Mitteilung der Kommission - Methodik der horizontalen Bewertung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse /* KOM/2002/0331 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION - Methodik der horizontalen Bewertung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse 1. Einleitung: Hintergrund und Begründung In ihrem Bericht für den Europäischen Rat von Laeken im Oktober 2001 [1] hat die Kommission eine Strategie für die effiziente Beurteilung der Leistungen der Daseinsvorsorge auf der Grundlage folgender Faktoren definiert: [1] KOM (2001) 598 vom 17.10.200 i) Verstärkung der sektoralen Berichterstattung, ii) jährliche horizontale Bewertung im Rahmen des Cardiff-Prozesses, iii) Benchmarking zur Messung der Wirksamkeit der in den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf adäquate Leistungen der Daseinsvorsorge in Bereichen, die nicht unter die sektorale Berichterstattung fallen oder nicht Gegenstand der jährlichen Evaluierung sind. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten beim Benchmarking unterstützen. Die hier vorgeschlagene Strategie steht im Einklang mit den Initiativen der Kommission zum besseren Regieren und zur Qualität der Rechtsetzung in der Europäischen Union. [2] [2] Europäisches Regieren, Weißbuch, COM(2001) 428. 25.7.2001; Aktionsplan ,Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds", COM(2002) 278, 5.6.2002. Am 7. Dezember hat die Kommission das Papier ,Marktleistung der netzgebundenen Wirtschaftszweige, die Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen: Erste horizontale Bewertung" [3] als Anhang zum ,Bericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte [4]" vorgelegt. Dies war eine erste Antwort auf die Forderung, die der Europäische Rat von Nizza in seiner Erklärung über Leistungen der Daseinsvorsorge gestellt hatte. Das Papier bildete die Grundlage für Monitoring und horizontale Bewertung dieser Leistungen in der Zukunft. [3] SEK (2001) 1998 [4] KOM (2001) 736 endg. Der Europäische Rat von Laeken, der Rat ,Binnenmarkt, Verbraucherschutz und Tourismus", der Europäische Rat von Barcelona sowie das Europäische Parlament haben die Kommission aufgefordert, eine Methodik für die Bewertung von Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse vorzulegen und diese Leistungen regelmäßig zu bewerten. In dieser Mitteilung kommt die Kommission diesen Aufforderungen nach; sie enthält eine Methodik, die die Kommission bei künftigen horizontalen Bewertungen anwenden will. Eine horizontale Bewertung schließt die sektorale Berichterstattung über Märkte oder netzgebundene Wirtschaftszweige nicht aus und beeinträchtigt sie auch sonst in keiner Weise. Im Gegenteil, durch diese horizontale Bewertung der Ergebnisse und Wirkungen nationaler und gemeinschaftlicher Politik werden die Informationen aus dem sektoralen Monitoring erweitert und vervollständigt. Eine Bewertung der netzgebundenen Wirtschaftszweige, welche Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen, zu diesem Zeitpunkt ist dadurch gerechtfertigt, dass die betreffenden Sektoren gegenwärtig umfassende Strukturreformen aufgrund regulatorischer, technologischer, sozialer und wirtschaftliche Veränderungen erfahren. Zudem haben netzgebundene Wirtschaftszweige, die solche Leistungen erbringen, einen erheblichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit, da sie einen großen Teil des BSP und der Beschäftigung in der EU repräsentieren und ihre Dienstleistungen eine wichtige Vorleistung für die europäische Wirtschaft darstellen. Eine horizontale Bewertung derjenigen Industrien, die Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen, ist dringlicher als für andere Dienstleistungen, welche auch einen entscheidenden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit haben, da erstere auch wichtige Ziele der Sozialpolitik und der öffentlichen Ordnung erfuellen. Da das Marktergebnis (eventuell) nicht das sozial wünschenswerte Niveau dieser Leistungen bereitstellt, können diese Leistungen insbesondere dazu beitragen, den sozialen und räumlichen Zusammenhalt zu stärken. Deshalb muss die Leistung dieser Sektoren beurteilt werden, damit sichergestellt werden kann, dass der derzeitige Strukturwandel die Verwirklichung der sozialen und politischen Ziele nicht verhindert. Für die Verwirklichung der im Vertrag festgeschriebenen Ziele des nachhaltigen Wachstums, der Beschäftigung und des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ist es unverzichtbar, dass die Leistungen der Daseinsvorsorge gute Ergebnisse erzielen.Horizontale Bewertungen müssen daher auf Gemeinschaftsebene vorgenommen werden. Wie im Folgenden erläutert wird, muss der Grundsatz der Subsidiarität bei der Definition des Umfangs dieser Bewertungen angewendet werden. Hinsichtlich des Benchmarkings derjenigen Maßnahmen, die ergriffen wurden, um eine angemessene Marktleistung der Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse zu erlangen, und weder von diesen horizontalen Bewertungen noch von der sektoralen Berichterstattung abgedeckt werden, beabsichtigt die Kommission, mögliche Anforderungen der Mitgliedstaaten fallweise zu untersuchen. 