52000DC0682

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Finanzhilfen für Drittländer im Jahr 1999 /* KOM/2000/0682 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DER FINANZHILFEN FÜR DRITTLÄNDER IM JAHR 1999

Abkürzungen

ADI

BIP

CBA // Ausländische Direktinvestitionen

Bruttoinlandsprodukt

Currency Board Arrangement - Currency-Board-Regelung

CPI // Consumer Price Index - Verbraucherpreisindex

DEM // Deutsche Mark

EG // Europäische Gemeinschaft

EFF // Extended Fund Facility - Erweiterte Fondsfazilität

EIB // Europäische Investitionsbank

ESAF // Enhanced Structural Adjustment Facility - Erweiterte

Strukturanpassungsfazilität

EU // Europäische Union

EUR // Euro

FESAL // Financial and Enterprise Structural Adjustment Loan -

Strukturanpassungsdarlehen für den Finanz- und Unternehmenssektor

FYROM // Former Yugoslav Republic of Macedonia - Ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien

GATT // General Agreement on Tariffs and Trade - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

IFI // Internationale Finanzinstitutionen

IWF

MwSt // Internationaler Währungsfonds

Mehrwertsteuer

SAF // Structural Adjustment Facility - Strukturanpassungsfazilität

SBA // Stand-By Arrangement - Bereitschaftskreditvereinbarung

USD // US-Dollar

WTO // Welthandelsorganisation

I. EINFÜHRUNG

II. ÜBERBLICK

1. Hintergrund

2. Finanzhilfen im Jahr 1999

3. Trends und Tendenzen der Finanzhilfe

4. Lastenverteilung

III. ALBANIEN

1. Zusammenfassung

2. Makroökonomische Entwicklung

3. Strukturreformen

4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe

IV. ARMENIEN

1. Zusammenfassung

2. Makroökonomische Entwicklung

3. Strukturreformen

4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe

V. BOSNIEN UND HERZEGOWINA

1. Zusammenfassung

2. Makroökonomische Entwicklung

3. Strukturreformen

4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe

VI. BULGARIEN

1. Zusammenfassung

2. Makroökonomische Entwicklung

3. Strukturreformen

4. Durchführung der Finanzhilfe

VII. EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN

1. Zusammenfassung

2. Makroökonomische Entwicklung

3. Strukturreformen

4. Durchführung der Finanzhilfe

VIII. GEORGIEN

1. Zusammenfassung

2. Makroökonomische Entwicklung

3. Strukturreformen

4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe

IX. RUMÄNIEN

1. Zusammenfassung

2. Makroökonomische Entwicklung

3. Strukturreformen

4. Durchführung der Finanzhilfe

X. UKRAINE

1. Zusammenfassung

2. Makroökonomische Entwicklung

3. Strukturreformen

4. Durchführung der Finanzhilfe

I. EINFÜHRUNG

In diesem Bericht werden die Wirtschaftslage, die Reformfortschritte und die Aussichten der Länder beurteilt, die 1999 Finanzhilfen erhalten haben, wobei besonders darauf geachtet wird, inwieweit die mit der Finanzhilfe verbunden Auflagen eingehalten wurden.

Kapitel II gibt einen Überblick über die Finanzhilfen der EU für Drittländer mit einem historischen Rückblick, einer Zusammenfassung der Operationen des Jahres 1999 und einer Analyse der Lastenverteilung innerhalb der internationalen Gebergemeinschaft.

In den anschließenden Kapiteln werden relevante Aspekte des Transformationsprozesses in den Ländern erörtert, für die der Rat entweder neue Finanzhilfen beschlossen hat oder die 1999 Zahlungen aus zuvor beschlossenen Finanzhilfen erhielten.

Der Bericht wird gemäß den Ratsbeschlüssen über Finanzhilfen der Gemeinschaft für Drittländer vorgelegt und schließt sich an die entsprechenden Berichte der Vorjahre an [1].

[1] Vgl. folgende Mitteilungen der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament unter der Überschrift "Bericht über die Durchführung der Finanzhilfen für Drittländer":

Eine vollständige Liste der vom Rat beschlossenen Finanzhilfeoperationen mit den entsprechenden Auszahlungen bis Ende 1999 ist in Anhang 1 wiedergegeben. In Anhang 2 werden die Finanzhilfen bilateraler und multilateraler Geber für die Länder zusammengefaßt, die Finanzhilfen der EU erhalten. In Anhang 3 sind ausgewählte makroökonomische Kennziffern aufgeführt.

II. ÜBERBLICK

1. Hintergrund

Die ursprünglich zur innergemeinschaftlichen Zahlungsbilanzstützung gedachten Finanzhilfen der Gemeinschaft sind seit 1990 auch auf Drittländer, vor allem in Mittel- und Osteuropa, nach und nach aber auch auf andere Länder der früheren Sowjetunion und des Mittelmeerraums ausgedehnt worden, um deren politische und wirtschaftliche Reformanstrengungen zu unterstützen.

Anfang der 90er Jahre beschloß die Europäische Gemeinschaft, den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) Finanzhilfen zu gewähren, um ihren Übergang zur Marktwirtschaft zu unterstützen. Außerdem wurde beschlossen, daß die Kommission im Rahmen der zwischen den 24 Industrieländern (G-24) vereinbarten Koordinierung der Hilfsleistungen für die MOEL weitere Geber gewinnen sollte, die sich in ähnlicher Weise an der Unterstützung der Wirtschaftsprogramme beteiligen könnten, die diese Länder im Einvernehmen mit dem IWF und der Weltbank durchführen.

In den Jahren 1990-1994 führten die EG und die G-24 verschiedene Zahlungsbilanzstützungsaktionen dieser Art für die meisten mittel- und osteuropäischen Länder durch. Seither konzentrieren sich die Finanzhilfen der EG in der Region vor allem auf die Balkanländer und speziell die Länder, die früher zu Jugoslawien gehörten. Außerhalb der mittel- und osteuropäischen Region wurden seit Anfang der 90er Jahre verschiedene Operationen zugunsten einiger Neuer Unabhängiger Staaten und einiger Mittelmeerländer vom Rat beschlossen. Sie sollen ebenfalls zur Unterstützung der politischen und wirtschaftlichen Reformen der Empfängerländer dienen und in Verbindung mit Hilfsprogrammen von IWF und Weltbank durchgeführt werden. Bei den Finanzhilfen der Gemeinschaft wurden weiterhin die für diese Art von Hilfen geltenden Grundsätze befolgt. Sie stellen auf den außergewöhnlichen und komplementären Charakter dieser Hilfen zu den Finanzierungen der IFI sowie die damit verbundenen markoökonomischen Auflagen ab. So wurden mit den Finanzhilfen der Gemeinschaft insbesondere die auf Wirtschaftsreformen und Strukturveränderungen abzielenden Anstrengungen der Empfängerländer unterstützt. In enger Abstimmung mit IWF und Weltbank wurden politische Strategien gefördert, die auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Länder zugeschnitten sind und generell das Ziel verfolgen, die Finanzlage zu stabilisieren und marktwirtschaftliche Strukturen einzuführen. Die Kommission führt die Finanzhilfe in Konsultation mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuß durch.

