Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat - Zweiter Bericht über die Vorbereitungen zur Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen /* KOM/2001/0561 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT - Zweiter Bericht über die Vorbereitungen zur Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT Zweiter Bericht über die Vorbereitungen zur Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen Zusammenfassung Der vorliegende Bericht an den Europäischen Rat soll über den aktuellen Stand der Vorbereitungen informieren, ausführlich über die wichtigsten laufenden Arbeiten aufklären und sinnvolle Verfahrensweisen, die den Übergang zum Euro erleichtern können, aufzeigen. Insgesamt sind seit dem ersten Bericht (April 2001) erhebliche Fortschritte erzielt worden. Allerdings stellt sich die Lage nach wie vor recht uneinheitlich dar: Die verschiedenen Wirtschaftsakteure sind sehr unterschiedlich vorbereitet. Während die nationalen Verwaltungsstellen ihre Vorbereitungen nahezu abgeschlossen haben, kommen die Lokalbehörden bei ihren Vorbereitungen offenbar weniger rasch voran. Die Vorbereitungen der KMU verlaufen ebenfalls recht schleppend, und eine große Anzahl dieser Unternehmen ist sich nicht in ausreichendem Maße über die Fristen oder Kosten im Klaren [1]. Die Kenntnisse der Bürger über den Euro haben sich beträchtlich verbessert, sind aber insgesamt immer noch unzureichend. [2] Der Euro wird inzwischen etwas mehr verwendet, vor allem in den Beziehungen zu den Behörden. Die Wirtschaft übernimmt aber die europäische Währung nicht ohne Weiteres, und von Privatpersonen wird sie nach wie vor nur in sehr geringem Umfang verwendet. Die Kommunikationskampagnen werden zur Zeit verstärkt. Das Eurosystem hat eine eigene, breit angelegte Kampagne mit einem Budget von 80 Mio. EUR in sämtlichen Medien gestartet. Die Informationskampagnen der Mitgliedstaaten und der Kommission werden intensiviert und sollen im Dezember ihren Höhepunkt erreichen; die Gemeinschaft steuert dazu 28 Mio. EUR bei. [1] Flash Eurobarometer über KMU, September 2001. [2] Flash Eurobarometer über Euro-Bewusstsein, September 2001. Um die Situation rasch zu verbessern, sind nach Auffassung der Kommission folgende Maßnahmen erforderlich: -Verstärkung der an KMU gerichteten Informationskampagnen der öffentlichen Hand und der Wirtschaftsverbände. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Handel gelten, der für die praktischen und logistischen Probleme der Bargeldumstellung sensibilisiert werden muss (Kassenverwaltung, Wechselgeldrückgabe, Bewältigung von Warteschlangen, Umgang mit Banknoten und Münzen usw.); -mehr Kommunikation mit den Bürgern - insbesondere mit jenen, die nur schwer Zugang zu Informationen haben - und Ausweitung der vorzeitigen Umstellung auf den Euro (Bankkonten, bargeldlose Zahlungsmittel, Preise, Löhne und Gehälter usw.), um die Bürger nach und nach in ein Euro-Umfeld einfzuführen und ihnen beim Erlernen der neuen Werteskala zu helfen. Die Produktion des Euro-Bargelds verläuft planmäßig. Ende September waren 46,8 Mrd. Euro-Münzen geprägt und Ende August über 11 Mrd. Euro-Banknoten gedruckt. Diese Mengen decken den gesamten Anfangsbedarf. Zu den Maßnahmen zur Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen ist zu sagen, dass der Rahmen für die Vorabausstattung in- und außerhalb des Euro-Gebiets nunmehr vollständig ist. In manchen Ländern des Euro-Gebiets sind die entsprechenden Operationen bereits angelaufen und kommen zufriedenstellend voran. Unklar ist allerdings noch, in welchem Umfang sich der Einzelhandel an der Vorabausstattung mit Euro-Banknoten und -Münzen, für die im Allgemeinen attraktive Rahmenbedingungen vorgesehen sind, beteiligen wird. Dank der Umrüstung der Bargeldautomaten wird in den meisten Teilnehmerländern eine sehr rasche Umstellung möglich sein. Simulationen haben ergeben, dass die Mehrheit der Bevölkerung spätestens am 5. Januar Euro-Geldscheine von den Banken erhalten haben wird (in manchen Mitgliedstaaten wird dies sogar noch schneller gehen). Die Einführung der neuen Geldzeichen wird also zügiger vonstatten gehen als ursprünglich geplant. In seiner Erklärung vom November 1999 hatte der Rat das Ziel gesteckt, das Gros der Umtauschaktionen innerhalb von zwei Wochen abzuschließen: Tatsächlich wird es wahrscheinlich nur halb so lange dauern. Die Euro-Münzen werden frühestens ab 14. Dezember zur Verfügung stehen und in den ersten Januartagen ebenfalls rasch in Umlauf gebracht. Die Kommission spricht sich dafür aus: -Verstärkt darauf hinzuwirken, dass sich die KMU an der Vorabausstattung mit Euro-Geldzeichen beteiligen, z.B. indem hierfür günstigere Lastschriftregelungen vorgesehen werden; -weiter darauf hinzuwirken, dass die Geldausgabeautomaten auch in den Nachzüglerländern zum 1. Januar umgestellt werden. Risiken könnten sich u.a. vor allem im Zusammenhang mit der Lagerung und dem Transport des Bargeldes, einem etwaigen Mangel an Banknoten und verschiedenen anderen Punkten wie z.B. der Kommunikation ergeben. Für die Lagerung der Banknoten reichen die Kapazitäten aus, die meisten Länder treffen aber besondere Vorkehrungen für die Münzlagerung. Für den Transport bereiten mehrere Mitgliedstaaten Notfallpläne aus. Ein Mangel an Banknoten könnte vor allem bei kleinen Stückelungen auftreten. Daher werden zusätzliche Mengen kleiner Banknotenstückelungen gedruckt. Ein von der Kommission und dem Sekretariat des Wirtschafts- und Finanzausschusses betreutes Informationsnetz zur Euro-Bargeldeinführung soll eingerichtet werden. Es soll als gemeinsamer Rahmen für die Bearbeitung sämtlicher Informationen im Zusammenhang mit der Umstellung während der Einführungsphase dienen und den allgemeinen Ablauf der Operation verfolgen. Im übrigen wird die Beobachtung der Preisentwicklung für besonders wichtig gehalten. Die Öffentlichkeit ist mehr und mehr besorgt, dass es während der Umstellungsphase bei der Preisgestaltung zu Missbrauch kommen könnte, und in mehreren Ländern waren bereits diesbezügliche Beschwerden sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu verzeichnen. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, öffentliche Tarife entweder neutral oder insgesamt zum Vorteil der Bürger umzustellen. Leider halten sich aber die Lokalbehörden nicht immer an diese Regeln. Im vergangenen April wurde eine europäische Vereinbarung zur Wahrung der globalen Preisstabilität beim Übergang zum Euro zwischen Vertretern des Handels und der Verbraucher getroffen. Die Mitgliedstaaten und die Verbraucherverbände richten außerdem Preisbeobachtungsstellen ein. Die Gefahr von Preiserhöhungen scheint insgesamt, wenn überhaupt, sehr gering. Um sie so weit wie möglich auszuschalten, appelliert die Kommission indes an die Behörden und Händler in den Mitgliedstaaten, ihre Zusagen in Bezug auf die Preisstabilität beim Übergang zum Euro einzuhalten, und ruft die Verbraucher auf, wachsam zu bleiben. Zusammen mit der EZB und dem Rat wird die Kommission die Preisentwicklung aufmerksam im Auge behalten. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, im Jahr 2002 möglichst bald entsprechende Daten zu veröffentlichen. Wichtige Fortschritte wurden bei der Schaffung eines umfassenden Rahmens zum Schutz vor Fälschungen der Euro-Banknoten und -Münzen erzielt. Die Durchführung der entsprechenden Vorschriften (Ratsverordnung, Rahmenbeschluss ...) wird von den Gemeinschaftsorganen überwacht. Die Mitgliedstaaten müssen die Gemeinschaftsvorschriften zur Bekämpfung von Geldfälschungen zügiger umsetzen. In dem Bericht werden schließlich auch vierzig sinnvolle Verfahrensweisen und Maßnahmen zusammengestellt und empfohlen. Diese Maßnahmen können nicht systematisch auf alle Mitgliedstaaten oder Wirtschaftszweige übertragen werden, sind jedoch im Allgemeinen für den größten Teil der Teilnehmerstaaten von Interesse. Zwanzig Verfahrensweisen werden als sehr wichtig für den reibungslosen Ablauf der Umstellung betrachtet: schon heute Festsetzung der Preise in Euro mit ihrem Gegenwert in nationaler Währung; vorgezogene Umstellung der Bankkonten und unbaren Zahlungsmitteln; vorgezogene Umstellung der Fakturierung öffentlicher Versorgungsbetriebe; für die Kunden kostenloser und unbegrenzter Umtausch der nationalen Währungseinheiten in Euro an den Bankschaltern Anfang 2002 mit der bloßen Pflicht zur vorherigen Anmeldung bei Großbeträgen; kostenloser Umtausch nationaler Währungseinheiten in Euro für Nichtkunden an den Bankschaltern Anfang 2002 bis zu einem von den einzelnen Banken zu bestimmenden Hoechstbetrag; nahezu sofortige Umstellung der Geldausgabeautomaten auf Euro; Verzicht der Banken auf die Erhebung von Bearbeitungsgebühren für den Rückfluss nationaler Bargeldbestände aus dem Handel Anfang 2002; aufgeschobene Belastung (Wertstellung) der vorzeitig an den Handel abgegebenen Euro-Banknoten und -Münzen; Verteilung von Rechenhilfen an kleine Einzelhändler für die Wechselgeldherausgabe; Entsendung von Experten zur Aufklärung der Einzelhändler über die Umstellungsaktion; Entwicklung eines innerbetrieblichen Dialogs zwischen den Sozialpartnern über den Euro; praktische Ausbildung des Kassenpersonals für den Umgang mit Euro-Banknoten und -Münzen im Jahr 2001; Öffnung aller oder eines Teils der Bankschalter am 1. Januar 2002; Verlängerung der Öffnungszeiten der Banken Anfang 2002; Ausgabe kleiner Banknotenstückelungen bei Schalterabhebungen üblicher Beträge Anfang 2002; Herausgabe von Wechselgeld im Handel ausschließlich in Euro Anfang 2002; Einhaltung der Verpflichtung der europäischen Handelsverbände zu insgesamt stabilen Preisen seitens der Einzelhändler; Beibehaltung der doppelten Preisauszeichnung mindestens bis zum Ende des Parallelumlaufs; speziell auf die Bedürfnisse sensorisch oder geistig behinderter Personen zugeschnittenes praktisches Training und bürgernahe Information benachteiligter Bevölkerungsgruppen (Obdachlose, Senioren...) durch die Gebietskörperschaften. Zwanzig weitere Verhaltensregeln werden von der Kommission als nützlich betrachtet: Verteilung einfacher Rechenhilfen zur Schätzung des Liquiditätsbedarfs; Verwendung - mit Einverständnis des Verbrauchers - von Euro-Münzmischungen für die Herausgabe von Wechselgeld in den letzten Dezembertagen; Ausgabe von Euro-Münzmischungen durch die Arbeitgeber an das Personal; Senkung des Werts der in Geldautomaten angebotenen nationalen Banknoten in den letzten Dezembertagen; Beteiligung aller lokalen Akteure an der Euro-Information; Verschiebung des Winterschlussverkaufs, falls dieser normalerweise in der ersten Januarwoche beginnt; Abstellung von ein oder mehreren Personen zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem Euro in Supermärkten und Kaufhäusern; Verteilung genormter Behältnisse für die Rückgabe der nationalen Münzen; Aussonderung der bei den Kassen eingehenden nationalen Banknoten und Münzen; Ausgabe von Währungsumrechnern an die Kunden; Einsetzung von Euro-Vertrauensleuten (Mediatoren) durch die lokalen Gebietskörperschaften oder Handelskammern; Verteilung von Plakaten mit Abbildungen der Euro-Banknoten und sämtlicher Euro-Münzen (aller verschiedenen nationalen Seiten) durch die Kommunen und Handelskammern an den Einzelhandel; Einrichtung einer Stelle zur Beobachtung der Preisentwicklung, gegebenenfalls im Benehmen mit den Verbraucherverbänden; Informationsmaßnahmen der nationalen oder lokalen Behörden für ausländische Mitbürger mit Hilfsmitteln in den wichtigsten Fremdsprachen (Arabisch, Türkisch, Suaheli...); Vorabausstattung des Handels vor allem mit kleinen Stückelungen (5 und/oder 10 Euro); Anbringung von Umrechnungsaufklebern (Scheiben...) an den Einkaufswagen der Supermärkte; Verteilung spezieller Umrechnungshilfen für sensible Bevölkerungsgruppen; Veranstaltung von Schulungsmaßnahmen für den Einzelhandel durch die Behörden oder die Handelskammern zur Erkennung von Fälschungen und Maßnahmen zur Förderung von Euro-Zahlungen schon im Jahr 2001. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsverbände auf, diese Verhaltensregeln soweit wie möglich einzuführen, um die Vorbereitung auf den Euro und die Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen zu erleichtern. INHALT MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT Zweiter Bericht über die Vorbereitungen zur Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen 1. Stand der Vorbereitungen 1.1. Vorbereitungen der Unternehmen 1.1.1. Stand der Vorbeiterungen der Unternehmen 1.1.2. Verwendung des Euro in Unternehmen 1.2. Vorbereitungen der Finanzinstitute 1.2.1. Vorzeitige Umstellung auf den Euro 1.2.2. Vorzeitige Abgabe und Weitergabe von Euro-Bargeld 1.2.3. Umrüstung der Geldausgabeautomaten 1.2.4. Umtausch nationaler Banknoten und Münzen in Euro 1.3. Vorbereitungen der Verwaltungen 1.3.1. Vorbereitungen der nationalen Verwaltungen 1.3.2. Vorbereitungen der lokalen Gebietskörperschaften 1.4. Die Vorbereitung der Bürger 1.4.1. Kenntnisse der Bürger über den Euro 1.4.2. Gewöhnung an die neue Werteskala 1.4.3. Besorgnisse der Europäer im Zusammenhang mit dem Euro 1.4.4. Verwendung des Euro durch die Verbraucher 1.5. Informationskampagnen 1.5.1. Die Maßnahmen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten 1.5.2. Die Aktion des Eurosystems 2. Laufende Arbeiten und empfehlenswerte Maßnahmen 2.1. Die laufenden Arbeiten 2.1.1. Notfallpläne und Sicherheitsmaßnahmen 2.1.2. Fortschritte bei der Schaffung eines Rahmens für die Fälschungsbekämpfung 2.1.3. Behandlung des Preiserhöhungsrisikos 2.1.4. Herstellung der Euro-Banknoten und -Münzen 2.1.5. Inverkehrgabe des Bargelds 2.1.6. Praktische Euro-Schulungen für die Bürger und insbesondere Bevölkerungsgruppen, denen Informationen nur schwer zugänglich sind 2.1.7. Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro 2.2. 40 Beispiele für empfehlenswerte Maßnahmen zur Erleichterung der Bargeldumstellung 2.2.1. 20 Maßnahmen, die die Kommission für sehr wichtig hält 2.2.2. 20 Maßnahmen, die die Kommission für sinnvoll hält 3. Anhänge 3.1. Die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten 3.2. Nationale Pläne der Umstellung auf den Euro - Vergleichende Tabelle Weniger als drei Monate vor der Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen ist es Ziel dieses für den Europäischen Rat bestimmten Berichts, eine vollständige Bestandsaufnahme der Vorbereitungen für den Übergang zum Euro-Bargeld vorzulegen, einige große noch unbewältigte Aufgaben eingehend zu beleuchten und vierzig Verhaltensstandards zu empfehlen, deren Beachtung für den reibungslosen Ablauf der Operationen für wesentlich oder sinnvoll gehalten wird. 1. Stand der Vorbereitungen 1.1. Vorbereitungen der Unternehmen 1.1.1. Stand der Vorbeiterungen der Unternehmen 1.1.1.1. Vorbereitungen der Großunternehmen Nach den jüngsten Untersuchungen, die u.a. von der Fédération des experts-comptables européens (FEE) [3] oder der Union der Europäischen Industrie- und Arbeitgeberverbände (UNICE) [4] durchgeführt wurden, ist der Stand der Vorbereitungen der Großunternehmen heute zufriedenstellend. [3] Unter folgender Adresse abrufbar: www.fee.be. [4] Unter folgender Adresse abrufbar: www.unice.org. Fast alle Unternehmen dieser Gruppe haben die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um ihren rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Euro nachzukommen, u.a. Umstellung des Kapitals, Anpassung des Rechnungswesens und der Fakturierung sowie Fähigkeit zur Abgabe von Erklärungen für die Behörden in Euro. Desgleichen haben sie ihre Preise und Geräte angepasst und Schulungsprogramme für das Personal vorgesehen, mit deren Umsetzung im Allgemeinen bereits begonnen wurde. 1.1.1.2. Vorbereitungen kleiner und mittlerer Unternehmen Der Vorbereitungsstand der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa erreicht insgesamt gesehen bei Weitem nicht den der Großunternehmen. Nach den Ergebnissen der im September veröffentlichten letzten FLASH-Eurobarometer-Umfrage [5] halten sich nur 23 % der KMU schon heute für genügend vorbereitet - ein ähnliches Ergebnis wie im Frühjahr 2001. Fast ein Fünftel aller Unternehmen hat noch nicht mit den Vorbereitungen begonnen. [5] Die Umfrage wurde im Juli/August 2001 von EOS Gallup Europe im Auftrag der Europäischen Kommission bei einer Stichprobe von 2813 KMU des Euro-Gebiets durchgeführt. Der Prozentsatz der mittelgroßen Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigten), die sich für insgesamt hinreichend vorbereitet halten, erreicht inzwischen 49 % und ist damit doppelt so hoch wie im vergangenen Frühjahr. Aber nur 9 % der KMU betrachten sich als bereits völlig Euro-kompatibel. Der Prozentsatz der Unternehmen, die nach eigenen Angaben schon heute in Euro arbeiten können, ist in Luxemburg (37 %), den Niederlanden (23 %) und Österreich (21 %) am höchsten. Am weitesten zurück liegen in diesem Punkt die Unternehmen in Frankreich (8 %), Spanien (7 %) und Italien (3 %). Wie zu erwarten sind Kleinunternehmen (mit weniger als 50 Mitarbeitern) und vor allem sehr kleine Unternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten) am wenigsten gut vorbereitet. Nur 22 % der letztgenannten Gruppe meinen, sie seien insgesamt bereit, und 8 % betrachten sich als Euro-kompatibel. Nur eine Minderheit der kleinen Unternehmen hat die Auswirkungen des Euro auf die einzelnen betrieblichen Funktionen untersucht, den Schulungsbedarf eingeschätzt oder die Geschäftspartner von ihren Absichten unterrichtet. Die schleppende Vorbereitung der KMU könnte ernste Folgen für ihre Fähigkeit haben, ab 1. Januar 2002 ausschließlich in Euro zu arbeiten: Fast ein Fünftel hält sich für außer Stande, ab 1. Januar 2002 sämtliche Operationen in Euro auszuführen. Eine der vordringlichsten Aufgaben der Behörden und Wirtschaftsverbände wird somit auch weiterhin darin bestehen, allen Unternehmen klar zu machen, dass der 31. Dezember 2001 ein Endtermin ist, nach dem sämtliche bargeldlosen Operationen der Wirtschaftsakteure in Euro erfolgen müssen. Besondere Aufmerksamkeit muss schließlich auch der Vorbereitung der öffentlichen Verkehrsmittel geschenkt werden. Da das Bezahlen der Fahrkarten länger dauern wird und größere Bargeldgeldmengen in den Fahrzeugen nur schwer unterzubringen sind, können sich in öffentlichen Verkehrsmitteln, in denen die Fahrscheine an Bord gelöst werden können (also hauptsächlich in Bussen und Straßenbahnen), erhebliche Probleme ergeben. Die Kommission wird dem Verkehrsministerrat hierzu ein spezielles Arbeitsdokument unterbreiten. 1.1.1.3. Vorbereitungen des Handels Im Vergleich zu den anderen Wirtschaftszweigen sehen sich die Unternehmen im Sektor Handel und Distribution wegen der Art ihrer Tätigkeit vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Umrechnung, doppelte Preisauszeichnung und Schulung der Mitarbeiter mit Publikumskontakt erfordern besondere Aufmerksamkeit und müssen sorgfältig vorbereitet werden. Der Handel spielt auch bei der Einführung der Euro-Geldscheine und -Münzen und beim Rücklauf der alten nationalen Währungseinheiten eine Schlüsselrolle. Die Händler müssen auch ihre Geräte umrüsten (namentlich Kassen und Waagen) und sich auf den Parallelumlauf vorbereiten: Schätzung des Kassenbedarfs, um Wechselgeld in Euro herausgeben zu können, Bewältigung der Warteschlangen, Beantwortung von Fragen der Kundschaft, Lagerkapazitäten und Sicherheitsmaßnahmen usw. Von größter Bedeutung ist auch, dass die Zahlungsterminals der Einzelhändler vor dem 1. Januar 2002 auf Euro umgestellt oder auf ihre technische Kompatibilität getestet werden. Andernfalls könnte es passieren, dass die Transaktionen mancher Händler Anfang 2002 abgelehnt werden, weil ihre Geräte nicht mehr geeignet sind. Die Einführung des Euro-Bargelds wird sich je nach Art und Größe des Handelsunternehmens zweifellos unterschiedlich auswirken. Ebenso wie bei der Gesamtheit der Unternehmen sind auch hier kleine Kaufleute am wenigsten gut vorbereitet, während die Vorbereitungen bei den Großformen des Handels im Allgemeinen planmäßig verlaufen sind, wobei häufig Testeinkäufe mit Euro durchgeführt wurden. Die irischen Behörden haben Trainingskits an den Handel verteilt, bestehend aus einem vollständigen Leitfaden, der den Übergang zum Euro und alle damit verbundenen Vorgänge erläutert, einer ausführlichen Liste mit Tausenden von Preisen in Pfund und ihrem Gegenwert in Euro (um das Fehlerrisiko bei der Umetikettierung möglichst gering zu halten) und einem Umrechner für die Herausgabe von Wechselgeld. Es wäre zu wünschen, dass derartige Maßnahmen nach Möglichkeit in allen Teilnehmerstaaten getroffen würden. Trotz aller bisheriger Anstrengungen sind KMU insgesamt immer noch unzulänglich vorbereitet. Die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsverbände müssen dringend ihre Anstrengungen verdoppeln, um diesen Rückstand in den noch verbleibenden wenigen Monaten aufzuholen. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei der Lage der Kleinunternehmen, namentlich der kleinen Einzelhandelsgeschäfte, zu widmen. 1.1.2. Verwendung des Euro in Unternehmen Insgesamt gesehen machen die Unternehmen bei ihren Zahlungen, bei ihrer Kontenführung und im Rechnungswesen noch recht wenig Gebrauch vom Euro. 1.1.2.1. Euro-Zahlungen der Unternehmen Nach einer Untersuchung der Kommission [6] hat der durchschnittliche Anteil des Euro bei innerstaatlichen Zahlungen im zweiten Vierteljahr 2001 leicht zugenommen, aber noch nicht wieder den Stand vom dritten Quartal 2000 erreicht (26 % gegenüber damals 30 %). Dem Volumen nach hat die Verwendung des Euro nur moderat zugenommen, nämlich von 7,3 % auf 7,8 %. Die Messlatte von 10 % wird im innerstaatlichen Zahlungsverkehr der Unternehmen nur in zwei Ländern überschritten: Belgien (16 %) und Luxemburg (25 %). In zwei Ländern wird der Euro nur in äußerst geringem Maße verwendet: Niederlande (0,28 %) [7] und Österreich (1,7 %). [6] Siebenter vierteljährlicher Überblick über die Entwicklung der Verwendung des Euro. Europäische Kommission. Juli 2001. Abrufbar unter www.europa.eu.int. [7] Die niederländische Bankenvereinigung schätzt den Anteil der Euro-Zahlungen der Unternehmen im September allerdings auf 3,6%. Dagegen hat sich der Anteil des Euro am internationalen Zahlungsverkehr der Unternehmen merklich erhöht und liegt heute dem Volumen nach bei etwa 33 % und dem Wert nach 43 %. Besonders starken Gebrauch vom Euro machen die Unternehmen bei ihren internationalen Transaktionen in Spanien (Volumen 72 %), Finnland (52 %) und Luxemburg (42 %). Auch hier ist der Anteil in den Niederlanden (4 %) und Österreich (15 %) besonders niedrig. 1.1.2.2. Rechnungswesen und Konten der Unternehmen in Euro Die Zahl der Unternehmen, die ihre Buchführung auf Euro umgestellt haben, lässt sich schwer abschätzen. So kann es sein, dass ein Unternehmen seine Preise in Euro festsetzt und seine Rechnungen in Euro ausstellt, gleichzeitig aber seine Bücher weiter in der nationalen Währungseinheit führt. Die Behörden gehen davon aus, dass Unternehmen, die ihre MwSt-Erklärungen in Euro abgeben, auch ihre Buchführung auf die europäische Währung umgestellt haben, und erhalten auf diesem Umweg einen recht verlässlichen Näherungswert. Der Befund hat sich seit einem Jahr praktisch nicht verändert: Abgesehen von Luxemburg und Belgien - wo über ein Fünftel aller Gesellschaften die Buchführung auf Euro umgestellt hat - haben sich bislang nur wenige Unternehmen zu diesem Schritt entschlossen [8]. [8] In ihrem letzten vierteljährlichen Überblick hat die Kommission bedauerlicherweise zu Unrecht die SAP-Software als eine der möglichen Ursachen genannt, weswegen bislang nur wenige Unternehmen ihre Buchführung auf Euro umgestellt haben und in diesem Zusammenhang behauptet, dass die Software zum Teil eine Umstellung der Daten im Laufe des Jahres nicht gestattet, da Rechenkapazitäten für eine Retropolation der Daten fehlen". Diese Behauptung ist falsch: Die nach 1998 verkaufte SAP-Software bietet diese Möglichkeit, und die Kunden können die vor 1998 erworbene Software aktualisieren. Bei den Konten der Unternehmen des Euro-Gebiets zeigen die Statistiken der Kommission, dass die Zahl der Euro-Konten im zweiten Quartal 2001 sehr deutlich zugenommen hat (von 4,8 % auf 7,9 %) und dass sich das Tempo der Umstellung leicht beschleunigt hat: Mehr als jedes sechste neue Konto wird in Euro eröffnet (18,5 %). Im Verhältnis zu den Fremdwährungskonten des Euro-Gebiets machen die Euro-Konten ungefähr ein Drittel aus (30 %). Insgesamt gesehen machen die Unternehmen immer noch nur sehr wenig Gebrauch vom Euro. Es wäre zu wünschen, dass die Behörden ihnen nahelegen, unverzüglich auf Euro umzustellen, denn wenn sie Zahlungen in Euro leisten oder entgegennehmen und Rechnungen in Euro ausstellen oder erhalten, testen sie gleichzeitig, ob sie Euro-kompatibel sind. 1.2. Vorbereitungen der Finanzinstitute Die Banken haben ihre Vorbereitungen in den letzten Monaten ganz erheblich verstärkt, nachdem in zahlreichen Ländern die ersten automatischen Umstellungen vorgenommen wurden und in manchen Ländern mit der vorzeitigen Abgabe von mit Bargeld begonnen wurde. 1.2.1. Vorzeitige Umstellung auf den Euro In ihrer Empfehlung vom 11. Oktober 2000 hatte die Kommission eine vorzeitige Umstellung der Bankkonten und bargeldlosen Zahlungsmittel auf den Euro im dritten Quartal 2001 empfohlen. Ein solcher Schritt war ursprünglich nur von den belgischen und französischen Banken ins Auge gefasst worden, ist inzwischen aber nahezu allgemein geplant. So wollten 73 % der Banken, die von der Kommission im Rahmen der zweiten Erhebung über die Euro-Umstellungspolitik der Banken vom August 2001 [9] befragt wurden, vorzeitig umstellen. Irland ist nach wie vor das einzige Land, in dem keine Bank eine solche Operation plant. Abgesehen von den nationalen Umstellungsplänen haben sich die Banken selbst innerhalb ein und desselben Landes vielfach für ein unterschiedliches Vorgehen entschieden: Nicht selten gibt es Banken, die im Juli umstellen, und daneben andere, die damit bis zum 1. Januar warten wollen. Dabei ergibt sich folgendes Gesamtbild: Eine vorzeitige Umstellung der Konten wird von sämtlichen Banken in Belgien, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Spanien und Portugal praktiziert oder geplant, von einer großen Anzahl der deutschen Banken und von einigen Banken in Österreich, den Niederlanden und Finnland. In den meisten Fällen soll diese Operation im Juli beginnen (30%), gefolgt vom Oktober (22%), September (16%) und November (5%). Mit Ausnahme der italienischen Banken wird dabei nur das stillschweigende Einverständnis der Kunden vorausgesetzt [10]. [9] « Seconde enquête sur la politique des banques pour la préparation du passage à l'euro ». Europäische Kommission. 18. September 2001. [10] Allerdings wurde am 25.September eine Verordnung erlassen, die den italienischen Banken die Möglichkeit gibt, die Konten ihrer Kunden umzustellen, sofern diese sich nicht ausdrücklich dagegen aussprechen. Die Umstellung der Privatkonten wurde in Belgien und Frankreich im September nahezu abgeschlossen und hat in den Beziehungen zur Kundschaft zu keinen nennenswerten Schwierigkeiten geführt (die meisten Großbanken erhielten lediglich ein halbes Dutzend Briefe unzufriedener Kunden). Die meisten Banken sind der Ansicht, dass die vorzeitige Kontenumstellung sowohl für sie selbst als auch für ihre Kundschaft von Nutzen ist: Sie trägt zur Entzerrung der technischen Vorgänge bei und fördert die Gewöhnung der Bürger an die neue Währung. Die bisherigen Operationen waren erfolgreich. Es wäre zu wünschen, dass sie ganz allgemein angewandt würden. 1.2.2. Vorzeitige Abgabe und Weitergabe von Euro-Bargeld 1.2.2.1. Operationen innerhalb des Euro-Gebiets Im September haben die Geschäftsbanken (und in manchen Fällen die Post) in Belgien, Irland, Frankreich, Italien und Portugal Euro-Münzen erhalten, in Deutschland, Spanien, Luxemburg, Österreich und Finnland Euro-Banknoten und -Münzen. Im Laufe des Oktober werden die portugiesischen Banken mit Banknoten beliefert, die griechischen Banken mit Banknoten und Münzen. Die belgischen, spanischen, irischen und italienischen Banken werden im November mit Banknoten ausgestattet, die französischen und niederländischen Banken [11] müssen damit bis zum Dezember warten. Größere Zwischenfälle bei der Durchführung der Vorabausstattung wurden bislang nicht vermeldet. [11] Auf entsprechenden Antrag können die niederländischen Banken allerdings schon früher Euro-Bargeld erhalten. Auch für die Banken und großen Handelsketten in Frankreich könnte es Lockerungen geben. Die Weitergabe, d.h. die Verteilung eines Teils der erhaltenen Benknoten und Münzen durch die Banken an den Handel, begann schon im September in Österreich, Deutschland, Luxemburg und - an die größten Handelsketten - in Spanien. In den übrigen Ländern soll dies in den Monaten Oktober bis Dezember geschehen. Die Europäische Zentralbank hat im übrigen gestattet, dass die Unternehmen ab September zu Schulungszwecken kleine Mengen der neuen Geldscheine erhalten können. Die Banken wollen im Durchschnitt 48 % ihrer Geschäftskunden vorzeitig mit Euro-Bargeld ausstatten [12]. Allerdings bestehen in der Planung spektakuläre Unterschiede zwischen den Banken, auch innerhalb ein und desselben Landes: Nicht selten plant die eine Bank, 10 % ihrer Einzelhandelskundschaft im Voraus mit Bargeld zu versorgen, ihre Konkurrentin dagegen 90 %. Diese Unterschiede können sowohl mit einer unterschiedlichen Geschäftspolitik als auch mit der Tatsache zusammenhängen, dass der Bedarf des Handels äußerst schwer abzuschätzen ist. Österreich (75 %) und Frankreich (71 %) sind die beiden Staaten mit den höchsten durchschnittlichen Bedarfsschätzungen, Spanien (15 %) und Finnland (12 %) dagegen die beiden Länder mit den niedrigsten Prozentsätzen, während Deutschland (32 %) und Irland (48 %) die beiden anderen Länder sind, die im Durchschnitt weniger als 50 % ihrer Geschäftskunden mit Euro-Bargeld ausstatten wollen. [12] Quelle: « Seconde enquête sur la politique des banques pour la préparation du passage à l'euro ». Europäische Kommission. 18. September 2001 In der Vereinbarung, die die Kommission und die drei europäischen Bankenverbände am 19. Februar 2001 getroffen haben, ist vorgesehen., dass diejenigen Handelsunternehmen, die der Bank Sicherheiten für die erhaltenen Banknoten und Münzen stellen können, erst mit Wertstellung 1. Januar 2002 belastet werden. Die Prüfung der Umsetzung dieser Vereinbarung ergab erfreulicherweise, dass eine große Anzahl von Banken sogar über diese Verpflichtung hinausgegangen ist: So werden rund 47 % der Banken die Belastung erst am 2. Januar 2001 ohne Stellung einer Sicherheit vornehmen [13] , und 8 % werden sogar erst nach dem 1. Januar 2002 belasten. Mit Ausnahme Belgiens und Frankreichs, wo alle befragten Banken mit Wertstellung am 2. Januar 2002 belasten wollen, unterscheiden sich allerdings die diesbezüglichen Absichten der Banken innerhalb eines Landes erheblich voneinander. [13] Quelle: idem. 1.2.2.2. Operationen außerhalb des Euro-Gebiets Um den Übergang zum Euro-Bargeld zu erleichtern, hat das Europäische System der Zentralbanken eine Rahmenregelung für die Ausgabe von Banknoten an den Bankensektor außerhalb des Euro-Gebiets geschaffen. Diese Regelung ist für die mittel- und osteuropäischen Länder von sehr großer Bedeutung, in denen die nationalen Währungen des Euro-Gebiets, namentlich die Deutsche Mark, eine wichtige Rolle als Zahlungsmittel spielen. So schätzt man beispielsweise, dass gegenwärtig etwa 40 % der umlaufenden DEM-Geldscheine (dem Wert nach) außerhalb Deutschlands zirkulieren. Nach der vom EZB-Rat am 13. September 2001 erlassenen Leitlinie [14] ist eine vorzeitige Abgabe und Weitergabe von Euro-Banknoten außerhalb des Euro-Gebiets vorgesehen. Ab 1. Dezember 2001 dürfen die nationalen Kreditinstitute im Rahmen der vorzeitigen Abgabe erhaltene Banknoten an ihre Zweigniederlassungen oder Gesellschaftssitze außerhalb des Euro-Gebiets weitergeben. Es kann sich dabei manchmal um hohe Summen handeln, namentlich bei den deutschen und österreichischen Banken, die von jeher in Mittel- und Osteuropa sehr aktiv sind. Kreditinstitute außerhalb des Euro-Gebiets, die Euro-Banknoten erhalten, dürfen diese nicht an Dritte weitergeben, auch nicht an den Handel. Besondere Regeln gelten auch für Vorabausstattung bestimmter Banken außerhalb des Euro-Gebiets, die auf dem Weltmarkt für Banknoten sehr aktiv sind (beispielsweise Union des Banques Suisse, Royal Bank of Scotland usw.). Außerdem können Zentralbanken außerhalb des Euro-Gebiets unter bestimmten Bedingungen ab 1. Dezember 2001 im Voraus Euro-Banknoten erhalten. Zu diesen Bedingungen gehört u.a. die Verpflichtung, Euro-Bargeld nicht vor dem 1. Januar 2002 in Umlauf zu bringen und eine auf Euro lautende Sicherheit zu stellen. Eine Weitergabe wird nur solchen Kreditinstituten gestatten, die akzeptieren, dass gegebenenfalls vertragliche oder gesetzliche Sanktionen [15] verhängt werden. Alle operationellen und praktischen Einzelheiten müssen zwischen der angesprochenen nationalen Zentralbank und der betreffenden Zentralbank außerhalb des Euro-Gebiets vereinbart werden. [14] ABl. L 257, S. 6 [15] Diese Sanktionen würden bei einer vorzeitigen Inverkehrgabe der empfangenen Euro verhängt. Die Vorabausstattung verläuft bislang zufriedenstellend. Um dem Handel einen stärkeren Anreiz zur Beteiligung an der Weitergabe zu bieten, würde es sich allerdings empfehlen, dass den betreffenden Händlern Vorteile in Form einer späteren Belastung, ähnlich wie sie den Geschäftsbanken von ihren Zentralbanken eingeräumt werden [16], zugestanden werden. [16] D.h. Belastung jeweils eines Drittels des vorzeitig abgegebenen Betrags am 2., 23. Und 30. Januar (oder als ungefähr gleichwertige Regelung einmalige Belastung am 15. Januar). 1.2.3. Umrüstung der Geldausgabeautomaten Im Durchschnitt werden schon am ersten Tag 83 % der Geldautomaten der befragten Banken Euro liefern können - ein etwas besseres Ergebnis als nach den Schätzungen vom vergangenen März (+ 4 Punkte) [17]. Die Ergebnisse liegen durchweg über 80 % mit Ausnahme Griechenlands (75 %, wo gegenüber März ein Rückgang um 20 Punkte zu verzeichnen ist), Portugals (48 %) und Finnlands (25 %, Anstieg um 10 Punkte gegenüber März). [17] Quelle: idem. Diese rasche Umstellung ist im Allgemeinen dem Beschluss der Banken zu verdanken, neue Geldscheinkassetten anzuschaffen, anstatt die vorhandenen Automaten Stück für Stück von Technikern umrüsten zu lassen. Die andere Möglichkeit wäre, in den letzten Dezembertagen eine der Kassetten stillzulegen (indem weniger Stückelungen angeboten werden), damit sie für die sofortige Ausgabe von Euro ab 1.Januar umgerüstet werden kann. Die große Mehrheit der befragten Banken (68 %) will im Jahr 2002 keine nationalen Geldscheine mehr über Geldautomaten abgeben, ein Ergebnis, das im Zusammenhang mit dem hohen Prozentsatz der bereits am ersten Tage umgestellten Automaten in Zusammenhang zu bringen ist. Rund 29 % der Banken wollen nationale Geldscheine noch so lange ausgeben, bis die Automaten umgestellt sind, und 3 % wollen dies nur bei einzelnen Automaten tun. Diese Beschlüsse, auch weiterhin nationale Banknoten auszugeben, haben a priori nur begrenzte Auswirkungen, außer in Portugal und Finnland, wo die Umstellung der Automaten nur langsam vonstatten gehen wird: Wenn diese Automaten auch weiterhin mit nationalen Geldscheinen gespeist werden, könnte dies den Austausch stark verzögern und folglich das Problem der Wechselgeldherausgabe im Handel verschärfen. Im Interesse einer zügigeren Umstellung der Geldautomaten sind beträchtliche Fortschritte erzielt worden. Besondere Anstrengungen müssen jedoch noch in Finnland und Portugal unternommen werden, wo die Situation in diesem Punkt nach wie vor Besorgnis bereitet. 1.2.4. Umtausch nationaler Banknoten und Münzen in Euro 1.2.4.1. Umtausch der Banknoten während der Phase des Parallelumlaufs Die Kommission hatte im Oktober 2000 einen kostenlosen und unbegrenzten Schalterumtausch für Bankkunden empfohlen, mit der bloßen Pflicht zur vorherigen Anmeldung von Großbeträgen. Dieser Empfehlung haben insgesamt 75 % der befragten Banken Folge geleistet [18]. Etwa 20 % der Banken werden den Umtausch in begrenztem Umfang vornehmen und 5 % unbegrenzt, jedoch nur über Einzahlung auf ein Konto. Österreich ist das einzige Land, in dem alle befragten Banken den Umtausch bis zu einem gewissen Hoechstbetrag kostenlos vornehmen wollen (50 000 ATS oder 3 633,64 EUR). In Portugal, Finnland, Luxemburg und Italien wollen einige Banken ebenso verfahren. In den Niederlanden wollen dagegen die meisten Banken den Umtausch nur über ein Konto vornehmen. Letzten Endes folgen nur Irland, Frankreich, Belgien, Deutschland, Spanien und Griechenland der Kommissionsempfehlung in vollem Umfang. [18] Quelle: "Seconde enquête sur la politique des banques pour la préparation du passage à l'euro ». Europäische Kommission. 18. September 2001". Die Kommission hatte auch empfohlen, den Bargeldumtausch bis zu einem nach freiem Ermessen der Banken festzusetzenden Hoechstbetrag auch für Nichtkunden kostenlos vorzunehmen. Dieser Empfehlung sind 81 % der befragten Banken nachgekommen oder sogar darüber hinausgegangen. Etwa 67 % der Banken planen einen gebührenfreien Umtausch bis zu einem gewissen Hoechstbetrag (das sind 11 Prozentpunkte mehr als im März) und 13 % einen unbeschränkten gebührenfreien Umtausch. Nur 8 % wollen für den Umtausch Gebühren erheben. In sieben Staaten (Italien, Belgien, Irland, Spanien, Finnland, Österreich und Frankreich) ist die Situation recht einheitlich; dort planen sämtliche befragten Banken einen kostenlosen Umtausch bis zu einem bestimmten Hoechstbetrag. 1.2.4.2. Banknotenumtausch nach Ablauf des Parallelumlaufs Etwa 57 % der befragten Banken werden für ihre Kundschaft einen gebührenfreien, unbegrenzten Umtausch (im Allgemeinen über Einzahlung auf ein Konto) vornehmen, 8 % werden die Banknoten bis zu einem gewissen Hoechstbetrag kostenlos umtauschen. Nahezu jede vierte befragte Bank (22 %) wird Gebühren erheben. 11 % der Banken lehnen jeden Umtausch ab, und 3 % haben sich noch nicht entschieden. Wenn ein Umtausch vorgesehen ist, dann im Allgemeinen bis zum Juni (33 % der Fälle), Dezember (14 % aller Fälle) oder sogar noch länger (22 % aller Fälle). 1.2.4.3. Rückfluss der nationalen Banknoten und Münzen vom Handel zu den Banken Etwa 83 % der befragten Banken werden für den Rücklauf der nationalen Banknoten vom Einzelhandel im Jahr 2002 keine Bearbeitungsgebühren erheben. Dies ist ein Zeichen des guten Willens der Banken, die damit von ihren üblichen Gepflogenheiten bei der Tarifgestaltung abweichen. Nur 11 % der Banken wollen Gebühren erheben, 6 % haben sich noch nicht entschieden. Eine Gebührenerhebung ist von der Mehrheit der finnischen Banken, einigen österreichischen Banken und einigen wenigen deutschen Banken geplant. Auch einige niederländische Banken wollen ab Ende der ersten Januarwoche so verfahren. Fast 76 % der befragten Banken werden auch keine Bearbeitungsgebühren für den Münzrückfluss verlangen, obgleich dies mit Schwierigkeiten verbunden ist (Zählen, Lagern usw.). Nur 18 % der befragten Banken wollen ein Entgelt verlangen. Auch in diesem Punkt haben sich 6 % der befragten Banken noch nicht entschieden. Eine Gebührenerhebung ist von den meisten finnischen Banken und einigen wenigen deutschen Banken geplant. Alle in Griechenland, Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Luxemburg und Irland befragten Banken schließen dies dagegen aus. Die Niederlande werden sich insofern in einer besonderen Situation befinden, als Münzen von der Zentralbank unmittelbar eingezogen werden und nicht über die Geschäftsbanken laufen. Die Einzelheiten des Umtauschs der nationalen Banknoten in Euro und des Rücklaufs des nationalen Bargelds vom Einzelhandel entsprechen im Ganzen den Empfehlungen der Kommission und sind kundenfreundlich. Es wäre zu wünschen, dass sich diese Verhaltensstandards allgemein durchsetzen. 1.3. Vorbereitungen der Verwaltungen 1.3.1. Vorbereitungen der nationalen Verwaltungen Die gesetzgeberischen Vorbereitungen der Mitgliedstaaten werden in Anhang 1 im Einzelnen beschrieben. Im Folgenden wird auf die wichtigsten Bereiche eingegangen, in denen neue Rechtsvorschriften erlassen wurden. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört gegenwärtig die vorzeitige Umstellung der Rechnungen für öffentliche Dienstleistungen, der öffentlichen Aufträge und der Gehaltsabrechnungen. Weitere Maßnahmen betreffen die Schulung der Beamten und ganz allgemein die Umstellung sämtlicher Behörden. Belgien, Spanien, Frankreich, Italienn, Luxemburg, Portugal und Finnland bereiten die vorzeitige Umstellung der Fakturierung öffentlicher Versorgungsbetriebe vor. In Griechenland, Frankreich, Italienn, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal wurden Rechtsvorschriften zur vorzeitigen Umstellung öffentlicher Aufträge erlassen. Schon heute erhalten die Beamten in Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg und Portugal mit gewissen Differenzierungen ihre Gehaltsabrechnung in Euro (vgl. nähere Angaben im Anhang). So werden beispielsweise alle französischen Beamten (2,8 Millionen zivile Beamte und Angehörige der Streitkräfte) seit Juli durch Banküberweisung in Euro bezahlt (Ende August wurden 46 % der französischen Staatsausgaben in Euro beglichen). In Italien wurde im Oktober damit begonnen, die Beamtengehälter in Euro auszuzahlen; eine entsprechende Aktion soll in Irland bis Ende November beendet sein. Die meisten Verwaltungen haben mit der Schulung ihres Personals begonnen. Die übrigen wollen dies gegen Jahresende nachholen. In Griechenland laufen seit Ostern Fortbildungsmaßnahmen für die Beamten; die Ministerien (vor allem die Finanzdienste), Präfekturen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsdienste, Banken und Wirtschaftsverbände erhielten eine Broschüre unter der Überschrift "Von der Drachme zum Euro". In Frankreich bemüht man sich besonders um die Schulung der Beamten, die bis zum Jahresende mindestens einen halbtätigen Euro-Fortbildungskurs besuchen werden (67 % haben diese Fortbildung bereits absolviert). In Portugal wurde die Schulung der Beamtenausbilder abgeschlossen. In Belgien wird zurzeit Kassenpersonal von Behörden mit Publikumsverkehr geschult. Weitere Initiativen betreffen die allgemeinen Umstellungsmaßnahmen. Die entsprechenden Maßnahmen der Mitgliedstaaten wurden bereits in der Mitteilung der Kommission vom 3. April 2001 beschrieben [19]. Über die Fortführung dieser Maßnahmen liegen inzwischen folgende Informationen vor: In Griechenland haben die Minister für öffentliche Verwaltung, Volkswirtschaft und Finanzen durch Ministerialbeschluss eine Aktionsgruppe gebildet, die folgende Aufgaben hat: Umsetzung der Leitlinien des nationalen Euro-Komitees, Aufstellung von Aktionsplänen der öffentlichen Verwaltung sowie des Privatsektors und Bankgewerbes für die Euro-Umstellung und rasche Lösung der daraus resultierenden Probleme, Planung der Öffentlichkeitsarbeit und der Euro-Schulungsprogramme und Erstellung einschlägiger Texte. Das Finanzministerium hat ein Informationsblatt zur Umstellung der Abteilung Haushalt und eins für die Pensionäre verteilt. [19] KOM(2001)190 vom 3.4.2001. In Spanien wurden innerhalb der öffentlichen Verwaltung zwei besondere Arbeitsgruppen eingesetzt. Die erste soll die Rundung öffentlicher Tarife und Preise in Euro und die zweite die vorgezogene Umstellung der Gehaltsabrechnungen überwachen. Die Sozialversicherungstarife werden sowohl in Euro als auch in Peseten angegeben. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Wirtschaftsministerium und den Vertretern der öffentlichen Unternehmen arbeitet die öffentliche Verwaltung in Spanien seit dem 15. September 2001 in Euro. In Luxemburg wurde auf Regionalkonferenzen mit Vertretern der Gebietskörperschaften im Laufe des Juni auf die Behandlung der am 31. Dezember 2001 noch nicht abgeschlossenen öffentlichen Aufträge, die Umstellung der Gebietskörperschaften auf Euro und ihre Beteiligung an Informationskampagnen aufmerksam gemacht. Die Vorbereitung der IT-Systeme wird für befriedigend gehalten. In den Niederlanden ist der Zentralstaat im Prinzip für den Übergang zum Euro bereit, und die Vorbereitungen (einschließlich Tests) sollten bis zum 1. Juli 2001 abgeschlossen sein. Überprüfungen des Finanzministeriums haben ergeben, dass diese Frist eingehalten worden ist. Die derzeitigen Systeme sollen vor allem gegen Ende des Jahres 2001 umgestellt werden. Problematisch bleibt der Bereich der Gesundheitsfürsorge. Das Finanzministerium und das Gesundheitsministerium haben Leitlinien zur Unterstützung dieses Sektors versandt (Pflege- und Altersheime, Gesundheitsdienste usw.). Außerdem wird zurzeit eine Erhebung durchgeführt, um einen Überblick über die Vorbereitung der Schulen zu gewinnen. In Portugal wird in den Ministerien letzte Hand an die Vorbereitungen für die Rundung und Umstellung historischer Daten gelegt. Eine neue Initiative unter der Bezeichnung "Euro Municipios" wurde im Januar von der nationalen Euro-Kommission in Partnerschaft mit einer der größten portugiesischen Banken gestartet. Dadurch wurde ein Netz von Euro-Ausbildern geschaffen, das 85% aller Kommunen erfasst. Die Euro-Kommission verleiht zurzeit allen Kommunen, die gut vorbereitet sind, ein Gütesigel "Für den Euro bereit". Der endgültige Umstellungsplan der Finanzdienste in der öffentlichen Verwaltung wurde Anfang Mai genehmigt. Er regelt eine Reihe von Bereichen, die in die Zuständigkeit des Finanzministeriums fallen. Außerdem werden in diesem Plan die Probleme zusammengestellt, die noch gelöst werden müssen, und entsprechende Vorschläge formuliert, nachdem die Umstellungsprogramme vorgelegt worden sind. In Finnland werden zahlreiche Bürger in den nächsten Monaten auf Euro lautende Rechnungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe erhalten, denn die Gebietskörperschaften werden ihre Buchungs- und IT-Systeme im Laufe des Herbstes schrittweise auf Euro umstellen. In Italien hat das Euro-Komitee ein Dokument mit den Leitlinien für den endgültigen Übergang der Regierung zum Euro [20] veröffentlicht. Dieser Text kann auch als Bezugsrahmen für die lokalen Gebietskörperschaften dienen. [20] Unter folgender Adresse abrufbar: www.tesoro.it Die öffentliche Verwaltung ist insgesamt gesehen bereit. Sie könnte eine noch aktivere Rolle spielen, wenn sie öffentliche Aufträge und Beamtengehälter systematisch im Voraus auf Euro umstellen würden, wie dies manche Mitgliedstaaten bereits beschlossen haben. 1.3.2. Vorbereitungen der lokalen Gebietskörperschaften Der Rechtsrahmen für den praktischen Übergang zum Euro ist für die zwölf Mitgliedstaaten in abgestimmter Weise festgelegt worden: Am 31. Dezember 2001 wird das Rechnungswesen der 70 000 Gebietskörperschaften des Euro-Gebiets auf Euro umgestellt. Entsprechend den Grundsätzen der Subsidiarität und lokalen Selbstverwaltung haben die Lokalbehörden jedoch zahlreiche Initiativen ergriffen, um die interne Anpassung der Verwaltung zu erleichtern und die verschiedensten lokalen Informationsinitiativen zu entwickeln. Das Tempo der Vorbereitungen in den kleinen Gemeinden beschleunigt sich inzwischen. Mehr und mehr größere lokale und regionale Gebietskörperschaften führen Informationsmaßnahmen vor Ort durch, um ihren Einwohnern den Übergang zum Euro zu erleichtern. 1.3.2.1. Beschleunigung der internen Vorbereitungen auf das Euro-Bargeld Die nationalen Informationskampagnen zum Euro haben faktisch auch zu einer Beschleunigung der Vorbereitungen der lokalen Gebietskörperschaften geführt. Die Umrüstung ihrer IT-Systeme für die Finanzverwaltung auf den Euro hat davon profitiert. So hat beispielsweise ein französischer Generalrat beschlossen, im Juni 2001 die Umstellung eines Etats von 332 Mio. EUR zu testen, um die Mitarbeiter mit den endgültigen Umstellungsvorgängen vertraut zu machen. Der Test dauerte 14 Tage: So wurden Einführungskurse in die neue Finanzsoftware für die Departementbediensteten veranstaltet, und die Kurse standen sämtlichen Dienststellen offen. In Deutschland wird die Umrüstung der IT-Systeme der Kommunen von den Ländern überwacht: Im Juli 2001 bereiteten nur noch 2 % der IT-Aurüstungen Schwierigkeiten. In den Niederlanden werden die Vorbereitungen sehr sorgfältig vom Finanzministerium überwacht, damit die Umrüstung der IT-Systeme für die Zahlung der Sozialbeihilfen auf den Euro kontrolliert wird. Falls sich dabei während der Übergangszeit Probleme ergeben sollten, ist ein Notverfahren zur manuellen Bearbeitung vorgesehen, damit die Kontinuität der Sozialleistungszahlungen gewährleistet ist. Im gesamten Euro-Gebiet muss der Anpassung der Zahlungsterminals des öffentlichen Sektors auf lokaler Ebene besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Auch die Umrüstung der Automaten auf Euro geht im Allgemeinen unter befriedigenden Bedingungen vonstatten. Die meisten Bestellungen hierfür wurden aufgegeben. In Irland können Parkuhren während der Übergangszeit Zahlungen in zwei Devisen annehmen. Städte wie Paris differenzieren ihre Tarife zum Vorteil der Verkehrsteilnehmer, um Anliegern das Parken zu erleichtern und den Pkw-Verkehr einzuschränken. In den französischen Kommunen, die sich zur vorzeitigen Umstellung entschlossen haben, werden die Beamtengehälter in Euro ausgezahlt, so wie dies ab Juli 2001 für die Bediensteten des Zentralstaats gilt. Die meisten öffentlichen Bediensteten der Kommunen werden jedoch ihre Gehälter erst ab 1. Januar 2002 in Euro beziehen. Manche lokalen Gebietskörperschaften in Frankreich stellen die Umstellung öffentlicher Aufträge auf Euro ausdrücklich fest, um Streitigkeiten vorzubeugen. Die neutrale oder für den Kunden günstige Umstellung lokaler Tarife auf den Euro ist ein sensibles Problem, dem die Verwaltungen auf nationaler und lokaler Ebene besondere Aufmerksamkeit schenken müssen. In sämtlichen Ländern des Euro-Gebiets wurden hierzu ganz präzise Ministerialanordnungen erlassen, damit der öffentliche Sektor auf lokaler Ebene weiterhin mit gutem Beispiel vorangeht. Auch die interkommunale Zusammenarbeit ist ein gutes Mittel zur Vorbereitung auf den Euro, das mehr und mehr Verbreitung findet. Auf diese Weise können die Schwierigkeiten vor Ort ermessen und Lösungsmöglichkeiten ausgetauscht werden. Sechs Monate lang werden von den Handels- und Handwerkskammern eingestellte "Betreuer" mit finanzieller Unterstützung des Generalrats die Anpassungen der zahlreichen Kommunalverbände des Departements Charente-maritime in Frankreich begleiten. In den Niederlanden prüfen mehrere Städte vorbeugend, welche Korrekturmaßnahmen von den einzelnen Kommunen getroffen werden könnten. In Belgien arbeiten die Sprachgemeinschaften und die Regionen zurzeit die erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung der Vorschriften und Erarbeitung von Rahmenregelungen für die Umstellung der Lokalbehörden auf den Euro aus. 1.3.2.2. Kommunikationsmaßnahmen der lokalen Gebietskörperschaften für die Einwohner Die Eurobarometer-umfrage zeigt, dass die Kunden eine Unterstützung zunächst von den Banken, sodann von ihrer Familie oder von Verwandten bei der Gewöhnung an die neuen Geldwerte erwarten. Die Bevölkerungsgruppen mit Schwierigkeiten erwarten dagegen vor allem von den Gebietskörperschaften Hilfe. Mehr und mehr regionale und lokale Körperschaften kommen diesen Erwartungen entgegen. So lancieren Paris und Berlin im September 2001 Euro-Informationskampagnen die Signalwirkung und Animation miteinander verbinden. Die Provinz Viscaya unterstützt in ihrem Gebiet aktiv Informationsmaßnahmen der Kommunen , die die Umstellung der ländlichen Gebiete auf den Euro erleichtern sollen. In Dünnkirchen werden praktische Workshops für Personengruppen veranstaltet, die praktische Informationen zum Euro in den benachteiligten Stadtvierteln wünschen. Italien hat ein umfangreiches Programm unter der Überschrift "Der Euro in Kleinstädten" erstellt. Im Rahmen dieses Programms wird das Euro-Komitee zusaammen mit einem wichtigen Verbraucherverband in rund 3 000 Kommunen Euro-Tage veranstalten. Diese Aktionen sind für die breite Öffentlichkeit bestimmt, wobei den benachteiligten Personengruppen und älteren Menschen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. In Bonn, Sintra, Porto, Antwerpen, Lyon, Barcelona, Düsseldorf, Frankfurt, Venedig, Bologna, Turin und Mailand werden im Rahmen des von der Kommission mitfinanzierten Programms "Euro leicht gemacht" bis März 2002 4 800 Schulungskräfte für Blinde und Sehbehinderte, Behinderte und ältere Menschen eingesetzt. Lokale Trägerkörperschaften von Grundschulen und höheren Schulen haben didaktische Spiele entwickelt, um die Schüler an den Euro zu gewöhnen. Dies gilt beispielsweise für Venedig, das mit Unterstützung der staatlichen Stellen und Beratungseinrichtungen solche Spiele auf seiner Website installiert hat. Um dem Handel und den Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten bei den Vorbereitungen auf den Euro zu helfen, unterstützen die Gebietskörperschaften die Sensibilisierungskampagnen der Handels- und Handwerkskammern. Meistens wenden sich diese Maßnahmen an die Lieferanten der Gebietskörperschaften. Andere Maßnahmen führen die in Kammern zusammengeschlossenen Unternehmen und Gebietskörperschaften zusammen. So besucht beispielsweise ein Lkw mit Podium 17 Kommunen des Departements Deuy-Sèvres in Frankreich und veranstaltet dort Treffen, bei denen über praktische Fragen im Zusammenhang mit dem Euro gesprochen wird. Eine Prüfung der Vorbereitungen der Gebietskörperschaften macht deutlich, dass es sehr zahlreiche Beispiele für empfehlenswerte Verhaltensstandards gibt. Über diese punktuellen Beispiele hinaus lässt sich ihr Vorbereitungsstand jedoch nur schwer beurteilen. So bestehen ernste Zweifel an der ausreichenden Vorbereitung der kleinsten Kommunen auf die Euro-Bargeldeinführung. 1.4. Die Vorbereitung der Bürger Die Neuausrichtung der nationalen Informationskampagnen auf die breite Öffentlichkeit zu Beginn des Jahres 2001 macht sich allmählich bezahlt: Die Bevölkerung verfügt jetzt über bessere Grundkenntnisse, doch sind diese insgesamt gesehen immer noch unzureichend. 1.4.1. Kenntnisse der Bürger über den Euro Die Kommission verschafft sich regelmäßig über ihre Eurobarometer-Umfragen ein Bild von der Entwicklung der Kenntnisse der Bevölkerung und der Einstellung der Bürger zum Euro. Die letzte Umfrage wurde im Laufe der zweiten Septemberwoche durchgeführt [21]. [21] Flash-Eurobarometer Nr. 98/3 "Einstellung zum Euro". Unter folgender Adresse abrufbar: www.europa.eu.int/comm/economy_finance/document/euro/barometers/brmtr_en.htm. 1.4.1.1. Kenntnis des Umstellungszeitplans Die Kenntnis des Termins für die Inverkehrgabe der Euro-Banknoten und -Münzen hat sich im Laufe des zweiten Halbjahrs 2001 stark verbessert: Der Prozentsatz der falschen oder ungenauen Antworten ist um 40 % auf 22 % zurückgegangen. In fünf Ländern ist die Kenntnis des Einführungstermins unterdurchschnittlich bekannt: nämlich in Griechenland (48 % falsche oder ungenaue Antworten), Frankreich (26 %), Spanien (28 %), Österreich (28 %) und Italien (29 %). Dagegen liegt der Prozentsatz der unrichtigen Antworten in Belgien, Deutschland, Irland, Portugal, den Niederlanden und Finnland unter 15 %. Gliedert man die Ergebnisse nach Gesellschafts- und Berufsgruppen auf, so zeigt sich, dass Angehörige freier Berufe, höhere Führungskräfte und Angestellt insgesamt überdurchschnittlich gut informiert sind. Besondere Informationsanstrengungen müssen dagegen noch bei Landwirten, Arbeitslosen und Hausfrauen unternommen werden. Die Dauer des Parallelumlaufs ist nach wie vor nur wenig bekannt: 75 % der Einwohner des Euro-Gebiets können die entsprechende Frage immer noch nicht korrekt beantworten. Die nationalen Informationskampagnen zeigen vorläufig nur wenig Wirkung. Eine falsche Vorstellung von Einführungsfahrplan hat man besonders in Deutschland (95 % falsche Antworten), Griechenland (86 %), Frankreich (88 %) und Irland (88 %), während die Niederländer (45 %), Österreicher (55 %) und Finnen (53 %) vergleichsweise erheblich besser informiert sind. Mehr als jeder zweite Einwohner des Euro-Gebiets überschätzt die Dauer des Parallelumlaufs, und jeder zehnte unterschätzt diese Zeitspanne. Jede siebente befragte Person bleibt die Antwort auf diese Frage schuldig. 1.4.1.2. Kenntnis der praktischen Aspekte des Übergangs zum Euro Der genaue Umrechnungskurs des Euro in Landeswährung ist inzwischen den meisten Einwohnern des Euro-Gebiets bekannt (59 % gegenüber 15 % zu Jahresbeginne). Berücksichtigt man eine Fehlermarge von +/- 1 Cent, so geben 68 % der befragten Personen eine korrekte Antwort; bei einer Fehlermarge von +/- 5 % sind dies sogar 82 %. Die Ergebnisse sind von Land zu Land recht unterschiedlich. Den genauen Wert des Euro kennen fast 83 % der Portugiesen, 75 % der Luxemburger, 77 % der Spanier, 81 % der Belgier und 78 % der Franzosen, aber nur 36 % der Deutschen, 49 % der Italiener, 49 % der Finnen und 42 % der Griechen. Im Allgemeinen wird der Wert des Euro eher überschätzt. Dass Euro-Geldscheine im gesamten Euro-Gebiet verwendet werden können wissen im Durchschnitt 16 % der Bürger der betreffenden Staaten noch nicht, namentlich in Griechenland (27 %) und Portugal (21 %). Umgekehrt wissen 90 % der Belgier und 95 % der Luxemburger über dieses Grundprinzip Bescheid. Bei der Information der Bürger sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen, doch reicht dies noch nicht aus. Die Vorbereitung auf die Euro-Bargeldeinführung kann nicht nach normalen Kriterien beurteilt werden: Alle Bürger müssen die unbedingt notwendigen Fakten für eine reibungslose Umstellung auf die neue Währung kennen (Einführungstermin, Umrechnungskurs, Dauer des Parallelumlaufs...). Die diesbezüglichen Bemühungen der Mitgliedstaaten müssen daher fortgesetzt und intensiviert werden. 1.4.2. Gewöhnung an die neue Werteskala Um die Euro-Preise "begreifen" und Preisunterschiede einschätzen zu können, muss sich der Verbraucher eine Werteskala in der neuen Währung bilden, indem er sich bestimmte Werte einprägt. Ein solcher Lernvorgang braucht Zeit. Um den Verbraucher auf den Euro vorzubereiten, sollte daher ein offensiver Ansatz verfolgt werden, bei dem der Verbraucher angeregt wird, sich nach und nach auf das Euro-Umfeld einzulassen. Die Kommunikationsmaßnahmen sollten auch dazu beitragen, dass er sich bestimmte Euro-Preise als Anhaltspunkte einprägt. So hat die Kommission im Oktober 2000 insbesondere empfohlen, dass Bankkonten und bargeldlose Zahlungsmittel vorzeitig umgestellt werden, die öffentlichen Versorgungsbetriebe zum Euro übergehen., Löhne und Gehälter möglichst früh in Euro ausgezahlt, Tarifverhandlungen in Euro geführt und Preise [22] ab dem dritten Quartal 2001 in Euro festgelegt werden. [22] Im Fernabsatz und in Sektoren mit überwiegend bargeldlosen Zahlungen. 