Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Finanzhilfen für Drittländer im Jahr 2002 /* KOM/2003/0444 endg. */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Durchführung der Finanzhilfen für Drittländer im Jahr 2002 Abkürzungen ADI // Ausländische Direktinvestitionen BIP // Bruttoinlandsprodukt BRJ // Bundesrepublik Jugoslawien CAMEL // Capital, assets, management, earnings, liquidity (in internationalen Bankrating-Systemen angewandte Parameter) CBA // Currency Board Arrangement - Currency-Board-Regelung DEM // Deutsche Mark EFF // Extended Fund Facility - Erweiterte Fondsfazilität EG // Europäische Gemeinschaft EIB // Europäische Investitionsbank ESAF // Enhanced Structural Adjustment Facility - Erweiterte Strukturanpassungsfazilität EU // Europäische Union EUR // Euro FESAL // Financial and Enterprise Structural Adjustment Loan - Strukturanpassungsdarlehen für den Finanz- und Unternehmenssektor FYROM // Former Yugoslav Republic of Macedonia - ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien IFI // Internationale Finanzinstitutionen IWF // Internationaler Währungsfonds MFA // Macro-Financial Assistance - Finanzhilfe MOEL // Mittel- und osteuropäische Länder MwSt // Mehrwertsteuer NUS // Neue Unabhängige Staaten PRGF // Poverty Reduction and Growth Facility - Fazilität für Armutsbekämpfung und Wachstum (früher ESAF) SAA // Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen SAF // Structural Adjustment Facility - Strukturanpassungsfazilität SBA // Stand-By Arrangement - Bereitschaftskreditvereinbarung USD // US-Dollar VPI // Verbraucherpreisindex WTO // Welthandelsorganisation INHALT Abkürzungen I. EINLEITUNG II. ÜBERBLICK 1. Hintergrund 2. Finanzhilfen im Jahr 2002 A) Neue Beschlüsse B) Auszahlungen C) Rückzahlungen und nicht ausgezahlte Darlehen 3. Trends und geografische Verteilung der Finanzhilfe 4. Lastenverteilung III. ARMENIEN 1. Zusammenfassung 2. Makroökonomische Entwicklung 3. Strukturreformen 4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe IV. BOSNIEN UND HERZEGOWINA 1. Zusammenfassung 2. Makroökonomische Entwicklung 3. Strukturreformen 4. Durchführung der Finanzhilfe V. EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN 1. Zusammenfassung 2. Makroökonomische Entwicklung 3. Strukturreformen 4. Durchführung der Finanzhilfe VI. GEORGIEN 2. Makroökonomische Entwicklung 3. Strukturreformen 4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe VII. REPUBLIK MOLDAU 1. Zusammenfassung 2. Makroökonomische Entwicklung 3. Strukturreformen 4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe VIII. RUMÄNIEN 1. Zusammenfassung 2. Makroökonomische Entwicklung 3. Strukturreformen 4. Durchführung der Finanzhilfe IX. SERBIEN UND MONTENEGRO 1. Zusammenfassung 2. Makroökonomische Entwicklung 3. Strukturreformen 4. Durchführung der Finanzhilfe X. SERBIEN UND MONTENEGRO / KOSOVO 1. Zusammenfassung 2. Makroökonomische Entwicklung 3. Strukturreformen 4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe XI. TADSCHIKISTAN 1. Zusammenfassung 2. Makroökonomische Entwicklung 3. Strukturreformen 4. Durchführung der Finanzhilfe XII. UKRAINE 1. Zusammenfassung 2. Makroökonomische Entwicklung 3. Strukturreformen 4. Durchführung der Finanzhilfe ANHANG I. EINLEITUNG In diesem Bericht werden die Wirtschaftslage, die Reformfortschritte und die Aussichten der Länder beurteilt, die im Jahr 2002 Mittel aus laufenden Finanzhilfeprogrammen erhalten haben, wobei besonders darauf geachtet wird, inwieweit die mit der Finanzhilfe verbundenen Auflagen hinsichtlich der Wirtschafts- und Strukturreformen erfuellt wurden. Kapitel II gibt einen Überblick über die Finanzhilfen der EU für Drittländer mit einem historischen Rückblick, einer Zusammenfassung der Operationen im Jahr 2002 und einer Analyse der Lastenverteilung innerhalb der internationalen Gebergemeinschaft. In den anschließenden Kapiteln wird die wirtschaftliche Lage in den Ländern erörtert, für die der Rat neue Finanzhilfen beschlossen hat, die im Jahr 2002 Zahlungen im Rahmen zuvor beschlossener Finanzhilfen erhalten haben oder für die im Jahr 2002 noch Zahlungen ausstehen. Im Einklang mit den Empfehlungen, die der Rechnungshof in seinem Sonderbericht vom März 2002 abgegeben hat, wird besonderes Augenmerk auf die relevanten Aspekte des Transformationsprozesses und der Durchführung der Strukturreformen in den Empfängerländern gelegt. Fortschritte in dieser Hinsicht lassen auch darauf schließen, inwieweit die entsprechenden mit der EG-Finanzhilfe verbundenen wirtschaftspolitischen Auflagen erfuellt worden sind. Der Bericht wird gemäß den Ratsbeschlüssen über Finanzhilfen bzw. Sonderfinanzhilfen der Gemeinschaft für Drittländer vorgelegt und schließt sich an die entsprechenden Berichte der Vorjahre [1] an. [1] Siehe nachstehende Mitteilungen der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Bericht über die Durchführung der Finanzhilfen für Drittländer": Eine vollständige Liste der vom Rat beschlossenen Finanzhilfeoperationen mit den entsprechenden Auszahlungen bis Ende 2002 ist in Anhang 1 wiedergegeben. In Anhang 2 werden die Finanzhilfen bilateraler und multilateraler Geber für die Länder zusammengefasst, die Finanzhilfen der EU erhalten. In Anhang 3 sind ausgewählte makroökonomische Kennziffern der Empfängerländer aufgeführt. II. ÜBERBLICK 1. Hintergrund Die Finanzhilfen dienen zur Unterstützung der politischen und wirtschaftlichen Reformen der Empfängerländer und werden in Verbindung mit Hilfsprogrammen von IWF und Weltbank durchgeführt. Sie werden nach verschiedenen Grundsätzen gewährt, die auf den außergewöhnlichen und komplementären Charakter der Hilfen zu den Finanzierungen der IFI sowie die damit verbundenen makroökonomischen Auflagen abstellen. Diese Grundsätze wurden in den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Oktober 2002 erneut bestätigt. So wurden mit den Finanzhilfen der Gemeinschaft insbesondere die auf Wirtschaftsreformen und Strukturveränderungen abzielenden Anstrengungen der Empfängerländer unterstützt. In enger Abstimmung mit IWF und Weltbank wurden politische Strategien gefördert, die auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Länder zugeschnitten sind und generell das Ziel verfolgen, die Finanzlage zu stabilisieren und marktwirtschaftliche Strukturen einzuführen. Die Kommission führt diese Art von Finanzhilfen in Konsultation mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss durch. 2. Finanzhilfen im Jahr 2002 A) Neue Beschlüsse Im Jahr 2002 beschloss der Rat die Gewährung neuer Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 315 Mio. EUR (vgl. Buchstabe b. unten). Bei diesem Betrag ist die Modifikation der Bedingungen für zwei nicht ausgezahlten Darlehen nicht berücksichtigt. Werden diese modifizierten Darlehen berücksichtigt, betragen die Netto-Mittelbindungen im Jahr 2002 nur noch 208 Mio. EUR. Bereits in den Jahren 2000 und 2001 wurden Finanzhilfen verstärkt an die Balkanländer vergeben; so beschloss der Rat sechs Operationen (darunter zwei Änderungen früherer Beschlüsse) im Hoechstbetrag von 448 Mio. EUR für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Kosovo, Montenegro und die damalige BRJ. Im Jahr 2002 wurde diese verstärkte Finanzhilfe an die Balkanregion durch substanzielle Finanzhilfepakete für Serbien und Montenegro bzw. Bosnien und Herzegowina ergänzt. a. Am 5. November 2002 beschloss der Rat die Gewährung einer zweiten Finanzhilfe an Serbien und Montenegro von bis zu 130 Mio. EUR, die eine Darlehenskomponente von bis zu 55 Mio. EUR sowie eine Zuschusskomponente von bis zu 75 Mio. EUR umfasst. Am selben Tag bewilligte der Rat ein zweites Finanzhilfepaket für Bosnien und Herzegowina in Höhe von bis zu 60 Mio. EUR, das aus einem Darlehen von bis zu 20 Mio. EUR und einem Zuschuss von bis zu 40 Mio. EUR bestand. b. Was die NUS betrifft, so lag der Schwerpunkt hier auf der Modifikation nicht ausbezahlter früherer Finanzhilfen. Zunächst wurde der Beschluss des Rates von 1998 über die Gewährung eines Darlehens von bis zu 150 Mio. EUR an die Ukraine, von dem letztlich nur 58 Mio. EUR ausgezahlt wurden, durch ein neues Darlehenspaket in Höhe von 110 Mio. EUR ersetzt, das im Juli 2002 beschlossen wurde. Der nicht ausbezahlte Teil des ursprünglichen Darlehens (92 Mio. EUR) wurde gestrichen. Für das neue Darlehen gelten günstigere Bedingungen, sowohl was die Laufzeit (15 Jahre statt 10 Jahre) als auch was die tilgungsfreien Jahre (10 Jahre statt 7 Jahre) betrifft. Ebenso wurde das im Jahr 2000 für die Republik Moldau beschlossene Zahlungsbilanzdarlehen in Höhe von 15 Mio. EUR gestrichen und durch einen Zuschuss in demselben Betrag ersetzt, den der Rat im Dezember 2002 genehmigt hat. B) Auszahlungen Im Jahr 2002 wurden insgesamt 141 Mio. EUR an Finanzhilfen ausgezahlt, ohne die Zuschüsse von 7 Mio. EUR für Tadschikistan und 15 Mio. EUR für Bosnien, die aufgrund von Verfahren ausgezahlt wurden, die zwar im Jahr 2002 eingeleitet, jedoch erst Anfang 2003 abgeschlossen wurden. Von diesen Auszahlungen gingen 11 Mio. EUR an Armenien, 15 Mio. EUR an das Kosovo und 115 Mio. EUR an Serbien und Montenegro (die damalige BRJ). All diese Auszahlungen erfolgten in Form von Zuschüssen. C) Rückzahlungen und nicht ausgezahlte Darlehen Einige in der ersten Hälfte der 90er Jahre beschlossene Finanzhilfen wurden nicht - wie ursprünglich vorgesehen - in voller Höhe ausgezahlt. Grund waren entweder verbesserte Auslandsfinanzierungsbedingungen (Ungarn, baltische Staaten, Slowakei und Algerien) oder aber ein schwieriges wirtschaftliches und politisches Klima (Albanien, Belarus). Die Auszahlung der verbleibenden Tranchen ist in diesen Fällen nicht mehr geplant. Bei später bewilligten Finanzhilfen verzögerte sich die Durchführung in einigen Fällen aufgrund einer Verlangsamung des Reformprozesses (Rumänien, Georgien). Im Falle der Republik Moldau und der Ukraine veranlasste die Entwicklung der Umstände die Kommission, die Bedingungen für die bestehenden Finanzhilfen zu überdenken und sie im Jahr 2002 wie oben erläutert zu modifizieren. In der letzten Spalte von Anhang 1 sind die nicht ausgezahlten, ausgesetzten oder gestrichenen Beträge aufgeführt. 3. Trends und geografische Verteilung der Finanzhilfe Die Finanzhilfen der Gemeinschaft sind zur Unterstützung der gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung der Empfängerländer und zur Entschärfung ihrer (Haushalts-) und Zahlungsbilanzschwierigkeiten gedacht. Sie leisten auch einen sehr wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Strukturreformen. Im Laufe der Jahre erhöhte sich die Zahl der Länder, für die eine solche Unterstützung durch die Gemeinschaft angezeigt erschien, und immer mehr an die EU angrenzende Länder hatten Zahlungsbilanzschwierigkeiten und verpflichteten sich zu rigorosen wirtschaftlichen Reformprogrammen. Dadurch verschob sich das geografische Gleichgewicht gegenüber den ersten Jahren, als die meisten Empfängerländer mittel- und osteuropäische Länder waren. Infolge der Konflikte in der westlichen Balkanregion, insbesondere durch den Kosovo-Konflikt im Jahr 1999 und die politischen Veränderungen in Serbien und Montenegro (ehemals Bundesrepublik Jugoslawien), hat sich durch die Ratsbeschlüsse von 1999 bis 2002 eine eindeutige Tendenz zur relativen Verstärkung der Finanzhilfen für die Balkanländer herausgebildet. Die vier im Jahr 2002 beschlossenen Finanzhilfen waren zwei klassische Zahlungsbilanzhilfen, und drei von ihnen wurden in Form von Zuschüssen gewährt. Eine Besonderheit der im Zeitraum 2000-2002 gefassten Beschlüsse besteht darin, dass die Zuschüsse einen erheblichen Teil des beschlossenen Gesamtbetrages ausmachen: 44,5 % gegenüber 6 % im Zeitraum 1990-1999. Das neue Verhältnis von Zuschüssen und Darlehen innerhalb der Finanzhilfepakete resultiert aus der von den zuständigen Stellen der EU vorgenommenen Bewertung der relativen Armutsquote der Empfängerländer und ihrer begrenzten Fähigkeit zur Bedienung der Schulden. Wie bereits 2000 und 2001 festgestellt wurde, zielen die Finanzhilfen nicht nur auf makroökonomische Stabilisierung ab, sondern auch auf die Unterstützung der Strukturreformprogramme der Regierung des betreffenden Empfängerlandes. So konnten die Finanzhilfen in sinnvoller Weise mit Hilfen aus den Programmen PHARE/ISPA, TACIS oder CARDS kombiniert werden, um die Kapazitäten der Institutionen zu stärken, die für den Erfolg des Strukturreformprozesses wesentlich sind. Aus den Tabellen 1 und 2 sowie den zugehörigen Schaubildern 1a und 2a ist der Ausnahmecharakter der EG-Finanzhilfen klar ersichtlich. Die umfangreichsten Finanzhilfeoperationen wurden in den Jahren unmittelbar nach den Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Systeme der mittel- und osteuropäischen Länder beschlossen. Seither schwanken die Finanzhilfebeträge entsprechend den Beschlüssen, die von Fall zu Fall nach einer Beurteilung der makroökonomischen Lage und des verbleibenden Finanzierungsbedarfs der potenziellen Empfängerländer an Finanzmitteln gefasst werden. Schaubild 1a über die Nettobeträge der Finanzhilfen im Zeitraum 1990 bis 2002 (insgesamt etwa 6 Mrd. EUR) und Schaubild 2a über die tatsächlich ausgezahlten Beträge (insgesamt über 4,8 Mrd. EUR) zeigen, wie stark sich die Finanzhilfetätigkeit auf die Beitrittsländer in Mittel- und Osteuropa konzentriert (rund 55 % der gesamten in den letzten 13 Jahren beschlossenen Finanzhilfen). Die Finanzhilfen für diese Länder wurden jedoch in dem Maße zurückgefahren, wie makroökonomische Anpassung und Reformen in den Empfängerländern voranschreiten. In letzter Zeit gehen die Finanzhilfen vor allem an die westlichen Balkanländer (63,5 % der von 1999 bis 2002 beschlossenen Finanzhilfen und 82 % der von 2000 bis 2002 beschlossenen Finanzhilfen) und einige einkommensschwache NUS. Die vergleichsweise geringen Beträge für die Mittelmeerländer (13 % des genehmigten Gesamtbetrags, jedoch keine neuen Bewilligungen seit 1996) sollten vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass diesen Ländern andere Formen der Hilfe gewährt werden (insbesondere die MEDA-Strukturanpassungsfaziltitäten). >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> 4. Lastenverteilung Im Kontext der Koordinierung der Hilfen für die MOEL und die westlichen Balkanländer veranstaltet die Europäische Kommission gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Weltbank Geberkonferenzen, um die von den Empfängerländern benötigten ausländischen Finanzierungsmittel abzuschätzen und die potenziellen Beiträge der IFI und der bilateralen Geber (einschließlich der EG) festzulegen. Bei den anderen potenziellen Empfängerländern wird über Zusammenkünfte der Beratenden Gruppe, die auf Initiative der Weltbank einberufen werden, ein ähnlicher Ansatz verfolgt. In Anhang 2 wird aufgeführt, welche Mittel die verschiedenen Geber zur Deckung des verbleibenden Finanzierungsbedarfs der Empfängerländer von EG-Finanzhilfen zur Verfügung gestellt haben. Angaben zu den einzelnen Empfängerländern für das Jahr 2002 finden sich in Anhang 2.1. Seit Beginn der Finanzhilfen haben die von der EG zugesagten absoluten Beträge parallel zum Volumen der von der internationalen Gebergemeinschaft bereitgestellten Finanzmittel erheblich geschwankt (vgl. Anhang 2 und ähnliche Tabellen in früheren Finanzhilfeberichten). Im Jahr 1990 waren die Finanzhilfen der Gemeinschaft im Vergleich zu den Mitteln der IFI erheblich. Die Gemeinschaft spielte dabei als wichtiger Geldgeber wie auch als Koordinator der bilateralen Hilfe der G-24 für die MOEL in der Tat eine Schlüsselrolle. Da die IFI jedoch nach und nach durch neue Instrumente selbst mehr Mittel aufbringen konnten, hat ihr Anteil an den Finanzierungspaketen im Laufe dieses Zeitraums erheblich zugenommen. Ausnahmen bilden hier lediglich die Jahre 2000 und 2001. Gleichzeitig leisteten öffentliche und private ausländische Gläubiger auch Beiträge in Form von Schuldenerlass und Schuldenreduzierung, die 1991 anliefen und 1994, 1995 sowie 2001 einen besonders großen Umfang erreichten. Unter den Empfängerländern von EG-Finanzhilfen kamen folgende Länder in den Genuss von Schuldenerleichterungen und ähnlichen Operationen: Algerien 1991 und 1994; Bulgarien 1991, 1994 und 1997; Republik Moldau 1996; die Ukraine 1994, 1995 und 1999 sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Bosnien und Herzegowina sowie Albanien 1999. Im Jahr 2000 wurden keinem Finanzhilfe-Empfängerland Schulden erlassen. Im Jahr 2001 wurde Serbien und Montenegro (der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien) im Rahmen einer im Pariser Club getroffenen ein substanzieller Schuldenerlass gewährt. Im Jahr 2002 fiel der Schuldenerlass geringer aus und wurde im Rahmen einer Vereinbarung des Pariser Clubs wiederum Serbien und Montenegro sowie der Ukraine gewährt. III. ARMENIEN 1. Zusammenfassung Die armenische Wirtschaft wies im Jahr 2002 Rekordzuwachsraten auf. Das reale BIP-Wachstum betrug vorläufigen Daten zufolge 12,9 % (9,6 % im Jahr 2001). Der starke Anstieg der Ausfuhren (+48,5 %), der vor allem auf die Erholung der Diamantenverarbeitung zurückzuführen war, hatte eine Verbesserung des Leistungsbilanzdefizits zur Folge (2002 schätzungsweise 8,5 % des BIP). Ende 2002 betrug die Verbraucherpreisinflation 2 % (3 % Ende 2001). Nach einer Fusion wurden die vier Stromversorgungsunternehmen im Jahr 2002 privatisiert. Ferner ist man dabei, den Stromerzeugungssektor einem privaten Management zu unterstellen. Im November 2002 vereinbarte Armenien mit Russland für seine ausstehenden Schulden in Höhe von 100 Mio. USD die Umwandlung in Beteiligungen. Diese Vereinbarung umfasst auch die Übertragung des Eigentums an einem Wärmekraftwerk. Der Beitritt Armeniens zur Welthandelsorganisation wurde im Dezember 2002 durch den Allgemeinen Rat der WTO genehmigt. Andererseits können die Vorteile einer Freihandelsregelung erst nach der Wiederherstellung der regionalen Handelsbeziehungen in vollem Umfang realisiert werden, die von der Lösung des Konflikts um Nagorni Karabach abhängig ist. Eine Delegation der Kommission kam im Juli 2002 zu dem Schluss, dass Armenien substanzielle Fortschritte bei der Erfuellung der Voraussetzungen für die Auszahlung der für 2002 geplanten Zuschusstranche erzielt habe. Die Zuschusstranche von 5,5 Mio. EUR wurde im Dezember 2002 ausgezahlt, nachdem der IWF die erste und zweite Überprüfung der dreijährigen Vereinbarung im Rahmen der IWF-Fazilität für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Facility - PRGF) genehmigt und Armenien seine Nettoschuldnerposition gegenüber der Gemeinschaft zurückgeführt hatte. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick 1. // 1. Preisfreigabe Außerhalb des Versorgungssektors gibt es keine administrierten Preise. 1. // 2. Handelsliberalisierung Liberale Handelspolitik. Einfache und relativ offene Einfuhrordnung mit niedriger Zolltarifstruktur. Keine mengenmäßigen Beschränkungen. WTO-Beitritt im Dezember 2002 genehmigt. 1. // 3. Wechselkurssystem Frei schwankender Wechselkurs. Begrenzte Interventionen der Zentralbank. Unbeschränkter Zugang zu Devisen. Devisenhandel vor allem am Interbankenmarkt. 1. // 4. Ausländische Direktinvestitionen Liberale Politik für ausländische Direktinvestitionen, unbeschränkte Gewinn- und Kapitalrückführung. ADI-Zufluesse in Höhe von 3,3% des BIP im Jahr 2001. 1. // 5. Geldpolitik Durch die umsichtige Geldpolitik der armenischen Zentralbank wurde die Inflation niedrig gehalten. 1. // 6. Öffentliche Finanzen Die gesamten Haushaltseinnahmen einschl. Zuschüsse beliefen sich 2002 schätzungsweise auf rund 19 % des BIP, die Steuereinnahmen auf etwa 15 % des BIP; die Gesamtausgaben werden auf rund 22 % des BIP geschätzt. 1. // 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung Im Jahr 2001 wurde ein Privatisierungsprogramm mit einer Laufzeit von drei Jahren beschlossen, das über 900 Unternehmen erfasst. Die letzte Phase des Privatisierungsprozesses verlief jedoch aufgrund des mangelnden Interesses ausländischer Investoren in einem schwierigen Geschäftsklima langsamer als vorgesehen. 