2. Finanzhilfen im Jahr 1999

a) Neue Beschlüsse

Die bereits 1998 erkennbare verstärkte Finanzhilfe für die Balkanländer hat sich 1999 bestätigt. So beschloß der Rat fünf Operationen im Hoechstbetrag von 460 Mio. EUR zugunsten von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM) und Rumänien.

Im April 1999 wurde eine dritte Finanzhilfe zugunsten von Albanien in Form einer langfristigen Darlehensfazilität in Höhe von maximal 20 Mio. EUR mit einer Hoechstlaufzeit von 15 Jahren und einer tilgungsfreien Zeit von zehn Jahren beschlossen. Die Hilfe wurde gewährt, um die Tragfähigkeit der Zahlungsbilanz zu sichern und die Reserveposition des Landes zu stärken. Im Gegensatz zu früheren Operationen würde diese Hilfe in Form eines Darlehens gewährt. Albanien hat fundamentale Maßnahmen zur Förderung von Wirtschaftsreformen und zum Aufbau moderner Institutionen eingeleitet, die vom IWF und der Weltbank unterstützt werden. Die beschlossene Finanzhilfe stimmt mit den makroökonomischen Zielen und den Reformprogrammen überein, die die albanischen Behörden mit dem IWF und der Weltbank vereinbart haben.

Bosnien und Herzegowina haben bei der Durchführung von Strukturreformen und der Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen gewisse Fortschritte erzielt. So wurde makroökonomische Stabilität erreicht, und der Rat hat zum ersten Mal eine Sonderfinanzhilfe in Höhe von 60 Mio. EUR zugunsten von Bosnien und Herzegowina beschlossen. Die Darlehenskomponente der Hilfe wird höchstens 20 Mio. EUR betragen, das Zuschußelement höchstens 40 Mio. EUR. Die Durchführung der Hilfe ist an die vollständige Erfuellung der ausstehenden, fälligen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft und der EIB geknüpft. Die Gemeinschaft hat daraufhin im Dezember 1999 bereits einen ersten Teilbetrag von 25 Mio. EUR ausgezahlt.

Die vierte Finanzhilfe zugunsten von Bulgarien wurde vom Rat im November 1999 beschlossen. Sie besteht aus einer langfristigen Darlehensfazilität im Hoechstbetrag von 100 Mio. EUR (Hoechstlaufzeit zehn Jahre) und soll für eine tragfähige Zahlungsbilanzlage sorgen. Das Darlehen wird Bulgarien in zwei Teilbeträgen zur Verfügung gestellt. Der erste Teilbetrag wurde auf der Grundlage einer zufriedenstellenden Umsetzung des mit dem IWF vereinbarten makroökonomischen Programms für Bulgarien freigegeben. Der zweite Teilbetrag wird von der weiteren Durchführung des bulgarischen Anpassungs- und Reformprogramms abhängig gemacht.

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM) hat grundlegende politische und wirtschaftliche Reformen durchgeführt. Die mazedonische Regierung hat mit kräftiger Unterstützung durch IWF und Weltbank ein Wirtschaftsprogramm beschlossen. Um die Zahlungsbilanz zu stützen und dazu beizutragen, daß die angespannte finanzielle Situation des Landes gegenüber dem Ausland entschärft wird und die sozialen Folgen der durch den Kosovo-Konflikt verursachten schweren Wirtschaftsstörungen gemildert werden, hat der Rat im November 1999 beschlossen, dem Land eine Finanzhilfe in Form eines Darlehens von maximal 50 Mio. EUR (mit einer tilgungsfreien Zeit von zehn Jahren und einer Hoechstlaufzeit von 15 Jahren) sowie einen Zuschuß im Hoechstbetrag von 30 Mio. EUR für den Zeitraum 1999-2000 zur Verfügung zu stellen.

Rumänien hatte 1999 immer noch mit Wirtschaftsproblemen zu kämpfen, aber dennoch grundlegende Wirtschaftsreformen eingeleitet und beträchtliche Anstrengungen zur Einführung einer gut funktionierenden Marktwirtschaft unternommen, um die Beschäftigung zu steigern und den Lebensstandard anzuheben. So beschloß die Gemeinschaft im November 1999, Rumänien eine vierte Finanzhilfe in Form eines langfristigen Darlehens von maximal 200 Mio. EUR (Hoechstlaufzeit zehn Jahre) zur Verfügung zu stellen, um die Tragfähigkeit der Zahlungsbilanz zu gewährleisten. Das Darlehen soll Rumänien in zwei Teilbeträgen ausgezahlt werden.

b) Auszahlungen

Die Auszahlungen von Finanzhilfen an Drittländer beliefen sich 1999 auf insgesamt 136 Mio. EUR. Von der ausgezahlten Gesamtsumme erhielten Bosnien und Herzegowina 25 Mio. EUR, Bulgarien 40 Mio. EUR, Armenien 4 Mio. EUR, Georgien 9 Mio. EUR und die Ukraine 58 Mio. EUR. Die letzten drei Auszahlungen betrafen Finanzhilfen, die bereits früher beschlossen worden waren. Die Auszahlungen an Bosnien und Herzegowina sowie Bulgarien betrafen Operationen, die 1999 neu beschlossen worden sind.

