52002DC0308

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Die Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006: eine erste Bewertung der Gemeinschaftsinitiative urban /* KOM/2002/0308 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Die Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006: eine erste Bewertung der Gemeinschaftsinitiative URBAN

Diese Mitteilung ist Teil des Arbeitsprogramms der Kommission für 2002. In ihr werden die Hauptmerkmale der Gemeinschaftsinitiative URBAN für den Zeitraum 2000-2006 erörtert, wobei ein spezieller Schwerpunkt auf die Besonderheiten der förderungswürdigen Gebiete, die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten sowie auf den Mehrwert für die Europäische Union gelegt wird.

INHALT

Zusammenfassung

1. Die Gemeinschaftsinitiative URBAN im Rahmen der Strukturfonds

1.1. Städtische Fragen und Kohäsionspolitik

1.2. Ursprünge der Gemeinschaftsinitiative URBAN: städtische Pilotprojekte und URBAN I

1.3. Geltungsbereich von URBAN II

1.4. Finanzierung

2. Auswahl der Gebiete

2.1. Der Rahmen für die Auswahl

2.2. Auswahlprozess in den Mitgliedstaaten

2.3. Gebiete der URBAN-II-Programme

2.4. Sozioökonomische Merkmale der ausgewählten Gebiete

3. Überblick über die Programme

3.1. Inhalt der Programme

3.2. Projektbeispiele nach Ausgabenprioritäten

3.3. Verwaltung und Partnerschaft

4. Der Mehrwert von URBAN II

4.1. Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken

4.2. Hebelwirkung

4.3. Durchführung

4.4. Zusammenarbeit und Vernetzung

5. Schlussfolgerungen

Anhang I: Literaturliste

Anhang II: Glossar

Anhang III: Tabellen

Anhang IV: Karte der URBAN-II-Programme

Zusammenfassung und Bemerkungen

Städtische Gebiete sehen sich besonderen Herausforderungen und Möglichkeiten gegenüber. Einerseits sind Städte Hauptstandorte für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union, andererseits finden sich in ihnen Stadtviertel mit hoher Arbeitslosigkeit, Kriminalität, Armut und Verwahrlosung. Diese krisenbetroffenen Stadtteile sind mit Problemen der wirtschaftlichen und sozialen Integration konfrontiert, häufig in Verbindung mit einer hohen Konzentration von ethnischen Minderheiten.

Die Gemeinschaftsinitiative URBAN zielt darauf ab, krisenbetroffene Stadtviertel zu unterstützen, und zwar insbesondere im Hinblick auf die drei Ausgabenschwerpunkte physische und ökologische Erneuerung, soziale Eingliederung sowie Unternehmertum und Beschäftigung. Dies geschieht mit einem bedeutenden Mehrwert gegenüber den nationalen und anderen EU-Politiken, insbesondere im Hinblick auf:

* Die konsequente Ausrichtung auf kleine Gebiete mit starken Benachteiligungen. Dabei ist ein integriertes und koordiniertes Vorgehen notwendig, um die verschiedenen Probleme der jeweiligen Gebiete anzugehen.

* Schwerpunktlegung auf Fragen von Gemeinschaftsinteresse in städtischen Gebieten, insbesondere auf soziale Eingliederung, Integration von Minderheiten (die in URBAN-Gebieten besonders konzentriert sind) und natürliche und physische Umwelt. Durch die Beseitigung der Schranken für Investitionen trägt URBAN zu wirtschaftlichem Zusammenhalt und nachhaltigem Wachstum der Stadt als Ganzes bei.

* Lokale Partnerschaft. In grob einem Drittel der Fälle stellen lokale Behörden die Verwaltungsbehörde dar, in einem weiteren Drittel nehmen sie de facto viele dieser Aufgaben wahr. In über 80% der Fälle nahmen lokale Gruppen an der Formulierung der Programme teil.

* Mit einem Netzwerkprogramm für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken wird ein systematischer Lernzyklus aufgebaut.

Durch URBAN allein können nicht alle Probleme auf diesem Gebiet gelöst werden, aber es kann als ein Modell für die nationale Politik und als Mittel zur Verbreitung von bewährten Praktiken dienen.

URBAN: Hauptmerkmale

* URBAN ist eine der vier Gemeinschaftsinitiativen im Rahmen der EU-Strukturfonds. Die anderen Gemeinschaftsinitiativen sind Interreg (grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit), Leader+ (nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums) und EQUAL (Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt). Die Gemeinschaftsinitiativen haben viele Gemeinsamkeiten, u.a. die Finanzierung aus nur einem Strukturfonds, eine starke Schwerpunktlegung auf Partnerschaft sowie die Entwicklung von Netzwerken für den Erfahrungsaustausch.

* URBAN wurde im Jahre 1994 nach einer erfolgreichen ersten Runde städtischer Pilotprojekte gestartet. URBAN I (1994-99) zielte darauf ab, der sozialen Ausgrenzung in 118 europäischen Städten zu begegnen, und führte zu einer äußerst aktiven Teilnahme auf lokaler Ebene im Rahmen zahlreicher gelungener Projekte.

* URBAN II (2001-2006) baut auf diesem Erfolg auf und enthält mehrere Verbesserungen (rationalisierte Verwaltung, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Städten in das Programm, transparentere Kriterien für die Auswahl von Städten, ein Netzwerkprogramm für den Erfahrungsaustausch).

* Die 70 URBAN-II-Programme betreffen eine Bevölkerung von ungefähr 2,2 Mio. Einwohnern, die Beteiligung des EFRE beträgt rund 730 Mio. EUR, und die gesamten Investitionen belaufen sich auf 1 600 Mio. EUR. Die Programme weisen eine starke finanzielle (Beitrag pro Einwohner) wie auch räumliche Konzentration (Unterstützung pro km2) auf - die Unterstützung pro Einwohner und Jahr ist um ungefähr 30% höher als bei Ziel 2.

* Die URBAN-II-Städte wurden von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von objektiven sozioökonomischen Indikatoren ausgewählt, welche die Kriterien in den Leitlinien reflektieren. Weitere Kriterien waren auch z.B. die Qualität des Programmvorschlags, eine ausgewogene Verteilung von Programmen im Mitgliedstaat und die Kohärenz mit nationalen und EU-Aktionen.

* Die im Rahmen von URBAN II ausgewählten Städte stehen zahlreichen schweren sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber. Beispielsweise sind die Arbeitslosen- und Kriminalitätsraten jeweils doppelt so hoch wie im EU-Durchschnitt. Darüber hinaus ist der Anteil der Zuwanderer mehr als zweimal so hoch wie in den Städten, die am Städte-Audit teilgenommen haben. Als letztes Beispiel sei der Anteil an Grünflächen - ein Indikator für die Qualität der Umwelt - genannt, der lediglich die Hälfte des Durchschnitts für städtische Gebiete in der EU beträgt.

* Die im Rahmen von URBAN II vorgeschlagenen Programme räumen der physischen und ökologischen Erneuerung die höchste Priorität ein, für die 40% der geplanten Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die nächsten zwei Schwerpunkte - soziale Eingliederung sowie Unternehmertum/Beschäftigung - machen weitere 42% aus. Der Rest ist auf andere Prioritäten, insbesondere Verkehr und Informationsgesellschaft aufgeteilt, auch wenn ihr Anteil in einigen Fällen weitaus größer ist.

* 31 der 70 Programme betreffen Stadtteile in Stadtzentren, 27 Programme betreffen Außenbezirke, 4 Programme betreffen gemischte Gebiete und 8 der Programme umfassen die gesamte Stadt. Auf den ersten Blick gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Art des Stadtgebietes und den Prioritäten, die den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet werden.

* Die Annahme einer begrenzten Liste von gemeinsamen Indikatoren, die durch das Städte-Audit inspiriert wurde, um die Begleitung und Bewertung der Programme sicherzustellen, ist eine wichtige Voraussetzung für die effizientere Umsetzung.

* Die Erstellung der Programme ging verhältnismäßig schnell voran, insbesondere im Vergleich mit den "Mainstream"-Programmen der Strukturfonds. Die Verfahrensvereinfachung bei URBAN II könnte als Modell dienen.

Schlussfolgerungen

Die städtische Frage hat eine wachsende politische Priorität in der Europäischen Union. Auf der einen Seite gibt es die traditionellen Herausforderungen, denen die europäischen Städte gegenüberstehen - die Entwicklung mit zwei Geschwindigkeiten innerhalb einer Stadt sowie die Notwendigkeit, die städtische Wirtschaft auf eine nachhaltige Art zu entwickeln. Faktoren wie z.B. die Globalisierung könnten diesen Druck noch verstärken. Auf der anderen Seite haben Städte eine entscheidende Rolle im Hinblick auf wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerb.

Aus den im Rahmen von URBAN und den anderen Gemeinschaftsinitiativen entwickelten Konzepten können viele Lehren für die künftige europäische Politik gezogen werden, beispielsweise:

* integrierter Ansatz, wobei Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftsmaßnahmen auf einem begrenzten Gebiet kombiniert werden, um eine ganzheitliche Antwort auf die vielschichtigen Probleme des Gebiets zu formulieren;

* Schwerpunktlegung auf relativ kleine Gebiete, wodurch der Einfluss und die Sichtbarkeit der Aktion gesteigert werden können ("value for money");

* Flexibilität, Gebiete gemäß nationalen Bedürfnissen und Prioritäten auszuwählen und dabei gleichzeitig die Gemeinschaftskriterien und ein transparentes Auswahlverfahren zu respektieren;

* Verwaltungsvereinfachung und Flexibilität, insbesondere durch die Zusammenführung des Gemeinschaftsbeitrags in einem einzigen Fonds mit einheitlichen Verfahren, während auch weiterhin sämtliche Maßnahmen der Strukturfonds abgedeckt werden;

* starke Schwerpunktlegung auf lokale Partnerschaft, die lokale Initiativgruppen mit einschließt. Damit werden lokale Kapazitäten geschaffen, wodurch die Programme effizienter umgesetzt werden können. Dadurch werden auch neue europäische Verwaltungsmodelle gefördert, was den Bürgern Europa näher bringt.

Der Mehrwert der Gemeinschaftsinitiative URBAN wird im Rahmen der Bewertung von URBAN I weiter untersucht werden (Bericht geplant für 2003). Diese Informationen werden bei der Vorbereitung des dritten Kohäsionsberichts und der Vorschläge der Kommission für die Kohäsionspolitik nach 2006 besonders nützlich sein.

