Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Anzeiger über die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda /* KOM/2002/0089 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - ANZEIGER ÜBER DIE UMSETZUNG DER SOZIALPOLITISCHEN AGENDA INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung 2. Beschäftigung und Soziales - die Situation 3. Die Umsetzung der Sozialpolitischen Agenda 3.1. MEHR UND BESSERE ARBEITSPLÄTZE 3.2. DEN WANDEL VORWEGNEHMEN UND BEWÄLTIGEN 3.3. DIE SOZIALE INTEGRATION FÖRDERN 3.4. DEN SOZIALSCHUTZ MODERNISIEREN 3.5. DIE GLEICHSTELLUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN FÖRDERN 3.6. DIE SOZIALPOLITISCHEN ASPEKTE DER ERWEITERUNG UND DER AUSSENBEZIEHUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION STÄRKEN 4. Schlussfolgerungen und Ausblick 1. Einführung Bei der sozialpolitischen Agenda handelt es sich um den Fahrplan der EU zur Modernisierung und Verbesserung des europäischen Sozialmodells durch Investitionen in Menschen und Aufbau eines aktiven Wohlfahrtsstaats. Sie müsste einen Beitrag darstellen, um das auf der Tagung des Europäischen Rats in Lissabon im März 2000 festgelegte strategische Ziel erreichen zu können. Die Agenda soll eine Reaktion auf die gemeinsamen Herausforderungen der EU darstellen und gleichzeitig gewährleisten, dass die neuen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können. Das Hauptanliegen diese Agenda besteht darin, die Zielsetzung von Lissabon - die auf anschließenden Tagungen des Europäischen Rats im Einzelnen bestimmt worden ist - dadurch zu verwirklichen, dass eine dynamische, sich gegenseitig verstärkende Wechselwirkung von wirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und sozialen Maßnahmen erreicht wird. Durch die Agenda sollte die Sozialpolitik als produktiver Faktor, es sollten aber auch Solidarität und soziale Gerechtigkeit gestärkt werden. Einen starken Antrieb bildet dabei die Förderung der ,Qualität". Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat hoben die Bedeutung eines jährlichen Anzeigers hervor, der dazu dienen soll, das bisher Erreichte fest zu halten sowie das Engagement und die Beiträge der Akteure bei der Umsetzung dieser Agenda zu überprüfen. Die Messlatte für die Fortschritte ist die Mitteilung der Kommission [1] vom Juni 2000 samt den vom Europäischen Rat in Nizza im Dezember 2000 bestätigten politischen Ausrichtungen. Es ist jetzt das zweite Mal, dass die Fortschritte in einem Anzeiger in einer Übersicht dargestellt worden sind. [1] KOM(2000)379 vom 28.06.2000. Dieser Anzeiger ergänzt den jährlichen Synthesebericht für den Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung in Barcelona hinsichtlich der Aktionen der sozialpolitischen Agenda [2]. [2] KOM(2002)14 vom 15.01.02. 2. Beschäftigung und Soziales - die Situation In den letzten zehn Jahren wuchs die Beschäftigung am stärksten im Jahre 2000. Fast 3 Millionen neue Arbeitsplätze wurden geschaffen. Dadurch erhöhte sich die Beschäftigungsquote auf 63,2% - 1% mehr als 1999 -, was aber immer noch fast 4% unter dem Zwischenziel von Stockholm und 7% unterhalb der Lissabonner Zielsetzung für 2010 liegt. Nach derzeitigen Schätzungen sollte im Jahre 2001 die Beschäftigung um 1,1% wachsen und die Beschäftigungsquote 64% erreichen. In dem Zeitraum 1998-2000 sind mehr Vollzeit- als Teilzeitarbeitsplätze geschaffen worden. Die Vollzeitarbeitsplätze machten nahezu 70 % der ( netto) entstandenen Arbeitsplätze aus, 1999 waren es 60 % und 1998 lediglich 54 % gewesen. Die Arbeitslosenquote ging von 9,1% auf 8,2% im Jahr 2000 zurück und die Zahl der Arbeitslosen verringerte sich um 1,5 Millionen - hier handelt es sich um den stärksten Rückgang in einem Jahrzehnt. Dadurch sank die Gesamtzahl der Arbeitslosen auf 14,5 Millionen, was immer noch ein sehr hoher Stand ist. Die Langzeitarbeitslosenquote verringerte sich sogar noch schneller als die allgemeine Arbeitslosenquote und erreichte 3,6%. Für das Jahr 2001 wird die durchschnittliche Arbeitslosenquote auf 7,7% für die EU-15 geschätzt, was einem Rückgang der Zahl der Arbeitslosen um fast eine Million entspricht, und auf 8,4% für die Eurozone. Gleichzeitig machen sich immer stärker die auf den europäischen Arbeitsmärkten vorgenommenen Strukturreformen bemerkbar, und zwar insbesondere durch eine höhere Beschäftigungsintensität des Wachstums, die verstärkte Schaffung von Arbeitsplätzen in den wissensintensiven und Hochtechnologiesektoren - worin sich gleichzeitig die Umstellung auf eine wissensbasierte Wirtschaft manifestiert - wie auch durch den starken Zustrom von Frauen auf den Arbeitsmarkt. Hinter der Entstehung von Arbeitsplätzen in letzter Zeit standen die Hochtechnologie- und wissensintensiven Sektoren, auf die über 60% der von 1995 bis 2000 insgesamt neu geschaffenen 10 Millionen Arbeitsplätze entfielen. Dies kam nicht nur hoch qualifizierten, sondern auch niedrig- und durchschnittlich qualifizierten Arbeitnehmern in diesen Bereichen zugute. Über 1,6 Millionen der neuen Arbeitsplätze wurden von Frauen besetzt, deren Beschäftigungsquote von 52,8% im Jahr 1999 auf 54% im Jahre 2000 anstieg und deren Stand für 2001 auf 54,7% geschätzt wird. Mit den verbleibenden Strukturschwächen im Beschäftigungsbereich muss man sich jedoch weiterhin verstärkt auseinander setzen: * Niedrige Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer: auf 38,3% im Jahre 2001 geschätzt im Vergleich zu der Stockholmer Zielvorgabe von 50% für das Jahr 2010; * beträchtliche geschlechtsbedingte Unterschiede: 18% bei der Beschäftigungsquote und 14% beim Entgelt; * hohe Arbeitslosenquoten: etwa 8% für die Erwerbsbevölkerung insgesamt, davon 3,6% Langzeitarbeitslose und über 16% arbeitlose Jugendliche; * regionale Unterschiede: diese sind bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit weiterhin sehr groß. Angesichts der ungünstigeren Wirtschaftsprognosen für 2001 und 2002 [3] würde die EU-Wirtschaft wohl nicht dieselben günstigen Vorbedingungen für Verbesserungen im Beschäftigungsbereich bieten. Wie lange der Konjunkturabschwung dauert und wie weit gehend er sein wird, ist noch ungewiss, wie auch das volle Ausmaß der Auswirkungen auf die Beschäftigung. [3] Z.B. Wirtschaftsprognosen der Kommission 2001-2003 - Europäische Wirtschaft; Wirtschaftstrends Nr. 10/11 - 2001. In ihrem Beitrag [4] zu der informellen Sitzung des Europäischen Rats in Gent im Oktober 2001 legte die Kommission eine Analyse des Abschwungs vor; daran gab sie zu bedenken, dass in allen wichtigen Wirtschaftsregionen der Erde bereits vor den dramatischen Ereignissen des 11. September in den USA ein Abschwung im Gange war. Trotz solider wirtschaftlicher Grunddaten konnte sich die EU dem nicht entziehen - die Auswirkungen auf die Beschäftigung machten sich in der zweiten Hälfte des 2000 bereits in einigen Mitgliedstaaten und in unterschiedlichen Ausmaß in mehreren Wirtschaftssektoren bemerkbar. Die Analyse wurde in dem jährlichen Synthesebericht [5] für die Frühjahrstagung des Europäischen Rats in Barcelona vertieft; dabei wurde hervorgehoben, dass im März 2000 oder sogar zur Zeit der Frühjahrstagung des letzten Jahres gänzlich andere wirtschaftliche und politische Bedingungen gegeben waren. Nichtsdestoweniger hat man nachgewiesen, dass es Gründe für vorsichtigen Optimismus gibt, die darauf hinweisen, dass der derzeitige Abschwung kurzlebig ist. [4] KOM(2001)611 vom 17.10.2001. [5] KOM(2002)14 vom 15.01.02. Allerdings war gegen Ende 2001 durch den Abschwung bereits der monatliche Rückgang bei den Arbeitslosenquoten zum Stillstand gekommen. Diese Entwicklung bedeutet, dass man sich um aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bemühen muss, um Arbeitslosen die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erleichtern und um die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Ebenfalls erforderlich sind Anstrengungen im Sinne der Lissabonner Strategie, um die Arbeitsmarktbeteiligung, insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern, zu verstärken. Ganz im Gegensatz zu der verbreiteten Annahme, dass sich die Wirtschafts- und Beschäftigungslage vor 2001 insgesamt verbessert hat, stellen sich die Trends bei Armut und sozialer Ausgrenzung von einem Mitgliedstaat zum anderen völlig unterschiedlich dar. Armut und soziale Ausgrenzung sind in der Europäischen Union nach wie vor weit verbreitet, allerdings gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich Ausmaß und Art des Phänomens. Da jedoch immer noch vergleichbare Statistiken aus jüngster Zeit fehlen, ist es nicht möglich, ein vollständiges Bild der letzten Entwicklungen zu geben. Dies bedeutet auch, dass sich die Auswirkungen der Zeit des Wirtschaftswachstums, des Rückgangs der Arbeitslosigkeit und des Beschäftigungswachstums in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts nur schwer beurteilen lassen. Bei der Einkommensverteilung lassen die Daten aus dem Haushaltspanel der Europäischen Gemeinschaft , die als Strukturindikator für den jährlichen Synthesebericht vorgelegt worden sind, erhebliche Ungleichgewichte bei den Pro-Kopf-Einkommen erkennen. Für die EU insgesamt hatten die 20% Hoechstverdiener Einkünfte, die 5,7mal so hoch waren wie die der 20% mit den niedrigsten Einkommen; hinter dieser Verhältniszahl