Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen /* KOM/2003/0021 endg. */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen INHALT I. FINDEN KLEINUNTERNEHMEN GEHÖR? 1. Anhaltend hohe Priorität für Kleinunternehmen 2. Aufgeschlossenheit für die Belange der Kleinunternehmen 3. Voneinander lernen 4. Leistungsunterschiede verringern 5. Auf zentrale Bereiche konzentrieren 6. Verantwortung teilen II. DER AKTUELLE STAND UND DIE NÄCHSTEN SCHRITTE III. DIE ERZIELTEN FORTSCHRITTE Einleitung 1 Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative 2 Billigere und schnellere Neugründungen 3 Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften 4 Verfügbarkeit von Fertigkeiten 5 Verbesserung des Online-Zugangs 6 Bessere Nutzung des Binnenmarkts 7 Steuer- und Finanzwesen 8 Stärkung des technologischen Potenzials der Kleinunternehmen 9 Erfolgreiche Modelle für den elektronischen Handel und erstklassige Unterstützung für kleine Unternehmen 10 Stärkere und effizientere Vertretung der Interessen kleiner Unternehmen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten I. Finden Kleinunternehmen Gehör? 1. Anhaltend hohe Priorität für Kleinunternehmen In den zweieinhalb Jahren seit der Billigung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen durch die Staats- und Regierungschefs im Juni 2000 in Santa Maria da Feira [1] wurden ermutigende Fortschritte auf dem Weg zur Umsetzung ihrer Empfehlungen gemacht. Aber kommt die EU dem was sie sich mit der Charta verschrieben hat noch nach? [1] Anhang III der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Santa Maria da Feira vom 19. und 20. Juni 2000. In der Charta ist vorgesehen, dass die Kommission jährlich einen Bericht über ihre Umsetzung zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates vorlegt. Die Bestimmungen der Charta spiegeln den Grundsatz, ,zuerst in kleinen Dimensionen zu denken", wider und erkennen an, dass kleine Unternehmen das Rückgrat der europäischen Wirtschaft und der Schlüssel zu unserer Wettbewerbsfähigkeit sind. Deshalb stellt die Charta einen wesentlichen Aspekt bei der Erreichung der Lissabonner Zielsetzung dar, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Es ist von grundlegender Bedeutung, diesen Verpflichtungen treu zu bleiben. Die Konferenz der für KMU zuständigen Minister, die vom spanischen Vorsitz im Februar 2002 in Aranjuez veranstaltet wurde, trug wesentlich dazu bei, den Schwung aufrechtzuerhalten. Die Aufforderung des Europäische Rates von Barcelona [2] an die Mitgliedstaaten, die Umsetzung der Charta zu beschleunigen, verlieh diesem Prozess weitere Impulse. [2] Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Barcelona vom 15. und 16. März 2002, Randnummer 15. Der Einflussbereich der Charta weitet sich aus. Nach ihrer Billigung durch die Beitrittsländer im April 2002 in Maribor [3] ist die Charta zum Eckpfeiler der Politik für Kleinunternehmen im künftigen erweiterten Europa geworden. Es liegt an den Mitgliedstaaten, mit gutem Beispiel voranzugehen. [3] Die Fortschritte der Beitrittsländer werden im Bericht über die Durchführung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen in den Beitrittsländern (SEK(2003) ...) vom 21.1.2003 analysiert. Die meisten Maßnahmen führen nicht kurzfristig zu spürbaren Ergebnissen, und die Fortschritte in allen Bereichen lassen sich auf jährlicher Grundlage nicht vollständig beurteilen. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten nicht anstreben, jedes Jahr eine große Anzahl von jährlichen Maßnahmen zu starten. Die Konsolidierung und Verbesserung bestehender Aktionen ist ebenso wichtig. Verwaltungen können nicht alles auf einmal erledigen. Konzentrierte Bemühungen können zu echten Fortschritten führen. Das Aufbauen auf hervorragenden Leistungen und das Setzen von Schwerpunkten in jeweils nur einigen Bereiche ist besser, als ein Vorgehen nach dem Gießkannenprinzip. Freiwillig festgelegte quantitative Ziele für die Unternehmenspolitik können den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Aufmerksamkeit auf zentrale Fragen zu lenken und Fortschritte zu messen. Die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2002 angegebenen Ziele sind ein ermutigender Schritt in diese Richtung. [4] [4] ,Quantitative Ziele in der Unternehmenspolitik: Schritte zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon", SEK(2002) 1214 vom 7.11.2002. 2. Aufgeschlossenheit für die Belange der Kleinunternehmen Im letzten Bericht über die Umsetzung der Charta [5] wurde die Notwendigkeit einer stärkeren Vertretung der Interessen kleiner Unternehmen betont. Ferner wurde darin hervorgehoben, dass Regierungen, wenn sie das Gebot, zuerst in kleinen Dimensionen zu denken, nicht beherzigen, unter Umständen die Belange der Kleinen überhaupt nicht berücksichtigen. [5] Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen, KOM(2002) 68 endgültig vom 6.2.2002. Finden also Kleinunternehmen Gehör? Die Antwort lautet ,ja". Es gibt in Mitgliedstaaten wie Dänemark, Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich einige beeindruckende Maßnahmen, die anderen Ländern Anregungen bieten könnten. Es besteht allerdings noch immer eine Trennlinie zwischen den wenigen Mitgliedstaaten, die Kleinunternehmen systematisch bei der Gestaltung der Rechtsvorschriften und der Politik konsultieren, und denjenigen, die dies unterlassen. Mehrere Mitgliedstaaten geben Kleinunternehmen noch immer keine Gelegenheit, ihre Interessen zu vertreten. In diesem Bereich wurden im letzten Jahr sehr geringe Fortschritte gemacht. Wie sollen die Mitgliedstaaten zuerst in kleinem Maßstab denken, wenn sie den Kleinunternehmen nicht zuhören? Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen in Europa sind Kleinbetriebe. Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen zunächst mit Kleinunternehmen sprechen, damit sie in kleinen Dimensionen denken können. Andernfalls verhallt die Stimme des Großteils der europäischen Unternehmen ungehört. Die Kommission hat sich dem Grundsatz verschrieben, alle Betroffenen schon frühzeitig in die Gestaltung der Rechtsvorschriften und der Politik einzubeziehen. 3. Voneinander lernen Die Mitgliedstaaten berücksichtigen immer mehr Lösungen, die in anderen Ländern Europas gefunden wurden. Dieser Bericht zeigt, dass die Mitgliedstaaten beginnen, voneinander zu lernen und bewährte Verfahren auszutauschen. In einer steigenden Anzahl von Mitgliedstaaten zeigt sich der Einfluss von Ideen aus anderen Ländern auf die Gestaltung nationaler politischer Maßnahmen spürbar. Dies ist ein echter Fortschritt. Schweden erarbeitete beispielsweise ein Kreditgarantieprogramm für KMU, das sich an Verfahren anlehnt, die in den Niederlanden und Finnland entwickelt wurden. Belgien ließ sich durch die Cluster-Politik von Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Österreich inspirieren. Dänemark entwickelte aufgrund der Ergebnisse eines Best-Projekts eine Website für die Online-Eintragung von Unternehmen. Dieser sich abzeichnende Trend sollte weiter gefördert werden. Die Kommission treibt diesen Prozess des Lernens von bewährten Verfahren, der nun erste Früchte trägt, weiterhin voran. 4. Leistungsunterschiede verringern Durch den Austausch von bewährten Verfahren können große Leistungsunterschiede in Europa am besten verringert werden. Kleinunternehmen sollten überall in der EU ein günstiges Umfeld vorfinden. Die Mitgliedstaaten beginnen nun zwar, voneinander zu lernen, aber die Leistungen in der EU fallen weiterhin unterschiedlich aus. Werden die Besten noch besser, während die Schlechteren auf der Stelle treten? Die Online-Eintragung von Unternehmen zum Beispiel ist in einigen Mitgliedstaaten bereits möglich, während andere noch mit langwierigen und komplexen Gründungsverfahren zu kämpfen haben. Einige Mitgliedstaaten bieten Kleinunternehmen die Möglichkeit, verschiedene Verpflichtungen online zu erfuellen, aber andere beginnen erst jetzt damit, Formulare elektronisch zugänglich zu machen. 5. Auf zentrale Bereiche konzentrieren Ausbildung und bessere Vorschriften sind zweifellos zwei Bereiche, in denen die Regierungen ihre Bemühungen erheblich intensiviert haben. Dieser Bericht enthält zahlreiche Beispiele für Fortschritte. In der Charta wird betont, dass der Unternehmergeist schon von klein auf bei der Jugend gefördert werden muss. Vor einem Jahr berichteten nur zwei Mitgliedstaaten über Initiativen zur Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten in Grundschulen. Heute führen mindestens fünf Länder Maßnahmen in Grundschulen durch und weitere sind in Vorbereitung. Mehrere neue Maßnahmen für Sekundarschulen sind angelaufen. Europa steht endlich knapp davor, unternehmerisch zu werden. Die nationalen Regierungen sowie die Kommission haben sich einer Verringerung der Belastungen der Unternehmen verschrieben. Die Mitgliedstaaten berichten über eine Vielzahl verschiedener rechtlicher Maßnahmen, die von der Konsolidierung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften bis zur Entwicklung von Systemen zur Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften reichen. Mit dem neuen Aktionsplan zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds konzentriert sich auch die Kommission auf diesen Bereich. 6. Verantwortung teilen Das Europäische Parlament hat festgestellt, dass ,die Verantwortung für die Umsetzung nahezu aller Aktionspunkte der Europäischen Charta ... bei den Mitgliedstaaten liegt" [6]. Das Umfeld, in dem Kleinunternehmen arbeiten, liegt in der Tat zum Großteil im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Daher werden in diesem Bericht vor allem Schlussfolgerungen zu den Fortschritten der Mitgliedstaaten gezogen, aber auch Fortschritte seitens der Kommission [7] aufgezeigt. [6] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. März 2002 zum Ergebnis der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona. [7] Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen der Kommission sind in dem Bericht ,Ein unternehmerisches Europa schaffen: Die Aktivitäten der Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)", SEK(2003) ... enthalten, der den vorliegenden Bericht ergänzt. Wirtschaftsverbände werden immer stärker in den Prozess zur Umsetzung der Charta eingebunden. Ihnen kommt beim Aufzeigen der wahren Probleme, bei der Beurteilung der Auswirkungen von Maßnahmen und bei der Verbreitung bewährter Verfahren eine bedeutende Rolle zu. Die Einbeziehung von mehr Ländern und Akteuren in diesen Prozess erfordert systematische Bemühungen und den Aufbau von Synergieeffekten. Die Kommission hat sich der Bewältigung dieser Herausforderung verschrieben. Das Engagement des Europäische Parlaments und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Gewährleistung der vollständigen Umsetzung der Charta hat wesentlich dazu beigetragen, dass Kleinunternehmen weiterhin Priorität genießen. Die Kommission hat zwei Entschließungen des Parlaments zur Kenntnis genommen, in denen der Rat aufgefordert wurde, der Charta ,Gesetzeskraft" zu verleihen. [8] Die meisten Bereiche der Charta fallen jedoch in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Charta selbst ist Teil des ,offenen Koordinierungsverfahrens" für die Politik der Mitgliedstaaten, mit dem einer Forderung des Europäischen Rates von Lissabon entsprochen wurde. [8] Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission ,Zu den Verpflichtungen stehen und den Reformprozess beschleunigen" vom 13.6.2002 und Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Bericht der Kommission ,Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung" vom 10.10.2002. Das Europäische Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss [9] haben ferner einen neuen mehrjährigen Aktionsplan zur Umsetzung der Charta angeregt. Die Kommission hat sich voll und ganz der Erfuellung ihrer wichtigsten Aufgabe im Rahmen der Charta verschrieben: der engen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um sie bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kleinunternehmen zu unterstützen. Zu diesem Zweck hat die Kommission ein breites Spektrum an politischen Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative und seine Finanzinstrumente, die mit den Zielen der Charta sehr eng zusammenhängen. Darüber hinaus setzt die Kommission die Befugnisse, die ihr der Vertrag verleiht, zur Verbesserung der Rechtsvorschriften der EU ein. [9] Zweite Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Europäischen Charta für Kleinunternehmen, 28. November 2001. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Bemühungen und des bewährten Prozesses zur Umsetzung der Charta wird nun mit dem Grünbuch der Kommission zum Thema Unternehmergeist eine umfassendere Debatte eingeleitet, in der erörtert wird, wie man in Europa mehr Unternehmer ,produzieren" und das Wachstum von Firmen ankurbeln kann. Die Folgemaßnahmen zum Grünbuch sollten zur Erreichung der Ziele der Europäischen Charta für Kleinunternehmen beitragen. *** Das vorliegende Dokument soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen geben, die im letzten Jahr von den Mitgliedstaaten, Norwegen und der Kommission zur Umsetzung der Charta ergriffen wurden. Dabei wird versucht, Stärken und Schwächen in der ganzen Europäischen Union aufzuzeigen, vielversprechende nationale Maßnahmen hervorzuheben und Empfehlungen für künftige Aktionen abzugeben. Ziel dieses Berichts ist es, den Prozess in Schwung zu halten sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren unter den Mitgliedstaaten zu fördern. II. Der aktuelle Stand und die nächsten Schritte Die Fortschritte, die seit dem Bericht aus dem Vorjahr gemacht wurden, sind ermutigend. Der zunehmende Austausch bewährter Verfahren unter den Mitgliedstaaten ist an sich schon eine Erfolgsgeschichte. Allerdings muss das Tempo der Reformen gesteigert werden. In dieser Hinsicht werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, sich auf die Konsolidierung und Verbesserung bestehender Maßnahmen zu konzentrieren, anstatt jedes Jahr eine große Anzahl von Initiativen zu starten. Auch wenn es schwierig ist, den Fortschritt in allen Bereichen auf jährlicher Basis zu beurteilen, werden die wichtigsten Trends nachstehend erläutert. Dieser Überblick sowie die detaillierten Beschreibungen in Teil III geben das Bild wieder, das sich die Kommission anhand der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen von der Lage gemacht hat. 1. Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative Die Mitgliedstaaten erkennen immer mehr die Notwendigkeit, unternehmerische Initiative in der Ausbildung zu fördern, und haben in diesem Bereich eine beträchtliche Anzahl von Initiativen ergriffen. Irland, Finnland, Schweden, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben auf die Empfehlungen des vorjährigen Berichts hin neue Maßnahmen zur Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten in Grundschulen erarbeitet. Länder wie Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Luxemburg, Schweden und das Vereinigte Königreich haben ihre Bemühungen in Sekundarschulen intensiviert. Die tatsächlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen sind allerdings schwer abzuschätzen. Die Mitgliedstaaten werden eindringlich aufgefordert, weitere Aktionen zur Förderung unternehmerischer Fähigkeiten in Grund- und Sekundarschulen durchzuführen. Die Maßnahmen, die in diesem Bericht aufgezeigt und die im Best-Projekt über Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative analysiert werden, sollten Anregungen dafür bieten. Angesichts der Zeitspanne, die bis zu sichtbaren Ergebnissen verstreicht, sind dringend Aktionen erforderlich. Bei der Ausbildung zu unternehmerischer Initiative wurden zwar Fortschritte erzielt, aber dies ist dennoch ein Bereich, in dem sich alle Mitgliedstaaten verbessern sollten. Die meisten Pilotaktionen weisen einen beschränkten Umfang auf und beschäftigen sich mit der Ausbildung in einem sehr spezifischen Sektor oder einer speziellen Region. Gezielte Initiativen für Klein- und Kleinstbetriebe, wie sie zum Beispiel in Griechenland und Portugal entwickelt wurden, werden besonders begrüßt. Die Mitgliedstaaten werden dazu ermutigt, die Ausbildungsstrategien für Führungskräfte von Kleinunternehmen weiter zu konsolidieren und auszubauen. Die Kommission ist entschlossen, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der unternehmerischen Initiative weiterhin zu unterstützen. 2. Billigere und schnellere Neugründungen Nach den bemerkenswerten Fortschritten, die im Vorjahr bei der Verkürzung der Fristen und der Verringerung der Kosten für Unternehmensgründungen erzielt wurden, bauen nun viele Mitgliedstaaten auf ihren Leistungen auf. Die Online-Eintragung wird in Dänemark, Schweden, Norwegen und Österreich verwirklicht. Auch Spanien und Frankreich arbeiten auf dieses Ziel hin. Die Leistungsunterschiede in der EU vergrößern sich allerdings. Während die Online-Eintragung in einigen Mitgliedstaaten möglich wird, kämpfen andere noch mit der Verkürzung langwieriger Gründungsverfahren. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nach dem Beispiel der oben genannten Mitgliedstaaten auf die Online-Eintragung hinzuarbeiten. In diesem Bereich gibt es viele Möglichkeiten für den Austausch bewährter Verfahren. Mitgliedstaaten mit hohen Eintragungskosten werden dringend aufgefordert, diese zu senken. Die Mitgliedstaaten sollten die Verfahren weiter vereinfachen und beschleunigen, um die durchschnittliche Frist für die Gründung eines Unternehmens an den erforderlichen Mindestzeitraum anzunähern. 3. Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften Alle Regierungen haben sich der Verbesserung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften verschrieben, und die seit dem letzten Bericht erzielten Fortschritte sind ermutigend. Man ist sich immer mehr bewusst, dass die administrative Belastung der Unternehmen verringert werden muss. Ferner überarbeiten mehrere Mitgliedstaaten derzeit ihr Insolvenzrecht. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Vorschriften anzunehmen, die einen Neubeginn nach dem Konkurs erleichtern. Die Mitgliedstaaten -- insbesondere diejenigen, die derzeit ihr Insolvenzrecht überarbeiten -- werden dazu ermutigt, das Best-Projekt über Konkurs und Neubeginn zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu nutzen. Die Maßnahmen, die einige Mitgliedstaaten zur Einführung von Verfahren zur Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften ergriffen haben, werden begrüßt und kommen zur rechten Zeit. Während allerdings einige Mitgliedstaaten wie Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich die Verfahren, die sie in diesem Bereich seit einigen Jahren anwenden, überarbeiten, scheinen andere Länder noch immer keine Folgenabschätzung vor der Annahme von Rechtsvorschriften durchzuführen. Die Mitgliedstaaten werden eindringlich aufgefordert, Verfahren für eine systematische Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften einzuführen und Kleinunternehmen frühzeitig in die Gestaltung von Rechtsvorschriften einzubeziehen. Systeme für die regelmäßige Konsultation von Kleinunternehmen vor der Annahme relevanter Rechtsvorschriften sollten geschaffen werden. Bemühungen zur Aufhebung überfluessiger Regelungen und zur Konsolidierung der Rechtsvorschriften sollten fortgesetzt werden. Die Kommission legt besonderes Gewicht auf die qualitative Verbesserung der Rechtsvorschriften und auf die Messung ihrer potenziellen Auswirkungen auf Kleinunternehmen. Der Aktionsplan zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds bietet dafür ein ehrgeiziges Programm. 