1. Die Initiative URBAN im Rahmen der Strukturfonds

1.1. Städtische Fragen und Kohäsionspolitik

Die Städte sind für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa von grundlegender Bedeutung. Bei der Initiierung der Debatte über die zukünftigen Prioritäten für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt erklärte die Europäische Kommission (zweiter Kohäsionsbericht 2001) [1], dass:

[1] Hinweis dazu im Anhang.

"Die Städte... im Zentrum des wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Wandels stehen. Die Städte sind der Hauptansatzpunkt für die Verfolgung einer Strategie für Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung"

Der zweite Kohäsionsbericht nennt vier Ansatzpunkte zum Städtethema:

- Disparitäten innerhalb einzelner Städte (die häufig größer sind als die Disparitäten zwischen den Regionen der EU)

- akute Umweltbelastung (besonders in Städten)

- die Rolle der Städte als Wachstumsmotoren für die Regionen als Ganzes

- die potenzielle Rolle von kleinen und mittleren Städten im Hinblick auf eine ausgewogenere und polyzentrische Entwicklung in Europa.

Ähnlich betont das Europäische Parlament in seiner Entschließung zu URBAN II [2] "den Bedarf für ein integriertes Konzept für die Städtepolitik, da dies gegenwärtig die einzige Möglichkeit zu sein scheint, wirtschaftliche, soziale und Umweltprobleme in städtischen Gebieten anzusprechen". Besonders besorgt zeigte sich das Parlament darüber, dass "Einwanderer, Flüchtlinge und ethnische Minderheiten häufig insbesondere von sozialer Ausgrenzung bedroht werden".

[2] Amtsblatt C 339 vom 29.11.2000, S. 44-47.

Außerdem unterstrich der Ausschuss der Regionen in einer Stellungnahme zum städtischen Aktionsrahmen [3] "die entscheidende Rolle von Städten in der Erreichung der Hauptziele der EU - wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Umwelt" . Dies "zeigt den Bedarf an enger Beteiligung lokaler und regionaler Behörden in jeglicher zukünftiger Politikformulierung und erkennt an, dass Städte... wahre Partner im weiteren Prozess sein sollten".

[3] Stellungnahme vom 3. Juni 1999, AdR 115/99 endg.

Von vielen der Strukturfondsprogramme lässt sich sagen, dass sie auf gewisse Weise zu wenigstens einer der oben genannten Fragen beitragen. Obwohl es schwierig ist, zu verallgemeinern, können die folgenden generellen Beobachtungen gemacht werden:

* Ein großer Teil der Ziel-1-Mittel wird de facto in städtischen Gebieten eingesetzt. In der Regel konzentriert sich der städtische Ansatz innerhalb von Ziel 1 auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in dem Versuch, die Rolle von Städten und Großstädten als Motoren des Wachstums für eine weniger entwickelte Region zu fördern. Jedoch haben einige Ziel-1-Regionen (z.B. Merseyside, UK) Stadtentwicklung als Hauptschwerpunkt.

* Ziel 2 hat einen Förderbereich "städtische Gebiete", der eine Bevölkerung von etwas über 7 Mio. Einwohnern betrifft. Darüber hinaus sind viele städtische Gebiete durch den Förderbereich "Industriegebiete" von Ziel 2 abgedeckt. Die Maßnahmen unter Ziel 2 konzentrieren sich insbesondere auf die wirtschaftliche Umstrukturierung.

* Schließlich können sich Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen von Ziel 3 und EQUAL auf benachteiligte städtische Gebiete auswirken, insbesondere dort, wo derartige Maßnahmen die soziale Eingliederung betreffen.

Die Gemeinschaftsinitiative URBAN soll einen zusätzlichen Beitrag innerhalb dieses Rahmens leisten, indem sie sich auf die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung von Städten und Stadtteilen mit Problemen konzentriert (siehe auch Abschnitt 5 über den Mehrwert):

* Bei den ausgewählten Gebieten handelt es sich um kleinflächige Gebiete mit (oftmals gravierenden) Benachteiligungen. Aufgrund der Vielschichtigkeit dieser Benachteiligungen ist ein integriertes Konzept erforderlich, das jeden Problemaspekt gleichzeitig angeht. Die geringe Größe der Gebiete erleichtert dies.

* Die Maßnahmen legen einen speziellen Schwerpunkt auf soziale Eingliederung und die Erneuerung der natürlichen und physischen Umwelt. Angesichts der Art der Probleme in städtischen Gebieten sind solche Maßnahmen häufig eine wesentliche Vorbedingung für den Erfolg von Maßnahmen, die der Förderung des Unternehmertums und der Beschäftigung dienen.

* Die Durchführung von URBAN unterscheidet sich von der anderer Programme, insbesondere durch den Aufbau einer starken Partnerschaft auf lokaler Ebene.

1.2. Ursprünge der Gemeinschaftsinitiative URBAN: städtische Pilotprojekte und URBAN I

Die Europäische Union beschäftigt sich seit langem mit den Problemen in städtischen Gebieten. Im Zeitraum 1989-1993 wurden 33 städtische Pilotprojekte mit einem EU-Beitrag in Höhe von 101 Mio. EUR genehmigt. Dies war das erste Mal, dass der EFRE ausdrücklich innovative städtische Erneuerungs- und Planungsmaßnahmen unterstützte. Innovation war auch das Schlagwort für eine zweite Runde von 26 städtischen Pilotprojekten, die im Jahre 1997 mit einem EFRE-Beitrag von 63 Mio. EUR gestartet wurden. Diese Aktionen wurden als ein Laboratorium angesehen, um originelle Ideen und innovative Konzepte zur Behandlung von städtischen Problemen zu testen.

Eine spezifische Gemeinschaftsinitiative URBAN wurde für den Zeitraum 1994-1999 eingeführt. Diese betraf 118 Städte in allen 15 Mitgliedstaaten und war mit Gemeinschaftsmitteln in Höhe von ca. 950 Mio. EUR zu Preisen von 1999 ausgestattet (siehe Tabelle 1 "URBAN I und URBAN II: Schlüsselzahlen" im Anhang). Ihr Ziel bestand darin, die Probleme von benachteiligten städtischen Gebieten mit einem ganzheitlichen Konzept anzugehen. Auf diese Weise fügte URBAN die Lehren, die aus den Innovationen im Rahmen der städtischen Pilotprojekte gezogen wurden, zusammen und ebnete den Weg für einen maßgeschneiderteren Ansatz zur Behandlung städtischer Disparitäten innerhalb der "Mainstream"-Programme der Strukturfonds.

Die endgültige Bewertung zu URBAN I wird derzeit erstellt; die Ergebnisse werden für 2003 erwartet. Einige Beispiele von Maßnahmen und Projekten sind in Kasten 1 dargestellt.

Kasten 1: URBAN I und die städtischen Pilotprojekte - Beispiele von Maßnahmen

* Physische und ökologische Erneuerung. Hier wäre z.B. die Restaurierung des historischen Zentrums von Bari (Italien) zu nennen, durch die die Sicherheit im Stadtzentrum wesentlich verbessert wurde. Ein weiteres Beispiel ist die Erneuerung des Lasipalatsi, eines heruntergekommenen funktionalen Gebäudes in Helsinki, das zu einem Zentrum für medienbezogene Aktivitäten umgestaltet wurde (z.B. Beispiel Internet-Zugang für Zuwanderer, Jugendliche und Arbeitslose).

* Innovative Wege zur Förderung des Unternehmertums und der Beschäftigung wie z.B. ein ,Beschäftigungsbus", mit dem Informationen über Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten in Porto verbreitet wurden.

* Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung wie z.B. die Wiederbelebung eines lokalen Marktes und die Förderung von Unternehmen von Zuwanderern in Wien.

* Maßnahmen zur sozialen Eingliederung von Jugendlichen wie z.B. ein Projekt in Barcelona, das darauf abzielte, die Zahl von Schulabbrüchen und das Fernbleiben vom Unterricht zu verringern, sowie eine von lokalen Gruppen betriebene Sportanlage in Marseille.

1.3. Geltungsbereich von URBAN II

Die zweite Generation von Programmen - URBAN II - läuft von 2001-2006. Mit EFRE-Mitteln in Höhe von 700 Mio. EUR zu Preisen von 1999 ist es weitgehend in Größe und Reichweite mit URBAN I vergleichbar (siehe Tabelle 1 im Anhang). Obwohl das Gesamtbudget etwas kleiner ist, bedeutet die Konzentration auf weniger Programme, dass URBAN II eine höhere EFRE-Intensität hat - sowohl pro Einwohner als auch pro Programm - als dies in der ersten Runde der Fall war. Die Hauptziele von URBAN II - städtische Erneuerung mit einem speziellen Schwerpunkt auf sozialer Eingliederung, Beschäftigung und Unternehmertum - sind ähnlich jenen von URBAN I (siehe Kasten zu den Prioritäten, die in den Leitlinien festgelegt sind), obwohl es auch einige Neuentwicklungen gegeben hat (siehe unten).

Eine Besonderheit, die von URBAN I und II geteilt wird, ist eine starke Schwerpunktlegung auf echte Partnerschaft mit lokalen Behörden und mit der lokalen Gemeinschaft. Die bedeutende Rolle, die von lokalen Behörden im Rahmen des täglichen Managements gespielt wird (siehe unten), ist innerhalb der Strukturfondsprogramme einmalig. Entsprechend wurden über 80% der Programme gemeinsam mit lokalen Partnern, die auch lokale Gruppen mit einschlossen, vorbereitet.

Kasten 2: Prioritäten gemäß den Leitlinien für URBAN II [4]

[4] Diese Prioritäten finden sich z.B. unter Randnummer 12 und in Anhang I der URBAN-Leitlinien, auf die in Anhang I Bezug genommen wird.

* Gemischte Nutzung und umweltfreundliche Entwicklung von heruntergekommenen Gebieten [5] in Verbindung mit der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Integration der lokalen Gemeinschaften (einschließlich ethnischer Minderheiten) sowie der Verbesserung der Sicherheit und des städtischen Lebens allgemein.

[5] Die Erneuerung von Wohnungen ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

* Förderung des Unternehmertum und der Beschäftigung.

* Integration von ausgegrenzten Personen und Vereinfachung des Zugangs zu öffentlichen Diensten.

