher wird vorgeschlagen, diese Bestimmung flexibler zu gestalten, indem Artikel 12 Absatz 1 wie folgt formuliert wird: "Die Mitgliedstaaten reichen in der Regel jährlich höchstens ein Projekt …".

Die Lockerung dieser Bestimmung hat zur Folge, dass ein Land, das mehrere Projekte einreicht, diese durch seine zuständige nationale Behörde koordinieren muss. Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Unterabsatz in Artikel 12 Absatz 1 einzufügen.

3. Mögliche Finanzierung von Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit grenzübergreifenden Ermittlungen (Artikel 3 Absatz 3)

Das gegenwärtige Programm sieht nicht ausdrücklich die Möglichkeit einer Finanzierung von administrativen Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Ermittlungen vor. Dabei geht es unter anderem um die Finanzierung von Praktiken, die notwendig sind für polizeiliche Ermittlungen (Belohnung für die Information usw.) oder Ausgaben für das Mieten von Autos, Ausrüstung, die Reise- und Unterhaltskosten von Polizei- oder sonstigen Bediensteten usw. Bisher sind diese Kosten relativ gering (weniger als 50.000 €) und werden bei Maßnahmen im Zusammenhang mit gefälschten Euro-Banknoten von der EZB getragen. Die EZB wird diese Verantwortlichkeit bei den polizeilichen Maßnahmen voraussichtlich an Europol abtreten. Dabei bliebe allerdings die Notwendigkeit bestehen, derartige Ausgaben in den Bereichen, die durch die EZB Finanzierung nicht umfasst werden, wie gefälschte Euro-Münzen sowie Ausgaben für nicht polizeiliches Personal (Justiz- und Zollbeamte usw.) zu finanzieren.

Daher wird vorgeschlagen, dem Artikel 3 Absatz 3 einen Buchstaben d anzufügen, der die Möglichkeit vorsieht, nach Prüfung durch Europol administrative Unterstützungsmaßnahmen für grenzübergreifende Ermittlungen zu kofinanzieren, wenn diese nicht bereits von anderen EU-Organen finanziert werden. Die Sachverständigengruppe „Fälschung von Euro“ hat sich auf Wunsch der Mitgliedstaaten und von Europol insbesondere mit der Frage der Ausgaben im Zusammenhang mit den Euro-Münzen befasst und eine diesbezügliche Möglichkeit befürwortet. Die Finanzierung nach dieser Überschrift sollte den Handlungen außerhalb der Euro-Zone Vorrang geben und die Summe von 100.000 Euro pro Jahr sollte nicht überschritten werden.

4. Änderung der Fristen

Es wird vorgeschlagen, die in Artikel 13 Absatz 3 genannten Fristen wie folgt zu ändern:

- Buchstabe a: "30. Juni 2005" wird ersetzt durch "30. Juni 2011";

- Buchstabe b: Festlegung der zusätzlichen Frist 30. Juni 2012.

In Artikel 15 wird als Datum des Beginns der Anwendung der 1. Januar 2006 vorgesehen.

2005/0029 (CNS)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 123 Absatz 4 Satz 3,

auf Vorschlag der Kommission[8],

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments[9],

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank[10],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 13 Buchstabe a des Beschlusses 2001/923/EG des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm)[11] unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat "spätestens bis zum 30. Juni 2005 einen von einer im Verhältnis zum Durchführer des Programms unabhängigen Stelle erstellten Evaluierungsbericht über die Sachdienlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit des Programms sowie eine Mitteilung darüber, ob dieses Programm fortgesetzt und angepasst werden soll, sowie einen entsprechenden Vorschlag".

(2) Der in Artikel 13 des vorgenannten Beschlusses vorgesehene Evaluierungsbericht wurde am 30. November 2004 vorgelegt. Er enthält die Schlussfolgerung, dass die Ziele des Programms erreicht wurden und die Empfehlung, das Programm weitere vier Jahre mit mindestens dergleichen Mittelausstattung von 1 Mio. € jährlich fortzuführen.

(3) In diesen Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag im Sinne von Nummer 34 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens eingesetzt, ohne dass dadurch die im Vertrag festgelegten Befugnisse der Haushaltsbehörde berührt werden.