1. // 8. Reform des Finanzsektors Es ist geplant, die Mindestkapitalanforderung für bestehende Banken bis 2005 auf 5 Mio. USD zu erhöhen. Für neue Banken gilt diese Anforderung bereits jetzt. 2. Makroökonomische Entwicklung Die armenische Wirtschaft verzeichnete auch in der zweiten Hälfte des Jahres 2002 ein starkes Wachstum mit einer Rekordzuwachsrate des realen BIP von schätzungsweise 12,9 % für das gesamte Jahr (9,6 % im Jahr 2001). Das Wirtschaftswachstum wurde weiterhin vom Industriesektor getragen (+14,2%). Den größten Anteil hatte hier die Diamantenverarbeitung, aber auch andere Industriebranchen wie die Hütten- und die Nahrungsmittelindustrie verzeichneten im Jahr 2002 eine positive Entwicklung. Außerdem boomte der armenische Bausektor (sowohl Wohnungsbau als auch öffentliche Bauaufträge). In der Landwirtschaft betrug die Wachstumsrate aufgrund schlechter Witterungsbedingungen nur 4,4 %. Im Einzelhandel stieg der Umsatz um 15,6 %. Die Verbraucherpreisinflation blieb mit 2 % Ende 2002 niedrig (3 % Ende 2001). Auch aufgrund der Überweisungen aus dem Ausland (schätzungsweise etwa 4% des BIP) und einer niedrigen Inflationsrate blieb der Dram im Jahr 2002 nominal relativ stabil. Real wertete der Dram in den Jahren 2001-2002 ab, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft signifikant gesteigert wurde. Der Regierung gelang es, das Haushaltsdefizit im letzten Jahr zu verringern. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit wird für das Jahr 2002 auf etwa 3 % des BIP geschätzt (eine weitere Rückführung gegenüber 3,8 % im Jahr 2001). Die Mehrwertsteuer war der wichtigste Grund für die verbesserte Finanzlage, die sowohl auf einen starken Anstieg der Binnennachfrage als auch auf eine bessere Steuerverwaltung zurückzuführen ist. Die Mehrwertsteuereinnahmen stiegen um fast 20 % und machten 40 % der Haushaltseinnahmen aus. Das Leistungsbilanzdefizit wurde im Jahr 2002 weiter auf etwa 8,5 % des BIP abgebaut (9,5 % im Jahr 2001). Die Ausfuhren stiegen gegenüber 2001 um 48,5 %, die Einfuhren um 12,9 %. Damit wurde das Handelsbilanzdefizit auf 20,9 % des BIP verringert (25,2 % im Jahr 2001). Fast die Hälfte der gesamten Ausfuhren entfiel auf Edelmetalle und Edelsteine. Die ausländischen Direktinvestitionen nahmen im Jahr 2002 zu, wobei eine stärker diversifizierte sektorale Verteilung und eine stärkere Verlagerung auf KMU zu beobachten waren. Die staatlichen und staatlich verbürgten Auslandsschulden Armeniens beliefen sich Ende Dezember 2002 auf 1,02 Mrd. USD (etwa 42 % des BIP). Für fast 80 % der Verschuldung wurden vergünstigte Bedingungen vereinbart. Der Kapitalwert der Auslandsschulden ist von 129 % der Ausfuhren im Jahr 2001 auf schätzungsweise 120 % im Jahr 2002 gesunken. Im November 2002 vereinbarte Armenien mit Russland für seine ausstehenden Schulden in Höhe von 100 Mio. USD die Umwandlung in Beteiligungen. Die Umwandlung ist mit der Übertragung des Eigentums an fünf Unternehmen (darunter ein Wärmekraftwerk) an Russland zur Begleichung der ausstehenden Schulden verbunden. Infolge der Umwandlung soll der Kapitalwert der Auslandsschulden im Jahr 2003 zum Zeitpunkt der Durchführung der Transaktion auf 96 % der Ausfuhren reduziert werden. Armenien verhandelt ferner mit Turkmenistan darüber, seine ausstehenden Schulden mit Rohstoffen abzugelten. Die Bruttowährungsreserven der Zentralbank stiegen in der zweiten Jahreshälfte an. Bis Ende des Jahres wurde ein komfortabler Bestand erreicht, der den Einfuhrbedarf von 4 Monaten abdeckte. Im Mai 2001 bewilligte das IWF-Exekutivdirektorium im Rahmen der IWF-Fazilität für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Facility - PRGF) eine dreijährige Vereinbarung für Armenien. Nach einigen Verzögerungen wurden im September 2002 die ersten beiden halbjährlichen Überprüfungen des Programms abgeschlossen. Von dem im Rahmen der PRGF zugesagten Darlehensgesamtbetrag in Höhe von etwa 69 Mio. SZR wurden bis Ende 2002 30 Mio. SZR (39 Mio. USD) ausgezahlt. Die dritte Überprüfung ist für März 2003 geplant. 3. Strukturreformen Der Beitritt Armeniens zur Welthandelsorganisation wurde im Dezember 2002 durch den Allgemeinen Rat der WTO genehmigt. Die Vorteile einer Freihandelsregelung können jedoch nicht in vollem Umfang realisiert werden, weil die Wiederherstellung der regionalen Handelsbeziehungen mit Aserbaidschan und der Türkei von der Lösung des Konflikts um Nagorni Karabach abhängig ist. Das Privatisierungsprogramm für die Jahre 2001-2003 wird schrittweise durchgeführt, wobei im Jahr 2002 einige größere Verträge mit ausländischen Investoren abgeschlossen wurden, die z. B. das Chemieunternehmen Nairit, Ararat Cement und den Flughafen Zvartnots betrafen. Nach der Fusion von vier Stromversorgungsunternehmen wurde eine Mehrheitsbeteiligung des Unternehmens an einen ausländischen Investor verkauft, der ein privates Betreiberunternehmen mit dem Management der Stromverteilungsnetze beauftragt hat. Das Wärmekraftwerk Hrazdan wird im Rahmen der Umwandlung von Schulden in Beteiligungen der russischen Regierung übertragen. Russland wird außerdem im Jahr 2003 zum Ausgleich für die Begleichung der Schulden des Unternehmens bei russischen Lieferanten nuklearer Brennstoffe das Finanzmanagement des Kernkraftwerks Medzamor übernehmen. Die Privatisierung bzw. das private Management anderer Stromerzeugungsfirmen werden derzeit ebenfalls vorbereitet. Die Regierung hat im Jahr 2002 eine Strategie zur Bekämpfung der Korruption vorbereitet, die bisher noch nicht umgesetzt wurde. Auf der Grundlage von Unternehmensbefragungen schätzt die EBWE, dass die durchschnittliche "Bestechungssteuer" in Armenien von 4,2 % des gesamten Jahresumsatzes der Unternehmen im Jahr 1999 auf 0,9 % im Jahr 2002 gesunken sein dürfte. Nach derselben Erhebung ist der Anteil der Firmen, die Schmiergelder bezahlt haben, schrittweise von 40,3 % auf 14,3 % gesunken. Im Bankensektor wurde die Mindestkapitalanforderung auf 1,65 Mio. USD angehoben, und es ist geplant, sie bis 2005 schrittweise für alle Banken auf 5 Mio. USD anzuheben. Im Jahr 2002 wurden acht der insgesamt 28 Banken bis zu ihrer Abwicklung oder gegebenenfalls Fusion einer vorläufigen Verwaltung unterstellt. Der Ende 2001 durchgeführten Volkszählung zufolge ist die Bevölkerungszahl Armeniens von 3,7 Mio. im Jahr 1991 auf 3 Mio. gesunken, da etwa ein Viertel der Bevölkerung (vorwiegend junge und gut ausgebildete Menschen) ausgewandert ist. 4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe Armenien hat ein Finanzhilfepaket der Europäischen Gemeinschaft erhalten, das sich aus einem Darlehen von 28 Mio. EUR (ausgezahlt im Jahr 1998) und einem Gesamtzuschuss von bis zu 30 Mio. EUR zusammensetzt. Die Zuschusstranche 2001 in Höhe von 5,5 Mio. EUR wurde Anfang 2002 ausgezahlt, kurz nachdem Armenien frühzeitig eine Tilgungszahlung von 7 Mio. EUR an die Gemeinschaft geleistet hatte. Eine Delegation der Kommission kam im Juli 2002 zu dem Schluss, dass Armenien substanzielle Fortschritte bei der Erfuellung der makroökonomischen und strukturpolitischen Auflagen für die Auszahlung der vollständigen Zuschusstranche 2002 in Höhe von 5,5 Mio. EUR erzielt habe. Es wurde jedoch auf einige Auflagen verzichtet, die vor allem aufgrund des schwierigen außenwirtschaftlichen Umfelds nicht erfuellt worden waren, das zum Scheitern einiger Privatisierungsprojekte führte. Im Dezember 2002 leistete Armenien vereinbarungsgemäß frühzeitig eine Tilgungszahlung in Höhe von 7 Mio. EUR an die Gemeinschaft. Bald darauf wurde die Zuschusstranche von 5,5 Mio. EUR von der Kommission ausgezahlt. Insgesamt wurden im Zeitraum 1998-2002 im Rahmen der Sonderfinanzhilfe Zuschüsse in Höhe von 23 Mio. EUR an Armenien ausgezahlt. Nachdem Armenien drei frühzeitige Tilgungszahlungen geleistet hatte, beliefen sich die ausstehenden Verbindlichkeiten Armeniens gegenüber der Gemeinschaft Ende 2002 auf 9 Mio. EUR. Außerdem schlossen die Kommissionsdienststellen mit der armenischen Regierung eine Vereinbarung über die an die Zuschusstranche 2003 (in Höhe von bis zu 5,5 Mio. EUR) geknüpften strukturpolitischen Auflagen. Die spezifischen Auflagen wurden in denselben Bereichen festgelegt wie im Vorjahr (wie Steuererhebung, Umstrukturierung staatseigener Unternehmen, Reform des Energiesektors und Reform des öffentlichen Dienstes) und stehen im Einklang mit dem politischen Kurs, den die Regierung im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen Strategiepapiers zur Armutsbekämpfung verfolgt. IV. BOSNIEN UND HERZEGOWINA 1. Zusammenfassung Im Laufe des Jahres 2002 wahrte Bosnien und Herzegowina (BuH) die gesamtwirtschaftliche Stabilität, hielt die Inflation niedrig und setzte seine Anstrengungen zur Senkung des Haushaltsdefizits fort. Die Wachstumsrate lag im Jahr 2002 bei schätzungsweise 4 % und damit geringfügig unter derjenigen des Vorjahres (4,5 %). Die Anfälligkeit der Volkswirtschaft ist fraglos in der Abhängigkeit des Landes von der Hilfe ausländischer Geber bei der Finanzierung eines Großteils des Haushaltsdefizits und des sehr hohen Leistungsbilanzdefizits begründet, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass die Wiederaufbauhilfe derzeit ausläuft. Vor diesem Hintergrund könnten sowohl die im Juli 2002 angenommene Reformagenda der Regierung als auch die im August 2002 genehmigte neue IWF-Bereitschaftskreditvereinbarung einen soliden Rahmen bieten, um durch kontinuierliche Reformen das Wachstum zu fördern. Dazu gehören eine weitere Haushaltskonsolidierung, der Abschluss der Privatisierung sowie die Schaffung eines reibungslos funktionierenden einheitlichen Wirtschaftsraums. All dies würde es BuH ermöglichen, seine zur Zeit von Hilfe abhängige Wirtschaft in eine Wirtschaft zu verwandeln, deren tragende Kräfte die Entwicklung von KMU, ADI und Ausfuhren sind. Dafür muss jedoch den Reformen, die derzeit durch institutionelle und politische Spaltung behindert werden, neuer Schwung verliehen werden. In diesem neuen, mit dem IWF vereinbarten Rahmen beschloss der Rat am 5. November 2002 eine weitere Finanzhilfe von maximal 60 Mio. EUR für BuH (ein Darlehen in Höhe von bis zu 20 Mio. EUR und einen Zuschuss von bis zu 40 Mio. EUR). Aufgrund des positiven Ergebnisses der ersten IWF-Überprüfung leitete die Kommission im Dezember 2002 Auszahlungsverfahren ein, in deren Rahmen im ersten Quartal 2003 die erste Tranche eines Zuschusses von 15 Mio. EUR ausgezahlt werden soll. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick 1. // 1. Preisfreigabe Die meisten Preise mit Ausnahme bestimmter öffentlicher Dienstleistungen wurden freigegeben. 1. // 2. Handelsliberalisierung Nach dem Freihandelsabkommen mit Kroatien, das am 1. Januar 2001 in Kraft trat, wurden im Jahr 2002 mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM) sowie mit Serbien und Montenegro ähnliche Freihandelsabkommen unterzeichnet. Der Beitritt zur WTO rückt näher und soll im Jahr 2003 erfolgen. 1. // 3. Wechselkurssystem Im Juni 1998 hat BuH eine Currency-Board-Regelung eingeführt; die gemeinsame Währung KM ist zum festen Kurs von 1,96 KM an den Euro gekoppelt. 1. // 4. Ausländische Direktinvestitionen Es wurden einige Maßnahmen zur Verbesserung des Geschäftsklimas ergriffen: Eine Förderstelle für ausländische Investitionen wurde geschaffen, und die Teilstaaten haben ihre Rechtsvorschriften über ausländische Investitionen harmonisiert. Mit einer hohen Risikoeinschätzung und einer nicht transparenten Politik sind die Rahmenbedingungen für ausländische Investoren jedoch nach wie vor unsicher. 1. // 5. Geldpolitik Die Zentralbank von BuH ist für die Currency-Board-Regelung verantwortlich. Die Zentralbank und andere Banken dürfen der Regierung keine Kredite gewähren. 1. // 6. Öffentliche Finanzen Mit öffentlichen Ausgaben in Höhe von etwa 56 % des BIP liegt die Staatsquote in BuH relativ hoch. Dazu kommen Korruptionsprobleme und eine schlechte Qualität des öffentlichen Dienstes. Im Laufe der Zeit wurde jedoch eine erhebliche Haushaltskonsolidierung erreicht, wobei auch eine Steuerharmonisierung zwischen den beiden Teilstaaten stattfand. In beiden Teilstaaten gelten nun dieselben Zollsätze, und die Einführung der MwSt wird in Erwägung gezogen. 1. // 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung Während die Privatisierung kleiner und mittlerer Unternehmen in beiden Teilstaaten praktisch abgeschlossen ist, wurden beim Verkauf "strategischer" Großunternehmen, der das Interesse ausländischer Investoren wecken könnte, nur schleppende Fortschritte erzielt. 1. // 8. Reform des Finanzsektors Bei der Privatisierung der Banken wurden ermutigende Fortschritte erzielt, und der Anteil ausländischen Kapitals im Bankensektor ist erheblich. Es wurde eine angemessene Bankenregulierung einschließlich Überwachungs- und Aufsichtsregeln geschaffen, z. B. erhöhte Mindestkapitalanforderungen. Anfang 2002 wurden in Banja Luka und Sarajewo Wertpapierbörsen eröffnet, und im August 2002 wurde aus den beiden Agenturen der Teilstaaten eine staatliche Einlagenversicherungsagentur gebildet. 2. Makroökonomische Entwicklung Die derzeit verfügbaren Indikatoren weisen auf einen Rückgang des jährlichen BIP-Wachstums im Laufe der letzten Jahre hin. Nach hohen Wachstumsraten infolge der Finanzhilfe in der ersten Hälfte der 90er Jahre sank die Wachstumsrate von 5,6 % im Jahr 2000 auf 4,5 % im Jahr 2001 und dürfte 2002 voraussichtlich 4 % betragen haben. Offiziellen Angaben zufolge stieg die Industrieproduktion in der Föderation BuH (FBuH) zwischen Januar und September 2002 verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 7,5 %. In der Republika Srpska (RS) sank die Industrieproduktion im Jahr 2002 - wenn auch weniger rasant - weiter, und in den ersten drei Quartalen betrug der Rückgang 7 %. Die offizielle Arbeitslosenquote lag im Jahr 2002 in der FBuH bei etwa 41 % und in der RS bei etwa 40 %. Es ist jedoch anzumerken, dass die offiziellen Arbeitslosenstatistiken irreführend sein könnten, da zahlreiche in der Schattenwirtschaft - in den informellen Märkten für Waren und Dienstleistungen - tätige Personen nicht erfasst sind. Nach inoffiziellen Schätzungen der Weltbank ist die tatsächliche Rate nur halb so hoch wie die offizielle Zahl. Aufgrund der kontinuierlichen Einhaltung der Currency-Board-Regelung blieb die Inflation niedrig. In den ersten neun Monaten des Jahres 2002 lag die Inflation in der FBuH bei etwa 0 % und in der RS bei 2 %. Da die konvertible Mark (KM) seit der Einführung der EU-Währung im Januar 1999 zu einem festen Kurs an den Euro gekoppelt ist, bleibt der Wechselkurs der KM stabil. Ende 2002 beliefen sich die Nettodevisenreserven der Zentralbank von BuH auf 54 Mio. EUR, was gegenüber dem Ende des Vorjahres einem Anstieg um 40 % entspricht und daher rührt, dass zuvor nicht registrierte DM-Bestände nach Einführung der Eurobanknoten und -münzen in 12 EU-Ländern in KM umgetauscht wurden. Die Finanzlage hat sich verbessert, wenngleich die Staatsquote mit öffentlichen Ausgaben in Höhe von 56 % des BIP weiterhin hoch liegt. 2002 wurden die im Jahr 2001 begonnenen Bemühungen zur Senkung des hohen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits weiter fortgesetzt. Ziel der Regierung ist ein konsolidiertes Haushaltsdefizit von 11,5 % (5,5 % nach Zuschüssen). Angesichts der hohen Staatsausgaben kürzte sie nicht nur Renten, sondern auch Investitionsausgaben, was durch die gesunkenen Zuschüsse unvermeidlich wurde. Wegen der Mehreinnahmen wurde das voraussichtliche konsolidierte Haushaltsdefizit jedoch auf 9,4 % des BIP (4% nach Zuschüssen) nach unten korrigiert. Im Außenhandelsbereich weist die Zahlungsbilanz weiterhin sowohl ein Leistungs- als auch ein Handelsbilanzdefizit auf. Das Leistungsbilanzdefizit war 2002 (ohne offizielle Transferleistungen) nach wie vor sehr hoch, ging jedoch gegenüber 2001 (23 %) leicht zurück. Die Anstrengungen zum Abbau der Hürden für ADI wurden im Jahr 2002 fortgesetzt. Die ausländischen Direktinvestitionen stiegen netto auf schätzungsweise 260 Mio. EUR, im Vergleich zu 145 Mio. EUR im Jahr 2001. Die Auslandsschulden beliefen sich Ende 2002 auf 52 % des BIP und dürften mittelfristig auf diesem Niveau bleiben. Der Schuldendienst im Verhältnis zu den Ausfuhren begann sich zu erhöhen (8,3 % im Jahr 2002). 3. Strukturreformen Aufgrund der Verbesserung der Steuererhebung und der Einrichtung neuer Finanzverwaltungen hat sich die öffentliche Finanzlage in den Teilstaaten verbessert. Darüber hinaus haben die Teilstaaten Maßnahmen zum Personalabbau im öffentlichen Sektor ergriffen, so etwa die Verringerung des militärischen Personals. Im Bereich der Zoll- und Steuerreform wird die Harmonisierung der Teilstaaten fortgesetzt, wobei die Doppelbesteuerung des Handels zwischen den Teilstaaten im Juli 2002 abgeschafft wurde. Außerdem findet in beiden Teilstaaten unter dem Druck der internationalen Gemeinschaft eine Umstrukturierung der Steuer- und Zollverwaltungen statt. In jüngster Zeit konzentrierte man sich auf die Einführung der MwSt auf gesamtstaatlicher Ebene und die Zusammenlegung der derzeit bei den Teilstaaten angesiedelten Zollverwaltung. Beide Maßnahmen würden die öffentlichen Finanzen stützen, die Finanzierung bestehender und neuer staatlicher Institutionen verbessern und eine tragfähige Ausrichtung der Finanzpolitik fördern. Auf Ebene der Teilstaaten ist jedoch einiger Widerstand zu erwarten, vor allem weil einige dieser Veränderungen einen Abbau von Arbeitsplätzen, eine Verringerung der Möglichkeiten für Steuerhinterziehung und eine Stärkung der Rolle des Gesamtstaates bei der Steuererhebung zur Folge haben könnten. Die Privatisierung kam in beiden Teilstaaten enttäuschend langsam voran. Die Verzögerungen waren zum Teil auf zu optimistische Erwartungen der Regierung hinsichtlich des Marktwerts von Unternehmen zurückzuführen, zum Teil aber auch auf den Mangel an aktuellen Informationen über die Unternehmensschulden. Während die Privatisierung kleiner und mittlerer Unternehmen in beiden Teilstaaten praktisch abgeschlossen ist, wurden beim Verkauf "strategischer" Unternehmen, der das Interesse ausländische Investoren wecken könnte, nur schleppende Fortschritte erzielt. In der Föderation wurden von den 56 "strategischen Unternehmen", die mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft (z. B. USAid, Weltbank, EG) auf die Privatisierung vorbereitet worden waren, im Jahr 2002 fünf privatisiert, gegenüber sechs Privatisierungen im Jahr 2001. Für weitere 28 Unternehmen wurden Ausschreibungen eingeleitet. In der RS wurde 2002 von einer Liste von 80 Unternehmen nur eines verkauft (2001 waren es drei), und für weitere 23 wurden Ausschreibungen eingeleitet. Im Juli 2002 vereinbarten die Regierungen der Teilstaaten und des Gesamtstaats mit der internationalen Gemeinschaft eine Reformagenda für die Wirtschaft ("Gerechtigkeit und Arbeitsplätze"). Diese Reformen sollen die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft unterstützen und private Investitionen erleichtern. Bis Ende 2002 wurden einige Maßnahmen zur Verbesserung des Geschäftsklimas ergriffen. Eine Förderstelle für ausländische Investitionen wurde geschaffen, die allerdings noch nicht funktionsfähig ist, und die Teilstaaten haben ihre Rechtsvorschriften über ausländische Investitionen harmonisiert; im September wurde ein neues Konkursgesetz verabschiedet. Ferner wollten die Behörden die entsprechenden Rahmenbedingungen durch die Erleichterung des Markteintritts und -austritts von Unternehmen sowie durch Senkung der Verwaltungsgebühren das wirtschaftliche Umfeld verbessern. Das Ziel, die Privatisierung aller Banken bis Ende 2002 abzuschließen, wurde in der RS, jedoch nicht in der FBuH erreicht. In letzter Zeit wurden in diesem Bereich ermutigende Fortschritte erzielt, und der Anteil ausländischen Kapitals im Bankensektor ist erheblich. Im August 2002 wurde aus den beiden Agenturen der Teilstaaten eine staatliche Einlagenversicherungsagentur gebildet. Es wurde eine angemessene Bankenregulierung einschließlich Überwachungs- und Aufsichtsregeln geschaffen, wobei jedoch diese nach wie vor eher in der Zuständigkeit der Teilstaaten als der Zentralbank liegt. In diesem Zusammenhang wurden auch Fortschritte bei der Errichtung einer einzigen Regulierungsbehörde für den Bankensektor erzielt, und die Gesetzgebung wurde harmonisiert. Anfang 2002 wurden in Banja Luka und Sarajewo Wertpapierbörsen eröffnet. Die Marktkapitalisierung ist jedoch nach wie vor unbedeutend. 