* Entwicklung von umweltfreundlicheren und integrierten öffentlichen Verkehrssystemen.

* Abfallreduzierung und -behandlung, Lärmverminderung und Förderung eines effizienteren Energiemanagements.

* Entwicklung des Potenzials, das von den Technologien der Informationsgesellschaft im wirtschaftlichen, sozialen und Umweltbereich geschaffen wird.

Bei der Auswahl aus diesen Prioritäten für die URBAN-Programme ist nachzuweisen, dass die Strategien auf organisatorischen Wandel, partizipatives Stadtmanagement, Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und den Aufbau von Kapazitäten gerichtet sind, die sich auf die Mainstream-Programme übertragen lassen.

Trotz des hohen Maßes an Kontinuität zwischen URBAN I und II hat es indessen auch einige Weiterentwicklungen gegeben. Diesen Änderungen liegen die gewonnen Erfahrungen sowie Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Rechnungshofs zugrunde [6]:

[6] Siehe Anhang I für Referenzen.

* Einbeziehung von kleineren und mittleren Städten. Die bei URBAN I vorgeschriebene Mindesteinwohnerzahl von 100 000, bezogen auf die Stadt insgesamt, gilt nicht mehr. Die einzige Untergrenze bei URBAN II besteht auf Programmebene (das Programmgebiet muss mindestens 20 000 Einwohner - bzw. 10 000 in hinreichend begründeten Ausnahmefällen - umfassen).

* Explizite Kriterien für die Auswahl der Gebiete (siehe Abschnitt 3.1), die in den Leitlinien für URBAN II festgelegt sind. Dies hat zu einem transparenteren Auswahlprozess geführt (siehe Abschnitt 3.2).

* Der Einsatz von nur einem Fonds zur Erzielung einer signifikanten Verwaltungsvereinfachung. Bisher intervenierten in den URBAN-Gebieten der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Sozialfonds, was eine Verdopplung der Verfahren zur Folge hatte. URBAN II wird ausschließlich aus dem EFRE finanziert, wodurch der Verwaltungsaufwand in bestimmten Bereichen, z.B. bei den Zahlungsanträgen, halbiert wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Maßnahmen der Art, wie sie aus dem Sozialfonds finanziert werden - einschließlich Ausbildungs- und anderer Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung - ausgeschlossen sind: Die Flexibilität bei URBAN II bleibt dadurch erhalten, dass aus EFRE-Mitteln auch ESF-Maßnahmen finanziert werden können (in selteneren Fällen auch Maßnahmen, die durch die anderen Strukturfonds abgedeckt würden).

* Die Nutzung und Weiterentwicklung des Städte-Audit als systematischer Informationsquelle [7]. Darüber hinaus hat es Verbesserungen im Hinblick auf eine konsequente Qualitätsüberwachung gegeben, indem nun ein gemeinsamer Satz von Indikatoren festgelegt worden ist (siehe Abschnitt 5.3).

[7] Das Städte-Audit wurde im Jahr 2000 von der Kommission durchgeführt. Es zeigt eine Bilanz der Lebensqualität in 58 europäischen Städten auf der Grundlage einer breiten Palette von sozioökonomischen Indikatoren, die Themen wie z.B. Beteiligung am städtischen Leben, Unterricht und Ausbildung, Umwelt sowie Kultur und Freizeit betreffen.

* Verstärkung der Ex-ante-Bewertungen.

* Ein Netzwerkprogramm zur Förderung des Austauschs von bewährten Praktiken in der Stadtentwicklung.

1.4. Finanzierung

Die finanzielle Unterstützung kann in den Ziel-1-Regionen bis zu 75% und in den übrigen Gebieten bis zu 50% der Gesamtkosten betragen. Die Kommission hat für den Zeitraum 2001-2006 eine Mittelaufteilung auf die Mitgliedstaaten vorgenommen (siehe Tabelle 2 in Anhang), der drei objektive Indikatoren zugrunde liegen [8]:

[8] Da die daraus resultierende Zuteilung für Luxemburg relativ gering war, baten die nationalen Behörden darum, die Mittel auf das INTERREG-Programm von Luxemburg zu übertragen. Die Kommission stimmte dieser Bitte zu.

* Stadtbevölkerung im Mitgliedstaat

* Arbeitslosigkeit in den städtischen Gebieten

* Langzeitarbeitslosigkeit in den städtischen Gebieten

Nach den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten wurde die Zahl von Programmen auf 70 festgesetzt. Hierbei wurden die nationalen Beiträge und die Notwendigkeit einer Konzentration der finanziellen Mittel berücksichtigt. Die Gesamtzahl wurde zwischen den Mitgliedstaaten proportional zu dem für jedes Land verfügbaren Gesamtbetrag an Finanzmitteln aufgeteilt.

Die relativ kleinen Gebiete und die geringe Bevölkerungszahl, die durch URBAN II abgedeckt wird, ermöglichen eine hohe Intensität der Unterstützung (30% höher als bei Ziel 2, bezogen auf die Unterstützung pro Einwohner und Jahr [9]). Die Zahlen sind noch frappierender, wenn man die relativ kleine geografische Fläche betrachtet, die durch URBAN II abgedeckt wird: So ist die Unterstützung pro km ca. dreimal so hoch wie im Förderbereich "städtische Gebiete" von Ziel 2. Dieser letzte Punkt hat eine interessante Implikation: Obwohl der Beitrag der Gemeinschaft pro Einwohner alleine genommen das praktischste Mittel ist, um die Intensität der Unterstützung zu messen, hat ein hohes Niveau der Unterstützung pro km wichtige Folgen für die lokale Planung und die Erneuerung städtischer Flächen.

[9] Diese Zahl muss jedoch vor dem Hintergrund des größeren Umfangs und Geltungsbereichs von Ziel 2 gesehen werden, für dessen Förderbereich "städtische Gebiete" im Zeitraum 2000-2006 allein 2 193 Mio. EUR ausgegeben werden. Dieser Bereich betrifft ungefähr 7 Mio. Einwohner und damit etwa dreimal so viel wie URBAN II.

Die Programme sind also durch eine mittlere bis hohe Intensität der Unterstützung pro Einwohner gekennzeichnet. Diese wird noch viel wirksamer und deutlicher sichtbar, wenn zugleich die geringe Größe der Gebiete berücksichtigt wird. Sowohl die geringe Größe als auch die hohe Intensität der Unterstützung ermöglichen ein integriertes und koordiniertes Konzept, um den vielen unterschiedlichen Aspekten von Benachteiligungen in den in städtischen Krisengebieten zu begegnen. Dieses integrierte Konzept ist ein wichtiges Ziel der URBAN-Initiative.

2. Auswahl der Gebiete

2.1. Der Rahmen für die Auswahl

* Dezentralisierte Entscheidungsfindung. Jeder Mitgliedstaat wählte seine eigenen Gebiete nach der von der Kommission vorgegebenen Quote aus. Darüber hinaus nahmen die Mitgliedstaaten die Mittelaufteilung zwischen den Gebieten vor. Dies geschah in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip und in Anbetracht der Tatsache, dass die städtischen Probleme in den einzelnen Mitgliedstaaten recht unterschiedlicher Art sind.

* Ein einheitlicher Gemeinschaftsrahmen. Im Sinne der Kohärenz und Effizienz legte die Kommission Leitlinien für die Auswahl und für die Aufteilung der Finanzmittel vor. Um die Entwicklungsfähigkeit zu gewährleisten, musste jedes Gebiet ein Minimum von 20 000 Einwohnern haben (obwohl dies Zahl in hinreichend begründeten Fällen auf 10 000 herabgesetzt werden konnte). Darüber hinaus musste die Mittelzuweisung ausreichend sein, um für jedes Programm eine Mindestintensität der Unterstützung von 500 EUR pro Kopf über den gesamten Zeitraum des Programms zu gewährleisten.

* Objektive Kriterien. Um förderungswürdig zu sein, mussten die städtischen Gebiete mindestens drei von neun Kriterien erfuellen. Damit wurde sichergestellt, dass für URBAN die am stärksten bedürftigen Gebiete ausgewählt wurden, die mit vielfältigen Problemen zu kämpfen haben und nicht nur in einem Bereich schlechte Zahlen aufweisen. Die neun Kriterien waren:

- hohe Langzeitarbeitslosenquote

- geringe Wirtschaftstätigkeit

- hohes Armutsniveau und erhöhtes Maß an Ausgrenzung

- besonderer Umstellungsbedarf aufgrund lokaler wirtschaftlicher und sozialer Schwierigkeiten

- hoher Anteil an Einwanderern, ethnischen Minderheiten oder Flüchtlingen

- niedriges Bildungsniveau, erhebliches Defizit an Qualifikationen in der Bevölkerung und hohe Schulaussteigerraten

- hohe Kriminalitätsrate

- problematische Bevölkerungsentwicklung

- in besonderem Maße geschädigte Umwelt

Das Grundprinzip dieses dezentralisierten Auswahlverfahrens war zweigleisig. Einerseits wurde das Subsidiaritätsprinzip eingehalten und anerkannt, dass die Probleme in den Städten von einem Land zum anderen beträchtlich variieren können. Zum anderen wurde - u.a. durch die Verwendung einer vereinbarten Liste objektiver Kriterien - die Kohärenz auf EU-Ebene aufrechterhalten.

2.2. Auswahlprozess in den Mitgliedstaaten

Die Auswahlverfahren, die von den staatlichen Behörden vorgenommen wurden, variierten von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, aber eines der positivsten Merkmale war die Transparenz des Prozesses. In der Regel begann die Auswahl der Gebiete mit entweder einem Wettbewerb bzw. einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (z.B. Frankreich, Italien und Griechenland) oder mit einer statistischen Analyse, die auf den in den Leitlinien festgelegten Indikatoren basierte (z.B. Niederlande, Dänemark, Portugal).

Bei der Auswahl der URBAN-II-Gebiete lassen sich vier wiederkehrende Kriterien feststellen:

* Transparente sozioökonomische Indikatoren. Alle Mitgliedstaaten haben sich hauptsächlich auf sozioökonomische Indikatoren gestützt, die einige oder alle der Kriterien in den Leitlinien reflektieren. In den meisten Fällen geschah dies in Form einer formalen statistischen Analyse, um Gebiete auszuwählen, die die höchste Trefferquote bei der Anwendung dieser Kriterien hatten. In einigen Fällen überprüfte eine unabhängige Stelle oder ein Experte, dass die vorgeschlagenen Gebiete ein Mindestmaß an Übereinstimmung mit den Kriterien der Leitlinien hatten. Die Mitgliedstaaten kombinierten häufig diese Analyse mit anderen sozioökonomischen Indikatoren, die nationale Prioritäten widerspiegelten.