(4) Es ist notwendig, das Programm fortzuführen, um die für den Schutz des Euro erforderliche Wachsamkeit, Fortbildung und technische Unterstützung auch künftig gewährleisten zu können. Durch eine Verlängerung des Programms um sechs Jahre, nach Anerkennung der neuen finanziellen Perspektiven, könnte ein stabiler Rahmen für die Planung von Programmen der Mitgliedstaaten geschaffen werden, insbesondere für einen Zeitraum, in dem neue Länder der Euro-Zone beitreten.

(5) Durch das Programm könnte ein wirksamerer Schutz des Euro erzielt werden, wenn die technische Unterstützung die unter Einschaltung von Europol geleistete administrative Unterstützung bei grenzübergreifenden Ermittlungen einschließen würde und die Regelung bezüglich des maximalen Kofinanzierungsanteils der Gemeinschaft und bezüglich der Zahl der von einem Mitgliedstaat einreichbaren Projekte flexibler wäre.

(6) Der Beschluss 2001/923/EG des Rates sollte daher entsprechend geändert werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1 Änderungen

Der Beschluss 2001/923/EG des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) wird wie folgt geändert:

1. Dem Artikel 1 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

"Das Programm wird um den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2011 verlängert.”

2. Dem Artikel 3 Absatz 3 wird folgender Buchstabe d angefügt:

"d) die administrative Unterstützung bei grenzübergreifenden Ermittlungen nach Prüfung durch Europol, sofern eine solche Unterstützung nicht von anderen EU-Organen geleistet wird.".

3. Artikel 6 Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut:

"Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft beläuft sich für den in Artikel 1 Absatz 2 letzter Satz genannten Zeitraum auf 6 Mio. EUR.”

4. Artikel 10 Absatz 1 erster Satz erhält folgenden Wortlaut:

"Die Gemeinschaft übernimmt als Kofinanzierung bis zu 80 % der operativen Unterstützung nach Artikel 3 Absatz 2, insbesondere".

5. In Artikel 11 wird die Angabe "70 %" durch "80 %" ersetzt.

6. Artikel 12 Absatz 1 zweiter Unterabsatz erhält folgenden Wortlaut:

"Die Mitgliedstaaten reichen in der Regel jährlich höchstens …".

7. Dem Artikel 12 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

"Falls ein Mitgliedstaat mehr als einen Vorschlag einreicht, erfolgt eine Koordinierung durch die zuständige nationale Behörde im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b vierter Gedankenstrich der Verordnung 1338/2001.”

8. In Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe a wird das Datum "30. Juni 2005" durch das Datum "30. Juni 2011" ersetzt.

9. Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe b erhält folgenden Wortlaut:

"b) nach Abschluss des Programms und seines Verlängerungszeitraums und spätestens bis zum 30. Juni 2006 bzw. 2012 einen ausführlichen Bericht über die Durchführung des Programms, der insbesondere auf den durch die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft bewirkten zusätzlichen Nutzen eingeht.".

Artikel 2 Anwendbarkeit

Dieser Beschluss wird in den teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 974/98 wirksam.

Artikel 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss wird am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.

Er gilt ab dem 1. Januar 2006.

Geschehen zu Brüssel am .

Im Namen des Rates

Der Präsident

2005/0030 (CNS)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308,

auf Vorschlag der Kommission[12],

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments[13],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Bei der Annahme des Beschlusses […][14] hat der Rat vorgesehen, dass dieser in den teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro[15] wirksam wird.

(2) Der Austausch von Informationen und von Personal im Rahmen des Programms sowie die in diesem Rahmen durchgeführten Unterstützungs- und Ausbildungsmaßnahmen müssen jedoch in der gesamten Gemeinschaft einheitlich sein, und es muss daher dafür gesorgt werden, dass in den Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, der Schutz des Euro in gleichem Maße gewährleistet ist -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Anwendung des Beschlusses […] wird auf die nicht im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 974/1998 teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgedehnt.

Arti kel 2

Dieser Beschluss wird am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.

Geschehen zu Brüssel am .