4. Verfügbarkeit von Fertigkeiten Klein- und Kleinstunternehmen betrachten den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften immer mehr als ein bedeutendes Hindernis. Über 20 % der Kleinstunternehmen und beinahe 30 % der Kleinbetriebe geben an, dass dies ihr allergrößtes Problem darstellt. [10] Während es Europa noch nicht gelungen ist, sein Qualifikationsdefizit zu beseitigen, zeigen eine Reihe von Initiativen, die seit dem letzten Bericht angelaufen sind, dass einige Mitgliedstaaten wie Deutschland, Irland und Italien sich dieses Defizits und der Notwendigkeit für entsprechende Maßnahmen immer mehr bewusst sind. [10] Von 1999 bis 2001 ist die Anzahl der Kleinstunternehmen, die den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften als bedeutende Hürde betrachten, um 150 % gestiegen. Quelle: Beobachtungsnetz der europäischen KMU. Bericht 2002, Nr. 1, ,Ergebnisse der Erhebung 2001". Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre Bemühungen zur systematischen Ermittlung und Beseitigung von Qualifikationsdefiziten zu intensivieren. Neue Initiativen zum Aufbau von Verbindungen zwischen Hochschulen und Unternehmen sind begrüßenswert und sollten fortgesetzt werden. Die Kommission hat sich der Unterstützung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten zum Abbau von Qualifikationsdefiziten in Europa durch die Durchführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie und des Aktionsplans für Qualifikation und Mobilität verschrieben. 5. Verbesserung des Online-Zugangs Im Bereich des E-Government wurden bedeutende Fortschritte erzielt, und alle Mitgliedstaaten haben sich der Verbesserung ihrer Leistung verschrieben. Allerdings scheinen sich die Leistungsunterschiede in diesem Bereich zu vergrößern. Während in einer Gruppe von Mitgliedstaaten mehrere Verfahren online durchgeführt werden können, unternehmen andere erst die ersten Schritte, um grundlegende Informationen und Formulare im Internet bereitzustellen. Selbst in den Internet-freundlichsten Mitgliedstaaten entspricht die Nutzung einiger Möglichkeiten des E-Government nicht den Erwartungen, was darauf hindeuten kann, dass man für sie stärker Werbung machen und das Vertrauen der Unternehmen in sie stärken muss. Die Mitgliedstaaten, die die ersten Schritte im Bereich des E-Government setzen, können Anregungen von den Dienstleistungen beziehen, die mehrere Mitgliedstaaten wie Irland und Schweden anbieten. Es sollte darauf geachtet werden, Informationen auf Internet-Portalen, die eine zentrale Anlaufstelle für verschiedene Dienstleistungen bieten, effizient zu präsentieren. E-Government sollte Kleinunternehmen das Leben erleichtern. Die Bereitstellung von Informationen und administrativen Formularen im Internet stellt eine Gelegenheit zur weiteren Vereinfachung der Verfahren dar. Es besteht in diesem Bereich noch viel Spielraum für Verbesserungen. Die Kommission arbeitet engagiert daran, ihre eigene Nutzung des Internets für eine interaktive und effiziente Kommunikation mit Interessengruppen auszubauen. Ein Schritt in diese Richtung sind neue Mechanismen für Online-Konsultationen. 6. Bessere Nutzung des Binnenmarkts Der Binnenmarkt ist nun über zehn Jahre alt und ermöglicht es Unternehmen in der EU, auf einem immer offeneren und transparenteren europäischen Markt zu arbeiten. Der Binnenmarkt mit freiem Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ist ein Eckpfeiler der EU und bietet den rechtlichen Rahmen, der grenzüberschreitende Geschäfte ohne Hindernisse erlaubt. Allerdings sind wir in gewissen Bereichen, wie den Dienstleistungen, von einem echten Binnenmarkt noch weit entfernt. Bemühungen zur Gewährleistung einer wirkungsvollen und raschen Umsetzung der Binnenmarktvorschriften müssen fortgesetzt werden. Zwei Drittel der Mitgliedstaaten -- alle außer Dänemark, den Niederlanden, Finnland, Schweden und dem Vereinigten Königreich -- haben das Ziel der Verringerung des Umsetzungsdefizits auf 1,5 % noch nicht erreicht. Überdies hat sich die Übernahme der Rechtsvorschriften im Jahr 2002 weiter verlangsamt. Nur Finnland erfuellt die in Barcelona festgelegten, neuen Zielvorgaben voll und ganz. Die Hälfte der Mitgliedstaaten muss mehr als 50 Rechtsvorschriften umsetzen, um das Ziel von 1,5 % bis zum Frühling 2003 zu erreichen. Dies erfordert durchgreifende Maßnahmen, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die von diesem Ziel noch am weitesten entfernt sind. Die Mitgliedstaaten werden an das vom Europäischen Rat in Barcelona festgelegte, neue Ziel erinnert, nach dem alle Richtlinien, deren Übernahme bereits mehr als zwei Jahre überfällig ist, bis zum Frühling 2003 vollständig umzusetzen sind. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Hindernisse für den Binnenmarkt zu beseitigen und sicherzustellen, dass durch einzelstaatliche Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen keine neuen Hürden entstehen. Die Kommission ist in ihrer Funktion als Hüterin der Verträge dazu verpflichtet, den freien Güter-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr zu gewährleisten und für eine verbesserte Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu sorgen. 7. Steuer- und Finanzwesen Maßnahmen zur Erleichterung der Steuerlast für Kleinunternehmen in einigen Ländern wie Belgien, Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich werden begrüßt und könnten ein gutes Beispiel für bewährte Verfahren bilden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Beispiele für bewährte Verfahren zur Verringerung der Steuerlast für Kleinunternehmen zu prüfen, um die Gründung von Unternehmen weiter zu begünstigen, das Wachstum von Kleinunternehmen zu fördern und die Nachfolge in Unternehmen zu erleichtern. Der Zugang zu Finanzmittel stellt nach wie vor eine bedeutende Hürde für Unternehmen in der ganzen EU dar. Die Schaffung flexibler Kleinkredite in Deutschland, Spanien und Schweden ist ermutigend. Diese Darlehen sind zur Förderung von Unternehmensgründungen besonders hilfreich und eröffnen den kleinsten Betrieben die Möglichkeit zu wachsen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Finanzinstitute weiter zu unterstützen, um den Zugang von Kleinunternehmen zu Finanzmitteln, insbesondere zu Kleinkrediten, im Einklang mit den nationalen Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Mitgliedstaaten werden eindringlich aufgefordert, die nötigen Finanz- und Strukturreformen zur Ankurbelung von Investitionen in Risikokapitalfonds gemäß den Empfehlungen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen durchzuführen. Business Angels stellen eine immer wichtigere Finanzierungsquelle für Kleinunternehmen dar. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, ,Business Angels" bekannt zu machen, ein steuerliches Umfeld zu fördern, das riskante Investitionen in Kleinunternehmen begünstigt, sowie lokale und regionale Netze von ,Business Angels" zu unterstützen. Über persönliche Leistungsanreize in Kleinunternehmen (z. B. Aktienoptionen oder Prämien für Mitarbeiter) wurde sehr wenig berichtet, was die Frage aufwirft, ob hier überhaupt Fortschritte erzielt wurden. Solche Maßnahmen könnten Kleinbetrieben dabei helfen, qualifizierte Arbeitskräfte für sich zu gewinnen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, stärker auf den Bereich der Belohnung persönlicher Leistung einzugehen. Die Kommission arbeitet an vielen verschiedenen Initiativen im Finanzwesen, die von Studien bis zu Aktionsplänen, Finanzinstrumenten und Projekten für den Austausch bewährter Verfahren reichen. Dies trifft auch in den Mitgliedstaaten zu. Die Anstrengungen in diesem Bereich beginnen nun, Früchte zu tragen. 8. Stärkung des technologischen Potenzials der Kleinunternehmen Die neuesten Entwicklungen bei der Förderung von ,Clustern" und Technologienetzen, an denen sich kleine und mittlere Unternehmen beteiligen, sind ermutigend: mehrere vielversprechende Initiativen sind insbesondere in Dänemark, Deutschland, Griechenland, Irland und Österreich angelaufen. Die Mitgliedstaaten haben sich der Förderung der Verbreitung von Technologien und ihrer kommerziellen Verwertung verschrieben. Es besteht noch viel Spielraum für den Austausch bewährter Verfahren in Bereichen wie der Unterstützung des Technologietransfers von Hochschulen zu Kleinunternehmen und der Innovationsförderung sowohl in technologiebasierten Kleinbetrieben als auch in traditionelleren Wirtschaftszweigen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, aktiv am Best-Projekt zur Verbesserung der Einrichtungen für den Technologietransfer mitzuwirken. Die Mitgliedstaaten werden dazu ermutigt, Technologiecluster und Unternehmensnetze auf nationaler und regionaler Ebene weiterzuentwickeln. Solche Maßnahmen sollten mit einer langfristigen Perspektive umgesetzt werden, um wirkungsvolle Ergebnisse zu gewährleisten. 9. Erfolgreiche Modelle für den elektronischen Handel und erstklassige Unterstützung für kleine Unternehmen Kleinunternehmen nutzen das Internet zwar immer stärker, zögern aber noch beim Einstieg in den Online-Handel und bei der Änderung ihrer Geschäftspraktiken, um maximalen Nutzen aus den neuen Technologien zu ziehen. Spezifische Maßnahmen, die Klein- und Kleinstunternehmen bei der Anwendung elektronischer Geschäftsverfahren unterstützen, wie sie in Ländern wie Irland, Spanien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich entwickelt wurden, sind begrüßenswert. Es besteht die Gefahr zunehmender Leistungsunterschiede in der EU sowie großer Spielraum für den weiteren Austausch bewährter Verfahren. Die Mitgliedstaaten werden eindringlich aufgefordert, sich weiter zu bemühen, Kleinunternehmen bei der effizienten Nutzung von Verfahren des elektronischen Geschäftsverkehrs zu unterstützen und sich Anregungen von den bewährten Verfahren zu holen, die im Zusammenhang mit dem Best-Projekt über die nationale Politik zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs für KMU analysiert wurden. Die Erkenntnis wächst, dass es notwendig ist, für Firmen professionelle, unternehmensfreundliche und maßgeschneiderte Dienstleistungen auf regionaler und lokaler Ebene bereitzustellen. Einige Mitgliedstaaten entwickeln Dienste, die speziell auf die Bedürfnisse von Betrieben in bestimmten Regionen zugeschnitten sind. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Effizienz der Unterstützungsdienste weiter zu steigern, sie unter Kleinbetrieben bekannt zu machen und ihre Wirksamkeit regelmäßig zu bewerten. Die Anstrengungen zur laufenden Verbesserung der Kundenorientierung dieser Unterstützungsdienste sollten nicht nachlassen. Während immer mehr ,Beratungsdienste" online erbracht werden, sollten Unterstützungsdienste, die sich an die kleinsten Unternehmen wenden, parallel dazu weiterhin auf traditionelleren Wegen, wie zum Beispiel ,Informationsschaltern" bereitgestellt werden. Die Kommission betrachtet die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs als eine wichtige politische Priorität. Sie hat insbesondere den Grundstein für ein europäisches Netz für die Unterstützung von KMU beim elektronischen Geschäftsverkehr gelegt, um die Maßnahmen zur Förderung von KMU in diesem Bereich zu verstärken. 10. Stärkere und effizientere Vertretung der Interessen kleiner Unternehmen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten In diesem Bericht werden die Schlussfolgerungen aus dem Vorjahr wiederholt und bekräftigt: die regelmäßige Konsultation kleiner Unternehmen bei der Gestaltung der Rechtsvorschriften und der Politik ist in der ganzen EU weiterhin schwach ausgeprägt. Sehr wenige Mitgliedstaaten haben über Entwicklungen auf diesem Gebiet berichtet. Auch hier sind die Leistungen ziemlich unterschiedlich. Während zum Beispiel in Finnland Wirtschaftsverbände in Ausschüssen zur Ausarbeitung von Rechtsvorschriften vertreten sind, scheint es in anderen Mitgliedstaaten keine systematische Konsultation der Unternehmen vor der Annahme von Rechtsvorschriften zu geben. Dänemark, Finnland, Schweden, das Vereinigte Königreich und Norwegen sind die führenden Länder bei der Konsultation kleiner Unternehmen. Auch Deutschland, Spanien, Luxemburg und Österreich konsultieren Wirtschaftsverbände -- einschließlich der Handelskammern -- vor der Annahme von Rechtsvorschriften. Den Mitgliedstaaten wird dringend empfohlen, Kleinunternehmen Gelegenheit zu geben, ihre Interessen bei der Gestaltung der Rechtsvorschriften und der Politik vorzutragen. Dies sollte auf systematische Weise erfolgen. Die Kommission arbeitet engagiert an der Verbesserung des Dialogs mit kleinen Unternehmen. Maßnahmen wie die Bestellung eines KMU-Beauftragten, Systeme für Online-Konsultationen und eine steigende Zahl von Sitzungen mit betroffenen Akteuren zeigen Fortschritte in dieser Richtung auf. III. Die erzielten Fortschritte Einleitung Teil III dieses Berichts soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen geben, die im letzten Jahr von den Mitgliedstaaten, Norwegen und der Kommission zur Umsetzung der Charta ergriffen wurden. Norwegen folgte der Einladung der Kommission zur Beteiligung an diesem Prozess. Die anderen Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums, Island und Liechtenstein, bekundeten kein Interesse an einer Mitwirkung. Nach der Annahme der Charta durch alle Beitrittsländer im April 2002 werden ihre Fortschritte in einem eigenen Bericht analysiert. [11] [11] Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen in den Beitrittsländern vom 21.1.2003. Dieser Bericht erstreckt sich vorwiegend auf den Zeitraum vom Herbst 2001 bis zum Herbst 2002, aber aufgrund der langen Dauer der meisten Maßnahmen ist eine gewisse Überschneidung zwischen den jährlichen Berichten unvermeidbar. Aus Gründen, die mit seinem Zweck und seiner Länge zusammenhängen, bietet Teil III keine vollständige bzw. detaillierte Liste von Maßnahmen. Die nationalen Berichte, die auf der Website der Kommission [12] veröffentlicht wurden, und ein Verzeichnis von Maßnahmen [13] im Internet bieten ausführliche Beschreibungen der einzelstaatlichen Maßnahmen. Auf die Schritte der Kommission wird im Bericht über die Aktivitäten der Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen [14], der diesen Bericht ergänzt, näher eingegangen. [12] Die vollständigen Berichte sind verfügbar unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/ enterprise_policy/charter/charter2003.htm. [13] Das Verzeichnis von Maßnahmen zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit ist zugänglich unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/ enterprise_policy/charter_directory/index.htm. [14] ,Ein unternehmerisches Europa schaffen: Die Aktivitäten der Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)", SEK(2003) ... In Hinblick auf die Nutzung ,effizienter Indikatoren ..., um die Fortschritte in ihrer Kontinuität ... zu bewerten", zu der sich die Charta bekennt, werden in Teil III die relevanten quantitativen Ziele für die Unternehmenspolitik hervorgehoben, die sich die Mitgliedstaaten im Jahr 2002 freiwillig gesetzt haben. [15] Diese gehen auf die Zustimmung der Mitgliedstaaten zu Indikatoren für die Unternehmenspolitik zurück, die mit den Empfehlungen der Charta eng zusammenhängen. [15] ,Quantitative Ziele in der Unternehmenspolitik: Schritte zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon", SEK(2002) 1214 vom 7.11.2002. Die Analyse der Fortschritte in den Mitgliedstaaten und Norwegen beruht auf ausführlichen nationalen Berichten sowie auf bilateralen Besprechungen zwischen der Kommission und nationalen Behörden, die von Juni bis September 2002 stattfanden. Erstmals nahmen auch nationale Wirtschaftsverbände aktiv an allen bilateralen Sitzungen teil und äußerten dort ihre Ansichten. Eine im Internet durchgeführte Konsultation über die nationalen Berichte stand allen Interessenten offen und wurde auf einem Treffen mit europäischen Wirtschaftsverbänden im September angekündigt. [16] In der Kommission hat ein interdirektionaler Ausschuss, in dem alle Dienststellen mit Aktivitäten für kleine und mittlere Unternehmen vertreten sind, die Fortschritte der Kommission analysiert. [16] Siehe die Konsultation unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/ enterprise_policy/charter/ charter2003.htm. Die folgenden Wirtschaftsverbände haben Stellungnahmen übermittelt, die ebenfalls auf dieser Site veröffentlicht wurden: Fédération Française des Centres de Gestion et d'Economie de l'Artisanat, Confcommercio, Confederazione Nazionale dell'Artigianato e della Piccola e Media Impresa (CNA), Chambre de Métiers APCM, Europäischer Verband öffentlicher Banken und Confédération générale des petites et moyennes entreprises. In diesem Bericht wird auf die beiden Gebiete ,Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative" und ,Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften", in denen die meisten Mitgliedstaaten ihre Bemühungen erheblich verstärkt haben, ausführlicher eingegangen. Die Kommission war im zweiten dieser Bereiche besonders aktiv. Die meisten Mitgliedstaaten konzentrieren sich in ihren eigenen nationalen Berichten auf diese beiden Gebiete, die auch auf den bilateralen Sitzungen eingehend erörtert wurden. Zwar werden in diesem Bericht Maßnahmen hervorgehoben, die speziell auf Kleinst- oder Kleinunternehmen ausgerichtet sind, aber viele der untersuchten Initiativen wurden so gestaltet, dass sowohl kleine als auch mittlere Unternehmen unterstützt werden. Nach Ansicht der Kommission mindert die Tatsache, dass sich diese Maßnahmen nicht ausschließlich an Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten wenden, weder ihren Wert noch ihre Wirkung auf Kleinunternehmen. Aus diesem Grund kamen die Kommission und die Mitgliedstaaten überein, in den vorliegenden Bericht alle Initiativen mit Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen aufzunehmen und diejenigen Maßnahmen, die die stärksten Auswirkungen auf Kleinunternehmen zu haben scheinen, besonders hervorzuheben. Schließlich soll mit diesem Bericht der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren in Europa gefördert werden. [17] [17] Eine Initiative kann nur dann als wirklich ,bewährtes Verfahren" gelten, wenn sie den relevanten Rechtsvorschriften der EU, wie zum Beispiel dem Wettbewerbsrecht und den Regelungen für staatliche Beihilfen, voll und ganz entspricht. Die Angabe einzelner Initiativen in diesem Bericht bedeutet an sich noch nicht, dass die betreffenden Maßnahmen mit den relevanten Bestimmungen des Vertrags in Einklang stehen. 