Von dem ausgezahlten Gesamtbetrag von 136 Mio. EUR entfielen 28 Mio. EUR auf Zuschüsse, die aus dem Gesamthaushaltsplan finanziert werden (Artikel B7-531 und B7-532). Diese Zuschüsse wurden zugunsten von Bosnien und Herzegowina (15 Mio. EUR), Georgien (9 Mio. EUR) und Armenien 14 Mio. EUR gewährt. Der Großteil der Hilfe wurde wie üblich in Form von langfristigen Darlehen vergeben (Bosnien und Herzegowina 10 Mio. EUR, Bulgarien 40 Mio. EUR, Ukraine 58 Mio. EUR).

c) Rückzahlungen und nicht ausgezahlte Darlehen

Im Laufe des Jahres 1999 wurde das einzige Finanzhilfedarlehen, das fällig wurde, von Rumänien in Verbindung mit der im Januar 1992 beschlossenen zweiten Hilfsrückzahlung zurückgezahlt. Estland und Armenien haben jeweils 5 Mio. EUR aus ihren Darlehen von 1993 bzw. 1998 vorfristig zurückgezahlt.

Einige in der ersten Hälfte der 90er Jahre beschlossene Darlehen wurden nicht - wie ursprünglich vorgesehen - in voller Höhe ausgezahlt. Grund waren entweder, wie im Falle der baltischen Staaten (1992), Ungarns (1990) und der Slowakei (1994), verbesserte Auslandsfinanzierungsbedingungen, vor allem gemessen an Zahlungsbilanz und Auslandsverschuldung, oder aber eine Verschlechterung des politischen Klimas und/oder eine Verlangsamung des Reformprozesses wie in Belarus (1995) und Algerien (1994). Diese Operationen werden inzwischen nicht mehr eingeplant. In der letzten Spalte von Anhang 1 sind die nicht ausgezahlten Beträge aufgeführt. Die Finanzhilfen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Rumänien, Armenien, Georgien und Ukraine III dürften planmäßig durchgeführt werden.

d) Weitere Finanzhilfen

Ende 1999 lagen dem Rat zwei Beschlußentwürfe der Kommission vor. Der erste betraf Taidschikistan - hierfür hatte die Kommission im Juni 1999 eine Hilfe von bis zu 110 Mio. EUR im Rahmen der Finanzhilfe für Armenien und Georgien vorgeschlagen.

Der zweite Vorschlag betrifft die dritte Finanzhilfe für die Republik Moldau in Form eines Darlehens im Hoechstbetrag von 15 Mio. EUR.

Im November hat die Kommission außerdem eine Sonderfinanzhilfe für das Kosovo in Form eines Zuschusses von maximal 35 Mio. EUR vorgeschlagen.

3. Trends und Tendenzen der Finanzhilfe

Die Finanzhilfen der Gemeinschaft waren ursprünglich zur Unterstützung der gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung und der Zahlungsbilanzen gedacht. Im Laufe der Jahre erhöhte sich die Zahl der Länder, für die eine solche Unterstützung durch die Gemeinschaft angezeigt erschien, und immer mehr an die Gemeinschaft angrenzende Länder verpflichteten sich zu rigorosen wirtschaftlichen Reformprogrammen. Dadurch verschob sich das geographische Gleichgewicht gegenüber den ersten Jahren, als sich die meisten Empfängerländer in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemeinschaft befanden. Infolge der Konflikte in der westlichen Balkanregion und insbesondere im Kosovo während des Jahres 1999 zeigt sich eine Tendenz zu verstärkten Finanzhilfen für die Balkanländer im allgemeinen, wie die Ratsbeschlüsse vom letzten Jahr deutlich machen.

Es zeigte sich auch, daß einige Länder immer noch auf die für den ursprünglichen Zweck, nämlich Unterstützung der makroökonomischen Stabilisierung und der Zahlungsbilanz, gedachten Finanzhilfen angewiesen waren, während es in anderen Fällen nützlicher erschien, die Hilfen zur Unterstützung der Strukturreformprogramme der betreffenden Regierungen einzusetzen. Diese Tendenz zeichnete sich zunächst in einigen mittel- und osteuropäischen Ländern ab, in denen eine Finanzhilfe für Strukturreformen in wirksamer Weise mit technischer Hilfe aus dem Phare-Programm kombiniert werden konnte, um die für den Erfolg der Strukturreformprogramme wesentlichen Kapazitäten der dortigen Institutionen zu verstärken. Der komplementäre Charakter der verschiedenen Formen von Gemeinschaftshilfen wurde noch dadurch unterstrichen, daß der Dialog mit den einzelnen Empfängerländern auf sämtliche Formen der Unterstützung für den Reformprozeß ausgedehnt wurde. Dieser Ansatz wurde im Zusammenhang mit den Hilfen für einige NUS-Länder und westliche Balkanstaaten bestätigt. Eine vergleichbare Tendenz war bei den vom IWF und von der Weltbank unterstützten Programmen zu beobachten, was zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Kommission und diesen Institutionen geführt hat.

Aus den Tabellen 1 und 2 sowie den Schaubildern 1a und 2a ist der außerordentliche Charakter der EG-Finanzhilfen klar ersichtlich. Die umfangreichsten Finanzhilfeoperationen wurden in den Jahren unmittelbar nach den Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Systeme der ostmitteleuropäischen Länder beschlossen. Seither schwanken die Finanzhilfen für Drittländer entsprechend dem Grundsatz, daß Finanzhilfen von Fall zu Fall nach einer Beurteilung der makroökonomischen Lage und des Bedarfs der potentiellen Empfängerländer an Finanzmitteln aus dem Ausland beschlossen werden.

Schaubild 1a über die beschlossenen Finanzhilfen und Schaubild 2a über die tatsächlich ausgezahlten Beträge zeigen, daß sich die Finanzhilfen stark auf die Beitrittskandidaten konzentrieren und sich also von dem Grundsatz leiten lassen, daß vor allem die Nachbarländer unterstützt werden sollen, zu denen die EU besonders enge politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhält. So flossen rund zwei Drittel der Finanzhilfen im letzten Jahrzehnt in die Kandidatenländer. Einige Neue Unabhängige Staaten und einige Mittelmeerländer haben seit 1990 jeweils einen Anteil von etwa 16 % an der Gesamthilfe, während auf die westlichen Balkanländer 6 % der beschlossenen Finanzhilfen entfallen, davon die Hälfte im Jahr 1999.

Tabelle 1 - Finanzhilfen 1990-1999

Genehmigte Hoechstbeträge in Mio. EUR

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Tabelle 2 - Finanzhilfeoperationen 1990-1999

Auszahlungen in Mio. EUR

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TGRAPH

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4. Lastenverteilung

Im Kontext der Koordinierung der G-24-Hilfe veranstaltet die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der Weltbank Geberkonferenzen zur Unterstützung der MOEL. Auf diesen Konferenzen wird der Mittelbedarf abgeschätzt und werden die Beiträge der IFI und bilateralen Geber - darunter der EG - im Grundsatz vereinbart. Bei den anderen potentiellen Empfängerländern wird über Zusammenkünfte der Beratenden Gruppe, die auf Initiative der Weltbank einberufen werden, ein ähnlicher Ansatz verfolgt.