2. Ziele In dieser Mitteilung wird das Konzept entwickelt, das die Kommission im vergangenen Jahr skizziert hat. Sie soll einen positiven Beitrag zum Entscheidungsprozess in allen Politikbereichen leisten, die für netzgebundene Wirtschaftszweige, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, von Belang sind, und zwar mit einer Methodik, die exakte, gründliche und vergleichbare Bewertungen dieser netzgebundenen Wirtschaftszweige und ihrer Leistungen ermöglicht. Regelmäßige, strenge Bewertungen der Leistung werden eine Orientierungshilfe für die Politikgestaltung liefern, insbesondere im Rahmen des Prozesses der Marktöffnung und der Reformen , und entscheiden helfen, ob das Marktergebnis mit den sozialen und wirtschaftlichen Zielen der Europäische Union vereinbar ist. Die Bewertungen werden sich auf Sachinformationen über die Entwicklung der betreffenden Wirtschaftszweige und Feedback der Bürger, Verbraucher und anderer Interessenträger stützen. Sie werden dazu dienen, die Leistung der netzgebundenen Wirtschaftszweige, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, zu beobachten und zu dokumentieren, da diese Sektoren derzeit unter dem Einfluss von Strukturreformen und der Öffnung für den Wettbewerb stehen. Diesbezüglich werden folgende Fragen im Mittelpunkt der horizontalen Bewertungen stehen: 1 Wie hat sich der Wettbewerb in diesen Wirtschaftszweigen entwickelt, und vor allem wie stark hat die Marktöffnung diese Veränderungen beeinflusst- Bei der Überprüfung der Wettbewerbsentwicklung in diesen Sektoren, insbesondere vor dem Hintergrund derMarktöffnung, werden sowohl Veränderungen der Angebots- als auch der Nachfragestruktur berücksichtigt. Erstere beinhaltet Veränderungen der Wettbewerberzahl, der Preise, des Marktöffnungsgrades aus rechtlicher Sicht und der Entwicklung der Marktkonzentration. Hinsichtlich der Veränderung der Nachfragestruktur wird u. a. zu prüfen sein, ob mehr Auswahl die Benutzer veranlasst hat, den Anbieter zu wechseln. 2 Haben diese Veränderungen die Marktleistungen beeinflusst- Außerdem soll beurteilt werden, ob Veränderungen der Wettbewerbssituation sich positiv auf die Leistung der netzgebundene Wirtschaftszweige ausgewirkt haben, d. h. auf Produktivität, Innovation, Beschäftigung oder Wachstum, aber auch, was ebenso wichtig ist, auf Erschwinglichkeit, Qualität und Zugänglichkeit der Leistungen der Daseinsvorsorge. 3 Wie werden diese Veränderungen von den Nutzern wahrgenommen- Wie in der Mitteilung vom September 2000 [COM(2000) 580] und des Berichts der Kommission in 2001 [COM(2001) 598] angeregt, sollte der Wahrnehmung der Marktleistung durch die Konsumenten besondere Aufmerksamkeit zukommen. [5] Um zu beurteilen, ob diese Leistungsänderungen für den Verbraucher transparent sind und von ihm gewürdigt werden, wird die Kommission Erhebungen über die Verbraucherzufriedenheit durchführen. Es muss generell der Eindruck aller Betroffenen berücksichtigt werden. Jede Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung der Benutzer und der tatsächlichen Marktleistung dieser Wirtschaftszweige ist ein Indiz dafür, dass mehr Transparenz, bessere Kommunikation und ein besserer Dialog mit den Benutzern über diese Leistungen erforderlich sind. [5] Der Begriff ,Nutzer" umfasst sowohl geschäftliche Nutzer aus auch private Konsumenten. Zur Vereinfachung werden letztere im Folgenden als Konsumenten bezeichnet. 3. Vorgeschlagener Ansatz 3.1. Grundsätze Bei der Erarbeitung dieser Methodik hat die Kommission folgende Grundsätze berücksichtigt. a) Die Methodik muss dem evolutionären Charakter der Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse angepasst sein. Wie die Kommission in ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2000 über Leistungen der Daseinsvorsorge festgestellt hat, unterliegen diese Leistungen ständigen sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen. Deshalb ist es weder möglich noch sinnvoll, für ihre horizontale Bewertung ex ante eine dauerhafte Struktur in allen Einzelheiten festzulegen. Der jeweilige Erfassungsbereich und thematische Schwerpunkt der Beurteilungen muss sich mit den Leistungen selbst und der Verfügbarkeit der Datenentwickeln. b) Die Methodik muss umfassend sein und wirtschaftliche, ökologische und soziale Dimensionen der Marktleistung netzgebundener Wirtschaftszweige, die Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse erbringen, berücksichtigen. Diese Leistungen haben Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, den sozialen Zusammenhalt, die ausgewogene und harmonische Entwicklung von Regionen, eine nachhaltige Entwicklung und auf andere wichtige gesellschaftliche und soziale Ziele wie die Sicherheit oder Stabilität der Versorgung mit diesen Leistungen. Die Methodik sollte letztlich all diese Dimensionen erfassen und wird dies auch von Anfang an tun, soweit die Datenverfügbarkeit es erlaubt. Das ist jedoch, wie die erste horizontale Bewertung gezeigt hat, in diesem Stadium nicht annähernd möglich. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um neue Indikatoren, insbesondere zur Messung der Qualität der Marktleistungen und der externen Effekte der Marktergebnisse dieser Sektoren zu entwickeln und damit die Lücken in der gegenwärtigen Datenversorgung zu schließen. Die Anwendungen dieser Methodik und die Zusammenarbeit mit den Interessenträgern sollte uns in die Lage versetzen, das Spektrum der verfügbaren Indikatoren längerfristig zu erweitern. c) Die Methodik muss sich auf die uneingeschränkte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips stützen. Wie im Bericht aus dem Jahr 2001 über Leistungen der Daseinsvorsorge festgestellt wurde, ,obliegt es in der Regel den Mitgliedstaaten, spezifische Kriterien zu definieren, denen Leistungen der Daseinsvorsorge genügen müssen, und dafür Sorge zu tragen, dass diese Anforderungen eingehalten werden". Deshalb liegt der Schwerpunkt dieser Methodik auf der Gemeinschaftsdimension der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, insbesondere auf der Verwirklichung der politischen Ziele, die im Rechtsrahmen verankert sind, der auf Gemeinschaftsebene für die Bereitstellung dieser Dienste festgelegt wurde. Der Schwerpunkt wird unter Berücksichtigung sowohl der Gesichtspunkte der Konsumenten als auch der der Wirtschaft auf die Auswirkungen auf die Integration und auf das Funktionieren des Binnenmarktes gesetzt werden. Bei der Analyse wird zwar die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt, Messlatte für die Bewertung sind jedoch die auf EU-Ebene festgelegten Ziele. Man wird sich indessen bemühen, Zusatznutzen herauszustellen und ,Best Practice" in den Mitgliedstaaten zu ermitteln. Die erfolgreiche Anwendung dieser Methodik hängt sehr stark von der Mitarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten und der nationalen Regulierungsbehörden ab. Ihr Beitrag und ihre Mitarbeit sind unerlässlich, wenn es gelingen soll, das Datenangebot zu verbessern. Es werden den Mitgliedstaaten jedoch keine neuen Verfahren oder Berichtspflichten auferlegt, um diese Methodik umzusetzen. d) Die Methodik muss transparent und polyvalent sein angesichts der klaren sozialen Dimension dieser Leistungen. Die Methodik muss die Meinung der Bürger in ihrer Eigenschaft als Verbraucher und Interessenträger als wesentliches Element bei der Bewertung der Marktleistung berücksichtigen. Wie im letztjährigen Bericht angekündigt, wird ein ,permanente[r] Mechanismus zur laufenden Beobachtung der Meinungen der Bürger und der Fortentwicklung dieses Meinungsbildes" entwickelt. Außerdem werden die Betroffenen, einschließlich der Sozialpartner, auf ad-hoc Basis zu bestimmten Fragen konsultiert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit könnte, wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments [6] empfohlen, noch beträchtlich ausgedehnt werden. Das Parlament schlägt vor, ,die Diskussion zwischen den verschiedenen bestehenden Beobachtungsstellen (Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen, Organisationen des sozialen Dialogs, Initiativen für Leistungen der Daseinsvorsorge und Verbraucherverbände)" zu organisieren. Die Ergebnisse dieser Diskussion sollten berücksichtigt werden und Leitlinien für die jährliche horizontale Bewertung liefern; im Übrigen sollte die Bewertung selbst ebenfalls Diskussionsgegenstand sein. [6] Bericht des Europäischen Parlaments über die Mitteilung der Kommission ,Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa" KOM(2000) 580 C5-0399/2001 - 2001/2157/COS; Endgültig A5/0361/2001. Berichterstatter: Werner Langen, 17. Oktober 2001. 