1.4.2.1. Doppelte Preisauszeichnung Die doppelte Preisauszeichnung hat seit Beginn des Jahres stark zugenommen. In Griechenland ist sie für sämtliche Unternehmen und den Handel seit März Pflicht, ebenso in Österreich und Portugal seit Anfang Oktober. Ab 15. Dezember ist sie auch in Belgien vorgeschrieben. Aber auch in den Ländern, in denen Euro-Angaben nicht vorgeschrieben sind, sind die Ergebnisse bei den großen Handelsketten insgesamt sehr gut (z.B. 95 % der französischen Supermärkte [23], 89 % der belgischen Supermärkte [24], 97 % der irischen Supermärkte [25], ...) und bei kleineren Kaufleuten immer noch recht gut (z.B. 69 % der französischen Kfz-Werkstätten, 62 % der belgischen Hotels). Die Umrechnungsregeln werden im Allgemeinen gut eingehalten (z.B. durchschnittliche Fehlerquote in Frankreich 2,2 %) [26]. Über 90 % der Verbraucher geben an, in den Supermärkten bereits Euro-Preise gesehen zu haben [27]; in den übrigen Geschäften sind dies fast 80 %. [23] Quelle: Erhebung der DGCCRF. August 2001. Abrufbar auf www.minefi.gouv.fr. [24] Quelle: Wirtschaftsministerium. Abrufbar auf www.mineco.fgov.be/euro. [25] Quelle: Office of the Director of consumer affairs. [26] In Portugal ist die Wirtschaftsinspektion beauftragt worden, ab 1.Oktober zu kontrollieren, ob die Vorschriften über Umrechnung und doppelte Preisauszeichnung eingehalten werrden. [27] Quelle: Eurobarometer 55.2. "Die Europäer und der Euro". Europäische Kommission. Umfrage vom Juli 2001. Die Auswirkungen doppelter Preisangaben auf die Gewöhnung an eine neue Werteskala in Euro halten sich jedoch immer noch in Grenzen: Der Anteil der Verbraucher, die sich bereits Euro-Preis gemerkt haben, nimmt zwar zu (34 % gegenüber 20 % zu Jahresbeginn), ist aber insgesamt gesehen immer noch gering. In diesem Punkt unterscheiden sich die Ergebnisse der einzelnen Mitgliedstaaten nur wenig, abgesehen von Irland und Portugal, wo die entsprechenden Ergebnisse recht gering sind (22 % bzw. 26 %). Betrachtet man die einzelnen Berufsgruppen, so haben sich Angehörige der freien Berufe und höhere Führungskräfte Euro-Preise etwas häufiger gemerkt (44 %), Hausfrauen dagegen erheblich weniger (25 %). Im Allgemeinen schaut man nur recht wenig auf die Preisangaben in Euro: Noch nicht einmal jeder zehnte Verbraucher gibt an, systematisch auf die Euro-Preise zu achten, etwas mehr als jeder Dritte tut dies von Zeit zu Zeit [28]. [28] Quelle: idem. Diese Ergebnisse dürften besser ausfallen, je mehr sich umgekehrte Preisangaben durchsetzen und nach und nach die Preispolitik umgestellt wird [29]. Die am 2. April 2001 in Brüssel angenommene gemeinsame Erklärung von Vertretern der europäischen Verbraucherverbände und Vertretern der Handelsunternehmen und KMU sieht vor, dass die Preisangaben zunehmend umgekehrt werden (d.h. die Euro-Preise sollen an erster Stelle und optisch stärker hervorgehoben angegeben werden als die Preise in nationalen Währungseinheiten) und dass in der Zeit von September bis Anfang Dezember 2001 sogenannte psychologische Preise in Euro festgelegt werden. In Portugal ist eine optisch hervorgehobene Angabe der Euro-Preise gesetzlich vorgeschrieben, der Conseil National de la Consommation in Frankreich empfiehlt dies ebenfalls. Bestimmte große Firmen haben bereits damit begonnen, ihre Preise in Euro festzusetzen, doch ist es noch zu früh, um die Auswirkungen dieses Schritts zu beurteilen. [29] In den Niederlanden hat das nationale Forum jedoch beschlossen, die Preisangaben in den beiden Währungseinheiten nicht umzukehren, um die Verbraucher nicht zu verwirren. 1.4.2.2. Schaffung eines Euro-Umfeldes Neben der Entwicklung von Euro-Preisen werden gegenwärtig wichtige Komponenten des Umfeldes, mit dem die Verbraucher Tag für Tag zu tun haben, in zahlreichen Teilnehmerstaaten auf die europäische Währung umgestellt. Dazu gehören: - Rechnungen öffentlicher Versorgungsbetriebe. Diese Unternehmen haben in Frankreich seit Januar damit begonnen, ihre Rechnungen in Euro auszustellen. Ähnliche Maßnahmen wurden im Juli in Belgien und Italien getroffen, im September in Spanien und Luxemburg und im Oktober in Portugal. Im großen und ganzen ist diese Umstellungsaktion sehr gut verlaufen [30]. Auch die Sozialversicherungsträger stellen in manchen Ländern allmählich um (z.B. die französische Krankenversicherung im Oktober). [30] Chronologisch gesehen war Electricité de France der erste große öffentliche Versorgungsbetrieb in Europa, der zum Euro übergegangen ist (im Januar). Die wichtigsten Lehren daraus waren: Im Januar 2001 gingen bei der EDF 3 000 umdenominierte Schecks (Euro-Betrag auf einem FF-Scheck oder umgekehrt) und 50 000 partielle Scheckzahlungen ein (Übertragung des Euro-Betrags der Rechnung auf einen FF-Scheck, d.h. eine Fehlerquote von 10 %). Bezogen auf die Gesamtheit aller Zahlungen gleich welcher Art machten die Fehler 1,3 % des Inkasso-Volumens im Januar aus, Ende März nur noch 0,3 %. Die Fakturierungsabteilung hat alle betroffenen Kunden einzeln angeschrieben und gebeten, die fehlenden Restbeträge zu überweisen. Von Personen, die sich geirrt hatten, wurden keine Säumniszuschläge verlangt. Um die Fehlerquote zu senken, wurde die Darstellung der Rechnung zweimal - im Januar und im April - geändert. Bei den Telefonzentralen gingen rund 60 000 zusätzliche Anrufe ein (1,3 % mehr als zuvor), zu 90 % von Privatpersonen. Die telefonischen Rückfragen von Privatpersonen bezogen sich zu 57 % auf Umrechnungsprobleme, zu 18 % auf den Zahlungsmodus, zu 17 % auf verschiedene andere Fragen (Lesbarkeit der Rechnung usw.), zu 6 % auf die Rechtmäßigkeit der Umstellung und zu 2 % auf die Vertragskontinuität. Die Anrufe aus der Wirtschaft betrafen zu 37 % Umrechnungsprobleme, zu 19 % Buchführungsfragen, zu 17 % den Zahlungsmodus, zu 17 % die Lesbarkeit der Rechnung, zu 6 % die Rechtmäßigkeit der Umstellung und zu 4 % die Vertragskontinuität. Eine im Februar, März und April durchgeführte Umfrage bei der Kundschaft ergab, dass 61 % die Änderung der Fakturierungswährung bemerkt hatten [Anmerkung: Viele zahlen über eine Einzugsermächtigung und achten nicht auf die Rechnung], 79 % gaben an, dass sie die Umstellung der Rechnung nicht stört, 30 % hatten Probleme bei Begleichung der Rechnung, 81 % werten es al positiv, dass EDF die Umstellung vorgenommen hat. Anzumerken ist, dass 18 % der Kunden trotz der vollkommen neutralen Umrechnung der Tarife den Eindruck hatten, jetzt mehr für ihren Strom zu bezahlen. Quelle: EDF. - Lohnzahlung. Ebenso wie die europäischen, französischen, italienischen, spanischen, irischen und portugiesischen Beamten werden die Löhne und Gehälter einer wachsenden Zahl von Lohn- und Gehaltsempfängern inzwischen in Euro ausgezahlt, namentlich in Großunternehmen. - Umstellung der Bankkonten und unbaren Zahlungsmittel. Ausgehend von Belgien und Frankreich hat sich dies im Anschluss an die Empfehlung der Kommission vom Oktober 2000 nahezu allgemein durchgesetzt. Diese vorzeitige Umstellung kann ganz erheblich zur Gewöhnung an den Euro beitragen, vor allem in den Ländern, in denen Scheckzahlungen weit verbreitet sind (wenn ein Scheck von Hand ausgefuellt wird, merkt man sich die Beträge offensichtlich eher als bei Kartenzahlungen). - Beginn der Umstellung von Messgeräten. Die Umstellung der Tankstellen auf den Euro ist in manchen Ländern wie Frankreich, Finnland oder Belgien bereits angelaufen. Insgesamt sind die Verbraucher noch wenig mit dem Euro vertraut. Dies dürfte sich allerdings in den Ländern rasch zum Besseren wenden, die sich zu massiven frühzeitigen Maßnahmen zur Schaffung eines Euro-Umfelds entschlossen haben. Es ist zu wünschen, dass sich solche Maßnahmen rasch ganz allgemein durchsetzen, namentlich in den Ländern, die in diesen Punkten noch beträchtlich zurückliegen (Österreich, Niederlande...), um Verwirrung bei den Verbrauchern zu vermeiden, wenn die Banknoten und Münzen eingeführt werden. 1.4.3. Besorgnisse der Europäer im Zusammenhang mit dem Euro Insgesamt gesehen vertrauen die meisten Bürger des Euro-Gebiets auf ihre Fähigkeit, sich an die neue Währung zu gewöhnen: Jeder Siebente (16 %) rechnet mit keinerlei Schwierigkeiten, und mehr als jeder Zweite (57 %) erwartet nur vorübergehende Schwierigkeiten. Nur 12 % der Verbraucher erwarten große Schwierigkeiten. Besonders zuversichtlich ist man in Österreich (32 % der Verbraucher rechnen mit keinerlei Problemen), in Luxemburg (29 %) und Deutschland (24 %). Dagegen machen sich die Spanier (11 %), die Franzosen (10 %) und die Italienner (10 %) mehr Sorgen [31]. Durch die Umfrage vom vergangenen Juli zum Thema "Die Europäer und der Euro" konnten die Aspekte ermittelt werden, die die größten Sorgen bereiten. [31] Eurobarometer 55.2 "Die Europäer und der Euro". Europäische Kommission. Juli 2001. 1.4.3.1. Persönliche Probleme bei der Verwendung des Euro Eine erhebliche Anzahl der Verbraucher (34 %) befürchtet, Euro-Geldscheine und -Münzen nicht zu erkennen - ein Thema, das besonders in Griechenland große Sorge bereitet (46 %). Die am 30. August gestartete Kampagne des Eurosystems zur Bekanntmachung der Banknoten und Münzen wird diese Prozentsätze wahrscheinlich ganz erheblich senken können. Fast 43 % der Verbraucher meinen, ein Preisvergleich zwischen verschiedenen Geschäften werde ihnen schwerfallen. Etwa 47 % meinen, sie werden sich die Euro-Preise nicht ohne Weiteres merken können. In Griechenland (55 %), Frankreich (55 %), Irland (55 %) und Italien (56 %) äußert sich die Mehrheit hierüber besorgt. Umgekehrt erscheinen die Niederländer in dieser Hinsicht besonders zuversichtlich (25 %). Eine deutliche Mehrheit der Bürger (56 %) fürchtet, sich beim Kopfrechnen zu verrechnen. Seltsamerweise korreliert diese Sorge kaum mit dem komplexen Charakter des Umrechnungskurses: Obgleich die Italiener die Euro-Beträge überschlägig recht einfach berechnen können (nämlich Lira geteilt durch 2000), machen sie sich die größten Sorgen (67 %), weit mehr als die Spanier (57 %), denen doch eine solche überschlägige Berechnung besonders schwer fallen dürfte (1 EUR = 166,386 PTA). Je nach Gesellschafts- und Berufsgruppe fallen die Ergebnisse allerdings sehr unterschiedlich aus: Während 34 % der Führungskräfte befürchtet, sich zu verrechnen, erreicht der entsprechende Prozentsatz bei Rentnern 64 % und bei Hausfrauen 67 %. Im Allgemeinen machen sich die Frauen deutlich mehr Sorgen als die Männer (63 % gegenüber 47 %). 41 % der Verbraucher befürchten auch, Rechnungen, Lohnabrechnungenl, Kontoauszüge usw. nur schwer zu verstehen. Besondere beunruhigt ist man in diesem Punkt in Italien (57 %), Griechenland (50 %) und Irland (51 %). 1.4.3.2. Angst vor Missbrauch Unter den Sorgen der Verbraucher rangiert die Angst vor einem Preisanstieg anlässlich der Euro-Bargeldeinführung an erster Stelle. Diese Sorge wird heute von zwei Dritteln der europäischen Bürger geteilt. Am stärksten besorgt äußern sich die Italiener (69 %), Franzosen und Deutschen (68 %), am wenigsten die Luxemburger (53 %). Die meisten Einwohner des Euro-Gebiets (52 %) befürchten, bei der Herausgabe des Wechselgelds im Handel betrogen zu werden. Diese Sorge, die indirekt auch den Mangel an Vertrauen zwischen Verbrauchern und Einzelhandel anzeigt, ist in Italien (62 %) und Frankreich (59 %) besonders ausgeprägt, in Finnland (37 %) und den Niederlanden (35 %) dagegen relativ gering. Auch hier wiederum ist eine enge Korrelation mit der Gesellschafts- und Berufsgruppe festzustellen: So halten sich die diesbezüglichen Sorgen der Führungskräfte in Grenzen (38 %), während der entsprechende Prozentsatz bei Arbeitslosen 57 %, bei Rentnern 60 % und bei Hausfrauen 62 % erreicht. Die Befürchtungen im Zusammenhang mit dem Übergang zum Euro nehmen der Tendenz nach zu, je näher der Umstellungstermin rückt und je stärker man sich der praktischen Schwierigkeit bewusst wird. Über alle nationalen Unterschiede hinweg sind Frauen und gesellschaftlich benachteiligte Personengruppen relativ besorgt und bedürfen daher besonderer Informationsanstrengungen seitens der Teilnehmerstaaten. 1.4.4. Verwendung des Euro durch die Verbraucher Die Verbraucher machen im Großen und Ganzen bislang nur recht wenig Gebrauch vom Euro. 1.4.4.1. Euro-Konten Die Verbraucher entschließen sich nur selten spontan dazu, ihre Bankoperationen auf Euro umzustellen. Ende Juni - d.h. vor Beginn der vorzeitigen Umstellungsaktionen - machten Euro-Konten nur 3,2 % aller Privatkonten aus. Zu diesem Zeitpunkt wurde fast jedes vierzehnte neue Konto in Euro eröffnet - Ende 2000 war dies nur jedes dreiunddreißigste. Die Lage hätte sich in dieser Hinsicht wahrscheinlich nicht von selbst gebessert: Im Juli erklärten 91 % der Verbraucher, sie wollten ihr Konto erst im Jahr 2002 umstellen [32]. [32] Eurobarometer 55.2 "Die Europäer und der Euro". Europäische Kommission. Juli 2001. Die neuen Zahlen liegen noch nicht vor, doch ist es sehr wahrscheinlich, dass heute nahezu alle Privatkonten in Frankreich, Belgien, Spanien und Luxemburg und in Deutschland und Portugal die meisten Konten auf Euro lauten. In Österreich, Finnland und den Niederlanden sind Euro-Konten wahrscheinlich noch in der Minderheit und in Irland so gut wie inexistent. 1.4.4.2. Euro-Zahlungen Die Verwendung des Euro durch Privatpersonen nahm im zweiten Quartal dem Volumen nach leicht zu (1,9 % anstatt 1,4 %), erreichte aber immer noch nicht wieder den Stand zu Beginn des Jahres 2000 (2,4 %) [33]. Nur in zwei Ländern übersteigt der entsprechende Prozentsatz 5 %, nämlich in Belgien (5,5 %) und Luxemburg (6 %). Die gleiche Entwicklung war nach dem Wert der Euro-Zahlungen zu beobachten, wo ein Anstieg von 6,2 % auf 8,8 % zu beobachten ist (gegenüber 8,9 % im ersten Quartal 2000). Es kommt noch häufig vor, dass die Zahlungsterminals in Einzelhandelsgeschäften nicht Euro-kompatibel sind [34] [33] Quelle: Siebenter vierteljährlicher Überblick über die Entwicklung der Verwendung des Euro. Europäische Kommission. Juli 2001. Unter folgender Adresse abrufbar: www.europa.eu.int/comm/economy_finance/document/misc/eurouse_en.htm. [34] So mussten beispielsweise im Juli 2001 noch etwa 625 000 Zahlungsterminals im französischen Handel umgestellt werden. Quelle: CB Mag, Juli 2001. Die Dinge werden allerdings in den nächsten Monaten wegen der vorgezogenen Umstellung bargeldloser Zahlungsmittel in Bewegung geraten. Zwar ist es wenig wahrscheinlich, dass dies eine massive Zunahme der Kartenzahlungen in Euro nach sich ziehen wird (in der Praxis bestimmt im Allgemeinen der Kaufmann, in welcher Währung bezahlt werden soll), aber der Euro dürfte in den Ländern, in denen im großen Umfang Schecks benutzt werden, sehr stark an Boden gewinnen, sobald die Schecks nur noch auf eine Währungseinheit lauten. [35]. [35] So kann beispielsweise ein französischer Verbraucher, der ein Scheckheft in Euro erhält, künftig keine Schecks in FRF mehr ausstellen. Die französische Regierung hat sich im Übrigen zum Ziel gesetzt, dass zum Jahresende 70 % aller Verbraucherzahlungen in Euro geleistet werden sollen. Nach den Gründen der geringen Euro-Verwendung gefragt, führen die Verbraucher mehrere Argumente an: 28 % befürchten Verwechslungen, 56 % haben kein Euro-Konto, 54 % besitzen kein Euro-Scheckheft, 44 % meinen, dass der Händler Euro ablehnen könnte, 34 % wissen nicht, dass diese Möglichkeit besteht, und 77 % ... sind einfach desinteressiert. "Freiwillig" verwenden die Verbraucher nach wie vor in nur sehr geringem Maße Euro. Nur eine aktive Politik vorzeitiger Umstellungen der Zahlungsmittel kann sie dazu veranlassen, noch vor Einführung des Euro-Bargelds praktische Erfahrungen mit dem Euro zu machen [36]. [36] In den Niederlanden hat das nationale Forum beschlossen, entgegen den Empfehlungen der Kommission die Umstellung geballt gegen Ende des Jahres 2002 vorzunehmen. 1.5. Informationskampagnen 1.5.1. Die Maßnahmen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten Mit der Informationspolitik zum Euro werden zwei Ziele verfolgt: die Bevölkerung für den Euro zu gewinnen und die Bürger über die praktischen Folgen der Bargeldeinführung im Alltag zu informieren. In den Mitgliedstaaten werden zahlreiche Erhebungen und Untersuchungen angestellt, und die Kommission führt alle sechs bis acht Wochen eine Eurobarometer-Blitzumfrage durch, so dass die Entwicklung der öffentlichen Meinung verfolgt werden kann (dabei werden immer die gleichen Fragen gestellt). Die letzte Blitzumfrage (vom September 2001) zeigt, dass sich immer noch 42 % der Bevölkerung nicht für ausreichend informiert halten. Bis zu der Bargeldeinführung sind es aber noch nicht einmal mehr 100 Tage. Dieser Befund bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Menschen sich selbst um Informationen bemühen werden. Hierin liegt die gewaltige Herausforderung, der wir uns in den nächsten drei Monaten stellen müssen: Wir müssen auf die Bürger zugehen. In dem folgenden kurzen Überblick über die Informationsarbeit wird zwischen den Aufklärungskampagnen der nationalen Behörden, der EZB und des Eurosystems sowie der Europäischen Kommission unterschieden. 1.5.1.1. Die Informationskampagnen in den Mitgliedstaaten des Euro-Gebiets Das Motto, unter das die einzelnen Länder des Euro-Gebiets ihre seit Anfang dieses Jahres wieder aufgegriffenen Euro-Kampagnen gestellt haben, gibt Einblick in die jeweiligen Schwerpunkte, die sie bei ihrer Aufklärungsarbeit setzen wollen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Die Mitgliedstaaten haben hierfür auch erhebliche Haushaltsmittel aufgewandt, was das Ausmaß der Informationskampagnen deutlich macht, die im Laufe der vier letzten Monate des Jahres und in den ersten Monaten von 2002 noch intensiviert werden. In der nachstehenden Übersicht sind die Beträge aufgeführt, die in den mit den Mitgliedstaaten geschlossenen Partnerschaftsabkommen für die Informationsarbeit aufgewandt werden sollen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Anmerkung: In den obigen Beträgen sind andere Haushaltsmittel, die nationalen Behörden und/oder Institutionen für die Euro-Informationsarbeit bereitstellen, nicht enthalten. Die Medienpläne der Kampagnen sehen eine intensive Präsenz in den wichtigsten Medien und insbesondere im Fernsehen vor. Durch Koordinierung zwischen den Ministerien, dem Eurosystem und der Kommission kann ein Mediengesamtplan aufgestellt werden, so dass Überschneidungen vermieden werden können und eine kohärente Programmierung gewährleistet wird. Alle Akteure behalten bei den Botschaften, die sie verbreiten, ihre jeweiligen spezifischen Ziele im Auge. In der nachstehenden Übersicht sind die TV-Medienpläne der einzelnen Länder und der EZB angegeben. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Unter den übrigen Informationsaktivitäten der Mitgliedstaaten zum Euro sind mehrere Maßnahmen besonders hervorzuheben, z.B. Maßnahmen unter Einsatz mobiler Mittel wie LKWs, Straßenbahnen, Busse usw., die in den einzelnen Gebieten auf die Reise geschickt werden und dem Bürger entgegenkommen. Jedes Land hat eine Euro-Website ins Netz gestellt, und fast alle haben ein Bürgertelefon eingerichtet, über das Fragen zum Euro beantwortet werden. Mehrere Mitgliedstaaten haben auch schriftliches und audiovisuelles Informationsmaterial für ausländische Mitbürger ausgearbeitet. Das von der Kommission gemeinsam mit den Behindertenverbänden entwickelte Programm "Der Euro leichtgemacht" ist weitgehend in die nationalen Programme eingebaut worden, und das entsprechende Material wurde in Zehntausenden Exemplaren vervielfältigt. Zu Beginn des Schuljahres 2001-2002 haben die zuständigen nationalen Behörden zahlreiche Initiativen ergriffen, um den Euro in die Lehrpläne aufzunehmen. Auch werden Initiativen ergriffen, um den Rückstand zahlreicher Kleinunternehmen bei der Vorbereitung auf die Bargeldeinführung aufzuholen. 