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANNEX

LEGISLATIVE FINANCIAL STATEMENT

1. NAME OF THE PROPOSAL :

Council Decision of […] amending and extending Council Decision of 17 December 2001 establishing an exchange, assistance and training programme for the protection of the euro against counterfeiting (the ‘Pericles’ programme)

2. ABM / ABB FRAMEWORK

Policy Area(s) concerned and associated Activity/Activities: Fight against fraud.

3. BUDGET LINES

3.1. Budget lines (operational lines and related technical and administrative assistance lines (ex- B..A lines)) including headings :

24 02 02 Pericles

3.2. Duration of the action and of the financial impact:

From 1 January 2006 until 31 December 2011

3.3. Budgetary characteristics (add rows if necessary) :

Budget line | Type of expenditure | New | EFTA contribution | Contributions from applicant countries | Heading in financial perspective |

24 02 02 | Non Comp | Diff | NO | NO | NO | No 3 |

4. SUMMARY OF RESOURCES

4.1. Financial Resources

4.1.1. Summary of commitment appropriations (CA) and payment appropriations (PA)

EUR million (to 3 decimal places)

Expenditure type | Section no. | Year n | n + 1 | n + 2 | n + 3 | n + 4 | n + 5 and later | Total |

Operational expenditure[16] |

Commitment Appropriations (CA) | 8.1 | a | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 6,000 |

Payment Appropriations (PA) | b | 0,500 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,500 | 6,000 |

Administrative expenditure within reference amount[17]: none |

TOTAL REFERENCE AMOUNT |

Commitment Appropriations | a+c | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 6,000 |

Payment Appropriations | b+c | 0,500 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,500 | 6,000 |

Administrative expenditure not included in reference amount[18] |

Human resources and associated expenditure (NDA) | 8.2.5 | d | 0,207 | 0,207 | 0,207 | 0,207 | 0,207 | 0,207 | 1,242 |

Administrative costs, other than human resources and associated costs, not included in reference amount (NDA) | 8.2.6 | e | 0,090 | 0,090 | 0,090 | 0,090 | 0,090 | 0,090 | 0,540 |

Total indicative financial cost of intervention

TOTAL CA including cost of Human Resources | a+c+d+e | 1,297 | 1,297 | 1,297 | 1,297 | 1,297 | 1,297 | 7,782 |

TOTAL PA including cost of Human Resources | b+c+d+e | 0,797 | 1,297 | 1,297 | 1,297 | 1,297 | 1,797 | 7,782 |

Co-financing details

If the proposal involves co-financing by Member States, or other bodies (please specify which), an estimate of the level of this co-financing should be indicated in the table below (additional lines may be added if different bodies are foreseen for the provision of the co-financing):

The programme will be implemented as a Commission initiative by 20% and as initiative of Member States by 80%. In view of the proposed co-financing proportions (80% Community – 20% beneficiary) the amount of subsidy is increased proportionally by the national contribution.

EUR million (to 3 decimal places)

Co-financing body Competent national authorities | Year n | n + 1 | n + 2 | n + 3 | n + 4 | n + 5 and later | Total |

20% by Member States | f | 0,324 | 0,324 | 0,324 | 0,324 | 0,324 | 0,324 | 1,944 |

TOTAL CA including co-financing | a+c+d+e+f | 1,621 | 1,621 | 1,621 | 1,621 | 1,621 | 1,621 | 9,726 |

4.1.2. Compatibility with Financial Programming

( The proposal is compatible with existing financial programming for the first year of its implementation. For the remainder of the period the financial perspectives are currently under discussion.

4.1.3. Financial impact on Revenue

( Proposal has no financial implications on revenue

5. CHARACTERISTICS AND OBJECTIVES

Details of the context of the proposal are required in the Explanatory Memorandum. This section of the Legislative Financial Statement should include the following specific complementary information:

5.1. Need to be met in the short or long term: Continuation of the facility for training and technical assistance for the protection of the euro; provision of a medium term framework for the planning of Member States.

5.2. Value-added of Community involvement and coherence of the proposal with other financial instruments and possible synergy : Emphasis on the Community dimension of the protection of the euro; strengthening cooperation and awareness on the importance of the protection of the euro against counterfeiting.

5.3. Objectives, expected results and related indicators of the proposal in the context of the ABM framework : Maintain the current overall level of training and technical assistance in the form of Pericles actions.