3.2. Anwendungsbereich die Bewertungen werden sich auf die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse konzentrieren, die nichtmarktbezogenen Leistungen der Daseinsvorsorge [7] werden nicht beurteilt. Zunächst werden sich die künftigen horizontalen Bewertungen auf folgende Bereiche erstrecken: Luftverkehr, öffentlicher Nah- und Regionalverkehr, Strom, Gas, Postdienste, Schienenverkehr und Telekommunikation. [7] Für die Bestimmung der Begriffe Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und nichtmarktbezogene Leistungen der Daseinsvorsorge siehe Anhang von KOM(2001) 598 vom 17.10.2001. Der Begriff ,Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse' wird in Art. 86 des Vertrages benutzt und bezieht sich auf Marktdienstleistungen, die die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der spezifischen Auflagen des öffentlichen Dienstes. Dieser Erfassungsbereich könnte künftig auf andere Wirtschaftszweige ausgedehnt (oder sogar eingeschränkt) werden, je nach Entwicklung der einzelnen Sektoren. Der Rundfunk wäre ein möglicher Kandidat. In diesen Fällen wird die Methodik weiterentwickelt, um den Merkmalen der neu zu erfassenden Sektoren gerecht zu werden. Die Bewertungen werden sich grundsätzlich auf alle Mitgliedstaaten erstrecken (vorausgesetzt, es liegen Daten zu den jeweiligen Fragen vor). Sofern dies angezeigt ist und Daten vorliegen, werden auch regionale Informationen aus den Mitgliedstaaten berücksichtigt. Neue Mitgliedstaaten werden erstmals 2005 einbezogen. 4. Ergebnisse und Aufbau der Berichte Die Kommission wird jährliche Berichte mit den Ergebnissen der horizontalen Bewertung der Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse im Kontext des Cardiff-Prozesses zur Wirtschaftsreform erarbeiten. Der Veröffentlichungszeitpunkt für diese Berichte wird auf den Zeitplan für den Synthesebericht der Kommission für die Frühjahrstagungen des Europäischen Rates abgestimmt. Jeder Bericht wird aus drei Hauptteilen bestehen. 4.1. Analyse der strukturellen Veränderungen und der Marktleistung In diesem Teil wird die Kommission quantitative und qualitative Indikatoren verwenden, um die Entwicklung des Wettbewerbsrahmens und die sich daraus ergebenden Marktleistungen der netzgebundenen Wirtschaftszweige, die Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse erbringen, zu bewerten. Sofern entsprechende Daten verfügbar sind, wird dieser Teil Folgendes beinhalten: i) In der Analyse des Wettbewerbsrahmens wird die Entwicklung der Rahmenbedingungen auf der Angebotsseite untersucht, und zwar der Marktöffnungsgrad aus rechtlicher Sicht, die Wettbewerbsbedingungen, die Zahl der Akteure und ihr Verhalten. Damit soll festgestellt werden, ob aktiver Wettbewerb zwischen Anbietern herrscht [8], ob die Angebotsstruktur sich ändert und ob der Markteintritt behindert wird, z. B. durch Probleme bei der Zusammenschaltung oder Diskriminierung beim Marktzugang. Durch diese Untersuchung sollten das Verhalten der Anbieter und etwaige nationale oder grenzübergreifende Markteintrittschranken offen gelegt werden. Der letzte Punkt ist wichtig, weil eines der Ziele der Marktöffnung die Schaffung eines Binnenmarktes für die netzgebundenen Wirtschaftszweige ist. Darüber hinaus wird im Bericht bewertet, ob die Veränderungen der Wettbewerbsbedingungen von Änderungen der Nachfragestruktur begleitet waren. Neben anderen Indikatoren wird das Verbraucherverhalten genau unter die Lupe genommen. [8] Diese Analyse nimmt keine detailliertere Untersuchung des tatsächlichen Wettbewerbs auf Sektorebene vorweg, beispielsweise unter dem Gesichtspunkt des Vorhandenseins einer marktbeherrschenden Stellung. ii) Außerdem wird in dem Bericht die Marktleistung der netzgebundenen Wirtschaftszweige im weiteren Sinne bewertet, da Strukturwandel und verstärkter Wettbewerb die verschiedenen Aspekte des Marktergebnisses dieser Sektoren beeinflussen dürften. Die Indikatoren werden nicht nur Aufschluss über die Beschäftigungs- und Wirtschaftsleistung, gemessen an Preisen oder Produktivität, geben, sondern auch über die Erfuellung von Gemeinwohlverpflichtungen und insbesondere über die Qualität der Leistungen, die Zugangsbedingungen, die Erschwinglichkeit und die Preisbedingungen, die Auswirkungen auf die Umwelt sowie den sozialen und territorialen Zusammenhalt. Besondere Aufmerksamkeit wird den Auswirkungen der Veränderungen in diesen Wirtschaftszweigen auf verschiedene Nutzer- und Verbrauchergruppen gewidmet werden. Angesichts der bedeutenden territorialen Dimension, die die Bereitstellung vieler dieser Leistungen hat, werden Indikatoren entwickelt, die Aufschluss über die Auswirkungen der Marktleistung auf den territorialen Zusammenhalt geben. Schließlich wird bewertet, ob die angestrebten Ziele mit den gesetzlichen Bestimmungen erreicht werden. Der technische Anhang zu dieser Mitteilung enthält eine vorläufige Liste von Indikatoren, die sich auf Daten aus dem sektoralen Monitoring stützen, sowie anderer Indikatoren, die noch entwickelt werden könnten. Diese Liste wird parallel zur Entwicklung und Implementierung dieser Methodik schrittweise vervollständigt und präzisiert werden. 