4. Durchführung der Finanzhilfe Im Mai 1999 beschloss der Rat, BuH im Rahmen eines im Mai 1998 vereinbarten IWF-Programms Finanzhilfen der Gemeinschaft in Form einer Darlehensfazilität von bis zu 20 Mio. EUR und einer Zuschussfazilität von bis zu 40 Mio. EUR zu gewähren (Beschluss 1999/325/EG). Die Durchführung dieser ersten Finanzhilfeoperation wurde im Dezember 2001 abgeschlossen, als die dritte Zuschusstranche in Höhe von 15 Mio. EUR ausgezahlt wurde. Auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission vom 31. Juli 2002 bewilligte der Rat am 5. November 2002 (Beschluss 2002/883/EG) eine weitere Finanzhilfe für BuH in Höhe von bis zu 60 Mio. EUR in Form einer Darlehenskomponente von bis zu 20 Mio. EUR und einer Zuschusskomponente von bis zu 40 Mio. EUR. Diese Finanzhilfe wurde zur Unterstützung eines umfassenden wirtschaftlichen und strukturellen Anpassungsprogramms im Rahmen einer im August 2002 genehmigten IWF-Bereitschaftskreditvereinbarung gewährt. Wie das erste Finanzhilfepaket ist auch die Durchführung dieser Finanzhilfe an Fortschritte bei der Erfuellung spezifischer wirtschaftspolitischer Auflagen geknüpft. Mitte November reiste eine Delegation der Kommission nach BuH, und Anfang Dezember wurde mit der Regierung ein Memorandum of Understanding (MoU) vereinbart. In diesem MoU verpflichtet sich die Regierung von BuH zu Fortschritten bei den Reformen in den Bereichen öffentliche Finanzen und Verwaltung, Finanzsektor, Entwicklung des Privatsektors und Rahmenbedingungen für Unternehmen. Nach dem positiven Ergebnis der ersten IWF-Überprüfung leitete die Kommission im Dezember 2002 die Auszahlung der ersten Zuschusstranche in Höhe von 15 Mio. EUR ein. Von diesem Betrag wurden 25 % direkt dem Staat zur Verfügung gestellt (3,75 Mio. EUR). Der Restbetrag wurde auf RS und FBuH aufgeteilt, wobei - wie bei der vorhergehenden Finanzhilfeoperation - RS ein Drittel und FBuH zwei Drittel des Betrages erhielt. V. EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN 1. Zusammenfassung Die Wirtschaftsleistung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM) blieb 2002 hinter den Erwartungen zurück. Das Wachstum kam nur schleppend wieder in Gang (+0,3 % entgegen positiverer Prognosen von 3-4 %). Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit (5,9 % des BIP) lag weit über den anfänglichen Prognosen (3 %) und verbesserte sich im Vergleich zu 2001 nur marginal. Das Handelsbilanzdefizit stieg um über 40 % auf 23 % des BIP. Positiv ist zu verzeichnen, dass die Währungs- und Wechselkursstabilität aufrecht erhalten wurde. Der Strukturreformprozess verlangsamte sich im Jahr 2002 aufgrund der Parlamentswahlen vom September und dem darauffolgenden Regierungswechsel. Bei der Umsetzung der Strukturreformen wurden im Jahr 2001 begrenzte Fortschritte in einer Reihe von Bereichen verzeichnet, und zwar insbesondere bei der Privatisierung von Großunternehmen, der Stärkung der Haushaltskontrolle und der öffentlichen Verwaltung. Das sechsmonatige von IWF-Mitarbeitern überwachte Programm, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten war, konnte nicht mehr eingehalten werden, nachdem die Regierung expansive fiskalpolitische Maßnahmen getroffen hatte. Im November 2002 nahm die neue Regierung die Gespräche mit dem IWF über eine neue Bereitschaftskreditvereinbarung wieder auf, die dem Land makroökonomische Stabilität bringen soll. Der Rat bewilligte im November 1999 eine Finanzhilfe in Höhe von 80 Mio. EUR (Darlehen von bis zu 50 Mio. EUR und Zuschuss von bis zu 30 Mio. EUR) zugunsten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und stockte diese im Dezember 2001 durch einen Zuschuss in Höhe von 18 Mio. EUR auf. Im Januar 2002 wurde die zweite Tranche (Zuschuss von 10 Mio. EUR und Darlehen von 12 Mio. EUR) ausgezahlt. Im September unterzeichneten die Kommission und die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien eine ergänzende Vereinbarung (Supplemental Memorandum of Understanding), in der die Auflagen für die Auszahlung der ausstehenden Hilfe (46 Mio. EUR) festgelegt wurden. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick // 1. Preisfreigabe Die Freigabe der Preise ist im Wesentlichen abgeschlossen. Eine Ausnahme bilden die meisten Versorgungsleistungen und verschiedene Produkte wie z. B. Öl- und seine Nebenerzeugnisse. // 2. Handelsliberalisierung Das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und FYROM, das im Juni 2001 nach der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens in Kraft trat, beinhaltet auch einen liberaleren Marktzugang für EU-Erzeugnisse und eine allmähliche Absenkung der Zölle für die wichtigsten Produkte. Die Verhandlungen über den Beitritt zur WTO wurden im September 2002 abgeschlossen, die Vollmitgliedschaft in der WTO wird für das Frühjahr 2003 erwartet. Im Jahr 2002 vervollständigte die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien das im Stabilitätspakt vorgesehene Netz von Freihandelsabkommen mit Nachbarländern. // 3. Wechselkurssystem Seit Anfang 1994 war der Denar de facto an die DEM, und seit dem 1. Januar 2002 ist die Währung an den Euro gekoppelt. Seit der Abwertung vom Juli 1997 liegt der Kurs bei rund 61 Denar je Euro. // 4. Ausländische Direktinvestitionen Für bestimmte Arten von ADI ist noch eine staatliche Genehmigung erforderlich, wobei die ADI-Zufluesse auch dadurch behindert werden, dass ein reibungslos funktionierender Grundstücksmarkt fehlt. In den letzten Jahren waren die ADI-Zufluesse erratisch und bestanden weitgehend in einigen wenigen Großtransaktionen. // 5. Geldpolitik Die Zentralbank ist laut Gesetz unabhängig von der Regierung. Die Gewährung von Zentralbankkrediten an die Regierung ist nicht erlaubt, mit Ausnahme nicht verlängerbarer Tageskredite. Die Geldpolitik ist auf Preisstabilität ausgerichtet, die laut Statut das wichtigste Ziel der Zentralbank darstellt. Zwischenziel der Zentralbank ist der Wechselkursanker. // 6. Öffentliche Finanzen Die MwSt wurde im April 2000 eingeführt und stellt eine erhebliche Einnahmequelle dar. Die im zweiten Halbjahr 2001 vorübergehend eingeführte Steuer auf finanzielle Transaktionen wurde bis Ende 2002 verlängert. Eine zentralisierte Haushaltsführung im Finanzministerium, die alle mittelbewirtschaftenden Stellen erfasst, sowie ein internes Rechnungsprüfungssystem werden derzeit eingeführt, sind jedoch noch nicht voll einsatzfähig. // 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung Das Privatisierungsprogramm wurde 1993 eingeleitet. Bis Ende Dezember 2002 waren bereits rund 1 684 kleine und mittlere Unternehmen privatisiert, während noch 84 staatseigene Unternehmen zum Verkauf standen. Die Privatisierung im Agrarsektor ist nahezu abgeschlossen. Firmen und Organisationen, die Tätigkeiten von besonderem nationalen Interesse ausüben oder öffentliche Dienst- und Versorgungsleistungen anbieten, werden in diesem Programm nicht berücksichtigt. Im Jahr 2001 wurde die nationale Telekomgesellschaft an das ungarische Unternehmen Matav verkauft. Die Abwicklung der verbleibenden 24 von den ursprünglich 40 mit Verlust arbeitenden Unternehmen wurde verschoben. // 8. Reform des Finanzsektors Das Bankengesetz von 2000 legte den Rechtsrahmen für einen modernisierten und gestärkten Bankensektor fest. Der Bankensektor ist bereits vorwiegend in privaten Händen und weist eine starke Konzentration auf, da auf die drei größten Banken ein Marktanteil von insgesamt 65 % entfällt. 2. Makroökonomische Entwicklung Die Wirtschaftsleistung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien blieb 2002 hinter den Erwartungen zurück. Verschiedene Faktoren wie die anhaltenden negativen Auswirkungen der Krise von 2001, das schwache außenwirtschaftliche Umfeld, die politische Ungewissheit vor den Parlamentswahlen im September und die Tatsache, dass keine Vereinbarung mit dem IWF bestand, wirkten sich nachteilig auf das Wirtschafts- und Geschäftsklima aus. Statt des ursprünglich erwarteten BIP-Wachstums von etwa 3-4 % war lediglich ein leichter Anstieg um 0,3 % zu verzeichnen. Der Rückgang der Industrieproduktion um etwa 5 % wurde durch ein positives Wachstum in der Landwirtschaft (+2 %) und im Dienstleistungssektor (+4 %) ausgeglichen. Die amtlich registrierte Arbeitslosenquote stieg von 30,5 % im Vorjahr auf rund 32 % der Erwerbstätigen. Aufgrund der Schattenwirtschaft liegt die tatsächliche Arbeitslosigkeit jedoch wahrscheinlich unter den offiziellen Zahlen. Eine restriktive Geldpolitik sowie die Beibehaltung des Wechselkursankers trugen dazu bei, dass die Inflation im Jahr 2002 unter Kontrolle blieb und die Verbraucherpreise durchschnittlich um weniger als 3 % stiegen. Im Jahr 2002 stieg der (für unterschiedliche Laufzeiten) gewichtete Zinssatz für im Zuge von Auktionen ausgegebene Zentralbankwechsel von 13,6 % im Januar auf über 15 % im Dezember, woraus sich ein hoher realer Zinssatz von rund 12 % zum Jahresende ergab. Der mazedonische Dinar (MKD) bleibt de facto an den Euro gekoppelt - der Kurs liegt bei rund 61 MKD je Euro. Die öffentliche Finanzlage hat sich 2002 verbessert, allerdings blieb die Entwicklung unter den Planzahlen vom Jahresbeginn. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit lag bei 5,9 % des BIP, also erheblich über den ursprünglich vorhergesagten 3 % und geringfügig unter den 6,2 % des Vorjahres. Ursache für das schlechtere Ergebnis waren die negativen Auswirkungen einiger vor den Wahlen getroffener Ausgabenentscheidungen wie die im Juni eingeführte Erhöhung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst um durchschnittlich 10 % und die Entschädigung der Anleger, die ihre Ersparnisse 1997 im TAT-Pyramidensystem verloren hatten. Im Außenhandel führte ein unerwarteter Rückgang der Ausfuhren um rund 4 % auf etwa 1,1 Mrd. USD sowie ein Anstieg der Einfuhren um 10 % auf 1,85 Mrd. USD zu einer Erhöhung des Handelsbilanzdefizits um über 40 % auf 750 Mio. USD. Dies entspricht 23 % des BIP. Aufgrund umfangreicher offizieller und privater Transferleistungen ist das Leistungsbilanzdefizit 2002 (über 300 Mio. USD bzw. 8,7 % des BIP) erheblich geringer als das Handelsbilanzdefizit. Die Hartwährungsreserven gingen leicht auf etwa 700 Mio. USD zum Jahresende zurück, was dem Einfuhrbedarf von 4,5 Monaten entspricht. Die Auslandsschulden blieben im Jahr 2002 tragfähig und lagen bei rund 42 % des BIP. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien kam ihren Schuldendienstverpflichtungen nach. Bei der Überprüfung im Frühjahr wurde festgestellt, dass die Auflagen des sechsmonatigen von IWF-Mitarbeitern überwachten Programms, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten war, nicht mehr eingehalten wurden, nachdem die Regierung im Vorfeld der Wahlen die oben genannten Ausgabenentscheidungen getroffen hatte. Im November 2002 nahm die neue Regierung die Gespräche mit dem IWF wieder auf und gelangte im Februar 2003 zu einer Einigung über eine neue Bereitschaftskreditvereinbarung, die dem Land makroökonomische Stabilität bringen soll. In dem für 2003 vereinbarten makroökonomischen Rahmen sind ein reales BIP-Wachstum von 3 % und eine Inflationsrate von 3 % vorgesehen. Als Ziel für das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit wurden 2 % des BIP (1,6 % auf zentralstaatlicher Ebene) vereinbart. Wenn das Programm planmäßig durchgeführt wird, bedeutet dies eine erhebliche Haushaltskonsolidierung von fast 4 % des BIP gegenüber dem Vorjahr. 3. Strukturreformen Die Freigabe der Preise ist nun im Wesentlichen abgeschlossen. Eine Ausnahme bilden die meisten Versorgungsleistungen und verschiedene Produkte wie z. B. Öl- und dessen Nebenerzeugnisse. Die Privatisierung kleiner und mittlerer Unternehmen ist weitgehend abgeschlossen. Bis Ende Dezember 2002 wurden 1 688 Unternehmen privatisiert, während noch 84 der unter das 1993 eingeleitete Privatisierungsprogramm fallenden staatseigenen Unternehmen zum Verkauf standen. 2002 wurden nur 10 Unternehmen privatisiert, von denen 5 auf der ursprünglichen Liste standen. Auf die 84 verbleibenden Unternehmen entfallen weniger als 5 % der Erwerbstätigen und weniger als 2 % des Kapitals der auf der Privatisierungsliste genannten staatlichen Unternehmen. Der Prozess der Umstrukturierung, des Verkaufs oder der Abwicklung mehrerer großer staatlicher mit Verlust arbeitender Betriebe, die im Aktionsplan 2000 der Regierung ausgewählt worden waren, wurde im letzten Quartal 2002 aufgrund der Parlamentswahlen im September 2002 noch vor seinem Abschluss ausgesetzt. Im Jahr 2002 wurden jedoch einige bedeutende Fortschritte erzielt. Im September wurde Jugohrom - ein großes Hüttenunternehmen mit fast 2 000 Beschäftigten, das von den 40 unter den Aktionsplan fallenden Unternehmen die größten Verluste verzeichnet hatte- an das französische Unternehmen SCMM veräußert. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien unterzeichnete im April 2001 als erstes Land ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EG, nachdem im Juni 2001 das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen in Kraft getreten war. Im Laufe des Jahres unterzeichnete die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Freihandelsabkommen mit Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Rumänien und kam damit seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der regionalen Handelsliberalisierung im Rahmen des Stabilitätspaktes in vollem Umfang nach. Im September schloss die Arbeitsgruppe für den Beitritt der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur WTO die Verhandlungen ab und räumte damit die letzten Hindernisse für den Beitritt des Landes zur WTO im Frühjahr 2003 aus. Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung und im Bereich öffentliche Ausgabenverwaltung wurden im Jahr 2002 begrenzte Fortschritte erzielt; aufgrund der Parlamentswahlen und des Regierungswechsels verlangsamte sich der Prozess und soll nun im Jahr 2003 wieder aufgenommen werden. Die wichtigste Herausforderung bei der Haushaltsreform ist nach wie vor die Dezentralisierung der Verwaltung. Im Januar 2002 verabschiedete das Parlament ein Gesetz über die lokale Selbstverwaltung, in dem eine ganze Reihe kommunaler Zuständigkeiten festgelegt wird. Die Anwendung dieses Gesetzes hängt jedoch in entscheidendem Maße von der Verabschiedung eines neuen Gesetzes über die Finanzierung der Kommunalverwaltung ab, in dem festgelegt wird, welchen Anteil der Haushaltsmittel die Kommunalverwaltungen verwalten und einbehalten dürfen. Der Bankensektor ist bereits vorwiegend in privaten Händen und weist eine starke Konzentration auf, da auf die drei größten Banken ein Marktanteil von insgesamt 65 % entfällt. Der Sektor wird nach wie vor durch Strukturprobleme wie mangelnde Darlehenstätigkeit belastet, die zu einer hohen Liquidität führen: Den neuesten Informationen zufolge liegt die Eigenkapitalquote bei 26 %. Hohe Spreads zwischen Kredit- und Einlagenzinsen - im Jahr 2002 rund 9 % - zeigen, dass das Bankensystem nicht wettbewerbsfähig genug ist, während der Umfang notleidender Darlehen - entsprechend der neuen Methodik etwa 20% des Kreditrisikos - nach wie vor relativ hoch ist. Das Vertrauen in das Bankensystem ist allerdings dank der Währungsstabilität kontinuierlich gestiegen. 4. Durchführung der Finanzhilfe Am 8. November 1999 beschloss der Rat eine zweite Finanzhilfe von maximal 80 Mio. EUR für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (Darlehen von maximal 50 Mio. EUR und Zuschüsse von maximal 30 Mio. EUR). Der Beschluss des Rates wurde am 10. Dezember 2001 revidiert, so dass eine Verlängerung der Hilfe bis Ende 2003 und eine Erhöhung des Zuschussanteils um 18 Mio. EUR (auf einen Gesamtzuschuss von 48 Mio. EUR bei einem Finanzhilfebetrag von insgesamt 98 Mio. EUR) ermöglicht wurde. Die erste Tranche in Höhe von 30 Mio. EUR (20 Mio. EUR als Zuschuss und 10 Mio. EUR als Darlehen) wurde bereits im Dezember 2000/Januar 2001 freigegeben. Im Januar 2002 wurde eine zweite Tranche in Höhe von 22 Mio. EUR (davon 10 Mio. EUR als Zuschuss) ausgezahlt. Angesichts der schwierigen politischen und wirtschaftlichen Lage im Land nach dem ethnischen Konflikt im Frühjahr 2001 erfolgte diese Auszahlung ausnahmsweise auf der Grundlage eines von IWF-Mitarbeitern überwachten Programms. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft ist Teil eines Finanzhilfepakets zugunsten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in Höhe von 309 Mio. EUR, das Zahlungsbilanzhilfen in Höhe von 172 Mio. EUR einschloss und von der internationalen Gemeinschaft bei der Geberkonferenz im März 2002 zugesagt wurde. Die Auflagen für die Auszahlung der verbleibenden Finanzhilfe (46 Mio. EUR) wurden in einer ergänzenden Vereinbarung (Supplemental Memorandum of Understanding) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien festgelegt, die im September 2002 unterzeichnet wurde. In diesem ergänzenden Memorandum of Understanding wurde bestimmt, dass die Freigabe der dritten Tranche (10 Mio. EUR als Darlehen und 10 Mio. EUR als Zuschuss) nach der Genehmigung einer neuen Vereinbarung mit der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch das IWF-Exekutivdirektorium erfolgen wird. Ferner wurden die wirtschaftspolitischen Auflagen für die Auszahlung der vierten und letzten Tranche (bis zu 18 Mio. EUR als Darlehen und bis zu 8 Mio. EUR als Zuschuss) festgelegt. Der Schwerpunkt liegt hier in den Bereichen Reform der öffentlichen Verwaltung, öffentliche Ausgabenverwaltung und Steuerreform, Unternehmensumstrukturierung und Entwicklung der Privatwirtschaft sowie Reform des Finanzsektors. VI. GEORGIEN 1. Zusammenfassung Im Jahr 2002 beschleunigte sich das Wirtschaftswachstum, das vor allem von Landwirtschaft, Verkehr und Baugewerbe getragen wurde. Vorläufigen Daten zufolge betrug das reale BIP-Wachstum 5,4 % (4,5 % im Jahr 2001). Die Verbraucherpreisinflation lag bei 5,6 % (5% Ende 2001). Das Leistungsbilanzdefizit blieb aufgrund eines mäßigen Anstiegs der Ausfuhren gegenüber 2001 unverändert bei schätzungsweise etwa 6,5% des BIP. Trotz der im Jahr 2001 im Pariser Club getroffenen Vereinbarung mit den bilateralen Gläubigern wird Georgien in den Jahren 2003 und 2004 für seine Auslandsverschuldung weiterhin hohe Schuldendienstverpflichtungen zu erfuellen haben. Es wird davon ausgegangen, dass Georgien eine Verlängerung der laufenden Umschuldungsvereinbarung anstreben wird. Bei den Strukturreformen wurden im Jahr 2002 geringe Fortschritte erzielt. Das schwierige Investitionsklima im Land wurde durch die Verschlechterung der Sicherheitslage weiter beeinträchtigt. Die zweite Überprüfung der dreijährigen IWF-Vereinbarung Georgiens im Rahmen der PRGF wurde im Juli 2002 abgeschlossen. Zuvor war es zu einer Verzögerung gekommen, da zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der fiskalischen Einnahmen im Haushalt 2002 ergriffen werden mussten. Da in einigen Bereichen bei der Erfuellung der strukturpolitischen Auflagen unzureichende Fortschritte erzielt worden waren, schlug im Dezember 2002 eine Delegation der Kommission eine Reduzierung der Zuschusstranche (6,5 Mio. EUR) im Rahmen der Sonderfinanzhilfe für Georgien vor. Die Auszahlung der Tranche setzt jedoch den Abschluss der dritten Überprüfung durch den IWF und eine frühzeitige Tilgungszahlung Georgiens an die Gemeinschaft in Höhe von 9 Mio. EUR voraus. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick // 1. Preisfreigabe Die meisten Preise sind freigegeben worden. // 2. Handelsliberalisierung Liberale Außenhandelspolitik. Georgien wurde im Juni 2000 WTO-Mitglied. Die meisten Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen wurden aufgehoben, kürzlich wurden jedoch zur Diebstahlvermeidung vorübergehend einige Ausfuhrverbote erlassen. // 3. Wechselkurssystem Für den Lari gelten keine Wechselkursbeschränkungen. Frei schwankender Wechselkurs. // 4. Ausländische Direktinvestitionen Die Rechtsvorschriften sind insgesamt angemessen. Freie Rückführung von Kapital und Gewinnen und keine Beschränkungen für die Unterhaltung von Devisenkonten. Die ADI-Zufluesse betrugen im Jahr 2001 3,2 % des BIP. // 5. Geldpolitik Die umsichtige Geldpolitik hat zur Stabilisierung der Inflationsrate auf niedrigem Niveau beigetragen. Der Dollar ist in der Wirtschaft nach wie vor weit verbreitet (etwa 80 Prozent der Einlagen werden in Devisen gehalten). // 6. Öffentliche Finanzen Die Haushaltseinnahmen (einschließlich Zuschüsse) werden für das Jahr 2002 auf 16 % des BIP geschätzt, die Steuereinnahmen auf 14,5 %. Gesamtausgaben und Nettokreditvergabe belaufen sich auf schätzungsweise 18 % des BIP. Dem Parlament wurde ein neues Gesetz über das Haushaltssystem vorgelegt. // 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung Die Privatisierung kleiner und mittlerer Unternehmen ist weitgehend abgeschlossen. Derzeit liegt der Schwerpunkt auf den Hauptversorgungsunternehmen (Telekommunikations- und Energiesektor); die Regierung versucht hier, strategische Investoren zu gewinnen oder die Gesellschaften in ein privates Management zu überführen. Das Interesse ausländischer Investoren hat aufgrund eines ungünstigen Geschäftsklimas deutlich nachgelassen. // 8. Reform des Finanzsektors Zur Stärkung der Bankenaufsicht und -regulierung wurden in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen. Die Rechtsvorschriften wurden geändert, um der Nationalbank von Georgien die Befugnisse zur Aufhebung von Bankzulassungen zu übertragen. Die Mindestkapitalanforderungen wurden erhöht. Für Geschäftsbanken wurden die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) sowie neue Regelungen zur Bewertung von Aktiva und zur Bildung von Rückstellungen beschlossen. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Bankensektor ist jedoch weiterhin gering. 2. Makroökonomische Entwicklung Vorläufigen Daten für das Jahr 2002 zufolge betrug das reale BIP-Wachstum 5,4 % (gegenüber 4,5 % im Jahr 2001). Wachstumslokomotiven waren Landwirtschaft, Verkehr und Baugewerbe. Trotz der ungünstigen Witterungsbedingungen in einigen Teilen des Landes, stieg die Agrarproduktion um 7 % an. Eine bessere Energieversorgung mit weniger Störungen bei der Übertragung trug zu einem Aufschwung in der Industrieproduktion bei (+4,9 %), nachdem im Jahr 2001 ein Rückgang zu verzeichnen gewesen war. Die Verbraucherpreisinflation lag Ende 2002 bei 5,6 % (5 % Ende 2001). Unterstützt von Überweisungen aus dem Ausland, blieb der Lari im Jahr 2002 nominal weitgehend stabil. Die Regierung ergriff einige Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmenerhebung, und es gelang ihr, die Ausgabenrückstände zurückzuführen und zugleich eine generelle Ausgabendisziplin beizubehalten. Der Haushalt des Jahres 2002 sieht auf gesamtstaatlicher Ebene einen Anstieg des Steueraufkommens im Verhältnis zum BIP von 14,25 % im Jahr 2001 auf 14,75 % im Jahr 2002 vor, so dass das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von 2 % des BIP im Jahr 2001 noch weiter auf etwa 1,5 % zurückgeführt wird. Die Handelsbilanz Georgiens verschlechterte sich im Laufe des Jahres 2002. Die Ausfuhren stiegen nur um 1,5 %, während die Einfuhren um 6,1 % zunahmen (eingeführt werden hauptsächlich Öl und Ölerzeugnisse sowie Erdgas). Im Dezember 2001 erließ das Parlament ein Ausfuhrverbot für Nicht-Eisen-Metallschrott (wichtigstes Exportprodukt Georgiens), um Diebstahl vorzubeugen. Das Ausfuhrverbot wurde im Juni 2002 unter dem Druck der IFI aufgehoben. Dennoch erholten sich die Ausfuhrerlöse in der zweiten Jahreshälfte nicht in ausreichendem Maße. Es wird geschätzt, dass das Leistungsbilanzdefizit Georgiens gegenüber 2001 unverändert bei 6,5 % geblieben ist (ohne Transferleistungen läge das Defizit bei 10,5 %). Im Dezember 2002 wurde eine Vereinbarung über den Bau der Ölpipeline Baku-Tiflis-Ceyhan und einer parallelen Gaspipeline getroffen, die von Aserbaidschan über Georgien in die Türkei führen soll. Daher werden die ausländischen Direktinvestitionen ab 2003 auf etwa 12 % des BIP steigen, während die ADI im Jahr 2002 schätzungsweise bei rund 3 % des BIP lagen und damit auf dem Niveau von 2001 stagnierten. Die staatlichen und staatlich verbürgten Auslandsschulden Georgiens belaufen sich auf rund 1,7 Mrd. USD (etwa 51 % des BIP), der Nettogegenwartswert der Auslandsverschuldung liegt derzeit bei über 300 % der gesamtstaatlichen Einnahmen. Da ab 2003 ein erhöhter Schuldendienst geplant ist, wird erwartet, dass Georgien eine weitere Umschuldung seiner bilateralen Schulden anstreben wird. Die Bruttowährungsreserven der Nationalbank nahmen im Jahr 2002 zu und decken derzeit den Einfuhrbedarf von 1,7 Monaten. Die dreijährige Vereinbarung Georgiens im Rahmen der PRGF wurde vom IWF-Exekutivdirektorium im Januar 2001 genehmigt. Die zweite Überprüfung der Vereinbarung wurde im Juli 2002 abgeschlossen. Zuvor war es zu einer Verzögerung gekommen, da zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der fiskalischen Einnahmen im Haushalt 2002 ergriffen werden mussten. Von den insgesamt 108 Mio. SZR (144 Mio. USD), die Georgien im Rahmen der PRGF zur Verfügung stehen, konnte Georgien bis Ende 2002 49,5 Mio. SZR (66 Mio. USD) vom IWF erhalten. 3. Strukturreformen Georgien hat ein liberales Außenhandelssystem. In den letzten Jahren wurden jedoch Ausfuhrverbote für Holz und Metallschrott erlassen, um Diebstahl vorzubeugen. Das Ausfuhrverbot für Metallschrott wurde im Juni 2002, sechs Monate nach seiner Verhängung durch das Parlament, aufgehoben. Im Laufe des Jahres 2002 wurden weitere Schritte unternommen, um den Bau der Ölpipeline Baku-Tiflis-Ceyhan und der parallel verlaufenden Gaspipeline Baku-Tiflis-Erzerum voranzutreiben, die ab 2004/2005 in Betrieb gehen sollen. Aufgrund des schwierigen Investitionsklimas im Land verlief die Privatisierung der Großunternehmen insgesamt schleppend. Nachdem im Jahr 2001 mehrere Privatisierungsversuche gescheitert waren, kam es im Laufe des Jahres 2002 zu einer gewissen Belebung. Privatisiert wurden u.a. das Chemiewerk Azoti und ein Werk, in dem Lokomotiven hergestellt werden. Im Stromsektor wurden im Jahr 2002 sowohl für den Großhandelsmarkt als auch im Bereich Übertragung und Verteilung private Betreiberunternehmen beauftragt. Die verbleibenden staatseigenen Stromversorgungsunternehmen wurden fusioniert. Die Überführung des fusionierten Unternehmens (United Distribution Company) in ein privates Management wird derzeit vorbereitet. Die Inkassoquoten wurden zwar verbessert, doch ist die Nachhaltigkeit des Sektors noch nicht gesichert. Auch bei der Überführung des Wasserwerks Tiflis in ein privates Management wurden Fortschritte erzielt. Andererseits ist die Zukunft des Telekommunikationssektors und der Gasversorgung in Tiflis noch nicht geklärt. Im Rahmen der Strategie zur Bekämpfung der Korruption werden derzeit verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Umbau des öffentlichen Dienstes und der Finanzverwaltung der staatlichen Mittel ausgearbeitet. Die Umsetzung ist jedoch nach wie vor unzureichend. Die EBWE kam auf der Grundlage von Unternehmensbefragungen zu dem Ergebnis, dass die durchschnittliche "Bestechungssteuer" in Georgien schätzungsweise von 3,5 % des gesamten Jahresumsatzes der Unternehmen im Jahr 1999 auf 2,7 % im Jahr 2002 gesunken ist. Derselben Unternehmensbefragung zufolge ist jedoch der Anteil der Unternehmen, die häufig Schmiergelder bezahlt haben, von 36,8 % auf 37,8 % gestiegen. Im Verhältnis zur Größe der Volkswirtschaft gibt es in Georgien noch immer sehr viele Banken (26 Banken Ende 2002). Im Jahr 2002 hat die Zentralbank einen Analyserahmen für die Abwicklung von finanziell angeschlagenen Banken angenommen. Ende des Jahres wurde dem Parlament ein Gesetzesentwurf zur Geldwäsche vorgelegt. Im Jahr 2002 wurde unter breiter Mitwirkung der Zivilgesellschaft ein Programm zur wirtschaftlichen Entwicklung und Armutsbekämpfung (Economic Development and Poverty Reduction Programme - ehemals Strategiepapier zur Armutsbekämpfung) erarbeitet. In diesem Dokument werden unter anderem die generelle Bedeutung der Agrarpolitik und der landwirtschaftlichen Entwicklung für die Armutsbekämpfung sowie die Herausforderungen anerkannt, denen sich die sozialen Sicherungssysteme stellen müssen. Die Stärkung der Staatsführung und der Verwaltungskapazitäten ist für die Umsetzung der vorgeschlagenen Strategie von zentraler Bedeutung. 4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe Im Laufe des Jahres 2002 wurden in vielen Bereichen der Strukturreform substanzielle Fortschritte erzielt, obwohl in einer Reihe von Bereichen, insbesondere bei der Steuerpolitik, der Privatisierung und der Reform des Energiesektors, kaum Fortschritte zu verzeichnen waren. Daher schlug im Dezember 2002 eine Delegation der Kommission für das Jahr 2002 eine verringerte Zuschusstranche von 6,5 Mio. EUR vor (die maximale jährliche Tranche beträgt 11,5 Mio. EUR). Die Auszahlung der Tranche setzt jedoch den Abschluss der dritten Überprüfung der dreijährigen Vereinbarung Georgiens im Rahmen der PRGF durch den IWF und eine frühzeitige Tilgungszahlung Georgiens an die Gemeinschaft in Höhe von 9 Mio. EUR voraus. Im Rahmen der Sonderfinanzhilfe wurden im Zeitraum 1998-2002 Zuschüsse in Höhe von insgesamt 25 Mio. EUR an Georgien ausbezahlt. Nach zwei vorzeitigen Tilgungszahlungen für das im Jahr 1998 ausgezahlte Darlehen in Höhe von 110 Mio. EUR beliefen sich die ausstehenden Verbindlichkeiten bei der Gemeinschaft Ende 2002 auf 92 Mio. EUR. Die Kommissionsdienststellen schlossen ferner eine Vereinbarung mit der Regierung Georgiens über die strukturpolitischen Auflagen für die Auszahlung der Zuschusstranche 2003 (bis zu einem Hoechstbetrag von 11,5 Mio. EUR). Die spezifischen Auflagen wurden in denselben Bereichen festgelegt wie im Vorjahr (z. B. Steuererhebung, Reform des Energiesektors und Reform des Finanzsektors) und stehen im Einklang mit dem politischen Kurs, den die Regierung im Rahmen des derzeit ausgearbeiteten Programms zur wirtschaftlichen Entwicklung und Armutsbekämpfung verfolgt. VII. REPUBLIK MOLDAU 1. Zusammenfassung Im Jahr 2002 beschleunigte sich das reale Wirtschaftswachstum im Jahresvergleich weiter auf 7,2 % gegenüber 6,1 % im Jahr 2001. Die wirtschaftliche Expansion wurde weiterhin von der durch die allmähliche Zunahme der Ausfuhren sowie die steigende Binnennachfrage bedingte starke Industrieproduktion getragen. Das Handelsdefizit sank leicht von 24 % im Vorjahr auf 19 % des BIP im Jahr 2002, während sich das Leistungsbilanzdefizit auf etwa 6 % des BIP verbesserte. Die Verbraucherpreise stiegen in den zwölf Monaten bis Dezember 2002 lediglich um 4,4 %, was einen deutlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr darstellte (8 %). Obwohl das Tempo der Strukturreformen in den letzten Jahren beschleunigt wurde, ist die Transformation in eine Marktwirtschaft noch lange nicht abgeschlossen. Während die Bodenreform vor dem Abschluss steht, hat die Regierung erst vor kurzem mit der Privatisierung der wirtschaftlichen Schlüsselsektoren begonnen, die durch das ungünstige Geschäftsklima im Land erheblich erschwert wird. Die Finanzpolitik war zwar weiterhin restriktiv ausgerichtet, verschlechterte sich jedoch, da die Regierung mit der schweren Belastung durch die Bedienung der Schulden zu kämpfen hatte, die sich gegenwärtig auf über 110 % des BIP belaufen. Die Abhängigkeit von den Kapitalzufluessen von multilateralen und bilateralen Gebern ist daher weiterhin sehr groß. Die Kombination dieser finanzpolitischen Schwierigkeiten und Zahlungsbilanzprobleme veranlasste die Regierung im Jahr 2002, ihren einzigen Eurobond umzufinanzieren, der 1997 mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Nennwert von 75 Mio. USD begeben worden war. Nach dem vorzeitigen Rückkauf eines Eurobond-Volumens von insgesamt 35,6 Mio. USD wurden 39,4 Mio. USD in eine abschreibbare Anleihe mit einer Laufzeit von sieben Jahren übertragen. Im Jahr 2002 hat die Republik Moldau keine EG-Finanzhilfe erhalten. Das im Juli 2000 bewilligte Darlehen in Höhe von 15 Mio. EUR wurde im Dezember 2002 durch einen verlorenen Zuschuss ersetzt (2002/14307/EG). Dieser Beschluss des Rates ermöglicht eine neue Maßnahme, über die noch zu entscheiden sein wird. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick 1. // 1. Preisfreigabe Die meisten Preise sind freigegeben worden. 1. // 2. Handelsliberalisierung Liberale Außenhandelspolitik. Die Republik Moldau wurde im Juni 2001 WTO-Mitglied. 1. // 3. Wechselkurssystem Konvertibilität des Lei für Leistungsbilanztransaktionen ist gegeben. Frei schwankender Wechselkurs. 1. // 4. Ausländische Direktinvestitionen Freie Rückführung von Kapital und Gewinnen und keine Beschränkungen für die Unterhaltung von Devisenkonten. Die Rechtsvorschriften sind insgesamt angemessen, doch die Umsetzung ist oftmals problematisch, was sich nachteilig auf das Geschäftsklima auswirkt. Die ADI fallen weiterhin bescheiden aus, selbst gemessen an regionalen Maßstäben. 1. // 5. Geldpolitik Trotz der rasch zunehmenden Binnennachfrage hat die umsichtige Geldpolitik der Nationalbank der Republik Moldau zu einem drastischen Rückgang der Inflation geführt. 1. // 6. Öffentliche Finanzen Die Regierung versucht, die Haushaltseinnahmen zu verbessern und die Finanzdisziplin zu stärken. Die Steuererhebung wurde verbessert, doch die Zollreform steht weiterhin auf der Prioritätenliste. Im Jahr 2002 wurde ein Primärüberschuss von 2 % des BIP verzeichnet. Das Gesamthaushaltsdefizit belief sich jedoch aufgrund der schweren Belastung infolge des Schuldendienstes auf 1,3 % des BIP. Die Verschuldung beläuft sich auf etwa 110 % des BIP. 1. // 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierungen Das Strukturreformtempo hat sich deutlich beschleunigt, doch die Transformation in eine Marktwirtschaft ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Privatisierung wirtschaftlicher Schlüsselsektoren wurde aufgrund eines schlechten Wirtschaftsklimas verschoben. 1. // 8. Reform des Finanzsektors Der Finanzsektor ist in einer relativ guten Verfassung, bedarf jedoch einer weiteren Stärkung, um Ersparnisse zu mobilisieren und Investitionen zu fördern. 2. Makroökonomische Entwicklung Die wirtschaftliche Erholung der Republik Moldau hat sich seit dem letzten Jahr fortgesetzt, und im Jahr 2002 nahm das reale BIP im Jahresvergleich um 7,2 % zu. Die Expansion wurde weiterhin vom kräftigen Wachstum der Industrie (über 11 % im Jahresvergleich) getragen und von der anhaltenden Zunahme der Importnachfrage in den traditionellen Märkten der ehemaligen Sowjetunion und der steigenden Binnennachfrage gefördert. Bis Mitte 2002 ging die Inflation im Jahresvergleich erstmals seit der Finanzkrise von 1998 auf unter 5 % zurück. Nach den jüngsten Fortschritten bei der Umschuldung und der voraussichtlichen Wiederaufnahme der Finanzierung durch multilaterale Geber wird die Zentralbank voraussichtlich an ihrem im Großen und Ganzen straffen geldpolitischen Kurs festhalten. Ein drastischer Anstieg der Inflation wird nicht erwartet. Im Allgemeinen hat die Regierung weiterhin eine umsichtige Finanzpolitik verfolgt. Die Einnahmen fielen jedoch im Jahr 2002 bescheiden aus, was vornehmlich auf das Scheitern mehrerer zentraler Privatisierungsprojekte und eine rückläufige Entwicklung der Gewinnsteuer zurückzuführen war. Anhaltende Probleme auf der Einnahmenseite zwangen die Regierung, eine Haushaltsperre zu verhängen und Ausgabenkürzungen vorzunehmen, um das Defizit, das sich 2002 auf 1,3 % des BIP belief, einzudämmen. Die Auslandsverschuldung der Republik Moldau beläuft sich gegenwärtig auf insgesamt ca. 110 % des BIP. Aufgrund erheblicher struktureller Leistungsbilanzdefizite, die sich in den vergangenen Jahren bei etwa 9 % des BIP stabilisiert haben, ist das Land weiterhin in hohem Maße von zusätzlicher Unterstützung durch die IFI und bilaterale Geber abhängig, solange die ADI-Zufluesse bescheiden ausfallen. Tatsächlich können die umfangreichen offiziellen Transferleistungen (in erster Linie technische und humanitäre Hilfe) und hohe Überweisungen aus dem Ausland nur teilweise das anhaltend hohe Handelsbilanzdefizit ausgleichen, das sich im Jahr 2002 auf nahezu 20 % des BIP belief. Wie erwartet, war die Regierung infolge der hohen Schuldendienstlast im Jahr 2002 gezwungen, eine Umschuldung der bilateralen Schulden und der Handelsschulden vorzunehmen. Anfang Juni gab die Regierung die Umfinanzierung der am 13. Juni fälligen Tilgungszahlung im Zusammenhang mit dem Eurobond im Volumen von 75 Mio. USD bekannt, nachdem sie bereits ihren Wunsch zu erkennen gegeben hatte, die Schulden gegenüber dem Pariser Club umzuschulden. Das Finanzministerium erzielte eine Vereinbarung über die Umfinanzierung eines Eurobond-Volumens von 39,4 Mio. USD über eine Laufzeit von sieben Jahren, nachdem zuvor ein Rückkauf der verbleibenden 40 % mit einem Nachlass auf Sekundärmärkten getätigt worden war. 3. Strukturreformen Die Verbesserung des Geschäftsklimas und die Verringerung der Zahl der von der Regierung kontrollierten Unternehmen stehen weiterhin auf der Prioritätenliste. Die Korruption und der unzureichende Rechtsrahmen stellen ein beträchtliches Hemmnis für das vom privaten Sektor getragene Wachstum dar. Im Jahr 2002 umfasste der Privatisierungsplan der Regierung 450 Unternehmen, von denen 22 der größten Unternehmen einzeln privatisiert werden (zwei Stromversorgungsunternehmen, Moldtelecom, der Tabakmonopolist, acht Weinbaubetriebe und einige Industriebetriebe). Die Privatisierungserlöse waren enttäuschend und blieben im Jahr 2002 unter dem Zielwert. Eine der großen Transaktionen war der Verkauf des Elektronikunternehmens Topaz im Juni 2002 an das russische Unternehmen Salyut für 1 Mio. USD. Deloitte & Touche, die bei der Privatisierung der Stromversorgungsunternehmen als Berater der Regierung fungierten, empfahlen aufgrund ungünstiger Marktbedingungen eine Verschiebung der Privatisierung. Die Privatisierung des Tabakmonopolisten soll erst nach Abschluss der Liberalisierung der Branche durchgeführt werden. Das bisher größte Privatisierungsprojekt war der Verkauf der Hälfte des Stromversorgungsnetzes an das spanische Unternehmen Union Fenosa im Jahr 1998, der mit Unterstützung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) getätigt wurde. Nach Meinungsverschiedenheiten mit der Regierung über die Stromtarife hat der spanische Investor jedoch vorgebracht, Regierung und Wirtschaft hätten versucht, seine Aktivitäten zu behindern. Die Republik Moldau hat nur mäßige Erfolge bei der Gewinnung ausländischer Investoren erzielt; ihre Hauptinvestoren sind die EBWE und der von den USA unterstützte Western Newly Independent States Enterprise Fund (ein Risikokapitalfonds für die Förderung des privaten Sektors in der Ukraine, Belarus und der Republik Moldau - WNISEF), die oftmals für westliche private Investoren einspringen müssen, die sich aus dem Land zurückziehen. 4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe Die Europäische Gemeinschaft hat der Republik Moldau zwei Finanzhilfepakete in Höhe von 45 Mio. EUR und 15 Mio. EUR (Ratsbeschlüsse EG/94/346 und EG/96/242) zur Verfügung gestellt. In beiden Fällen waren die Darlehen der Gemeinschaft Teil eines Gesamtpaketes, das von der internationalen Gemeinschaft geschnürt wurde, um die von den IFI bereitgestellten Mittel zu ergänzen. Die Republik Moldau hat bisher ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft gewissenhaft erfuellt. Im Juli 2000 bewilligte der Rat ein neues Finanzhilfedarlehen für die Republik Moldau in Höhe von 15 Mio. EUR (EG/452/2000). Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses war die im Mai 1996 im Rahmen der Erweiterten Fondsfazilität (EFF) genehmigte Vereinbarung der Republik Moldau mit dem IWF gerade ausgelaufen (Mai 2000). Sie wurde im Dezember 2000 durch eine neue dreijährige Vereinbarung im Rahmen der Fazilität für Armutsbekämpfung und Wachstum (PRGF) des IWF ersetzt. Vor diesem Hintergrund wurde vorgeschlagen, das Finanzhilfedarlehen der Gemeinschaft zu streichen und durch einen verlorenen Zuschuss in entsprechender Höhe zu ersetzen. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments nahm der EU-Rat den Vorschlag der Kommission am 19. Dezember 2002 an (2002/14307/EG). Diese neue Finanzhilfe, die in mindestens zwei Tranchen ausgezahlt wird, ist mit ähnlichen Auflagen, wie sie für die Auszahlung des Darlehens vorgesehen waren, verbunden, und wird die von den IFI bereitgestellte Finanzierung ergänzen. VIII. RUMÄNIEN 1. Zusammenfassung Die makroökonomische Entwicklung verlief im Jahr 2002 besonders günstig und war durch ein nachhaltiges Wachstum gekennzeichnet, das mit einer stärkeren Desinflation und einer erneuten Reduzierung des Leistungsbilanzdefizits einherging. Diese positive Entwicklung wurden vom einem weitgehend günstigen makroökonomischen Policy-mix gestützt, doch wurden die mittelfristigen Aussichten weiterhin durch Verzögerungen bei der Durchführung der Strukturreformen getrübt. Trotz einiger Fortschritte bei der Einführung strengerer Budgetrestriktionen gaben der übermäßige Anstieg der Löhne und Gehälter in verschiedenen staatlichen Unternehmen, die nach wie vor bestehenden Zahlungsrückstände gegenüber dem Haushalt und den staatlichen Versorgungsunternehmen, die sich langsamer als geplant vollziehende Privatisierung und das sich beschleunigende Kreditwachstum Anlass zu ernsthafter Sorge. Im Januar 2002 verständigte sich der EU-Rat im Grundsatz darauf, Rumänien - vorbehaltlich der zufriedenstellenden Umsetzung der derzeitigen Bereitschaftskreditvereinbarung und angemessener Fortschritte beim strukturellen Anpassungsprozess - gemäß Ratsbeschluss 99/732/EG 100 Mio. EUR in zwei Tranchen zur Verfügung zu stellen. Die Auflagen für die Auszahlung der ersten Tranche waren Ende 2002 noch nicht erfuellt. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick // 1. Preisfreigabe Im Jahr 2002 galten staatlich kontrollierte Preise für 18 Waren, von denen zehn im Warenkorb enthalten sind und einen Anteil von 20,4 % ausmachen. Die staatlich kontrollierten Preise im Energiesektor wurden überdies noch regelmäßig an die Inflation angepasst. // 2. Handelsliberalisierung Im Jahr 2002 lag der von Rumänien gegenüber Ländern mit Meistbegünstigungsklausel angewandte durchschnittliche Zollsatz bei 19,1 % für alle Erzeugnisse, während der entsprechende Wert für die EG 6,3 % betrug. Mit Wirkung vom Januar 2002 hob Rumänien alle Einfuhrzölle auf Industrieerzeugnisse aus der EU auf und verwirklichte damit die Freihandelszone für diese Produkte im vollen Umfang. Im Jahr 2002 ratifizierte Rumänien zudem ein Freihandelsabkommen mit Litauen und führte förmliche Verhandlungen zur Einrichtung von Freihandelszonen mit der Bundesrepublik Jugoslawien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien; mit der Republik Albanien und mit Bosnien und Herzegowina wurden Sondierungsgespräche geführt. Im Rahmen der CEFTA unterzeichnete Rumänien Zusatzprotokolle über die Liberalisierung des Handels mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln und über den Ursprung von Waren. // 3. Wechselkurssystem Der Leu schwankt im Rahmen eines Systems des kontrollierten Floatens, und der Wechselkurs dient als das wichtigste Instrument zur Inflationsbekämpfung, sofern dadurch keine Gefahren für die Außenbilanz entstehen. In diesem Rahmen ist die Zentralbank zu einer Politik punktueller, aber umfangreicher Interventionen übergegangen und hat damit größere Wechselkursschwankungen ermöglicht. // 4. Ausländische Direktinvestitionen Die Politik gegenüber ausländischen Direktinvestitionen ist offen und nicht diskriminierend; Gewinne können uneingeschränkt rückgeführt werden. Seit Anfang 1997 dürfen ausländische Investoren Grundstücke erwerben, die sie für die Ausübung ihrer Tätigkeiten benötigen. Die Gesetze zur Regelung und Förderung von ADI- und Portfolio-Investitionen wurden mehrfach geändert, was zu Rechtsunsicherheit führte. // 5. Geldpolitik Die Nationalbank von Rumänien genießt ein hohes Maß an Unabhängigkeit. Das Gesetz über das Statut der Zentralbank legt als vorrangiges Ziel die Sicherung der Stabilität der nationalen Währung fest, um zur Preisstabilität beizutragen. Obwohl das Gesetz der Regierung weiterhin in begrenztem Maße direkte Finanzierungsmöglichkeiten einräumt, wurde diese Fazilität im Jahr 2002 nicht genutzt. // 6. Öffentliche Finanzen Die grundlegende Steuerreform ist bereits abgeschlossen, doch stehen wichtige Schritte zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen noch aus, u. a. Reformen des Renten- und Gesundheitswesens. Im Jahr 2002 wurden jedoch durch die Verabschiedung neuer Gesetze über MwSt und Gewinnsteuer, durch Maßnahmen zur Verbesserung des institutionellen Rahmens für Haushaltspolitik und Steuerverwaltung sowie durch die Verringerung der Zahl der extrabudgetären Fonds dringend erforderliche Fortschritte zur Beseitigung von weithin verbreiteten Steuerbefreiungen, Verbesserung der Steuererhebung und Entwicklung verbesserter Verfahren der Haushalts- und Ausgabenkontrolle erzielt. // 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung Die Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen wurde in Privateigentum übergeführt, doch gehören viele Großunternehmen, gekennzeichnet durch schwache Unternehmensführung und Finanzdisziplin, immer noch dem Staat. Im Laufe des Jahres 2002 wurden die im Rahmen der IWF-Bereitschaftskreditvereinbarung vereinbarten Privatisierungsziele wiederholt verfehlt. // 8. Reform des Finanzsektors Die Reform des Bankensektors verlief zunächst nur schleppend, was in den Jahren 1997 und 1999 zu großen Schwierigkeiten führte. In der Folge unternahm die Regierung jedoch wichtige Schritte zur Stärkung des Regulierungsrahmens und nahm die Schließung bzw. Umstrukturierung und Privatisierung der problematischsten Banken vor. Ende 2002 entfiel auf die Kreditinstitute in ausländischer Hand nach wie vor fast die Hälfte aller Aktiva des Bankensektors. Trotz gewisser Fortschritte sind die Kapitalmärkte immer noch klein und unterentwickelt. 2. Makroökonomische Entwicklung Nach einem Jahrzehnt, in dem sich ein solides Wachstum als illusorisch erwies, hat die bereits drei Jahre währende Erholung in Rumänien im Jahr 2002 den wirtschaftlichen Abschwung in der EU recht gut überstanden, denn das Land verzeichnete weiterhin ein robustes Wachstum, dessen Zusammensetzung sich zudem verbesserte. Vorläufigen Zahlen zufolge nahm das reale BIP im Jahr 2002 um 4,9 % zu, da sich der Anstieg des privaten Verbrauchs nach dem Boomjahr 2001 verlangsamte und die Investitionsausgaben stabil blieben. Aufgrund einer positiven Umkehrung der Entwicklung der vergangenen zwei Jahre wurde das Wachstum 2002 nicht vom Lageraufbau, sondern vom Außenbeitrag getragen. Trotz des Abschwungs in den EU-Märkten, auf die etwa 67 % aller rumänischen Warenausfuhren entfallen, beschleunigte sich das Ausfuhrwachstum, das von den kumulativen Vorteilen der in der Vergangenheit getätigten privaten Investitionen im Verbrauchsgütersektor profitierte. Andererseits nahmen die Einfuhren zwar nachhaltig, aber in einem geringeren Ausmaß zu. Dies war auf die nachlassende Binnennachfrage und den Wegfall einmaliger Faktoren zurückzuführen, wie z. B. steuerliche Anreize für den Import von Investitionsgütern, die im Jahr 2001 für hohe Einfuhren in diesem Bereich gesorgt hatten. Methodische Änderungen der Definition von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit wirkten sich erheblich auf die (ILO-)Arbeitsmarktdaten für 2002 aus und machten einen Vergleich mit den Zahlen aus den Vorjahren unmöglich. Im Gegensatz zu früheren Entwicklungen ging das positive Wirtschaftswachstum mit einer stärkeren Stabilisierung im binnen- und außenwirtschaftlichen Bereich einher. Im Jahr 2002 setzte sich die Desinflation stärker als erwartet fort: Die durchschnittliche Inflationsrate fiel um 12 Prozentpunkte auf 22,5 %, und im Dezember lag die Inflationsrate um 17,8 % unter dem entsprechenden Vorjahresniveau (gegenüber dem offiziellen Ziel von 22 %). Die Desinflation wurde durch eine günstige Entwicklung der Agrarpreise, einen moderateren Anstieg der nominalen Löhne und Gehälter und einen günstigen Policy-mix gefördert. Das für das Jahr 2002 festgestellte Haushaltsdefizit fiel niedriger aus als die Zielvorgabe, und die Zentralbank machte sich die positive Entwicklung der Außenhandelsbilanz zunutze und sorgte für eine langsamere Abwertung des Wechselkurses. Im Jahr 2002 fiel das Leistungsbilanzdefizit stärker als erwartet auf 3,4 % des BIP und zerstreute damit die durch seinen drastischen Anstieg im Jahr 2001 hervorgerufenen Besorgnisse. Nach einer drastischen Verschlechterung über weite Strecken des Jahres 2001 stabilisierte sich der außenwirtschaftliche Saldo dank einer Straffung der geldpolitischen Zügel allmählich. Trotz des Abschwungs in den wichtigsten Exportmärkten Rumäniens erwies sich die außenwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2002 gestützt auf diese Trends und dank der beeindruckenden Ausfuhrleistung des Landes sowie der zunehmenden privaten Überweisungen aus dem Ausland als besonders günstig. Diese positive makroökonomische Entwicklung spiegelt sich in verbesserten Außenfinanzierungsbedingungen wider. Ein stärkeres Wachstum, bessere Reformaussichten, die fortgesetzte Zusammenarbeit mit dem IWF, verbesserte Anfälligkeitsindikatoren und günstige internationale Marktbedingungen haben es Rumänien ermöglicht, seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Ausland problemlos nachzukommen, u. a. durch die Begebung seines ersten Eurobonds mit 10-jähriger Laufzeit im April 2002. Der Schuldenstand Rumäniens im Verhältnis zum BIP fiel Ende 2002 mit 34 % des BIP weiterhin recht niedrig aus, doch ist eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Im Laufe des Jahres verlängerte sich die durchschnittliche Laufzeit der Schuldtitel, wurde das Länderrating wiederholt heraufgesetzt, sank der Risikoaufschlag auf Staatsanleihen und ging der Auslandschuldendienst im Verhältnis zu den Waren- und Dienstleistungsausfuhren von 22,4 % auf 21,6 % zurück. Die amtlichen Währungsreserven beliefen sich Ende Dezember auf 7,3 Mrd. USD und deckten damit den Einfuhrbedarf von 3,9 Monaten (gegenüber 3,2 Monaten Ende 2001). Wie in der Vergangenheit erfuellte die Regierung die im Rahmen der IWF-Vereinbarung festgelegten geld- und haushaltspolitischen Zielvorgaben. Hier ist vor allem das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit im Jahr 2002 zu nennen, das mit 2,6 % des BIP die Zielmarke von 2,9 % unterschritt, da die Zinszahlungen und die Subventionen niedriger als erwartet ausfielen und den Rückgang der Steuereinnahmen mehr als ausglichen. Im Bereich der Geldpolitik verzeichnete die Zentralbank zunehmend Erfolge bei der Verwirklichung ihrer binnen- und außenwirtschaftlichen Ziele im Rahmen des gegenwärtigen Systems des kontrollierten Floatens. Trotz kostspieliger Neutralisierungsgeschäfte angesichts der zunehmenden Kapitalzufluesse nahm die Geldmenge in ihrer weiten Abgrenzung mit einem durchschnittlichen realen Wachstum von nahezu 14 % im Laufe des Jahres 2002 weiterhin rasch zu. Trotz hoher, aber sinkender Zinssätze, stieg das reale Kreditvolumen im privaten Sektor - wenn auch ausgehend von einer bescheidenen Basis - um nahezu 30 %. Gegen Jahresende wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um dieses kräftige Wachstum einzudämmen, insbesondere im Hinblick auf Fremdwährungsdarlehen, die über 60 % aller Kredite an den privaten Sektor ausmachten. 3. Strukturreformen Trotz weiterer positiver Entwicklungen wurden bei der Unternehmensreform nur verhaltene Fortschritte erzielt, da es der Regierung nur mit Mühe gelang, einen klaren Schlussstrich unter die in der Vergangenheit üblichen Praktiken zu ziehen. Obwohl der Verkauf des Stahlerzeugers SIDEX im Jahr 2001 einen wichtigen Erfolg darstellte, kam der Privatisierungsprozess 2002 trotz mehrerer Gebote und der Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Beschleunigung der Privatisierung nicht recht voran. Der schleppende Veräußerungsprozess spiegelte die unzureichende Attraktivität verschiedener Unternehmen wider, er war jedoch auch eine Folge von nach wie vor nicht transparenten Verfahren, politischen Faktoren sowie der anhaltenden Forderungen potenzieller Käufer nach Beschäftigungsgarantien und Investitionszusagen. Im Energiesektor, in dem die Versorgungsunternehmen weiterhin einem "harten Kern" von mit Verlust arbeitenden Unternehmen quasi-fiskalische Unterstützung boten, wurden teilweise wichtige Fortschritte erzielt, wodurch eine effektive Verschärfung ihrer Budgetrestriktionen verhindert wurde. Obwohl dies politisch schwer durchzusetzen war, erhöhte die Regierung weiterhin die Energiepreise und schlug gegenüber regelmäßig säumigen Kunden einen verschärften Kurs ein. Es sind jedoch weitere Anpassungen der (Gas-)Preise und größere Fortschritte bei der Verbesserung der Inkassoquote erforderlich, um auf Dauer die Finanzen der Energieversorger auf eine solide Basis zu stellen. Obwohl die Regierung eine breit angelegte Privatisierung des Energiesektors plant, um so die quasi-fiskalische Unterstützung von Unternehmen zu unterbinden, hat die Umsetzung der Zwischenschritte längere Zeit in Anspruch genommen als geplant. Nach vielen Verzögerungen hat Rumänien wichtige Fortschritte darin erzielt, das Banksystem auf eine solidere Basis zu stellen. Im Jahr 2002 stieß jedoch die geplante Privatisierung der BCR auf Schwierigkeiten. Nach der Krise von 1999 wurden einige Banken saniert und strengere Aufsichtsregeln eingeführt und umgesetzt. Infolge dieser Maßnahmen haben sich die Eigenkapitalquoten und die Qualität der Aktiva im Laufe der letzten drei Jahre erheblich verbessert. Dennoch bestehen verschiedene Ursachen für die Anfälligkeit des Sektors fort. Die rasch zunehmende Kreditvergabe an den privaten Sektor wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die erreichte Solidität des Banksektors und die gestärkten Befugnisse der Aufsichtsbehörden auf die Probe gestellt werden. Die Regierung plante, die beiden kleineren der drei verbleibenden staatlichen Banken umzustrukturieren und die größte, BCR, zu privatisieren. Die beiden Ausschreibungen zur Privatisierung der BCR, die in der zweiten Hälfte 2002 eingeleitet wurden, blieben jedoch ohne Ergebnis: Die eingereichten Angebote genügten nicht den rechtlichen Anforderungen. Ende 2002 wurde für einen neuen Privatisierungskalender geworben, der den frühzeitigen Erwerb einer Sperrminorität durch die EBWE und die IFC vorsah. 4. Durchführung der Finanzhilfe Die EU hat seit 1991 den Transformationsprozess Rumäniens durch vier Finanzhilfen unterstützt; die letzte Hilfe wurde im November 1999 bewilligt, als der EU-Rat Rumänien im Rahmen einer SBA in Höhe von 400 Mio. SZR (Beschluss des Rates 99/732/EG) ein Zahlungsbilanzdarlehen von maximal 200 Mio. EUR gewährte. Nach Freigabe der ersten Tranche in Höhe von 100 Mio. EUR im Juni 2000 wurden die Auflagen des IWF-Programms jedoch nicht mehr eingehalten und die SBA lief schließlich aus. Daher konnten keine weiteren Auszahlungen der EU-Finanzhilfe erfolgen. Im Oktober 2001 bewilligte das IWF-Exekutivdirektorium jedoch eine neue 18-monatige SBA in Höhe von 300 Mio. SZR (ca. 383 Mio. USD). Im Jahr 2002 wurden ferner langwierige Verhandlungen mit der Weltbank über ein zweites Anpassungsdarlehen für den Privatsektor (PSAL) in Höhe von 300 Mio. USD abgeschlossen. Bei der Abwicklung des IWF-Programms ergab sich kein einheitliches Bild, und Ende 2002 wurde aufgrund wiederholter Zielabweichungen bei der Lohn- und Gehaltspolitik staatlicher Unternehmen der Abschluss der dritten Überprüfung verschoben. Vor dem Hintergrund der laufenden SBA und auf Antrag der rumänischen Regierung verständigte sich der EU-Rat im Januar 2002 im Grundsatz darauf, Rumänien - vorbehaltlich der zufriedenstellenden Umsetzung der SBA und angemessener Fortschritte beim Strukturanpassungsprozess - gemäß Ratsbeschluss 99/732/EG 100 Mio. EUR in zwei Tranchen zur Verfügung zu stellen. Die Fortschritte wurden insbesondere im Bereich der Privatisierung der Stromversorgungsunternehmen und der BCR-Bank, der Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge und der Verringerung der Rückstände bei den MwSt-Rückerstattungen erwartet. Nach langwierigen Verhandlungen wurden im November 2002 eine ergänzende Darlehensvereinbarung und ein ergänzendes Memorandum of Understanding (Supplemental Memorandum of Understanding) unterzeichnet. Trotz erheblicher Fortschritte waren die Voraussetzungen für die Auszahlung der erste Tranche der EU-Finanzhilfe Ende 2002 noch nicht erfuellt. IX. SERBIEN UND MONTENEGRO 1. Zusammenfassung Die Wirtschaftspolitik in Serbien und Montenegro war im Jahr 2002 weiterhin auf die Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität, die Stützung eines laufenden Prozesses der Desinflation und eine bescheidene Steigerung des Lebensstandards ausgerichtet. Die gesamtwirtschaftliche Produktion nahm real um 4 % zu, die Inflation sank weiter von 40 % auf 15 %, und der nominale Wechselkurs wurde stabil gehalten, während sich die Devisenreserven bis Ende 2002 mit 2,3 Mrd. EUR nahezu verdoppelten. Das Haushaltsdefizit (5 % des BIP) war nach wie vor relativ hoch, was darauf hindeutet, dass eine weitere Straffung der finanzpolitischen Zügel erforderlich ist. Die Strukturreformen wurden über das gesamte Jahr 2002 hinweg fortgesetzt, insbesondere im Banken- und Unternehmenssektor sowie im Bereich der Ausgabenkontrolle und der Steuerpolitik. Der Prozess der Privatisierung hat vor allem in Serbien seit Anfang 2002 neuen Schwung erhalten. Die Umstrukturierung der Großunternehmen und die Reform des Finanzsektors müssen jedoch entschieden weitergeführt werden, und weitere Verbesserungen des allgemeinen Geschäftsklimas sind von entscheidender Bedeutung für die Förderung von Investitionen und Wachstum. Von dem im Jahr 2001 bewilligten ersten Finanzhilfepaket in Höhe von 345 Mio. EUR wurde im Januar 2002 die zweite Tranche (Zuschuss in Höhe von 40 Mio. EUR) und im August 2002 die dritte und letzte Tranche (Zuschuss in Höhe von 45 Mio. EUR) ausgezahlt, nachdem die Regierung die an die Hilfe geknüpften wirtschaftspolitischen Auflagen erfuellt hatte. Anfang November 2002 beschloss der Rat, Serbien und Montenegro weitere Finanzhilfen der Gemeinschaft von maximal 130 Mio. EUR, davon 75 Mio. EUR in Form von Zuschüssen, zu gewähren. Nach der Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding wurde im Dezember 2002 die Zuschusskomponente der ersten Tranche dieses neuen Finanzhilfepakets in Höhe von 30 Mio. EUR und im Februar 2003 die Darlehenskomponente in Höhe von 10 Mio. EUR freigegeben. Diese Hilfe wird im Rahmen einer im Mai 2002 bewilligten Erweiterten Kreditvereinbarung mit dem IWF gewährt. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick 1. // 1. Preisfreigabe Die meisten Preiskategorien sind in Serbien und Montenegro zwar freigegeben, es bestehen jedoch weiterhin einige Ausnahmen im Bereich der öffentlichen Dienste (z. B. Verkehr, Versorgungsleistungen). Die Strompreise werden in Serbien schrittweise auf ein kostendeckendes Niveau angehoben. 