5.4. Method of Implementation (indicative)

Show below the method(s) [19] chosen for the implementation of the action.

( Centralised Management

( Directly by the Commission

6. MONITORING AND EVALUATION

6.1. Monitoring system

The Commission keeps detailed the Pericles projects and analyses periodically its implementation.

6.2. Evaluation

6.2.1. Ex-ante evaluation

The proposal for the extension of Pericles is based on the evaluation of the programme during the first years of its implementation. This is summarised in section 3 of the Communication (p. 4). In particular, the evaluator recommended that: the programme should continue for a further 4 years at least with the same budget (€ 1 million per year); the programme should give priority to those Member States with low participation or who did not organise actions in the first programme, as well as the new Member States. Emphasis should be put on practical training. There should be a prioritisation in favour of staff exchanges and specific training, including case studies. Co-operation between the European institutions/bodies (Commission/OLAF, ECB and Europol) should be further developed. With a view to enabling the assessment of the effect of the programme, among others on the convergence of high level training for trainers, the evaluator recommends the preparation of a strategy document, to be finalised before the new Pericles enters into effect.

With regard to individual projects, an ex-ante evaluation is carried out by the Pericles Evaluation Committee (Commission).

6.2.2. Measures taken following an intermediate/ex-post evaluation (lessons learned from similar experiences in the past):

The proposal for the extension of Pericles takes into consideration the conclusions reached by the programme evaluator (section 3, p. 4) namely:

- The programme has improved awareness of the Community dimension of the euro and has also developed a greater understanding amongst the participants of the related laws and instruments and in particular of the relevant Community and broader European law.

- With regard to the range of information exchanges and methodologies/measures, most have been presented in the various workshops, meetings and seminars.

- The target groups for the programme have been reached in part with a very high participation by law enforcement officials; attendance by commercial banking sector, specialist lawyers or chambers of commerce was not sufficient.

- The activities examined were considered relevant to and among the main objectives of the programme.

- In terms of costs, the evaluator found that some of the projects were particularly costly and highlighted specific cost items.

With regard to individual projects, the beneficiaries of each project selected submit a final and a financial report to the Commission. The Commission analyses the reports and evaluates, also on the basis of its attendance in the actions, the way in which they have been implemented and the impact they have had in order to gauge whether the objectives have been achieved.

6.2.3. Terms and frequency of future evaluation . The programme will undergo an independent evaluation in 2011 and a detailed report on its implementation will be sent to the Council and the European Parliament by June 2012.

7. ANTI-FRAUD MEASURES

The careful examination at the Evaluation Committee, the discussions at the Commission’s relevant group and the financial analysis constitute guarantees against fraud. In addition, the beneficiaries are government agencies, usually law enforcement, which minimises the likelihood of fraud.

The Commission may carry out on-the-spot checks and inspections under this programme in accordance with Council Regulation (Euratom, EC) N° 2185/96[20]. Where necessary, investigations are conducted by the European Anti-Fraud Office (OLAF) and governed by European Parliament and Council Regulation (EC) N° 1073/1999[21].

The beneficiary of an operation grant must keep available for the Commission all the supporting documents, including the audited financial statement, regarding expenditure incurred during the grant year for a period of five years following the last payment. The beneficiary of a grant must ensure that, where applicable, supporting documents in the possession of partners or members are made available to the Commission.

8. DETAILS OF RESOURCES

8.1. Objectives of the proposal in terms of their financial cost

Commitment appropriations in EUR million (to 3 decimal places)

The needs for human and administrative resources shall be covered within the allocation granted to the managing service in the framework of the annual allocation procedure.

8.2.2. Description of tasks deriving from the action

Evaluation of applications: management of the evaluation committee, contacts with applicants; participation at events.

Coordination: continuous monitoring of the implementation of Pericles; presentations at the relevant groups (Member States, ECB, Europol); contribution to the preparation of projects.

Preparation and implementation of the Pericles actions under a Commission initiative.