verbergen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten [6]. [6] Siehe Strukturindikator IV. 1 - Einkommensverteilung. Quelle: SEK(2000)29, Anhang 2 des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zur Unterstützung des Berichts der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates in Barcelona. Besonders besorgniserregend ist der immer noch hohe Anteil von Menschen, die mit niedrigen Einkünften auskommen müssen. Etwa 18% der Bevölkerung, d. h. über 60 Millionen Menschen, sind dem Armutsrisiko ausgesetzt, da ihr Einkommen unterhalb einer Schwelle liegt, die als 60% des medianen Äquivalenzeinkommens festgelegt worden ist. Auch hier finden sich erhebliche Schwankungen zwischen den Mitgliedstaaten, wobei der Anteil der Bevölkerung unterhalb der Schwelle von 8% bis 23% reicht [7]. [7] Siehe Strukturindikator IV.2.2 - Armutsrisikoquote nach Sozialtransferleistungen. Quelle: Siehe voranstehende Fußnote. Wenn keine Sozialtransferleistungen - ohne Renten - vorhanden wären, würden 26% der EU-Bevölkerung in Armut leben, im Gegensatz zu derzeit 18%. Dieses eine Beispiel dient dazu zu verdeutlichen, welche Folgen das Fehlen einer Sozialpolitik für die europäische Gesellschaft haben würde [8]. Betrachtet man darüber hinaus die Problembereiche Armut und soziale Ausgrenzung, muss besondere Aufmerksamkeit der Lage der Menschen gelten, die über längere Zeit mit einem niedrigen Einkommen leben müssen. 9%, d. h. etwa 30 Millionen Menschen, lebten ständig mit einem Armutsrisiko; die Schwankungsbreite zwischen den Mitgliedstaaten reicht dabei von 3 bis 15% [9]. [8] Siehe Strukturindikator IV.2.1 - Armutsrisikoquote vor Sozialtransferleistungen. Quelle: Siehe voranstehende Fußnote. [9] Siehe Strukturindikator IV.3 - Fortbestehendes Armutsrisiko. Quelle: Siehe voranstehende Fußnote. 3. Die Umsetzung der Sozialpolitischen Agenda In der Mitteilung der Kommission vom Juni 2000 wurden in Anhang 1 die Vorschläge und Initiativen der Kommission einschließlich einer Zeitplanung skizziert. Alle für 2000 und 2001 ankündigten Initiativen sind inzwischen vorgelegt worden und die Vorbereitungen für wichtige Unternehmungen - wie die gründliche Überprüfung der europäischen Beschäftigungsstrategie und die neue Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz - sind weit gediehen. Somit sind die erforderlichen anfänglichen Schritte unternommen worden. Einige der Initiativen haben zu Entscheidungen geführt, über andere wird verhandelt. In der nachfolgenden Übersicht soll nicht eine detaillierte Beschreibung der von der Kommission eingeleiteten Maßnahmen gegeben werden, sondern man will eine umfassende Darstellung von Maßnahmen und Ergebnissen präsentieren, wobei, sofern angebracht, auf die Rolle der entsprechenden Akteure verwiesen wird. Da allerdings die sozialpolitische Agenda sich doch in einer verhältnismäßig frühen Phase der Umsetzung befindet, in der neue Initiativen gerade erst vorgestellt und an andere Institutionen und Akteure weitergeleitet worden sind, machen diese neuen Maßnahmen einen beträchtlichen Anteil des Anzeigers aus. Die Gliederung dieser Übersicht richtet sich nach den politischen Ausrichtungen zu der sozialpolitischen Agenda in der auf der Tagung des Europäischen Rats in Nizza bestätigten Form. 3.1. MEHR UND BESSERE ARBEITSPLÄTZE Verstärkung der aktiven Beschäftigung und Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Der Europäische Rat erklärte in Lissabon die Bemühungen um die Vollbeschäftigung zu einer Schlüsselpriorität der Europäischen Union [10]. Der Anstoß von Lissabon, bei dem es um mehr und bessere Arbeitsplätze ging, wurde vom Europäischen Rat in Stockholm aufgegriffen, als die Staats- und Regierungschefs die Lissabonner Ziele durch quantitative Zwischenziele für 2005 sowie ein spezifisches Ziel für ältere Arbeitnehmer ergänzten [11]. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, gemeinsame Ansätze und Indikatoren für die Qualität der Arbeit festzulegen. Man rief zu verschiedenen Initiativen zu Gunsten von Qualifizierung und Mobilität auf. Der Rat und die Kommission wurden aufgefordert, einen gemeinsamen Bericht zu der Frage vorzulegen, wie man die Erwerbsbeteiligung verstärken und ein aktives Altern fördern könnte. [10] In Lissabon vereinbarte Ziele: die Beschäftigungsquote bis 2010 so nahe wie möglich an 70% heranbringen und den Anteil erwerbstätiger Frauen bis auf 60% im Jahr 2010 erhöhen, wobei die unterschiedlichen Ausgangssituationen in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind. [11] Sie legten die gemeinschaftliche Zielsetzung fest, bis 2005 bei der Gesamtbeschäftigungsquote 67% zu erreichen und 57% bei der Beschäftigungsquote für Frauen. Sie führten auch die Zielvorgabe von 50% als Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer (55 - 64) ein, die bis 2010 zu verwirklichen ist. Qualität der Arbeitsplätze Man sollte in der Arbeitsumgebung nicht einen Gegensatz zwischen Quantität und Qualität herausstellen. Die Wahl der EU ist konkret darauf gefallen, als Beitrag zur Beschäftigungsförderung den Aspekt der Qualität zu verstärken. Dies trat in den politischen Ausrichtungen von Lissabon - ,mehr und bessere Arbeitsplätze" - und Stockholm zu Tage und wurde auch in der in Nizza bekräftigten sozialpolitischen Agenda deutlich. Ein konkreter Vorschlag, um diesen Ansatz weiter zu verfolgen, wurde in der Mitteilung der Kommission vom Juni über Investitionen in Qualität vorgebracht; er ist in die Leitlinien für die Beschäftigung für das Jahr 2002 einbezogen worden. Entsprechend dem Bericht des Beschäftigungsausschusses wurde im Rat Einigung über alle Schlüsselbestandteile des Begriffs Qualität erzielt wie auch über die flankierenden Kernindikatoren und die Kontextindikatoren, um eine Begleitung des Wandels und Ermittlung der Fortschritte zu ermöglichen. Allerdings sind noch weitere Arbeiten erforderlich. Dem sozioökonomischen Forschungsprogrammen, dass Forschungsarbeiten über die weitere Entwicklung von Indikatoren im Hinblick auf die Ermittlung der Qualität der Arbeitsplätze fördert und unterstützt, könnte hier eine wichtige Rolle zukommen. * Mitteilung über Investitionen in Qualität [12] [12] KOM(2001)313 vom 20.06.2001. * In die Leitlinien für die Beschäftigung für das Jahr 2002 einbezogene Qualitätszielsetzungen * Auf der Sitzung des Europäischen Rates in Laeken bestätigte Qualitätsindikatoren Die koordinierte Beschäftigungsstrategie verstärken und weiterführen Ein neues Beschäftigungspaket ist von der Kommission am 12. September 2001 vorgeschlagen und - nach Anhörung des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses - vom Rat am 3. Dezember verabschiedet und auf dem Gipfel von Laeken vorgelegt worden. Aus der Analyse der beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten in dem gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2001 ergab sich, dass zwar insgesamt beträchtliche Fortschritte erreicht worden sind, dass aber einige Strukturprobleme weiterhin bestehen. Bei der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der erreichten Fortschritte zeigt sich unter Beachtung weniger günstiger wirtschaftlicher Perspektiven, dass strukturelle Arbeitsmarktreformen nachdrücklich verfolgt werden sollten. Ausgehend von den vier Pfeilern der Beschäftigungsstrategie dominieren beim Policy-Mix [13] nach wie vor Maßnahmen im Bereich des Pfeilers Beschäftigungsfähigkeit, gefolgt vom Pfeiler Unternehmergeist. Maßnahmen zu den beiden anderen Pfeilern, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit, sind immer noch relativ schwach ausgeprägt. Zwar haben sich die Partnerschaften von Behörden und Sozialpartnern entwickelt, die speziellen Beiträge der Sozialpartner sind jedoch nicht immer leicht auszumachen. Dies gilt insbesondere für den Bereich Anpassungsfähigkeit. [13] Im Kontext der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien bezieht sich der Begriff ,Policy-Mix" auf das Gleichgewicht der vier in den Leitlinien verankerten Pfeiler. Deutliche Fortschritte gibt es bei der Entwicklung des lebenslangen Lernens, das mittlerweile in der gesamten Europäischen Union eine anerkannte politische Priorität darstellt. Umfassende Strategien des lebenslangen Lernens sind inzwischen in etwa der Hälfte der Mitgliedstaaten festgelegt worden, sie sind jedoch in einer frühen Umsetzungsphase stecken geblieben. Eine Schwachstelle, die beseitigt werden muss, besteht darin, dass nur wenige Mitgliedstaaten Ziele für eine Steigerung der Investitionen in Humanressourcen oder die Beteiligung an der Weiterbildung setzen. Die Reformen der Leistungs- und Anreizsysteme kommen offenbar nur selten schnell genug voran, um sich vorteilhaft auf die Beteiligung auszuwirken, und der Wechselwirkung zwischen Steuer- und Sozialleistungssystemen muss größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. In der Mehrzahl der Mitgliedstaaten fehlt ein umfassender Ansatz beim Gender Mainstreaming. Die Maßnahmen zur Verringerung der anhaltend hohen geschlechtsbedingten Lohnunterschiede sind beschränkt und es gibt kaum neue Initiativen, um Frauen stärker an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Die Kinderbetreuungsleistungen sind in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor unzureichend und es fehlt ein klares Konzept, was die Pflege älterer Menschen und anderer abhängiger