1. // 2. Handelsliberalisierung In Serbien gibt es nur noch wenige Handelsbeschränkungen. Die meisten Lizenzregelungen und Mengenbeschränkungen für Ein- und Ausfuhren wurden aufgehoben. Der durchschnittliche Zollsatz von 9,5 % in Serbien ist im Vergleich zu anderen westlichen Balkanländern niedrig. In Montenegro sind die Zollsätze niedriger, dafür gibt es eine größere Anzahl von nicht-tarifären Handelshemmnissen. Handels- und Zollregelungen in Serbien und Montenegro sind weiterhin unterschiedlich, wobei jedoch die Arbeiten an einem Aktionsplan zur Harmonisierung der Zollsätze fortgeführt werden. Mit den Nachbarländern wurden Freihandelsabkommen geschlossen. 1. // 3. Wechselkurssystem Stabiler Wechselkurs in Serbien seit Anfang 2001. Konvertibilität für Leistungsbilanz- und einige Kapitaltransaktionen (Art. 8 IWF-Abkommen). Das kontrollierte Floaten hat zu einer Stabilisierung des Wechselkurses des Dinars geführt. Der Euro dient in Serbien als Ankerwährung und in Montenegro als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. 1. // 4. Ausländische Direktinvestitionen Das Anfang 2002 verabschiedete Bundesgesetz über ausländische Investitionen hat die Investitionsbedingungen für ausländische Investoren erheblich verbessert, doch bestehen weiterhin langwierige Verfahren für die Erteilung von Baugenehmigungen und die Registrierung von Unternehmen. Vor kurzem wurde eine Förderstelle für ausländische Investitionen geschaffen. 1. // 5. Geldpolitik Restriktive Geldpolitik der Nationalbank von Serbien (ehemalige Nationalbank von Jugoslawien); die Ausweitung der Geldbasis erfolgte nahezu ausschließlich auf der Basis der Zunahme der Währungsbestände und begrenzter Kredite an die Zentralregierung; keine souveräne Geldpolitik im "Euro-Land" Montenegro. 1. // 6. Öffentliche Finanzen Die steuerpolitischen Reformen in Serbien haben weiterhin zur Förderung von Investitionen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen. Das Steuersystem wurde vereinfacht, und es wurden niedrige Einkommensteuersätze für Unternehmen (14 %) und Privatpersonen (10 %) eingeführt. Moderne (Übergangs-)Finanz- und Steuerverwaltungen in Serbien und Montenegro. Die Einführung der MwSt wird in beiden Republiken vorbereitet. 1. // 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung Der Privatisierungsprozess ist in Serbien zügig vorangekommen. Im Jahr 2002 wurden 12 Unternehmen über Ausschreibungen (von insgesamt 150 auf diesem Wege zu verkaufenden Unternehmen) und 221 Unternehmen über Auktionen (von insgesamt 3 000) privatisiert. 32 große Konglomerate befinden sich im Umstrukturierungsprozess. In Montenegro wurde die große Ölgesellschaft Yugopetrol veräußert. 1. // 8. Reform des Finanzsektors Verschärfte Bankenaufsicht in Serbien. Mindestkapitalanforderung 10 Mio. EUR. Die Sanierung der heimischen Banken wurde fortgesetzt, vier Großbanken wurden Anfang 2002 in Serbien geschlossen, und eine große Zahl von Banken wird derzeit umstrukturiert. Der Rechts- und Regulierungsrahmen für den Banksektor wurde in Montenegro weiter verbessert, obwohl das Ausmaß der Finanzintermediation gering ist. 2. Makroökonomische Entwicklung Im Jahr 2002 verzeichnete Serbien und Montenegro ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum: Das BIP wuchs real um etwa 4 %. Das reale Wachstum wurde von einem starken Dienstleistungssektor (10-20 %), insbesondere dem Verkehrssektor, und einer 1,8 %igen Steigerung der Industrieproduktion getragen, während die landwirtschaftliche Produktion im Vergleich zu 2001 um 5 % abnahm. In Montenegro fiel das Wirtschaftswachstum (2 %) und der Zuwachs der Industrieproduktion (0,5 %) niedriger aus als in Serbien. Die offizielle Arbeitslosenquote blieb mit 30 % weiterhin auf einem hohen Niveau, doch die Beschäftigung im informellen Sektor könnte auf eine beträchtlich niedrigere reale Arbeitslosigkeit hindeuten. In Serbien ging der Preisanstieg im Einzelhandel weiter von 40 % (Ende 2001) auf unter 15 % (Ende 2002) zurück und unterschritt damit trotz einer 50 %igen Erhöhung der Strompreise im Laufe des Jahres deutlich das von der Regierung für das Jahr 2002 gesteckte Ziel von 20 %. In Montenegro sank die Inflation zum Jahresende im Einklang mit der Zielvorgabe der Regierung von etwa 24 % auf 10 %. Jüngsten Schätzungen zufolge beläuft sich das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von Serbien und Montenegro (ohne das Kosovo) für das Jahr 2002 auf rund 5,0 % des BIP und liegt somit aufgrund einer Verzögerung bei der ausländischen Projektfinanzierung etwas unter dem Programmziel von 5,7 %. Das Defizit wurde durch ausländische Zuschüsse und Darlehen (2,9 % des BIP) und Privatisierungserlöse (etwa 2,6 %) finanziert. Die Entwicklung der Einnahmen in Serbien bot kein einheitliches Bild. Während die Steuereinnahmen (aufgrund der unerwartet niedrigen Inflationsrate) niedriger ausfielen als geplant, übertrafen die Haushaltseinnahmen aus der Privatisierung die Zielvorgabe erheblich und beliefen sich im Jahr 2002 auf etwa 400 Mio. EUR. Auf der Ausgabenseite blieben einige Kosten unter dem im Haushalt veranschlagten Niveau. Montenegro sah sich offensichtlich weiterhin haushaltspolitischen Zwängen gegenüber. Da vor allem in der ersten Jahreshälfte 2002 die Einnahmen niedriger ausfielen als erwartet, mussten einige diskretionäre Ausgaben (u. a Investitionsausgaben, Subventionen und Transferleistungen in die Rentenkasse) gekürzt werden. Das konsolidierte Defizit Montenegros belief sich im Jahr 2002 auf 2,5 % des BIP (nach 5,3 % im Jahr 2000 und 8,1 % im Jahr 2001); die Haushaltsplanung sieht jedoch für das Jahr 2003 ein erheblich höheres Defizit von 6,1 % vor. In Serbien setzte die Nationalbank Jugoslawiens (NBJ) ihre stabilitätsorientierte Geldpolitik fort. Die Geldmenge (M1) nahm zwar im Laufe des Jahres 2002 weiter um 80 % zu, doch war dies in erster Linie auf Devisenkäufe der NBJ vor dem Hintergrund erheblicher Netto-Kapitalzufluesse aus dem Ausland (Überweisungen, ausländische Finanzhilfen) zurückzuführen. Die Bruttoreserven der Zentralbank Jugoslawiens verdoppelten sich im Laufe des Jahres 2002 nahezu und erreichten Ende des Jahres 2,3 Mrd. EUR, was dem Einfuhrbedarf von etwa 3,5 Monaten entsprach. Trotz eines unerwartet hohen Handelsbilanzdefizits von etwa 25 % des BIP konnte das Leistungsbilanzdefizit vor Zuschüssen im Einklang mit den Vorgaben des IWF-Programms bei 12,8 % gehalten werden. Ein anhaltender, über den Erwartungen liegender Nettozufluss von Überweisungen aus dem Ausland sowie Nettokapitalzufluesse, einschließlich ausländischer Direktinvestitionen, die mit schätzungsweise 570 Mio. EUR höher ausfielen als erwartet, und Darlehen offizieller Gläubiger haben das Leistungsbilanzdefizit mehr als ausgeglichen und zu der oben erwähnten erheblichen Zunahme der Währungsreserven geführt. Der Wechselkurs des Dinars blieb seit Ende 2000 bei JUD 59 für 1 EUR weitgehend stabil, worin sowohl das gestiegene Vertrauen in die heimische Währung als auch die positive Entwicklung auf dem Devisenmarkt zum Ausdruck kommen. Die Auslandsverschuldung belief sich auf 11,5 Mrd. USD oder 74 % des BIP. Die Tragfähigkeit der Finanzlage gegenüber dem Ausland bleibt trotz der Vereinbarung im Rahmen des Pariser Clubs vom November 2001, mit der der Kapitalwert der Schulden schrittweise um 66 % reduziert wird, eine große Herausforderung. Die Regierung hat bisher keine Umschuldungsvereinbarung mit dem Londoner Club getroffen, der sich bisher nicht bereit erklärt hat, dem Land ähnlich großzügige Bedingungen einzuräumen. Wichtige Finanzierungsvorgaben, die sich im Wesentlichen aus dem Leistungsbilanzdefizit, dem Schuldendienst und der Notwendigkeit einer weiteren Steigerung der Währungsreserven ergeben, werden weiterhin eine große Belastung für die Zahlungsbilanz darstellen. Laut einer IWF-Studie wird der Schuldendienst im Zeitraum 2002-2009 von 1,3 % auf 6 % des BIP oder von 3 % auf 15 % der Staatseinnahmen steigen. 3. Strukturreformen In Serbien wurde die Reform der öffentlichen Finanzen mit der Verabschiedung eines neuen Haushaltsgesetzes im Februar 2002 fortgeführt. Die Ausgabenkontrolle wurde durch Maßnahmen zur Schaffung einer Finanzverwaltung, die im Frühjahr 2003 in vollem Umfang funktionsfähig sein soll, erheblich verbessert. Ferner wurden die Steuerreformen fortgeführt, um die Steuersätze zu senken, die Steuererhebung zu verbessern und die Korruption sowie die Schattenwirtschaft zu bekämpfen. Ende September 2002 verabschiedete die serbische Regierung ein neues steuerpolitisches Maßnahmenpaket, mit dem Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden sollen. Zu den Maßnahmen gehören eine Senkung der Unternehmensbesteuerung von 20 % auf 14 %, Steuerbefreiungen für Neuinvestitionen und neu geschaffene Arbeitsplätze ab einer bestimmten Schwelle, die Befreiung einer Reihe von Waren von der Umsatzsteuer sowie die Aufhebung der Kapitalgewinnsteuer. Die Mehrheit der neuen Steuergesetze wurde im November 2002 vom serbischen Parlament gebilligt. In Montenegro ist eine Übergangsfinanzverwaltung seit Anfang 2002 voll funktionsfähig. Mitte 2002 trat ein neues Vergabegesetz in Kraft. Montenegro hat die Steuerreform mit Unterstützung ausländischer Berater fortgeführt. Ende 2001 verabschiedete das montenegrinische Parlament ein sechs Steuergesetze umfassendes Paket. Vier dieser Gesetze (Einkommenssteuergesetz, Ertragssteuergesetz, Verbrauchssteuergesetz, Steuerverwaltungsgesetz) wurden bereits im Laufe des Jahres 2002 umgesetzt. Die Regierung erwartete für die zweite Jahreshälfte 2002 und für 2003 positive Auswirkungen dieser neuen Gesetze auf die Steuererhebung, nachdem die Einnahmeentwicklung in der ersten Jahreshälfte 2002 unter Plan gelegen hatte. Die zwei übrigen Gesetze des Pakets aus dem Jahr 2001, das Gesetz über die Grundsteuer und das MwSt-Gesetz sollten Anfang bzw. Mitte 2003 in Kraft treten. Mitte 2002 wurde in Podgorica eine Dienststelle für große Steuerzahler eingerichtet. In Serbien hat der Prozess der Privatisierung über Ausschreibungen und Auktionen im Jahr 2002 neuen Schwung erhalten. Erste Auktionsrunden wurden im Frühjahr und Sommer 2002 mit mäßigem Erfolg an der Wertpapierbörse von Belgrad durchgeführt. Im August 2002 beschloss die Regierung, das Auktionsverfahren zu straffen, was zu einer erheblichen Beschleunigung des Privatisierungsprozess führte. Im Bereich der Umstrukturierung von Unternehmen wurden weiterhin nur begrenzte Fortschritte erzielt. In Montenegro war der größte Erfolg der Verkauf von Yugopetrol an ein griechisches Unternehmen im Oktober für etwa 65 Mio. EUR in bar und etwa 35 Mio. EUR Investitionszusagen. Die Bundesregierung erzielte bei der Stärkung der Bankenaufsicht durch die Zentralbank weitere Fortschritte. Im April 2002 trat eine Änderung des Bankengesetzes in Kraft, durch die die Banken verpflichtet werden, strengere Aufsichtsregeln einzuhalten, Mindestsätze im Einklang mit den Baseler und den EU-Standards zu harmonisieren, die Kreditvergabepolitik zu definieren und interne Prüfungen durchzuführen. Ein Konkursgesetz für den Banksektor wurde bereits im Oktober 2001 verabschiedet. Bei der Umstrukturierung und Sanierung des Banksektors in Serbien wurden weitere Fortschritte erzielt. Ende 2002 befanden sich acht Banken in Abwicklungsverfahren der Banksanierungsagentur (Bank Rehabilitation Agency - BRA), darunter vier große, insolvente Staatsbanken, die im Januar 2002 geschlossen wurden. Bei etwa 15 Banken, an denen der Staat im Rahmen der Umwandlung von Schulden in Beteiligungen Anteile erworben hatte, war die Sanierung durch die BRA im Gange. Nach der Verabschiedung der neuen Bankengesetze in Montenegro Ende 2000 mussten sich alle Banken Bewertungen vor Ort unterziehen und neue Zulassungen beantragen. Sieben Banken erhielten erneut eine Zulassung, eine der zwei neuen Zulassungen ging an eine privat geführte Bank. Die Entscheidung der Regierung, die größte Bank - Montenegro Banka - zu sanieren, wurde Ende Dezember 2001 getroffen, und Anfang 2002 übernahm die Regierung 11,5 Mio. EUR verbürgte Verbindlichkeiten im Austausch gegen notleidende Darlehen in Höhe von 24 Mio. EUR. Die Regierung beabsichtigt, die Bank Anfang 2003 zu privatisieren. 4. Durchführung der Finanzhilfe Im Rahmen des im Jahr 2001 für Serbien und Montenegro beschlossenen ersten Finanzhilfepakets in Höhe von 345 Mio. EUR wurde im Januar 2002 die zweite (Zuschuss-) Tanche in Höhe von 40 Mio. EUR ausgezahlt; anschließend wurde im August die dritte und letzte Tranche von 45 Mio. EUR freigegeben, nachdem die Regierung die an die Freigabe dieser Tranchen geknüpften strukturpolitischen Auflagen in zufriedenstellender Weise erfuellt hatte. Diese Auflagen sahen politische Maßnahmen gemäß den Zielen der Regierung und dem IWF-Programm vor, und zwar vor allem in den Bereichen öffentliche Finanzen, Entwicklung des privaten Sektors und Reform des Banksektors. Anfang November 2002 beschloss der Rat, dem Land weitere Finanzhilfen der Gemeinschaft von maximal 130 Mio. EUR, davon 75 Mio. EUR in Form von Zuschüssen, zu gewähren. Mit dieser Hilfe soll im Rahmen der im Mai 2002 genehmigten dreijährigen Erweiterten Kreditvereinbarung mit dem IWF (2002-2005) die Wirtschaftspolitik unterstützt und vor allem die Zahlungsbilanz gestützt und die Devisenposition des Landes verbessert werden. Zwischen den Kommissionsdienststellen und der Regierung wurde ein Memorandum of Understanding (MoU) ausgehandelt und im Dezember 2002 vereinbart. In diesem MoU werden die wirtschaftspolitischen Auflagen und strukturellen Maßnahmen genannt, die vor der Freigabe der zweiten und der dritten Tranche dieser Hilfe erfuellt sein bzw. durchgeführt werden müssen. Insbesondere werden darin die Maßnahmen in den Bereichen Reform der öffentlichen Finanzen und Verwaltung, Reform des Bankensektors und Entwicklung des privaten Sektors festgelegt und die Maßnahmen aufgeführt, die zu einer Harmonisierung der Wirtschaftssysteme von Serbien und Montenegro, vor allem im Hinblick auf die Einführung gemeinsamer Zollsätze, MwSt und Unternehmensregister, beitragen sollen. Nach der Unterzeichnung des MoU wurde Ende Dezember 2002 die Zuschusskomponente - 30 Mio. EUR - der ersten Tranche dieses neuen Finanzhilfepakets freigegeben. Die Regierung hat Montenegro 10 % und Serbien 90 % der Mittel zugeteilt. Die Darlehenskomponente der ersten Tranche - 10 Mio. EUR - wurde anschließend im Februar 2003 freigegeben. Die Verzögerung war darin bedingt, dass das Bundesparlament das Ratifizierungsverfahren für die Darlehensvereinbarung zwischen der EG und dem Land noch nicht abgeschlossen hatte. X. SERBIEN UND MONTENEGRO / KOSOVO [2] [2] Gemäß UNSCR 1244 vom 10. Juni 1999 unter internationaler Verwaltung. 1. Zusammenfassung Das BIP-Wachstum verlangsamte sich im Jahr 2002 auf etwa 7 % (gegenüber 11 % im Vorjahr). Dies war zum Teil auf die abnehmende internationale Präsenz und den Rückgang der Hilfen ausländischer Geber zurückzuführen. Die Inflation ist schätzungsweise von 11 % im Jahr 2001 auf etwa 4 % im Jahr 2002 gesunken. Die schrittweise Rückführung der Zufluesse der Finanzhilfen und der internationalen Präsenz wird den Inflationsdruck weiter abschwächen. Die wirtschaftliche Tätigkeit in den Bereichen Verarbeitendes Gewerbe und Ausfuhren ist nach wie vor gering, und die Arbeitslosigkeit ist hoch. Die UNMIK und insbesondere ihre unter Leitung der EU für wirtschaftlichen Wiederaufbau und Entwicklung zuständige Abteilung IV hat weitere Fortschritte in wichtigen Wirtschaftsbereichen erzielt. Es gelang ihr, die Steuererhebung und die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern. Der Finanzsektor hat in Bezug auf Wachstum und Produktpalette eine positive Entwicklung verzeichnet. Mitte des Jahres 2002 wurde die Kosovo-Treuhandanstalt (Kosovo Trust Agency - KTA) formell gegründet; sie ist zuständig für die Privatisierung von "Unternehmen in gesellschaftlichem Eigentum" und die Kontrolle staatlicher Unternehmen. Bisher wurde kein Unternehmen privatisiert. In Fortsetzung seiner Unterstützung beschloss der Rat im Juni 2001 auf Vorschlag der Kommission, dem Kosovo eine weitere Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft in Form von Zuschüssen von bis zu 30 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen (2001/511/EG). Die Auszahlung der zweiten und letzten Tranche in Höhe von 15 Mio. EUR erfolgte im Dezember 2002, nachdem die im Zusammenhang mit dieser Hilfe vereinbarten wirtschaftspolitischen Maßnahmen in zufriedenstellender Weise umgesetzt worden waren. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick // 1. Preisfreigabe Die Preise sind außer für bestimmte öffentliche Dienstleistungen freigegeben. // 2. Handelsliberalisierung Die UNMIK verwendet einen geänderten Zollkodex der BRJ und wendet einen Zollsatz von 10 %, verschiedene Verbrauchsteuern und eine Umsatzsteuer (15 %) auf Wareneinfuhren an, die im Juli 2001 durch die MwSt ersetzt wurde. Sie erhebt keine Zölle auf Güter aus der restlichen BRJ. Die UNMIK hat die Handelspräferenzvereinbarungen der BRJ mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien beibehalten. // 3. Wechselkurssystem Die Verwendung des Euro/der DEM (und anderer Währungen) wurde legalisiert, obgleich der jugoslawische Dinar weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel ist. Das Kosovo folgte dem EU-Zeitplan für den Umtausch des umlaufenden Bargelds in Euro zu Beginn des Jahres 2002. // 4. Ausländische Direktinvestitionen Die Schaffung des rechtlichen Rahmens im Handelsbereich hat Fortschritte gemacht. Aufgrund der ungeklärten politischen Situation und rechtlicher Unsicherheiten sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nach wie vor ungünstig. // 5. Geldpolitik Aufgrund seines Status gibt es im Kosovo keine Zentralbank und keine Geldpolitik. Die Bank- und Zahlungsverkehrsbehörde des Kosovo (BPK) nimmt verschiedene Funktionen einer Zentralbank wahr, darunter auch die Vorbereitung der Umstellung auf den Euro ab Januar 2002. // 6. Öffentliche Finanzen Die inländische Einnahmenbasis wurde mit der Zeit ausgeweitet, unter anderem durch die Einführung neuer Steuern und Maßnahmen zur Verbesserung der Steuererhebung. Die Aufteilung der Verantwortung nach vorbehaltenen und übertragenen Zuständigkeitsbereichen haben die Entwicklung zu einem Gesamthaushalt verhindert. // 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung Die Privatisierung staatlicher Unternehmen wird durch rechtliche Unsicherheiten behindert. Zuvor müssen noch einige staatliche Unternehmen eingetragen werden. Die KTA soll bei der Unternehmensreform und -privatisierung eine Schlüsselrolle übernehmen. // 8. Reform des Finanzsektors Innerhalb des regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmens der BPK haben die sieben zugelassenen Banken ein provinzweites Filialnetz geschaffen und bieten wesentliche Bankprodukte an. Die Zahl der bargeldlosen Zahlungen im Zahlungsverkehrssystem stieg. Es besteht ein regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Rahmen für das Versicherungswesen. 