1.5.1.2. Das Aktionsprogramm der Europäischen Kommission Das Aktionsprogramm der Europäischen Kommission für die nächsten Wochen und Monate stützt sich auf vier Grundsätze: - Komplementarität mit den übrigen Akteuren - Kontinuität der Maßnahmen im Interesse der Effizienz - Partnerschaft mit den nationalen Behörden und der auf europäischer Ebene organisierten Zivilgesellschaft - maximale Koordinierung der für die breite Öffentlichkeit bestimmten Kommunikationsmaßnahmen. Alle von der Kommission geplanten Maßnahmen würden nicht realisiert, wenn die Kommission nicht die Initiative ergreifen würde, denn sie betreffen die europäische Dimension der Euro-Information. Insofern ergänzen sie die Maßnahmen der übrigen Akteure und werden in Partnerschaft mit diesen entwickelt und abgestimmt. Die geplanten Maßnahmen betreffen die europaweiten Medien (über Satelliten oder Kabelfernsehen) und auflagenstarke Zeitschriften. Die Kommission will auf diesem Wege Bevölkerungsgruppen erreichen, die von den nationalen Informationskampagnen nicht unmittelbar erfasst werden und nur schwer Zugang zur Information haben. Die Kommission wird die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Nizza bezüglich der Informationsmaßnahmen zum Euro-Bargeld rund um gemeinsame Termine weiter umsetzen. So soll insbesondere die Einführung der Münzen und Banknoten am 31. Dezember 2001 mit bestimmten Aktionen gefeiert werden. In Fortsetzung der bisherigen Aktionen wird sie für eine noch stärkere Verbreitung verschiedener Unterlagen sorgen, die sich als besonders wirkungsvoll erwiesen haben und stark nachgefragt werden. Dabei handelt es sich um Poster, Kinderbücher, CD-Roms, Ausstellungen, Banknoten- und Münzattrappen, Material und Spiele im Rahmen der Aktion "Euro leichtgemacht" [37] usw., die über die europäische Dimension des Euro informieren. Außerdem wird die Kommission ihr Informationsprogramm für Drittländer verstärken. [37] Abrufbar auf der Website: www.europa.eu.int/euro im Kapital "Bürger und Verbraucher". Die Kampagnen der Mitgliedstaaten und der Kommission werden in den nächsten Monaten erheblich verstärkt werden. Die Zeit drängt, wenn das angestrebte Ziel erreicht werden soll: Die wichtigsten Termine und Grundtatsachen der Bargeldumstellung auf den Euro sollen allen bekannt sein. 1.5.2. Die Aktion des Eurosystems Die Informationskampagne Euro 2002 wird von der EZB und den 12 NZB des Euro-Gebiets durchgeführt. Zielgruppen sind in erster Linie die Bevölkerung des Euro-Gebiets und sodann die Menschen außerhalb des Euro-Gebiets. Die Kampagne ist Mitte 2000 angelaufen und soll bis zum Frühjahr 2002 weitergeführt werden. Sie verfügt über ein Budget von 80 Mio. EUR und wird in den elf Amtssprachen der Europäischen Union durchgeführt. Die Informationskampagne ergänzt die nationalen Kampagnen der einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Gebiets. Es handelt sich um eine spezifische Kampagne, die sich auf die praktischen Aspekte der Euro-Bargeldeinführung konzentriert, namentlich auf die folgenden vier Themen: -das genaue Erscheinungsbild der Euro-Banknoten und -Münzen; -die wichtigsten Sicherheitsmerkmale; -die Stückelungen der Euro-Banknoten und -Münzen und -die allgemeinen Bargeld-Umstellungsmodalitäten. Die Kampagne setzt sich hauptsächlich aus folgenden Elementen zusammen: eine Kampagne in den Massenmedien, Internet - eine Euro-Website in allen elf Amtssprachen der Gemeinschaft (www.euro.ecb.int) - ein Öffentlichkeitsarbeits- und Presseprogramm sowie ein Partnerschaftsprogramm. Unter dem Dach der Informationskampagne läuft auch ein ausgedehntes Schulungsprogramm. Besondere Anstrengungen werden zur Information Behinderter, namentlich Sehbehinderter unternommen. Dabei wurde in hohem Maße mit der europäischen Blindenunion sowohl bei der Entwicklung der Euro-Banknoten und -Münzen als auch bei der Herstellung von geeignetem Schulungsmaterial in Form einer Broschüre in drei Formaten zusammengearbeitet (Großdruck, Audiokassetten und Blindenschrift) sowie Banknotenattrappen (die von der Europäischen Kommission verteilt werden). Damit die Geldscheine und Münzen von Sehbehinderten leichter erkannt und in den einzelnen Nominalen unterschieden werden können, wurde ein Betrag von etwa 1 Mio. EUR für die Herstellung von speziellen Übungshilfen bewilligt, die Interessenten über das Netz der europäischen Blindenunion zur Verfügung gestellt werden. Außerhalb des Euro-Gebiets werden im Dezember Anzeigen in der internationalen Presse geschaltet und Werbespots im Fernsehen gesendet. Die internationale Medienkampagne umfasst Anzeigen in Bordmagazinen und Videospots an Bord von Flugzeugen sowie Informationen auf den großen europäischen Flughäfen. Darüber hinaus soll die internationale Fassung des für die breite Öffentlichkeit bestimmten Informationsblatts in 23 zusätzliche Sprachen übersetzt werden. Ergänzt wird diese Aufklärungsarbeit durch bilaterale Maßnahmen der NZB in Gebieten, in denen traditionellerweise ihre alte Landeswährung in Umlauf war. Dank der Kampagne des Eurosystems werden die Euro-Geldscheine und -Münzen von der breiten Öffentlichkeit erheblich leichter erkannt werden können. Um dieser Kampagne zur vollen Wirkung zu verhelfen, sollte sie auf lokaler Ebene von den Behörden, Handelskammern und Wirtschaftsverbänden übernommen werden (Handzettel...). 2. Laufende Arbeiten und empfehlenswerte Maßnahmen In diesem Teil wird näher auf sechs wichtige Themen eingegangen, die vom Preiserhöhungsrisiko bis zur Herstellung der Banknoten und Münzen reichen. 2.1. Die laufenden Arbeiten 2.1.1. Notfallpläne und Sicherheitsmaßnahmen Die Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen ist insofern mit einem gewissen Risiko behaftet, als unvorhergesehene Ereignisse oder Mängel in den Umstellungsplänen auftreten könnten. Diese Risiken sind sehr unterschiedlich und nicht unbedingt in allen Mitgliedstaaten gleich. Es gibt jedoch eine gewisse Anzahl gemeinsamer Probleme, für die sich die meisten wenn nicht gar alle Mitgliedstaaten wappnen. Dabei handelt es sich insbesondere um Lagerung und Transport, Liquiditätsengpässe und Kommunikationsprobleme, nicht zu vergessen das allgemeine Sicherheitsrisiko, das mit all diesen Aspekten verbunden ist. 2.1.1.1. Geldlagerung und -transport Große Mengen von Banknoten - in Euro und in nationalen Währungen - müssen gelagert werden. Nach Einschätzung aller Länder reichen die vorhandenen Einrichtungen für die Lagerung der Banknoten aus, außer in Portugal, das Militärflugplätze zur Lagerung zusätzlicher Mengen herangezogen hat. Für die Lagerung der Münzen wollen alle Länder mit Ausnahme Griechenlands neue Einrichtungen schaffen. In Belgien haben die Behörden ein Lagerhaus für alle aus dem Verkehr gezogenen Münzen angemietet. In Deutschland werden die Landeszentralbanken zusätzliche Lagereinrichtungen, manchmal in Kasernen, schaffen. In Spanien werden die Euro-Münzen in einem eigens zu diesem Zweck gebauten Zentrallager aufbewahrt, dessen Kapazität für die Euro-Münzen und Peseten ausreicht. Die Münzen werden dann von diesem Zentrallager aus auf 80 Regionallager verteilt. Man erwägt, die Anzahl der Lager noch zu erhöhen. In Frankreich werden Euro-Bestände im zu diesem Zweck hergerichteten Zentren und nach Möglichkeit in lokalen Lagern aufbewahrt, wo sie von den Werttransportunternehmen abgeholt werden können, ohne allzu große Entfernungen zurücklegen zu müssen. In Irland wurde ein neues Münzlager bei der Zentralbank (der Münze) gebaut und ist bereits in Betrieb. In Italien werden die Euro-Münzen vorübergehend in Zentrallagern aufbewahrt und im Laufe des Jahres 2001 zu speziellen Regional- oder Provinziallagern transportiert, die die Euro-Münzen verteilen und die alten Lira-Münzen einsammeln sollen. In Luxemburg ist der Hersteller der Euro-Münzen, die Königliche Niederländische Münze, für die Sicherheit der Geldtransporte von ihren Einrichtungen bis zur luxemburgischen Grenze verantwortlich. Ab der Grenze übernimmt dann der luxemburgische Staat die Verantwortung bis zu einem gesicherten Militärlager. In den Niederlanden werden die Euro-Münzen in einem neu errichteten Lagerhaus der Zentralbank aufbewahrt, in dem auch die zurückfließenden Guldenmünzen gelagert werden sollen. In Österreich bietet die Münze vorübergehend eine neue Lagereinrichtung für die Vorabausstattung mit Euro-Münzen und den Rückfluss der nationalen Münzen an. In Portugal wurden bereits vorhandene Einrichtungen, d.h. Militärflugplätze, für diesen Zweck hergerichtet. Bestimmte Probleme ergeben sich in Bezug auf Kapazität und Sicherheit der Geldtransporte Die Mitgliedstaaten überwachen den Bargeldtransport sehr streng; häufig ist dafür das Innenministerium zuständig. Mehrere Mitgliedstaaten haben mit den Banken und den Werttransportunternehmen spezielle Notfall- und Transportpläne aufgestellt (Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich und Portugal). Bestimmte Länder wollen die Geldtransporte von Militär oder Polizei begleiten lassen. Zurzeit sind dies Frankreich, Spanien, Irland, Italien, die Niederlande und Österreich. In anderen Ländern sind solche Eskorten vorgesehen, falls sich ein Risiko zeigen sollte. In Belgien sollen die Pläne der Werttransportunternehmen der Nationalbank vorgelegt werden. In Spanien werden im ganzen Land dezentrale Lager eingerichtet. Bei Bedarf (d.h. falls die Werttransportunternehmen auf Lagerprobleme stoßen sollten) wird die Nationalbank zusätzliche Transportkapazitäten zur Verfügung stellen, den Lieferrythmus erhöhen und neben dem Kraftverkehr auch die Eisenbahn als Transportmittel heranziehen. In Griechenland kann die Bank von Griechenland im Falle von Streiks oder unzureichenden Kapazitäten jede Bankzweigniederlassung verpflichten, einen Mindestbestand zu halten. Die entlegensten Orte werden nach Maßgabe von Prioritäten versorgt. Polizei und Militär werden zusätzliche Transportkapazitäten, auch Charterflugzeuge, bereitstellen. In Irland wird die Nationalbank das Bargeld entweder direkt oder über Verteilerzentren zu den Banken bringen. Sie wird auch große Kaufhäuser und Supermärkte entweder direkt (mit Münzen) oder - falls sie dies wünschen - auf der Grundlage von Bankbestellungen versorgen. Im Übrigen werden sich im Allgemeinen Banken und Handel über die Transportmodalitäten verständigen. In den Niederlanden hat die Nationalbank angeboten, den Banknotentransport zwischen den Banken und ihren Geschäftsstellen während eines Zeitraums von sechs Wochen zu übernehmen. Der Großteil der Lieferungen geht an die Zentrale der Geschäftsbanken, die sie an ihre Filialen weiterverteilen. Händler, die normalerweise durch Werttransportfirmen versorgt werden, erhalten das Bargeld auch in Zukunft auf diesem Wege. Die übrigen Einzelhändler werden durch ein speziell für den Übergang zum Euro-Bargeld eingerichteten Lieferdienst mit Münzen versorgt; Banknoten erhalten sie über ihre Bank. 2.1.1.2. Etwaiger Bargeldmangel Das Zusammentreffen mehrerer Faktoren könnte zu Engpässen bei der Verteilung der Münzen und Geldscheine führen. Dabei könnte es sich um Transport- und Lagerprobleme, unerwartete Katastrophenfälle oder ganz einfach um einen Ansturm auf das neue Geld handeln, oder sogar Wechselwirkungen zwischen all diesen Faktoren. Wenn nicht genügend kleine Stückelungen in den Verkehr gelangen, könnte dies den logistischen Ablauf der Bargeldumstellung gefährden. Zu den Maßnahmen, mit denen solche Situationen vermieden werden sollen, gehören die zusätzliche Inverkehrgabe von Banknoten, die Verlängerung der Bankenöffnungszeiten (Deutschland, Spanien, Italien, Luxemburg, Portugal und Finnland), eine Verstärkung der Kapazitäten an den Bankschaltern sowie Empfehlungen an das Publikum, nicht gleich in den ersten Tagen des Jahres 2002 die Bankfilialen zu stürmen, um das alte Bargeld gegen das neue auszutauschen (Italien, Portugal et Finnland). Auch Startpakete für den Einzelhandel und das breite Publikum dürften zur Verminderung des anfänglichen Drucks beitragen. In Belgien will die Nationalbank noch mehr Startpakete und Bündel von 5-Euro-Banknoten zur Verfügung stellen. In Griechenland werden bei Bedarf überschüssige nationale Banknoten bei einer Filiale der Nationalbank an benachbarte Filialen oder an die Zentrale weitergegeben. Die Filialen wurden bereits nach Kapazitäten eingestuft, und ein System für die Weitergabe von Banknoten wurde entwickelt. In Italien werden kleine Einzelhandelsgeschäfte im Voraus allein mit 5-Euro-Banknoten und Münzen ausgestattet, während die großen Geschäfte Banknoten bis zu 20 EUR erhalten sollen. Die großen Handelsketten werden im Voraus ab 1. Oktober mit Münzen und ab 1. November mit Banknoten im Wert von 5, 10 und 20 EUR versorgt. Die Bank von Italien bereitet fast 1,5 Millionen Banknotenpakete (mit 25 5-Euro-Geldscheinen) für den Handel vor. In Irland sollen Barzahlungen von Sozialleistungen im wesentlichen in kleinen Nominalen vorgenommen werden. In Luxemburg werden die Kapazitäten verstärkt und besondere Umtauschstellen eingerichtet. In Portugal werden Maßnahmen getroffen, um die Schalterkapazitäten der Nationalbank und der Geschäftsbanken zu verstärken. Falls in Frankreich ein Ansturm auf die Banken einsetzen sollte, werden die Behörden eine Krisenwarnung herausgeben. Um eine solche Situation zu vermeiden, sehen sie eine massive Vorabausstattung mit Start-Kits und eine vorbeugende Informationskampagne vor. In Portugal wird ein Notfallplan mit den Werttransportunternehmen und Geschäftsbanken aufgestellt, und die Nationalbank wird den von allen Geschäftsbanken angemeldeten Bedarf laufend beobachten. 2.1.1.3. Risiko einer Konzentration der Vorabausstattung Ende 2001 Die Tatsache, dass die Vorabausstattung konzentriert Ende 2001 erfolgen soll, könnte zu Verzögerungen bei der Liquiditätsversorgung der Wirtschaft und zu Warteschlangen in den Banken führen. Die meisten Mitgliedstaaten wollen die vorzeitige Abgabe und Weitergabe von Euro-Bargeld sehr sorgfältig überwachen. Griechenland und Italien wollen die Öffnungszeiten verlängern, und die Banken sollen auch an den Wochenenden geöffnet bleiben. In Italien wird die Vorabausstattung mit Geldscheinen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan um 14 Tage vorgezogen (die Banken und die Post werden damit schon am 1. November und nicht erst am 15. Ovember beginnen). Deutschland hat finanzielle Anreize geschaffen, um die Geschäftsbanken zu veranlassen, sich möglichst bald mit Euro-Bargeld zu versorgen. Die Banken können diese finanziellen Vergünstigungen zum Teil an ihre Geschäftskunden, die sie vorzeitig mit Bargeld ausstatten, weitergeben. 2.1.1.4. Kommunikationsprobleme Alle Probleme, die möglicherweise beim Übergang zum Euro-Bargeld auftreten, könnten auch Rückwirkungen auf den Kommunikationsprozess vom öffentlichen Sektor zum Privatsektor sowie zwischen den verschiedenen Behörden der Mitgliedstaaten haben. Belgien, Deutschland und die Niederlande werden darauf achten, dass ihre nationalen Behörden im Falle von Störungen der Öffentlichkeit eine einheitliche Botschaft vermitteln, um schädliche Widersprüche im Kommunikationsprozess zu vermeiden. In Österreich werden die wichtigsten Partner durch verschlüsselte Leitungen verbunden sein, und die Nationalbank wird in ständigem Kontakt zur Polizei stehen. Die EZB hat zusammen mit den NZB ein Krisenverfahren für die Kommunikation eingerichtet, das dem Eurosystem die Möglichkeit zur raschen und einheitlichen Reaktion geben soll, falls sich auf der Ebene des Eurosystems Krisen abzeichnen sollten. Nationale Krisen sollen auf nationaler Ebene bewältigt werden. Das "Cash Co-ordination Committee" (Cashco) der EZB würde bei einer drohenden Krise, die das gesamte Euro-System in Mitleidenschaft ziehen könnte, unverzüglich informiert. Etwaige gemeinsame Erklärungen oder Verlautbarungen würden vom Direktorium vorbereitet und vom EZB-Rat gebilligt. Auf der Grundlage von Vorschlägen der Niederlande und Frankreichs hat die Kommission die Einrichtung eines Informationsnetzes für die Bargeldumstellung vorgeschlagen, das als gemeinsamer Rahmen für die gesamte Information während der Phase der Bargeldeinführung und als Messlatte zur Beurteilung des Fortgangs dieser Operation dienen würde. An dem System, das von den Kommissionsdienststellen und vom WFA-Sekretariat [38] betreut würde, wären von den Mitgliedstaaten sowie der EZB und Europol benannte Beamte beteiligt. Neben den Behörden würden auch die Kontakte der Kommission zur Privatwirtschaft, die Büros der Kommission in den Mitgliedstaaten und alle sonstigen verfügbaren Informationen herangezogen. Die Informationen würden dann gepoolt, bearbeitet und in angemessener Form allen Teilnehmern zugänglich gemacht. Der Ecofin-Rat hat auf seiner informellen Tagung in Lüttich am 22. September der Einrichtung eines solchen Netzes grundsätzlich zugestimmt. [38] WFA: Wirtschafts- und Finanzausschuss. 2.1.2. Fortschritte bei der Schaffung eines Rahmens für die Fälschungsbekämpfung Mit der Einführung der Euro-Scheine und -Münzen richten sich die Anstrengungen zur Fälschungsbekämpfung im Euro-Gebiet nicht mehr auf den Schutz der Währungen der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern der gemeinsamen Währung. Dazu bedarf es eines angemessenen Niveaus der rechtlichen Harmonisierung sowie gemeinsamer Schutzverfahren. Zu diesem Zweck wurde auf rechtlicher Ebene eine große Anzahl repressiver und technischer Maßnahmen getroffen, und die Koordinierung auf europäischer Ebene wurde verstärkt. 2.1.2.1. Die Ratsverordnung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung Auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags hat der Rat am 28. Juni 2001 eine Rahmenregelung erlassen, die Verfahren zum Sammeln, zur Speicherung und zum Austausch von Informationen über Geldfälschungen einführt, die Kreditinstitute verpflichtet, Falschgeld aufzubewahren und den zuständigen nationalen Behörden auszuhändigen und die Koordinierung auf nationaler Ebene oder EU-Ebene sowie mit den Drittländern und internationalen Organisationen organisiert [39]. [39] Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen - ABl. L 181 vom 4.7.2001, S. 6; und Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Ausdehnung der Wirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen auf die Mitgliedstaate, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben - ABl. L 181 vom 4.7.2001, S. 11. Die Umsetzung der technischen Regelungen der Verordnung ist in den Mitgliedstaaten und bei der EZB bereits weit gediehen. Die EZB kümmert sich um den technischen Schutz der Euro-Banknoten, und die Kommission koordiniert die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum technischen Schutz der Münzen. Alle Mitgliedstaaten verfügen über die erforderlichen technischen Kapazitäten für eine erste Analyse falscher Münzen und falscher Geldscheine. Die EZB hat ein Falschgeld-Analysezentrum eingerichtet, das für die vollständige Bearbeitung von gefälschten Euro-Banknoten zuständig ist. Ein von einem Beamten der Kommission (OLAF [40]) geleitetes Europäisches technisches und wissenschaftliches Zentrum (ETSC), das alle mit der Bekämpfung von Geldfälschungen beauftragten nationalen Behörden (Polizei, Zoll, Zentralbanken, Münzanstalten) unterstützen soll und für die weitergehende Untersuchung falscher Euro-Münzen zuständig ist, wurde in Übereinstimmung mit dem Briefwechsel zwischen dem Vorsitzenden des Rates und dem französischen Finanzminister [41] ebenfalls eingerichtet. Darüber hinaus richtet die EZB gegenwärtig eine Falschgeld-Datenbank für Banknoten und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission für falsche Münzen ein. Die Arbeiten zum Aufbau der Datenbank müssen beschleunigt werden, um den bisherigen Rückstand aufzuholen: Es ist von größter Bedeutung, dass die Datenbank am 1. Januar 2002 einsatzbereit ist. [40] Amt für Betrugsbekämpfung. [41] Schreiben vom 28. Februar und 9. Juni 2000. Wie in der Verordnung empfohlen wird, bemüht man sich auch um eine verbesserte Übermittlung der Informationen an Europol und einen verstärkten Schutz des Euro. Italien hat zu diesem Zweck eine Zentralstelle eingerichtet, und Belgien hat seine vorhandenen Strukturen entsprechend verstärkt und reorganisiert. Die Mitgliedstaaten sowie die europäischen Organe und Einrichtungen müssen noch verschiedene Maßnahmen durchführen, um der Verordnung nachzukommen, namentlich bei der Zusammenarbeit sowohl auf nationaler Ebene als auch mit Drittländern und internationalen Organisationen. Besondere Aufmerksamkeit muss auch der jüngst eingeführten Pflicht für die Kreditinstitute gewidmet werden, Falschgeld einzuziehen und den zuständigen Stellen zu übermitteln. EZB und Kommission überwachen die Durchführung der Verordnung und werden über den jeweiligen Sachstand Bericht erstatten. 2.1.2.2. Rahmenbeschluss des Rates (über strafrechtliche und andere Sanktionen) Um bei der strafrechtlichen Behandlung von Geldfälschungen zu einem wünschenswerten Maß an Übereinstimmung zwischen den Mitgliedstaaten zu gelangen, nahm der Rat im Mai 2000 einen Rahmenbeschluss im Hinblick auf die Einführung des Euro an [42]. In diesem Beschluss werden die Straftatbestände definiert und als Strafen Freiheitsentzug von mindestens acht Jahren zur Vorschrift gemacht. Der Rahmenbeschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten, dem Rat, der Kommission und der Europäischen Zentralbank bis Juni 2001 den Worlaut der Vorschriften zur Umsetzung in ihr innerstaatliches Recht zu übermitteln. Bislang haben dies erst acht Mitgliedstaaten [43] getan. Die Kommission (OLAF) hat daher Vorkehrungen getroffen, um die Einhaltung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zu überwachen. [42] Rahmenbeschluss des Rates (2000/383/JAI) vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro - ABl. L 140 vom 14.6.2000, S. 1. Auf Initiative Schwedens kann der Rahmenbeschluss geändert werden, um bei der Verkündung eines strafrechtlichen Urteils frühere Verurteilungen in einem anderen Mitgliedstaat zu berücksichtigen. [43] Es handelt sich dabei um Deutschland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Dänemark, Schweden, die Niederlande und Österreich. 