Personen anbetrifft. Hinsichtlich der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2002 sprach sich die Kommission, die dabei von den übrigen EU-Institutionen unterstützt wurde, dafür aus, die Kontinuität für dieses Jahr zu wahren, in Anbetracht der erheblichen Veränderungen im Laufe des Jahres 2001 und der im Jahre 2002 geplanten tiefgreifenden Überprüfung. Allerdings sind die neuen, in Stockholm vereinbarten Beschäftigungsziele sowie ein neues eigenes bereichsübergreifendes Ziel zur Qualität der Arbeitsplätze in die Leitlinien aufgenommen worden. Außerdem sind an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlungen zur Beschäftigungspolitik ausgesprochen worden. Im Jahre 2001 wurden in enger Zusammenarbeit mit nationalen Stellen umfängliche Arbeiten zur Bewertung der Beschäftigungsstrategie in Angriff genommen, um die Fünfjahres-Überprüfung von 2002 vorzubereiten. Auch bei der Beschlussfassung zum Thema gemeinschaftliche Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung ist man weitergekommen. Im Juni 2001 legte der Rat einen gemeinsamen Standpunkt fest, wobei die Stellungnahme des Europäischen Parlaments berücksichtigt wurde. Es wird damit gerechnet, dass in Kürze eine Einigung über das Aktionsprogramm zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erreicht wird. Bei der Entwicklung der Beschäftigungsstrategie wird der Bezug zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik gewahrt. Damit wird hervorgehoben, dass sich Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik gegenseitig verstärken. Schlüsselmaßnahmen * Annahme des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2001, Festlegung der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2002 und Annahme der Empfehlungen zur Durchführung der Beschäftigungspolitik [14] [14] KOM(2001)438 vom 12.09.2001. * Aktionsprogramm Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung (gemeinsamer Standpunkt im Juni - Zweite Lesung im EP) [15] [15] KOM(2000)459 vom 20.07.2000. Die Rolle des Europäischen Sozialfonds Wie in den beschäftigungspolitischen Leitlinien erwähnt, unterstützt und ergänzt der Europäische Sozialfonds die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die als Grundlage für die Entwicklung ihrer Arbeitsmärkte und ihrer Humanressourcen dienen, insbesondere im Zusammenhang mit der europäischen Beschäftigungsstrategie und den nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung. Ein Überblick über die im Laufe des Jahres 2000 angenommenen Programme zeigt, dass über die Hälfte der Unterstützungszahlungen während des Programmplanungszeitraums 2000-2006 für Maßnahmen zu Gunsten der Beschäftigungsfähigkeit ausgewiesen wird, insbesondere im Hinblick auf die Förderung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und die Verhütung der Arbeitslosigkeit. Ein erheblicher Betrag ist für die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und die Entwicklung von Konzepten des lebenslangen Lernens vorgesehen. Der Europäische Sozialfonds betreibt auch KMU-orientierte Aktivitäten und bietet Hilfen für Startup-Unternehmen und Arbeitsplatzschaffung im Dienstleistungssektor. Schließlich werden zusätzlich zu den Gender-Mainstreaming-Maßnahmen in sämtlichen finanzierten Bereichen auch spezifische Aktionen geplant, was den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt und ihre Erwerbsbeteiligung betrifft. Die Programme müssen von den Mitgliedstaaten flexibel durchgeführt werden, unter Berücksichtigung der sich verändernden Begleitumstände, unter denen die Beschäftigungsstrategie verfolgt wird. Ein Land hat eine kontinuierliche Begleitung zur Überwachung der Kohärenz von nationalen Aktionsplänen und Programmen des Europäischen Sozialfonds eingeführt. Diese Vorgehensweise könnte von den übrigen Mitgliedstaaten bei ihren Begleitungsprozessen übernommen werden, wie in der neuen Strukturverordnung vorgesehen [16]. [16] Verordnung 1260/1999, Artikel 36. Schlüsselmaßnahmen * Einigung mit den Mitgliedstaaten über gemeinschaftliche Förderkonzepte und sonstige Programmierungsunterlagen für den Europäischen Sozialfonds * Annahme von 17 Operationellen Programmen für EQUAL Die lokale und regionale Dimension der Beschäftigungsstrategie Im Kontext der neuen, verbesserten Entscheidungsfindung hat man sich besonders darum bemüht, die regionale und lokale Dimension der Beschäftigungspolitik zu verstärken. Zwar wird über die Festlegung der Beschäftigungsstrategie insgesamt auf europäischer Ebene entschieden, ihre Ausgestaltung und erfolgreiche Umsetzung hängen jedoch stark von lokalen Akteuren ab. Dies macht die Mobilisierung sämtlicher verfügbaren Ressourcen und die aktive Unterstützung regionaler und lokaler Behörden erforderlich. Man beschäftigt sich mit dieser Dimension um sicherzustellen, dass die reichen Erfahrungen und das umfassende Fachwissen auf diesen Ebenen weite Verbreitung finden können. Aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, vorbildliche Verfahren innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten und der gesamten EU zu verbreiten. Sie hat ebenfalls die Entwicklung lokaler Beschäftigungsstrategien angeregt, die mit den nationalen Aktionsplänen übereinstimmen und den Prioritäten auf lokaler Ebene entsprechen. Schlüsselmaßnahmen * Mitteilung der Kommission: Die Beschäftigung vor Ort fördern - Eine lokale Dimension für die europäische Beschäftigungsstrategie [17] [17] KOM(2000)196 vom 07.04.2000. * Mitteilung über die Stärkung der lokalen Dimension der europäischen Beschäftigungsstrategie [18] [18] KOM(2001)629 vom 07.11.2001. * Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gemäß Art. 6 ESF zur Unterstützung von Projekten zur Entwicklung von lokalen Beschäftigungsstrategien [19] [19] ABl. C 306 vom 31.10.2001. Beschäftigungspolitische und soziale Dimension der Informationsgesellschaft Ein schneller Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft ist ein zentrales Element der Lissabonner Strategie. Die beschäftigungspolitische und soziale Dimension ist in einem Benchmarking-Bericht aufgegriffen worden, in dem die rasch zunehmenden Auswirkungen von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auf Arbeitsaufgaben, Ausbildungsmaßnahmen und Arbeitsorganisation hervorgehoben werden. Darüber hinaus ist ein eLearning-Aktionsplan über die Bildung von morgen vorgelegt worden. Die Frage der IT-Anerkennung, ein Bestandteil der Initiative e-Europe, ist von der Hochrangigen Gruppe zum Thema beschäftigungspolitische und soziale Dimension der Informationsgesellschaft aufgegriffen worden; sie machte den Europäischen Computer-Führerschein (ECDL) als ein mögliches Anerkennungssystem aus und forderte, dass die zukünftige Orientierung eines Europäischen Diploms für IT-Grundkenntnisse im Rahmen des ,Aktionsplans eLearning" wie dort vorgesehen im einzelnen festgelegt werden sollte. Schlüsselmaßnahmen * Mitteilung über eEurope 2002: Auswirkungen und Prioritäten [20] [20] KOM(2001)140 vom 13.03.2001. * Benchmarking-Bericht - Follow-up zur Mitteilung ,Strategien für Beschäftigung in der Informationsgesellschaft" [21] [21] SEK(2001)222 vom 07.02.2001. * Mitteilung zum Aktionsplan eLearning [22] [22] KOM(2001)172 vom 28.03.2001. Mobilität Darüber hinaus macht ein wissensbasiertes Europa auch neue Initiativen zur Erleichterung der Mobilität erforderlich, insbesondere für Lehrkräfte, Forscher, Ausbilder und in der Ausbildung stehende Personen. Diese Zielgruppen sind in einer Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 angesprochen worden [23]. Die Kommission nahm auch eine Mitteilung über eine Mobilitätsstrategie für den Europäischen Forschungsraum an [24]. Ende Februar 2001 nahm sie eine Mitteilung über neue europäische Arbeitsmärkte an, die offen und zugänglich für alle sind [25]. Mit dieser Initiative will man Hindernisse beseitigen, die der Mobilität entgegenstehen, und die Qualifizierung der europäischen Arbeitskräfte auf allen Ebenen verbessern. Sie führte zur Einrichtung einer Task Force für Qualifizierung und Mobilität, deren Bericht zur Ausarbeitung eines Aktionsplans zum Thema Mobilität beitragen wird, der Anfang 2002 vorgelegt werden soll. Zum Thema Qualifizierung wurde auch ein Arbeitsprogramm zu den konkreten Zielsetzungen von Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung vorgelegt [26]. [23] KOM(1999)708 vom 21.01.2000. [24] KOM(2001)331 vom 20.06.2001. [25] KOM(2001)116 vom 28.02.2001. [26] KOM(2001)501 vom 07.09.2001. Diese Maßnahmen im Beschäftigungsbereich sollten ergänzt werden durch konkrete Fortschritte bei der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Der Rat hat Fortschritte in dieser Frage erreicht, indem er Parameter für die Modernisierung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 annahm. Was die Gewährleistung zusätzlicher Rentenansprüche für Arbeitnehmer betrifft, die innerhalb der Europäischen Union zu- und abwandern, so wurde im Juli 2001 ein Ausschuss eingesetzt, der sich mit der Frage der zusätzlichen Altersversorgung beschäftigt [27]. [27] K(2001)1775 vom 02.07.2001. Schlüsselmaßnahmen * Einrichtung einer Task Force für Qualifizierung und Mobilität - ihr Bericht vom Dezember 2001 wird zur Ausarbeitung eines Aktionsplans zum Thema Mobilität beitragen, der Anfang 2002 vorgelegt werden soll [28] [28] Einrichtung einer Task Force für Qualifizierung und Mobilität im Anschluss an den Europäischen Rat von Stockholm und die Mitteilung der Kommission. * Mitteilung über lebenslanges Lernen [29] [29] KOM(2001)678 vom 21.11.2001. * Annahme von Parametern für die Modernisierung der Verordnung 1408/71 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit [30] [30] KOM(1998)779 vom 21.12.1998. 