* Bewertungen der Qualität der vorgeschlagenen Programme und die finanziellen Möglichkeiten der Verwaltungsbehörde waren relativ übliche Kriterien. Diese Bewertungen umfassten Punkte wie z.B. die Kapazität, innovative Projekte zu entwickeln.

* Räumliche Ausgewogenheit war ebenfalls eine verbreitetes Kriterium. So wies z.B. Belgien den Regionen Brüssel, Flandern und Wallonien jeweils ein Programm zu, worauf jede Region eine eigene Auswahl vornahm. Deutschland organisierte einen nationalen Wettbewerb, legte aber zugleich eine Maximalgröße mit höchstens einem Programm pro Land fest.

* Kohärenz mit nationalen oder EU-Aktivitäten. Einige Länder (besonders Frankreich und Schweden) wählten Gebiete aus, die schon durch nationale Stadtentwicklungsprogramme abgedeckt wurden. In Brüssel deckt das Programm teilweise einen Bedarf des Ziel-2 Gebiets ab und ergänzt somit das Ziel-2 Programm. Dagegen beschränkte Finnland die Auswahlmöglichkeiten auf Gebiete, die nicht durch die Mainstream-Programme abgedeckt wurden.

2.3. Gebiete der URBAN-II-Programme

Die meisten der URBAN-II-Gebiete sind neu und fielen nicht unter URBAN I (siehe die Karte in Anhang). Jedoch gibt es einige Ausnahmen zu dieser Regel:

* Clichy-sous-Bois/Montfermeil, Bastia und Val de Seine in Frankreich sowie Lissabon in Portugal. In allen diesen Fällen deckt das URBAN-II-Gebiet das alte URBAN-I-Gebiet vollständig ab.

* Helsinki-Vantaa in Finnland und Kiel in Deutschland, wo es eine deutliche Überschneidung zwischen den jetzigen und den vorherigen URBAN-Gebieten gibt.

* Graz in Österreich, wo sich die beiden Gebiete zu einem sehr kleinen Teil überschneiden.

In allen diesen Fällen (mit Ausnahme von Bastia) bleibt die Verwaltungsbehörde dieselbe. Diese haben damit die Chance, die Lernerfahrungen aus URBAN I im Rahmen von URBAN II anzuwenden. Eine ähnliche Gelegenheit haben die Städte, wo es keine Überschneidung gibt, aber wo die gleiche Stadt sowohl an URBAN I als auch II teilnimmt. Beispiele hierfür gibt es reichlich, unter anderem Brüssel, Porto und Genua (in allen drei Fällen betreffen URBAN I und II aneinandergrenzende Gebiete), Bordeaux (wo sich URBAN II an ein städtisches Pilotprojekt anschließt), Bristol, Rotterdam und Wien.

Eine interessante Beobachtung ist die Überschneidung mit Ziel 1 und Ziel 2 (siehe Tabelle unten und Tabelle 3 im Anhang). Im allgemeinen sind die URBAN-II-Gebiete gleichmäßig zwischen Ziel-1-Gebieten, Ziel-2-Gebieten und Gebieten außerhalb der Mainstream-Programme verteilt. Dies steht in völligem Gegensatz zu URBAN I, wo die Mehrheit der Programme durch Ziel 1 abgedeckt wurde, und nur ein Sechstel der Programme sich nicht mit den Mainstream-Programmen überschnitt. Eine Erklärung für diesen Unterschied besteht darin, dass es bei URBAN I eine festgelegte Quote für Ziel-1-Gebiete gab, wohingegen URBAN II keiner derartigen Einschränkung unterlag.

Überschneidung mit den Mainstream-Programmen der Strukturfonds: Anzahl und Anteil der durch die einzelnen Ziele abgedeckten Programme

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2.4. Sozioökonomische Merkmale der ausgewählten Gebiete

URBAN II betrifft eine Bevölkerung von ungefähr 2 156 000 Einwohnern. Die Programmgebiete können in drei große Kategorien unterteilt werden (siehe Tabelle 3):

* Innenstadtgebiete, d.h. innerhalb des Stadtzentrums oder des inneren Rings liegende Gebiete mit hoher Bebauungsdichte, wobei die Gebäude häufig aus dem 19. Jahrhundert stammen. Innenstadtgebiete sind im Rahmen von URBAN II der am weitesten verbreitete Typus. So handelt es sich bei 31 der 70 Programmgebiete um Innenstadtgebiete, in denen knapp 1 Mio. Einwohner (fast die Hälfte der URBAN-Bevölkerung) leben.

* Periphere Stadtteile und Vorstadtgebiete. Diese Kategorie von Gebieten ist im Rahmen von URBAN II ebenfalls weit verbreitet (27 Gebiete mit etwa 800 000 Einwohnern).

* Kleine Städte, wo URBAN die gesamte bzw. fast die gesamte Stadt abdeckt und es keinen Sinn hätte, die Innenstadt von der Peripherie zu trennen. Dies ist die kleinste Kategorie (8 Programme und 240 000 Einwohner).

Darüber hinaus wurde bei vier Programmen bewusst eine Kombination von Innenstadt- und peripheren Gebieten vorgenommen, um die Verbindungen zwischen diesen zwei Arten von Gebieten zu verbessern.

URBAN-Gebiete sind nach den Maßstäben der Strukturfonds relativ klein. Das größte Programm (Hetton und Merton im UK) umfasst ein Gebiet von 60 km , das kleinste Gebiet (Orense in Spanien) nur 0,5 km . Das Programm mit der höchsten Bevölkerungszahl (Amsterdam) umfasst 62 000 Einwohner, während das mit der kleinsten Bevölkerung (Amadora in Portugal) etwas über 10 000 Einwohner hat. Wie bereits an anderer Stelle bemerkt wurde, ist die Intensität der Unterstützung jedoch relativ hoch. So liegt die Unterstützung pro Einwohner und Jahr um 30% höher als bei Ziel 2.

Die erste bemerkenswerte Beobachtung ist die Höhe der Arbeitslosigkeit in den URBAN-Gebieten. Im Durchschnitt sind ungefähr 17% der Bevölkerung in den URBAN-II-Gebieten arbeitslos gegenüber etwa 8% für die gesamte EU im gleichen Zeitraum. Von den 66 URBAN-Programmen, für die die Arbeitslosenquoten vorliegen, liegen lediglich 8 (hauptsächlich im UK) unterhalb des EU-Durchschnitts. Und von diesen acht liegen fünf über dem jeweiligen nationalen Durchschnitt, haben also im nationalen Kontext eine hohe Arbeitslosigkeit. Besonders extrem ist die Situation in Mola di Bari in Italien mit einer Arbeitslosenquote von 50%, während aus weiteren 16 der 66 Gebiete eine Arbeitslosenquote von 25% oder mehr gemeldet wird.

Ethnische Minderheiten, Einwanderer und Flüchtlinge machen fast 14% der Bevölkerung in den URBAN-Gebieten aus. Dies ist ungefähr viermal so hoch wie der Anteil für die gesamte EU (in der lediglich 3,5% der Bevölkerung von außerhalb der EU kommen) und mehr als doppelt so hoch wie für die Städte, die am Städte-Audit teilgenommen haben (6%).

Kriminalität ist ein bedeutendes Problem in den URBAN-Gebieten, wo die Quote im Durchschnitt doppelt so hoch ist wie die für die EU insgesamt (jährlich über 100 Delikte pro 1 000 Einwohner gegenüber 55 für die EU insgesamt). Die wirkliche Situation in den URBAN-Gebieten ist wahrscheinlich noch prekärer, da Gebiete mit hoher Ausgrenzung jene sind, wo das Vertrauen in die Polizei am niedrigsten ist (und Verbrechen deshalb häufig nicht gemeldet werden). Die Kriminalität ist nicht nur eine Belastung für die unmittelbaren Opfer, sondern kann auch zur Verstärkung der Spirale des Niedergangs in einem Gebiet beitragen, da Unternehmen und Privatpersonen (besonders die wohlhabenderen und unternehmerisch tätigen) wegziehen.

Die Altersstruktur in den URBAN-Gebieten ist, was den Anteil von älteren Personen über 60 (18% der Bevölkerung) und von Jugendlichen unter 16 (18%) anbelangt, derjenigen in der EU insgesamt sehr ähnlich. Jedoch ist die Altersstruktur etwas anders, als man sie in Städten erwarten würde. So betragen die Zahlen, die im Rahmen des Städte-Audit gesammelt wurden, 16,4% für Personen über 60 Jahre und 17,1% für Jugendliche.

Schließlich gibt es in den URBAN-Gebieten weniger Grünflächen. Diese machen ungefähr 10,5% der Gesamtfläche aus, nur halb soviel wie die 20,5% in den Städten, die am Städte-Audit teilnehmen. Dieser Mangel an Annehmlichkeit ist nur ein Beispiel für die umfassenderen Umweltprobleme, denen die URBAN-Gebiete gegenüberstehen.

Diese Ergebnisse werden von den SWOT-Analysen (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats - Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken) der einzelnen Programme bestätigt. Arbeitslosigkeit und Armut galten als die zwei am weitesten verbreiteten Herausforderungen, die in fast allen Fällen als bedeutende Schwäche oder Bedrohung angesehen werden. Tatsächlich schätzten die meisten SWOT-Analysen einen oder beide Faktoren zusammen als die bedeutendsten ein. Jedoch wurden in den meisten Fällen auch einige andere Faktoren (u.a. wirtschaftlicher Wandel, niedriges Ausbildungsniveau, geschädigte Umwelt, hohe Kriminalitätsquote und hohe Präsenz ethnischer Minderheiten) als besondere Herausforderungen zitiert.

3. Überblick über die Programme

Ab dem Datum der Mitteilung über die URBAN-Leitlinien vom 28. April 2000 hatten die Mitgliedstaaten 6 Monate Zeit, um die Programme auszuarbeiten und vorzulegen. Aus verschiedenen Gründen (z.B. Verzögerungen aufgrund der Durchführung von Wettbewerben für die Auswahl sowie aufgrund von ausführlichen Konsultationen der lokalen Partner) wurden einige Programme zwar rechtzeitig eingereicht, viele andere dagegen nicht. Einige kamen erst im Juni 2001 (insbesondere die Programme aus dem UK und Portugal).