1 Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative ,Europa wird den Unternehmergeist und das Erlernen neuer Fertigkeiten schon bei der Jugend fördern. Grundwissen über Unternehmen und Unternehmertum muss auf allen Bildungsebenen vermittelt werden. Spezielle unternehmensrelevante Module sollten zu einem essentiellen Bestandteil der Lehrpläne der Sekundarstufe sowie von Hochschulen und Universitäten werden. Wir werden Jugendliche in ihren unternehmerischen Bestrebungen bestärken und unterstützen und geeignete Ausbildungsprogramme für Manager in Kleinunternehmen entwickeln." Mitgliedstaaten Die Mitgliedstaaten räumen der Förderung der unternehmerischen Initiative im Bildungswesen zunehmend Priorität ein. Seit dem letzten Bericht sind verschiedene neue Maßnahmen angelaufen, während frühere Initiativen beginnen, Früchte zu tragen. Aufgrund der Schlussfolgerung im letzten Bericht, dass mehr getan werden muss, um schon von klein auf bei der Jugend unternehmerische Fertigkeiten zu fördern, haben nun mehrere Mitgliedstaaten Initiativen zur Förderung des Unternehmergeists und solcher Fertigkeiten in Grundschulen entwickelt. In Irland werden durch die Initiative ,Bí Gnóthach" für 10- bis 12-jährige die Entwicklung von Fertigkeiten und die unternehmerische Sichtweise in den Lehrplan aufgenommen, und das Programm ,Junior Achievement" für 5- bis 18-jährige hilft den Schülern, die Arbeitswelt zu verstehen. In Finnland wird das Thema ,Aktive Staatsbürgerschaft und Unternehmergeist" derzeit in die Lehrpläne für allgemeine Grundbildung eingebaut, und ein neuer Lenkungsausschuss arbeitet darauf hin, die unternehmerische Initiative in der Ausbildung weiterzuentwickeln. Schweden trifft Vorbereitungen für ,Kommunale Unternehmer- und Technologiezentren" (die im ersten Quartal 2003 eröffnet werden), die sich an Kinder über 10 Jahren (vor allem Mädchen) wenden und an denen künftige Techniker und Erfinder durch unterhaltsame Aktivitäten in Verbindung mit der Technologie gefördert werden sollen. Im Vereinigten Königreich unterstützt das schottische ,Schools Enterprise Programme" [18] nun über 400 000 Grundschüler an mehr als 2 000 Schulen bei der Entwicklung von Fertigkeiten für den Arbeitsplatz. Norwegen schließlich hat Lehrmaterial zur Förderung der Kreativität für Grundschulen erstellt. [18] Diese Maßnahme wurde bereits im britischen Bericht für 2001 beschrieben. Die auf Sekundarschulen ausgerichteten Maßnahmen wurden in mehreren Mitgliedstaaten verstärkt und es wurde über ein breites Spektrum an neuen oder geplanten Initiativen berichtet. In Irland ist im Dezember 2001 das neue ,Enterprise Encounter Programme" angelaufen, das Schülern die Möglichkeit gibt, mit Unternehmern in Kontakt zu treten. Das Programm hängt mit dem ,Leaving certificate vocational programme" in Sekundarschulen zusammen, in dem Themen wie ,unternehmensrelevante Ausbildung" und ,Vorbereitung auf die Arbeitswelt" behandelt werden. Auch das einjährige ,Transition Year Programme" und das zweijährige ,Leaving Certificate Applied" verfolgen das Ziel, den Schülern unternehmerische Fertigkeiten zu vermitteln und sie bei der Führung von Mini-Unternehmen zu unterstützen. Belgien plant die Veröffentlichung eines ,Romans", um 12- bis 14-jährigen im Rahmen des Aktionsplans ,Plan 4x4 pour entreprendre" beizubringen, wie man ein Unternehmen gründet. Luxemburg entwickelte die Initiative ,Tag der Mädchen", um Schülerinnen durch organisierte Firmenbesuche die Arbeitswelt und insbesondere technologiebezogene Tätigkeiten näher zu bringen. Im Vereinigten Königreich erarbeitete Wales das Projekt ,Enterprise insight Cymru", bei dem Vertreter von Unternehmen an die Schulen kommen, um den Schülern Wissen über die echte Geschäftswelt zu vermitteln. Darüber hinaus führt Dänemark im Zeitraum 2002-2004 Sensibilisierungskampagnen durch, die auf den Sekundarbereich II ausgerichtet sind, und Griechenland erstellte Unterlagen für Kurse im Bereich unternehmerische Initiative sowie das Programm ,Unternehmergeist für die Jugend". In Schweden ist schließlich ein Projekt angelaufen, mit dem das unternehmerische Denken in Schulen der Sekundarstufe II entwickelt werden soll. Programme, die Schüler bei der Gründung eines Mini-Unternehmens unterstützen, laufen derzeit in mehreren Ländern, wie zum Beispiel Belgien [19], Deutschland [20], Spanien [21], Italien [22], Luxemburg [23], den Niederlanden [24], Österreich [25] und auch Norwegen [26]. [19] Belgien: ,Kleinunternehmen-Projekte" in Flandern. Quelle: Belgiens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Alle nationalen Berichte sind verfügbar unter: http://europa.eu.int/comm/enterprise/ enterprise_policy/charter/charter2003.htm. [20] Deutschland: Im Jahr 2002 wurden im Rahmen des Projekts ,Junior" 200 Mini-Unternehmen von 2 500 Schülern gegründet. Quelle: Deutschlands nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. [21] Spanien: SEFED-Programm. Quelle: Spaniens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. [22] Italien: Netz virtueller Unternehmen. Quelle: Italiens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. [23] Luxemburg: Maßnahme ,Esprit d'entreprise" für 16- bis 25-jährige. Quelle: Luxemburgs nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. [24] Unternehmensprogramm von Young Enterprise Netherlands. Quelle: Nationaler Bericht der Niederlande über die Umsetzung der Charta. [25] Österreich: Projekt ,JUNIOR -- Schüler/innen gründen Unternehmen". Quelle: Österreichs nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. [26] Norwegen: Im Rahmen des ,Unternehmensprogramms" gründeten im Jahr 2002 6 000 Schüler 850 Unternehmen. Quelle: Norwegens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Die Verbesserung des ,unternehmerischen" Wissens der Lehrer ist das Grundanliegen von Maßnahmen, die in Dänemark, Frankreich, Finnland, dem Vereinigten Königreich und Norwegen durchgeführt werden. In Finnland ist ein Projekt angelaufen, mit dem die Qualifikationen der Lehrer verbessert und die Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Unternehmern gefördert werden soll. In Ländern wie Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden [27] und Norwegen scheint es ein breites Spektrum an Lehrgängen auf unterschiedlichem Niveau an Universitäten und Hochschulen zu geben. In Frankreich fand im September 2002 ein europäischer Sommeruniversitätskurs über unternehmerische Initiative statt. [27] Schweden verfügt über einen eigenen Postgraduiertenlehrgang über unternehmerische Initiative für KMU an Fachhochschulen. Quelle: Schwedens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Maßnahmen zur Förderung engerer Beziehungen zwischen Forschungszentren und Unternehmen werden unter anderem in Dänemark und Deutschland entwickelt. Um die Selbständigkeit als attraktive Berufslaufbahn aufzuzeigen und Studenten bei der Gründung eines Unternehmens zu unterstützen, werden in Griechenland die ,Unternehmenszentren" ausgebaut und Österreich entwickelte das Programm ,UNIUN 2002-2004" [28] erstellt. [28] Österreich erarbeitete dieses Programm auf der Grundlage des Vorläuferprogramms UNIUN 1999-2001. Quelle: Österreichs nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Zu den Maßnahmen, die auf alle Ausbildungsstufen ausgerichtet sind, zählt das niederländische Programm ,Unternehmerische Initiative und Bildung", das die Erarbeitung von Lehrmethoden für alle Bereiche von der Grundschule bis zur Universität zum Ziel hat. Österreich startete zwei Maßnahmen zur Förderung der Sensibilisierung für die Wirtschaft von der Grundschule bis zur Universität: die ,Initiative Bildungscluster", bei der Unternehmen und Bildungseinrichtungen in regionalen Partnerschaften zusammenarbeiten, und die Initiative ,Unternehmen-Bildung", bei der unter anderem Direktoren von Unternehmen Vorträge an Schulen halten. Wettbewerbe zur Auszeichnung der besten Geschäftspläne wurden in mehreren Mitgliedstaaten gestartet oder weiterentwickelt. Dazu gehören der Geschäftsplanwettbewerb ,Ondernemersplanwedstrijd" in Belgien, ,1,2,3 Go" in Belgien und Luxemburg, ,Venture 2002" in Griechenland, ,Venture Cup" in Schweden und ,Europrise" in Norwegen. Ferner hat Frankreich die Auszeichnung ,Jeunes créateurs de demain" ins Leben gerufen, um 15- bis 25-jährigen bei der Entwicklung von Geschäftsideen zu helfen, während im Vereinigten Königreich die ,New Entrepreneur Scholarships" [29] vom September 2001 bis März 2002 200 potenzielle Jungunternehmer aus benachteiligten Gebieten unterstützten. [29] Diese Maßnahme wurde bereits im britischen Bericht für 2001 beschrieben. Seit dem letzten Bericht haben sich positive Entwicklungen im Bereich der Weiterbildung für Unternehmer ergeben. Zu den Ausbildungsmaßnahmen, die sich speziell an Kleinunternehmen wandten, gehörten unter anderem folgende Programme. Griechenland führte Ausbildungsprogramme ein, die gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wurden, wie zum Beispiel gezielte Schulungen für 11 000 Kleinstunternehmen und Selbständige, die von den Berufsbildungszentren (,KEK") abgehalten werden. In Portugal lief das Programm ,GERIR" 2002-2004 an, in dessen Rahmen für ungefähr 300 Kleinst- und Kleinunternehmen im Handel, in der Industrie, im Dienstleistungssektor und im Bauwesen Ausbildungsmöglichkeiten angeboten werden. Das Vereinigte Königreich schuf das ,Small Firms Development Account" zur Finanzierung der Ausbildung in kleinen Firmen. Maßnahmen zur Unterstützung von Schulungen über die Gründung eines Unternehmens umfassen den belgischen ,Chèque formation à la création d'entreprise" in Wallonien und das oberösterreichische ,Bildungskonto für Jungunternehmer". Ferner startete Deutschland eine Qualifizierungsoffensive und Spanien entwickelte das Programm ,CRECE" 2001-2006, das vom ESF kofinanziert wird und über 10 000 Unternehmern aus traditionellen Wirtschaftszweigen Ausbildung bieten soll. In Irland lief 2002 das Programm ,Excellerator" zur Ausbildung von Führungskräften in exportorientierten Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten an, und Finnland erstellte das Programm ,Wohlbefinden am Arbeitsplatz" zur Förderung des Lernens bei der Arbeit. Projekte zur Unterstützung von Unternehmertum von Frauen wurden von Deutschland [30], Griechenland, Irland und Wales im Vereinigten Königreich ausgearbeitet. [30] Mit dem deutschen Projekt soll der Anteil der Frauen an Unternehmensgründungen von 25 % bis 2005 auf 40 % angehoben werden. Quelle: Deutschlands nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Zur weiteren Förderung und Unterstützung der unternehmerischen Initiative haben eine Reihe von Mitgliedstaaten allgemeine politische Programme angenommen. Dies gilt zum Beispiel für den belgischen Aktionsplan ,Plan 4x4 pour entreprendre" in Wallonien, der die unternehmerische Initiative und positive Einstellungen gegenüber Unternehmern fördert. In Frankreich wurde die Unterstützung der unternehmerischen Initiative unter den Prioritäten des Gesetzesentwurfs ,Initiative Economique" angeführt. Ein Aktionsplan für Unternehmensgründungen, mit dem die unternehmerische Initiative in der Sekundarbildung gefördert werden soll, befindet sich in Vorbereitung. Dänemark arbeitet ebenfalls einen Aktionsplan für unternehmerische Initiative aus, der sich auf eine Kultur des Unternehmertums und Beratungsleistungen konzentriert. In Spanien wurden mit einem Gesetz im Juni 2002 Bestimmungen über die Ausbildung von Unternehmern eingeführt. Schweden strebt mit einem neuen Programm die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Förderung positiver Einstellungen zu Unternehmern an. Im Vereinigten Königreich schließlich wird in der vor kurzem durchgeführten ,Review of enterprise and the economy in schools and further education" die Notwendigkeit betont, eine Kultur des Unternehmertums in Schulen zu fördern und Lehrer auf die Bedeutung der unternehmerischen Initiative aufmerksam zu machen. Kommission Das Best-Projekt über Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, das im November 2002 abgeschlossen wurde, verfolgte das Ziel, Maßnahmen zur Förderung des Unterrichts über unternehmerische Initiative in den Bildungssystemen in Europa, von der Grundschule bis zur Universität, aufzuzeigen und zu vergleichen. Man kam darin zu dem Schluss, dass die unternehmerische Initiative nun weitgehend als ein wichtiges Thema des Unterrichts anerkannt ist und dass trotz der vielen laufenden Maßnahmen noch viel zu tun ist. Ende 2001 wurde ebenfalls im Rahmen des Best-Verfahrens das Projekt zur Förderung der unternehmerischen Initiative unter Frauen in Angriff genommen. Dabei wurde eine Datenbank erstellt, die 132 Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung für Unternehmensgründungen, Information, Beratung, Finanzierung, Ausbildung, Betreuung und Netze in der EU sowie in EFTA-/EWR-Ländern enthält. Diese Maßnahmen werden analysiert werden, um bewährte Verfahren zu ermitteln. [31] [31] Ferner werden relevante bewährte Verfahren aus den USA, Kanada, Japan, Australien und Neuseeland erfasst werden. Im Rahmen der Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) für den Zeitraum 2000-2006 führen die meisten Mitgliedstaaten auf KMU ausgerichtete Aktivitäten durch, mit denen die Kultur des Unternehmertums gestärkt werden soll. Ein Mittel zu diesem Zweck ist die Schaffung von Netzen unter KMU. In der Mitteilung über lebenslanges Lernen und im ,Detaillierten Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa" (siehe Abschnitt 4) wird der Unternehmergeist als eine Grundfertigkeit definiert. Die Programme Leonardo da Vinci und Socrates finanzieren verschiedene Projekte im Zusammenhang mit der unternehmerischen Initiative, die von der Förderung des Unternehmergeists in Schulen bis zur Unterstützung von Studiengängen im Bereich der unternehmerischen Initiative reichen. Außerdem hat die Kommission 2002 die Ergebnisse eines Projekts über die Entwicklung und Umsetzung von europäischen Lehrplänen für Existenzgründer [32] veröffentlicht. [32] EUR 17047, Europäische Kommission, Innovation Papers Nr. 24, 2002. Im Juni 2002 veranstaltete die Kommission eine Expertentagung über die Auswirkungen der Einwanderung auf die unternehmerische Initiative, um einerseits die bedeutendsten Hindernisse zu ermitteln, auf die Unternehmer aus ethnischen Minderheiten bei der Gründung und dem Aufbau ihrer Firmen stoßen, und um andererseits mögliche Unterstützungsmaßnahmen zu erörtern. Im März 2002 startete die Kommission ein Projekt über den Aufbau von Managementfähigkeiten. In enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern wird damit das Ziel verfolgt, eine Bestandsaufnahme der Stärken und Schwächen von Initiativen durchzuführen, die die Managementfähigkeiten in KMU ausbauen oder Ausbildung im Bereich der unternehmerischen Initiative bieten sollen. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass eine Expertengruppe bis zum März 2003 einen auf die Politik ausgerichteten Bericht vorlegt. Schließlich entwickelte die Europäischen Risikokapitalvereinigung (EVCA) im Jahr 2002 mit Unterstützung durch Gate2Growth, einer Initiative der Kommission (siehe Abschnitt 7), ein ,Entrepreneurship Education Toolkit" über Möglichkeiten der Risikofinanzierung für unternehmerische Vorhaben. Diese Sammlung von praktischen Vorschlägen für die Ausbildung zum Unternehmertum wurde 150 Hochschuleinrichtungen zur Verfügung gestellt. 2 Billigere und schnellere Neugründungen ,Die Kosten für Unternehmensneugründungen sollten sich dahingehend entwickeln, dass sie weltweit das wettbewerbsfähigste Niveau aufweisen. Die Länder, in denen die Anmeldung eines neuen Unternehmens am längsten dauert und am aufwendigsten ist, sollten ermuntert werden, sich den Staaten mit den zügigsten Verfahren anzunähern. Der Online-Zugang für die Registrierung sollte erweitert werden." Mitgliedstaaten Seit dem letzten Bericht über die Umsetzung der Charta haben mehrere Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur weiteren Vereinfachung von Unternehmensgründungen intensiviert. Vier Mitgliedstaaten haben sich in diesem Bereich Ziele gesetzt. Spanien und Portugal wollen die für Gründungen erforderliche Zeit bis 2006 bzw. 2003 um 50 % verringern. [33]. Frankreich strebt an die Gründung von 220 000 neuen Unternehmen pro Jahr im Jahr 2007 zu erreichen und Schweden strebt die Gründung von 150 000 neuen Unternehmen in der Periode 2003 bis 2006 an. Ferner strebt Irland 520 ,Neugründungen mit großem Potenzial" bis 2006 an. [33] Eine Halbierung bis 2006 in Spanien und bis 2003 in Portugal. Quelle: Mitteilung ,Verbesserung des Unternehmensumfelds", KOM(2002) 610 endg. vom 7.11.2002. Im Jahr 2003 wird die Online-Gründung von Unternehmen in Dänemark, Schweden und Norwegen zur Realität werden. In Dänemark und Österreich ist dies -- mit einigen Einschränkungen -- bereits jetzt möglich. Auch Spanien und Frankreich arbeiten an Maßnahmen in diesem Bereich. In Dänemark kann man bereits eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung über die Site ,Webreg" [34] online eintragen. An der Ausweitung dieser Möglichkeit für alle Gesellschaftsformen wird derzeit gearbeitet. Diese Entwicklung wurde durch das Best-Projekt über Existenzgründungen angeregt. [34] www.webreg.dk. In Schweden wird damit gerechnet, dass die Site ,Kontakt-N" [35] im Jahr 2003 Online-Eintragungen ermöglichen wird. [35] www.kontakt-n.nu. In Norwegen soll man ab dem Frühling 2003 sieben verschiedene Arten von Gesellschaften online eintragen können. [36] [36] www.brreg.no. Im Rahmen des Projekts ,Nueva empresa", das derzeit durch die Zustimmungsverfahren geht und dessen Pilotphase im ersten Halbjahr 2003 durchgeführt werden soll, plant Spanien, die Eintragung von Personengesellschaften mit beschränkter Haftung, an denen weniger als fünf Gesellschafter beteiligt sind, im Internet zu ermöglichen. [37] [37] Im Oktober 2002 wurde ,Nueva empresa" vom Ministerrat genehmigt und dem Parlament vorgelegt. Quelle: Spaniens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. In Frankreich wird mit dem Gesetzesentwurf ,Initiative Economique" die Unternehmensgründung über das Internet (in einem virtuellen Zentrum für die Formalitäten der Unternehmensgründung) innerhalb eines Tages angestrebt, wobei ein Kapital von einem Euro und verringerte Gebühren vorgesehen sind. Ein Aktionsplan zur Förderung von Unternehmensgründungen wird derzeit durchgeführt. In Österreich wurden seit 2001 ungefähr 1 000 Firmen in Wien online eingetragen, und mit der Novelle der Gewerbeordnung wurde im Jahr 2002 die Grundlage für elektronische Eintragungen im ganzen Land geschaffen. Belgien erstellt derzeit einen Aktionsplan über die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen, die Ausarbeitung eines einzigen elektronischen Formulars für Gründungen und die Schaffung einer zentralen Unternehmensdatenbank. Die Ergebnisse werden mit Hilfe der Indikatoren beurteilt, die im Best-Projekt über Existenzgründungen festgelegt wurden. Das Vereinigte Königreich erarbeitet ebenfalls einen Aktionsplan zur Beseitigung von Hindernissen, die Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen und aus benachteiligten Gebieten von Unternehmensgründungen abhalten. Auf regionaler Ebene verfolgt das Programm ,Potentia" in Wales dieselben Ziele. Schließlich werden im belgischen Wallonien sowie in Deutschland und Italien Websites eingerichtet, die Hinweise über Unternehmensgründungen bieten. Beispiele für weitere Entwicklungen sind der Ausbau der bestehenden Netze von zentralen Anlaufstellen in Griechenland, Spanien und Portugal [38] sowie die Vereinfachung der notariellen Verfahren in Portugal. [38] Es handelt sich um folgende Netze: ,KYE" in Griechenland, ,Ventanillas unicas" in Spanien und die ,Centros de Formalidades de Empresas" in Portugal. Quelle: nationale Berichte. Derzeit können Einzelunternehmen in fünf Mitgliedstaaten (Deutschland, Irland, Niederlande, Österreich und Vereinigtes Königreich) innerhalb eines Tages, in neun Mitgliedstaaten in bis zu zwei Tagen und in elf Mitgliedstaaten in drei Tagen eingetragen werden. Es besteht allerdings eine große Diskrepanz zwischen der Mindestdauer und der Zeit, die in der Praxis tatsächlich bis zur Eintragung eines Unternehmens verstreicht. Sowohl in Spanien als auch in Italien beträgt zum Beispiel die Mindesteintragungsfrist zwei Tage, aber durchschnittlich dauert die Abwicklung 24 bzw. 35 Tage. Die Eintragungsfrist für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt zwischen 2 und 15 Tagen. In zehn Mitgliedstaaten kann ein derartiges Unternehmen in acht Tagen eingetragen werden, und in allen außer vier Mitgliedstaaten (Belgien, Spanien, Luxemburg und Portugal) überschreitet die Mindestdauer nicht zwei Wochen. Die Mindestkosten der Eintragung reichen noch von Null in Dänemark bis über 1 000 EUR in Griechenland. In sieben Mitgliedstaaten liegen die Kosten unter 500 EUR. [39] In Norwegen beträgt die Eintragungsfrist fünf Tage und die Mindestkosten liegen bei rund 700 EUR. [40] [39] Quelle für die Zahlen in diesen beiden Absätzen: ,Benchmarking der Unternehmenspolitik: Ergebnisse des Anzeigers 2002", SEK(2002) 1213 vom 7.11.2002. [40] Quelle: Norwegens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Kommission Seit Abschluss des Best-Projekts ,Benchmarking der Verwaltung von Existenzgründungen" im Januar 2002 [41] wurden die Schlussfolgerungen daraus in einschlägigen internationalen Foren präsentiert. [41] Weitere Informationen über ,Benchmarking der Verwaltungsverfahren für Existenzgründungen" sind verfügbar unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/ entrepreneurship/support_measures/start-ups/bench_admin_business_start-up_final_2002.pdf. 3 Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften ,Das nationale Insolvenzrecht sollte im Lichte bewährter Verfahren bewertet werden. Die Lehren