2. Makroökonomische Entwicklung Nach den zur Verfügung stehenden nach wie vor spärlichen Daten verlangsamte sich das reale Wachstum im Jahr 2002 auf etwa 7 % (gegenüber 11 % im Vorjahr). Dies war zum Teil auf die abnehmende internationale Präsenz und den Rückgang der Hilfen ausländischer Geber zurückzuführen. Es wird erwartet, dass das Wachstum weiter abnimmt und im Jahr 2003 rund 5 % erreicht. Der Wiederaufbau ist nach wie vor im Gange, die Landwirtschaft erholt sich, und der private Dienstleistungssektor boomt. Die hohe Arbeitslosigkeit (amtlichen Angaben zufolge liegt sie bei etwa 50 %) und das unzureichende soziale Sicherungssystem stellen nach wie vor eine große Herausforderung dar. Die Inflation ist den Schätzungen zufolge von 11 % im Jahr 2001 auf etwa 4 % im Jahr 2002 gesunken. Die schrittweise Rückführung der Zufluesse von Finanzhilfen und der internationalen Präsenz wird die Inflationsrate weiter sinken lassen. Die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen wurde verbessert, doch die öffentlichen Versorgungsbetriebe, insbesondere im Energiebereich, kranken noch immer an einer unzureichenden Versorgung, und der Grad der Kostendeckung ist nach wie vor gering. Die Lage im Energiesektor wurde durch einen Blitzschlag im Juli 2002 verschärft, durch den ein Kraftwerk schwer beschädigt wurde. Was die Infrastruktur anbelangt, ist zwar die Verbesserung der Straßenqualität offensichtlich, doch die Hauptverkehrsadern sind infolge der kontinuierlichen Nutzung durch schwere Fahrzeuge, einschließlich Militärfahrzeuge, in einem äußerst schlechten Zustand. Nahezu 100 % des Schienennetzes gelten als funktionsfähig, was sich in steigenden Passagierzahlen und Frachtvolumina widerspiegelt. Die Telekommunikation erfolgt weitgehend über das mobile Netz, doch die PTK (Post- und Telekommunikationsgesellschaft des Kosovo) arbeitet derzeit Investitionsprogramme für die Modernisierung des Festnetzes aus. Was den Haushalt für das Jahr 2002 angeht, haben das Wirtschaftswachstum, die Einführung moderner Steuern (z. B. Einkommensteuer und Gewinnsteuer) sowie die Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage zu einer weiteren Erhöhung der prognostizierten inländischen Haushaltseinnahmen beigetragen: Vorläufige Daten deuten darauf hin, dass sich die Einnahmen auf etwa 476 Mio. EUR beliefen und damit 15 % über der Schätzung bei der Halbjahresüberprüfung lagen. Diese positive Entwicklung ermöglichte eine Erhöhung der Haushaltsausgaben, die weitgehend für die Schaffung einer Verwaltungsstruktur aufgewendet wurden. Die Gesamtsumme der konsolidierten Staatsausgaben betrug im Jahr 2002 schätzungsweise 552 Mio. EUR und entspricht damit im Wesentlichen der Halbjahresüberprüfung. Aufgrund der besseren Entwicklung der Einnahmen wird das Gesamtdefizit vor Zuschüssen, einschließlich einmaliger Investitionsausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des akkumulierten Kassenmittelsaldos, auf 75 Mio. EUR gegenüber 134 Mio. EUR bei der Halbjahresüberprüfung geschätzt. Addiert man dazu die Ausgaben für das öffentliche Investitionsprogramm von schätzungsweise 378 Mio. EUR (im Vergleich zu den ursprünglich veranschlagten 411 Mio. EUR) erhält man den Gesamthaushalt des Kosovo (Kosovo Integrated Budget - KIB). Die Finanzierungslücke des KIB bleibt unverändert, da die Ausgaben für das öffentliche Investitionsprogramm vollständig aus Zuschüssen von Gebern finanziert werden. Das Kosovo verfolgt keine eigenständige Geld- oder Wechselkurspolitik, da seine De-facto-Währung die DEM war, die nach der erfolgreichen Umstellung Anfang 2002 vom Euro abgelöst wurde. Obwohl die bisher verzeichneten Wachstumskräfte schwächer werden, wird die Wirtschaftstätigkeit weiterhin durch den von Gebern finanzierten Wiederaufbau getragen, was sich in beträchtlichen offiziellen Transferleistungen und einem immensen Handelsbilanzdefizit niederschlägt. Trotz erster Anzeichen einer Verlagerung von Einzelhandelsaktivitäten hin zu anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten, einschließlich des verarbeitenden Gewerbes, ist die wirtschaftliche Erholung weiterhin zu schwach, um sich spürbar auf die Ausfuhren auszuwirken. Aufgrund der offiziellen Transferleistungen, Überweisungen und des Faktoreinkommens aus mit der Gebertätigkeit in Zusammenhang stehenden Arbeitsverhältnissen, wurde in der Leistungsbilanz in den vergangenen Jahren ein Überschuss ausgewiesen. 3. Strukturreformen Im Jahr 2002 führte die UNMIK ein auf drei Säulen beruhendes Rentensystem ein. Die erste Säule umfasst ein umlagefinanziertes System (einschließlich eines allgemeinen Leistungssystems für Personen, die im Rahmen des alten Rentensystems keine Beiträge geleistet haben). Als zweite Säule wurde ein auf der individuellen Kapitalisierung beruhendes System eingeführt, das auf Pflichtbeiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruht (gegenwärtig leisten beide Seiten einen Beitrag von jeweils 5 % des Lohns bzw. Gehalts). Die Beiträge werden über die Steuerverwaltung erhoben und an den Kosovo Pensions Savings Trust (KPST) überwiesen. Die dritte Säule setzt sich aus dem Zusatzrentenfonds für die Arbeitgeber und dem Zusatzrentenfonds für die Arbeitnehmer zusammen, die von zugelassenen Rentenversicherern angeboten werden. Gegenwärtig unterhalten die sieben von der Bank- und Zahlungsverkehrsbehörde des Kosovo (BPK) zugelassenen Geschäftsbanken insgesamt 122 Niederlassungen und kleinere Zweigstellen im gesamten Kosovo, auch in Gebieten, in denen ethnische Minderheiten leben. Darüber hinaus hat die BPK 17 Mikro-Finanzinstituten und 4 Wechselstuben Zulassungen erteilt. Die Gesamteinlagen des Bankensystems belaufen sich auf 434 Mio. EUR, die ausstehenden Darlehen an die Wirtschaft betragen 90 Mio. EUR bei Banken und 34 Mio. EUR bei Mikro-Finanzinstituten und sind damit im Vergleich zum Vorjahr um 164 % gestiegen. Im Versicherungssektor hat die BPK acht Gesellschaften eine Zulassung und einer Gesellschaft eine vorläufige Zulassung erteilt. Neben der Haftpflichtversicherung sind nun auch andere Versicherungsarten verfügbar. Drei Gesellschaften erhielten eine Genehmigung für sechs zusätzliche Versicherungszweige: Feuerversicherung, private Unfallversicherung, Bauversicherung (CAR), Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge, Haftpflicht für Manager und Angestellte sowie Berufshaftpflicht. Zwei Versicherungsvorschriften dienen als Grundlage für eine umfassende Investitionspolitik von Versicherungsgesellschaften. Mit Wirkung vom 1. Juli 2002 hatte die Kosovo-Treuhandanstalt (Kosovo Trust Agency - KTA), die formell Mitte Juni 2002 gegründet worden war, die Kontrolle über sämtliche staatlichen Unternehmen übernommen, die zuvor von unterschiedlichen Pfeilern der UN-Verwaltung wahrgenommen worden war. Die KTA wurde mit umfassenden Befugnissen ausgestattet: Treuhandvollmachten und -rechte, Verwaltung aller 55 staatlichen Unternehmen und rund 550 "Unternehmen in gesellschaftlichem Eigentum". Die KTA ist befugt, Unternehmensteile in neue Unternehmen auszugliedern (Ausgliederungskonzept), Unternehmen abzuwickeln und Konkursverfahren einzuleiten. Nur die Unternehmen in gesellschaftlichem Eigentum sollen privatisiert werden. Die KTA soll bei der Unternehmensreform und -privatisierung eine Schlüsselrolle übernehmen. Nach einem Jahr Vorbereitung hat das Privatisierungsteam der KTA die Kandidaten für eine Ausgliederung und Liquidation (12), eine Ausgliederung mit Fortführung der Geschäftstätigkeit (ca. 45) und die Abwicklung benannt. Die ungeklärte Frage der Bodennutzung steht offensichtlich kurz vor einer Lösung. Man geht davon aus, dass nur 20 % der Unternehmen in gesellschaftlichem Eigentum nach der Privatisierung als operative Einheit fortbestehen können. Die Privatisierungserlöse werden auf Treuhandkonten hinterlegt, bis mögliche Ansprüche reguliert sind. Die Prüfungen der staatlichen Unternehmen konnten nicht vor deren Übertragung an die KTA durchgeführt werden. Die Prüfungen der KEK (kosovarische Elektrizitätsgesellschaft), PTK (Post- und Telekommunikationsgesellschaft des Kosovo) und des Flughafens von Pristina werden gegenwärtig durchgeführt; in den nächsten 4-6 Monaten steht auch die Prüfung anderer Großunternehmen an. Die KTA erstellt gegenwärtig Pläne für die Umstrukturierung staatlicher Unternehmen, darunter auch für deren Eintragung. Derzeit wird eine Regelung umgesetzt, mit der ein Rechtsrahmen für den Energiesektor geschaffen wird. In den vergangenen 18 Monaten wurden bei der Schaffung des rechtlichen Rahmens im Handelsbereich nur dürftige Fortschritte erzielt. Obwohl einige Entwürfe von Rechtsvorschriften fertiggestellt und zur Verabschiedung eingereicht wurden, wurden die Fortschritte im legislativen Bereich durch die Vorbereitung der Wahlen vom November 2001 und durch die nachfolgenden Verzögerungen bei der Schaffung der vorläufigen Selbstverwaltungsinstitutionen ernsthaft beeinträchtigt. Gemäß dem Verfassungsrahmen ist die Gesetzgebung im Wirtschaftsbereich Bestandteil der übertragenen Zuständigkeitsbereiche; daher wird die Kosovo-Versammlung mit deren Verabschiedung befasst. 4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe Nach der Bereitstellung einer ersten Sonderfinanzhilfe in Form von Zuschüssen in Höhe von 35 Mio. EUR im Jahr 2000 als Teil eines größeren Finanzhilfepakets der Gemeinschaft von 360 Mio. EUR, wurde im Juni 2001 (2001/511/EG) ein weiterer Zuschuss von bis zu 30 Mio. EUR genehmigt. Mit diesem Zuschuss sollte die Finanzlage im Kosovo verbessert, die Errichtung und Fortführung grundlegender Verwaltungsfunktionen erleichtert und die Entwicklung gesunder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen unterstützt werden. Diese Mittel wurden in enger Verbindung mit den Internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere IWF und Weltbank, im Rahmen von Arbeitskontakten als auch von regelmäßigen Sitzungen der Lenkungsgruppe auf Arbeitsebene, die die wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen im Kosovo beobachtet, bereitgestellt. (Aufgrund seines gegenwärtigen Status erhält das Kosovo keinerlei Hilfen im Rahmen der konventionellen Programme des IWF oder der Weltbank.) Nach der Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding (MoU) zwischen der UNMIK und der Gemeinschaft wurde Mitte September eine erste Tranche von 15 Mio. EUR ausgezahlt. Die Freigabe der zweiten Tranche setzt eine zufriedenstellende Erfuellung der im MoU festgelegten wirtschaftspolitischen Auflagen voraus. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Finanz- und des privaten Sektors, die Erhebung makroökonomischer Daten sowie, und dies ist die wichtigste Auflage, die weitere Entwicklung der Einnahmenbasis mit dem Ziel der Verfolgung einer umsichtigen Haushaltspolitik. Nach einem ersten Besuch im November 2001 reiste im Juni 2002 eine weitere Delegation der Kommission in das Kosovo, um die Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung der Auflagen für die Freigabe der zweiten Tranche dieser Finanzhilfe zu überprüfen. Auf der Grundlage der weitgehend zufriedenstellenden Erfuellung der Auflagen und des im Rahmen des Treffens zur Koordinierung der Geber am 5. November 2002 ermittelten weiteren Bedarfs wurde im Dezember 2002 die zweite Tranche in Höhe von 15 Mio. EUR ausgezahlt. XI. TADSCHIKISTAN 1. Zusammenfassung Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Tadschikistans verlief im Jahr 2002 weiterhin relativ robust mit einer geschätzten realen BIP-Wachstumsrate von 9,1 % (10,2 % im Jahr 2001). Die Aluminiumproduktion setzte ihren Wachstumstrend fort, und auch die Baumwollernte fiel gut aus. Ende 2002 betrug die Verbraucherpreisinflation 14,5 % (12,5 % Ende 2001). Die Leistungsbilanzposition verbesserte sich im Jahr 2002 erheblich. Das Defizit verringerte sich auf etwa 4,2 % des BIP (7,2 % im Jahr 2001). Nach einer Verlangsamung des Privatisierungsprozesses im Jahr 2001 nahm das Privatisierungstempo im Jahr 2002 im Bau-, Verkehrs- und Handelssektor sowie in der Leichtindustrie zu. Im Juli 2002 wurde eine neue zweijährige Privatisierungsstrategie gebilligt, bei der der Schwerpunkt erneut auf Großunternehmen gelegt wurde. Im Banksektor hatten verschiedene Banken Probleme bei der Erfuellung der neuen Aufsichtsregeln. Im Dezember 2002 billigte das IWF-Exekutivdirektorium zur Unterstützung des Wirtschaftsprogramms der Regierung eine dreijährige Vereinbarung im Rahmen der PRGF über einen insgesamt verfügbaren Betrag von 65 Mio. SZR (etwa 87 Mio. USD). Eine Delegation der Kommission schloss im Juni 2002 eine Überprüfung der Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft in Duschanbe positiv ab. Die Auszahlung der Zuschusstranche von 7 Mio. EUR erfolgte Anfang 2003 nach der Billigung der neuen Vereinbarung im Rahmen der PRGF mit Tadschikistan durch den IWF und einer vorzeitigen Rückzahlung von 8 Mio. EUR durch die tadschikische Regierung an die Gemeinschaft. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick // 1. Preisfreigabe Die meisten Preise sind freigegeben (mit Ausnahme der öffentlichen Versorgungsleistungen). // 2. Handelsliberalisierung Relativ liberales Handelssystem, jedoch mit weiterhin bestehenden nicht-tarifären Handelshemmnissen. Die Einfuhrzölle wurden im Mai 2002 auf 5 % vereinheitlicht. Tadschikistan hat einen Antrag auf Mitgliedschaft in der WTO gestellt (seit Juli 2001 Beobachterstatus). Die Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisische Republik und Tadschikistan) zielt auf die Förderung der regionalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit ab. // 3. Wechselkurssystem Relativ liberales Wechselkurssystem. Der amtliche Wechselkurs wurde im Juli 2000 mit dem Marktkurs zusammengeführt, als ein Devisenhandel zwischen Banken eingerichtet wurde. Seit Oktober 2000 gibt es eine neue Währung, den Somoni. Kontrolliertes Floaten des Somoni. // 4. Ausländische Direktinvestitionen Geringe ausländische Direktinvestitionen aufgrund eines hohen Länderrisikos trotz eines relativ liberalen Rechtssystems. Keine gesetzliche Beschränkung für ausländische Direktinvestitionen oder ausländischen Aktienbesitz, keine Beschränkungen für die Rückführung von Gewinnen und Kapital. Die ADI-Zufluesse betrugen im Jahr 2001 0,9 % des BIP. // 5. Geldpolitik Die Unabhängigkeit der Nationalbank wird durch das Gesetz angemessen gewährleistet, doch in der Praxis stand sie im Hinblick auf die Gewährung gelenkter Kredite unter Druck. // 6. Öffentliche Finanzen Die Gesamthaushaltseinnahmen (einschl. Zuschüsse) betrugen 2002 etwa 16 % des BIP, die Steuereinnahmen etwa 15 % des BIP, die laufenden Ausgaben etwa 14,5% des BIP. Die Ausgaben für öffentliche Investitionsprojekte belaufen sich auf etwa 2,8 % des BIP. // 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung Die Privatisierung kleinerer Unternehmen ist weitgehend abgeschlossen. Etwa 40 % der mittleren und großen Unternehmen wurden privatisiert. Die Landreform verlangsamte sich seit dem Jahr 2000 aufgrund der Einmischung lokaler Verwaltungen. Etwa die Hälfte der landwirtschaftlichen Anbauflächen befindet sich im Rahmen langfristiger Pachtverträge in privater Hand. // 8. Reform des Finanzsektors In jüngerer Zeit deutliche Fortschritte bei der Verbesserung der Bankenaufsicht und -regulierung. Umstrukturierungsabkommen zwischen der NBT und den vier wichtigsten Banken. Kreditvergabe an Insider und die Nichteinziehung von Darlehen sind weiterhin verbreitet. Das Vertrauen in das System ist nach wie vor gering, und die Mobilisierung von Ersparnissen ist weiterhin begrenzt (Bankeinlagen unter 4 % des BIP). 2. Makroökonomische Entwicklung Das reale BIP-Wachstum Tadschikistans wird für das Jahr 2002 auf 9,1 % veranschlagt (gegenüber 10,2 % im Jahr 2001). Die landwirtschaftliche Produktion nahm um 15 % zu, die Industrieproduktion, getragen vom Aluminiumsektor, um 8,2 %. Nach einer rückläufigen Entwicklung der monatlichen Inflationsraten in der ersten Jahreshälfte führte ein rascher Anstieg der Geldreserven im dritten Quartal zu einem sprunghaften Anstieg der Inflation, als die Nationalbank von Tadschikistan entgegen ihren früheren politischen Ankündigungen dem Baumwollsektor gelenkte Kredite gewährte. Die Verbraucherpreisinflation lag daher am Jahresende bei etwa 14,5 % (gegenüber 12,5 % Ende 2001), wobei der höchste Anstieg bei den Lebensmittelpreisen verzeichnet wurde. Die Nationalbank von Tadschikistan operiert mit einem System des kontrollierten Floatens, das eine nominale und reale Abwertung des Somonis ermöglicht. Im Jahr 2002 wertete der Somoni gegenüber dem USD um etwa 15 % ab, und zwar größtenteils nach der Zielabweichung in der Geldpolitik im dritten Quartal. Der finanzpolitische Kurs erfuhr im Jahr 2002 eine leicht negative Wende, als das Defizit 1 % des BIP (0,1 % im Jahr 2001) erreichte. Gründe dafür waren die erhöhten Ausgaben für öffentliche Lohn- und Gehaltszahlungen, die Senkung der Steuersätze für den Baumwollverkauf und der Einkommensteuersätze im Rahmen einer größeren, mit dem IWF vereinbarten Steuerreform. Im Jahr 2002 war das öffentliche Investitionsprogramm, das durch vergünstigte ausländische Kredite finanziert wurde, noch nicht in im gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo erfasst. Unter Berücksichtigung dieses Investitionsprogramms im Haushalt beläuft sich das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit auf etwa 3 % des BIP. Bedingt durch eine gute Baumwollernte und eine Steigerung der Aluminiumproduktion nahmen die Ausfuhren um 13 % zu, während die Einfuhren lediglich um 4,4 % stiegen; dies führte im Jahr 2002 zu einem Überschuss in der Handelsbilanz. Auf den Aluminiumsektor entfielen nahezu 55 % der Gesamtausfuhren. Das Leistungsbilanzdefizit ist im Jahr 2002 schätzungsweise auf etwa 4,2 % gesunken (gegenüber 7,2 % im Jahr 2002). Ohne Transferleistungen beträgt das Leistungsbilanzdefizit schätzungsweise etwa 12 % des BIP (15,3 % im Jahr 2001). Im Dezember 2002 schloss Tadschikistan mit Russland eine Umschuldungsvereinbarung über die ausstehenden Verbindlichkeiten, die auch einen partiellen Schuldenerlass vorsah. Die Vereinbarung trug zur Senkung der tadschikischen Auslandsverschuldung von 1,02 Mrd. USD (98 % des BIP) Ende 2001 auf 985 Mio. USD (88 % des BIP) Ende des vergangenen Jahres bei. Der Schuldendienst stellte im Jahr 2002 eine hohe Belastung für das Land dar und belief sich auf über 40 % der Haushaltseinnahmen. Die internationalen Bruttowährungsreserven der Nationalbank nahmen im Laufe des Jahres 2002 zu und deckten zum Jahresende den Einfuhrbedarf von 2,3 Monaten (Ende 2001 1,9 Monate). Im ersten Halbjahr 2002 führte Tadschikistan ein von IWF-Mitarbeitern überwachtes Programm zur Stärkung des Engagements für wirtschaftliche Reformen durch. Im Jahr 2002 verabschiedete die tadschikische Regierung das Strategiepapier zur Armutsbekämpfung (PRSP). Im Dezember 2002 billigte der IWF-Exekutivausschuss im Rahmen der Fazilität für Wachstum und Armutsbekämpfung eine neue Vereinbarung für die Republik Tadschikistan, um das Wirtschaftsprogramm der Regierung bis September 2005 zu unterstützen. Tadschikistan konnte zudem bis Ende 2002 im Rahmen der Vereinbarung 8 Mio. SZR (etwa 11 Mio. USD) erhalten. 