Dennoch konnten alle URBAN-II-Programme noch vor Ende 2001 angenommen werden. Hierfür waren beträchtliche Anstrengungen erforderlich, und die Programmgenehmigung erfolgte denn auch deutlich zügiger als bei anderen Strukturfondsprogrammen (siehe Tabelle 4). So brauchten nur 5 URBAN-Programme (7% der Gesamtsumme) länger als ein Jahr bis zur Genehmigung, ein günstiges Bild, wenn man diese Zahl mit den 24% der Ziel-1-Programme und 24% der Ziel-2-Programme vergleicht, bei denen dieser Zeitraum überschritten wurde.

Eine Erklärung für dieses positive Ergebnis könnte die relative Einfachheit der URBAN-Programme und -Verfahren sein. Ein weiterer möglicher Faktor ist die Schaffung einer für URBAN II zuständigen Abteilung in der Europäischen Kommission. Hierdurch konnten in der Kommission spezifische Kenntnisse im Zusammenhang mit Fragen der Stadterneuerung gesammelt werden. Außerdem wurde damit auf die Kritik des Rechnungshofes an URBAN I geantwortet, der die übermäßige Zahl von Beamten, die die Programme behandeln, sowie den starken Personalwechsel beanstandet hatte.

Der Zeitraum zwischen dem Eingang der Programme und ihrer schließlichen Genehmigung durch die Kommission wurde von dieser dazu genutzt, um diverse Verbesserungen zu erzielen. Die am häufigsten vorgenommenen Änderungen waren:

* Änderungen, um die Schwerpunkte mit den Gemeinschaftspolitiken stärker in Einklang zu bringen (einschließlich Wettbewerbspolitik, Umweltpolitik, Chancengleichheit und Informationsgesellschaft);

* Änderungen, um eine bessere Koordinierung mit den dasselbe Gebiet betreffenden Mainstream-Strukturfondsprogrammen zu erreichen und um den Regeln für die Zuschussfähigkeit zu entsprechen.

* die Einführung gemeinsamer sozioökonomischer Gebietsindikatoren und gemeinsamer Indikatoren für die Effizienz des Programms.

3.1. Inhalt der Programme

Die in den Leitlinien festgelegten Prioritäten lassen bezüglich der Ausgaben eine deutliche Zweiteilung erkennen zwischen den drei Spitzenreitern ,physische und ökologische Erneuerung", ,soziale Eingliederung" und ,Unternehmertum/Beschäftigung", auf die zusammen 80% der geplanten Ausgaben entfallen, und den übrigen Schwerpunkten (siehe Tabelle 8):

* Für den Schwerpunkt ,Physische und ökologische Erneuerung" (,umweltfreundliche Wiederherstellung von Brachen") sind 40% der Ausgaben vorgesehen. In Österreich ist der entsprechende Anteil am Gesamtbetrag am höchsten (59%); in Finnland und Schweden ist er am niedrigsten (0%).

* Auf den Schwerpunkt ,soziale Eingliederung" entfallen 21% der geplanten Ausgaben. In Finnland ist der Anteil hierfür am höchsten (47%); am niedrigsten ist er in Österreich (3%).

* Der Schwerpunkt ,Unternehmertum und Beschäftigung" macht 21% der geplanten Ausgaben aus. In Schweden liegt der Anteil für diesen Schwerpunkt am höchsten (71%); am niedrigsten ist er in Irland (7%).

* Der Schwerpunkt ,Verkehr" macht 8% der geplanten Ausgaben aus. Der Anteil für diesen Bereich ist am höchsten in den Niederlanden (18%) und am niedrigsten in Irland, Portugal, Finnland und Schweden (0%).

* Der Bereich ,Information und Kommunikationstechnologie" macht 4% der geplanten Ausgaben aus. Am höchsten ist der Anteil für diesen Bereich in Finnland (16%), am niedrigsten ist er in Portugal und Schweden (0%).

Für die Aufteilung der Finanzmittel gibt es zwischen Innenstadtbereichen und peripheren Gebieten keine besonders unterschiedlichen Muster. Wo jedoch die ganze Stadt durch URBAN abgedeckt wird, besteht eine leichte Tendenz, die Ausgaben für physische Erneuerung zu verringern (34% gegenüber 40% für URBAN II insgesamt) und die Ausgaben in anderen Bereichen entsprechend proportional zu erhöhen.

Ebenso gibt es wenig systematische Unterschiede zwischen kleinen, mittleren und großen Städten. Die bemerkenswerte Ausnahme ist, dass große Städte vorschlagen, 7% der Gesamtmittel für IKT zu verwenden, während kleine Städte hierfür nur 2% (und mittelgroße Städte nur 3%) vorschlagen.

3.2. Projektbeispiele nach Ausgabenprioritäten

Pescara in Italien liefert ein Beispiel für ein Projekt zur physischen und ökologischen Erneuerung. Dort soll eine große, beiderseits einer Bahnlinie liegende Brachfläche in einen Park umgewandelt werden, es sollen Bäume gepflanzt werden, und unter der Bahn soll ein Tunnel gegraben werden. Ein weiteres Beispiel ist Mola Di Bari, wo das Abwasser den Küstenstreifen verunreinigt hat. Hier soll eine Kläranlage gebaut und der Küstenstreifen erneuert werden, um sowohl den Tourismus zu fördern als auch die Qualität der natürlichen Umwelt zu verbessern.

Viele andere Programme sehen den Bau bzw. die Renovierung von Gebäuden [10] und öffentliche Flächen (Straßen, Plätze) vor. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, wirtschaftliche Aktivitäten (Geschäfte, Dienstleistungen, Tourismus) anzusiedeln und die Lebensqualität für die Einwohner zu verbessern. Dies ist der Fall bei den meisten französischen Programmen, die einen starken Schwerpunkt auf die Qualität der Architektur und die bebaute Fläche legen.

[10] Ausgenommen den Bau von Wohnungen, der nach den URBAN-Leitlinien nicht finanziert werden kann.

Ein Beispiel für soziale Eingliederung gibt es in Bristol im UK, dessen Programm sich auf Maßnahmen konzentriert, um Jugendliche von Drogen wegzubringen, sie aus der Kriminalität herauszuholen und ihnen einen Arbeitsplatz zu verschaffen. Ein innovatives Merkmal ist, dass die betroffenen Jugendlichen in die Planung und Durchführung des Programms einbezogen wurden. Unter angemessener Betreuung haben sie geholfen, Mechanismen für die Projektbewertung zu entwickeln; außerdem sind sie in den Projektauswahlprozess involviert.

Ein großes Projekt in Berlin ist die Renovierung einer Schulaula, die sowohl als ein Zentrum für kulturelle Veranstaltungen als auch als Treffpunkt für die lokale Bevölkerung dienen soll. Andere Beispiele sind Val de Seine mit Projekten zur Verbesserung der Ausbildung von Einwanderinnen und Dublin, bei dessen Programm es hauptsächlich um ein Jugendzentrum geht.

Das ,Clyde Urban Waterfront" Programm in GB gibt ein Beispiel von Aktionen, um Unternehmertätigkeit und Beschäftigung zu fördern. Der Zusammenbruch der Schiffsbauindustrie, von der dieses Gebiet abhängig war, hat eine hohe Arbeitslosigkeit hinterlassen. In vielen Familien sind mehrere Generationen arbeitslos. Dies bedeutet, dass Jugendlichen in vielen Fällen nicht nur die formalen Fertigkeiten fehlen, sondern dass sie auch keine ,Rollenmodelle" dafür haben, wie man in der Arbeitswelt zurechtkommt. Das Programm hat deshalb ein zweigleisiges Konzept, um sowohl Fertigkeiten als auch die Teilnahme zu verbessern. Diese Mischung von Maßnahmen, durch die auch der Bereich Beschäftigung und Unternehmertum einen Aspekt der sozialen Eingliederung umfasst, ist ein gemeinsames Merkmal im Rahmen von URBAN II.

Heerlen in den Niederlanden gibt ein eindrucksvolles Projektbeispiel im Bereich des Verkehrs. Der Bahnhof gilt als ein Zentrum der Kriminalität, er ist unattraktiv und an andere Verkehrssysteme schlecht angebunden. Die Verbindungen zu anderen Verkehrssystemen - Bus, Straßenbahn, Auto und Fahrrad - sollen verbessert werden, um den Bahnhof zu einem multimodalen Verkehrsknotenpunkt zu entwickeln. Zur Erhöhung der Sicherheit wird der Bahnhof baulich umgestaltet und die Beleuchtung verbessert. Darüber hinaus wird die erhöhte Präsenz von Personen, die sich am Bahnhof aufhalten, sowie die vermehrte Anzahl an Dienstleistungen das Kriminalitätspotenzial verringern.

Trotz relativ bescheidener Ausgaben ist die Informations- und Kommunikationstechnologie häufig eine wesentliche Komponente von Ausbildungsprogrammen. Brüssel ist ein Beispiel für ein Programm mit einer starken IKT-Ausrichtung, indem über ein Viertel der Ausgaben für IKT-Ausbildung und die Entwicklung von Multimedia-Portalen verwendet werden.

3.3. Verwaltung und Partnerschaft

Wie bereits weiter oben angemerkt wurde, unterscheidet sich URBAN II von den anderen Strukturfondsprogrammen u.a. durch den Grad der Dezentralisierung der Programmverwaltung hin zu den Kommunalbehörden. Bei genau bei einem Drittel der 70 Programme - in 23 Fällen - fungiert der Stadtrat als Verwaltungsbehörde. Beispiele hierfür sind die italienischen, niederländischen, österreichischen, finnischen und irischen sowie die meisten der französischen Programme. Für Frankreich und Italien bedeutet dies eine stärkere Dezentralisierung als bei URBAN I, wo in allen Fällen die nationalen Behörden (oder ihre lokalen Vertreter) für die Programmierung verantwortlich waren.