4.2. Ergebnisse der ständigen Verbraucherbefragung Dies wird ein Kernelement der horizontalen Bewertung sein. Sie wird wertvolle Erkenntnisse für die Entwicklung sektorbezogener Strategien liefern sowie für die Gesamtbewertung der Politik für netzgebundene Wirtschaftszweige, die Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse erbringen, denn hier wird ermittelt, ob die Leistungsentwicklung der netzgebundenen Wirtschaftszweige von den Verbrauchern wahrgenommen und gewürdigt wird. Es werden zwei Instrumente entwickelt, um die Entwicklung der Verbrauchermeinung über die Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse zu erfassen. i) Zum einen wird die Kommission regelmäßig Indikatoren zur Messung der Verbraucherzufriedenheit ermitteln, die verschiedene Aspekte der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse betreffen. Diese Indikatoren werden die Meinungen der Verbraucher widerspiegeln; die Grundlage bilden zu diesen Zweck erhobene Paneldaten. Sie werden die Erschwinglichkeit der Leistungen, Qualität, Zugänglichkeit, Markttransparenz, erfasste Verbraucherbeschwerden, Vertragsbeziehungen zu Anbietern und die regionalen Dimensionen der Leistungserbringung berücksichtigen. ii) Ferner wird die Kommission Ad-hoc-Erhebungen durchführen, um bei den Verbrauchern und Verbraucherorganisationen weitere Informationen über bestimmte Aspekte der Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse zu gewinnen. Bei der Einbeziehung der Verbrauchermeinung werden verschiedene Verbrauchergruppen berücksichtigt. Besondere Aufmerksamkeit wird den Auswirkungen der Liberalisierung auf diejenigen Verbraucher geschenkt, die Veränderungen bei der Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse stärker wahrnehmen. [9] [9] Besondere Sorgfalt wird auf die Interpretation der Umfragen bei den Konsumenten gelegt werden. Die Kommission wird diese Aufgaben zur externen Erfuellung für die Jahre ab 2003 öffentlich ausschreiben. Dabei werden die Produktion hochwertiger Daten und ein großer Erfassungsbereich Vorrang haben. 4.3. Prüfung von Querschnittsfragen In diesem Abschnitt wird die Kommission über Querschnittsfragen berichten, die für alle oder fast alle Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse von Bedeutung sind, die nicht regelmäßig im Rahmen eines sektoralen Monitoring überprüft werden. Behandelt werden u. a. Fragen der Marktöffnung und Reform der netzgebundenen Wirtschaftszweige und der Beschäftigung, der Integration des Sektors auf europäischer Ebene, der Umweltauswirkungen, der Produktivität und des technologischen Wandels und der Auswirkungen auf sozialen und territorialen Zusammenhalt. Diese Prüfung von Querschnittsfragen wird wertvolle Informationen liefern im Hinblick auf: i) die Schaffung eines Mehrwerts gegenüber sektoraler Bewertung und sektoralem Monitoring ii) die Erweiterung des Themenspektrums, das regelmäßig in Teil 1 der Berichte über die horizontalen Bewertung behandelt wird, iii) die Entwicklung neuer Indikatoren und die Erschließung neuer Datenquellen für das regelmäßige Monitoring der Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse. Zu diesem Zweck werden Experten externe Studien in Auftrag geben. Für diesen dritten Teil der Berichte werden maßgebliche Interessenträger auf Ad-hoc-Basis konsultiert. 5. Zeitplan und Übergangsregelungen Zur Implementierung dieser Methodik wird die Kommission jährliche Berichte vorlegen, den ersten im Herbst 2003. Sie plant, die angewandte Methodik weiterzuentwickeln und auf Basis der gewonnenen Erfahrungen unter Berücksichtigung der Kommentare und Beträge der Mitgliedstaaten, Institutionen der Gemeinschaft sowie anderer interessierter Parteien anzupassen. Im Jahr 2006 wird mit Blick auf eine mögliche Überprüfung eine umfassendere Bewertung vorgenommen werden, um zu beurteilen, ob der Ansatz die Ziele erfuellt Bis Ende 2002 wird die Kommission im Rahmen des Cardiff-Prozesses ein Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission vorlegen, das eine Aktualisierung der im letzten Jahr veröffentlichten ersten horizontalen Bewertung von Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse enthält. Diese Aktualisierung wird Folgendes umfassen: i) eine horizontale Leistungsbewertung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse auf der Grundlage der verfügbaren Indikatoren, ii) eine neue Erhebung der Verbrauchermeinung über diese Leistungen, die die Ergebnisse aktualisiert und mit denen des Eurobarometer vergleicht, welches die Kommission im Herbst 2000 veröffentlicht hat. Anhang Die qualitativen und quantitativen Daten, die der Bericht enthalten wird, werden aus vorhandenen Datenquellen unter Verwendung der bestehenden Informationsinfrastruktur gewonnen, dabei wird auch auf die verschiedenen Benchmarking-Aktionen der Kommissionsdienststellen sowie auf Ad-hoc-Studien zurückgegriffen. Da fehlende Daten die Arbeit erheblich beeinträchtigen können, ist eine enge Zusammenarbeit mit Datenlieferanten, insbesondere mit den Mitgliedstaaten, nationalen Regulierungsbehörden und