3.2. DEN WANDEL VORWEGNEHMEN UND BEWÄLTIGEN Stärkere Einbeziehung der Arbeitnehmer bei der Bewältigung des Wandels Dass der Rat schließlich eine Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft und die Richtlinie zum Mitspracherecht der Arbeitnehmer in derartigen Gesellschaften gebilligt hat, ist ein wichtiger Fortschritt im Jahre 2001. Auf diese Weise wird es Unternehmen entscheidend erleichtert, die Vorteile des Binnenmarkts besser zu nutzen, da organisatorische und Managementprobleme besser zu lösen sind. Somit ist also eine wichtige Hürde genommen worden, was bestimmte Komplexe von Regelungen und Verfahren für in der Europäischen Union tätige Unternehmen betrifft. Man hat spezielle Regelungen vereinbart, um das Mitspracherecht der Arbeitnehmer in Unternehmen dieser neuen Art festzulegen. Außerdem haben der Rat und das Europäische Parlament eine Richtlinie erlassen, mit der allgemeine Rahmenbedingungen für die Information und Anhörung von Arbeitnehmern in der Europäischen Gemeinschaft gesetzt werden. Die Übernahme-Richtlinie von 1977 und 1988 ist im Jahre 2001 kodifiziert worden [31]. [31] KOM(2000) 259. Schlüsselmaßnahmen * Statut der Europäischen Aktiengesellschaft und Richtlinie zum Mitspracherecht der Arbeitnehmer (gebilligt) [32] [32] KOM(1989)268 vom 24.08.1989. * Richtlinie zu Information und Anhörung (gebilligt) [33] [33] KOM(1998)612 vom 11.11.1998. * Unterstützung gemäß Art. 6 ESF für 35 innovative Maßnahmen zum Thema Anpassung an die neue Wirtschaft im Rahmen des Sozialen Dialogs [34] [34] Die Liste dieser Initiativen findet sich unter der nachstehenden Adresse: http://europa.eu.int.comm.dgs.employment_social.tender_de.htm (Bez. VP/2001/005). Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz machen einen großen Teil der Qualität der Arbeit aus und tragen dazu bei, für Unternehmen gleichmäßige Tätigkeitsbedingungen über die gesamte EU hinweg zu schaffen, indem ein einheitlicher Kernbestand von Mindeststandards einzuhalten ist. Diese Standards bieten den Arbeitnehmern Sicherheit und unterstützen gleichzeitig die Unternehmen dabei, Kosten, die sich aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ergeben, durch Präventionsmaßnahmen zu senken. Will man Mindeststandards festlegen, die ein hohes Maß an Schutz gewährleisten, und gleichmäßige Bedingungen schaffen, so ist ein ganzes Spektrum von Legislativmaßnahmen erforderlich. Im Mittelpunkt der entsprechenden Arbeit standen vier Problembereiche: Gerüste, Asbest, Vibrationen und Lärm. Darüber hinaus sind die Sozialpartner zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz für Selbstständige angehört worden. Bei der Verringerung der Zahl der Arbeitsunfälle sind in der letzten Zeit Fortschritte erreicht worden; die Gesamtzahl schwerer Unfälle ist seit Mitte der neunziger Jahre zurückgegangen, allerdings nicht in der ganzen Europäischen Union. Dass die Unfälle im Zeitraum 1994-1998 insgesamt um fast 10% zurückgegangen sind, zeigt die Wirkung von Vorbeugungsmaßnahmen sowie Standards für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Allerdings kommt die hohe Inzidenz von Arbeitsunfällen weiterhin die europäische Wettbewerbsfähigkeit sehr teuer zu stehen: 1998 und 1999 gingen jeweils fast 148 Millionen Arbeitstage durch derartige Unfälle verloren. 1998 ging die Inzidenz schwerer Arbeitsunfälle auf 4089 je 100 000 Beschäftigte zurück, was insgesamt immer noch etwa 4,7 Millionen Unfällen entspricht. 1998 kam es auch zu 5476 tödlichen Arbeitsunfällen [35]. Aus dieser Zahlenangabe geht hervor, dass die derzeitigen Verfahren im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unzulänglich sind und somit eine fehlende Sozialpolitik Unternehmen und Arbeitnehmer teuer zu stehen kommt. [35] Arbeitsunfälle in der EU 1998-1999. Quelle: Statistik kurzgefasst. Bevölkerung und soziale Bedingungen (16-2001). Unterschiedliche Muster der sektoralen Zusammensetzung der Wirtschaft und der Berufskategorien spielen eine Rolle. Die Arbeitsunfallinzidenz ist überdurchschnittlich hoch in der Fischerei (2,4) und Landwirtschaft (1,3) sowie im Bauwesen (1,4) und Verkehrswesen (1,1) und betrifft vor allem Männer ohne Sekundarschulbildung, die gehäuft in diesen Sektoren arbeiten. [36] [36] Quelle: Siehe voranstehende Fußnote. Darüber hinaus erzwingt die in raschem Wandel befindliche Welt der Arbeit neue Formen der Arbeitsorganisation mit verschärftem Arbeitstempo; dies schafft neue Probleme und erfordert neue Lösungen. Es entstehen neue Risikoarten, die zu neuen Gesundheitsproblemen führen - dazu gehören Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems und die so genannten psychosozialen Krankheiten, wie Stress, Depression und Angstzustände; diese machen 26% der Fälle von Abwesenheit vom Arbeitsplatz von mehr als zwei Wochen aus [37]. [37] Berufsbedingte Gesundheitsschäden in der EU 1998-1999. Quelle: Eurostat Statistik kurzgefasst. Bevölkerung und soziale Bedingungen (17-2001). Im Hinblick auf die Vorbereitung der neuen Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die Anfang des Jahres 2002 vorgestellt werden soll, hat der Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Sondierungsstellungnahme abgegeben. Dieser Bericht - der gemeinsam von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie sonstiger Interessengruppen verfasst worden ist - liefert die Grundlagen für die neue Strategie, indem er hervorhebt, wie die Europäische Union auf alte und neue Risiken am Arbeitsplatz reagieren kann, und geht der Frage nach, wie die auf europäischer Ebene verfügbaren Instrumente zusammenwirken können, um Standards und Verfahrensweisen in der gesamten Europäischen Union zu verbessern. Schlüsselmaßnahmen * Gerüstrichtlinie (verabschiedet im Juni 2001) [38] [38] KOM(1998)678 vom 27.11.1998. * Gesundheit und Sicherheit der Selbständigen - zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner (Juni 2001) [39] [39] C(2001)1535 vom 07.06.2001. * Richtlinie Vibrationen (gemeinsamer Standpunkt im Juni 2001/zweite Lesung im EP im Oktober) [40] [40] KOM(1992)560 vom 23.12.1992. * Richtlinie Geräuschemissionen (gemeinsamer Standpunkt im Oktober 2001) [41] [41] KOM(1992) 560. * Asbestrichtlinie (Kommissionsvorschlag - Juli 2001) [42] [42] KOM(2001) 417 vom 20.07.2001. * Initiativbericht des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz [43] [43] CES(2001)937 vom 11.07.2001. Arbeitsumgebung und Arbeitsbeziehungen Die Europäische Stelle zur Beobachtung des Wandels ist im Jahre 2001 eingerichtet worden. Ihre Aufgabe besteht darin, Informationen über Aspekte des wirtschaftlichen und sozialen Wandels zu sammeln und zu verbreiten, die sich aus Umstellungen bei Technologien, Formen der Arbeitsorganisation, Produktions- und Geschäftsmodellen sowie Arbeitsverfahren ergeben. Es wurde auch eine Hochrangige Gruppe für Arbeitsbeziehungen eingerichtet. Ihre Arbeit konzentriert sich auf die wesentlichen Herausforderungen an Arbeitsbeziehungen in einer Arbeitsumwelt im Wandel und sie widmet der bevorstehenden Erweiterung besondere Aufmerksamkeit. Die Gruppe soll dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung in Barcelona einen Bericht unterbreiten, in dem Vorschläge mit dem Ziel vorgelegt werden, politischen Entscheidungsträgern in Europa, insbesondere den Sozialpartnern, dazu zu verhelfen, einen wirksamen Beitrag zur Bewältigung des Wandels zu leisten. Die Sozialpartner haben sich in Anhörungen der ersten und zweiten Phase mit der Modernisierung und Verbesserung der Arbeitsverhältnisse beschäftigt und entsprechend Verhandlungen über Telearbeit eröffnet. Dabei ging es darum, eine Vereinbarung zu erreichen, die über ihre Mitglieder auf nationaler Ebene durchzuführen ist, und zwar gemäß Artikel 139 Absatz 2 EG-Vertrag. Leitlinien zu dieser Frage sind bereits im Sektor Telekommunikation (Februar 2001) und im Handel (April 2001) vereinbart worden. Bei der Leiharbeit führten die Verhandlungen der Sozialpartner nicht zu einer Vereinbarung. Die Kommission wird Anfang 2002 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates und des Europäischen Parlaments vorlegen, bei dem das Ergebnis der Verhandlungen der Sozialpartner und insbesondere die Aspekte berücksichtigt werden sollen, zu denen sich ein Konsens herausgebildet hatte. Man wird auch die gemeinsame Erklärung der Sozialpartner des Sektors Leiharbeit vom Oktober 2001 berücksichtigen. Im August 2001 leitete die Kommission die Anhörung der ersten Phase mit den Sozialpartnern zum Thema Schutz von Beschäftigtendaten ein. Darüber hinaus werden die Sozialpartner aufgefordert, einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie zu leisten, insbesondere im Bereich Anpassungsfähigkeit. Der Berufsausbildung kommt hier entscheidende Bedeutung zu. Die Sozialpartner auf branchenübergreifender Ebene arbeiten derzeit einen gemeinsamen Bericht für die Tagung des Europäischen Rats in Barcelona aus, der sich auf eine Reihe von Schlüsselaktionen konzentriert. Dazu gehören Ermittlung und Vorausberechnung des Qualifikationsbedarfs, Anerkennung und Validierung von Kenntnissen, Informations-, Unterstützungs- und Anleitungsmaßnahmen und Mobilisierung von Ressourcen. Es wird beabsichtigt, anschließend Verhandlungen zu diesem Thema zu eröffnen. Auch auf der sektoralen Ebene befassen sich die Sozialpartner mit dem Thema Berufsausbildung, hauptsächlich über konkrete gemeinsame Projekte. Bei der Rechtsetzung wurden Fortschritte bei der Behandlung des Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Rates 80/987/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers erreicht. Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung wurde am 29. November 2001 abgegeben und der Rat erreichte am 3. Dezember 2001 eine politische Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt. Um die Mitteilung und den Aktionsplan über die finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer vorzubereiten und um eine umfassende Anhörung zu dieser Frage in Gang zu bringen, veröffentlichte die Kommission im Juli ein Arbeitspapier [44]. [44] SEK 2001 (1308) vom 26.07.2001. Die Kommission nahm auch eine Mitteilung zu den sozialen Belangen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens an. * Einrichtung der Europäischen Stelle zur Beobachtung des Wandels * Beitrag der Sozialpartner zur Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie * Anpassungsfähigkeit und Modernisierung der Arbeitsbeziehungen im Kontext der Beschäftigungsstrategie - Anhörung der Sozialpartner in der zweiten Phase, die zu Verhandlungen über Telearbeit geführt hat - Beginn Oktober 2001 * Zahlungsunfähigkeit - gemeinsamer Standpunkt im Dezember 2001 [45] [45] KOM(2000)832 vom 15.01.2001. * Mitteilung über die Auslegung sozialer Belange im öffentlichen Auftragswesen [46] [46] KOM(2001)566 vom 15.10.2001. Soziale Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility) Als Ergebnis der Veröffentlichung des Grünbuchs Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen haben sich europaweit eine Debatte und ein Austausch bewährter Verfahren entfaltet. Obwohl das Konzept ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, haben Unternehmen lebhaftes Interesse gezeigt, selber soziale Verantwortung zu übernehmen und sie auszubauen - sowohl gegenüber ihren Arbeitnehmern als auch gegenüber ihrem Umfeld. Dieser Vorgang ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, eine nachhaltige Entwicklung zu betreiben und die wirtschaftlichen, sozialen und umweltmäßigen Belange besser miteinander in Einklang zu bringen, insbesondere angesichts der Anforderungen der Verbraucher. * Grünbuch soziale Verantwortung der Unternehmen [47] [47] KOM(2001)366 vom 18.07.2001. 3.3. DIE SOZIALE INTEGRATION FÖRDERN Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Lissabon erwähnen ausdrücklich ,die unerträglich hohe Zahl der Menschen, die in der Union unterhalb der Armutsgrenze leben". Sie fordern unüberhörbar, bei der Beseitigung der Armut bis zum Jahr 2010 entscheidend voran zu kommen. Obwohl man in Lissabon es nicht erreichte, gemeinsame Zielvorgaben aufzustellen, so legte man doch die ersten Orientierungsmaßnahmen fest, um die Zusammenarbeit der EU bei der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung zu verstärken. Es hieß auch ausdrücklich, dass das ,offene Koordinierungsverfahren" die angemessene Grundlage für eine derartige Zusammenarbeit bilden sollte. Die Strategie der sozialen Integration - das offene Koordinierungsverfahren Dieser politisch hoch bedeutsame Durchbruch wurde im Rahmen der sozialpolitischen Agenda weitergeführt, insbesondere durch die Verpflichtung, bis Juni 2001 nationale Aktionspläne für die nächsten zwei Jahre vorzulegen. Die Zielsetzungen der Strategie, auf die diese Pläne zugeschnitten sind, wurden von dem Europäischen Rat in Nizza bekräftigt [48]. Es geht bei ihnen um die komplexe und vielschichtige Natur von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Mobilisierung eines umfassenden Spektrums von Maßnahmen. Man hat vier Hauptzielsetzungen festgelegt: [48] Politische Einigung im Rat am 17. Oktober 2000. * Erleichterung der Beteiligung am Berufsleben und des Zugangs aller zu Ressourcen, Rechten, Gütern und Dienstleistungen; * Verhütung der Ausgrenzungsrisiken; * Unterstützung der besonders gefährdeten Personen; * Mobilisierung aller einschlägigen Kräfte. Der gemeinsame Bericht über die soziale Ausgrenzung enthält eine tiefschürfende Analyse der Situation in allen Mitgliedstaaten, eine Beurteilung der hauptsächlichen zukünftigen Herausforderungen und eine Zusammenstellung der bewährten und innovativen Vorgehensweisen von gemeinsamem Interesse. Der Bericht, der auf den nationalen Aktionsplänen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beruht, die von allen Mitgliedstaaten im Juni 2001 vorgelegt worden sind, ist angesichts der vier einvernehmlichen Zielsetzungen das erste Strategiedokument der Kommission und des Rats, in dem Armut und soziale Ausgrenzung auf EU-Ebene angegangen werden und somit ein Meilenstein auf dem Weg der Verstärkung des europäischen Sozialmodells. Er bietet auch einen Nachweis dafür, dass sich das offene Koordinierungsverfahren im Sozialbereich anwenden lässt und dass die Peer-Group-Review-Methode, die für die uneingeschränkte Umsetzung dieser Strategie entscheidend ist, ein großes Potenzial besitzt. Auch was die Weiterentwicklung und Verfeinerung einvernehmlich festgelegter Indikatoren der sozialen Integration betrifft, so sind beträchtliche Fortschritte erreicht worden. Darüber hinaus soll ein Fünfjahres-Aktionsprogramm (2002-2006) das Verständnis für das Phänomen der Armut und sozialen Ausgrenzung und dessen Erfassung verbessern sowie den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren und die Vernetzung entsprechender Organisationen durch eine Reihe von Aktionen fördern, für die 75 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Derartige Aktionen werden auch die aktive Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren erleichtern, die bei der Umsetzung dieser Strategie eine maßgebliche Rolle spielen können. Das Aktionsprogramm sieht eine strategieorientierte Initiative vor, die die wissenschaftlichen Forschungsarbeiten zu den Themen soziale Ausgrenzung und soziale Integration ergänzt, die von dem sozioökonomischen Forschungsprogramm der Europäischen Gemeinschaft unterstützt werden. Schlüsselmaßnahmen * Erfolgreiche Einführung des offenen Koordinierungsverfahrens im Bereich der sozialen Integration * Einigung über gemeinsame Zielsetzungen auf der Tagung des Europäischen Rats in Nizza * Entwicklungen einvernehmlich vereinbarter und festgelegter Indikatoren unter der Leitung des Ausschusses Sozialschutz * Ausarbeitung und Vorlage von nationalen Zweijahres-Aktionsplänen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung durch alle Mitgliedstaaten * Vorlage des gemeinsamen Berichts über die soziale Ausgrenzung, in dem bewährte und innovative Vorgehensweisen von gemeinsamem Interesse zusammengestellt worden sind, durch die Kommission und die Mitgliedstaaten [49] [49] KOM(2001)565 vom 10.10.2001. * Behandlung des Beschlusses des Rates und des Parlaments zur Auflage eines Fünfjahres-Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung [50] [50] KOM(2000)368 vom 16.06.2000. Somit ist der Anfang gemacht worden, die Aktionen müssen jedoch verstärkt werden und in den nächsten Jahren sind weitere Bemühungen erforderlich, will man Armut und soziale Ausgrenzung entscheidend verringern. Die digitale Kluft Um soziale Ausgrenzung und Armut zu verhüten, sind Maßnahmen notwendig, um den Zugang zu neuen Technologien sicherzustellen. Eine digitale Kluft würde nur neue Hindernisse schaffen, die einer uneingeschränkten Beteiligung am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben entgegenstehen. Andererseits bieten Informationstechnologien auch Möglichkeiten, bestimmte vorhandene Schranken nieder zu reißen. Zusätzlich zu der laufenden Arbeit im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie und des offenen Koordinierungsverfahrens im Bereich der sozialen Integration hat der Rat eine Entschließung zur digitalen Integration (,e-Inclusion") gefasst; somit hat er die politischen Bemühungen verstärkt und die Herausforderungen angenommen, die in einem Kommissionsdokument über das Potenzial der Informationsgesellschaft für die soziale Integration aufgezeigt worden sind. Schlüsselmaßnahmen * Mitteilung über eEurope 2000: Auswirkungen und Prioritäten [51] [51] KOM(2001)140 vom 13.03.2001. * eInclusion - Das Potenzial der Informationsgesellschaft für die soziale Eingliederung in Europa [52] [52] SEK(2001)1428 vom 28.09.2001. * Entschließung des Rates vom 8. Oktober 2001 zu ,e-Inclusion" - Nutzung der Möglichkeiten der Informationsgesellschaft für die soziale Integration [53] [53] ,eInclusion" - Nutzung der Möglichkeiten der Informationsgesellschaft für die soziale Integration". Bekämpfung von Diskriminierungen Soziale Fairness setzt die Achtung von Grundrechten und die Bekämpfung von Diskriminierungen voraus. Es handelt es sich um die Grundlagen einer gerechten Gesellschaft und des Respekts für die Menschenwürde. In der sozialpolitischen Agenda kam dies ganz deutlich zum Ausdruck, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung rechtlich verbindlicher gemeinsamer Standards. Dies tritt klar zu Tage in den beiden Richtlinien, die auf Artikel 13 EG-Vertrag (Bekämpfung von Diskriminierungen) beruhen und bis zum Jahr 2003 umgesetzt werden müssen. Sensibilisierungsmaßnahmen und konkrete Aktionen gegen Diskriminierungen werden durch das vom Rat und dem Europäischen Parlament vereinbarte Aktionsprogramm unterstützt, in dessen Rahmen fast 100 Millionen Euro für eine Laufzeit von sechs Jahren vorgesehen sind. Dieses Programm trägt auch dazu bei, die aktive Einbeziehung der Zivilgesellschaft zu gewährleisten. Schlüsselmaßnahmen * Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft [54] [54] KOM(1999)566 vom 24.11.1999. * Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf [55] [55] KOM(1999)565 vom 25.11.1999. * Beschluss über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen [56] [56] KOM(1999)567 vom 25.11.1999. Integrationsmaßnahmen für Drittstaatsangehörige Zusätzlich zur Festlegung der europäischen Beschäftigungsstrategie mit ihrem Schwerpunkt auf gleichberechtigtem Zugang zum Arbeitsmarkt sowie der Strategie der sozialen Integration ging es einen weiteren wichtigen Schritt vorwärts - man erreichte einen Durchbruch bei der Ausdehnung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Drittstaatsangehörige, und zwar in Gestalt der Schlussfolgerungen des Rates zur Rechtsgrundlage für die Erweiterung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auf diese Personengruppe. Der Europäische Rat von Laeken ersuchte den Rat, so rasch wie möglich die erforderlichen Vorschriften zu erlassen [57]. [57] Siehe Ziffer 29 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates (Laeken). Die Kommission legte auch einen Vorschlag vor für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit. Schlüsselmaßnahmen * Einigung auf die Rechtsgrundlage für die Erweiterung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zu Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Drittstaatsangehörige [58]. [58] KOM(1998)779 vom 21.12.1998. * Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit [59] [59] KOM(2001)386 vom 11.7.2001. Eingliederung von Behinderten Um stärker für die Problematik von Behinderungen zu sensibilisieren und die Eingliederung von behinderten Menschen in die Wirtschaft zu fördern sowie auch ihre Möglichkeiten einer uneingeschränkten Teilhabe an der Gesellschaft zu erweitern, hat man das Jahr 2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen erklärt. Indem man sich dieser Thematik zuwendet und einen Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen vornimmt, sollte ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um die Maßnahmen im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie und das offene Koordinierungsverfahren zur sozialen Integration voran zu bringen. Schlüsselmaßnahme * Beschluss über das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 [60] [60] KOM(2001)271 vom 29.05.2001. Wirksame Partnerschaft Bei der Bekämpfung von Armut, Ausgrenzung und Diskriminierungen hat man es per definitionem mit Politikbereichen zu tun, in denen ein breites Spektrum von Akteuren in Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen voll einbezogen werden sollte. In diesem Sinne sollte hier das Konzept der sinnvollen Entscheidungsfindung, dessen Antriebskraft eine aktive Beteiligung zahlreicher Akteure auf allen Ebenen und eine Teilung der Verantwortung ist, uneingeschränkt Geltung haben. Erforderlich sind Offenheit, Transparenz, Wirksamkeit, Kohärenz und Verantwortlichkeit. Es bedingt auch die Verpflichtung, unterschiedliche Kulturen und Traditionen zu respektieren. Bei der Einbeziehung der Zivilgesellschaft geht man von einer umfassenden Begriffsbestimmung aus, sodass auch ein breites Spektrum von Akteuren betroffen ist, insbesondere NRO, regionale und lokale Behörden, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen. 3.4. DEN SOZIALSCHUTZ MODERNISIEREN Auch bei der Modernisierung des Sozialschutzes erreichte der Europäische Rat in Lissabon einen bedeutsamen politischen Durchbruch; er stellte nämlich klar, dass die gemeinsamen Herausforderungen zweckmäßiger durch eine gemeinsame Anstrengung bewältigt werden können. Die politischen Ausrichtungen von Nizza heben hervor, dass bei der Modernisierung der Systeme des Sozialschutzes die Anforderungen der Solidarität erfuellt werden müssen, insbesondere hinsichtlich Renten und Gesundheitsversorgung, während sie zu einem aktiven Wohlfahrtsstaat beitragen sollte, der auf Anreizen und Ermutigungen für eine hohe Beteiligung am Arbeitsmarkt beruht. Zukunftssichere Renten durch Zusammenarbeit gewährleisten Bei dem ersten Thema geht es um Rentensysteme. Hier wird die Modernisierung durch Überalterung und ihre Auswirkungen auf die Altersabhängigkeitsquote dringlich. Ohne entsprechende Maßnahmen - hauptsächlich zur Erhöhung der Beteiligung am Arbeitsmarkt, Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und Anpassung der Sozialschutzsysteme - sind Renten möglicherweise in Zukunft nicht mehr finanziell tragbar, sodass sie ihren sozialen Zielsetzungen nicht mehr entsprechen können. Zwar sind für die Reform der Rentensysteme weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig, die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ist jedoch intensiviert worden - insbesondere durch den Sozialschutzausschuss - und sie hat von der Arbeit des Ausschusses für Wirtschaftspolitik und seiner Analyse der prognostizierten haushaltsmäßigen Auswirkungen der Überalterung profitiert. Auf der Tagung des Europäischen Rats in Göteborg ist das Potenzial des offenen Koordinierungsverfahrens hervorgehoben worden und auf der Tagung in Laeken wurden die Zielsetzungen vereinbart, auf die die Berichte der Einzelstaaten eingehen müssen. Bei diesen gemeinsamen Zielsetzungen für tragbare Rentensysteme wird betont, dass in diesen Systemen eine angemessene Rentenversorgung und Solidarität aufrecht erhalten werden müssen, dass die finanzielle Tragbarkeit durch ein hohes Beschäftigungsniveau, eine solide Verwaltung der öffentlichen Finanzen und angemessene Rentenreformen gewährleistet werden muss und dass die Rentensysteme zu modernisieren sind, um den sich verändernden Bedürfnissen der Gesellschaft und der Einzelnen zu entsprechen. Schlüsselmaßnahmen * Mitteilung über die zukünftige Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive [61] [61] KOM(2000)622 vom 11.10.2000. * Mitteilung über die Unterstützung nationaler Strategien für zukunftssichere Renten [62] [62] KOM(2001)362 vom 03.07.2001. * Beiträge des Sozialschutzausschusses und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zur Untersuchung der sozialen und finanziellen Auswirkungen der Überalterung - darunter auch durch einen gemeinsamen Bericht - und weitere Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Sicherheit und Tragfähigkeit der Rentensysteme * Auf der Tagung des Europäischen Rats in Laeken bestätigte Zielsetzungen eines offenen Koordinierungsverfahrens im Rentenbereich Gesundheitsschutz Für konkrete Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung ist in der sozialpolitischen Agenda das Jahr 2003 [63]vorgesehen. Die Kommission hat entsprechende Vorarbeit geleistet, indem sie eine Mitteilung über die Zukunft des Gesundheitswesens und der Altenpflege vorlegte, die sich insbesondere auf die Frage der Überalterung bezieht [64]. [63] KOM(2000)285 vom 16.05.2000. [64] KOM(2001)723 vom 05.12.2001. In dieser Mitteilung wird - im Vertrag und in den übrigen Bestandteilen des gemeinschaftlichen Besitzstands - die Grundlage für eine Zusammenarbeit erforscht. Außerdem wird herausgestellt, dass die nationalen Systeme sich gemeinsamen Herausforderungen gegenübersehen, d. h. Überalterung, technischen Innovationen und neuen Ansprüchen der Bürger, die durch den steigenden Lebensstandard und eine bessere Information genährt werden. Es werden drei Langzeitzielsetzungen aufgestellt, die gleichzeitig verwirklicht werden sollten: * Zugang zur Gesundheitsversorgung für jedermann * Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgungssysteme * Erhaltung der finanziellen Stabilität von Pflegesystemen Durch diese Mitteilung wird die Erstellung des gemeinsamen Fortschrittsberichts zum Thema Leitlinien im Bereich des Gesundheitswesens und der Altenpflege begünstigt, die der Sozialschutzausschuss und der Ausschuss für Wirtschaftspolitik dem Europäischen Rat in Barcelona vorlegen werden. Die Arbeiten in diesem Bereich sollten in Zusammenhang mit der Gesundheitsstrategie der Gemeinschaft gesehen werden. 3.5. DIE GLEICHSTELLUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN FÖRDERN ,Gender Mainstreaming" Die Strategie der Gleichstellung der Geschlechter in der gesamten Europäischen Union beruht auf zwei Säulen, nämlich Mainstreaming und spezifischen Aktionen. Der Begriff Mainstreaming impliziert, dass die Gleichstellung der Geschlechter in sämtlichen Politikbereichen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit - und gegebenenfalls der Strategieanpassung - stehen sollte. Die Förderung der Gleichstellung beruht nicht nur auf Rechten, sondern ist auch ein wesentlicher Stimulus für die Förderung wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts. Aus diesem Grund spielt sie eine so prominente Rolle in der Beschäftigungsstrategie und ist auch in die Integrationsstrategie aufgenommen worden. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die uneingeschränkte Beteiligung von Frauen am wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, sozialen, politischen und zivilgesellschaftlichen Leben zu betreiben. Ein umfassender Überblick über die Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter ist in dem Jahresbericht gegeben worden, der als Grundlage für das allererste jährliche Arbeitsprogramm der einzelnen Kommissionsdienststellen zur Umsetzung der Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern [65] gedient hat. In einer Mitteilung über die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft wurde veranschaulicht, wie die Einbeziehung der Gleichstellung in anderen Politikbereichen funktioniert [66]. [65] SEK(2001)382 vom 02.03.2001. [66] KOM(2001)295 vom 21.06.2001. Verbindliche Antidiskriminierungsmaßnahmen Das Europäische Parlament und der Rat verhandeln über die Überarbeitung der Richtlinie 76/207 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen. Im Juli 2001 legte der Rat einen gemeinsamen Standpunkt fest und das EP hat seine Stellungnahme in zweiter Lesung im Oktober abgegeben; dem schließt sich ein Verfahren zur Vermittlung zwischen diesen beiden Institutionen an, wobei man eine Entscheidung in der ersten Hälfte des Jahres 2002 anvisiert. Sensibilisierung Im Mittelpunkt der Maßnahmen zur Sensibilisierung und zum Austausch bewährter Verfahren steht das Aktionsprogramm, ein Teil der Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Jahr 2001 lag das Schwergewicht auf den geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden und der Frage, wie dieses Lohngefälle verringert und schließlich vollständig abgebaut werden kann [67]. [67] KOM(2001)119 vom 02.03.2001. Eine Durchführbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Europäischen ,Gender-Instituts" ist in Auftrag gegeben worden. Gleiches Entgelt Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit ist ein grundlegendes Prinzip des Vertrags. In diesem Bereich ist die Diskriminierung nach Geschlecht im heutigen Europa immer noch am augenfälligsten. Daher wurde dieses Problem als prioritäres Thema für 2001 im Gleichstellungsprogramm gewählt. Der Europäische Rat warf das Problem der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede im März 2001 auf und machte darauf aufmerksam, dass Indikatoren für die Ermittlung der Fortschritte festgelegt werden müssen. Mit Hilfe der Bewertung der Qualität der Arbeitsplätze und auch der Erkenntnisse im Rahmen des Beschäftigungsprozesses wurde der ,nicht bereinigte" geschlechtsspezifische Lohnunterschied als Strukturindikator eingeführt, um Fortschritte bei der Verwirklichung der Lissabonner Strategie zu ermitteln. Ergänzend hinzu kamen der Initiativbericht des Europäischen Parlaments zum Thema ,gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit", der im September 2001 angenommen wurde, und die Annahme von neun Lohnunterschiedsindikatoren durch den Rat im Zuge der Nacharbeiten zu der Plattform von Peking. Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben Dieses Politikfeld wird im Kontext der europäischen Beschäftigungsstrategie ausführlich behandelt, insbesondere im Rahmen des Bereichs Chancengleichheit. Allerdings wird eine derartige Vereinbarkeit auch durch die bestehenden Rechtsvorschriften über Elternurlaub erleichtert, worüber die Kommission einen Bericht vorbereitet. Schlüsselmaßnahmen * Einbeziehung der Frage der Geschlechtergleichstellung in alle einschlägigen Politikfelder * Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union - Jahresbericht 2000 [68] [68] KOM(2001)179 vom 02.04.2001. * Die Problematik des geschlechtsspezifischen Lohnunterschieds angehen: EP-Initiativbericht [69], Aktionsprogramm zur Geschlechtergleichstellung, Strukturindikatoren für die Lissabonner Strategie [69] EP-Initiativbericht A5-275/2001 vom 13.07.2001. * Verstärkung des Pfeilers Chancengleichheit der Beschäftigungsstrategie * Fortschritte des Europäischen Parlaments und des Rates auf dem Wege der Überarbeitung der Richtlinie betreffend den Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie die Arbeitsbedingungen 3.6. DIE SOZIALPOLITISCHEN ASPEKTE DER ERWEITERUNG UND DER AUSSENBEZIEHUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION STÄRKEN Erweiterung In der sozialpolitischen Agenda wurde eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt, die als Beitrag gedacht sind, um die Erweiterung der Union so vorzubereiten, dass sie unter Bedingungen einer ausgewogenen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung stattfindet. Ein wesentlicher Teil der Vorbereitung auf die Erweiterung ist die Aufgabe, die Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Beschäftigung und Soziales zu überwachen. Ein gleichermaßen wichtiges Anliegen im Rahmen der Heranführungsstrategie ist es, die Beitrittsländer in die Lage zu versetzen, bei Erreichen der EU-Mitgliedschaft sofort und uneingeschränkt in die vorhandenen politischen Prozess einbezogen zu werden. Dies gilt nicht nur für die Themen Beschäftigung und soziale Integration, sondern setzt auch voraus, dass die Sozialpartner und die NRO in vollem Umfang an der Strategieentwicklung und -umsetzung teilnehmen können. Diese Aktivitäten laufen im wesentlichen über bilaterale Kontakte, gemeinsame Veranstaltungen und die Erstellung gemeinsamer Dokumente. Die Abgleichung mit der Beschäftigungsstrategie spiegelt sich wider in der gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten, die von der Kommission und dem betreffenden Beitrittsland unterzeichnet wird. Zu Ende des Jahres 2001 wurden für die Tschechische Republik, Slowenien, Polen, Estland, Malta, Ungarn, die Slowakei und Zypern gemeinsame Dokumente unterzeichnet. Die Kommission bereitet auch Vorschläge vor, um die Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern auf dem Gebiet der sozialen Integration auszubauen. Um den Sozialpartnern in den entsprechenden Ländern bei der Vorbereitung auf den Beitritt beizustehen und um deren Strukturen zu verstärken, hat die Kommission entsprechende Initiativen der Sozialpartner unterstützt. Es werden Schritte unternommen, um die Beitrittsländer auf die Beteiligung am Europäischen Sozialfonds vorzubereiten. Die Kommission hat eine Mitteilung über Auswirkungen der Erweiterung auf die an Beitrittsländer angrenzenden Regionen vorgelegt. Schlüsselmaßnahmen * Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand wird kontinuierlich überwacht * Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten * Bilaterale Kontakte und gemeinsame Veranstaltungen zur Unterstützung der Rolle der Sozialpartner * Unterstützung der Zivilgesellschaft * Vorbereitung auf die Beteiligung am Europäischen Sozialfonds * Mitteilung über Gemeinschaftsaktion für Grenzregionen [70] [70] KOM(2001)437 vom 25.07.2001. Internationale Kooperation Die Kommission brachte sich in die Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz in Durban mit einem Beitrag ein. Sie legte auch eine Mitteilung über die grundlegenden Arbeitsnormen und eine sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung vor. In diesem Zusammenhang ist der Schriftwechsel der Kommission mit der IAO im Mai 2001 von Bedeutung. Auf der vierten WTO-Ministerkonferenz im November 2001 bekräftigten die WTO-Mitglieder ihre Verpflichtung auf die grundlegenden Arbeitsnormen und eine Zusammenarbeit zwischen dem Sekretariat der IAO und dem der WTO. Zu diesem Zweck gedenkt die Gemeinschaft das WTO-Sekretariat zu einer aktiven Rolle aufzufordern und die Zusammenarbeit der Kommission selber mit der IAO soll im Zuge der Umsetzung der Schlussfolgerungen von Doha weiter verstärkt werden. Zur Lage der Frauen in Mittelmeerländern nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zu den Folgen der Globalisierung an. Um die Außendimension ihrer Sozialpolitik stärker ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken, organisierte die Kommission im November 2001 eine Konferenz mit dem Titel: ,Die europäische sozialpolitische Agenda und die internationalen Partner der EU". Schlüsselmaßnahmen * Mitteilung für die Konferenz gegen Rassismus in Durban [71] [71] KOM(2001)291 vom 01.06.2001. * Mitteilung über grundlegende Arbeitsnormen [72] [72] KOM(2001)416 vom 18.07.2001. * EP-Entschließung zu den Folgen der Globalisierung für Emigrantinnen aus Mittelmeerländern [73] [73] "Die Folgen der Globalisierung für Emigrantinnen aus Mittelmeerländern". 