Außerdem ist bei ungefähr einem weiteren Drittel der Programme die Kommunalbehörde der Hauptakteur in der Partnerschaft mit der Zentralregierung. So ist in den englischen Regionen die Verwaltungsbehörde zwar eine Abteilung der Zentralregierung, doch wurde die Zuständigkeit für die laufende Verwaltungstätigkeit auf deren regionale Büros übertragen; außerdem haben die lokalen Räte die Rolle der "verantwortlichen Stelle" übernommen und sind innerhalb breiter Parameter, die von der Zentralregierung festgelegt wurden, für das Finanzmanagement und die Projektbeurteilung zuständig. In Spanien und Griechenland existieren ähnliche Beziehungen zwischen dem Finanzministerium und den Kommunen.

Schließlich spielt bei den meisten der restlichen Programme der Stadtrat eine vollwertige Rolle im Begleitausschuss. Dies ist z.B. in Deutschland der Fall, wo die Verwaltungsbehörden auf Ebene der Länder angesiedelt sind, sowie in Portugal, wo die nationalen Behörden die Leitung übernehmen. In vielen Fällen ist nicht nur die jeweilige Kommunalbehörde vertreten, sondern auch die nationale Vereinigung der Kommunalbehörden.

Was die Partnerschaft anbelangt, so wurden bei 57 der 70 Programme (über 80%) die lokalen Partner beim Entwurf des Programmdokuments ausführlich konsultiert. Diese Bemühungen sollten jedoch in den kommenden Jahren aufrechterhalten und weiter vertieft werden (siehe auch Punkt 5.2).

4. Der Mehrwert von URBAN II

Da die Programme gerade erst anlaufen, ist es bei den meisten Fragen für eine endgültige Stellungnahme noch zu früh. Das Thema ,Mehrwert" wird in den späteren Bewertungen eingehender untersucht werden. Dennoch lassen sich bereits einige Beobachtungen machen, denen im Zuge der Programmumsetzung weiter nachgegangen werden wird.

4.1. Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken

Obwohl in Bezug auf die Gesamtausgaben relativ bescheiden, trägt URBAN II zu mehreren Gemeinschaftsprioritäten bei. Hierzu ist zweierlei anzumerken. Zum einen decken die Ausgaben im Rahmen von URBAN einige der bedürftigsten Gebiete in der EU ab. Zum anderen hat URBAN ein gegenüber den anderen Strukturfondsprogrammen abweichendes Profil (siehe Tabelle 5) mit einem beträchtlich höheren Anteil an Ausgaben für die physische und ökologische Erneuerung und für die soziale Eingliederung:

* Sozialer Zusammenhalt. Die URBAN-Gebiete erzielen bei vielen Wirtschafts- und Sozialindikatoren schlechte Ergebnisse, womit sich die Beobachtung aus dem Städte-Audit bestätigt, dass die Unterschiede innerhalb einer Stadt häufig größer sind als die stärksten Disparitäten zwischen den Städten in der EU. Die Ausbildung ist von entscheidender Bedeutung, sollte jedoch von dem wichtigen URBAN-Schwerpunkt ,soziale Eingliederung" begleitet werden wie beispielsweise der Fremdsprachenausbildung oder dem Aufbau der Kapazitäten von lokalen Gemeinschaftsgruppen, damit diese Ausbildungsmöglichkeiten anbieten können.

* Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Zusammenhalt. In den URBAN-Gebieten stehen der wirtschaftlichen Erneuerung und Entwicklung zahlreiche Hemmnisse entgegen wie z.B. ein Mangel an Unternehmertätigkeit und eine hohe Kriminalitätsquote. Das integrierte Konzept von URBAN wurde eigens entworfen, um diesen Hemmnissen entgegenzuwirken, wodurch es den Zyklus des Niedergangs umkehren und es dem jeweiligen Gebiet ermöglichen soll, mit anderen Gebieten unter gleichen Bedingungen in Wettbewerb zu treten.

* Ökologische Erneuerung. Wie oben erwähnt, sind die Umweltbedingungen in den URBAN-II-Gebieten häufig deutlich schlechter als anderswo mit einem Anteil an Grünflächen, der nur etwa die Hälfte des Durchschnitts für städtische Gebiete in der EU allgemein beträgt. 40% der vorgesehenen Ausgaben werden in die physische und ökologische Erneuerung gehen. Dies umfasst auch Maßnahmen, mit denen die Qualität der bebauten Flächen und des architektonischen Erbes verbessert werden soll. Darüber hinaus geht ein bedeutender Anteil der 8%, die für den Verkehrsbereich vorgesehen sind, in Fahrradwege und andere umweltfreundliche Arten von städtischem Verkehr.

* Informations- und Kommunikationstechnologien. Niedrige Ausbildungs- und Beschäftigungsniveaus bedeuten, dass die URBAN-Gebiete in diesem Bereich mit einem Nachteil starten. Durch URBAN II wird eine grundlegende IKT-Ausbildung auf lokalem Niveau und in kleinerem Umfang möglich, die häufig durch Bibliotheken oder lokale und gemeinschaftliche Gruppen angeboten wird, um die ,Zugangsbarrieren" abzubauen.

Schließlich ist es eines der Ziele von URBAN II, lokale Partner zu ermutigen, Innovationen im Bereich der städtische Erneuerung zu erproben sowie interessante Erfahrungen von anderswoher zu transferieren. Alle Programme umfassen mindestens eine solche Maßnahme, wobei die fünf am häufigsten vorkommenden Bereiche Umwelt, städtische Verwaltung, Renovierung, IKT und Forschung sowie Bürgerbeteiligung sind.

Kasten 3: Projektbeispiele von Gemeinschaftsinteresse

Komotini in Nordgriechenland hat einen hohen Anteil an Minderheiten einschließlich Muslimen, Pontus-Griechen (d.h. Rückkehrer aus Ländern wie z.B. der ehemaligen Sowjetunion), Pomaken und Zigeunern. Als Voraussetzung für eine bessere Vermittelbarkeit wird im Programm starker Nachdruck auf Maßnahmen zur sozialen Eingliederung gelegt einschließlich der Erlernung von grundlegenden Lese- und Schreibkenntnissen im Griechischen.

in der Stadt århus in Dänemark gibt es ebenfalls einen hohen Anteil an ethnischen Minderheiten und ein hohes Maß an Ausgrenzung. Das Programm basiert auf einem starken lokalen Gemeinschaftssinn. Es wird ein Bürgerforum gefördert, das Einheimischen die Möglichkeit verschafft, lokale Probleme in Eigenregie zu lösen und ihre soziale und politische Einbeziehung in die größere Gemeinschaft zu fördern.

Das Programm von Pamplona in Nordspanien fördert ausdrücklich kleine Restaurants und ,Bed & Breakfast Pensionen" für arbeitslose Frauen, um ihnen die Verbindung von Privat- und Berufsleben zu ermöglichen. Ebenso werden arbeitslose Personen im Umwelt- und Sozialbereich ausgebildet.

Das URBAN-Programm von Bastia auf Korsika bezieht das historische Zentrum mit ein. Das Programm umfasst eine Ausbildung in der Instandsetzung und Erneuerung alter Gebäude und bietet somit Gelegenheit, zugleich verlorenes Fachwissen wiederzugewinnen, Arbeitsplätze zu schaffen und historische Monumente zu restaurieren.

Das Programm von Luckenwalde in Ostdeutschland legt den Schwerpunkt u.a. auf Umweltmaßnahmen. Es umfasst Ausbildungsmaßnahmen in der Biotechnologie in Zusammenarbeit mit einem lokalen Biotechnologiepark, ein ,1000 Bäume" Projekt und die Schaffung eines Netzes "Rail-ride-roll", das Zug, Fahrrad und Skating/Rollerblading kombinieren soll.

Ein interessantes Beispiel für Innovation auf dem Gebiet der Umwelt ist in Antwerpen zu finden, wo Industriebrachen in Grünflächen und einen Gewerbepark für die Ansiedlung von IKT- und Umweltunternehmen umgewandelt werden. Das innovative Merkmal ist dabei, dass das Land auf biologische Weise saniert werden soll, wobei besondere Pflanzen verwendet werden, um den Boden von Schwermetallen zu reinigen.

4.2. Hebelwirkung

Durch die Konzentration auf relativ kleine Gebiete erreicht URBAN eine hohe Intensität der Unterstützung in Bezug auf die Ausgaben pro Einwohner als auch pro km . Durch eine gezielte Ausrichtung der Programme wird eine ausreichende Förderintensität erreicht, um den gravierendsten der verschiedenartigen Benachteiligungen zu begegnen, denen die URBAN-Gebiete gegenüberstehen.

Hebelwirkung im öffentlichen Sektor. URBAN II hat in den Zielgebieten Gesamtinvestitionen - aus nationalen, regionalen, lokalen und privaten Quellen - mobilisiert, die das Doppelte des EFRE-Beitrags ausmachen (siehe Tabellen 2 und 8). Dieses Ergebnis ist umso interessanter, als diese Gebiete durch eine stärkere Konzentration von Problemen gekennzeichnet sind, als sie in den Ziel-1- und Ziel-2-Gebieten normalerweise anzutreffen ist.

Hebelwirkung im Privatsektor. Bei den 35 Programmen, für die ein Beitrag aus dem Privatsektor gemeldet wird, macht dieser ungefähr 8% der Programmmittel aus. Obwohl dies niedriger ist als bei Ziel 1 und Ziel 2, handelt es sich doch um einen wesentlichen Beitrag, da es in den URBAN-II-Gebieten von Natur aus schwieriger ist, private Investitionen anzulocken. Darüber hinaus betreffen ungefähr 20% der geplanten Ausgaben die Förderung des Unternehmertums und der Beschäftigung, was längerfristig voraussichtlich ebenfalls eine wesentliche Hebelwirkung haben wird.

4.3. Durchführung

Wie bei den anderen Gemeinschaftsinitiativen sind einige der interessantesten Aspekte von URBAN im Durchführungssystem zu finden:

* Eine starke lokale Partnerschaft ist wohl eine der besten Quellen für den Mehrwert. Sie macht die Programme nicht nur effizienter und besser auf die lokalen Bedürfnisse ausgerichtet, sondern sie trägt auch zur langfristigen Entwicklung der URBAN-Gebiete bei: Sobald die lokale Partnerschaft eingerichtet ist, kann sie potenziell auch andere Rollen bei der Förderung der lokalen Entwicklung spielen (z.B. Verbesserung der lokalen strategischen Planung, Aufzeigen neuer Wege für die lokale Ausgabenpolitik, Förderung von Investitionen des Privatsektors). Schließlich fördert eine starke Partnerschaft mit der lokalen Ebene das europäische Modell des partizipativen Verwaltungsmanagements und die Beteiligung der Zivilgesellschaft.