Interessenträgern, erforderlich. Im Prinzip sollen folgende Sektoren in den 15 Mitgliedstaaten in die Bewertungen einbezogen werden: - Luftverkehr: aufgegliedert nach EU und Nicht-EU sowie Passagier- und Frachtbeförderung - Strom: aufgegliedert nach gewerblichen Abnehmern und privaten Haushalten sowie nach Erzeugung, Transport, Verteilung und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Versorgung der Endverbraucher - Gas: aufgegliedert nach gewerblichen Abnehmern und privaten Haushalten sowie nach Produktion oder Einfuhr, Transport, Verteilung und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Versorgung der Endverbraucher - Postdienste: aufgegliedert nach Inlandsbriefsendungen (d. h. Briefe und Direktmail), grenzüberschreitenden Briefsendungen, Inlandspaketsendungen und grenzüberschreitenden Paketsendungen - Schienenverkehr: aufgegliedert nach Inlandsbeförderung und grenzüberschreitender Beförderung sowie Personenbeförderung und Gütertransport - Telekommunikation: aufgeteilt nach Orts-, Fern- und Auslandgesprächen sowie verschiedenen Arten den Zugangs, einschließlich Ortsanschluss. - Öffentlicher Nah- und Regionalverkehr: getrennt in Bus- und Strassen-/U-Bahnverkehr Die nachstehende Indikatorenliste bildet den Rahmen für die Analyse. Einige Indikatoren sind bereits verfügbar, andere müssen erst entwickelt werden. Im Übrigen werden ihre Definition und ihre Relevanz je nach Branche unterschiedlich sein. Schließlich wird die Liste der Indikatoren aufgrund des evolutionären Charakters der netzgebundenen Wirtschaftszweige regelmäßig überarbeitet werden müssen. Grundsätzlich werden bereits vorhandene Datenquellen und Informationsinfrastrukturen vorrangig eingesetzt. Die nachstehende Liste enthält die eigentlich wünschenswerten Indikatoren, d. h. einige sind noch nicht verfügbar. A. Analyse des Wettbewerbsrahmens a) Angebotsbezogene Aspekte der Marktstruktur. Es werden quantitative Indikatoren verwendet, um zu beurteilen, ob sich zwischen den Anbietern ein stärkerer Wettbewerb entwickelt und ob neue Wettbewerber in den liberalisierten Markt eintreten. i) Prozentsatz der Nachfrage, der gesetzlich und tatsächlich für den Wettbewerb offen ist ii) Zeitpunkt der vollständigen gesetzlichen Marktöffnung iii) Identifizierung des etablierten Anbieters iv) Zahl der Wettbewerber im jeweiligen Segment v) Prozentsatz der Bevölkerung, der zwischen mehr als x Anbietern im jeweiligen Segment wählen kann vi) Marktanteil des etablierten Anbieters im jeweiligen Segment vii) Konzentrationsrate viii) Internationalisierung der Unternehmen Einige Indikatoren werden über Struktur und Regulierung des Angebots Auskunft geben. i) Grad der vertikalen Integration des etablierten Anbieters und anderer Wettbewerber ii) Regulierer: Name, Befugnisse (Recht, Weisungen zu erteilen, Geldbußen zu verhängen, Ex-ante- oder Ex-post-Regulierung) iii) Wesentliche Einrichtung: Bezeichnung, Art des Netzzugangs Dritter (Regulierung oder Verhandlung und andere Arten des Zugangs für spezifische Netzsegmente) für inländische und ausländische Wettbewerber, Art der Entbündelung (Rechnungslegung, Management, Eigentum) Andere Indikatoren sollen Aufschluss darüber geben, ob Markteintrittsschranken existieren (auf nationaler Ebene - dazu Ermittlung etwaiger diskriminierender Zugangsregelungen - und auf grenzüberschreitender Ebene). Besonderes Augenmerk wird auf mögliche Probleme mit der Zusammenschaltung aufgrund von Kapazitätsmangel oder ineffizienter Nutzung vorhandener Kapazitäten gerichtet werden. i) Gebühren für den Zugang zum Netz für inländische und ausländische Wettbewerber (einschließlich Zugangsgebühren für Import, Export und Transit) ii) Struktur und Transparenz des Tarifgestaltungsmechanismus iii) Zeit- und Kostenaufwand für den Netzzugang iv) Prozentsatz der Versorgung durch Dritte, die Zugang zum Netz haben v) Importe in Prozent des inländischen Verbrauchs vi) Zusammenschaltung in Prozent der inländischen Kapazität vii) Bekanntmachung nicht genutzter Kapazitäten viii) Prozentsatz der Kapazität, die vom etablierten Anbieter gebucht wird (einschließlich integrierter Unternehmen) b) Nachfragebezogene Aspekte der Marktstruktur Die Indikatoren werden Aufschluss darüber geben, ob Änderungen der Marktstruktur sich auf die Nachfragestruktur ausgewirkt haben. i) Mengenmäßiges Wachstum des Sektors ii) Prozentsatz der Verbraucher, die im dem Wettbewerb geöffneten Marktsegment mindestens einmal in den letzten drei Jahren den Anbieter gewechselt haben iii) Preiselastizität der Nachfrage B. Marktleistung in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen a) Wirtschaftliche Leistung und Beschäftigungsleistung (Berücksichtigung der regionalen Dimension wo immer möglich) i) Beitrag des Sektors zum BIP ii) Beitrag des Sektors zur Beschäftigung