In Anhang 2 wird aufgeführt, welche Mittel die verschiedenen Geber zur Stützung der Zahlungsbilanz der Empfängerländer von EG-Finanzhilfen zur Verfügung gestellt haben. Angaben zu den einzelnen Empfängerländern für das Jahr 1999 finden sich in Anhang 2.1.

Seit Beginn der Finanzhilfen haben die von der EG zugesagten absoluten Beträge parallel zu den Zahlungsbilanzhilfen der internationalen Gebergemeinschaft erheblich geschwankt (vgl. Anhang 2 und ähnliche Tabellen in früheren Finanzhilfeberichten).

Ein wichtiges Merkmal der Finanzhilfen der Gemeinschaft bestand ursprünglich darin, daß sehr hohe Summen zur Unterstützung von Programmen der IFI aufgebracht wurden. Die Gemeinschaft spielte dabei als wichtiger Geldgeber wie auch seit 1991 als Koordinator der bilateralen Hilfe der G-24 für die MOEL eine Schlüsselrolle.

Da die IFI jedoch nach und nach durch neue Instrumente selbst mehr Mittel aufbringen konnten, nahm ihr Anteil an den Finanzierungspaketen erheblich zu, vor allem wenn man allein die Mobilisierung neuer Mittel betrachtet.

Gleichzeitig leisteten öffentliche und private ausländische Gläubiger auch Beiträge in Form von Schuldenerlaß und Schuldenreduzierung, die 1994, 1995 und 1999 einen besonders großen Umfang erreichten. Unter den Empfängerländern von EG-Finanzhilfen kamen folgende Länder in den Genuß von Schuldenerleichterungen und ähnlichen Operationen: Algerien 1991 und 1994, Bulgarien 1991, 1994 und 1997, die Republik Moldau 1996, Ukraine 1994, 1995 und 1999 und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Bosnien und Herzegowina sowie Albanien 1999.

III. ALBANIEN

1. Zusammenfassung

Im Rahmen des im Mai 1998 beschlossenen Dreijahresprogramms des IWF gelang es den albanischen Behörden trotz der Kosovo-Krise, die Gesamtwirtschaft weiter zu stabilisieren: Das BIP-Wachstum dürfte 1999 8 % und damit etwa die gleiche Rate wie 1998 erreicht haben; das Haushaltsdefizit wurde unter Kontrolle gehalten, der Wechselkurs des Lek blieb gegenüber dem Dollar stark, die jährliche Inflationsrate lag bei weniger als 1 %, und das Leistungsbilanzdefizit vergrößerte sich weit weniger stark als erwartet (von 6 % auf 8,5 % des BIP).

Die Strukturreformen kamen im allgemeinen langsamer voran als erwartet, was zum Teil mit der Kosovo-Krise zusammenhing. Im Rahmen der Reform des Finanzsektors ist die Privatisierung der beiden noch verbleibenden staatseigenen Banken im Gange, der Rechtsrahmen und die Bankenaufsicht wurden erheblich verbessert, und die Abwicklung der sogenannten Pyramidensysteme ist nahezu abgeschlossen. Auch die Privatisierung von KMU ist nahezu beendet, doch sind die Ergebnisse bei Großunternehmen in strategischen Sektoren weniger zufriedenstellend. Das Parlament verabschiedete 1999 das revidierte Gesetz über den öffentlichen Dienst und den neuen Zollkodex - beides sehr wichtige Schritte zur Reform der öffentlichen Verwaltung bzw. der Zollverwaltung. Beträchtliche Fortschritte waren auch bei der Steuererhebung zu verzeichnen.

Der Rat beschloß im April 1999, Albanien ein langfristiges Darlehen im Hoechstbetrag von 20 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen.

// Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick

// 1. Preisfreigabe

Die Preise werden größtenteils vom Markt bestimmt, mit Ausnahme der Tarife von öffentlichen Verkehrsmitteln, Eisenbahn, Post, Strom- und Wasserversorgung auf dem Lande.

// 2. Handelsliberalisierung

Keine mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen; die letzten Ausfuhrverbote wurden im September 1999 aufgehoben. Vier verschiedene Zollsätze (0, 5, 10 und 20 %). Beitritt zum WTO steht kurz bevor.

// 3. Wechselkurssystem

Seit Juli 1992 frei schwankender Wechselkurs. Wechselkurssystem weitgehend frei von Beschränkungen für Leistungsbilanztransaktionen einschließlich Gewinnrückführung. Für Kapitalexporte Gebietsansässiger bestehen nach wie vor Beschränkungen.

// 4. Ausländische Direktinvestitionen

Liberale Gesetzgebung. Grundstücksverkäufe an Ausländer sind gestattet. Eintragung von Grundbesitz in den meisten zugänglichen Gebieten abgeschlossen.

// 5. Geldpolitik

Die Plafondierung des Interbankenkredits wurde im November 1999 aufgehoben. Die Banken können ihre Sollzinsen frei festlegen. Die Zentralbank legt die Mindesteinlagensätze fest, damit die Realzinsen positiv bleiben. Schatzwechselauktionen (3, 6, 12 Monate).

// 6. Öffentliche Finanzen

MwSt im Juli 1996 eingeführt. 1999 Haushaltseinnahmen von schätzungsweise 20,4 % des BIP, Haushaltsausgaben von schätzungsweise 31,4 % des BIP (einschließlich durch das Kosovo bedingte Ausgaben und Zinszahlungen).

// 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung

Privatisierung landwirtschaftlicher Anbauflächen weitgehend abgeschlossen. Privatisierung von rund 470 KMU nahezu abgeschlossen (die vollständige Privatisierung ist eine Vorbedingung für die Überprüfung des IWF-Programms im Januar 2000). Bislang wurden noch keine staatseigenen Großunternehmen in strategischen Sektoren privatisiert. Im März 1996 wurde ein Börse eingerichtet.

// 8. Reform des Finanzsektors

Zweigliedriges Bankensystem, das von den beiden noch verbleibenden staatseigenen Großbanken beherrscht wird. 1999 wurden ein neues Gesetz über Sicherungsgeschäfte sowie neue Gesellschafts- und Konkursgesetze erlassen. Abwicklung der sogenannten Pyramidensysteme nahezu abgeschlossen.