* Die Auswahl der Gebiete durch die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der von der Kommission vorgenommenen Mittelzuweisungen und der von ihr festgelegten Leitlinien ist ein guter Kompromiss zwischen der Notwendigkeit, den Geist der Gemeinschaftsinitiative zu erhalten, und der erforderlichen Flexibilität, um sich den sehr unterschiedlichen sozioökonomischen Gegebenheiten anzupassen zu können.

* Ein weiterer Fortschritt auf dem Weg zur Verwaltungsvereinfachung und zu mehr Effizienz ist die Annahme einer begrenzten Liste von gemeinsamen Indikatoren, die der Begleitung und Evaluierung der Programme zugrunde gelegt werden. Diese Indikatoren geben ein präziseres Bild von der Situation bei jedem der 70 Programme. Ihre Überarbeitung im Laufe der gesamten Programmlaufzeit wird es ermöglichen, die Entwicklung in den verschiedenen Sektoren zu messen und den Fortschritt aufzuzeigen.

* Verwaltungsvereinfachung einschließlich des ,Monofonds"-Ansatzes zur Vermeidung paralleler Zahlungsverfahren.

4.4. Zusammenarbeit und Vernetzung

Die Mittel von URBAN II sind zu 98% für Maßnahmen zur Stadterneuerung in den 70 ausgewählten Gebieten bestimmt. 2% der Ausgaben sind indessen für horizontale Maßnahmen vorgesehen:

* Förderung - durch Fortsetzung des Städte-Audits - vertiefter Kenntnisse über die Situation in den europäischen Städten und Aufbau einer städtebezogenen Statistik, die auch für die Strukturfondsinterventionen in den Städten genutzt werden kann. Die Begleitung und Bewertung aller URBAN II Programme stützen sich unter anderem auf einen gemeinsamen Satz von sozioökonomischen Indikatoren, der im Rahmen des Städte-Audit entwickelt wurde.

* Zum ersten Mal soll in der Form eines Gemeinschaftsprogramms der Erfahrungsaustausch zwischen den Städten, die an einem URBAN Programm teilgenommen haben, zielgerichtet entwickelt werden. Die nationalen Verwaltungen sowie andere Organisationen, die eine Rolle im Rahmen der städtischen Entwicklung spielen, werden ebenfalls in verschiedenen Verantwortlichkeiten an der Konzeption und der Verwaltung dieses Programms teilnehmen.

5. Schlussfolgerungen

Wie aus den oben dargestellten sozioökonomischen Daten hervorgeht, gehören die URBAN-II-Gebiete zu den am meisten benachteiligten Gebieten in der Europäischen Union. Herausforderungen wie z.B. Arbeitslosigkeit, Armut, Kriminalität und Einwanderung erzeugen eine Kombination von Problemen, die nur durch ein koordiniertes Konzept gelöst werden können und nicht, indem jedes Problem einzeln angegangen wird. Um Unternehmen anzuziehen, sind z.B. Maßnahmen erforderlich, die der hohen Kriminalität und dem städtischen Verfall entgegenwirken, während für die Förderung des Unternehmertums und der Beschäftigung auch Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung erforderlich sind.

URBAN leistet einen einzigartigen und wertvollen Beitrag zu diesen Fragen, sowohl durch die Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts als auch durch die Beseitigung von Hemmnissen für die Beschäftigungsfähigkeit und Investitionen. Dieses integrierte Konzept wird durch die Konzentration auf die am meisten benachteiligten Gebiete und die Auswahl kleiner Stadtteile möglich. Angesichts der Schwere der Probleme in den URBAN-Gebieten und ihrer Verknüpfung untereinander ist die Beseitigung dieser Hemmnisse jedoch ein langfristiges Unterfangen.

Die dezentralisierte Methode der Durchführung ist an sich eines der herausragendsten Merkmale von URBAN:

* Die indirekte Fördergebietsauswahl war ein Erfolg. Einerseits haben die Mitgliedstaaten die Flexibilität gehabt, Gebiete gemäß nationalen sowie lokalen Bedürfnissen und Prioritäten auszuwählen. Andererseits war die daraus hervorgegangene Auswahl fest auf die am meisten betroffenen Gebiete ausgerichtet, wobei ein gemeinsamer und transparenter Satz von Kriterien quer über die gesamte EU angewandt wurde. Einer der Gründe, dass die indirekte Fördergebietsauswahl nicht zu einer Zersplitterung der Förderung geführt hat, ist die Festsetzung einer Untergrenze von 500 EUR / Einwohner über den Förderzeitraum bis 2006.

* Der Grad an Partnerschaft mit Kommunalbehörden und lokalen Gemeinschaftsgruppen ist sehr hoch. Spezifische Maßnahmen sollen die Kapazität dieser Gruppen entwickeln. Sobald solch eine Partnerschaft gebildet und mobilisiert wurde, hat dies auch über das URBAN-Programm hinaus Vorteile, die zur allgemeinen lokalen Entwicklung beitragen können. Partnerschaft und Bürgerbeteiligung waren Hauptmerkmale des Erfolges aller Gemeinschaftsinitiativen.

Obwohl andere Strukturfondsprogramme ebenfalls einen bedeutenden Beitrag zur Befriedigung der Bedürfnisse städtischer Gebiete leisten, unterscheidet sich URBAN durch Merkmale wie z.B. die starke Ausrichtung auf kleine Gebiete, dem integrierten Konzept und der Stärke lokaler Partnerschaften. Innerhalb der Ziele 1 und 2 macht es dies zu einer idealen Ergänzung zu den Maßnahmen, die im Rahmen des Mainstream verfolgt werden.

Darüber hinaus spielt URBAN eine wichtige Rolle außerhalb der Ziel-1- und Ziel-2-Gebiete:

* Behandlung neuralgischer Punkte, an denen gravierende Probleme auftreten können, die aber ein zu kleines Gebiet betreffen, um in die Mainstream-Programme aufgenommen zu werden. Tatsächlich ist die Situation in den URBAN-Gebieten, die außerhalb der von den Mainstream-Programmen erfassten Gebiete liegen, besonders schlecht - im Hinblick auf bestimmte Indikatoren wie z.B. Einwanderung und Kriminalität ist sie noch deutlich schlechter als in anderen URBAN-Gebieten (siehe Tabelle 6).

* Darüber hinaus bieten sich solche neuralgischen Punkte angesichts ihres Profils (hohe Arbeitslosigkeit und starke, vielschichtige Benachteiligungen, gemessen an anderen, sozialen Indikatoren) eher für eine Unterstützung aus URBAN als im Rahmen von Ziel 2 an.

* Wie in allen URBAN-Gebieten werden sich die neu gebildeten Partnerschaften positiv auf die lokale Planung sowie die Aufbaukapazität auswirken und zu innovativen europäischen Modellen des partizipativen Verwaltungsmanagements beitragen.

* Die Aufrechterhaltung von URBAN außerhalb der Ziel-1- und Ziel-2-Gebiete erhöht den Schatz an Erfahrungen, der für den Austausch im Netzwerkprogramm verfügbar ist. Außerdem wird dadurch der Empfängerkreis für die "Vorführ-Effekte" vergrößert.

* Außerhalb der Ziele 1 und 2 werden die Mittel nach einem anderen Muster ausgegeben (siehe Tabelle 7), und zwar weniger für die physische und ökologische Erneuerung, sondern mehr in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie, Unternehmertum und Beschäftigung.

Das URBAN-Konzept hat mehrere Vorteile, aus denen die künftige Kohäsionspolitik auf europäischer Ebene Anregungen schöpfen könnte:

* Integrierter Ansatz, der soziale Eingliederung und Ausbildung mit Maßnahmen zur physischen und ökologischen Erneuerung verknüpft sowie begleitende Maßnahmen umfasst, um Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum und Beschäftigung zu fördern.

* Maßnahmen zur Förderung der Integration von Einwanderern. URBAN-Gebiete sind von Natur aus ein strategischer Standort für solche Maßnahmen, die von Gemeinschaftsinteresse sind und zukünftig noch verstärkt werden könnten.

* Ausrichtung auf kleine Gebiete. Dies ermöglicht eine hohe Förderintensität, einen integrierten Ansatz für die verschiedenen Probleme, denen das Gebiet ausgesetzt ist, und ergibt ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis (,value for money").

* Starker Schwerpunkt auf lokaler Partnerschaft. Damit werden lokale Kapazitäten aufgebaut, was die Programme effizienter macht und Europa den Bürgern näher bringt. Dies könnte im nächsten Zeitraum auf der Grundlage der jetzigen Erfahrung weiter ausgebaut werden.

* Indirekte Fördergebietseinteilung. Dies steht eher für eine "offene Koordinierung" als für einen zentralisierteren Ansatz. Die daraus resultierenden URBAN-Gebiete erfuellen sowohl nationale als auch gemeinschaftliche Kriterien.

* Verwaltungsvereinfachungen, insbesondere der Monofonds-Ansatz sowie die relativ einfache Programmstruktur.

* Das Programm für Vernetzung und Erfahrungsaustausch, das einen systematischen Lernzyklus in den Prozess einbaut.

Die Frage für die Zukunft ist, ob und in welcher Form URBAN weitergeführt werden sollte. Sollte der Geltungsbereich von URBAN - im Hinblick auf die Reihe der behandelten Probleme, die Palette von möglichen Maßnahmen oder die Größe des Gebiets - erweitert werden-

Anhang I: Literaturliste

"Sonderbericht Nr. 1/2001 hinsichtlich der URBAN-Gemeinschaftsinitiative zusammen mit den Antworten der Kommission", Rechnungshof (2001)

"Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung: URBAN II", Europäische Kommission (2000), Mitteilung C(2000)1100

"Das Städte-Audit", Europäische Kommission (2000)

"Die Ergebnisse der Programmierung der Strukturfonds für 2000-2006 (Ziel 1)", Europäische Kommission (2001), Mitteilung KOM (2001)378 endgültig

"Einheit Europas, Solidarität der Völker, Vielfalt der Regionen - Zweiter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt", Europäische Kommission (2001)

"Dauernde Einkommensarmut und soziale Ausgrenzung in der Europäischen Union", EUROSTAT (2000), Statistiken im Fokus, Thema 3, 13/2000

Anhang II: Glossar

Gemeinschaftsinitiativen:

Diese sind Förder- oder Aktionsprogramme, die erstellt werden, um die Strukturfondsmaßnahmen in spezifischen Problembereichen zu ergänzen. Gemeinschaftsinitiativen werden von der Kommission ausgearbeitet und unter nationaler Kontrolle koordiniert und umgesetzt. Auf sie entfallen 5,35% der Haushaltsmittel der Strukturfonds.