aus dem Benchmarking sollten uns zur Verbesserung der derzeitigen Praxis in der EU veranlassen. Neue nationale und gemeinschaftliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollten auf ihre Auswirkungen auf kleine Unternehmen und auf Unternehmer geprüft werden. Europäische und nationale Rechtsvorschriften sollten vereinfacht werden, wann immer dies möglich ist. Die Regierungen sollten benutzerfreundliche Verwaltungsdokumente einführen. Kleinunternehmen könnten von bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen ausgenommen werden. In diesem Zusammenhang könnte die Kommission das Wettbewerbsrecht vereinfachen, damit die Einhaltung der Vorschriften für kleine Unternehmen weniger aufwendig wird." Mitgliedstaaten Die überwältigende Mehrheit der Mitgliedstaaten legt besonderes Gewicht auf diesen Bereich, und alle berichten über eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen. Dennoch geben noch immer 13 % der KMU an, dass die administrative Belastung ein erhebliches Hindernis [42] für sie darstellt. [42] ,Ergebnisse der Erhebung 2001", Beobachtungsnetz der europäischen KMU, Europäische Kommission, Bericht 2002, Nr. 1. Für das Konkursrecht wurde im letzten Bericht die Schlussfolgerung gezogen, dass weitere ordnungspolitische Lösungen für insolvente, aber lebensfähige Unternehmen und der Abbau der mit einem ,ehrlichen Scheitern" verbundenen Sanktionen notwendig sind. Seither haben mehrere Mitgliedstaaten ihre Bemühungen in diesem Bereich intensiviert. Das Vereinigte Königreich hat Vorschläge zur Erleichterung der Rettung lebensfähiger Firmen und zur Förderung eines Neustarts nach dem Konkurs vorgelegt (Enterprise Bill vom März 2002). Darüber hinaus wurden in dem ,Pilotprojekt über die Rettung von Unternehmen", das im September 2002 abgeschlossen wurde, Kriterien festgelegt, anhand derer beurteilt wird, ob ein Kleinunternehmen für eine Rettung in Frage kommt, und verschiedene Auffanglösungen vorgestellt. Im Jahr 2002 hat Belgien einen Entwurf für ein Konkursgesetz eingebracht, mit dem die ,Entschuldbarkeitsregeln" reformiert werden, so dass in gewissen Fällen offene Verbindlichkeiten gestrichen werden können. Die Niederlande planen eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Erleichterung der Rettung von Unternehmen und des Neustarts in den Jahren 2003 und 2004. Österreich strich den Konkurs aus der Liste der Gewerbeausschließungsgründe und überarbeitete das Insolvenzrecht, um missbräuchliche Konkurse zum Nachteil der Gläubiger zu verhindern. Finnland erstellt derzeit einen Entwurf für ein neues Konkursgesetz, in dem die Rechte insolventer Unternehmer festgelegt werden und der Ausgleich der Verbindlichkeiten geregelt wird. Mehrere Mitgliedstaaten, wie Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg und Portugal, haben Verfahren zur Änderung ihres Konkursrechts eingeleitet. Dänemark strebt vor allem eine Überarbeitung der Bestimmungen über die Umstrukturierung der Verbindlichkeiten zur Erleichterung eines Neubeginns an, während sich Spanien und Portugal auf den Schutz der Beschäftigten von abgewickelten Firmen und auf die Erleichterung der Rettung lebensfähiger Unternehmen konzentrieren, wie es im letzten Bericht über die Umsetzung der Charta empfohlen wurde. Ferner bietet das französische Gesetz über ,Initiative Economique" einen teilweisen Schutz für das Vermögen eines ,gescheiterten" Unternehmers. Systeme zur Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften wurden in mehreren Mitgliedstaaten gestärkt und werden derzeit in anderen eingeführt. Außerdem haben einige Mitgliedstaaten auch Aktionspläne zur Verringerung der administrativen Belastung angenommen. Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich haben sich das Ziel gesetzt, für alle Gesetzesvorschläge eine Abschätzung der Folgen durchzuführen. [43] Dänemark, die Niederlande, Finnland, Schweden, das Vereinigte Königreich und Norwegen festigen derzeit ihre Systeme für die Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften durch eigene Koordinierungsstellen. [43] Irland: von 0 % im Jahr 2001 auf 100 % der primärrechtlichen Vorschriften bis zum Jahr 2006; Schweden: 100 % ohne Angabe eines Termins; Vereinigtes Königreich: 100 % bis 2005. Quelle: Mitteilung ,Verbesserung des Unternehmensumfelds", KOM(2002) 610 endg. vom 7.11.2002. Dänemark, wo das Referat für die Verbesserung der Rechtsetzung für Unternehmen die Folgenabschätzung koordiniert, beurteilen Unternehmenstestpanele die administrative Belastung der Unternehmen durch relevante Gesetzesentwürfe. Im August 2002 legte Dänemark einen Aktionsplan zum Bürokratieabbau vor. Ferner beraten neue ,Testgruppen" von Unternehmensvertretern die Regierung über die Auswirkungen komplexer Rechtsvorschriften und über Alternativen zu ihnen. Jährliche Befragungen von 1 000 ,Musterunternehmen" haben gezeigt, dass Kleinunternehmen von der administrativen Belastung am stärksten betroffen sind. Nach einem Beschluss vom Juni 2002 entwickelt Schweden eine Methode zur Messung der administrativen Belastung von Kleinunternehmen durch Rechtsvorschriften. Die ersten Messungen sollen 2003 erfolgen. Im Jahr 2001 führten 80 Folgenabschätzungen dazu, dass 24 Vorschläge zurückgezogen oder erheblich überarbeitet wurden. Alle Gesetzesentwürfe enthalten eine kurze Analyse der Umsetzungskosten für die Wirtschaft, die vom SimpLex-Referat gebilligt werden muss. Das Vereinigte Königreich hat einen neuen Leitfaden über die Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften für politische Entscheidungsträger herausgegeben, mit dem die Prüfung der Folgen für Kleinunternehmen und die Analyse von Alternativen zu Rechtsvorschriften ausgebaut werden. Ferner wurde ein ,Business Regulation Team", in dem auch der Privatsektor vertreten ist, geschaffen, um unnötige Belastungen der Unternehmen durch Rechtsvorschriften aufzuzeigen. Schottland entwickelte einen ,Test für Kleinstunternehmen", so dass Gesetzesvorschläge nun eine Beurteilung ihrer potenziellen Auswirkungen auf Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten enthalten. In den Niederlanden arbeitete das ,Gemeinsame Unterstützungszentrum für vorgeschlagene Rechtsvorschriften" im Jahr 2001 an 48 Folgenabschätzungen mit. Finnland plant in den bevorstehenden überarbeiteten Regeln für die Abfassung von Rechtsvorschriften, die Folgenabschätzungen weiter zu stärken. Norwegen hat schließlich eine ,Projektgruppe" eingesetzt, die alle Ministerien bei Folgenabschätzungen und bei Konsultationen mit Hilfe von Unternehmenstestpanelen unterstützen soll. Belgien, Irland und Italien arbeiten derzeit an der Einführung von Systemen für die Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften. Seit 2002 ist in Belgien vorgeschrieben, dass die Entwürfe von Rechtsvorschriften eine Beurteilung ihrer Folgen für Unternehmen enthalten. Ferner wird ein Formular für die Folgenabschätzung erprobt. In Irland befindet sich ein neues System für die Folgenabschätzung in der Pilotphase, und Italien, wo eine neue Stelle für die Vereinfachung von Rechtsvorschriften die Folgenabschätzung an fünf Rechtstexten erprobt hat, verabschiedete ein Dekret, nach dem die Folgenabschätzung schrittweise auf alle Gesetze anzuwenden ist. Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften gehört in einer wachsenden Anzahl von Mitgliedstaaten zu den Prioritäten. Belgien, Dänemark und die Niederlande haben sich das Ziel gesetzt, die administrative Belastung der Unternehmen um 25 % zu verringern. [44] [44] Quelle: Mitteilung ,Verbesserung des Unternehmensumfelds", KOM(2002) 610 endg. vom 7.11.2002. Deutschland richtete die ,Projektgruppe Bürokratieabbau" ein, um Beschwerden von Betroffenen nachzugehen und Vorschläge über den Abbau von Hemmnissen vorzulegen. In letzter Zeit konzentrieren sich die Arbeiten auf eine Verbesserung der Kommunikation zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmen. Im Februar 2002 führte das Vereinigte Königreich einen weit reichenden ,Aktionsplan für die Reform von Rechtsvorschriften" ein, der über 260 Vorschläge für Veränderungen enthält. Norwegen startete ein neues Programm zur Verringerung der administrativen Belastung durch einfachere Rechtsvorschriften, Folgenabschätzungen, Bürokratieabbau und bessere Vorschriften. Im Jahr 2002 richtete Belgien sowohl in Wallonien als auch in Flandern Abteilungen für die Vereinfachung der Verwaltung und der Rechtsvorschriften ein und veröffentlichte eine Studie, aus der hervorgeht, dass im Jahr 2000 69 % der gesamten administrativen Belastung von Kleinstunternehmen getragen wurde. Griechenland vereinfacht derzeit über das Programm ,POLITIA" 700 Verfahren, und Spanien nahm einen zweiten Aktionsplan zur Vereinfachung der Verwaltung an. Im Rahmen seines Programms zur Vereinfachung der Verwaltung reformierte Frankreich verschiedene Verfahren, und in den Niederlanden liefen mehrere Projekte zur Steigerung der Qualität von Rechtsvorschriften an. Auch durch das österreichische Verwaltungsreformgesetz 2001 und die Gewerbeordnungsnovelle 2002 wurde ein breites Spektrum an Verfahren vereinfacht. Darüber hinaus vereinfachen Irland und Finnland gerade ihr Gesellschaftsrecht, und die Niederlande führen derzeit Untersuchungen zu diesem Zweck durch. Portugal überarbeitet gerade seine Rechtsvorschriften für die Zulassung von Unternehmen, um die Zeit bis zu ihrer Erteilung zu halbieren. [45] Mehrere Länder arbeiten auch an der Konsolidierung von Rechtsvorschriften und der Aufhebung überholter Bestimmungen. [45] Portugal hat sich dazu verpflichtet, die Zeit für die Zulassung von Unternehmen von 150 auf 75 Tage zu verringern. Quelle: Mitteilung ,Verbesserung des Unternehmensumfelds", KOM(2002) 610 endg. vom 7.11.2002. Irland war besonders aktiv bei der Konsolidierung des Wettbewerbsrechts sowie der Rechtsvorschriften im Bereich der Einkommens- und Verbrauchssteuern. Norwegen strebt nach einem Vorschlag betroffener Akteure die Zusammenfassung von 250 zu 6 Gesundheitsvorschriften an und hob seit dem Jahr 2000 420 Gesetze auf. Kommission Im Sommer 2002 schloss die Kommission eine Studie über die rechtlichen und sozialen Folgen von Insolvenzen ab, die auf dem Seminar über Unternehmenskonkurse vom Mai 2001 in Noordwijk aufbaute. Im Rahmen des Best-Verfahrens setzte die Kommission eine Arbeitsgruppe ein, in der Experten der Mitgliedstaaten an der Festlegung von Benchmarks und Leitlinien für die Umsetzung von Veränderungen im Bereich ,Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn" arbeiten. Ferner veröffentlichte die Kommission den Leitfaden ,Unternehmen helfen finanzielle Schwierigkeiten zu überwinden" (Helping business overcome financial difficulties), um die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Insolvenzen notwendig sind. Mit dem Maßnahmenpaket zur besseren Rechtsetzung, das von der Kommission am 5. Juni 2002 verabschiedet wurde, wird eine Reform der Art und Weise angestrebt, wie die Organe auf europäischer Ebene einzeln oder gemeinsam Rechtsvorschriften festlegen und wie diese von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene umgesetzt und angewandt werden. Dieses ehrgeizige Maßnahmenbündel entspricht einer Forderung des Europäischen Rates von Lissabon und zielt auf die Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds ab. Außerdem wird damit auf die Kritik eingegangen, die einige nationale Behörden und Akteure regelmäßig an den angeblich übermäßigen und belastenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft üben. Die Kommission hat daher einen Aktionsplan [46] angenommen, der einerseits eine Reihe von Maßnahmen enthält, zu deren raschen Umsetzung sie sich selbst verpflichtete, um die Qualität der von ihr vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu verbessern, und andererseits Maßnahmen umfaßt, die mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und den Mitgliedstaaten (Mitverantwortung für die Qualität der Rechtsvorschriften) zu erörtern sind. [46] Aktionsplan ,Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds", KOM(2002) 278 endg. vom 5.6.2002. Die Kommission hat beschlossen, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie durch eine Reihe von Maßnahmen in ihren Dienststellen eine neue Kultur der ,Qualitätssicherung für Rechtsvorschriften" aufbaut. Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Sevilla werden einige Maßnahmen, die dem Europäischen Parlament und dem Rat im Aktionsplan vorgeschlagen wurden, von der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat erörtert, um möglichst frühzeitig im Jahr 2003 eine Vereinbarung abzuschließen. Diese Vereinbarung würde vor allem die Nutzung von Rahmenrichtlinien, Ko-Regulierung, Selbstregulierung und ein ehrgeiziges Programm für die Vereinfachung und Verringerung des gemeinschaftlichen Besitzstandes betreffen. Als Teil des Aktionsplans führt die Kommission ein neues Folgenabschätzungsverfahren ein, das alle in diesem Bereich vorhandenen internen Mechanismen in einem einzigen System zusammenführen wird. Durch dieses neue Verfahren soll die Qualität der von der Kommission erarbeiteten Vorschläge gesteigert werden. Dabei werden die Empfehlungen des Pilotprojekts für Folgenabschätzung [47] über die Analyse der Auswirkungen auf KMU und die Gewährleistung einer gründlichen Beurteilung der wirtschaftlichen Konsequenzen in einem integrierten System berücksichtigt. Durch eine Kombination von Elementen der Abschätzung nachhaltiger Folgen und der Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften wird dem neuen Verfahren auch eine Funktion in Bezug auf ein wirksames rechtliches Umfeld für eine kohärentere Umsetzung der europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung zukommen. [47] Der Abschlussbericht des Pilotprojekts für Folgenabschätzung (BIA) ist unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/ library/enterprise-papers/paper9.htm in allen Amtssprachen der EU verfügbar. Im Zuge des Pilotprojekts wurde auch ein Best-Projekt über Folgenabschätzungsverfahren durchgeführt. Die Kommission modernisiert derzeit das Unternehmenstestpanel, bei dem die interaktive Politikgestaltung (siehe Abschnitt 5) einen untrennbaren Bestandteil bilden wird. Das Unternehmenstestpanel wird ausgeweitet, so dass es bis zu 4 000 Firmen aus einem breiten Spektrum von Wirtschaftszweigen aus allen Mitgliedstaaten umfassen wird. Ab Frühling 2003 werden die Unternehmen über das Panel online befragt werden. Am 17. Juli 2002 nahm die Kommission die neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen im Kraftfahrzeugsektor [48] an. Dadurch werden die Chancen der KMU auf den Märkten für den Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge verbessert. Die neuen Regelungen erleichtern den Verkauf mehrere Marken durch einen einzelnen Händler und öffnen den Markt für den Kundendienst, indem sie es qualifizierten KMU ermöglichen, sich dem zugelassenen Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers anzuschließen. Ferner werden unabhängige Werkstätten -- vor allem KMU -- Zugang zu Informationen und Ausbildung erhalten, damit sie mit den zugelassenen Werkstätten aus dem Netz des Herstellers in Wettbewerb treten können. [48] Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der Kommission vom 31. Juli 2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor, ABl. L 203 vom 1.8.2002, S. 30. 4 Verfügbarkeit von Fertigkeiten ,Wir streben an sicherzustellen, dass Ausbildungseinrichtungen - und anschließend innerbetriebliche Ausbildungsprogramme - angemessene und auf die Bedürfnisse der Kleinunternehmen abgestimmte Fertigkeiten vermitteln sowie Ausbildung und Beratung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens bereitstellen." Mitgliedstaaten Einige Mitgliedstaaten haben gezielte Programme für die Ausbildung in kleinen oder mittleren Unternehmen ausgearbeitet. Deutschland startete das Programm ,Lernkultur Kompetenzentwicklung", das Kleinunternehmen aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistungen und Industrie sowohl Ausbildungskurse als auch Schulungen am Arbeitsplatz bietet. Italien richtete drei Ausbildungsfonds zur Unterstützung der KMU ein: den Handwerksfonds, den Fonds für Zusammenarbeit und den KMU-Fonds (,Fondo Artigiani, Fondo della Cooperazione, Fondo delle PMI"). In Schweden ist die Maßnahme ,Schulung am Arbeitsplatz" angelaufen, die die Verbesserung von Qualifikationen in KMU fördert. Österreich unterstützt über das Arbeitsmarktservice Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bei der Ermittlung von Personalentwicklungsmaßnahmen. Im Vereinigten Königreich erstellte Nordirland das ,Unternehmensentwicklungsprogramm" für KMU. Einige Mitgliedstaaten haben auch Maßnahmen ergriffen, um Qualifikationsdefizite in den Bereichen Technologie und Verfahrenstechnik abzubauen. Schweden zum Beispiel hat sich das Ziel gesetzt, die Anzahl der Technikstudenten, die Anzahl der Hochschulabgänger in der Forschung und die Anzahl der Lehramtsabschlüsse für Mathematik, Wissenschaft und Technologie zu erhöhen. Irland startete das Programm ,STEPS", um die Vorteile einer Berufslaufbahn im Bereich Wissenschaft, Technologie und Verfahrenstechnik bekannter zu machen, richtete den Fonds für den Aufbau von Kenntnissen in der Informationstechnologie (auf postuniversitärer Ebene) ein und veröffentlichte eine Studie über die rückläufigen Studentenzahlen im Bereich der Physik. Ferner lief in Italien das Programm ,PIA Innovazione" für die FuE-Ausbildung an. Mehrere Mitgliedstaaten, einschließlich Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich, sowie Norwegen [49] haben über Programme zur Unterstützung des Einsatzes von IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) durch Einzelpersonen oder Unternehmen berichtet. In Belgien werden durch das Pilotprojekt ,Telecoaching" in Flandern Methoden für die Schulung von Führungskräften aus KMU in der Verwendung von IKT-Werkzeugen erarbeitet. [49] Das norwegische Programm ,IKT in der Lehrerausbildung" konzentriert sich auf Lehrer. Quelle: Norwegens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Initiativen zur Förderung der Ausbildung im Allgemeinen sind zum Beispiel das belgische Gutscheinprogramm ,Opleidingscheques" in Flandern, mit dem Unternehmen zur Investition in die Ausbildung ermutigt werden sollen, und das Pilotprojekt ,BRAWO" zur Förderung der Weiterbildung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Darüber hinaus führte Irland das Programm ,Skillnets" ein, um die Qualifikationen der Beschäftigten anzuheben. Italien startete das Programm ,PIA Formazione" zur Unterstützung der Ausbildung in Unternehmen, und das Vereinigte Königreich richtete ein Netz von ,Sector Skills Councils" zur Beurteilung des Qualifikationsbedarfs ein. Beispiele für weitere allgemeine Initiativen sind die Verschmelzung der Ausbildungszentren der Arbeitsmarktverwaltung und der berufsbildenden Schulen in Dänemark, die Einführung von Beratungsdiensten im Bereich der Ausbildung in Finnland und die Einsetzung eines Ausschusses in Norwegen, der die Lehrpläne von Schulen in Hinblick auf das lebenslange Lernen analysieren soll. Steueranreize zur Förderung der Weiterbildung wurden unter anderem in Italien, den Niederlanden, Österreich und Schweden eingeführt. Österreich hat außerdem eine Initiative zur Unterstützung der Qualifizierung von Lehrlingen (,Begabtenförderung"), eine Lehrlingsausbildungsprämie und eine Auszeichnung für Unternehmen eingeführt, die eine innovative Lehrlingsausbildung bieten. Kommission Im März 2002 legte der Europäische Rat von Barcelona das Ziel fest, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden sollen. Am 14. Februar 2002 verabschiedeten der Rat und die Kommission gemeinsam ein detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa [50]. Sein Schwerpunkt liegt auf den folgenden drei Zielen: Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU, leichterer Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung für alle und ihre Öffnung gegenüber der Welt. Zu den Kernpunkten gehört