2. Makroökonomische Entwicklung

Albanien hat von 1993 bis 1996 bedeutende Fortschritte bei der Stabilisierung und Liberalisierung seiner Wirtschaft und der mit substantiellen internationalen Hilfen unterstützten Strukturreformen gemacht. Nach einer unruhigen Periode im Jahr 1997 im Anschluß an den Zusammenbruch der Pyramidensysteme ist es der neuen Regierung gelungen, die gesamtwirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen.

Im Anschluß an ein sechsmonatiges Soforthilfeprogramm führte Albanien ein umfassendes mittelfristiges makroökonomisches und strukturelles Anpassungsprogramm durch, das mit einer ESAF des IWF unterstützt wurde [2]. Infolgedessen erhöhte sich die BIP-Wachstumsrate 1998 wieder sprunghaft auf 8 % (nachdem das BIP 1997 um 7 % geschrumpft war), die Inflation fiel auf eine einstellige Rate zurück, das aus inländischen Quellen finanzierte Haushaltsdefizit wurde stark gesenkt und das Leistungsbilanzdefizit um die Hälfte auf 6 % des BIP verringert.

[2] Im November 1999 wurde die Erweiterte Strukturanpassungsfazilität ESAF für Länder mit niedrigem Einkommen umbenannt in Armutsminderungs- und Wachstumsfazilität (Poverty Reduction and Growth Facility, PRGF) und ihr Zweck neu definiert: Mit der PRG-Fazilität unterstützte Programme sollen sich auf eigene Armutsbekämpfungsstrategien der betreffenden Länder stützen und mit einem umfassenden wirtschafts-, struktur- und sozialpolitischen Rahmenwerk zur Förderung des Wachstums und Verringerung der Armut übereinstimmen.

Trotz der Kosovo-Krise hielt die Regierung an ihrem makroökonomischen Stabilisierungskurs fest. Nach vorläufigen Schätzungen dürfte das BIP-Wachstum 1999 den Zielwert von 8 % erreicht haben, was hauptsächlich dem starken Wachstum in der Bauwirtschaft, im Verkehrswesen und im Dienstleistungssektor zu verdanken ist. Zu dem Boom der beiden letztgenannten Sektoren hat zum Teil auch die Kosovo-Krise beigetragen. Die Arbeitslosenquote wird auf etwa 18 % geschätzt. Preise und Währung haben sich 1999 bemerkenswert stabilisiert: Der Lek-Kurs gegenüber dem USD blieb stabil, und die jährliche Inflationsrate lag am Jahresende bei 0,5 % gegenüber einem Zielwert von 7 %. Dieses bemerkenswerte Ergebnis ist allerdings teilweise der Kosovo-Krise zuzuschreiben, da ein Teil der gewaltigen Mengen an humanitärer Hilfe auf den lokalen Märkten verkauft wurde und auf die Nahrungsmittelpreise drückte, die das Kernstück des albanischen Verbraucherpreisindex sind. Zwar hat sich die Kosovo-Krise relativ stark auf die Finanzlage ausgewirkt [3], doch ist diese weniger kritisch als ursprünglich befürchtet. Das Haushaltsdefizit des Jahres 1999 dürfte einschließlich der unmittelbar durch das Kosovo verursachten Ausgaben von schätzungsweise etwa 2 % des BIP insgesamt rund 11 % des BIP erreichen (im Vergleich zu einem im Mai 1999 revidierten Zielwert von 13,8 % und einem tatsächlichen Defizit von 10,4 % im Jahr 1998), während das aus inländischen Quellen finanzierte Haushaltsdefizit nahe bei 5 % liegen und damit etwas geringer ausfallen dürfte als der Zielwert des IWF-Programms von 5,5 %. Gleichwohl ist festzustellen, daß zwar die Defizitziele erreicht wurden, nicht jedoch die Einnahme- und Ausgabenziele. Die Zahlungsbilanzsituation ist günstiger als erwartet. Das Leistungsbilanzdefizit, bei dem man infolge der Kosovo-Krise mit einem starken Anstieg gerechnet hatte, wurde schließlich auf 8,5 % des BIP (1998 6 %) begrenzt. Die Währungsreserven erreichten 475 Mio. USD, was dem Einfuhrbedarf von über 4 Monaten entspricht.

[3] Die Auswirkungen auf den Haushalt von 1999 werden nunmehr auf rund 85 Mio. USD oder etwa 2 % des BIP geschätzt. Diese Ausgaben wurden größtenteils von ausländischen Gebern, u.a. der EU, in Form von Zuschüssen oder Darlehen zu Vorzugsbedingungen finanziert.

3. Strukturreformen

Was die Reform des Finanzsektors anbelangt, so waren die Privatisierungsfortschritte bei den zwei verbleibenden Staatsbanken uneinheitlich. Während man damit rechnet, daß die Privatisierung der Nationalen Kommerzbank voraussichtlich noch vor Ende Juni 2000 abgeschlossen wird, muß das Gesetz zur Privatisierung der Sparbank noch vom Parlament verabschiedet werden. Der Rechtsrahmen ist mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes über Sicherungsgeschäfte durch das Parlament, der Einbringung eines neuen Gesetzentwurfs über Geldwäsche und Verbesserungen bei der Durchsetzung der vor kurzem verabschiedeten Gesellschafts- und Konkursgesetze verbessert worden. Auch bei der Bankenaufsicht wurden erhebliche Fortschritte erzielt, und die Abwicklung der Pyramidensysteme ist nahezu abgeschlossen.

Im Privatisierungsprogramm traten gewisse Verzögerungen ein. Der Verkauf oder die Liquidierung der verbleibenden staatseigenen Klein- und Mittelunternehmen wurde nicht erreicht und ist eine Vorbedingung für die Halbzeitüberprüfung im Rahmen des IWF-Programms im Januar 2000. Auch die Privatisierung von Unternehmen in strategischen Sektoren hat sich verzögert, doch hat sich die Regierung zu signifikanten Fortschritten im Jahr 2000 verpflichtet.