3. Strukturreformen Aufgrund des Bürgerkriegs nach der Unabhängigkeit Tadschikistans begannen ernsthafte Strukturreformen erst nach 1997. Obwohl privater Landbesitz laut Verfassung verboten ist, zeitigten die Umstrukturierung staatlicher und kollektiver landwirtschaftlicher Betriebe sowie die Ausgabe von Bodennutzungsrechten positive Ergebnisse, wobei die Erträge die der staatlichen Betriebe um das 2-3fache übertrafen. Insbesondere die Erträge von Rohbaumwolle stiegen im Zeitraum 2000-2002 an. Im Jahr 2002 senkte die Regierung die Gebühren für die Eintragung von Grundbesitz und die landwirtschaftlichen Steuern in drei Pilotbezirken, um auf diese Weise den Reformprozess zu fördern. Es wird geschätzt, dass etwa die Hälfte der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche gegenwärtig in Privatbesitz ist. Die Regierung beabsichtigt, die verbleibenden staatlichen landwirtschaftlichen Betriebe (etwa 220) bis zum Jahr 2005 zu privatisieren. Die Privatisierung mittlerer und großer Unternehmen ist, wenn auch langsam, vorangekommen. Bis Ende 2002 wurden etwa 40 % aller Unternehmen an den privaten Sektor veräußert. Die Regierung verabschiedete im Juli 2002 eine neue Privatisierungsstrategie für die nächsten Jahre. In der Leichtindustrie gab es Anzeichen für Produktivitätsgewinne infolge der Privatisierung, während die Industrieproduktion insgesamt nach wie vor von der staatlichen Aluminiumschmelze TADAZ dominiert wird. Im Juni 2002 unterzeichneten die Regierung und die Weltbank einen Plan, um TADAZ in ein privates Management zu überführen. Die EBWE kam auf der Grundlage von Unternehmensbefragungen zu dem Ergebnis, dass die durchschnittliche "Bestechungssteuer" schätzungsweise etwa 2,6 % des gesamten Jahresumsatzes der Unternehmen ausmacht. Derselben Befragung zufolge beläuft sich der Anteil der Unternehmen, die häufig Schmiergelder bezahlen, auf 35,1 %. Das quasi-fiskalische Defizit im Energiesektor wird auf 5-6 % geschätzt und muss von der Regierung noch in Angriff genommen werden. Tadschikistan hat den höchsten Energieverbrauch in der GUS, was zum Teil auf seine Aluminiumproduktion zurückzuführen ist. Die Regierung hat Maßnahmen im Gassektor eingeleitet, um zu verhindern, dass weitere Zahlungsrückstände auflaufen. Im April 2002 verabschiedete das Parlament ein neues Telekommunikationsgesetz, mit dem eine Regulierungsbehörde für diesen Sektor geschaffen und eine Tarifreform in die Wege geleitet wurde. Die Konsolidierung des Banksektors durch Fusionen und möglicherweise auch durch die Schließung einiger Banken steht noch aus. Die Aufsichtsregeln wurden zwar verschärft, doch die Nichterfuellung der Mindestkapitalanforderung von 1,5 Mio. USD durch bestehende Banken wird bisher von der Nationalbank von Tadschikistan nicht geahndet. Mitte 2002 erfuellten 9 von 14 Banken nicht die Mindestanforderungen. Die Umstrukturierungspläne für die zwei größten Banken (Agroinvestbank und die staatliche Amonatbank) wurden im Jahr 2002 abgeschlossen, und es wird eine Trennung der Nichtbank-Funktionen vom eigentlichen Privatkundengeschäft geplant. Tadschikistan hat das Strategiepapier zur Armutsbekämpfung (PRSP) fertiggestellt, das von der IDA und dem IWF im Dezember 2002 gebilligt wurde. Im Rahmen des PRSP wird ein sektorübergreifendes Konzept zur Armutsbekämpfung bereitgestellt, doch angesichts der Tatsache, dass drei Viertel der Bevölkerung in ländlichen Gebieten leben, wird den politischen Maßnahmen im Agrarsektor eine Schlüsselrolle zukommen. Bei der Zuweisung der knappen Haushaltsmittel wird der Steigerung der Ausgaben im Sozialbereich Vorrang eingeräumt werden. 4. Durchführung der Finanzhilfe Tadschikistan hat ein Finanzhilfepaket erhalten, das aus einem Darlehen von 60 Mio. EUR (ausgezahlt im März 2001) und einem Zuschuss von insgesamt maximal 35 Mio. EUR besteht, der bis 2004 sukzessive in jährlichen Tranchen ausgezahlt werden soll. Eine Delegation der Kommission bewertete im Juni 2002 die im Hinblick auf die Erfuellung der an die dritte Zuschusstranche geknüpften Auflagen erzielten Fortschritte. Da Tadschikistan bei den Strukturreformen befriedigende Fortschritte (insbesondere durch die Verbesserung des Steuersystems, den Privatisierungsprozess und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Bankensektors) erzielte, wurde die Auszahlung des maximalen Jahresbetrags von 7 Mio. EUR vorgeschlagen. Die Auszahlung wurde jedoch an die Auflage geknüpft, dass sich Tadschikistan mit dem IWF auf eine neue Vereinbarung im Rahmen der PRGF einigte. Nach Genehmigung der neuen Vereinbarung durch den IWF-Exekutivausschuss im Dezember 2002 wurde die Zuschusstranche Anfang 2003 ausgezahlt, nachdem Tadschikistan zuvor seine Nettoschuldnerposition gegenüber der Gemeinschaft wie vereinbart um 8 Mio. EUR zurückgeführt hatte. Damit wurden die ausstehenden Schulden Tadschikistans gegenüber der Gemeinschaft von 52 Mio. EUR Ende 2002 auf 44 Mio. EUR im Januar 2003 reduziert. Die Kommissionsdienststellen erzielten ferner mit der tadschikischen Regierung eine Einigung über die strukturpolitischen Auflagen für die Auszahlung der Zuschusstranche im Jahr 2003 (in Höhe von maximal 7 Mio. EUR). Die spezifischen Auflagen wurden in denselben Bereichen festgelegt wie im Vorjahr (u. a. Steuererhebung, Reform des Energiesektors und Reform des Finanzsektors) und stehen im Einklang mit dem politischen Kurs, den die Regierung im Rahmen des Strategiepapiers zur Armutsbekämpfung verfolgt. XII. UKRAINE 1. Zusammenfassung Im Jahr 2002 verzeichnete die Ukraine weiterhin eine insgesamt zufriedenstellende gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Das BIP-Wachstum verlangsamte sich im Vergleich zur außergewöhnlich hohen Rate von 9,1 % des Jahres 2001, blieb jedoch mit 4,1 % beachtlich. Die Inflation ging überraschenderweise weiter zurück, und die Verbraucherpreise fielen sogar um 0,6 %. Trotz der Verlangsamung des Wirtschaftswachstums blieb die öffentliche Finanzlage unter Kontrolle, obwohl dies teilweise mit der Anhäufung von zusätzlichen Zahlungsrückständen bei der MwSt-Rückerstattung einherging. Die Außenhandelsbilanz der Ukraine hat sich ebenfalls erheblich verbessert. Die Leistungsbilanz wies auch im Jahr 2002 einen Überschuss auf. Nach einer drastischen Abwertung zwischen Juli 1999 und Januar 2000 blieb die Griwna nominal relativ stabil, und bei den amtlichen Währungsreserven ist seit dem Frühjahr 2000 ein Aufwärtstrend zu verzeichnen. Zudem erlangte die Ukraine Anfang Dezember 2002 mit der Begebung eines staatlichen Eurobonds über 399 Mio. USD erneut Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten. Die ADI-Zufluesse sind jedoch nach wie vor gering. Die Durchführung der Strukturreformen hat im Jahr 2002 erheblich an Schwung verloren, was zum Teil durch ein instabiles politisches Umfeld bedingt ist. Während im Finanzsektor und im Handelsbereich einige positive Maßnahmen ergriffen wurden, waren die Fortschritte bei der Privatisierung von Großunternehmen und des Energiesektors weiterhin enttäuschend. Die Erweiterte Fondsfazilität (EFF) des IWF lief im September 2002 aus, und bei den Verhandlungen über ein Programm, das durch eine vorsorgliche Bereitschaftskreditvereinbarung (SBA) unterstützt werden könnte, wurden bisher keine ausreichenden Fortschritte erzielt. Im Juli 2002 fasste der Rat den Beschluss, der Ukraine eine neue Finanzhilfe in Höhe von maximal 110 Mio. EUR zu gewähren und den nicht ausgezahlten Teil der Darlehensfazilität des Jahres 1998 zu streichen. Die Gespräche über die Auflagen für die neue Fazilität wurden jedoch aufgrund der Unterbrechung der EEF und schleppender Verhandlungsführung über eine anschließende IWF-Vereinbarungen verzögert. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick // 1. Preisfreigabe Die meisten Preise sind freigegeben worden. Die Tarife für kommunale Dienstleistungen (z. B. Gas, Strom, Heizung und Mieten) werden staatlich kontrolliert und sind im Allgemeinen nicht kostendeckend. // 2. Handelsliberalisierung Keine mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen, mit wenigen Ausnahmen (Gesundheits- und Sicherheitsaspekte). Der handelsgewichtete durchschnittliche Einfuhrzoll lag Mitte 1999 bei 7 %. Im Juli 1999 wurde für sechs Monate eine einheitliche Einfuhrergänzungsabgabe von 2 % eingeführt. Nur wenige Ausfuhrbeschränkungen (z. B. Ausfuhrabgaben auf Sonnenblumenkerne, Tierhäute und Metallschrott) bestehen weiterhin. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU trat am 1. März 1998 in Kraft. // 3. Wechselkurssystem Volle Konvertierbarkeit von Leistungsbilanztransaktionen (Artikel VIII der IWF-Satzung) seit September 1996. In der Zeit von September 1998 bis August 1999 wurden zur Verteidigung der Währung gewisse Devisenbeschränkungen für Leistungsbilanztransaktionen wiedereingeführt. // 4. Ausländische Direktinvestitionen Steuererleichterungen für bestimmte Investitionen in Höhe von mindestens 20 % des Unternehmenskapitals sowie für Investitionen von mehr als 100 Mio. USD in der Automobilindustrie. Die ADI-Zufluesse sind pro Kopf immer noch sehr gering (2001 nur 748 Mio. USD oder 15,3 USD pro Kopf). // 5. Geldpolitik Hauptsächlich Einsatz indirekter geldpolitischer Instrumente. Zentralbankkredite an Geschäftsbanken werden hauptsächlich über die Lombard-Fazilität, Kreditauktionen und Wertpapierpensionsgeschäfte vergeben. // 6. Öffentliche Finanzen Die konsolidierten Ausgaben wurden von etwa 70 % im Jahr 1992 auf rund 37 % des BIP im Jahr 2001 zurückgeführt. Die Beschäftigtenzahlen im öffentlichen Dienst wurden zwischen 1994 und 1998 um 1 Mio. (auf 4,7 Mio.) gesenkt. Das konsolidierte Staatsdefizit wurde von 5,2 % des BIP 1997 auf 1,5 % des BIP 2001 zurückgeführt. Sozialversicherungsbeiträge, die Mehrwertsteuer und die Gewinnsteuer sind die Haupteinnahmequellen des Staates und machen zusammen etwa 70 % der gesamten Steuereinnahmen des Staatssektors aus. // 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung Die Privatisierung kleiner Unternehmen ist praktisch abgeschlossen. Durch eine Anfang 1995 eingeleitete Massenprivatisierung auf der Basis von Gutscheinen wurden über 9 500 Unternehmen privatisiert. Das Privatisierungsprogramm konzentriert sich nun auf die Großunternehmen, einschließlich der Energie- und Telekommunikationsfirmen. Ausländische oder strategische Investoren haben sich nur in begrenztem Maße engagiert. Nach Angaben der Regierung entfielen 1998 etwa 60 % der Industrieproduktion auf den Privatsektor. // 8. Reform des Finanzsektors Seit 1997 wurden erhebliche Anstrengungen zur Verstärkung der Bankenaufsicht und -regulierung unternommen. So wurden 1999-2000 ein neues Zentralbankgesetz und ein Gesetz über Bankgeschäfte erlassen, die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) und ein neues Berichtssystem für Banken eingeführt. Die meisten Banken befinden sich in Privateigentum. Nach wie vor ist das Bankensystem jedoch schwach, und einige der Großbanken sind in schlechter Verfassung. Einer dieser Banken wurde 2001 die Bankzulassung entzogen. Die Kapitalmärkte sind weiterhin unterentwickelt. 2. Makroökonomische Entwicklung Im Jahr 2002 verzeichnete die Ukraine weiterhin eine insgesamt zufriedenstellende gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Die Wirtschaft expandierte weiterhin mit einer relativ hohen Wachstumsrate, auch wenn diese von 9,1 % im Jahr 2001 auf 4,1 % im Jahr 2002 zurückging. Die jährliche Inflation, die bereits von 25 % im Jahr 2000 auf 6,1 % Prozent im Jahr 2001 gesunken war, wurde 2002 negativ, und der Verbraucherpreisindex fiel um 0,6 %. Diese beeindruckende Inflationsentwicklung spiegelt teilweise die umsichtige Geld- und Finanzpolitik sowie die relative Stärke des Wechselkurses wider. Sie ist jedoch auch auf die Verschiebung von Energiepreisanpassungen zurückzuführen, die nach wie vor von der Regierung kontrolliert werden. Die Notwendigkeit der Anpassung administrierter Preise und die vor kurzem durchgeführten kräftigen Erhöhungen von Löhnen und Gehältern sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor lassen einige Zweifel an der Nachhaltigkeit dieser günstigen Inflationsentwicklung aufkommen. Trotz der Verlangsamung des Wirtschaftswachstums gelang es der Regierung im Jahr 2002, den konsolidierten Haushalt mit einem kleinen Überschuss abzuschließen. Dies ist auf die Durchführung von Ausgabenkürzungen, aber auch auf die Anhäufung von zusätzlichen Zahlungsrückständen bei der MwSt-Rückerstattung zurückzuführen. Der Haushalt für das Jahr 2003 sieht ein konsolidiertes Defizit von etwa 1 % des BIP vor und beinhaltet damit erhebliche Mehrausgaben. Die Regierung beabsichtigt, 2003 ein neues Steuergesetz vom Parlament verabschieden zu lassen, mit dem einige Steuersätze gesenkt, die Zahl der Ausnahmeregelungen verringert und das Steuersystem gestrafft werden soll. In den letzten Jahren hat sich die Zahlungsbilanz erheblich verbessert. Die Leistungsbilanz hat seit 1999 einen Überschuss ausgewiesen. Der Überschuss wird im Jahr 2002 auf rund 3,5 % des BIP geschätzt und wurde durch hohe Einnahmen aus laufenden Transferleistungen und Dienstleistungen getragen. Die im April 2000 mit privaten Anleiheinhabern und im Juli 2001 mit dem Pariser Club vereinbarten Umschuldungsvereinbarungen haben zu einer erheblichen Entschärfung der Lage der Ukraine in Bezug auf ihre Schuldendienstverpflichtungen geführt; die amtlichen Währungsreserven stiegen weiter und erreichten Ende 2002 etwa 4,4 Mrd. USD, was dem Einfuhrbedarf von 2,5 Monaten entspricht. Zudem erhielt die Ukraine Anfang Dezember 2002 mit der Begebung eines staatlichen Eurobonds über 399 Mio. USD mit einer Laufzeit bis 2007 erneut Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten (der ihr seit der russischen Krise von 1998 verwehrt worden war). Die Regierung plant für 2003 die Begebung weiterer Eurobonds. Die ADI-Zufluesse sind jedoch enttäuschend gering. Ende 2002 entsprach die Auslandsverschuldung der Ukraine etwa 25 Prozent des BIP. Seit Januar 2000 hat die Ukraine ein frei schwankendes Wechselkurssystem. Seit der drastischen Abwertung im Jahr 1999 blieb die Griwna nominal bemerkenswert stabil. Infolge des bis letztes Jahr bestehenden starken Inflationsgefälles zwischen der Ukraine und ihren wichtigsten Handelspartnern stieg der reale Wechselkurs der Griwna erheblich an. Dennoch wird davon ausgegangen, dass sich der Wechselkurs weiterhin auf einem verhältnismäßig wettbewerbsfähigen Niveau bewegt. 3. Strukturreformen Die Fortschritte bei den Strukturreformen kamen im Jahr 2002 wesentlich langsamer voran, was teilweise auf das konfliktträchtige politische Umfeld und den politischen Stillstand im Zusammenhang mit den Parlamentswahlen im März und der Regierungsumbildung im November zurückzuführen war. In diesem Abschnitt wird die Entwicklung in den Reformbereichen überprüft, die hinsichtlich der an die EU-Finanzhilfe geknüpften Auflagen im Vordergrund stehen. Auf dem Gebiet der Privatisierung waren die im Jahr 2002 erzielten Fortschritte erneut enttäuschend; dies war teilweise auf die Unterbrechung der Privatisierung der regionalen Stromversorgungsunternehmen und einer erneuten Verzögerung bei der Privatisierung von Ukrtelecom, dem staatlichen Telekommunikationsmonopolisten, zurückzuführen. Mit lediglich etwa 600 Mio. Griwna fielen die Privatisierungserlöse wesentlich niedriger aus als im Haushalt für 2002 vorgesehen (5,83 Mrd. Griwna). Im Haushaltsplan für 2003 wird von einem beträchtlichen Anstieg der Privatisierungserlöse (auf 2,15 Mrd. Griwna) ausgegangen, es hat jedoch den Anschein, dass dieses Ziel angesichts der geringen Höhe der in den ersten beiden Monaten des Jahres erzielten Einnahmen (120 Mio. Griwna) und der Unsicherheiten hinsichtlich der Privatisierung einiger Schlüsselunternehmen nur schwer zu erreichen sein wird. Im Bereich der Reform des Finanzsektors hat die Regierung, unterstützt durch die technische Hilfe ausländischer Geber, weiterhin Maßnahmen zur Stärkung der Bankenaufsicht ergriffen. Zudem wurde Ende 2002 eine zentrale Regulierungsstelle für Nichtbanken eingerichtet. Bei einigen der größten Banken bestehen jedoch nach wie vor große Schwächen, insbesondere bei der staatlichen Sparbank und der UkrExport-Import-Bank. Im Rahmen der PAL-Operation mit der Weltbank (vgl. unten) unterzeichnete die Regierung im Juli 2002 ein Memorandum of Understanding über die Umstrukturierung der Sparbank. Dessen Durchführung liegt jedoch hinter dem Zeitplan. Ein weiterer Grund zur Sorge ist die Verabschiedung einer Regelung durch die Nationalbank der Ukraine im Sommer 2002, die es ihr erlaubt, Geschäftsbanken für die Finanzierung mittelfristiger Ausleihungen an bestimmte Sektoren oder Unternehmen Darlehen zum kurzfristigen Refinanzierungssatz zur Verfügung zu stellen [3]. [3] Diese Regelung, die vom IWF kritisiert wurde, beinhaltet eine implizite Subventionierung der Banken und eine indirekte Subventionierung der begünstigten Unternehmen. In der Energiewirtschaft setzte sich im Jahr 2002 die im Strom- und Gasversorgungsbereich im Vorjahr festgestellte Verbesserung der Inkassoquoten fort. Andererseits wurden bei der Privatisierung der regionalen Stromversorgungsunternehmen keine weiteren Fortschritte erzielt, da die Regierung auf der Notwendigkeit beharrte, vor dem Verkauf weiterer Unternehmen deren Schulden umzufinanzieren. Bei der Reform und Privatisierung des Gassektors, der weiterhin durch hohe staatliche Beteiligung, Konzentration und mangelnde Transparenz gekennzeichnet ist, wurden ebenfalls keine Fortschritte erzielt. Im Kernenergiesektor beantragte die Regierung im November 2001 die Neuverhandlung bestimmter Aspekte der Euratom- und EBWE-Darlehensverträge über das K2R4-Projekt, was zu einer weiteren Verzögerung der endgültigen Genehmigung dieses Projekts führte. Im Bereich der Handelsliberalisierung hat die Ukraine bei den WTO-Beitrittsverhandlungen erhebliche Fortschritte erzielt und einige wichtige Protokolle unterzeichnet. Die Ukraine ergriff auch Maßnahmen, um ihre Rechtsvorschriften über Rechte des geistigen Eigentums an die WTO-Anforderungen anzupassen und den Grad ihrer Umsetzung zu verbessern. Das im Juli 2002 verabschiedete neue Zollgesetz steht ebenfalls im Einklang mit den WTO-Regeln, und die technischen Normen werden mit denen der EU harmonisiert. Negativ festzustellen ist, dass die Ukraine im Dezember 2002 eine Ausfuhrabgabe auf Metallschrott eingeführt hat und weiterhin Ausfuhrabgaben auf Sonnenblumenkerne und Tierhäute erhebt. 4. Durchführung der Finanzhilfe Im Oktober 1998 gewährte der EU-Rat der Ukraine eine dritte Finanzhilfe von maximal 150 Mio. EUR [4]. Die erste Tranche (58 Mio. EUR) wurde im Juli 1999 ausgezahlt. Die Verhandlungen über die Bedingungen für die Freigabe der zweiten Tranche wurden jedoch aufgrund von Problemen mit der EEF des IWF unterbrochen. Am 12. Juli 2002 wurde ein Ratsbeschluss gefasst, mit dem diese neue Hilfe bewilligt (und der nicht ausgezahlte Teil der Darlehensfazilität aus dem Jahr 1998 gestrichen) wurde. Die neue Hilfe beträgt 110 Mio. EUR (einschließlich der aus der Maßnahme des Jahres 1998 verbleibenden 92 Mio. EUR); die Laufzeit ist länger als die der Maßnahme von 1998 (15 Jahre anstatt 10 Jahre), und der tilgungsfreie Zeitraum ist ebenfalls länger (10 Jahre statt 7 Jahre). Die Gespräche über die Auflagen für die neue Fazilität wurden jedoch aufgrund der Unterbrechung der EEF und schleppender Verhandlungsführung über eine anschließende IWF-Vereinbarungen verzögert. [4] Die erste und die zweite Finanzhilfeoperation in Höhe von 85 Mio. EUR bzw. 200 Mio. EUR wurden vom Rat im Dezember 1994 bzw. Oktober 1995 bewilligt. Im September 1998 bewilligte der IWF eine EFF für die Ukraine in Höhe von 2,2 Mrd. USD, die später auf 2,6 Mrd. USD aufgestockt wurde. Die EEF wurde seit ihrer Bewilligung mehrmals unterbrochen. Meinungsverschiedenheiten über die Finanzpolitik und die schleppenden Fortschritte bei den Strukturreformen führten im Januar 2002 zu einer weiteren Unterbrechung. Die EFF lief im September 2002 aus, die Regierung hat jedoch den Wunsch geäußert, sie durch eine vorsorgliche SBA zu ersetzen. Im Februar 2003 führte eine Delegation des IWF mit der Regierung in Kiew Gespräche über die Hauptpunkte eines Programms, das von einer solchen Vereinbarung unterstützt werden könnte. Während über bestimmte Themen, darunter ein umfassender Rahmen für die Geld- und Finanzpolitik sowie Maßnahmen zur Stärkung des Banksystems, eine Einigung erzielt wurde, gibt es weiterhin einige ungelöste Fragen. Dazu zählen insbesondere die Begleichung von Zahlungsrückständen bei der MwSt-Rückerstattung, die für den Zeitraum 2003-2004 geplante drastische Erhöhung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor sowie die mangelnde Transparenz bei der Rechnungsführung des nationalen Gasversorgungsunternehmens. Die Finanzierung durch die Weltbank konzentrierte sich auf die Reform des öffentlichen Sektors, die Sektoren Landwirtschaft und Energie, die Privatisierung und die Reform des Finanzsektors. Im Finanzsektor wurden seit 1996 drei Anpassungsmaßnahmen (EDAL I und II und FSAL) in Höhe von insgesamt 910 Mio. USD bewilligt. Im September 2001 genehmigte die Weltbank ein Anpassungsdarlehen (Programmatic Adjustment Loan - PAL) in Höhe von 250 Mio. USD, das in zwei Tranchen im September und Dezember desselben Jahres vollständig ausgezahlt wurde. Schwerpunkte dieser Maßnahme, die verschiedene Reformbereiche zum Gegenstand hat, sind Finanzdisziplin, Rechtsrahmen, Eigenverantwortung, finanzpolitische Transparenz und soziale Nachhaltigkeit. Eine zweite PAL-Maßnahme in gleicher Höhe und mit vergleichbaren Merkmalen ist in Vorbereitung. ANHANG >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>