8.2.3. Sources of human resources (statutory)

(When more than one source is stated, please indicate the number of posts originating from each of the sources)

( Posts currently allocated to the management of the programme to be replaced or extended

8.2.4. Other Administrative expenditure included in reference amount (XX 01 04/05 – Expenditure on administrative management)

EUR million (to 3 decimal places)

Budget line (number and heading) | Year n | Year n+1 | Year n+2 | Year n+3 | Year n+4 | Year n+5 and later | TOTAL |

Other technical and administrative assistance |

- intra muros |

- extra muros |

Total Technical and administrative assistance |

8.2.5. Financial cost of human resources and associated costs not included in the reference amount

EUR million (to 3 decimal places)

Type of human resources | Year n | Year n+1 | Year n+2 | Year n+3 | Year n+4 | Year n+5 and later |

Officials and temporary staff (A3 01 01) | 0,162 | 0,162 | 0,162 | 0,162 | 0,162 | 0,162 |

Staff financed by Art A3 01 02 (auxiliary, END, contract staff, etc.) (specify budget line) | 0,045 | 0,045 | 0,045 | 0,045 | 0,045 | 0,045 |

Total cost of Human Resources and associated costs (NOT in reference amount) | 0,207 | 0,207 | 0,207 | 0,207 | 0,207 | 0,207 |

Calculation– Officials and Temporary agents

Reference should be made to Point 8.2.1, if applicable

0,25A x 108.000 € +1B x 108.000 + 0,25C x 108.000 = 162.000

Calculation– Staff financed under art. A3 01 02

Reference should be made to Point 8.2.1, if applicable

1 END x 45.000

8.2.6 Other administrative expenditure not included in reference amount EUR million (to 3 decimal places) |

XX 01 02 11 02 – Meetings & Conferences |

XX 01 02 11 03 – Committees | 0,060 | 0,060 | 0,060 | 0,060 | 0,060 | 0,060 | 0,360 |

XX 01 02 11 04 – Studies & consultations |

XX 01 02 11 05 - Information systems |

2 Total Other Management Expenditure (A3 01 02 11) | 0,090 | 0,090 | 0,090 | 0,090 | 0,090 | 0,090 | 0,540 |

Total Administrative expenditure, other than human resources and associated costs (NOT included in reference amount) | 0,090 | 0,090 | 0,090 | 0,090 | 0,090 | 0,090 | 0,540 |

Calculation - Other administrative expenditure not included in reference amount

Missions 20 x 1.500 € and 4 meetings x 15.000 €

[1] Mitteilung der Kommission vom 22. Juli 1998 an den Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Zentralbank - Schutz des Euro – Fälschungsbekämpfung (KOM(98) 474 endg.).

[2] Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen (ABl. L 181 vom 4.7.2001) sowie Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Ausdehnung der Wirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen auf die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben (ABl. L 181 vom 4.7.2001).

[3] Rahmenbeschluss des Rates vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro (ABl. L 140 vom 29.5.2000).

[4] Beschluss des Rates vom 29. April 1999 zur Ausdehnung des Mandats von Europol auf die Bekämpfung der Fälschung von Geld und Zahlungsmitteln (ABl. C 149 vom 28.5.1999, S. 16).

[5] Bericht der Kommission (KOM(2001) 771 vom 13.12.2001) sowie Zweiter Bericht der Kommission (KOM(2003) 532 vom 3.9.2003).

[6] Siehe die Seiten 4, 21, 22 und 23 des Evaluierungsberichts.

[7] Beschluss 804/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 9).

[8] ABl. C vom , S. .

[9] ABl. C vom , S. .

[10] ABl. C vom , S. .

[11] ABl. L 339 vom 21.12.2001, S. 50-54.

[12] ABl. C vom , S. .

[13] ABl. C vom , S. .

[14] Siehe Seite [x] dieses Amtsblatts.

[15] ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 1.

[16] Expenditure that does not fall under Chapter xx 01 of the Title xx concerned.

[17] Expenditure within article xx 01 04 of Title xx.

[18] Expenditure within chapter xx 01 other than articles xx 01 04 or xx 01 05.

[19] If more than one method is indicated please provide additional details in the "Relevant comments" section of this point

[20] OJ L 292, 15.11.1996, p. 2.

[21] OJ L 136 du 31.5.1999, p. 1.

[22] Cost of which is NOT covered by the reference amount

[23] Cost of which is NOT covered by the reference amount