Die Verabschiedung des revidierten Gesetzes über den öffentlichen Dienst und des neuen Zollkodex durch das Parlament im Jahr 1999 war ein sehr wichtiger Schritt zur Reform der öffentlichen Verwaltung bzw. der Zollverwaltung. Beträchtliche Fortschritte wurden auch bei der Verbesserung der Steuererhebung verzeichnet: 10 000 Unternehmen mit einem Umsatz über 35 000 EUR wurden als große Steuerzahler mit einem Satz von 30 % des Reingewinns besteuert, während 27 000 KMU eine maßvolle Pauschalsteuer zu entrichten hatten. Die Steuer auf Privateinkommen wird nach einem progressiven Tarif von 5 bis 30 % erhoben. Das Parlament hat außerdem im Dezember 1999 das Gesetz über Finanzverfahren verabschiedet, mit dem die Beziehungen zwischen Steuerzahlern und Finanzbehörden geregelt werden sollen. Bei der Reform des Gerichtswesens wurden ebenfalls gewisse Fortschritte erzielt.

4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe

Im Zusammenhang mit dem im Mai 1998 beschlossenen dreijährigen IWF-Programm, das durch eine ESAF unterstützt wird, beschloß der Rat am 22. April 1999, Albanien eine Sonderfinanzhilfe im Hoechstbetrag von 20 Mio. EUR zu gewähren. Anders als bei den früheren beiden Finanzhilfen (1992 wurde ein Zuschuß von 70 Mio. EUR und 1994 ein Zuschuß von 35 Mio. EUR gewährt) sollte diese Hilfe in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt werden.

Im Dezember 1999 entsandte die Kommission eine erste Mission, die eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU) über die Bedingungen für die Freigabe der ersten und zweiten Darlehenstranche in Übereinstimmung mit den mit IWF und Weltbank vereinbarten wirtschaftspolitischen Auflagen aushandeln sollte. Zu diesem Zeitpunkt waren die albanischen Behörden jedoch nicht bereit, spezielle wirtschaftspolitische Verpflichtungen einzugehen. Im Frühjahr 2000 signalisierten sie dann aber ihre Bereitschaft zu Verhandlungen über die Auflagen, mit denen das Darlehen der Gemeinschaft verknüpft werden sollte.

Der IWF genehmigte am 14. Juni 1999 die zweite jährliche PRGF-Vereinbarung für den Zeitraum vom April 1999 bis März 2000 und erklärte sich damit einverstanden, Albaniens Zugriffsmöglichkeiten von 35,3 Mio. SZR auf das ESAF-Programm um 9,74 Mio. SZR aufzustocken. Es wird erwartet, daß die Halbzeitprüfung dieser zweiten jährlichen Vereinbarung im Januar 2000 abgeschlossen wird. Im Rahmen der Hilfsstrategie (Country Assistance Strategy, SAC) für Albanien im Zeitraum 1998-2001 genehmigte die Weltbank im Juni 1999 einen Strukturanpassungskredit (SAC) im Umfang von 20 Mio. USD, der vor dem Hintergrund der Kosovo-Krise auf 45 Mio. USD erhöht wurde.

IV. ARMENIEN

1. Zusammenfassung

Armeniens Wirtschaft wuchs 1999 nur um 3 %, da sich die negativen Auswirkungen der Rußland-Krise stärker bemerkbar machten als erwartet. Die jährliche Inflationsrate lag am Jahresende bei nur 2 %. Nach wie vor gaben die hohen Haushalts- und Leistungsbilanzdefizite Anlaß zur Sorge, und Armenien wird zur Finanzierung dieser Lücken auch weiterhin auf internationale Hilfe angewiesen sein.

Im Dezember 1998 billigte das IWF-Exekutivdirektorium eine dritte Jahresvereinbarung im Rahmen der dreijährigen erweiterten Strukturanpassungsfazilität (ESAF) im Umfang von rund 150 Mio. USD, die im Februar 1996 zugunsten von Armenien beschlossen worden war. Am 8. Oktober 1999 beendete der IWF die Halbzeitprüfung dieser dritten Jahresvereinbarung.

Im Rahmen der am 17. November 1997 beschlossenen Sonderfinanzhilfe [4] zahlte die Gemeinschaft eine zweite Zuschußtranche von 4 Mio. EUR. // Stand der Wirtchaftsreformen im Überblick

[4] Beschluß 97/787/EG des Rates - ABl. L 322 vom 25.11.1997.

1. // 1. Preisfreigabe

Meiste Preise freigegeben und Konsumentensubventionen stark reduziert. Die Preise sehr weniger Güter unterliegen einer Verordnung.

1. // 2. Handelsliberalisierung

Liberale Handelspolitik. Einfaches und relativ offenes Importsystem mit einer niedrigen Tariffstruktur. Keine quantitativen Beschränkungen. Beitritt zur WTO in 2000 erwartet.

1. // 3. Wechselkurssystem

Frei schwankender Wechselkurs. Eingeschränkte offizielle Interventionen. Sehr liberales Wechselkurssystem. Zugang zu Fremdwährung unbeschränkt. Interbankenmarkt vorherrschend für Fremdwährung.

1. // 4. Ausländische Direktinvestitionen

Freizügige Politik gegenüber ausländischen Direktinvestitionen, insbesondere keine Restriktionen bezüglich der Rückführung von Gewinnen und Kapital.

1. // 5. Geldpolitik

In der ersten Hälfte 1999, umfangreiche Eingriffe in den Fremdwährungsmarkt und Versuche den Zinssatz im Anleihenmarkt zu kontrollieren. Anschliessend, Straffung der Finanzpolitik und zunehmendes Vertrauen auf Markkräfte.

1. // 6. Öffentliche Finanzen

Budgeteinnahmen (einschliesslich Zuschüsse) geschätzt auf rund 22.5% des BIP; Gesamtausgaben geschätzt auf rund 27.8% des BIP.

1. // 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung

Der Privatisierungsprozess setzte sich fort (Chemieanlage, Edelsteinverarbeitungsunternehmen, Weinbrandproduzent, Hotel, Bäckereien und Mühlen ...), wenn auch in einem ziemlich langsamen Tempo, sowohl für mittlere als auch für grosse Unternehmen. Obwohl es gewisse Effizienzzuwächse im Energiebereich zu verzeichnen gab, war die Regierung dabei die Energievertriebsunternehmen zu privatisieren, was beitragen wird, die Einnahmeneinziehungsprobleme zu lösen.