2.1.2.3. Erweiterung des Mandats von Europol Der Rat nahm im April 1999 einen Beschluss zur Ausdehnung des Mandats von Europol auf die Bekämpfung der Fälschung von Geld und Zahlungsmitteln an [44]. Entsprechend seinem Mandat unterstützt Europol die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, indem es den Informationsaustausch erleichtert und eine operationelle und strategische Analyse liefert. Europol bringt außerdem seine Spezialkenntnisse ein und leistet technische Unterstützung bei Ermittlungen und Operationen der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten innerhalb der EU. Europol führt eine zentrale Datenbank mit Angaben über die Verfolgung von Fälschungsdelikten und wird außerdem die technischen Dateien der EZB heranziehen. Es ist wichtig, dass die Datenbank von Europol Anfang 2002 einsatzbereit ist. [44] 1999/C/149/02 - ABl. C 149 vom 28.5.1999, S. 16. 2.1.2.4. Entwurf eines Ratsbeschlusses über die zwischenstaatliche Zusammenarbeit und andere Maßnahmen a) Auf Initiative der Französischen Republik [45] hat sich der Rat im Mai 2001 grundsätzlich über den Entwurf eines Beschlusses zum Schutz des Euro vor Fälschungen verständigt. Mit diesem Beschluss soll die Verordnung vom Juni 2001 durch zwischenstaatliche Zusammenarbeit ergänzt werden. Im Wesentlichen ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten Europol die Ergebnisse der technischen Analyse falscher Euro-Banknoten und -Münzen übermitteln und dass sachdienliche Informationen zu strafrechtlichen Ermittlungen über Euro-Fälschungen zentral erfasst werden. In dem Beschlussentwurf ist auch eine justizielle Zusammenarbeit vorgesehen (Eurojust). Der Entwurf wird nochmals vom Europäischen Parlament geprüft, bevor der Rat beschließt. [45] Akte des Rates: Initiative der Regierung der Französischen Republik im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses des Rates über den Schutz des Euro vor Fälschungen - ABl. C 75 vom 7.3.2001, S. 1. b) Die Kommission prüft zurzeit, ob sich Rechtsvorschriften zur Einführung eines von der EZB und den nationalen Zentralbanken entwickelten Systems empfehlen, mit dem bis zu einem gewissen Grade die Reproduktion von Euro-Geldscheinen unter Verwendung von Druckern und Scannern verhindert werden soll. c) Die EZB und die Kommission haben eine Reihe von Empfehlungen und Mitteilungen zum Schutz der Urheberrechte an den Euro-Banknoten und -Münzen, zur Schulung und Information sowie weitere Maßnahmen bekannt gegeben, mit denen der Rechtsschutz der Euro-Banknoten und -Münzen verstärkt werden soll [46]. [46] Vgl. Mitteilung der Kommission KOM(2001)190 endg. vom 3. April 2001. 2.1.2.5. Koordinierung auf europäischer Ebene Um die Maßnahmen zum Schutz des Euro vor Fälschungen auf EU-Ebene zu koordinieren, wurde im Februar 2001 ein Lenkungsausschuss aus Vertretern der Kommission, der EZB und von Europol gebildet. Diese Gruppe tauscht Informationen aus, initiiert und bereitet koordinierte Beschlüsse der Organe/Einrichtungen vor. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Informationen über die Arbeit zum Schutz des Euro vor Fälschungen zu erfassen und auszutauschen. Darüber hinaus beobachtet und koordiniert sie diese Arbeiten, um eine gemeinsame Strategie für eine wirkungsvolle Euro-Fälschungsschutzpolitik auf EU-Ebene zu entwickeln. Diese Koordinierungssitzungen finden ungefähr einmal im Monat statt. 2.1.2.6. Schulung Um das Euro-Bargeld vor Fälschungen zu schützen, sobald es in Umlauf gelangt, müssen Spezialisten für die Erkennung der neuen Währung ausgebildet werden. Zu diesem Zweck haben Kommission, EZB und Europol wie auch die Mitgliedstaaten und die nationalen Zentralbanken zahlreiche Schulungsinitiativen ergriffen, hauptsächlich innerhalb, aber auch außerhalb der Gemeinschaft. Darüber hinaus hat die Kommission einen Informationsaustausch sowie ein Austausch- und Unterstützungsprogramm zur Ausbildung im Euro-Fälschungsschutz vorgeschlagen. Das Programm soll für den Zeitraum 2002-2005 mit einem Etat von 4 Mio. EUR ausgestattet werden und liegt zurzeit dem Rat vor [47]. [47] KOM(2001)248 endg. vom 22.5.2001. 2.1.3. Behandlung des Preiserhöhungsrisikos Große Sorgen bereitet den europäischen Verbrauchern die Gefahr von Preissteigerungen anlässlich des Übergangs zum Euro-Bargeld. Nach der jüngsten Eurobarometer-Umfrage (Juni 2001) befürchten die Bürger des Euro-Gebiets in zunehmendem Maße, bei der Währungsumstellung Opfer von Betrügereien und Missbrauch im Zusammenhang mit den Preisen zu werden, und sie bezweifeln allmählich, dass der Euro zur Preisstabilität beiträgt. Dieses Problem betrifft die öffentliche Verwaltung ganz unmittelbar, wenn es sich um die Festsetzung der Preise und Gebühren für öffentliche Dienstleistungen in Euro handelt (Preise öffentlicher Verkehrs- und Versorgungsunternehmen, Tarife, Geldbußen usw.). Alle Mitgliedstaaten haben zahlreiche Vorschriften zur Anpassung dieser Beträge erlassen. Die meisten haben die öffentliche Verwaltung verpflichtet, darauf zu achten, dass dem Publikum daraus kein Schaden entsteht. Nach den zurzeit in Belgien und Luxemburg vorliegenden Informationen werden sog. "öffentliche Beträge" in hinreichend eingängige Euro-Beträge umgerechnet, und zwar systematisch zum Vorteil des Publikums. Deutschland, die Niederlande, Griechenland, Italien, Spanien, Frankreich und Irland werden die entsprechenden Anpassungen insgesamt zum Vorteil der Verbraucher vornehmen, wobei Umrechnungen neutral erfolgen oder abgerundet werden. Dennoch sind in Deutschland, Frankreich, Belgien, Finnland und Italien Beschwerden eingegangen, weil manche öffentlichen Verwaltungen auf nationaler oder lokaler Ebene ihre Preise bei der Umstellung auf das Euro-Bargeld heraufsetzen oder heraufsetzen wollen [48]. [48] So wurde beispielsweise durch eine Königliche Verordnung vom 11. August 2001 in Belgien die Gebühr für die Beantragung eines internationalen Patents auf 40 EUR anstelle von 1 500 BEF festgesetzt, was einer Erhöhung um 7,5 % entspricht. Außerdem haben Erhebungen der Behörden in Frankreich und Finnland ergeben, dass manche Preise im Einzelhandel anlässlich der Währungsumstellung angehoben werden. Für diese Preiserhöhungen gibt es unterschiedliche Gründe, die vielfach nichts mit dem Übergang zum Euro-Bargeld zu tun haben. In Frankreich hat das Finanzministerium bereits beschlossen, die Preise alle 14 Tage zu überprüfen und die Kontrolle der Umrechnungsregeln zu verstärken. In Österreich wird der Wirtschaftsminister durch das Euro-Währungsangabengesetz ermächtigt, im Falle ungerechtfertigter Erhöhungen die Preise während eines Zeitraums von sechs Monaten festzusetzen. Solche Erhöhungen können auch mit einer Geldbuße von 100 000 ATS (7 267,28 EUR) geahndet werden, die sich bei Rückfälligkeit verdoppelt. Die Kommission hat praktische Maßnahmen vorgeschlagen, die auf verschiedenen Ebenen umgesetzt werden. Die öffentliche Verwaltung sollte mit gutem Beispiel vorangehen, und eine doppelte Preisauszeichnung wird nachdrücklich empfohlen. Indem bestimmte Vorgehensweisen zur Nachahmung empfohlen werden und Missbrauch angeprangert wird, kann ebenfalls das Vertrauen der Verbraucher gewahrt und die Preisstabilität gefördert werden. Schließlich sollte auch zu Erhebungen und Kontrollen ermuntert werden, um die Preisentwicklung zu überwachen und die Verbraucher zu beruhigen. Die Kommission hat am Zustandekommen einer am 2. April unterzeichneten Vereinbarung zwischen den Vertretern der europäischen Verbraucher, des Handels und der KMU mitgewirkt, wonach sich der Einzelhandel freiwillig verpflichtet, die Preisstabilität zu wahren, damit die Einführung des Euro-Bargelds insgesamt neutral verläuft. Diese Vereinbarung ist in mehreren Mitgliedstaaten, darunter Italien, Griechenland und Spanien, auf die nationale Ebene übertragen worden. In ihrer Erklärung vom 10. September 2001 haben die europäischen Vertreter der Wirtschafts- und Verbraucherverbände ihre Verpflichtung zur Gewährleistung der globalen Preisstabilität wiederholt und auf die Bedeutung einer Information über diese Initiative hingewiesen. 2.1.4. Herstellung der Euro-Banknoten und -Münzen 2.1.4.1. Herstellung der Banknoten Die Herstellung der Banknoten verläuft plangemäß: Monatlich werden rd. 1 Mrd. Banknoten gedruckt. Ende August 2001 waren bereits rd. 11,3 Mrd. Geldscheine produziert, das sind mehr als die 10 Mrd., die zunächst in Umlauf gelangen sollen und etwas über 75 % der zu produzierenden Gesamtmenge. Da für die Vorabausstattung vor allem kleine Stückelungen bestellt werden, wurden die zu produzierenden Anfangsmengen korrigiert. Der EZB-Rat hat daher beschlossen, bis um 1. Januar 2002 die Gesamtzahl der erforderlichen Banknoten von 14,25 auf 14,89 Mrd. heraufzu. Neben diesen 14,89 Mrd. Geldscheinen hatte der EZB-Rat bereits beschlossen, eine Zentralreserve von etwa 10 % des Anfangsbedarfs vorzusehen. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> 2.1.4.2. Münzherstellung Auch die Münzherstellung verläuft plangemäß: Monatlich werden rd. 1,9 Mrd. Münzen produziert. Ende September machte der Gesamtbetrag der bereits hergestellten Münzen etwa 91 % der für den 1. Januar 2002 benötigten Mengen oder fast 47 Mrd. Münzen (von insgesamt 51,6 Mrd.) aus. Diese Menge deckt zwar den für die Vorabausstattung benötigten geschätzten Gesamtbedarf, doch wird zurzeit geprüft, ob die einzelnen Stückelungen den Bestellungen im Rahmen der Vorabausstattung entsprechen, falls sich der gegenüber den Erwartungen höhere Bedarf an kleinen Banknotennominalen auf die größeren Münzen auswirken sollte. Anzahl der bis Ende 2001 zu prägenden Euro-Münzen (in Mio.-Stücken) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Euro-Münzproduktion Ende September2001 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2.1.5. Inverkehrgabe des Bargelds Dabei muss zwischen Banknoten und Münzen unterschieden werden. 2.1.5.1. Einzelheiten und Tempo der Inverkehrgabe von Euro-Banknoten Euro-Banknoten werden hauptsächlich über drei Kanäle in die Hände der Verbraucher gelangen: durch Barabhebungen an den Geldautomaten, Barabhebungen an den Bankschaltern und Barzahlungen. Im Durchschnitt wird die Bevölkerung zu 70 % über die Geldautomaten mit Banknoten versorgt: Sie bilden also das Kernstück der Banknotenausgabe. Die nachdrücklichen Aufforderungen der Europäischen Kommission, des Euro-Systems und der Mitgliedstaaten, als Vorbedingung für eine rasche Bargeldeinführung die Geldautomaten nahezu sofort umzustellen, haben im Großen und Ganzen Wirkung gezeigt: In zehn Mitgliedstaaten von insgesamt 12 werden die Geldautomaten zu 80 bis 100 % schon am 1. Januar 2002 Euro abgeben. Schwierigkeiten bestehen allerdings noch in Finnland (am 1. Januar etwa 25 %) und in Portugal (am 1. Januar 50 %), die die Umstellung verzögern und bei der Herausgabe von Wechselgeld im Handel zu Problemen führen könnten (es wird schwer sein, Wechselgeld in Euro herauszugeben, wenn die Verbraucher nach wie vor mit nationalen Banknoten versorgt werden). Kleine Stückelungen (5 oder 10 Euro) werden in sämtlichen oder einem Teil der Automaten in allen Teilnehmerstaaten erhältlich sein mit Ausnahme Finnlands, Griechenlands und Belgiens. Auch die Bankschalter oder die Post sind eine wichtige Versorgungsquelle für die Ausstattung der Verbraucher mit Banknoten, was indirekt die Frage nach den Öffnungszeiten aufwirft. Die Banken in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Luxemburg werden am 1. Januar für ihre gesamte oder einen Teil ihrer Kundschaft geöffnet sein, so dass sofort mit den Barabhebungen oder dem Barumtausch begonnen werden kann. In Portugal und Griechenland wird noch über eine etwaige Öffnung der Banken am 1. Januar diskutiert. Zahlreiche Banken wollen im Übrigen in den ersten Wochen des Jahres 2002 ihre Öffnungszeiten verlängern. Bekanntlich sieht die Vereinbarung vom 19. Februar 2001 zwischen den drei europäischen Bankverbänden und der Kommission vor, dass gewöhnliche Beträge in kleinen Stückelungen ausgezahlt werden sollen. In mehreren Teilnehmerstaaten spielen Barzahlungen noch eine große Rolle und werden zur Verbreitung der Euro-Banknoten beitragen. Dies gilt beispielsweise vielfach für die Lohn- und Gehaltszahlungen in Griechenland, die Rentenzahlungen in Italien oder Sozialleistungen in Irland. Zwei Staaten (Belgien und Irland) praktizieren ein sogenanntes "Cashback" (auf Wunsch des Kunden wird der Kartenzahlungsbetrag aufgestockt und die Differenz dem Kunden bar ausgezahlt) und tragen somit in erheblichem Maße dazu bei, dass Euro-Banknoten rasch in den Verkehr gelangen. Geht man davon aus, dass die Geldautomaten unverzüglich umgestellt werden, so hängt das Tempo der Banknoten-Einführung im Wesentlichen von einer Verhaltensvariable ab, nämlich der Häufigkeit der Barabhebungen durch die Verbraucher. Die Länder, in denen die Verbraucher häufig Kleinbeträge abheben (Beispiel: fast 400 Abhebungen im Durchschnittswert von 45 Euro je Geldautomat und Tag in Irland), sind selbstverständlich gegenüber den Ländern im Vorteil, in denen die Verbraucher seltener und dann größere Beträge abheben (Beispiel: etwa 50 Abhebungen im Durchschnittswert von 138 Euro je Geldautomat und Tag in Österreich). Geht man davon aus, dass die Abhebungen um 20 % häufiger sein werden als normal und berücksichtigt man allein die Geldausgabeautomaten und die Bankschalter, so wird die Mehrheit der Bevölkerung in acht Staaten von insgesamt 12 ab dem fünften Tag Euro-Banknoten über die Banken erhalten haben. Zählt man noch die übrigen Versorgungsquellen hinzu (Barzahlungen, Wechselgeldherausgabe ... ), so dürfte die Schwelle von 50 % der Bevölkerung praktisch überall überschritten werden. 2.1.5.2. Einzelheiten und Tempo der Inverkehrgabe von Euro-Münzen Euro-Münzen werden die Verbraucher im Wesentlichen über zwei Kanäle erhalten: durch die Vorabausstattung und die Herausgabe von Wechselgeld im Einzelhandel. Die Vorabausstattung der Verbraucher mit Münzen ist besonders wichtig: Die während der letzten beiden Dezemberwochen verkauften Euro-Münzmischungen (Starter-Kits) entsprechen der Menge nach im Durchschnitt 29 % der zurzeit im Verkehr befindlichen Volumina (17 bis 45 % je nach Mitgliedstaat). Vorläufig kann nur schwer gesagt werden, wie sich die Verbraucher gegenüber diesem Angebot verhalten werden: Werden sie ein Starter-Kit je Haushalt, je Erwachsenen oder je Familienmitglied kaufen- Die Teilnehmerstaaten haben in dieser Beziehung recht unterschiedliche Ambitionen. So reicht der Anteil der Starter-Kits im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter über vier Jahre (Kindern werden zahlreiche Kits geschenkt werden) reicht von 10 % in Finnland bis zu 96 % in Frankreich oder sogar 160 % in den Niederlanden. Die zweite wichtige Münzversorgungsquelle ist die Herausgabe von Wechselgeld im Handel. In allen Teilnehmerstaaten wollen die Handelsverbände der Empfehlung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten nachkommen und Wechselgeld ausschließlich in Euro herausgeben [49]. [49] Da Euro-Münzen und -Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel sind, kann der Kunde Euro-Wechselgeld nicht ablehnen, auch wenn er noch mit den bisherigen nationalen Währungseinheiten bezahlt hat. Wenn sich die Verbraucher stark an der Vorabausstattung beteiligen und der Handel seine Verpflichtung zur Herausgabe des Wechselgelds in Euro einhält, müssten die Euro-Münzen sehr schnell in den Verkehr gelangen, nämlich zur Mehrheit bereits am Ende der ersten Woche. 2.1.6. Praktische Euro-Schulungen für die Bürger und insbesondere Bevölkerungsgruppen, denen Informationen nur schwer zugänglich sind Die Angaben der jüngsten Eurobarometer-Umfragen der Kommission (vgl. Kapitel 1.4.1) zeigen, dass bei der Information der Bürger zwar beträchtliche Fortschritte erzielt worden sind, dass diese jedoch noch nicht ausreichen. Der Erfolg der Bargeldeinführung hängt letzten Endes von der Fähigkeit der verschiedenen Akteure vor Ort ab, den einzelnen Bürgern nicht nur die wichtigsten Aspekte dieser Operation zu vermitteln (Umrechnungskurs, Termin für die Einführung der Münzen und Banknoten usw.), sondern ihnen auch dabei zu helfen, sich mit den neuen Wertmaßstäben vertraut zu machen, damit sie der Einführung der Münzen und Banknoten zuversichtlich entgegensehen können. Die wichtigsten Informationen sind inzwischen mehr als der Hälfte der Bevölkerung hinlänglich bekannt. Es bleiben noch einige Monate, um den Bürgern praktische Euro-Kenntnisse zu vermitteln und Bevölkerungsgruppen, denen die normalen Informationskanäle nicht zugänglich sind, die Möglichkeit zu geben, den Informationsrückstand aufzuholen und sich auf die Umstellung vorzubereiten. Die Aufklärungsskampagnen, die in Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Europäischen Parlament in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, haben bereits konkrete Botschaften über die wichtigsten praktischen Etappen verbreitet. Mit dem Start der Informationskampagne des Eurosystems haben die Bürger u. a. im September entdeckt, wie die Münzen und Banknoten aussehen werden. Sie haben drei Monate Zeit, um sich damit vertraut zu machen, damit sie das Euro-Bargeld ab Anfang Januar 2002 erkennen und vertrauensvoll damit umgehen können. Alle für die Euro-Kommunikation Verantwortlichen dienen dabei als Multiplikatoren, indem sie für eine möglichst weite Verbreitung der Informationen sorgen. Die traditionell am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen haben bei der Vorbereitung auf den Euro insofern einen relativen Vorteil, als die Ausbilder von Tauben und Schwerhörigen, Blinden und Sehbehinderten oder geistig Behinderten von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank und den Direktoren der Münzanstalten bereits über 28 000 Kits mit Attrappen der Euro-Banknoten und -Münzen erhalten haben, die mit den wesentlichen Erkennungsmerkmalen ausgestattet sind (richtiges Papier, richtige Farben und richtiges Format usw.). Dieses Schulungsmaterial wurde für unumgänglich gehalten, um diesen Personengruppen einen ähnlichen Informationsstand zu bieten, wie ihn die übrige Bevölkerung durch einen bloßen Blick auf eine Broschüre erhalten kann, in der die Münzen und Geldscheine abgebildet und beschrieben sind. Im Rahmen der von der Kommission und dem Europäischen Parlament gemeinsamen finanzierten Projekte "Euro leicht gemacht" wurden über 12 000 Spezialausbilder (von einer vorgesehenen Gesamtzahl von 30 000) bereits geschult und sind in den einzelnen Verbänden und Stadtvierteln unablässig im Einsatz. Diese Personen werden wiederum durch Direktansprache anhand praktischer Übungen diejenigen Bürger schulen, die von den üblichen Informationskanälen abgeschnitten sind und noch keine Informationen oder Basisschulungen erhalten haben (alleinlebende alte Menschen, Obdachlose, Personen mit sensorischer Behinderung, Analphabeten usw.). Die Europäische Kommission hat parallel 22 Schulungsinstrumente für einen Gesamtbetrag von 3 Mio. EUR, die aus den Projekten "Euro leicht gemacht" hervorgegangen sind (in 10 Sprachen), an diese Ausbilder verteilt. Eine erste Auflage ist bereits vergriffen. 500 t Material (Broschüren, Spiele, Reproduktionen der Münzen und Banknoten auf Pappe) werden im September und Oktober neu gedruckt und sollen dann im gesamten Euro-Gebiet verteilt werden. Um für eine möglichst weite Verbreitung zu sorgen, wurden Muster dieses Schulungsmaterials zur Verfügung gestellt, damit sie auf der Website der Kommission abgebildet werden können [50]. [50] Europa.eu.int/euro , Kapitel Bürger und Verbraucher, Abschnitt «Euro leicht gemacht», Ausbildungs- und Informationsmaterial. Die Mitgliedstaaten haben manche dieser Produkte in größeren Mengen reproduziert. Die weitaus meisten Mitgliedstaaten haben auch Ausbilder oder "Spezialvermittler" direkt ausgebildet oder ihre Ausbildung finanziert; sie werden bis Mitte 2002 die einzelnen Länder bereisen, um spezifische Informationsbedürfnisse zu erfassen. Obgleich diese Ausbilder zahlreich sind (rd. 30 000), können sie doch der Nachfrage kaum nachkommen. Jeder Einzelne ist aufgefordert, als "Euro-Vermittler" aufzutreten und die Personen in seiner Umgebung zu informieren. Nach dem Beispiel der italienischen Ärzte, der spanischen Seniorenheime, der Priester in Portugal, der kleinen Einzelhandelsgeschäfte kann ein Jeder bei der Weitergabe von Informationen und Beantwortung von Fragen eine wesentliche Rolle spielen. Neben der Schwierigkeit, die einzelnen Bürger zu erreichen, besteht die komplizierteste Aufgabe darin, dabei zu helfen, dass sich die Bürger mit der neuen Werteskala vertraut machen. So müssten die Verbraucher beispielsweise Anfang 2002 in der Lage sein, ohne Umrechnungstabelle überschlagen zu können, ob eine Abhebung von 100 Euro an einem Geldautomaten ausreicht, um ihre wöchentlichen Einkäufe zu bezahlen oder nicht. Die Festsetzung der Preise in Euro, verstärkte konkrete Botschaften im Rahmen der Informations- und Schulungsmaßnahmen, die vorzeitige Umstellung der Bankkonten und Zahlungsmittel werden den Bürgern dabei helfen, die neue Währungssprache zu beherrschenso dass sie im Jahr 2002 möglichst rasch auf Umrechnungshilfen verzichten können. 