iii) Beschäftigungsentwicklung beim etablierten Anbieter iv) Beschäftigungsentwicklung im Sektor v) Produktivität des Sektors, ausgedrückt als Produktionsleistung je Beschäftigten vi) Produktivität des etablierten Anbieters, ausgedrückt als Produktionsleistung je Beschäftigten. vii) Innovation im Sektor, gemessen anhand der Patente und der F&E-Tätigkeit b) Preisleistung i) Entwicklung der Preise in Landeswährung, real und nominal ii) Preisniveau in Euro im Vergleich zum EU-Durchschnitt iii) Erschwinglichkeit: Preis von Dienstleistungen im Vergleich zum Einkommen von Verbrauchern mit niedrigem/durchschnittlichem Einkommen (für Verbraucher unterschiedlicher Einkommensniveaus) [10] [10] Bei der Darstellung der Informationen über Verbraucher und Nutzer werden, soweit es die Datenverfügbarkeit zulässt, Unterschiede in den Verbrauchertypen, Einkommensniveaus oder regionalen Herkunft berücksichtigt. c) Leistungsqualität Die Qualitätsdimension der Leistungen, die von den Sektoren erbracht werden, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse anbieten, sind je nach Branche unterschiedlich. Deshalb wird man die Indikatoren an die Situation im jeweiligen Sektor anpassen müssen. Die nachstehend aufgeführten Indikatoren sollen als Anhaltspunkt dienen. Das Spektrum wird entsprechend der Datenverfügbarkeit erweitert. i) Zuverlässigkeit der Leistungen (1) Unterbrechung oder Verzögerungen der Leistungen in Minuten/Stunden/Tagen/Wochen (2) Anteil der Bevölkerung, der innerhalb eines Jahres von Unterbrechungen oder Verzögerungen der Leistungen betroffen war (3) Für die Wiederherstellung nach Leistungsunterbrechungen benötigte Zeit oder durchschnittliche Wiederherstellungsfristen ii) Zugänglichkeit (1) Für den Anschluss an das Netz benötigte Zeit (2) Zahl der Postämter/Zahl der Briefkästen je Einwohner (3) Zahl der Sitzplätze (Bahn, Flugzeug) je Einwohner (4) Zugang zu Leistungen in verschiedenen geografischen Gebieten iii) Sicherheit (1) Zahl der Unfälle im Verhältnis zu den Entfernungen und/oder der Passagierzahl (2) Sicherheitsindikatoren nach Sektoren d) Auswirkungen auf die Bestimmungen über Universaldienst-Verpflichtungen i) Netzdichte und -entwicklung (zum Beispiel neue oder eingestellte Flugrouten) ii) Prozentsatz der Bevölkerung, der keinen Zugang zu den Leistungen hat (regional aufgeschlüsselt) e) Umwelteffekte Wo angemessen, werden zur Analyse der Umwelteffekte der Öffnung der Märkte für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse Indikatoren genutzt werden. Beispielsweise i) Anteil erneuerbarer Energiequellen am Bruttostromverbrauch, nach Energiequelle ii) Anteil erneuerbarer Energiequellen an der Stromerzeugung, nach Energiequelle iii) Indices des inländischen Bruttoverbrauchs, nach Brennstoff, einschließlich Gas Des Weiteren werden zukünftig geeignete Indikatoren zur Messung der Umwelteffekte der Marktöffnung entwickelt, insbesondere hinsichtlich des Einflusses struktureller Veränderungen im Transportsektor auf die Umwelt. Diese könnten den Einfluss der Marktöffnung im Luftverkehr auf die Emission von Treibhausgasen und konventionellen Luftschadstoffen sowie den Auswirkung von Strukturreformen in verschiedenen Transportsektoren auf die Energieeffizienz der unterschiedlichen Formen des Transports einschließen. C. Verbrauchermeinung über die angebotenen Leistungen a) Zufriedenheit mit den Leistungen insgesamt b) Zufriedenheit mit Preis und Qualität c) Vertrags- oder Informationsprobleme zwischen Verbrauchern und Anbietern d) Indikatoren für die Konfliktlösung e) Gemeldete Probleme beim Anbieterwechsel FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN Politikbereich(e): Binnenmarkt Tätigkeit(en): Bewertung der Binnenmarktpolitik Bezeichnung der Maßnahme: Methodik der horizontalen Bewertung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse 1 HAUSHALTSLINIE (Nummer und Bezeichnung) B5-3001 Verwirklichung und Entwicklung des Binnenmarktes A-7002 Technische und administrative Unterstützung für verschiedene Maßnahmen 2 ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN 2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B) : 3,450 Mio. EUR (VE) 2.2 Laufzeit: 2003-2007 2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1) in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und Verwaltung (vgl. Ziffer 7.2 und 7.3) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau [X] Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar. Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau sowie gegebenenfalls eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich. 2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen [X] Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme) ODER Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten: 3 HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 4 RECHTSGRUNDLAGE Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens sind die unter diesem Posten ausgewiesenen Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen bestimmt, die die Kommission im Rahmen ihrer institutionellen Vorrechte durchführt. 