1. // 8. Reform des Finanzsektors

Das Bankensystem besteht aus der armenischen Zentralbank und 31 Geschäftsbanken, drei von diesen haben ausländische Eigentümer. Die Regierung verkaufte ihre restlichen Anteile an der Ardshinbank, während die Privatisierung der Sparkasse wegen ihrer hohen politischen Sensibilität verschoben worden ist. Zunehmende Strafen bei Verstoss gegen die Mindestreservebestimmungen und automatische Strafen bei Verletzung von Aufsichtsvorschriften. Alle Banken folgen internationalen Bilanzierungsstandards.

1. //

2. Makroökonomische Entwicklung

Das BIP wuchs 1998 um 7,2 % und 1999 um 3 %. Getragen wurde das Wachstum von einer substantiellen Erhöhung der Anlageinvestitionen und einem entsprechenden Wachstum der Bauwirtschaft (45 %). Allerdings war das Wachstum stark abhängig von Auslandsfinanzierungen, insbesondere von der Weltbank und vom IWF, so daß sich Armenien hohe Leistungsbilanz- und Haushaltsdefizite leisten konnte.

Nachdem die Regierung die finanz- und geldpolitischen Zügel wieder gestrafft hatte, ging die Inflation 1998 auf 1,3 % zurück. Für das gesamte Jahr 1999 wurde eine Inflationsrate von nicht mehr als 2 % erwartet.

In den ersten sieben Monaten des Jahres 1999 wies der Staatshaushalt ein Defizit von 4,5 % des BIP gegenüber 1,4 % im entsprechenden Vorjahreszeitraum und 4,7 % im gesamten Jahr 1998 auf.

Die Haushaltseinnahmen des Zentralstaats erreichten in den ersten sechs Monaten von 1999 nur 87,3 % des veranschlagten Umfangs, während die kumulierten Steuerrückstände in besorgniserregender Weise zunahmen. Die Regierung beschloß jedoch ein Sparpaket mit höheren Steuern auf Tabakerzeugnisse und Benzin und kürzte nicht unbedingt notwendige Ausgaben im Gesundheits- und Bildungswesen. Daraufhin verbesserte sich die Steuererhebung ständig, und es wird erwartet, daß die Einnahmenziele für 1999 erreicht werden. Dank dieser Verbesserung konnte die Regierung im Oktober wieder Familienzulagen auszahlen.

Das Leistungsbilanzdefizit Armeniens (ohne offizielle Übertragungen) entsprach 1998 27,3 % des BIP - eine Folge der gegen das Land verhängten Handelsblockade, der Finanzkrise in Rußland und der relativen Stärke des Dram. Die Einfuhren erreichten mehr als das Dreifache des Ausfuhrwertes. Dennoch schrumpfte das Handelsbilanzdefzit vom Januar bis Juni 1999 um 9,2 % auf 28 % des BIP, da die Einfuhren noch stärker zurückgingen als die Ausfuhren. Dank der Überweisungen im Ausland lebender Armenier, der Kapitalzufluesse von internationalen Finanzinstitutionen und bilateralen Gebern (insbesondere von den USA) sowie ausländischer Direktinvestitionen beträchtlichen Umfangs (etwa 100 Mio. USD) haben diese Ungleichgewichte jedoch die armenische Wirtschaft nicht destabilisiert. Dennoch sind diese Defizite auf lange Sicht eindeutig untragbar. Der Umfang der Auslandsschulden des Landes nahm 1999 weiter zu und dürfte am Jahresende 47 % des BIP (870 Mio. USD) erreichen. Die durch Privatisierungserlöse verstärkten Brutto-Währungsreserven waren immer noch ausreichend und deckten den Einfuhrbedarf von etwa 3,7 Monaten. Nachdem sich die armenische Währung im Gefolge der Rußlandkrise leicht abgewertet hatte, hat sie sich in den letzten Monaten wieder bis auf etwa 519 Dram/USD Ende Dezember 1999 aufgewertet.

3. Strukturreformen

Tempo und Beständigkeit des Strukturreformprozesses haben im ersten Halbjahr 1999 nachgelassen, vor allem bei der Privatisierung von Staatsbetrieben und Sanierung der Energiewirtschaft, aber auch bei der Durchführung der Reformen und Durchsetzung bankaufsichtlicher Regelungen. Dennoch hat die Regierung auf das gesamte Jahr 1999 gesehen inmitten ernster Schwierigkeiten (Blockade, Rußlandkrise, politische Krise ...) an dem liberalen Handels- und Wechselkurssystem festgehalten und die WTO-Mitgliedschaft entschlossen weiter betrieben. Bei der Verringerung der technischen Verluste und Bekämpfung des Energiediebstahls sowie der Anhebung der Stromtarife konnte die Regierung Erfolge verbuchen, während die Sanierung der Energiewirtschaft im zweiten Halbjahr Fortschritte gemacht hat. Im Bankensektor ist die Ardshinbank inzwischen vollständig in Privateigentum übergeführt worden. In den nächsten Monaten wird die Regierung voraussichtlich die Privatisierung/Umstrukturierung der Sparbank mit Unterstützung der Weltbank einleiten. Die Reformstrategie für den öffentlichen Dienst wird im Jahr 2000 durch ein SAC-4-Programm der Weltbank unterstützt.

Der IWF hat sich über die politischen Rückschläge und den nachlassenden Strukturreformschwung gegen Ende des Jahres 1998 und in der ersten Jahreshälfte 1999 besorgt geäußert, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung des Plans zur finanziellen Sanierung der Energiewirtschaft. Er begrüßte die jüngsten Korrekturmaßnahmen der neuen Regierung, insbesondere den Beschluß, energische finanzpolitische Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und den Privatisierungsprozeß wieder nach Kräften in Gang zu bringen. Er begrüßte auch die Verpflichtung der Regierung zu einer stärkeren geldpolitischen Kontrolle und Durchsetzung der bankaufsichtlichen Vorschriften. Der IWF wies schließlich auch darauf hin, wie wichtig die Entwicklung und Einführung einer umfassenden mittelfristigen Strategie für die Auslandsverschuldung ist, wobei u. a. die Privatisierungserlöse zur Verbesserung des Profils der Auslandsschulden verwendet werden sollen.

Die Weltbank hat die Auszahlung einer vierten Tranche im Rahmen ihrer SAC-3-Programms (Strukturanpassungskredit) auf das Jahr 2000 verschoben. Grund hierfür sind die unzulängliche Erhebung von Bewässerungsgebühren, Verzögerungen bei der Prüfung der Kraftwerke und die schleppenden Fortschritte bei der Privatisierung des Stromversorgungsnetzes. Die Weltbank erwägt zur Zeit, ob Armenien im Jahr 2000 ein weiterer Strukturanpassungskredit (SAC-4) gewährt werden soll. Im Mittelpunkt dieses Programmes würde die Reform des Staatssektors und die Förderung der Privatwirtschaft stehen. Es würde außerdem bestimmte Elemente umfassen, die der sozialen Wohlfahrt, dem Bildungs- und Gesundheitswesen dienen sollen.