2.1.7. Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro Am 1. Januar 2002 wird mit dem Beginn des Umlaufs der Euro-Banknoten und -Münzen die einheitliche Währung für den Bürger Wirklichkeit. Aber alle der Kommission vorliegenden Angaben zeigen, dass beim gegenwärtigen Stand der Dinge die Bankgebühren für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen per Bankkarte, Geldautomat, Scheck oder Überweisung weitaus höher als die Gebühren für Inlandszahlungen liegen werden, falls die Banken ihre Politik nicht ändern. Dies hat eine erste, am 12. Juli veröffentlichte Studie [51] ergeben, in der Überweisungen, Kartenzahlungen und Abhebungen an Geldautomaten untersucht wurden. [51] Pressemitteilung IP/01/992. Unter diesen Umständen können die Unionsbürger nicht die gesammten praktischen Vorteile der einheitlichen Währung nutzen, denn die Schaffung des Binnenmarkts und der einheitlichen Währung ging nicht mit der Schaffung eines einheitlichen Zahlungsraums einher. Deshalb hat die Kommission in ihrer letzten Mitteilung [52] auf Folgendes hingewiesen: [52] KOM(2001) 190 endg. Es bedarf dringender Anstrengungen, um bei der Schaffung eines Euro-Zahlungsraums voranzukommen. Die Kommission wird den Einsatz aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel ins Auge fassen, damit die Kosten grenzüberschreitender Transaktionen zum 1. Januar 2001 in der Nähe der Kosten entsprechender innerstaatlicher Transaktionen liegen. Deshalb hat sie am 24. Juli 2001 eine Verordnung für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro vorgeschlagen [53]. [53] KOM(2001) 439 endg., ABl. C 270E vom 25.9.2001, S. 270. Der Verordnungsvorschlag umfasst drei Arten von Bestimmungen: *Er beinhaltet für die Zahlungen in Euro den Grundsatz der Gebührengleichheit zwischen einer grenzüberschreitenden und einer inländischen Zahlung. Es darf keinen Gebührenunterschied geben, weil die Zahlung eine Grenze überquert. Dies gilt ab 1. Januar 2002 auch für Kartenzahlungen und Abhebungen an Geldautomaten. Für Überweisungen und Schecks ist eine zusätzliche einjährige Frist vorgesehen. *Er sieht Maßnahmen zur Information der Bankkunden über die Entgelte für alle Zahlungsleistungen vor; insbesondere ist jede Gebührenänderung zuvor bekannt zu geben. Nach Ansicht der Kommission werden im Zuge der Anwendung dieser Verordnung die Information der Kunden und der Wettbewerb einen Anstieg der einzelstaatlichen Gebühren verhindern. *Hauptursache der Kosten für grenzüberschreitende Transaktionen ist die fehlende Infrastruktur und Automatisierung der Zahlungssysteme. Ziel der Verordnung ist daher, die Errichtung der Infrastruktur zu erleichtern, aber auch zu fördern. So werden Normen wie die internationale Kontonummer und die internationale Bankleitzahl obligatorisch. Ebenso werden einige nationale Vorschriften wie die statistische Meldepflicht, die zu faktischen Unterschieden zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen führen, entweder abgeschafft oder harmonisiert. Die Kommission wurde in ihrer Analyse durch die Ergebnisse einer neuen, im März 2001 durchgeführten Studie [54] bestätigt, die am 20. September veröffentlicht wurde und 1480 Überweisungen von 100 EUR zwischen 15 Unionsländern betraf. Dieser Studie ist zu entnehmen, dass sich die Durchschnittskosten auf 24,09 EUR belaufen, das ist nahezu derselbe Betrag, den auch die 1993 von derselben Beraterfirma nach derselben Methodik vorgenommene Untersuchung ergab. [54] Pressemitteilung IP/01/1293 und MEMO/01/294. Die vollständigen Ergebnisse sind unter folgender Adresse abrufbar: http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/finances/payment/news.htm. Die Errichtung eines einheitlichen Zahlungsraums war das Thema einer Konferenz [55], die mit zahlreichen Teilnehmern in Brüssel am 24. September stattgefunden hat und auf der der Verordnungsvorschlag der Kommission ausführlich erörtert wurde, vor allem die Frage der Infrastrukturen, die zu errichten sind, damit die grenzüberschreitenden Systeme ebenso effizient wie die einzelstaatlichen Systeme funktionieren. [55] Power-Point-Präsentationen und Dikussionsbeiträge unter: Der Verordnungsvorschlag wird von den beiden Mitgesetzgebern, dem Parlament und dem Rat, derzeit erörtert. Die Kommission hofft, dass die Arbeiten im Dezember abgeschlossen sein werden, damit die Verordnung am 1. Januar 2002 in Kraft treten kann. Sie ist der Ansicht, dass diese Verordnung für die Akzeptanz des Euros durch die Bürger unerlässlich ist. 2.2. 40 Beispiele für empfehlenswerte Maßnahmen zur Erleichterung der Bargeldumstellung Diese Maßnahmen sind nicht systematisch auf alle Staaten oder Wirtschaftszweige übertragbar, wohl aber für den größten Teil der Teilnehmerstaaten von Interesse. 2.2.1. 20 Maßnahmen, die die Kommission für sehr wichtig hält 1. Ab sofort Festsetzung der Preise in Euro mit Angabe des Gegenwerts in nationaler Währung. Dank dieser von der Kommission im Oktober 2000 empfohlenen Maßnahme können sich die Verbraucher erheblich rascher an die Preise in Euro gewöhnen. Die europäischen Vertreter des Handels haben sich in einer Vereinbarung mit den Vertretern der Verbraucherverbände im vergangenen April dazu verpflichtet [56]. In Portugal sind Preisangaben in Euro an erster Stelle vorgeschrieben, und die großen Kaufhäuser und Supermärkte, vor allem in Frankreich und Belgien, gehen allmählich dazu über. Vom Verbraucher wird dies insgesamt positiv aufgenommen [57]. [56] Abrufbar auf der Website www.europa.eu.int der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz. [57] So hat beispielsweise eine Untersuchung von Audencia Nantes im Juni 2001 in einem Geschäft, in dem die Preise in Euro angegeben waren (l'hyper-U de Bourgueil) ergeben, dass 82 % der Kunden der Ansicht waren, eine optisch hervorgehobene Preisangabe in Euro veranlasse die Kundschaft, in Euro zu denken; ebenfalls 82 % meinten, dies sei auch ein Anreiz, in Euro zu zahlen. Rd. 82 % der Kunden wünschten sich, dass möglichst rasch allgemein zu dieser Praxis übergegangen wird. Quelle: « in Situ ». Blandine Labbé-Pinlon. Audencia Nantes. 2. Vorzeitige Umstellung der Bankkonten und bargeldlosen Zahlungsmittel. Dank dieser von der Kommission im Oktober 2000 empfohlenen Maßnahme können die Umstellungsoperationen der Banken entzerrt und die Verbraucher aktiv mit dem Euro vertraut gemacht werden. Die meisten europäischen Banken haben sich zu diesem Vorgehen entschlossen, in Österreich und den Niederlanden aber nur eine Minderheit, und in Irland keine einzige Bank. 3. Vorzeitige Umstellung der Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonrechnungen. Diese von der Kommission im Oktober 2000 empfohlene Maßnahme hilft dem Verbraucher, sich an den Wert des Euro zu gewöhnen. Die Versorgungsunternehmen haben in Frankreich schon im Januar damit begonnen, ihre Fakturierung auf Euro umzustellen. Ähnliche Maßnahmen erfolgten im Juli in Belgien und Italien, im September in Spanien und Luxemburg und im Oktober in Portugal. Es ist zu wünschen, dass sich diese Praxis allgemein durchsetzt. 4. Gebührenfreier und unbegrenzter Umtausch der nationalen Währungseinheiten in Euro Anfang 2002 an den Bankschaltern für Kunden, mit einer bloßen Pflicht zur vorherigen Anmeldung bei Großbeträgen. Entsprechend der Empfehlung der Kommission vom Oktober 2000 wollen die meisten Banken in allen Ländern mit Ausnahme Österreichs normalerweise so verfahren. Diese Maßnahme ist für die Einfachheit und folglich den Erfolg des Währungsumtauschs aus der Sicht der Verbraucher wesentlich. 5. Gebührenfreier Umtausch der nationalen Währungseinheiten in Euro an den Bankschaltern Anfang 2002 für NichkKunden bis zu einem von den einzelnen Banken zu bestimmenden Hoechstbetrag. Entsprechend der Empfehlung der Kommission vom Oktober 2000 wollen die meisten Banken in allen Ländern mit Ausnahme der Niederlande (wo vielfach Gebühren erhoben werden sollen) so verfahren. 6. Nahezu sofortige Umrüstung der Geldausgabeautomaten auf Euro. Die Umstellung der Geldautomaten ist für den raschen Übergang zum Euro wesentlich. Auf diese Weise können Probleme in Form von Warteschlangen oder bei der Rückgabe von Wechselgeld im Einzelhandel auf ein Mindestmaß beschränkt und eine sehr rasche Zunahme des Anteils der Euro-Zahlungen gewährleistet werden [58]. Fast alle Geldautomaten (zwischen 80 % und 100 %) werden schon am 1. Januar in allen Teilnehmerstaaten auf Euro umgestellt sein, ausgenommen Finnland (25 %) und Portugal (48 %), wo noch besondere Anstrengungen unternommen werden müssen. [58] Die Zahlungen in nationaler Währung (mit Herausgabe des Wechselgelds in Euro) verzögern den Zahlungsvorgang und verursachen folglich Warteschlangen. 7. Verzicht der Banken auf die Erhebung von Bearbeitungsgebühren für den Rückfluss des nationalen Bargelds aus dem Handel Anfang 2002. Die meisten europäischen Großbanken haben bereits entsprechende Zusagen gemacht. Es wäre in der Tat nicht normal, wenn die Kaufleute für ihre aktive Mitwirkung am Einzug der nationalen Währungseinheiten bestraft würden. 8. Aufschub bei der Belastung (Wertstellung) der im Rahmen der Vorabausstattung an den Handel ausgegebenen Banknoten und Münzen. Um dem Handel einen Anreiz zu geben, sich an der Vorabausstattung zu beteiligen, empfiehlt es sich, dass das erhaltene Bargeld mit einer möglichst späten Wertstellung belastet wird, keinesfalls aber vor dem 1. Januar 2002. 9. Verteilung von Rechenhilfen für die Wechselgeldherausgabe an kleine Einzelhandelsgeschäfte. Großformen des Handels sind mit Kassen ausgestattet, mit denen das herauszugebende Wechselgeld selbst bei kombinierten Zahlungen.berechnet werden kann. Bei kleinen Kaufleuten wird dies jedoch nur selten der Fall sein, so dass ihre Kassenführung in Ermangelung geeigneter Geräte ernstlich erschwert werden könnte. Auf dem Markt werden billige Geräte angeboten, die jedoch nicht weit verbreitet sind. Irland ist bislang der einzige Staat, der den Handel auf breiter Basis damit ausgestattet hat [59]. Diese Rechenhilfen sind aber unbedingt notwendig, damit sich in den kleinen Geschäften keine Warteschlangen bilden und das Fehlerrisiko bei der Wechselgeldherausgabe möglichst gering gehalten wird. Diese Rechenhilfen könnten über zahlreiche Kanäle verteilt werden: Handelskammern, Banken, Einzelhandelsverbände, öffentliche Verwaltung usw. [59] Ein Umrechner für die Wechselgeldherausgabe gehört zu dem Trainingskit, mit dem die Händler ausgestattet werden. 10. Entsendung von Spezialisten, die den Kaufleuten den Übergang zum Euro erklären. Diese Aktion wurde beispielsweise von der französischen Versammlung der Handelskammern [60] eingeleitet, die Experten beauftragt hat, außerhalb der Stoßzeiten die einzelnen Geschäfte aufzusuchen und dort den Händlern die Einzelheiten der Bargeldumstellung zu erläutern. In Portugal werden Ausbilder in der Zeit von September bis November 12 000 Geschäfte aufsuchen [61]. Derartige Maßnahmen könnten auf Initiative der Handelskammern, Handwerkskammern oder Gebietskörperschaften mit Gewinn allgemein durchgeführt werden. [60] Es handelt sich um die Operation «10 000 commerçants pilotes». ACFCI.15. Juni 2001. [61] Es handelt sich um die Initiative "In Euro verkaufen" der Euro-Kommission, des KMU-Instituts und des Tourismusinstituts. 11. Entwicklung eines innerbetrieblichen Dialogs zwischen den Sozialpartnern über den Euro. Der Übergang zum Euro kann erhebliche Auswirkung auf die Arbeitsorganisation (Überstunden, Wochenend- oder Feiertagsarbeit usw.), die Sicherheit oder den Stress der Mitarbeiter haben (z. B. Kassenpersonal ...). Es ist zu wünschen, dass diese Fragen in den Unternehmen ganz offen angesprochen und mit den Sozialpartnern direkt diskutiert werden. 12. Praktische Schulung des Kassenpersonals für den Umgang mit Euro-Banknoten und -Münzen. Die verschiedenen Simulationen, die bislang durchgeführt wurden, zeigen, dass oberflächlich geschultes Personal sich bei der Herausgabe des Wechselgelds in erheblichem Maße irrt, selbst wenn Rechenhilfen für die herauszugebenden Beträge vorhanden sind [62]. Die nationalen Zentralbanken veranstalten Schulungstagungen für Ausbilder. Es wäre zu wünschen, dass sehr viele Aktionen dieser Art auf Initiative der öffentlichen Stellen oder der Wirtschaftsverbände durchgeführt werden, um die praktischen Probleme in den ersten Tagen des Jahres 2002 möglichst einzuschränken. [62] Eine Simulation von Mc Donald in Utrecht ergab eine Fehlerquote von 5 % des Tagesumsatzes. Eine Simulation von Carrefour in Brüssel gelangte zu einer Fehlerquote von 3 % (gegenüber 0,01 % unter normalen Umständen). 13. Öffnung aller oder eines Teils der Bankschalter am 1. Januar 2002. Dies ist u. a. in Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden, Finnland und Österreich geplant. Auf diese Weise könnte die Einführung des Euro-Bargelds erleichtert werden, indem der Umtauschprozess schon am ersten Tag beginnt. Auch würde dies zur Beruhigung aller Beteiligten beitragen. Falls hierfür nicht genügend Personal vorhanden sein sollte, könnte der Zugang zu den Bankfilialen gegebenenfalls allein auf Geschäftskunden beschränkt werden. 14. Verlängerung der Banköffnungszeiten. Zahlreiche Banken sehen in den ersten beiden Januarwochen 2002 bereits längere Öffnungszeiten vor. Auf diese Weise kann der reibungslose Ablauf des Bargeldumtauschs erleichtert und das Volumen der zur Bezahlung von Einkäufen in den Geschäften verwendeten nationalen Banknoten (und damit die komplizierte Wechselgeldherausgabe) begrenzt werden. 15. Auszahlung kleiner Banknotenstückelungen bei den üblichen Barabhebungen an den Bankschaltern. Dies ist u. a. in Belgien, Spanien und Deutschland vorgesehen und ebenfalls Teil der Vereinbarung, die am 19. Februar 2001 [63] zwischen der Europäischen Kommission und den drei europäischen Bankenverbänden getroffen wurde [64]. Dies ist eine nützliche Ergänzung zur Bestückung der Geldautomaten mit kleinen Banknoten und trägt folglich ebenfalls dazu bei, die Probleme bei der Wechselgeldherausgabe möglichst gering zu halten. [63] Abrufbar auf der Website www.europa.eu.int/rapid. [64] Hierbei handelt es sich um den Europäischen Bankenverband, die Europäische Vereinigung der Genossenschaftsbanken und die Europäische Vereinigung der Sparkassen. 16. Rückgabe von Wechselgeld im Handel ausschließlich in Euro. Diese Maßnahme, die ebenfalls Teil der Empfehlung der Kommission vom Oktober 2000 ist, ist durch entsprechende Verpflichtungen des Handels oder offizielle Empfehlungen in sämtlichen Teilnehmerstaaten mit Ausnahme Finnlands übernommen worden. Wenngleich sich dadurch der Kassenbedarf der Geschäfte beträchtlich erhöht (da sie die nationalen Währungseinheiten nicht als Wechselgeld wiederverwenden können), ist diese Maßnahme doch für den raschen Austausch der nationalen Währung gegen Euro unumgänglich. 17. Einhaltung der von den europäischen Verbänden eingegangenen Verpflichtung zur Gewährleistung globaler Preisstabilität durch den Handel. Die Anwendung dieses Wohlverhaltensprinzips ist zur Wahrung des Vertrauens der Verbraucher in den ersten Wochen des Jahres 2002 wesentlich. 18. Beibehaltung der doppelten Preisauszeichnung mindestens bis zum Ende des Parallelumlaufs. Die Gewöhnung an eine neue Werteskala braucht einige Zeit und kann bestimmten Teilen der Bevölkerung erhebliche Schwierigkeiten verursachen. Um ihnen zu helfen, sollten sie sich noch einige Monate lang an Preisangaben in nationaler Währung orientieren können. 19. Durchführung spezieller praktischer Schulungsmaßnahmen für sensorisch oder geistig behinderte Menschen. Blinde können beispielsweise Anfang 2002 schwerlich mit den neuen Banknoten und Münzen alleingelassen werden: Sie brauchen schon 2001 wiederholte Übungen mit Banknoten- und -münzattrappen, die von den europäischen Organen verteilt werden, um sich die Merkmale der neuen Währung sensorisch einzuprägen. Zahlreiche Staaten haben diesen Weg beschritten, im Allgemeinen in Partnerschaft mit dem europäischen Programm "Euro leicht gemacht". 20. Bürgernahe Informationsmaßnahmen der Kommunen und Kommunalverbände für Bevölkerungsgruppen mit Schwierigkeiten (Obdachlose, alleinlebende ältere Menschen ...). Nur sie haben regelmäßig Kontakt zu diesen Personen, die mit den traditionellen Informationskampagnen oftmals kaum erreicht werden können. Spezielle Produkte für diese Direktinformation stehen in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung [65]. [65] Z. B. Produkte der Kampagne "Euro leicht gemacht". 2.2.2. 20 Maßnahmen, die die Kommission für sinnvoll hält 1. Verteilung einfacher Hilfsmittel zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs. Es ist für einen Händler relativ schwierig, seinen erforderlichen Vorabausstattungs- und Kassenmittelbedarf für Anfang 2002 zu ermitteln. Nur in Österreich, Irland, Frankreich und den Niederlanden sind bislang kleine Rechner zur Ermittlung dieses Bedarfs an den Handel verteilt worden. 2. Mit Einverständnis des Verbrauchers Herausgabe des Wechselgelds in Form von kleinen Münz-Startpaketen in den letzten Dezembertagen. Diese u. a. vom niederländischen Handel verfolgte Idee ist relativ leicht zu verwirklichen, da der Wert der Startpakete in allen Ländern einem runden Betrag in nationaler Währung entspricht (100 FRF, 500 BEF usw.). Sie kann dazu beitragen, die üblichen Verteilungskanäle zu verbreitern und das Volumen der Vorabausstattung der Verbraucher zu vergrößern, wodurch die Probleme der Kleingeldbevorratung und Wechselgeldherausgabe in den ersten Tagen des Jahres 2002 verringert werden. 3. Möglichkeit für die Arbeitgeber, ihrem Personal Münzstartpakete zu schenken. So haben beispielsweise die belgischen Behörden den Arbeitgebern gestattet, allen Mitarbeitern ein Startpaket als soziale Vergünstigung zukommen zu lassen (für das Unternehmen als Werbungskosten abzugsfähig) [66]. Auch durch diese Maßnahme dürfte das Volumen der Vorabausstattung zunehmen [67]. [66] Wenn dem Personal in Belgien ein Starter-Kit geschenkt wird, so stellt dies eine zusätzliche soziale Vergünstigung dar, die nicht an die Stelle anderer Vergünstigungen tritt, auf die das Personal aufgrund von Arbeits- oder Tarifverträgen Anspruch hat. [67] Bekanntlich haben auch die Niederlande beschlossen, allen seit mehr als sechs Jahren in den Niederlanden ansässigen Personen je ein Exemplar der Euro-Münzen zu schenken, in Ergänzung der an die breite Öffentlichkeit verkauften Starter-Kits mit einem höheren Gesamtwert. 4. Bestückung der Geldautomaten in den letzten Dezembertagen mit kleineren Stückelungen nationaler Banknoten. Diese Maßnahme wird insbesondere von bestimmten Banken in Deutschland und den Niederlanden ins Auge gefasst. Auf diese Weise würden bei der Bezahlung von Einkäufen in den ersten Januartagen 2002 kleinere Banknotennominale verwendet, wodurch sich das Volumen des Euro-Wechselgeldes und folglich auch die logistischen Probleme der Geschäfte automatisch verringern würden. 5. Simulationen von Euro-Zahlungen. Bisher wurden häufig auf Initiative der Lokalbehörden oder Kaufhäuser bzw. Supermärkte sehr zahlreiche Simulationen durchgeführt, bei denen Münz- oder Banknotenattrappen in einem dem Euro entsprechenden Wert während einer sehr kurzen Zeitspanne in Umlauf gebracht wurden. Auf diese Weise können die Verbraucher sich in einer positiven Atmosphäre mit Zahlungen in Euro vertraut machen und die betreffenden Unternehmen oder Körperschaften etwaige Problemquellen besser erkennen. 6.Einbindung aller ortsansässigen Wirtschaftsakteure in die Information über den Euro. Dies geschieht beispielsweise in der Region Barcelona, wo die Behörden jedes Dorfes die dort ansässigen Wirtschaftsakteure aufgefordert haben, sich zusammenzuschließen, um vor Ort die Einführung des Euro zu verfolgen und die Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und der KMU zu koordinieren. 