die Entwicklung der entsprechenden Fähigkeiten für die Wissensgesellschaft. [50] Ratsdokument 6365/02, 20.2.2002. Das Arbeitsprogramm wurde vom Europäischen Rat vom 15. und 16. März 2002 in Barcelona begrüßt. http://europa.eu.int/comm/education/ policy_de.html programme. Im Februar 2002 nahm die Kommission auch ihren Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität [51] an, mit dem eine Verbesserung der beruflichen und geografischen Mobilität in der EU angestrebt wird. Zu den Zielen des Plans zählen unter anderem die Bekämpfung von Qualifikationsdefiziten in der Industrie, der Aufbau von Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und der Wirtschaft sowie die Ermutigung der Sozialpartner zur Einführung von Strategien der Kompetenzentwicklung für Arbeitnehmer. Jährliche Beurteilungen der Umsetzung werden zur Frühjahrstagung des Europäischen Rats vorgelegt werden. [51] Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität, KOM(2002) 72 endg. vom 13.2.2002, http://europa.eu.int/comm/ employment_social/news/2002/feb/034_de.html. Fünf Jahre nach ihrer Annahme durch den Beschäftigungsgipfel von Luxemburg wurde die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) 2002 überprüft. [52] Seit 1997 sind beschäftigungsfreundliche Tendenzen in der Besteuerung, eine stärkere Betonung des lebenslangen Lernens und eine Anpassung der Aus- und Weiterbildung an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts feststellbar. Außerdem entwickelten die Mitgliedstaaten im Rahmen des Pfeilers ,Unternehmergeist" der beschäftigungspolitischen Leitlinien Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltung und für Kleinunternehmen. Darüber hinaus wird die Umsetzung der Leitlinien durch die Mitgliedstaaten im Entwurf des Gemeinsamer Beschäftigungsberichts [53] analysiert. [52] Mitteilung der Kommission ,Fünf Jahre Europäische Beschäftigungsstrategie -- Eine Bestandsaufnahme", KOM(2002) 416 endg. vom 17.7.2002. [53] Mitteilung der Kommission an den Rat, Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2002, KOM(2002) 621 vom 13.11.2002. Darüber hinaus wurde im Anschluss an die Mitteilung zum lebenslangen Lernen [54] der ,Brügge-Prozess" eingeleitet, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum, den Beitrittsländern und der Kommission zu verbessern. [54] Mitteilung der Kommission ,Einen Europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen", KOM(2001) 678 endg. vom 21.11.2001. Im Aktionsplan für eEurope 2002 [55] ist ein starker Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Verbesserung des Einsatzes von Technologien der Informationsgesellschaft (IST) in der Bildung vorgesehen -- ein Ansatz, der auch in der Initiative eEurope 2005 [56] wieder aufgegriffen wird. In den Bereichen des ,Selbststudiums für berufliche Zwecke" sowie der ,Aus- und Fortbildung am Arbeitsplatz für KMU" werden derzeit IST-Projekte durchgeführt. Der Einsatz der IST zur Unterstützung des elektronischen Lernens wird einen wesentlichen Aspekt des Sechsten Rahmenprogramms für FTE bilden (siehe Abschnitt 8). [55] ,eEurope 2002, Eine Informationsgesellschaft für alle, Aktionsplan", 14.6.2000, ist unter [56] Mitteilung der Kommission ,eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle", KOM(2002) 263 endg. vom 28.5.2002. Auf einer hochrangigen Konferenz, die im Oktober 2002 in Zusammenarbeit mit dem dänischen Vorsitz in Kopenhagen abgehalten wurde, stellte die Kommission den Abschlussbericht der im Rahmen des Best-Verfahrens eingerichteten Arbeitsgruppe zur Beobachtung von IKT-Qualifikationen [57] vor, der den Titel ,E-Fähigkeiten in Europa: Bewertung der politischen Initiativen der Mitgliedstaaten" (e-Skills in Europe: Benchmarking Member States Policy Initiatives) trägt. Im April 2002 wurde ergänzend dazu eine Initiative im Bereich der ,IKT- und e-Business-Qualifikationen für Anwenderbranchen und KMU" gestartet, um Qualifikationen und Berufsbilder in Bezug auf IKT und e-Business in verschiedenen Wirtschaftszweigen zu ermitteln. Diese Initiative wird einen Beitrag zur Erarbeitung und Anpassung von Qualifikationsprofilen entsprechend den spezifischen Bedürfnissen der KMU leisten. Ferner wurde den Qualifikationsdefiziten im Bereich der IKT im Aktionsplan eLearning [58] besondere Aufmerksamkeit geschenkt. In diesem Zusammenhang hat die Kommission am 19. Dezember 2002 einen Vorschlag für ein Programm über den Einsatz von IKT zur Verbesserung des Zugangs zur allgemeinen und beruflichen Ausbildung (Programm ,eLearning" [59]) angenommen. Ferner stellte die Kommission im Bericht ,Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns" [60], der vom Europäischen Rat von Barcelona gebilligt wurde, Maßnahmen vor, die zur Gewährleistung des Angebots an qualifizierten Arbeitskräften erforderlich sind. [57] Weitere Informationen über die Arbeitsgruppe zur Beobachtung von IKT-Qualifikationen sind unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/ict/ policy/ict-skills/wshop/synthesis-report-v1.pdf verfügbar. [58] Mitteilung der Kommission ,Aktionsplan eLearning -- Gedanken zur Bildung von morgen", KOM(2001) 172 endg. vom 28.3.2001. [59] Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm (2004-2006) für die wirksame Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (Programm ,eLearning"), KOM(2002) 751 endg. vom 19.12.2002. [60] Bericht der Kommission ,Vom Europäischen Rat in Stockholm angeforderter Bericht: ,Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns", KOM(2002) 9, 24.1.2002. Im März 2002 legten die europäischen Sozialpartner ein Aktionsprogramm zur Qualifikations- und Kompetenzentwicklung vor, in dem sie sich zur Überwachung der Umsetzung und zur Durchführung einer Evaluierung im Jahr 2006 verpflichteten. Ferner haben die Sozialpartner ein mehrjähriges Arbeitsprogramm (2003-2005) angenommen, das unter anderem die Umsetzung der EBS, das lebenslange Lernen, den richtigen Umgang mit den sozialen Folgen des Wandels und mögliche Maßnahmen zur Unterstützung des Aktionsplans für Qualifikation und Mobilität betrifft. Die meisten Mitgliedstaaten führen im Rahmen der Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) für den Zeitraum 2000-2006 Aktivitäten im Bereich der Ausbildung und der Entwicklung der Humanressourcen durch, von denen KMU alleine oder gemeinsam mit anderen Zielgruppen profitieren. Die Unterstützung erfolgt im Allgemeinen in Form von Schulungsmaßnahmen für die Beschäftigten von KMU. 5 Verbesserung des Online-Zugangs ,Staatliche Stellen sollen nachdrücklich dazu aufgefordert werden, ihre elektronische Kommunikation mit den kleinen Unternehmen zu verbessern. So können die Unternehmen online, und somit schneller und billiger, Beratung erhalten, Anträge stellen, Steuererklärungen abgeben oder einfach Auskünfte einholen. Die Kommission muss hier mit gutem Beispiel vorangehen." Mitgliedstaaten In einigen Mitgliedstaaten wie Griechenland, Spanien, Italien und dem Vereinigten Königreich nimmt die Zahl der KMU mit Zugang zum Internet stark zu. Besonders beeindruckend sind die Fortschritte in Griechenland, wo ein Anstieg von 24 % im Jahr 1999 auf 78 % im Jahr 2001 verzeichnet wurde. 2001 verfügten 70 % aller europäischen Kleinstunternehmen und über 80 % der Kleinbetriebe über einen Internet-Zugang. [61] [61] Quelle: Beobachtungsnetz der europäischen KMU. Bericht 2002, Nr. 1, ,Ergebnisse der Erhebung 2001". Alle Regierungen haben sich zur Verbesserung des Online-Zugangs verpflichtet. Deutschland, Portugal und das Vereinigte Königreich haben sich zum Ziel gesetzt, bis 2005 die staatlichen Dienste zu 100 % online anzubieten. Spanien will dies bis 2006 für 40 % der staatlichen Dienstleistungen erreichen. [62] Die meisten Mitgliedstaaten konzentrieren ihre Bemühungen auf die Verbesserung und Modernisierung der Online-Dienste, um die Bedürfnisse der Unternehmen besser zu erfuellen (gemäß den Empfehlungen aus dem letzten Bericht über die Umsetzung der Charta), auf die Anhebung ihrer Nutzerfreundlichkeit und auf die Ausweitung der angebotenen Dienstleistungen. In mehreren Mitgliedstaaten werden derzeit Systeme entwickelt, mit denen Formulare online ausgefuellt, unterzeichnet und verarbeitet werden können. [62] Auch Spanien hat das Ziel gesetzt, bis 2006 40% seiner Dienstleistungen on-line. Quelle: Quelle: Mitteilung ,Verbesserung des Unternehmensumfelds", KOM(2002) 610 endg. vom 7.11.2002. Die folgenden Länder berichteten über Webportale, die Beratung für Unternehmer und immer mehr Online-Dienste anbieten: Belgien, Deutschland, Griechenland, Irland, die Niederlande, Österreich [63], Portugal, Finnland, Schweden, das Vereinigte Königreich und Norwegen. Luxemburg erstellt derzeit das neue Webportal ,Guichet pour entreprises", das Informationen über die Gründung, den Aufbau und die Umstrukturierung von Unternehmen bieten wird, und hat ein Projekt gestartet, um alle administrativen Formulare online zugänglich zu machen. [63] Österreich erwartet, dass die meisten administrativen Verfahren 2003 online durchgeführt werden können. Die Anzahl der Online-Amtswege stieg von 3 im Jahr 2001 auf 7 im Jahr 2002. Quelle: Österreichs nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Besonders nutzerfreundlich ist das irische Webportal BASIS (,Business Access to State Information and Services") [64], das eine zentrale Anlaufstelle für alle staatlichen Dienstleistungen in Verbindung mit Unternehmen darstellt und nach ,Ereignissen", wie zum Beispiel Unternehmensgründung, Einstellung von Mitarbeitern, Entrichten von Steuern, Zugang zu Finanzierungen und Innovation, aufgebaut ist. [64] Siehe www.basis.ie. Dänemark entwickelt derzeit ein Internet-Portal, das es Unternehmen erlauben wird, die meisten administrativen Verfahren mit Hilfe einer unentgeltlichen digitalen Signatur online abzuwickeln. Das Portal, das Mitte 2003 verfügbar sein wird, strebt einen automatischen Datenaustausch zwischen Behörden an, so dass die Unternehmen ein und dieselbe Information nur mehr an eine einzige Dienststelle der Verwaltung übermitteln müssen. Ein weiteres gutes Beispiel ist das schwedische Webportal ,Unternehmerführer" (,Företagarguiden"), das im Oktober 2001 eröffnet wurde und die Beantwortung von Anfragen per E-Mail innerhalb von 48 Stunden gewährleistet. [65] [65] Siehe www.foretagarguiden.se. Mehrwertsteuererklärungen und -zahlungen können in Belgien [66], Griechenland [67], Irland [68], Finnland und Schweden online erledigt werden. Derartige Möglichkeiten werden derzeit von Flandern in Belgien [69], von Dänemark und Luxemburg entwickelt. In Österreich wurden seit Mai 2001 über 7 000 Jahresabschlüsse elektronisch übermittelt. [66] Die belgischen EDIFACT- und INTERVAT-Projekte. Quelle: Belgiens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. [67] Die griechische Website TAXIS, über die auch Einkommenssteuererklärungen abgegeben werden können. Quelle: Griechenlands nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. [68] Der irische ROS (Revenue Online Service) für die Mehrwert- und Einkommenssteuer. Quelle: Irlands nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. [69] In Belgien ist die Bundesdatenbank FISCONET seit Frühling 2002 online. Quelle: Belgiens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Beispiele für weitere innovative Online-Dienste sind eine irische Website, über die Patente und Marken online angemeldet werden können, und die Entwicklung eines finnischen Internet-Systems, das es Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erlauben wird, die Gehälter ab Herbst 2003 online zu zahlen. Informationen des öffentlichen Auftragswesens sind in einer Reihe von Mitgliedstaaten wie Deutschland, Griechenland, Irland, Österreich und Finnland online verfügbar. Seit Oktober 2001 wurden in Finnland 900 Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge auf der Site ,JULMA" veröffentlicht. Griechenland baut sein Integriertes Zollinformationssystem aus, um die Einreichung von Zollerklärungen zu erleichtern. Kommission Das Programm für Technologien der Informationsgesellschaft (IST) [70] ist ein Teil des Fünften und des Sechsten Rahmenprogramms für FTE. Es ergänzt die Initiative GoDigital, die im April 2001 angelaufen ist [71] und zu deren Zielen unter anderem die Sensibilisierung der KMU für den elektronischen Handel und die Verbreitung bewährter Verfahren in diesem Bereich gehören. Zu diesem Zweck führt die Kommission derzeit rund 80 IST-Einführungsprojekte mit hunderten europäischen KMU durch. Indem es die Erfahrungen aus den Einführungsprojekten weiten Kreisen zugänglich macht, leistet das IST-Programm einen wesentlichen Beitrag zur eEurope-Initiative GoDigital. Der Aktionsplan für eEurope 2005 [72] zeigt den Bedarf für die Förderung ,eines dynamischen Umfelds für den elektronischen Geschäftsverkehr" auf. Dieser Prozess wird durch KMU-Maßnahmen des Sechsten Rahmenprogramms für FTE unterstützt (siehe Abschnitt 8). [70] www.cordis.lu/ist. [71] ,Den KMU den Weg zum elektronischen Handel ebnen", KOM(2001) 136 endg. vom 13.3.2001, www.europa.eu.int/godigital; Die Initiative GoDigital gehört zum Aktionsplan für eEurope 2002. [72] Mitteilung der Kommission ,eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle", KOM(2002) 263 endg. vom 28.5.2002; www.europa.eu.int/information_society/eeurope. Ein Rechtsportal für den elektronischen Geschäftsverkehr wurde im Oktober 2002 eingerichtet und wird von einem Netz von 16 Euro-Info-Zentren in 13 europäischen Ländern verwaltet. Es stellt einen Online-Informationsdienst dar, der einen Überblick über relevante Rechtsvorschriften und Initiativen zur Selbstregulierung im Bereich des E-Commerce sowie eine rechtliche Beratung zu verschiedenen Fragen bietet. Dieses Portal wird der Kommission dabei helfen, die wichtigsten rechtlichen Probleme zu ermitteln, auf die Unternehmen beim elektronischen Geschäftsverkehr stoßen. Seine Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten und eventuell auch die Beitrittsländer ist geplant. Im Jahr 2001 lief im Rahmen des Programms über den elektronischen Datenaustausch zwischen Verwaltungen (IDA) eine Initiative zur Schaffung des Portals public-services.eu an. Dieses Portal, das sich derzeit in der Pilotphase befindet, wird eine einzige Anlaufstelle für alle öffentlichen Informationen und Dienstleistungen bieten, um Unternehmen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zu unterstützen. Im November 2001 veranstalteten die Kommission und der belgische Vorsitz gemeinsam eine hochrangigen Ministerkonferenz über E-Government-Anwendungen. Bei diesem Anlass wurde der eEurope-Preis für innovative elektronische Behördendienste und die erste Benchmark-Studie über öffentliche Online-Dienste vorgestellt. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung wurden in einer Ministererklärung zusammengefasst. [73] [73] Ministererklärung über eGovernment vom 29. November 2001; weitere Informationen sind unter 6 Bessere Nutzung des Binnenmarkts ,Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen die Reformen weiterführen, mit denen in der Union ein echter, für Kleinunternehmen benutzerfreundlicher Binnenmarkt in den für die Entwicklung von Kleinunternehmen entscheidenden Bereichen, darunter elektronischer Geschäftsverkehr, Telekommunikation, Versorgungsunternehmen, öffentliches Beschaffungswesen und grenzübergreifende Zahlungssysteme, vollendet werden soll. Die europäischen und nationalen Wettbewerbsregelungen sollten mit Nachdruck angewandt werden, um sicherzustellen, dass kleine Unternehmen die Möglichkeit haben, neue Märkte zu erschließen und in fairen Wettbewerb zu treten." Mitgliedstaaten Im Herbst 2002 hatten nur fünf Mitgliedstaaten -- Dänemark, die Niederlande, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich -- 98,5 % aller Binnenmarktrichtlinien in das einzelstaatliche Recht übernommen und somit das vom Europäischen Rat in Stockholm festgelegte Ziel der Verringerung des Umsetzungsdefizits auf 1,5 % erreicht. Im Frühling 2002 gehörten Belgien und Spanien noch zu dieser Gruppe. Das geringste Defizit hat derzeit Schweden (0,4 %), gefolgt von Finnland (0,6 %) und Dänemark (0,7 %). [74] [74] Binnenmarktanzeiger Nr. 11 vom November 2002 und Nr. 20 vom 16. Mai 2002. Während 2002 nahm der Nachholbedarf in den Mitgliedstaaten, die am weitesten vom Ziel entfernt sind, weiter zu: Frankreich, gefolgt von Griechenland, Portugal und Österreich. [75] Finnland ist der einzige Mitgliedstaat, der das neue Ziel eines 0%igen Defizits (bis Frühling 2003) bei der Umsetzung aller Richtlinien, deren Übernahme bereits mehr als zwei Jahre überfällig ist, erreicht. Um dieses Ziel zu erfuellen, müssen die anderen Mitgliedstaaten eine Reihe von Richtlinien umsetzen -- von einer einzigen in Schweden bis zu 14 Richtlinien in Frankreich. [75] Frankreich: Anstieg des Defizits von 3,1 % im Frühling auf 3,8 %; Griechenland: von 2,7 % auf 3,3 %; Portugal: von 2,1 % auf 3,1 %; Österreich: von 2,1 % auf 2,7 %. Quelle: siehe vorherige Endnote. Dänemark führt derzeit ein Benchmarking-Projekt durch, um die Unterschiede und Ähnlichkeiten bei der Art der Umsetzung und Anwendung derselben europäischen Richtlinien in den einzelnen Mitgliedstaaten zu analysieren. Das österreichische Pilotprojekt ,Chance Binnenmarkt" [76] dient der Sensibilisierung von KMU für die Möglichkeiten des Binnenmarkts und bietet kostenlose Beratungsdienste. [76] Diese Maßnahme wurde bereits im österreichischen Bericht für 2001 beschrieben. Mehrere Staaten -- Deutschland, Portugal, Finnland, Schweden, das Vereinigte Königreich und Norwegen -- berichten über die Durchführung des Programms SOLVIT (siehe unten) auf nationaler Ebene. Nur wenige Mitgliedstaaten gaben Fortschritte bei der Liberalisierung der nationalen Märkte an. Sowohl Irland als auch Österreich nahmen Rechtsvorschriften zur weiteren Öffnung ihrer Gasmärkte an. Finnland schlug verschiedene Maßnahmen zur Entwicklung des Elektrizitätsmarkts vor, der nun vollständig für den Wettbewerb geöffnet ist. Die Rechtsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen werden derzeit in Griechenland sowie Portugal überarbeitet, und Dänemark hat eine Website für Unternehmen eingerichtet, die sich im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen ungerecht behandelt fühlen. In bezug auf das Wettbewerbsrecht hat Dänemark sein Wettbewerbsgesetz geändert, um die Geldbußen für Verstöße anzuheben, Irland alle gesetzlichen Bestimmungen über den Wettbewerb und Fusionen im Wettbewerbsgesetz 2002 konsolidiert und Österreich eine Bundeswettbewerbsbehörde eingerichtet. Schweden schlug eine neue Regelung vor, die Bestimmungen gegen öffentliche Akteure enthält, die den Wettbewerb beeinträchtigen. Ferner verbessert der neue Enterprise Bill im Vereinigten Königreich den Schutz von Kleinunternehmen gegen unfairen Wettbewerb. [77] [77] Im Vereinigten Königreich wird die Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften auch eine Analyse der Auswirkungen auf den Wettbewerb umfassen. Quelle: nationaler Bericht des Vereinigten Königreichs über die Umsetzung der Charta. Kommission Die derzeitige Binnenmarktstrategie der Kommission ist ein Fünfjahresprogramm, das zuletzt im April 2002 [78] überprüft wurde, wobei der Schwerpunkt auf den Bereichen liegt, in denen Fortschritte am dringendsten benötigt werden, damit die Unternehmen der EU wettbewerbsfähiger werden und besser in der Lage sind, die vom Binnenmarkt gebotenen Chancen zu nutzen. [78] Mitteilung der Kommission ,Überprüfung der Binnenmarktstrategie im Jahr 2002: Zeit die Versprechen einzulösen", KOM(2002) 171 vom 11.4.2002. Ein angemessenes System zum Schutz des geistigen Eigentums wird die Bemühungen der KMU zur Entwicklung von Innovationen unterstützen. Die Kommission legte einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des Gemeinschaftspatents [79] vor, die zu den vorrangigen Zielen der Binnenmarktstrategie gehört. Ein einheitliches Patent wird es den Unternehmen erlauben, Produktion und Vertrieb auf eine europäische Dimension auszurichten und die Herausforderungen der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit mit den USA und Japan anzunehmen. Gemeinschaftspatente sollten erschwinglich sein und Rechtssicherheit gewährleisten. Ferner stellte die Kommission am 20. Februar 2002 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen [80] vor, mit der die Bestimmungen in diesem Bereich harmonisiert und klarer dargelegt werden. [79] Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent, KOM(2000) 412 endg. vom 1.8.2000, CNS 2000/0177, ABl. C 337 E/45 vom 28.11.2000, S. E/278. [80] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, KOM(2002) 92 endg. vom 20.2.2002. Die Kommission nahm im Juli 2002 ihren zweiten Zweijahresbericht über die Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung im Binnenmarkt [81] an. Dieser Bericht dient vor allem zur Beurteilung der Fortschritte, die seit 1999 bei der Anwendung der gegenseitigen Anerkennung [82] im Binnenmarkt gemacht wurden, und zum Aufzeigen der Bereiche, in denen die gegenseitige Anerkennung weiterhin Probleme aufwirft. Die Kommission hat vor, eine Mitteilung mit Leitlinien für die Anwendung der gegenseitigen Anerkennung unter Wirtschaftsteilnehmern und nationalen Verwaltungen im Warenbereich anzunehmen. [81] Bericht der Kommission ,Zweiter Zweijahresbericht über die Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung im Binnenmarkt", KOM(2002) 419 vom 23.7.2002. [82] Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung bedeutet, dass ein Unternehmen (sei es groß oder klein) seine Erzeugnisse überall in der Europäischen Union verkaufen kann, wenn es diese Erzeugnisse rechtmäßig auf seinem Inlandsmarkt absetzen kann. Trotz der Bemühungen zur Förderung der gegenseitigen Anerkennung von Prüfergebnissen, Zeichen und Bescheinigungen, kommen im Bereich der Konformitätsbewertung mehrfache Prüfungen und Zertifizierungen in der EU noch häufig vor. Dies führte zu höheren Kosten für die Industrie und insbesondere KMU, die für mehr als ein Konformitätsbewertungsverfahren zahlen müssen. Um einen Überblick über die Lage zu erhalten, wurde im Herbst 2002 ein Best-Projekt gestartet, das Fallstudien zu verschiedenen Sektoren liefern soll. In diesen werden die Konformitätsbewertungsverfahren und ihre wirtschaftlichen Folgen in den ausgewählten Sektoren verglichen und Indikatoren für die Messung ihrer Auswirkungen auf das produzierende Gewerbe, einschließlich der KMU, entwickelt werden. Während der Binnenmarkt im Allgemeinen gut funktioniert, stoßen Unternehmen manchmal auf Schwierigkeiten, die auf eine eventuell inkorrekte Anwendung der Binnenmarktvorschriften durch die Behörden anderer Mitgliedstaaten zurückzuführen sind. Die Kommission baute das Netz SOLVIT [83] auf, um diese Probleme zu lösen -- diese können verschiedene Aspekte des Geschäftslebens betreffen, z. B. Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, öffentliches Auftragswesen, Besteuerung oder Unternehmensgründung. Der Binnenmarktrat bestätigte in seiner Entschließung vom 1. März 2002 das Engagement der Mitgliedstaaten für das effiziente Funktionieren des Systems. Dem SOLVIT-Netz, das am 22. Juli 2002 angelaufen ist, kommt eine wichtige Rolle dabei zu, die EU für Unternehmen, insbesondere die kleinsten, wirksamer und praktikabler zu machen. [83] Mitteilung der Kommission über eine wirksame Problemlösung im Binnenmarkt (,SOLVIT"), KOM(2001) 702 vom 27.11.2001, und Empfehlung der Kommission vom 7. Dezember 2002 über Grundsätze zur Nutzung von ,SOLVIT", dem Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt, ABl. L 331 vom 15.12.2001, S. 79. Am 11. Dezember 2002 nahm die Kommission eine Mitteilung an, um die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu verbessern. [84] [84] KOM(2002) 725 vom 11.12.2002. Ferner verabschiedete sie am 30. Juli 2002 einen Bericht zum Thema ,Der Stand des Binnenmarkts für Dienstleistungen" [85], der einen umfassenden Überblick über die für Dienstleistungen fortbestehenden Schranken gibt. Darin wird der Schluss gezogen, dass zehn Jahre nach der geplanten Vollendung des Binnenmarkts noch immer eine breite Kluft zwischen der Vision eines wirtschaftlich integrierten Europas und der Wirklichkeit besteht, die die europäischen Unternehmen erleben. [85] Bericht ,Der Stand des Binnenmarkts für Dienstleistungen" (KOM(2002) 441), der im Rahmen der Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor (KOM(2000) 888) erstellt wurde. Eine wesentliche Entwicklung auf dem Weg zu einem einheitlichen Raum für den Zahlungsverkehr war die Verabschiedung der Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro [86]. Sie enthält Bestimmungen, nach denen das Diskriminierungsverbot auf Bankgebühren für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro anzuwenden ist. Die Umsetzungsfrist für Kartentransaktionen sowie Abhebungen an Geldautomaten war der 1. Juli 2002 und ist für Überweisungen der 1. Juli 2003. Studien der Kommission zeigen, dass für grenzüberschreitende Zahlungen trotz wiederholter Ermahnung der Banken, solche Praktiken abzustellen, weiterhin hohe und sehr unterschiedliche Gebühren verrechnet werden. Gemäß der Verordnung sollten die Gebühren für grenzüberschreitende Zahlung denjenigen auf nationaler Ebene entsprechen und somit unabhängig von der Entfernung einheitlich gestaltet sein. [87] [86] Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro. [87] Pressemitteilung der Europäischen Kommission IP/01/1084. Im Dezember 2001 stellte die Kommission das Konsultationspapier ,Genossenschaften im Unternehmen Europa" vor. Darin wurde argumentiert, dass Genossenschaften rechtliche Rahmenbedingungen benötigen, die ihrem spezifischen Wesen entsprechen, und es wurde aufgezeigt, welche europäischen politischen Programme und Initiativen sich auf Genossenschaften auswirken. Am 3. Juni 2002 erzielte der Rat eine Einigung über den Vorschlag der Kommission für ein Statut der Europäischen Genossenschaft [88], das Parallelen zum Statut der Europäischen Gesellschaft aufweist, aber eigens auf die Gesellschaftsform der Genossenschaft zugeschnitten ist. Derzeit arbeitet die Kommission an einem Vorschlag für ein Statut des Europäischen Vereins. [88] Geänderter Vorschlag KOM(1993) 252 endg. vom 6.7.1993, ABl. C 236 vom 31.8.1993. 7 Steuer- und Finanzwesen ,Die Steuersysteme sollen so umgestaltet werden, dass Leistung belohnt, die Gründung von Unternehmen begünstigt, das Wachstum von Unternehmen und die Beschäftigung gefördert und die Kreation und die Nachfolge in kleinen Unternehmen erleichtert werden. Die Mitgliedstaaten sollten bewährte Verfahren zur Besteuerung und zur Belohnung der persönlichen Leistung anwenden. Die Unternehmer brauchen Finanzmittel, um ihre Ambitionen in die Praxis umzusetzen. Damit der Zugang kleiner Unternehmen zu Finanzdienstleistungen verbessert wird, werden wir: die Hindernisse für die Schaffung eines gesamteuropäischen Kapitalmarktes und für die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen und des Risikokapital-Aktionsplans ermitteln und beseitigen; die Beziehungen zwischen dem Bankensystem und den Kleinunternehmen durch die Schaffung entsprechender Voraussetzungen für den Zugang zu Darlehen und Risikokapital verbessern; den Zugang zu den Strukturfonds verbessern und Initiativen der Europäischen Investitionsbank zur Aufstockung der für Neugründungen und Spitzentechnologieunternehmen zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich Aktien, begrüßen." Mitgliedstaaten Zwei Mitgliedstaaten senken die Körperschaftssteuern erheblich. Irland verringert 2003 alle Körperschaftssteuern auf einen einheitlichen Satz von 12,5 %, der bereits jetzt für Kleinunternehmen mit einem Betriebseinkommen von weniger als 254 000 EUR gilt. Ferner hat Irland das System der Steuererklärungen für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 320 000 EUR vereinfacht. Das Vereinigte Königreich setzte die Körperschaftssteuern für Unternehmen mit einem Gewinn zwischen 50 000 GBP und 300 000 GBP von 23 % auf 19 % herab. Der Anfangssatz von 19 % wurde für Unternehmen, deren Gewinn nicht über 10 000 GBP liegt, auf 0 % gesenkt. Mehrere Mitgliedstaaten berichten über verschiedene steuerliche Maßnahmen zur Verringerung der Steuerlast für Kleinunternehmen. Belgien hat die Steuern für KMU auf der Grundlage des Umsatzes gesenkt, wobei Firmen mit einem Umsatz von unter 322 500 EUR von einem Teil ihrer Steuern befreit sind. [89] Dänemark hat die Umsatzschwelle für die Mehrwertsteuerpflicht von 20 000 DKK auf 50 000 DKK angehoben und erlaubt es Unternehmen, deren Umsatz unter 15 Mio. DKK liegt, die Mehrwertsteuererklärungen nicht monatlich sondern vierteljährlich einzureichen. Neue britische Regelungen gestatten es Kleinunternehmen, bei der Mehrwertsteuer einen pauschalen Prozentsatz auf ihren Umsatz anzuwenden, anstatt sie bei jedem Verkauf zu belegen. In Norwegen können schließlich Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als rund 125 000 EUR die Mehrwertsteuererklärungen einmal jährlich, anstatt alle zwei Monate abgeben. Sowohl Portugal als auch Norwegen haben Steueranreize für FuE geschaffen: Portugal konzentriert sich auf KMU in der Industrie, im Handel oder in der Landwirtschaft, und Norwegen bietet KMU mit bis zu 100 Beschäftigten eine Steuergutschrift in Höhe von 20 % der jährlichen FuE-Aufwendungen bis zu einer Obergrenze von ungefähr 500 000 EUR. [89] Man rechnet damit, dass diese Maßnahme zu einer Verringerung der Steuern um 70 Mio. EUR führen wird. Quelle: Belgiens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung. Schweden entwickelt derzeit ein Besteuerungssystem, das auf dem Durchschnittseinkommen und nicht auf dem realen Einkommen beruht. Griechenland [90] sowie Italien erstellen Entwürfe für Rechtsvorschriften zur Vereinfachung ihrer Steuersysteme. Schließlich verringert Griechenland die Zahl der vorgeschriebenen Mehrwertsteuererklärungen von 6 auf 4 jährlich. Frankreich, Griechenland [91] und Österreich senken die Steuern für Unternehmensübertragungen, während Irland solche Maßnahmen in Erwägung zieht. [90] Man rechnet damit, dass diese Maßnahme zu einer Verringerung der Steuern um 280 Mio. EUR führen wird. Quelle: Griechenlands nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. [91] In Griechenland betrifft dies die Übertragung von Einzelunternehmen an Verwandte. Quelle: Griechenlands nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Mehrere Mitgliedstaaten entwickelten neue Maßnahmen zur Finanzierung von neugegründeten Unternehmen. Irland hat seinen Risikokapitalmarkt mit einer Finanzspritze von 95 Mio. EUR für zwölf neue Risikokapitalfonds ausgeweitet, die sich vor allem an Unternehmen in der Anlauf- und Frühphase wenden. Luxemburg baute den Fonds ,Prêt de démarrage" auf, der bis zu 250 000 EUR oder 40 % der Gründungskosten trägt. Österreich richtete ferner das Programm ,Start up Förderung" zur Finanzierung von technologieorientierten Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ein und bereitet das neue ,Aktionsprogramm Venture Capital" für Kleinbetriebe in Industrie und Gewerbe vor. Portugal schuf einen neuen Risikokapitalfonds, der der Bereitstellung von Start- und Anschubkapital für Projekte sowie der Finanzierung von Kleinunternehmen Vorrang gibt. Ein paar Mitgliedstaaten haben Kleinstdarlehenssysteme entwickelt. Gemeinsam mit dem EIF hat Deutschland das ,DtA-Mikrodarlehensprogramm" gestartet, das neugegründeten Unternehmen und Kleinstbetrieben Darlehen in Höhe von bis zu 25 000 EUR gewährt. In Spanien wurde eine Kleinkreditfazilität (,Línea de Microcréditos ICO") für Kleinstbetriebe geschaffen, die sich an Unternehmerinnen, ältere oder behinderte Personen und Einwanderer wendet. Mit einem Kapital von 12 Mio. EUR bietet sie Darlehen in Höhe von bis zu 25 000 EUR, die in 2-3 Jahren zurückzuzahlen sind. In Zusammenarbeit mit dem EIF wurden 480 Projekte finanziert. Ferner führte Spanien ein Kleinstkreditprogramm für Unternehmerinnen (,Programa de microcréditos para mujeres emprendedoras") zur Finanzierung der Unternehmensgründung oder des ersten Geschäftsjahres ein. Mit Mitteln von über 6 Mio. EUR, die vom ESF kofinanziert werden, bietet es Darlehen von bis zu 12 000 EUR, die in fünf Jahren zurückzuzahlen sind. Schweden führte ein Kleinstdarlehenssystem ein, das sich vor allem an Unternehmerinnen wendet und bei Investitionsvorhaben 50 % der Kosten bis zu einer Obergrenze von 250 000 SEK abdeckt. Spanien und Finnland sind im Bereich neuer Risikokapitalprogramme für technologische Investitionen besonders aktiv. Spanien beschloss ein neues System der finanziellen Unterstützung für Investitionen in Höhe von bis zu 500 000 EUR in technologiebasierte Unternehmen während der beiden ersten Jahre ihres Bestehens, und die spanische ICO-Fazilität zur Finanzierung von technologischen Innovationen bietet Darlehen für bis zu 70 % der Investitionskosten. Finnland startete das Programm ,LIKSA" zur Finanzierung von Geschäftsplänen für die Gründung technologiebasierter Unternehmen und die Initiative ,INTRO" zur Herstellung von Kontakten zwischen neugegründeten Unternehmen und Investoren. Frankreich hat sich das Ziel gesetzt, bis 2010 die Investitionen in Risikokapital auf 1 Mrd. EUR anzuheben, und Irland hat sich dazu verpflichtet, die Investitionen in Wagniskapital bis 2006 auf 0,8 % des BIP zu steigern. [92] [92] Quelle: Mitteilung ,Verbesserung des Unternehmensumfelds", KOM(2002) 610 endg. vom 7.11.2002. Wenige Mitgliedstaaten beschrieben Entwicklungen im Bereich der Kreditgarantiegemeinschaften. Griechenland richtet derzeit einen Garantiefonds für Klein- und Kleinstunternehmen (,TEMPME") mit einem Kapital von 100 Mio. EUR ein, der 50 % der von Finanzinstituten geforderten Kreditgarantien abdecken soll. Portugal gründete drei Kreditgarantiegesellschaften und stärkte Rückbürgschaftsfonds, während Schweden ein neues Kreditgarantieprogramm für KMU anhand bewährter Verfahren aus den Niederlanden und Finnland entwickelte. Beispiele für allgemeinere Maßnahmen sind in Belgien die Einrichtung einer Finanzierungsagentur für KMU in Flandern, wo ein Projekt zur Aufbringung von Risikokapital für neugegründete Unternehmen vorbereitet wird, und das Anlaufen des mit 335 Mio. EUR ausgestatteten Fonds ,Argentum" in Norwegen zur Unterstützung von Risikokapitalfonds, die in Cluster investieren. Die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen zählt auch zu den Prioritäten des neuen französischen Gesetzes ,Initiative Economique". Darüber hinaus führte der Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds zinsbegünstigte Darlehen für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern ein. Neue Informationsmaßnahmen im Bereich des Zugangs zu Finanzmitteln sind zum Beispiel eine deutsche Task-Force zur Beratung von KMU über den Zugang zu Finanzmitteln, die Finanzexperten des Bundesministeriums und aus öffentlich-rechtlichen Banken umfaßt, sowie ein deutsches KMU-Forum über die Finanzierungsbedingungen im Rahmen von Basel II. Österreich baut eine einzige Anlaufstelle -- die Austria Wirtschaftsservice GmbH -- auf, die verschiedene Institutionen, die Beratung zu Finanzierungsmaßnahmen bieten, unter einem Dach zusammenführt. In Belgien diente die ,Risikokapitalmesse" in Wallonien zur Herstellung von Kontakten zwischen potenziellen Unternehmern und Investoren. Belgien, Dänemark, Österreich, Portugal, Schweden, das Vereinigte Königreich und Norwegen berichten über Entwicklungen in ihren Netzen von Business Angels. In Dänemark sind drei zusätzliche Netze in Vorbereitung, und eine Website bringt Unternehmer mit potenziellen Business Angels zusammen. Portugal unterstützt sein neues Netz über ein Programm zur Finanzierung von Innovationen, und Norwegen erwägt derzeit Steueranreize für Business Angels. Kommission Im Oktober 2001 legte die Kommission die Mitteilung ,Ein Binnenmarkt ohne steuerliche Hindernisse -- Strategie zur Schaffung einer konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit in der EU" [93] und eine detaillierte Studie über ,Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt" [94] vor. Darin werden aktuelle Probleme im Zusammenhang mit der Unternehmensbesteuerung in der EU angesprochen und die Lage der KMU analysiert. [93] Mitteilung der Kommission ,Ein Binnenmarkt ohne steuerliche Hindernisse -- Strategie zur Schaffung einer konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit in der EU", KOM(2001) 582 endg. vom 23.10.2001, http://europa.eu.int/comm/ taxation_customs/taxation/company_tax/de/policy_proposals.htm. [94] Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission ,Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt", SEK(2001) 1681 vom 23.10.2001. Zwei neuere Richtlinien im Bereich der Mehrwertsteuer erleichtern KMU den grenzüberschreitenden Handel und verringern ihre Pflichten im Zusammenhang mit der MwSt (z. B. Anforderungen an die Rechnungsstellung). [95] Die Kommission erarbeitet derzeit eine Studie über die MwSt-Verpflichtungen, um eine Vereinfachung vor allem für KMU vorzuschlagen (Registrierung, Erklärungen, Zahlung). [95] Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung; Richtlinie 2000/65/EG des Rates vom 17. Oktober 2000 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der Bestimmungen des Mehrwertsteuerschuldners. Im Jahr 2002 führte die Kommission eine Studie über Belegschaftsaktienoptionen in der EU und den USA durch, die zeigte, dass die Systeme der Mitgliedstaaten sich im Bereich der Besteuerung, des Arbeitsrechts, des Datenschutzes und der Sicherheit noch stark unterscheiden. Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, benötigen daher für jeden Staat einen eigenen Aktienoptionsplan. Dies führt zu erheblichen Verwaltungskosten und schreckt insbesondere kleinere Unternehmen davon ab, solche Pläne einzuführen. Im September 2002 stellte die Kommission auf einem Seminar in Wien die Ergebnisse des Projekts über die Übertragung von Unternehmen vor, das im Rahmen des Best-Verfahrens durchgeführt wurde. [96] Diese bestehen aus den Schlussfolgerungen der Expertengruppe, die im Jahr 2000 eingesetzt wurde, um die Durchführung der Empfehlung zu diesem Thema aus dem Jahr 1994 [97] zu überwachen und insbesondere die Maßnahmen zu beurteilen, die seit der Mitteilung aus dem Jahr 1998 [98] ergriffen wurden, sowie weitere Schritte vorzuschlagen. Die Ergebnisse des Projekts zeigen, dass weniger als die Hälfte der Maßnahmen aus der Empfehlung der Kommission umgesetzt wurden. Ferner wurden Beispiele für bewährte Verfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten vorgestellt. [99] Im Oktober 2002 startete die Kommission ein neues Projekt über die Übertragung von Unternehmen, um den Vorschlägen der Expertengruppe nachzukommen und die Mitgliedstaaten bei der Erzielung weiterer Fortschritte zu unterstützen. [96] http://europa.eu.int/comm/enterprise/ entrepreneurship/support_measures/transfer_business/seminar.htm. [97] ABl. L 385 vom 31.12.1994, S. 14 und die zugehörige Mitteilung, ABl. C 400 vom 31.12.1994, S. 1, in der die Beweggründe für die Empfehlung dargelegt werden. [98] Mitteilung der Kommission zur Übertragung kleiner und mittlerer Unternehmen (ABl. C 93 vom 28.3.1998). [99] Die Ergebnisse dieses im Rahmen des Best-Verfahrens durchgeführten Projekts sind zugänglich unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/ entrepreneurship/ support_measures/transfer_business/best_project.htm. Die Kommission nahm im Oktober 2002 ihren vierten Fortschrittsbericht über den Risikokapital-Aktionsplan aus dem Jahr 1998 [100] an, der die Strategie der Gemeinschaft für Risikokapital darstellt. Vier Jahre nach seiner Annahme wurden bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans erzielt, obwohl der Risikokapitalmarkt derzeit eine gravierende Korrektur erfährt. Risikokapital ist eine zentrale Finanzierungsquelle für junge und innovative Unternehmen, so dass der Europäische Rat wiederholt die Umsetzung des Aktionsplans bis 2003 gefordert hat. Die Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen wurde in einem finanziellen Umfeld fortgeführt, das durch die erfolgreiche In-Umlaufbringung von Euro-Münzen und -Banknoten bestimmt wurde. Wichtige Entwicklungen sind unter anderem die obligatorische Einführung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze bis 2005 und die bevorstehende Einführung von Rechtsvorschriften für Pensionsfonds zur ergänzenden Altersversorgung. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Bereitstellung von Finanzmitteln für KMU mit hohem Wachstumspotenzial aus. [100] Mitteilung der Kommission Umsetzungen des Risikokapital-Aktionsplans (RCPA), KOM(2002) 563 endgültig. Auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission ,Risikokapital -- Schlüssel zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union", SEK(1998) 522. In Bezug auf die staatliche Finanzierung von Unternehmen kam es durch die Annahme der Mitteilung der Kommission über staatliche Beihilfen und Risikokapital [101] zu einer Klärung der Frage, ob eine staatliche Finanzierung von Risikokapitalmaßnahmen mit den Bestimmungen des Vertrags über staatliche Beihilfen vereinbar ist. Eine zeitgerechte Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen [102] alleine wird schon einen großen Beitrag zur Förderung eines stärker integrierten Risikokapitalmarkts in der EU leisten. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten weiterhin eindringlich auf, die nötigen Finanz- und Strukturreformen zur Ankurbelung von Investitionen in Risikokapitalfonds durchzuführen. [101] Mitteilung der Kommission ,Staatliche Beihilfen und Risikokapital", ABl. C 235 vom 21.8.2001, S. 3. [102] Mitteilung der Kommission ,Umsetzung des Finanzmarktrahmens: Aktionsplan", KOM(1999) 232 vom 11.5.1999. Die drei Finanzierungsinstrumente, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) im Rahmen des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative (2001-2005) [103] verwaltet werden, stehen seit dem ersten Quartal 2002 bereit. Es handelt sich dabei um das Startkapitalprogramm für die ETF, die KMU-Bürgschaftsfazilität und die Startkapital-Aktion, die alle drei über Finanzintermediäre abgewickelt werden. Sie bauen auf den Finanzierungsinstrumenten der Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung aus dem Zeitraum 1998-2000 auf. Der Jahresbericht 2001 für diese Instrumente [104] zeigt, dass vor allem Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten von der Bürgschaftsfazilität profitiert haben. Allerdings kam die Nutzung des vierten Finanzierungsinstruments, des JEV-Programms, das Unterstützung für die Schaffung transnationaler Jointventures zwischen KMU bietet, nur langsam in Gang. [103] Entscheidung 2000/819/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001-2005). [104] Bericht der Kommission ,Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung -- Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung innovativer und Arbeitsplatz schaffender kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)", KOM(2002) 345 endg. vom 1.7.2002. Im September 2002 veröffentlichte die Kommission einen Bericht über die Fortschritte im Rahmen der CREA-Startkapitalaktion. Diese Aktion, die aus dem Dritten Mehrjahresprogramm für KMU (1997-2000) [105] finanziert wurde, unterstützte in jüngster Zeit gegründete Startkapitalfonds mit einem Investitionskapital von mindestens 4 Mio. EUR, um eine Lücke in der Frühphasenfinanzierung zu überbrücken. Die 19 aktiven Fonds, die 1998-1999 ausgewählt wurden, investierten 92,7 Mio. EUR in 140 Unternehmen, die 1 985 neue Arbeitsplätze geschaffen haben. Die meisten dieser Fonds stellen auf lokaler oder regionaler Ebene neuen Unternehmen aus den Bereichen Informationstechnologie, Kommunikation, Elektronik und Biowissenschaften Mittel zur Verfügung. [105] Beschluss 97/15/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 über ein drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (1997-2000). Gemäß der Aufforderung des Rates ,Industrie" vom Dezember 2001 liefen im Januar 2002 die Arbeiten an der Erstellung eines eventuellen europäischen Verhaltenskodex für Banken und KMU an. In dieses Projekt sind unter anderem die drei wichtigsten europäischen Bankenvereinigungen [106] und die drei wichtigsten KMU-Verbände [107] eingebunden. Die Dienststellen der Kommission haben eine Reihe bestehender Verhaltenskodizes -- sowohl aus der EU als auch aus anderen Regionen -- durchgesehen. [106] Dies sind die Europäische Bankenvereinigung, die Europäische Sparkassenvereinigung und die Europäische Vereinigung der Genossenschaftsbanken. [107] Dies sind UNICE, UEAPME und Eurochambres. Im Zusammenhang mit den Arbeiten zu bewährten Verfahren für die Vergabe von Kleinstkrediten hat die Kommission 2002 eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern, KMU, Bankenvereinigungen und KMU-Verbänden eingesetzt. In den Jahren 2001 und 2002 fanden in neun Beitrittsländern Sitzungen im Rahmen der Vierten Gesprächsrunde zwischen Banken und KMU statt. Bei diesen Gesprächsrunden, die im Oktober 2000 anliefen und 2003 abgeschlossen werden, kommen lokale und EU-Finanzierungsexperten zusammen, um ein breites Spektrum von Fragen in Bezug auf den Zugang zu Finanzen zu erörtern, bewährte Verfahren auszutauschen und Probleme aufzuzeigen, vor denen KMU in den einzelnen Beitrittsländern beim Zugang zu Finanzen stehen. In diesen Ländern herrscht im Allgemeinen ein Mangel an Darlehen für den privaten Sektor, die Banken verfügen über sehr beschränkte Erfahrung bei der Kreditvergabe an KMU, und die zusätzlichen Absicherungsanforderungen sind oft hoch. Zur Förderung der Finanzierung durch ,Business Angels" veröffentlichte die Kommission im Rahmen des Best-Verfahrens einen Bericht über das Benchmarking der Politik für Business Angels in den Mitgliedstaaten [108]. Im Bericht wird festgestellt, dass junge Unternehmen bei der Beschaffung von Finanzmitteln für die Eigenkapitalfinanzierung in der Anlauf- und Frühphase zunehmend auf Business Angels angewiesen sind. Die Gründe hierfür sind unter anderem in veränderten Bedingungen im Bankgewerbe zu suchen, die das Kreditgeschäft für die Banken aufgrund geringer Margen und hoher Gemeinkosten unattraktiv machen. Hinzu kommt, dass Risikokapitalfonds vielfach nicht in der Lage sind, die große Zahl kleiner Abschlüsse mit weit reichenden Anforderungen an die Sorgfaltspflicht zu bewältigen. [108] Benchmarking des Business-Angels-Marktes, Generaldirektion Unternehmen, 4.11.2002, verfügbar unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/ entrepreneurship/financing/index.htm. Um bestehende Lücken bei der Zusammenführung von Unternehmen und Investoren im Bereich des Risikokapitals zu schließen und laufende Initiativen zu ergänzen (z. B. Netze von Business Angels, Investitionsforen, Wettbewerbe für Geschäftspläne), unterstützt die Kommission eine europaweite Datenbank für Investitionsmöglichkeiten -- ,www.Gate2Growth". Diese Datenbank hilft innovativen Unternehmern beim Knüpfen von Kontakten zu bestehenden Netzen von Investoren, zu Experten für Unternehmenswachstum und Gründerzentren sowie zu Patentreferenten. Gemäß einer Forderung des Europäischen Parlaments wird diese ,zentrale" Risikokapital-Website als einziger Zugangspunkt im Jahr 2003 weiterentwickelt werden. [109] [109] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11.4.2002, Bericht A5-0020/2002, Punkt 17. Die Kommission hat die Verhandlungen des Basler Ausschusses über die Eigenkapitalvorschriften für Banken sowie deren mögliche Folgen für KMU genau beobachtet. Die Vorschläge des Ausschusses tragen der Bedeutung der KMU in der Wirtschaft Rechnung und werden in die für 2004 vorgesehene Kapitaladäquanzrichtlinie aufgenommen werden. 8 Stärkung des technologischen Potenzials der Kleinunternehmen ,Wir werden die bestehenden Programme zur Förderung des Technologietransfers auf Kleinunternehmen sowie die Fähigkeit von Kleinunternehmen, Technologien zu ermitteln, auszuwählen und anzupassen, ausbauen. Wir werden die technologische Zusammenarbeit und die gemeinsame Nutzung der Technologien durch Unternehmen unterschiedlicher Größe und insbesondere durch europäische Kleinunternehmen fördern, effizientere Forschungsprogramme entwickeln, die auf die kommerzielle Anwendung von Wissen und Technologie ausgerichtet sind, und Qualitäts- und Zertifizierungssysteme entwickeln und diese auf kleine Unternehmen anpassen. Es muss sichergestellt werden, dass ein Gemeinschaftspatent für Kleinunternehmen verfügbar und leicht zugänglich ist. Wir werden die Beteiligung kleiner Unternehmen an zwischenbetrieblicher Zusammenarbeit auf örtlicher, nationaler, europäischer und internationaler Ebene sowie die Zusammenarbeit zwischen Kleinunternehmen und Hochschul- und Forschungseinrichtungen fördern. Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene zur Entwicklung zwischenbetrieblicher Gruppen und Netze sollten daher unterstützt, die gesamteuropäische Zusammenarbeit zwischen kleinen Unternehmen unter Einsatz der Informationstechnologien gefördert, bewährte Praktiken bei Kooperationsvereinbarungen verbreitet und die Zusammenarbeit kleiner Unternehmen unterstützt werden, um deren Fähigkeit zu verbessern, gesamteuropäische Märkte zu erschließen und ihre Tätigkeiten auf die Märkte von Drittländern auszuweiten." Mitgliedstaaten Im letzten Bericht über die Umsetzung der Charta wurde auf einen Mangel an Initiativen für die zwischenbetriebliche Zusammenarbeit und Cluster hingewiesen. Seither haben mehrere Mitgliedstaaten neue Maßnahmen ergriffen oder Initiativen in diesem Bereich ausgeweitet. Ferner haben neun Mitgliedstaaten Ziele für die Steigerung der Forschungsaufwendungen in Prozent des BIP festgelegt, die von 1 % bis 3,5 % reichen. [110] Die meisten Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Irland, Österreich, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich, unterstützen Technologiecluster und die Zusammenarbeit von KMU. [110] Die Mitgliedstaaten legten folgende Ziele für die allgemeinen FuE-Ausgaben fest: Österreich: 2,5 % im Jahr 2005; Dänemark, Deutschland und Frankreich: jeweils 3 % im Jahr 2010; Irland: 2 % im Jahr 2006; Niederlande: unter den führenden Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2010; Portugal: 1 % im Jahr 2003; Finnland: 3,5 % im Jahr 2004. Ferner strebt Spanien eine Steigerung der FuE-Ausgaben von Unternehmen auf 0,84 % im Jahr 2003 an. Quelle: Mitteilung ,Verbesserung des Unternehmensumfelds", KOM(2002) 610 endg. vom 7.11.2002. Deutschland startete das Programm NEMO (Netzwerkmanagement - Ost), um regionale Netze durch Forschungseinrichtungen für KMU im Osten Deutschlands zu fördern. Österreich erstellte das Programm ,protec 2002+", um die Innovationsfähigkeit von KMU durch die Förderung des Technologietransfers zu verbessern. Im Rahmen des Programms werden sowohl Projekte einzelner KMU zur Entwicklung neuer Produkte sowie Netze unterstützt, die Unternehmen und Einrichtungen für den Technologietransfer zusammenführen. Die flämische Region Belgiens richtete für die Zusammenarbeit im Bereich der Innovation das Netz ,Vlaamse Innovatiesamenwerkingsverbanden" ein, das innovative Projekte von Unternehmensnetzen unterstützt. Ferner führte Schweden ein Cluster-Programm für den Zeitraum 2002-2004 ein, um regionale Innovationssysteme zu fördern. In Belgien stützte sich die Förderung von Clustern in Wallonien auf Anregungen von Clustern in Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Österreich. Irland schuf das ,Entwicklungsnetz Shannon" und die ,Initiative e-Cluster", um Unternehmen bei der Erstellung von IT-Plänen zu helfen. Technologie-Gründerzentren sind nun in den meisten Ländern in Betrieb, z. B. Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Frankreich [111], Luxemburg, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich und Norwegen [112]. Ferner richtete das Vereinigte Königreich einen Gründerzentrenfonds ein. [111] Frankreich verfolgt das Ziel, jährlich 865 Technologieunternehmen in solchen Zentren zu gründen. Quelle: Mitteilung ,Verbesserung des Unternehmensumfelds", KOM(2002) 610 endg. vom 7.11.2002. [112] Norwegen verfügt über Gründerzentren in ländlichen Gebieten -- ,Wirtschaftsparks" für wissensbasierte Kleinbetriebe in Verbindung mit Wissenschaftsparks. Mehrere Mitgliedstaaten haben neue Programme eingeführt oder neuere Maßnahmen ausgebaut, um den Technologietransfer von Universitäten zu KMU und die Zusammenarbeit zwischen Kleinbetrieben zu fördern. In Dänemark ist das ,Programm für industrielle Innovatoren" zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Universitäten angelaufen, bei dem ,Innovatoren" zur Entwicklung einer neuen Technologie oder Produktgestaltung in Kleinunternehmen eingesetzt werden. Griechenland erarbeitete das Programm ,PAVE-NE" zur Entwicklung von Methoden für den Transfer von Forschungsergebnissen in die traditionellen Sektoren. Irland führte das Programm ,Technologietransferinitiative" ein, um den Transfer und die Kommerzialisierung von Technologien zwischen einer Reihe von Universitäten und irischen KMU zu erleichtern. Eine weitere neue Initiative ist das deutsche Programm ,Wissen schafft Märkte", mit dem Hochschulen für Patente und den Transfer von Forschungsergebnissen sensibilisiert werden sollen. Ferner werden über die neue Initiative ,A plus B" (Academia Business) in Österreich junge Hochschulabsolventen mit wissenschaftlichem Hintergrund bei der Gründung von Technologieunternehmen unterstützt, und das neue portugiesische Programm ,IDEIA" dient zur Förderung gemeinsamer Projekte im Bereich der angewandten Forschung. Das Vereinigte Königreich schließlich führt 89 Projekte zur Stärkung von Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen durch. Zu den neuen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von technologisch qualifiziertem Personal in KMU zählen das Programm ,IRON-P" in Griechenland (Beschäftigung von Wissenschaftlern in Kleinbetrieben), das Projekt ,Innovationsassistentin" in Niederösterreich, das Programm ,QUADROS" in Portugal (Einstellung von Absolventen technischer Studienrichtungen) und die ,KMU-Kompetenzstrategie" in Norwegen (für KMU mit bis zu 100 Beschäftigten). Eine Reihe von allgemeineren Maßnahmen sind angelaufen. Spanien entwickelte die Initiative ,NEOTEC" (,Initiativa Neotec para la creación y consolidación de empresas de base tecnológica"), um die Gründung technologiebasierter Unternehmen zu unterstützen. Schweden startete das Programm ,Regionales Wachstum durch dynamische Innovationssysteme" zur Entwicklung der regionalen Innovation und von Technologiezentren, um junge Hightech-Unternehmen zu unterstützen. Italien schließlich überarbeitete seinen ,Fonds für technologische Innovation" (,Fondo per l'innovazione tecnologica"), um Anträge durch KMU zu vereinfachen, und Spanien finanzierte 2001 mit dem Programm ,PROFIT" über 2 700 Projekte (40 % in KMU), um die Einführung neuer Technologien zu erleichtern. Die Niederlande stellen ebenfalls Mittel bereit, um die Einführung von Technologien in KMU zu unterstützen. Einige Mitgliedstaaten haben auch Maßnahmen mit regionaler Ausrichtung ergriffen. Dies gilt für die dänische Initiative zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen traditionellen Unternehmen und Universitäten in den Regionen Jütland und Fünen sowie für ,REG.IT" in Schweden zur Unterstützung von Unternehmen in regionalen Entwicklungsgebieten bei der Einführung von Informationstechnologien. Steueranreize zur Förderung der Einführung neuer Technologien durch Unternehmen wurden in Dänemark (neuer Steuernachlass für Forschungsinvestitionen durch Unternehmen), Italien und Österreich (Forschungsfreibetrag von 10 % für KMU) geschaffen. Kommission Im Sechsten Rahmenprogramm für FTE [113] (6. RP) wird der Beteiligung von KMU, einschließlich der Kleinst- und Handwerksbetriebe, in allen Forschungsgebieten große Bedeutung beigemessen. Für KMU ist darin das bisher höchste Budget (beinahe 2,2 Mrd. EUR) vorgesehen, wodurch es zu einem der weltweit größten Förderinstrumente für KMU im Bereich der Forschung und Innovation wird. Mindestens 15 % des Budgets, das für die vorrangigen thematischen Forschungsbereiche des spezifischen Programms ,Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" [114] des 6. RP vorgesehen ist, wird für KMU reserviert sein. Das Sechste Rahmenprogramm wird bestehende Initiativen zur Vereinfachung administrativer Verfahren und zur Unterstützung von KMU verbessern. Insbesondere wird das Netz Nationaler Kontaktstellen, das KMU Informationen und Hilfe bietet, weiterentwickelt werden, um einen kohärenten Ansatz und hochwertigen Service zu gewährleisten. Außerdem werden Anstrengungen unternommen werden um, die Beteiligung von KMU an den neuen Instrumenten des Sechsten Rahmenprogramms -- Exzellenznetze und integrierte Projekte -- zu erleichtern. [113] Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006), ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 1. [114] Weitere Informationen über den europäischen Forschungsraum unter: http://europa.eu.int/comm/research/era/ index_de.html. Im Januar 2002 richtete die Kommission einen kostenlosen Helpdesk für geistige Eigentumsrechte (IPR) ein, um europäischen KMU bei der Teilnahme an FTE-Projekten zu helfen, die von der Gemeinschaft finanziert werden. [115] [115] Die Website www.ipr-helpdesk.org bietet weitere Informationen. Die neue Generation innovativer Aktionen für den Zeitraum 2000-2006, die vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden, sind für Kleinunternehmen und ihren Einstieg in die wissensbasierte Wirtschaft besonders relevant. Drei Bereiche wurden für diesen Zeitraum ausgewählt: eine auf Wissen und technologischer Innovation basierende regionale Wirtschaft; eEuropeRegio: die Informationsgesellschaft im Dienste der regionalen Entwicklung; regionale Identität und nachhaltige Entwicklung. Im Jahr 2001 begannen rund 80 Regionen mit der Umsetzung ihrer regionalen Programme für innovative Aktionen, vor allem auf dem Gebiet der technologischen Innovation und der Informationsgesellschaft, wobei die Kofinanzierung der EU über 200 Mio. EUR beträgt. Für 2002 genehmigte die Kommission ungefähr 40 weitere regionale Programme. Im Rahmen des Best-Verfahrens lief im Herbst 2002 ein Projekt über Einrichtungen für den Technologietransfer an, das zur Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschung und Unternehmen beitragen soll. Das Projekt erstreckt sich auf verschiedene Aktivitäten im Bereich der Beziehungen zwischen Industrie und Wissenschaft, insbesondere auf Fragen der geistigen Eigentumsrechte, der Mobilität von Forschern und Unternehmensausgliederungen. Die Kommission hat die 68 Verbindungsstellen für Forschung und Technologie (Innovation Relay Centres - IRC), die europäischen KMU Dienstleistungen im Bereich des Technologietransfers bieten, um zwei weitere Jahre verlängert. Diese Verbindungsstellen sollen in das Sechste Rahmenprogramm (2002-2006) eingebunden werden. [116] [116] Die Website http:// irc.cordis.lu bietet weitere Informationen über das IRC-Netz. Im Rahmen der Aktion ,PAXIS" hielt die Kommission im April 2002 das dritte Europäische Forum für innovative Unternehmen in Stockholm ab. Dort wurden die neuesten Trends und erfolgreiche Konzepte in neugegründeten innovativen Unternehmen sowie Themen wie die Funktion der Hochschulen als Keimzellen von Unternehmen und die Rolle der Städte als Gründerzentren erörtert. Schließlich startete die Kommission 16 Projekte zur Umsetzung von regionalen Innovationsstrategien in den neu assoziierten Ländern. 14 thematische Netze mit über 250 europäischen Akteuren aus dem Bereich der Innovation wurden aufgebaut, um bewährte Verfahren für die regionale Innovationspolitik auszutauschen. [117] [117] Die Website www.innovating-regions.org bietet weitere Informationen. 