5 BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG 5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft 5.1.1 Ziele Das Ziel besteht darin, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einer jährlichen Leistungsbewertung zu unterziehen. Das Europäische Parlament und der Rat ,Binnenmarkt, Verbraucherschutz und Fremdenverkehr" (1.03.2002) haben diese Bewertungen gefordert. Die vorgeschlagene Methodik wird die Zahl der Indikatoren erhöhen, die für die Messung der Auswirkungen des Strukturwandels in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, zur Verfügung stehen. Außerdem soll sie die Meinung der Bürger über die Leistungen dieser Wirtschaftszweige und die Auswirkungen der Marktöffnung regelmäßig erfassen. 5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung Die DG MARKT hat eine zusammenfassende Ex-ante-Bewertung vorgenommen (auf Anfrage lieferbar). Dafür wurden Informationen anderer Dienststellen und die technische Unterstützung der DG ECFIN in Anspruch genommen. Eine erste horizontale Bewertung von Leistungen der Daseinsvorsorge wurde im vergangenen Jahr im Rahmen des Cardiff-Prozesses vorgenommen (SEK (2001) 1998). Diese erste Bewertung zeigte, dass quantitative Informationen verfügbar sind; sie half, die Fragen zu ermitteln, die künftig in regelmäßigen Bewertungen untersucht werden sollten. In der Ex-ante-Bewertung wurde hauptsächlich folgenden Fragen nachgegangen: - Wie kann die Verfügbarkeit von Indikatoren, insbesondere über qualitative Aspekte der Leistungen dieser Wirtschaftszweige, sukzessive ausgebaut werden- - Wie sollten regelmäßige periodische Messungen der Verbrauchermeinung über die Marktleistung am besten erfolgen- - Wie sollten polyvalente Bewertungen durchgeführt werden, die die Meinung der Interessenträger berücksichtigen- Die Methodik beantwortet diese Fragen unter Zugrundelegung einer Reihe von Kriterien, die im Mitteilungsentwurf dargestellt werden. 5.2 Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts Jährliche Bewertungsberichte werden im Rahmen des Cardiff-Prozesses erstellt. Diese Berichte werden dem Rat ,Binnenmarkt", dem Rat ECOFIN, dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss vorgelegt. Die Berichte werden sich in drei Teile gliedern, die den Hauptbestandteilen der Bewertung entsprechen: 1 Indikatorenbasierte Analyse der Leistung der netzgebundenen Wirtschaftszweige, die Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen. 2 Erhebung der Verbrauchermeinung über die Leistungen dieser Wirtschaftszweige und die Auswirkungen der Marktöffnung 3 Analyse eines bereichsübergreifenden Kernthemas, durch die die künftige Verfügbarkeit von Indikatoren erweitert wird Es werden alle Mitgliedstaaten erfasst. 5.3 Durchführungsmodalitäten Die Leistungsanalyse wird von Kommissionsdienststellen anhand von Informationen durchgeführt, in die im Rahmen des Vertrags über die technische Unterstützung bereitgestellt werden. Mit externer technischer Unterstützung wird eine Datenbank mit Indikatoren aufgebaut und aktualisiert. Die Kommission erarbeitet Fragebögen und Leistungsbeschreibungen für die Erfassung der Verbrauchermeinung und die eingehende Untersuchung bereichsübergreifender Fragen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Es werden zu diesem Zweck zwei Rahmenverträge für die regelmäßige Ausführung dieser Arbeiten abgeschlossen. 6 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 6.1 Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums) 6.1.1. Finanzielle Intervention VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 6.2 Berechnung der Kosten für jede zu Lasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion (während des gesamten Planungszeitraums) VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 7 AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN 7.1 Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 7.2 Finanzielle Gesamtbelastung durch die Humanressourcen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen. 7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen. I. Jährlicher Gesamtbetrag (7.2 + 7.3) II. Dauer der Maßnahme III. Gesamtkosten der Maßnahme (I x II) // 0,324 EUR 5 Jahre 1,620 EUR 8 ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG 8.1 Überwachung Entfällt 8.2 Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung Die vorgeschlagene Methodik wird im Jahr 2006 überprüft und bewertet. 9 BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN Die genannten Rahmenverträge werden im offenen Verfahren ausgeschrieben.