7. Verschiebung des Winterschlussverkaufs, wenn er normalerweise in der ersten Januarwoche stattfindet. Dies ist beispielsweise in Belgien und in Frankreich vorgesehen. Wenn der Termin des Winterschlussverkaufs behördlich geregelt wird, sollte der Beginn möglichst entweder auf Ende Dezember oder gegen Ende der zweiten Januarwoche festgelegt werden. Für gewöhnlich ist der Andrang an den ersten drei Schlussverkaufstagen am größten. Durch ein Auseinanderziehen der beiden Termine ließen sich die negativen Auswirkungen eines Zusammenfallens der Periode besonders intensiver Geschäftstätigkeit und der Periode mit den größten Umstellungsschwierigkeiten vermeiden. 8. Abstellung einer oder mehrerer Personen zur Beantwortung spezieller Fragen im Zusammenhang mit dem Euro in Supermärkten und Kaufhäusern. Alle Simulationen zeigen, dass der Parallelumlauf eine deutliche Verlängerung der Zahlungsdauer an den Kassen mit sich bringt und sich somit negativ auf den Umsatz auswirkt. Um die Probleme beim Umgang mit den Warteschlangen so gering wie möglich zu halten, muss zumindest - wie es von mehreren großen Handelsketten vorbereitet wird - erreicht werden, dass die Fragen der Kundschaft im Zusammenhang mit dem Euro außerhalb des Kassenbereichs gestellt werden. An ein und derselben Kasse die ohnehin schon schwierige Wechselgeldherausgabe abzuwickeln und gleichzeitig die Fragen schlecht informierter Kunden zu beantworten, würde zur Verlängerung der Warteschlangen beitragen. 9. Verteilung von Behältnissen für den Rückfluss der nationalen Münzen. Dies ist beispielsweise in Frankreich oder Belgien geplant. Dadurch wird der rasche Rücklauf der Münzen aus den Geschäften und ihre Zählung bei den Banken erleichtert. 10. Getrennte Aufbewahrung der bei den Kassen eingenommenen nationalen Münzen und Banknoten. Die meisten großen Handelsketten planen, die eingenommen nationalen Banknoten und Münzen in einem Behälter unter der Kasse zu verwahren. Würden sie leicht zugänglich und für den Kunden sichtbar beim Kassenpersonal verwahrt, so könnten manche Kunden verlangen, dass ihnen das Wechselgeld in nationaler Währung ausgezahlt wird. 11. Bereitstellung von Währungsumrechnern für die Kundschaft. Die Phase des Parallelumlaufs ist schwierig und daher fehlerträchtig. Um rasch auf etwaige Einwände der Kunden eingehen zu können, sollte an den Kassen ein einfach zu bedienender Währungsumrechner bereitgehalten werden. Dazu haben sich die europäischen Vertreter des Handels im Übrigen in der gemeinsamen Erklärung vom 2. April 2001 verpflichtet. 12. Einsetzung von Euro-Vertrauensleuten durch die Kommunen oder Handelskammern. Diese Personen halten sich in den Einkaufsstraßen auf und sind damit beauftragt, Fragen zum Euro zu beantworten und bei Streitigkeiten in Geschäften zu vermitteln. 13. Verteilung von Handzetteln mit Abbildungen der Euro-Banknoten und sämtlicher Euro-Münzen (also aller nationalen Seiten) durch Kommunen und Handelskammern an den Handel. Die Informationskampagnen haben sich allzu oft allein auf die nationale Seite der Münzen konzentriert und die Tatsache außer Acht gelassen, dass die Münzen anderer Mitgliedstaaten ebenfalls sehr rasch in Umlauf gelangen werden, vor allem in den Fremdenverkehrsorten. 14. Zuverlässige Beobachtung der Preisentwicklung durch die öffentlichen Stellen, gegebenenfalls im Einvernehmen mit den Verbraucherverbänden. Dabei könnte ein Warenkorb beobachtet werden, um sehr rasch Aufschluss über die Preisentwicklung zu erhalten. 15. Informationsmaßnahmen der nationalen oder lokalen Behörden für ausländische Mitbürger mithilfe von Produkten, die in den am weitesten verbreiteten Sprachen abgefasst sind (Arabisch, Türkisch, Suaheli usw.). Derartige Produkte gibt es bereits in mehreren Mitgliedstaaten. Ihre allgemeine Verbreitung würde ebenfalls den Übergang zum Euro erleichtern. 16. Vorabausstattung des Handels ausschließlich mit kleinen Stückelungen (5 und/oder 10 Euro-Geldschein). Diese Maßnahme ist vor allem in Italien vorgesehen und kann die Herausgabe von Wechselgeld im Handel erleichtern. 17. Anbringung von Aufklebern (Scheiben usw.) für die Währungsumrechnung an den Einkaufswagen der Supermärkte. Diese von mehreren großen Handelsketten geplante Maßnahme erleichtert die Gewöhnung an die neuen Werte in den ersten Tagen des Jahres 2002 und stellt eine nützliche Ergänzung zur doppelten Preisauszeichnung dar. 18. Verteilung spezieller Umrechnungshilfen durch die Behörden oder Verbände an sensible Bevölkerungsgruppen. So hat Belgien beispielsweise über die Apotheken "sprechende" Währungsumrechner an Waisen sowie verwitwete Personen, Behinderte und Rentner im Alter über 66 Jahren verteilen lassen. 19. Veranstaltung von Schulungsmaßnahmen durch die Behörden oder Handelskammern für Händler zur Erkennung von Fälschungen. Mithilfe dieser Maßnahmen könnten u. a. kleinen Einzelhandelsgeschäften einfache Kontrollen beigebracht werden, die Informationsmaßnahmen des Euro-Systems in zweckdienlicher Weise ergänzen würden. 20. Maßnahmen zur Propagierung von Euro-Zahlungen schon im Jahr 2001. Solche Maßnahmen wären Sache sowohl der Unternehmen als auch der öffentlichen Verwaltung. So haben beispielsweise die großen französischen Handelsketten beschlossen, ab 1. November 2001 alle Kartenzahlungen ausschließlich in Euro abzuwickeln. 3. Anhänge 3.1. Die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten In Belgien wurden Ende Juli 2000 drei den Euro betreffende Gesetzte verkündet. Dabei geht es um die Glättung in Euro umgerechneter "öffentlicher Beträge", die für die Einführung des Euro in die Computersoftware des öffentlichen Sektors notwendigen Dezimalstellen und die Preisangaben auf Messgeräten. Ende August wurden 24 königliche Dekrete zur Durchführung dieser Gesetze erlassen. Im November 2000 wurde außerdem ein "Globalszenario für die endgültige Umstellung unbarer Zahlungen" beschlossen. Damit ist die Anpassung der Gesetzgebung zum großen Teil abgeschlossen. Eine zweite Serie von 16 königlichen Erlassen, mit denen die Anpassung der Rechtsvorschriften beendet wird, wurde am 13. Juli 2001 unterzeichnet und im August veröffentlicht. Die Umrechnung wird im Allgemeinen zum Vorteil des Bürgers vorgenommen. Schließlich hat das Kabinett am 19. Juli 2001 den Vorentwurf eines Gesetzes für die endgültige Umstellung auf den Euro genehmigt. Dieser Vorentwurf wird dem Parlament Anfang Oktober vorgelegt und beinhaltet Maßnahmen in drei Bereichen: die monetären Fragen im Zusammenhang mit der Einziehung der belgischen Banknoten und Münzen sowie mit der Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen (d.h. die Aufhebung des Wertes des belgischen Franc als gesetzliches Zahlungsmittel zum Ende der Doppelumlaufphase und Schutz des Euro vor Fälschungen), die wirtschaftlichen und einzelhandelstechnischen Fragen (doppelte Preisauszeichnung, Schlussverkäufe) und steuerliche Fragen (Abschaffung der Möglichkeit der Zahlung der Börsen- und Mehrwertsteuer mittels Steuermarken). In Deutschland wurden die Rechtsvorschriften zur "Glättung von Signalbeträgen" durch das Gesetz vom 19. Dezember 2000 zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euro-Glättungsgesetz) ergänzt. Mehr als ein Dutzend Artikelgesetze sind von der Bundesregierung angenommen, zum Teil bereits vom Parlament verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Auch die sechzehn Bundesländer sind dabei, ihre Rechtsvorschriften fertigzustellen. Dazu gehören einerseits Artikelgesetze in manchen Ländern und andererseits spezielle Rechtsvorschriften für bestimmte Bereiche (Einzelgesetze) in anderen Ländern. Auch sollen Rechtsvorschriften erlassen werden, um das Inverkehrbringen des Euro und die Einziehung der Deutschen Mark zu erleichtern. Die Arbeitszeiten der Bankangestellten und anderer Arbeitnehmer können in den Wochen vor und nach dem 1. Januar 2002 auf bis zu 70 Stunden verlängert werden (in Abweichung von der Arbeitszeitverordnung). Ebenso können Geldtransporter während eines bestimmten Zeitraums in Fußgängerzonen verkehren (in Abweichung von der Straßenverkehrsordnung). Griechenland hat im September 2000 ein "Rahmengesetz für die Einführung des Euro" (Nr. 2842/2000) verabschiedet, in dem u.a. die Fragen der Umstellung und Glättung sowie das Problem des Aktienkapitals geregelt werden und die Modalitäten für die doppelte Preisauszeichnung, die Kapitalmärkte und die Umrechnung von Geldbußen festgelegt werden. Die doppelte Preisauszeichnung gilt seit 1 März 2001 und ist bis Februar 2002 obligatorisch. Dies gilt auch für kleine Unternehmen (mindestens zehn Beschäftigte). Im Zusammenhang mit diesem Gesetz wurden insbesondere drei Legislativtexte veröffentlicht: eine gemeinsame Verordnung des Finanz- und Entwicklungsministeriums über doppelte Preisauszeichnung, ein Rundschreiben des Finanzministeriums betreffend steuerliche Fragen während der Übergangszeit und ein Rundschreiben des Entwicklungsministeriums zur Errichtung einer Euro-Beobachtungsstelle. Die Umstellung der griechischen Staatspapiere auf Euro wurde abgeschlossen. Das Finanzministerium hat ein Rundschreiben über Zollfragen im Zusammenhang mit dem Euro und das Entwicklungsministerium ein Rundschreiben über die Umstellung des Gesellschaftskapitals von Unternehmen auf Euro veröffentlicht. Das Finanzministerium arbeitet zurzeit zwei Rundschreiben aus, die sich mit der Abrechnung der Ausgaben in Euro und die Umstellung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst auf den Euro befassen. Das Wirtschaftsministerium hat seinerseits ein Rundschreiben veröffentlicht, mit dem den Einrichtungen des öffentlichen Sektors die Erhöhung der Preise, Abgaben, Geldstrafen usw. aufgrund der Euro-Einführung untersagt wird. In diesem Rundschreiben ist auch die Umrechnung der alten Wertangaben und ihrer Glättung zugunsten des Verbrauchers vorgesehen. Das griechische Parlament hat im September den Entwurf eines Gesetztes verabschiedet, in dem es um Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen und die Einziehung der jetzigen Zahlungsmittel sowie um Steuerfragen (Umstellung der im Steuerrecht und anderen dazugehörigen Vorschriften aufgeführten Beträge in Euro) geht. Schließlich hat das Entwicklungsministerium mit den Handelsorganisationen eine Vereinbarung geschlossen, mit der die Erhöhung der Güter- und Dienstleistungspreise durch Abrundung verhindert werden soll. Spanien hat eine Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 46/1998 über die Einführung des Euro und die Vorabausstattung verabschiedet. Darin wird die Parallelumlaufphase auf zwei Monate festgesetzt und der unentgeltliche Umtausch von Peseten-Banknoten und -Münzen bis Ende 2002 bei Geschäftsbanken und auf unbegrenzte Zeit bei der Bank von Spanien geregelt. Außerdem wurde das spanische Gesetz zur Euro-Einführung durch das Gesetz Nr. 9/2001 geändert, demzufolge bei Zwischenberechnungen die Preise bis auf die sechste Dezimalstelle zu berechnen sind. Frankreich hat im Juni 2000 (Gesetz Nr. 2000-517) und September 2000 (Verordnung 2000-916) Rechtsvorschriften erlassen. Etwa 600 Schwellenwerte und Beträge - größtenteils im Steuerbereich - wurden in Euro umgerechnet. Im Februar wurden außerdem vier Dekrete zur Umrechnung und Glättung von etwa 200 Euro-Beträgen in Steuer-, Bank-, Versicherungs-, Zoll-, Verbraucher- und Sparvorschriften geändert. Ferner wurden mehrere Dekrete für die Festsetzung von Schwellenwerten in Verwaltungsvorgängen verkündet. Am 3. Juni 2001 wurde ein Sonderdekret veröffentlicht, mit dem die Modalitäten für die Umrechnung des Gesellschaftskapitals in Euro festgelegt und die damit verbundenen Kosten gesenkt wurden. Alle noch unveränderten Beträge und Schwellenwerte sind bis 1. Oktober 2001 umzurechnen. Damit sind die Arbeiten an den Rechts- und Verwaltungsvorschriften abgeschlossen. In Irland befasst sich das Euro-Umstellungsgesetz mit der Umstellung gesetzlicher Geldbeträge in glatte Euro-Beträge ab 1. Januar 2002. Die im Steuer- und Sozialgesetzbuch enthaltenen Beträge wurden bereits vom Finanzgesetz 2001 und vom Sozialschutzgesetz 2001 erfasst. Die im Gesetz für Kraftfahrzeuge 2001 enthaltenen die Euro-Beträge (Steuern und Gebühren), wurden bürgerfreundlich angesetzt. Am 11. Juli 2001 wurde ein Dekret erlassen, mit dem der Status der irischen Pfund-Noten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel aufgehoben wird. Die Dekrete über die Einziehung der Münzen, die Festsetzung der Befugnisse des Ministers für die Ausgabe von Euro-Münzen und die Gestaltung der irischen Seite wurden ebenfalls im Juli angenommen. Italien hat eine Haushaltsgesetzt mit den wichtigsten Vorschriften für die Euro-Einführung verabschiedet (Gesetz Nr. 388 vom 23. Dezember 2000, Artikel 155). Darin werden u.a. der Endtermin für die Gültigkeit der Lira als gesetzliches Zahlungsmittel und die technischen Modalitäten des Einzugs der Liramünzen geregelt. Außerdem enthält der Bargeldumstellungsplan Angaben zur Glättung von in der öffentlichen Verwaltung gängigen Geldbeträgen. Vom Parlament wurde ein Gesetz zur Regelung von im Bankwesen auftretenden Fragen verabschiedet. Darin vorgesehen sind die Schließung der Banken und Postämter am 31. Dezember 2001 und die Aussetzung ihrer Dienste am 29. Dezember, die Umstellung der Bankkonten auf Euro ohne ausdrücklichen Antrag des Kunden (oder die Möglichkeit, Lirakonten zu behalten, aber auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden) sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Fälschung von Euro-Banknoten und -Münzen in der Vorlaufphase (bis 31. Dezember 2001) und verschiedene Strafvorschriften. Die Regierung hat allen Ministerien einen Runderlass zwecks Anpassung der in den Rechtstexten enthaltenen Beträge zugeleitet. Zurzeit wird eine Regelung zur Vereinfachung der Umstellung des Grundkapitals der Aktiengesellschaften mit beschränkter Haftung auf den Euro geprüft. Ebenfalls geprüft werden Maßnahmen für die Euro-Einführung, vor allem die Umrechnung der nationalen Schwellenwerte und Steuern (zugunsten der Verwaltungssubjekte) und die Verpflichtung, die Steuererklärungen ab 1. Januar 2002 ausschließlich in Euro auszufuellen. In Luxemburg werden mit dem Gesetz vom 1. August 2001 250 in Rechtsvorschriften angegebenen Beträge auf Euro umgestellt. Parallel dazu werden mit einer am selben Tag verabschiedeten Verordnung rund 800 in Verwaltungsvorschriften aufgeführte Beträge umgestellt. Alle Änderungen werden zugunsten der Bürger vorgenommen. Diese Texte enthalten ebenfalls Vorschriften zur Glättung zur Anpassung von Geldbußen und sonstigen Verwaltungsgebühren, von historischen Beträgen in Verbindung mit Steuern oder der Sozialversicherung, von Stempelmarken, Schwellenwerten, Zöllen usw. In dem Gesetz wird ebenfalls empfohlen, die Zahl der bei den Zwischenberechnungen besonders für die Lohnanpassung verwendeten Dezimalstellen auf vier festzusetzen. Schließlich wird mit dem Gesetz vom 1. August 2001 das mit dem Gesetz vom 10. Dezember 1998 für die Umstellung des Gesellschaftskapitals auf Euro eingeführte vereinfachte Verfahren bis 30. Juni 2002 verlängert. In den Niederlanden hat die Regierung am 8. Dezember 1998 den Bargeldumstellungsplan beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Umrechnung gesetzlich festgesetzter Beträge von Gulden in Euro liegt zurzeit dem Parlament vor. Grundprinzip ist dabei eine neutrale Umstellung dieser Beträge. Auch der Entwurf des Währungsgesetzes, durch das der Gulden seinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel am 28. Januar 2002 (0.00 Uhr) verliert, wurde bereits im Parlament eingebracht. Beide Texte wurden von der Zweiten Kammer genehmigt und bedürfen nunmehr der Zustimmung der Ersten Kammer. Demnächst sollen schließlich auch die Rechtsvorschriften erlassen werden, die den Gemeinden die unbare Erhebung von Parkgebühren gestatten. In Österreich umfasst der aktualisierte Umstellungsplan mit dem Titel "Die Euro-Umstellung im öffentlichen Sektor" die rechtlichen Aspekte des Euro, ausführliche Informationen zur Bargeldumstellung sowie Informationen für die Umstellung des Rechnungswesens, der Steuern und IT-Anwendungen im öffentlichen Sektor. Mehrere Gesetze wurden geändert, um sie mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Im Euro-Gesetz (Bundesgesetzblatt I Nr. 72/2000) werden die Regeln für die Parallelumlaufphase festgelegt. Die Maßnahmen, die die doppelte Preisauszeichnung betreffen, sind im Euro-Währungsabgabengesetzt (Bundesgesetzblatt 1 Nr. 110/1999) enthalten, während die Umstellung langfristiger Verträge und Vereinbarungen durch das Euro-Justiz-Begleitgesetz (Bundesgesetzblatt I Nr. 125/1998) geregelt wird. Vor der Sommerpause wurde ein Gesetz verabschiedet, dass sich mit allen verbleibenden Problemen der Umstellung auf den Euro befasst. Die Anpassung der Beträge in den Steuerrechtsvorschriften wurde am 6. Juli d.J. ergänzt, als das Parlament das Euro-Steuerumstellungsgesetz angenommen hat. Alle Anpassungen sind neutral oder zugunsten der Bürger vorgenommen worden. Am 16. November 2000 billigte der Ministerrat Portugals den Bargeldumstellungsplan. Dieser bestimmt, dass unbefristete Verträge der öffentlichen Verwaltung oder befristete Verträge, die nach dem 1. Januar 2002 ablaufen, auf Euro lauten müssen. Außerdem hat das Finanzministerium am 7. Februar 2001 die Endfassung seines Umstellungsplans für die Finanzveraltung genehmigt. Die Bank von Portugal hat ihrerseits im Februar 2001 eine Anweisung für die Verwendung von Schecks herausgegeben. Auf Escudo lautende, vor dem 31. Dezember 2001 ausgestellte Schecks werden von den Banken bis 28. Februar 2002 angenommen. Am 15. März billigte die Regierung zwei Gesetze: Im ersten Gesetz wird die Phase des Parallelumlaufs auf zwei Monate festgesetzt und vorgesehen, dass Escudo-Banknoten und -Münzen bis Ende Juni 2002 bei den Geschäftsbanken und während weiterer zwanzig Jahre bei der Bank von Portugal umgetauscht werden können. Nach dem Grundsatz, dass das stillschweigende Einverständnis der Kunden vorausgesetzt wird, wenn sie nicht ausdrücklich etwas anderes wünschen, wird den Geschäftsbanken außerdem gestattet, die Bankkonten ab November 2001 vorzeitig umzustellen, wenn sie dies wollen. Alle am 31. Dezember 2002 bestehenden Escudo-Einlagen werden ab 1. Januar 2002 automatisch auf Euro umgestellt. Diese Umstellung ist unentgeltlich. Das zweite Gesetz regelt die doppelte Preisauszeichnung, die im Zeitraum 1. Oktober 2002 bis 28. Februar 2002 obligatorisch ist, und zwar für alle Einzelhändler; Ausnahmengelten vor allem für freie Berufe oder Unternehmen und sonstige Einheiten mit höchstens neun Beschäftigten sowie für Güter und Dienstleistungen, bei denen die doppelte Preisauszeichnung materiell unmöglich oder zu kostspielig ist. Von diesen möglichen Ausnahmen wird zurzeit kein Gebrauch gemacht. Auch wurde ein Gesetz verabschiedet, das Einzelhändlern und Banken empfiehlt, Wechselgeld nur in Euro herauszugeben. Ohne ausdrücklich gemischte Zahlungen zu untersagen, wird geraten, alle Rechnungen in der einen oder anderen Währung zu begleichen. Das Rahmengesetz der Bank von Portugal wurde geändert, um der Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen Rechnung zu tragen. Schließlich wurde die Endfassung des Plans für die Umstellung der Finanzdienste der öffentlichen Verwaltung Anfang Mai genehmigt. In diesem Plan werden mehrere Punkte aufgegriffen, die in die Zuständigkeit des Finanzministeriums gehören, noch zu lösende Fragen gestellt und die notwendigen Vorschläge formuliert. Die Rechtsvorschriften für die Glättung und das Aktienkapital stehen vor der endgültigen Annahme. In Finnland wurde der Bargeldumstellungsplan im Oktober 2000 veröffentlicht, im April 2001 jedoch geändert. Dieser Plan enthält die zentralen Vorschriften für die Umstellung im öffentlichen Sektor. Zu erlassen waren noch Vorschriften vor allem für die Umrechnung der Finmark-Beträge in Euro, besonders im Bereich der sozialen Sicherheit. Die Rechtsetzungsarbeiten sind nunmehr abgeschlossen. 3.2. Nationale Pläne der Umstellung auf den Euro - Vergleichende Tabelle >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Zusammenstellung: Kommissionsdienststellen