* URBAN II konzentriert seine Unterstützung auf innovative Strategien zur wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete (aus dem EFRE finanziert).

* INTERREG III unterstützt die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit, d.h. die Schaffung von Partnerschaften über Grenzen hinweg, um eine ausgewogene Entwicklung von multiregionalen Räumen zu fördern (aus dem EFRE finanziert).

* LEADER+ fördert integrierte Pilotstrategien zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums, die im Rahmen lokaler Partnerschaften geplant und durchgeführt werden (aus dem EAGFL-Ausrichtung finanziert).

* EQUAL versucht, die Faktoren zu beseitigen, die zu Ungleichheiten und Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt führen (aus dem ESF finanziert).

Die gemeinsamen Hauptmerkmale bei der Durchführung der Gemeinschaftsinitiativen sind:

* Verwaltungsvereinfachung durch Finanzierung aus einem einzigen Fonds

* Starke Schwerpunktlegung auf Partnerschaft

* Netzwerke für den Erfahrungsaustausch

Gemeinschaftliche Förderkonzepte:

Die gemeinschaftlichen Förderkonzepte (GFK) koordinieren die regionalen Maßnahmen der EU unter Beteiligung der vier Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL, FIAF) und der EIB. In jedem Fall müssen die Projekte jedoch in Pläne einbezogen werden, die von den nationalen sowie regionalen Behörden und den Wirtschaftspartnern bereits ausgearbeitet wurden.

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt:

Das Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts geht auf den Vertrag von Rom zurück, in dessen Präambel bereits von der Verringerung des Entwicklungsgefälles zwischen den einzelnen Regionen die Rede ist. Allerdings wurden erst zu Beginn der siebziger Jahre Gemeinschaftsmaßnahmen eingeleitet, um die entsprechenden einzelstaatlichen Instrumente zu koordinieren und zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen. Diese Maßnahmen erwiesen sich später als unzureichend, zumal der Binnenmarkt entgegen den Voraussagen nicht zum Abbau der Disparitäten zwischen den Regionen geführt hatte.

1986 verpflichteten sich die Mitgliedstaaten der Union mit der Einheitlichen Europäischen Akte nicht nur, den Binnenmarkt zu vollenden, sondern auch den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Mit Blick auf die Wirtschafts- und Währungsunion wurde somit die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die Gemeinschaft ab 1988 zum wichtigsten Akteur einer globalen Entwicklungspolitik werden konnte.

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde diese Politik schließlich im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgeschrieben (Artikel 130 Buchstaben a bis e - in der neuen Nummerierung Artikel 158 bis 162). Sie steht für die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen der Europäischen Union, die Förderung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung, die Verringerung der strukturellen Unterschiede zwischen den Regionen und Ländern sowie für eine echte Chancengleichheit aller Bürger. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Finanzierungsinstrumente, u. a. die Strukturfonds, eingesetzt.

Alle drei Jahre legt die Europäische Kommission einen Fortschrittsbericht vor, in dem sie die Wirkung der einzelnen Vertragsinstrumente analysiert.

Laut der von der Kommission am 15. Juli 1997 vorgelegten Mitteilung "Agenda 2000" zählt die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, u. a. wegen der erheblichen Ausgaben, die damit verbunden sind, zu den großen Herausforderungen der Union. Die dafür aufgewendeten Mittel bildeten zwischen 1994 und 1999 den zweitgrößten Posten im Gemeinschaftshaushalt (rund 35%). Welche Bedeutung diesem Ziel beigemessen wird, lässt sich auch der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 entnehmen.

Damit die Union für die Erweiterung gewappnet ist, bei der Staaten mit deutlich niedrigerem Sozialprodukt beitreten werden, wurde 1999 die Strukturpolitik der Gemeinschaft zur Erhöhung ihrer Effizienz reformiert und ihre Mittelausstattung für den Zeitraum 2000-2006 von 208 auf 213 Mrd. Euro erhöht.

Chancengleichheit:

Zwei wesentliche Aspekte dieses Grundsatzes sind im EG-Vertrag festgeschrieben: Artikel 12 (ex-Artikel 6) verbietet jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und Artikel 141 (ex-Artikel 119) sieht gleiches Entgelt für Männer und Frauen vor. Darüber hinaus sollte dieser Grundsatz in allen Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und familiären Lebens zum Tragen kommen.

Mit dem Amsterdamer Vertrag wurde ein neuer Artikel 13 eingefügt, durch den der Grundsatz des Diskriminierungsverbots im Zusammenhang mit der Chancengleichheit noch gestärkt wird. Gemäß diesem neuen Artikel kann der Rat geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE):

Der EFRE dient dem Ziel, die Ungleichgewichte zwischen den Regionen der Gemeinschaft zu verringern. Der 1975 geschaffene Fonds gewährt Finanzhilfen für Entwicklungsprojekte in den ärmeren Regionen. Der EFRE ist von der finanziellen Ausstattung mit Abstand der größte Strukturfonds der EU.

Europäischer Sozialfonds (ESF):

Der 1960 gegründete ESF ist das wichtigste Instrument der EG-Sozialpolitik. Aus ihm werden Maßnahmen zur Berufsausbildung und Umschulung sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert. Etwa 75% der bewilligten Mittel werden zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt. Mit der Aufstockung der Mittel im Rahmen des Delors-II-Pakets wurden am Sozialfonds Änderungen vorgenommen, und der Schwerpunkt verlagerte sich auf die Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte sowie die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Weitere Maßnahmen werden die Förderung der Chancengleichheit und die Anpassung der Arbeitnehmer an den industriellen Wandel und die Veränderung der Produktionssysteme betreffen.

Verwaltungsbehörde:

Dies kann jede öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche nationale, regionale oder lokale Stelle oder Einrichtung sein, die von einem Mitgliedstaat für die Verwaltung der Strukturfondsförderung benannt wird, oder der Mitgliedstaat, wenn er selbst diese Aufgabe wahrnimmt. Benennt der Mitgliedstaat eine Verwaltungsbehörde, die nicht mit ihm identisch ist, so legt er alle Einzelheiten seiner Beziehungen zu dieser Behörde sowie die Einzelheiten von deren Beziehungen zur Kommission fest. Die Verwaltungsbehörde kann, wenn der betreffende Mitgliedstaat dies beschließt, mit der Einrichtung identisch sein, die für die betreffende Intervention als Zahlstelle dient.

Partnerschaft:

Eines der Prinzipien der Strukturfonds, das die möglichst enge Konzertierung zwischen der Kommission und den zuständigen nationalen, regionalen oder lokalen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten von der Vorbereitung an bis zur Durchführung der Aktionen bedeutet.

Strukturfonds:

Die Strukturfonds der EU werden von der Kommission verwaltet, um Strukturhilfen der Gemeinschaft zu finanzieren. Es handelt sich dabei um den EAGFL-Ausrichtung (strukturelle Anpassung der Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Strukturinterventionen im Rahmen der Regionalpolitik), den Europäischen Sozialfonds (sozialpolitische Maßnahmen) sowie um das Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF). Die Finanzhilfen aus den Strukturfonds gehen hauptsächlich an die ärmeren Regionen, um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Union zu stärken, damit den Herausforderungen des Binnenmarktes in der EU begegnet werden kann.

Nachhaltige Entwicklung:

Das Wirtschaftswachstum soll sich kurz-, mittel- und vor allem langfristig im Einklang mit den gesellschaftlichen Bedürfnissen vollziehen, d.h. jeweils den Bedürfnissen der Gegenwart Rechnung tragen, ohne die Entwicklungsmöglichkeiten der kommenden Generationen zu gefährden. Konkret geht es um die Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass die wirtschaftliche Entwicklung langfristig im Einklang mit den Umwelterfordernissen erfolgt. Auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung im März 1995 in Kopenhagen wurde zudem die Notwendigkeit unterstrichen, Maßnahmen gegen die soziale Ausgrenzung und für den Gesundheitsschutz zu treffen.

Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde das Konzept der nachhaltigen Entwicklung als eines der Ziele der Europäischen Union festgeschrieben.

Anhang III: Tabellen

Tabelle 1: URBAN I und URBAN II - Schlüsselzahlen

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(1) Zu Vergleichszwecken wurde der EFRE-Beitrag für URBAN I in Preisen von 1999 - unter Zuhilfenahme des Standard-Deflators für den Kommissionshaushalt - dargestellt. Das Ergebnis ist rein indikativ.

Tabelle 2: URBAN II - Finanzdaten nach Mitgliedstaaten

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Tabelle 3 URBAN-II-Gebiete nach Typus

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Tabelle 4: Zeitspanne für die Programmgenehmigung bei URBAN II und bei den Ziel-1- und Ziel-2-Programmen

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Zahlen und Abgrenzungen entsprechend der Mitteilung zu Ziel 1 (s. Anhang I).

Schaubild 1: Ausgaben nach Schwerpunkten je Mitgliedstaat

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Die Ergebnisse für Dänemark sind als vorläufig zu betrachten.

Tabelle 5: Geplante Ausgaben, klassifiziert nach den Kategorien in den URBAN-Leitlinien

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Tabelle 6: Sozioökonomische Indikatoren für die URBAN-Programme nach Gebieten innerhalb der Mainstream- Programme

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Tabelle 7: Aufschlüsselung der URBAN-Ausgabenprioritäten nach Gebieten

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Tabelle 8: Zusammenfassende Daten nach Programm

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(1) Die Ausgaben nach Schwerpunkten für das dänische Programm sind vorläufig und werden bestätigt, sobald die Ergänzung zur Programmplanung vorliegt.

(2) Ungewöhnlicherweise beinhaltet das Programm für Mola di Bari Maßnahmen im Fischereisektor. Derartige Maßnahmen fallen, obwohl sie legitim sind, aus der Klassifizierung in dieser Tabelle heraus und daher beträgt die Summe der Ausgaben nach Schwerpunkten in diesem Fall nicht 100%.

Anhang IV: Karte der URBAN-II-Programme

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