9 Erfolgreiche Modelle für den elektronischen Handel und erstklassige Unterstützung für kleine Unternehmen ,Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten kleine Unternehmen ermuntern, bewährte Verfahren anzuwenden und erfolgreiche Geschäftsmodelle zu übernehmen, um in der neuen Wirtschaft wirklich zu florieren. Wir werden die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU zur Schaffung von Informations- und Unternehmensförderungssystemen und von Netzen und Diensten, die leicht zugänglich und verständlich sind und auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten sind, koordinieren, einen EU-weiten Zugang zu Beratung und Unterstützung seitens Betreuern und investitionswilligen Privatleuten, auch über Websites, gewährleisten und die Europäische Beobachtungsstelle für die KMU nutzen." Seit dem letzten Bericht haben mehrere Mitgliedstaaten allgemeine Aktionspläne oder Strategien für den elektronischen Handel eingeführt. Fünf Mitgliedstaaten haben in diesem Bereich Ziele festgelegt. [118] Deutschland will, dass 20 % der KMU bis 2005 über eine e-Strategie verfügen. Frankreich und Irland streben an, dass 90 % bzw. 95 % ihrer KMU bis 2006 Zugang zum Internet haben. Die Niederlande verfolgen das Ziel, dass 66 % der KMU bis 2005 Online-Geschäfte durchführen, und Spanien will, dass 99 % der Unternehmen mit über 10 Mitarbeitern bis 2010 über einen Internet-Zugang verfügen. [118] Quelle: Mitteilung ,Verbesserung des Unternehmensumfelds", KOM(2002) 610 endg. vom 7.11.2002. Die Niederlande entwickelten den Aktionsplan ,KMU im digitalen Delta der Niederlande" zur Förderung des elektronischen Handels in KMU. Spanien führte die Initiative ,PRINCE XXI" [119] ein, um die Nutzung des e-Commerce in kleinen Industriebetrieben mit weniger als 25 Mitarbeitern zu unterstützen. [119] PRINCE XXI ist Teil des Programms INFO XXI 2001-2003, das bereits im letzten Bericht über die Umsetzung der Charta beschrieben wurde. Quelle: Spaniens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Ferner lief in Dänemark der Aktionsplan 2002 für e-Business an, der das Bewusstsein und die Infrastruktur für den elektronischen Handel verbessern soll, und das österreichische Bundesland Steiermark startete das ,Aktionsprogramm e-Business neu", um e-Business-Aktivitäten in Kleinst- und Kleinunternehmen auszubauen. Schweden verlängerte das Projekt ,SVEA" bis 2006, um sicherzustellen, dass 80 % der Firmen mit mehr als einem Mitarbeiter die Möglichkeiten des e-Commerce bis zu diesem Zeitpunkt nutzen. Das Vereinigte Königreich richtete ein Netz von ,e-Business-Clubs" in den Handelskammern ein und weitete das Programm zur Unterstützung von KMU beim Aufbau von Websites aus. Laufende Programme in diesem Bereich sind zum Beispiel in Belgien der Aktionsplan eFl@nders für Flandern und das irische ,e-Business-Programm" der Handelskammern zum Aufbau der Kapazitäten für den elektronischen Geschäftsverkehr unter KMU. Über 800 kleine Unternehmen erstellten aufgrund der irischen Initiative ,Empower" Websites (Ende 2001 abgeschlossen). In der belgischen Region Wallonien führen die ,E-Capital Breakfasts" für KMU Unternehmer mit Experten für den elektronischen Handel und Finanzinstituten zusammen, um das Bewusstsein für IKT anzuheben und ihre Nutzung zu fördern. Einige Mitgliedstaaten bieten eine finanzielle Unterstützung für Investitionen in den e-Commerce. Dies gilt sowohl für das Verfahren ,UCIP" in Frankreich und die neuen italienischen Fonds zur Finanzierung gemeinsamer Initiativen von KMU im elektronischen Handel. Die belgische Region Wallonien [120] stellt ebenfalls Zuschüsse für die Schaffung von Plattformen für den e-Commerce in KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern zur Verfügung. Beispiele für neue Analysewerkzeuge sind der dänische IKT-Index zur Beurteilung der Anwendung von IT auf Geschäftsprozesse in Unternehmen und der französische ,Tableau de bord" für den elektronischen Handel, mit dem die Nutzung der IKT durch nationale Unternehmen analysiert wird. [120] Gesetz vom Juli 2002 über die Einführung des elektronischen Handels. Quelle: Belgiens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Einige Mitgliedstaaten berichten über erhebliche Fortschritte bei den Unterstützungsdiensten für Unternehmen. Neue Dienste, die sich speziell an Klein- und Kleinstunternehmen wenden, sind das ,Community Enterprise Centre Scheme 2002" in Irland, das Einrichtungen zur Förderung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen bereitstellt, und im Vereinigten Königreich die von Schottland geplanten Unterstützungsdienste für Kleinbetriebe über den politischen Rahmen ,Smart successful Scotland". Zu den neueren Maßnahmen zählen die geplanten Beratungsschecks für KMU in der belgischen Region Flandern, die laufende Einrichtung von Zentren für Unternehmens- und Technologieentwicklung in Griechenland sowie der geplante Ausbau des ,Guichet Unique Transfrontalier des Entreprises", der Unternehmer bei der Gründung einer Firma in Luxemburg, Belgien und Frankreich unterstützt. Ferner startete Italien ein Programm zur Schaffung von 30 Gründerzentren mit einem Investitionsfonds [121] und das Vereinigte Königreich die Initiative ,Opportunity Wales", die Unterstützungsdienste für KMU in den walisischen Ziel-1-Gebieten bietet. [121] Über diese Maßnahme wurden 18 Gründerzentren mit 665 Unternehmen eingerichtet. Quelle: Italiens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. In Finnland ist das ,Regionale Unternehmensserviceprojekt" (2002-2007) angelaufen, in dem ein Netz von 50 regionalen Unternehmensservicestellen aufgebaut werden soll. Diese werden Kleinbetrieben und neugegründeten Unternehmen auf regionaler Ebene Standarddienste und maßgeschneiderte Leistungen bieten. Ferner hat Finnland mehrere Module von ,spezialisierten Markendienstleistungen" entwickelt, um unter anderem KMU bei der Entwicklung der Geschäftstätigkeit und Handwerksbetrieben bei der Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu helfen. Unterstützungsdienste werden zunehmend online erbracht. Deutschland schuf zum Beispiel einen Online-Dienst, der Unternehmer in den Bereichen Krisenmanagement, Insolvenzverfahren und Neustart berät. [122] In Spanien werden verschiedene Dienste wie Unterstützung bei der Ausarbeitung von Geschäftsplänen und die Suche nach Geschäftschancen über das ,Portal PYME" online angeboten. Belgien schließlich führt derzeit eine Studie durch, um die Bekanntheit, Kohärenz und Effizienz von Unterstützungsdiensten für Unternehmen zu analysieren. [123] Eine neuere norwegische Studie zeigte, dass 70 % der Kleinst- und Kleinunternehmen solche Dienste nicht kennen und diese nur von 3 % aller Betriebe genutzt werden. [122] http:// www.aus-fehlern-lernen.info. Quelle: Deutschlands nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. [123] Studie im Rahmen der Bewertungs- und Überwachungsmaßnahmen von ,4x4 pour entreprendre". Die Ergebnisse sollen im Frühling 2003 vorliegen. Quelle: Belgiens nationaler Bericht über die Umsetzung der Charta. Kommission Für KMU, die Online-Dienste anbieten, sollten sich aufgrund der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr [124], für die die Umsetzungsfrist der 17. Januar 2002 war, weitere Chancen auf dem Binnenmarkt eröffnen. [124] Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (,Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr"), ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1. Als Folgemaßnahmen des Aktionsplans für eEurope 2002 sowie insbesondere der Mitteilung der Kommission ,Den KMU den Weg zum elektronischen Handel ebnen" (,Helping SMEs to Go Digital") [125] und des entsprechenden Aktionsplans haben die Dienststellen der Kommission spezifische Maßnahmen ergriffen, um auf die Bedürfnisse der KMU in Bezug auf die Nutzung von IKT und e-Business einzugehen. Die bei den einzelnen Aktionslinien gemachten Fortschritte werden im Fortschrittsbericht 2001-2002 zu ,Go Digital" [126] zusammengefasst. [125] ,Den KMU den Weg zum elektronischen Handel ebnen", KOM(2001) 136 vom 13.3.2001. [126] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen ,Die im Rahmen ,GoDigital' realisierten Fortschritte (2001-2002)", SEK(2002) 566 vom 13.5.2002. Das Best-Projekt über nationale und regionale Politiken zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs für KMU, das im Juni 2002 abgeschlossen wurde, wies auf 19 Beispiele für eine gute nationale und regionale Politik in diesem Bereich hin. Der Abschlussbericht [127] zeigt 15 Lehren für die Gestaltung der Politik auf und führt mehr als 150 politische Initiativen zur Unterstützung des e-Business für KMU an. Zu den im Rahmen des Projekts ermittelten vielversprechenden Maßnahmen zählen Sensibilisierungskampagnen sowie die Förderung von Netzen zur Unterstützung von KMU und von Internet-Plattformen für KMU. Daher empfiehlt der Bericht den Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich. Aus diesem Grund hat die Kommission den Grundstein für ein europäisches Netz für die Unterstützung von KMU beim elektronischen Geschäftsverkehr gelegt, um europäische, nationale und regionale Akteure mit dem Ziel zusammenzuführen, unterstützende Maßnahmen für KMU in diesem Bereich auszubauen. [128] [127] Abschlussbericht ,Benchmarking national and regional e-business policies for SMEs": http://europa.eu.int/comm/enterprise/ict/ policy/benchmarking.htm. [128] Dies ist eine Maßnahme von eEurope 2005; relevante Informationen sind verfügbar unter: Am 13. Mai 2002 veröffentlichte die Kommission einen Fortschrittsbericht für GoDigital, in dem die Ergebnisse der GoDigital-Sensibilisierungskampagne [129] analysiert werden. Diese im April 2001 angelaufene Kampagne sollte Organisationen, die als Multiplikatoren fungieren, dazu ermutigen, GoDigital-Veranstaltungen und -Workshops auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene zu veranstalten. Solche Workshops sollten den potenziellen Nutzen eines Einstiegs ins e-Business aufzeigen, seinen effizienten Einsatz durch KMU fördern und ihnen praktische Hilfe beim Ausschöpfen der Vorteile der elektronischen Wirtschaft bieten. [129] Siehe http://europa.eu.int/information_society/ topics/ebusiness/godigital/background/index_en.htm. Nach dem Best-Projekt über Unterstützungsdienste für Unternehmen [130] stellte die Kommission die Ergebnisse der Arbeiten über Unterstützungsdienste mit Schwerpunkt auf Kleinst-, Klein- und Ein-Personen-Unternehmen auf einem europäischen Seminar vor, das im April 2002 in Wien stattfand. Diese Studie bietet eine Methodik für mögliche politische Maßnahmen zur Schaffung erstklassiger Unterstützungsdienste für Kleinbetriebe. [130] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen ,Erstklassige Unterstützungsdienste für Unternehmen", SEK(2001) 1937 vom 28.11.2001. Unterstützungsmaßnahmen und Initiativen werden in der SMIE-Datenbank [131] präsentiert, die über 2 500 Maßnahmen und 100 bewährte Verfahren aus 25 Ländern umfaßt (EU, EWR und sechs Beitrittsländer). Die Datenbank soll eine vergleichende Analyse, das Benchmarking und die Beurteilung von Unterstützungsmaßnahmen erlauben. [131] http://europa.eu.int/comm/enterprise/smie/ index.htm. Das Best-Projekt über Gründerzentren [132] kam zu dem Schluss, dass 90 % aller Unternehmen, die in einem Gründerzentrum entstanden, drei Jahre danach noch aktiv sind und dass die staatlichen Kosten für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Gründerzentren im Vergleich zu anderen staatlichen Maßnahmen sehr niedrig sind. Anhaltende Bemühungen zur Unterstützung von Gründerzentren während der nächsten acht Jahre sollte es den Gründerzentren erlauben, einen Beitrag zu dem in Lissabon festgelegten Ziel von 15 Millionen neuen Arbeitsplätzen zu leisten. Seit Abschluss des Projekts im Januar 2002 haben die Dienststellen der Kommission die Schlussfolgerungen daraus präsentiert [133] und eine europaweite Online-Datenbank für Gründerzentren aufgebaut. [132] Der Abschlussbericht ,Benchmarking of business incubators" ist verfügbar unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/ entrepreneurship/support_measures/incubators/index.htm. Informationen über die Gründerzentren-Datenbank: http://europa.eu.int/comm/enterprise/ bi. [133] Zum Beispiel auf dem ACE-Forum im März 2002 in Paris und auf der 16. Internationalen Konferenz der amerikanischen National Business Incubation Association (NBIA) im April 2002 in Toronto (Kanada). 10 Stärkere und effizientere Vertretung der Interessen kleiner Unternehmen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten ,Wir werden die Frage untersuchen, wie die Interessen kleiner Unternehmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten - auch im Rahmen des sozialen Dialogs - vertreten werden." Mitgliedstaaten Sehr wenige Mitgliedstaaten haben seit dem letzten Bericht in diesem Bereich neue Initiativen gestartet. Die Region Wallonien in Belgien unterzeichnete gemeinsam mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen eine Partnerschaftscharta über Ausbildung, Verwaltungsvereinfachung und Unternehmensentwicklung. Griechenland setzte den ,Nationalen Rat für Wettbewerbsfähigkeit" ein, der das Ministerium für Entwicklung im Bereich der Unternehmenspolitik und Wettbewerbsfähigkeit berät und Wirtschaftskreise sowie andere Interessengruppen vertritt. Der britische ,Small Business Council" (SBC), ein unabhängiges Gremium, das aus 20 Unternehmern besteht und die Exekutive berät, wurde 2002 gestärkt. Sein Vorsitzender nimmt nun an Sitzungen von Ministeriumsausschüssen teil, auf denen Rechtsvorschriften erörtert werden, und hat Zugang zum Premierminister. Der SBC konsultiert Kleinunternehmen und gibt einen Jahresbericht mit Empfehlungen an die Regierung heraus. Eine Gruppe von Ländern -- insbesondere Dänemark, Finnland, Schweden, das Vereinigte Königreich und Norwegen -- befragen im Rahmen ihrer regelmäßigen Folgenabschätzungen systematisch Vertreter von Kleinunternehmen. Informelle Konsultationen durch das für die Abfassung bestimmter Rechtsvorschriften zuständige Ministerium, öffentliche Anhörungen, offene schriftliche Konsultationen und Unternehmenstestpanele sind die am häufigsten angewandten Maßnahmen. In Finnland nehmen Unternehmensvertreter auch an Arbeitsgruppen zur Ausarbeitung von Rechtsvorschriften teil, und in Schweden sind Unternehmensverbände in ständigen ,Referenzgruppen" vertreten. In Spanien werden Gesetzesentwürfe zur Konsultation an Interessenvertretungen übermittelt. Ferner führen sowohl Deutschland als auch Luxemburg eine obligatorische Befragung der Betroffenen, einschließlich kleiner Unternehmen, vor der Annahme von Rechtsvorschriften durch. Österreich konsultiert regelmäßig seine Wirtschaftskammer vor der Verabschiedung von Rechtsvorschriften. Dänemark befragt jährlich über 1 000 ,Musterunternehmen" über ihre Meinung zur administrativen Belastung. In Norwegen treffen Regierungsbeamte im Vereinfachungsforum mit Unternehmensverbänden zusammen, um Möglichkeiten für die Verringerung der Belastung von Firmen zu erörtern. Griechenland schafft derzeit eine Beobachtungsstelle für KMU, um Daten über kleinste, kleine und mittlere Unternehmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu sammeln. Die spanische Beobachtungsstelle für KMU, deren Ziel die Überwachung der nationalen KMU-Politik ist und die Studien durchführt, wird gerade umstrukturiert. In Bezug auf Entwicklungen bei Initiativen, die im letzten Bericht angeführt wurden, fanden 2002 regelmäßig Sitzungen des irischen ,Round Table for SMEs" statt, auf denen Themen erörtert wurden, die vom Binnenmarkt bis zur Erweiterung der EU reichten. Das britische Vertretungsbüro smallbusiness|europe in Brüssel intensivierte seine Aktivitäten. In Schweden diskutierte die Gruppe aus Vertretern der Kleinunternehmen politische Fragen aus der Sicht von Kleinbetrieben und empfahl entsprechende Änderungen an Rechtsvorschriften. Kommission Im Rahmen der Initiative ,e-Kommission" [134], aber auch im Zusammenhang mit den Initiativen der Kommission im Bereich des Regierens und der Verbesserung des Regelungsumfelds wurden von der Initiative ,Interaktive Politikgestaltung" (Interactive Policy Making -- IPM) [135] zwei neue Internet-gestützte Instrumente eingeführt -- ,Feed-back-Mechanismus" und ,Online-Konsultationen". Ziel der IPM-Initiative ist es, Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv am Prozess zur Gestaltung der Politik der Kommission zu beteiligen. Mit dem ,Feed-back-Mechanismus" wurden Informationen von über 17 000 Stellen, vor allem Kleinunternehmen, zu verschiedenen Problemen gesammelt, vor denen Kleinbetriebe regelmäßig stehen -- zum Beispiel Informationsmangel, hohe Kosten für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, widersprüchliche Bestimmungen, ungenügende Abhilfemöglichkeiten und eventuelle Verfahren wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften. Dies erlaubt es der Kommission, ihre Politik auf ,harte" Fakten zu stützen. Über den Mechanismus der Online-Konsultationen können die breite Öffentlichkeit, bestimmte Zielgruppen sowie Kleinunternehmen ihre Ansichten in den Prozess zur Gestaltung der Politik einbringen. [134] Verfügbar unter http://europa.eu.int/comm/di/pubs/e-comm/ sec_2001_0924_de.pdf. [135] http:// ipmmarkt.homestead.com. Im Dezember 2001 hat die Kommission Herrn Direktor Timo Summa, der in der Generaldirektion Unternehmen für die Förderung des Unternehmergeistes und der KMU zuständige Direktor, als ersten KMU-Beauftragten eingesetzt. Mit dieser Funktion soll eine aktive Schnittstelle zum Mittelstand hergestellt werden, so dass die Interessen und Bedürfnisse dieser Unternehmen besser und klarer ermittelt, den relevanten Dienststellen der Kommission aufgezeigt und bei Programmen, politischen Maßnahmen und Aktionen der Gemeinschaft berücksichtigt werden können. [136] [136] Siehe ,Der KMU-Beauftragte: eine aktive Schnittstelle zwischen der Kommission und dem Mittelstand", SEK(2003) . Die Kommission hält regelmäßig Sitzungen mit europäischen Wirtschaftsorganisationen ab, wobei Vereinigungen, die KMU vertreten und einen horizontalen Ansatz verfolgen, einen besonderen Schwerpunkt bilden. Zweck dieser Sitzungen ist der Informationsaustausch, durch den die Kommission die europäischen Wirtschaftsorganisationen über aktuelle Themen in Kenntnis setzt. Dies erfolgt in Hinblick auf die Weiterleitung der Informationen an ihre Mitgliedsverbände und dient dazu, sie zu bevorstehenden Initiativen zu befragen. Im Gegenzug informieren die Unternehmensvertreter die Kommission über die Anliegen und Interessen ihrer Mitglieder. Wie weiter oben beschrieben (siehe Abschnitt 3) modernisiert die Kommission derzeit das Unternehmenstestpanel, das ausgeweitet wird, so dass es bis zu 4 000 Firmen aus einem breiten Spektrum von Wirtschaftszweigen aus allen Mitgliedstaaten umfassen wird. Kleinunternehmen werden ein wichtiges Element des Panels bilden. Die Beteiligung von KMU am Prozess der europäischen Normung ist für ihre Wettbewerbsfähigkeit entscheidend. Viele Entscheidungen über Normen werden jedoch ohne Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse getroffen. Daher haben die Dienststellen der Kommission einem Auftragnehmer die Aufgabe übertragen, Informationen über Normen, Zertifizierung, Qualität und Normen an KMU und Handwerksbetriebe zu übermitteln und die Teilnahme von KMU an Normungsgremien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu organisieren. [137] [137] Dies gilt für eine beschränkte Anzahl von Normen. Einige Beispiele für die zahlreichen Fälle, in denen die Dienststellen der Kommission Kleinunternehmen konsultieren, sind der Ausschuss des Programms Leonardo da Vinci und der Brügge-Prozess (siehe Abschnitt 4), an dem sich die Sozialpartner -- einschließlich der europäischen KMU-Vereinigungen -- aktiv beteiligen. Ebenso wurden beim gemeinschaftlichen System zur Vergabe eines Umweltzeichens [138] erhebliche Bemühungen unternommen, um über die verschiedenen sektoralen Verbände Vertreter von Herstellern in die Arbeitsgruppen für die Festlegung von Kriterien für eine Produktgruppe einzubeziehen, wobei Vertreter von KMU eigens über UEAPME eingeladen werden.