4. Schlussfolgerungen und Ausblick In allen Bereichen ist man mit der Arbeit gut weitergekommen, eingegangene Verpflichtungen in konkrete Handlungen umzusetzen. Alle neuen Problemstellungen, die die Kommission ausdrücklich vor Ende 2001 angehen wollte, sind in Angriff genommen worden. Die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda ist eindeutig ein Beispiel für die neue, verbesserte Entscheidungsfindung, das veranschaulicht, wie in der Praxis Behörden auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sich mit Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft zusammenschließen, um wirksam an Reformen zusammen zu arbeiten. Dies geht einher mit den Einsatz einer angemessenen Kombination politischer Instrumente. Die Arbeitsmärkte werden mit Hilfe der europäischen Beschäftigungsstrategie reformiert. Dabei spielt der Europäische Sozialfonds eine unterstützende Rolle, insbesondere durch Investitionen in Menschen. Der Rat und das Europäische Parlament haben Verhandlungen über eine Reihe von Legislativvorschlägen auf Gebieten geführt wie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Mitspracherecht der Arbeitnehmer und Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Das offene Koordinierungsverfahren verhilft zu konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung. Die Reform der Systeme der sozialen Sicherheit, insbesondere der Rentensysteme, wird in der Absicht in Angriff genommen, soziale wie auch finanzielle Zielsetzungen auf zukunftsfähige Weise zu verwirklichen. Aus Verhandlungen der Sozialpartner wird sich eine neuartige Form von Flexibilität und Sicherheit ergeben, was die Modernisierung der Arbeitsorganisation befördert, insbesondere die Telearbeit. Aktionsprogramme zur Bekämpfung von Diskriminierungen, für Chancengleichheit und für soziale Integration erleichtern nicht nur den Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen, sie dienen auch dazu, sämtliche Akteure einzubeziehen, einschließlich von NRO auf EU-Ebene. Die Frage einer Förderung freiwilliger Aktivitäten von Firmen zu Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung ist in dem Grünbuch über die soziale Verantwortung der Unternehmen angeschnitten worden. Bei einem Blick in die Zukunft lässt sich eine Reihe bedeutsamer neuer Initiativen erkennen, die im Jahr 2002 ergriffen werden müssen. Das Hauptziel sollte darin bestehen, die Strukturreform weiter zu betreiben, die in Lissabon ins Auge gefasst und in der sozialpolitischen Agenda im Rahmen der einzelnen Prozesse und Strategien dargestellt worden ist, allerdings unter Einbeziehung neuer Elemente, um neuen Herausforderungen zu entsprechen. Darin soll die dynamische und flexible Natur der Agenda zum Ausdruck kommen. Es wird wichtige Initiativen zu folgenden Punkten geben: - Beschäftigung: * Eine Bewertung der ersten fünf Jahre des Luxemburg-Prozesses wird abgeschlossen werden; die Mitteilung darüber soll in das Beschäftigungspaket 2002 eingehen. * Ein Gemeinsamer Bericht über die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und die Förderung des aktiven Alterns soll gemäß dem Ersuchen des Stockholmer Gipfels vorgelegt werden. * Man will einen Aktionsplan zum Thema Qualifizierung und Mobilität auf der Tagung des Europäischen Rats in Barcelona vorstellen. Als neue Maßnahme käme hier die Ausarbeitung einer Europäischen Krankenversicherungskarte im Rahmen des Mobilitätsaktionsplans in Frage. Hier handelt es sich um eine entscheidende tatsächliche Förderung der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, die die Mobilität der Arbeitskräfte fördern würde. Es ist auch an einen Vorschlag im späteren Verlauf des Jahres zur Überarbeitung der Rechtsgrundlage für EURES gedacht. * Die Vorlage einer Mitteilung über die Einbeziehung der Beschäftigungsthematik in die übrigen Politikbereiche der Gemeinschaft soll 2003 erfolgen. - Wandel und Arbeitsumgebung: * Der dynamischen und flexiblen Natur der Agenda entspricht eine neue Initiative zur Thematik Vorwegnahme und Bewältigung des Wandels und zur Notwendigkeit eines neuen Schwerpunkts bei den sozialen Aspekten der Unternehmensumstrukturierung. Ziel dieser Initiative ist, den Dialog zwischen den Sozialpartnern anzuregen, damit vorbildliche Verfahren bei der Vorwegnahme und Bewältigung von Umstrukturierungen ausfindig gemacht und weiterentwickelt werden können. Die neuen Schwerpunkte sollen auf den Bemühungen liegen, eine Verbesserung der Wirtschaftslage zu erreichen und zu einem Umfeld beizutragen, in dem ein Aufschwung sich schneller und reibungsloser in mehr netto geschaffene Arbeitsplätze umsetzen lässt. Will man Europa bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt machen, so sind eben Maßnahmen vonnöten, die es erleichtern, kurzfristige Zielsetzungen mit langfristigen strategischen Zielen in Übereinstimmung zu bringen. * Anfang des Jahres 2002 wird die Kommission eine neue Strategie zu Sicherheit und Gesundheitsschutz vorstellen. * Auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung der Sozialpartner von Laeken könnte eine Erneuerung des sozialen Dialogs unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds darüber hinaus folgende Punkte enthalten: - Fertigstellung neuer ,freiwilliger Vereinbarungen" zu den Themen lebenslanges Lernen und Telearbeit - Verstärkte Einbeziehung der Sozialpartner in das offene Koordinierungsverfahren, insbesondere im Rahmen der Beschäftigungsstrategie - Ausbau des sektoralen sozialen Dialogs im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung - Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen mit einem Bezugsrahmen für zukünftige Entwicklungen auf der Grundlage einer neuen Mitteilung zum Thema Corporate Social Responsibility * Noch vor dem Sommer 2002 wird die Kommission auch eine Mitteilung über den sozialen Dialog mit einem Vorschlag für einen neuen Konzertierungsausschuss vorlegen. * Darüber hinaus wird die Kommission in der ersten Hälfte des Jahres 2002 eine Anhörung der zweiten Phase zum Thema Schutz von Arbeitnehmerdaten einleiten. Desgleichen wird sie eine Mitteilung und einen Aktionsplan zum Bereich finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer vorlegen. * Im Bereich der Rechtsetzung wird die Kommission Anfang 2002 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Leiharbeit präsentieren. Sie wird auch eine Überarbeitung der Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte in Betracht ziehen. - Soziale Integration: * Es wäre ein bedeutsamer Schritt im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung, wenn man konkrete langfristige Zielvorgaben für die Union - im Licht der Lissabonner Verpflichtung, bei der Beseitigung der Armut bis zum Jahr 2010 entscheidend voran zu kommen, - unter Zugrundelegung des vereinbarten Berichts über Indikatoren der sozialen Integration festlegen würde. * Insgesamt gesehen sollte 2002 jedoch ein Jahr der Konsolidierung des vor kurzem eingeleiteten Integrationsprozesses sein. In demselben Zeitraum soll auch die Durchführung des Aktionsprogramms einsetzen. * Darüber hinaus will man der Vorbereitung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit widmen. - Modernisierung des Sozialschutzes: * Mit den ersten nationalen Strategien zum Thema Renten wird noch vor September 2002 gerechnet; ein erster Gemeinsamer Bericht von Kommission und Rat ist für Dezember vorgesehen. * Ein Vorbericht zum Thema Gesundheitsversorgung und Betreuung älterer Menschen soll auf der Tagung des Europäischen Rats in Barcelona vorgelegt werden. - Im Jahre 2002 will man die verfügbaren Instrumente zusammenwirken lassen, um die Gleichstellung der Geschlechter mit den folgenden Mitteln voran zu bringen: * ein Vorschlag für eine Richtlinie auf der Grundlage von Artikel 13 EG-Vertrag, um Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts außerhalb von Beschäftigung und Beruf zu bekämpfen; * eine strategische Initiative zum Thema Geschlechtergleichstellung in den Außenbeziehungen; * konzentrierte Bemühungen im Bereich Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie (Pfeiler Chancengleichheit); * Aktionsprogramm zum Elternurlaub, zu dem die Kommission einen Bericht ausarbeitet; * Konferenz über Gewalt gegen Frauen. - Erweiterung und Außenbeziehungen: * Die Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern soll verstärkt werden und der jährliche Synthesebericht der Kommission für 2003 wird sich zu den in den Bereichen Beschäftigung und Soziales erreichten Fortschritten äußern. * In der Heranführungsstrategie sollen die Vorbereitungsmaßnahmen betont werden, mit denen die Beitrittsländer in die Lage versetzt werden sollen, sich auf dem Gebiet Beschäftigung und soziale Integration an dem offenen Koordinierungsverfahren zu beteiligen, außerdem will man auch die allmähliche Öffnung der Programme auf dem Gebiet Beschäftigung und Soziales für die Beitrittsländer betreiben. * Was die internationale Kooperation betrifft, so wird die Kommission gemeinsame Veranstaltungen organisieren, und zwar Anfang 2002 zum Thema ,Qualifizierung und Mobilität" mit den USA und zum Thema ,ältere Arbeitnehmer" mit Japan. * Das Thema aktives Altern soll im Mittelpunkt der Weltkonferenz zu Fragen des Alterns in Madrid und des Treffens der G-8 in Montreal im April 2002 stehen. * Durch eine Zusammenarbeit mit der IAO wird dem Thema Arbeitsnormen besondere Beachtung zukommen, auch im Zusammenhang der Nacharbeiten zu der Mitteilung über grundlegende Arbeitsnormen. Im Jahr 2002 wird sich am Beispiel der Agenda ebenfalls erweisen, wie sämtliche Gemeinschaftsinstrumente zusammenwirken können, damit sich strategische Zielsetzungen verwirklichen lassen. Das offene Koordinierungsverfahren, die Rechtsetzung, der soziale Dialog, die Unterstützung durch die Strukturfonds, die europäischen Unterstützungsprogramme - alle sind darauf ausgerichtet, die Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts zu erreichen. Ob man dabei Erfolg haben wird, hängt allerdings vollständig von der Bereitschaft aller Akteure ab, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.