4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe

Aus der Handelskreditfazilität der Gemeinschaft in Höhe von 1 250 Mio. EUR, die den NUS 1992 zur Verfügung gestellt wurde, erhielt Armenien rund 58 Mio. EUR in Form von Darlehen. Aufgrund der schwierigen politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse war das Land jedoch nicht in der Lage, seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Ausland, darunter auch gegenüber der Gemeinschaft, ordnungsgemäß zu erfuellen. Um die Bereinigung des Schuldenproblems zu erleichtern, nahm der Rat im November 1997 einen Vorschlag der Kommission an, wonach Armenien (und Georgien) eine Sonderfinanzhilfe in Form einer Kombination aus Darlehen und Zuschüssen gewährt werden sollte.

Die Auszahlung dieser Hilfe hängt davon ab, ob Armenien weiterhin das IWF-Programm einhält und die Strukturreformen entsprechend den verschiedenen mit der Kommission zu vereinbarenden Memoranda of Understanding durchführt. Außerdem wird verlangt, daß Armenien regelmäßige Tilgungszahlungen leistet, um das finanzielle Engagement der Gemeinschaft in dieser mit hohem Risiko behafteten Region so rasch wie möglich zu verringern.

Nachdem Armenien im Dezember 1998 seine Rückstände gegenüber der Gemeinschaft (51 Mio. EUR) vollständig beglichen hatte und das IWF-Programm wieder planmäßig fortgeführt wurde, zahlte die Kommission den ersten Teilbetrag der Sonderfinanzhilfe aus (ein Darlehen von 28 Mio. EUR und einen Zuschuß von 8 Mio. EUR). Der zweite Teilbetrag (4 Mio. EUR an Zuschüssen) im Rahmen der Sonderfinanzhilfe wurde Anfang Dezember 1999 ausgezahlt. Zuvor mußte Armenien seine ausstehenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft (28 Mio. EUR) um 5 Mio. EUR abbauen und das vom IWF mit einer dreijährigen ESAF unterstützte makroökonomische Programm energisch weiter durchführen.

Im Juli 1999 wurde eine grundsätzliche Einigung zwischen der armenischen Regierung und den Kommissionsdienststellen über die mit der Auszahlung der dritten, für 2000 geplanten Tranche der Sonderfinanzhilfe verknüpften Strukturbedingungen erzielt. Allerdings ist diese Vereinbarung von den armenischen Behörden nicht ratifiziert worden. In den nächsten Monaten wird möglicherweise ein neues Verhandlungsteam entsandt werden müssen, um parallel zu dem künftigen SAC-4-Programm der Weltbank eine neue ergänzende Vereinbarung (Memorandum of Understanding) auszuarbeiten.

V. BOSNIEN UND HERZEGOWINA

1. Zusammenfassung

Die makroökologische Stabilität wurde in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der im Mai 1998 mit dem IWF geschlossenen Beistandkreditvereinbarung gewahrt. Allerdings hat sich das Wachstum des BIP 1999 im Vergleich zu den projizierten 16 % offenbar auf 10 % verlangsamt, was weitgehend den ungünstigen Auswirkungen der Kosovo-Krise zuzuschreiben ist. Die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen haben sich landesweit verbessert. So wurden insbesondere erhebliche Fortschritte bei besonders wichtigen Wirtschaftsmaßnahmen erzielt: (a) als gemeinsame Währung wurde die konvertible Mark eingeführt, was zu monetärer Stabilität im Rahmen der Currency-Board-Regelung geführt hat; (b) ein gemeinsamer Staatshaushalt wurde aufgestellt, der für Transferzahlungen von den "Einheiten" sorgt; (c) ein neuer einheitlicher Zollkodex, der mit den EU-Standards übereinstimmt, trat am 1. Januar 1999 in Kraft, und im Mai 1999 hoben die Einheiten die Handelspräferenzvereinbarungen mit den Nachbarländern praktisch auf. Außerdem wurden im Rahmen des Pariser und des Londoner Clubs Vereinbarungen zwischen Bosnien und Herzegowina und seinen bilateralen Gläubigern geschlossen. Der IWF hat daraufhin am 28. Juni 1999 seine erste Prüfung beendet und beschlossen, die Beistandskreditvereinbarung zu verlängern. // Stand der Wirtschaftsreformen

1. // 1. Preisliberalisierung

Die meisten Preise mit Ausnahme bestimmter öffentlicher Dienstleistungen wurden freigegeben.

1. // 2. Handelsliberalisierung

Beide Gebietseinheiten haben die Handelspräferenzvereinbarungen mit Kroatien und der ehemaligen Republik Jugoslawien (im Mai 1999) effektiv abgeschafft. Seit Januar 1999 gibt es einen einheitlichen Zollkodex mit einem gemeinsamen Zolltarif von 0-15 % für vier Produktgruppen. Bosnien und Herzegowina ist noch nicht Mitglied der WTO.

1. // 3. Wechselkurssystem

Die gemeinsame Währung KM ist seit Juni 1998 im Rahmen einer Currency board-Regelung an die DM im Verhältnis 1:1 gekoppelt.

1. // 4. Ausländische Direktinvestitionen

Hoechst ungünstige Rahmenbedingungen infolge einer hohen Risikoeinschätzung und in transparenter Politik. Die Gebietseinheiten müssen das Staatsgesetz über ADI noch im vollen Umfang umsetzen.

1. // 5. Geldpolitik

Die Central Bank von Bosnien und Herzegowina ist für die Currency Board-Regelung verantwortlich. Die Zentralbank und andere Banken dürfen der Regierung keine Kredite geben.

1. // 6. Öffentliche Finanzen

Die Gebietseinheiten mußten ihre Haushalte 1999 um rund 30 % zusammenstreichen, da sich die Haushaltseinnahmen schwach entwickelten. Weitere Reformen sind notwendig, insbesondere eine Steuerharmonisierung zwischen den Gebietseinheiten, um für ein leistungsfähiges und transparenten Steuersystem zu sorgen.

1. // 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung

Nach dem das Privatisierungsprogramm für Kleinunternehmen in der Föderation erfolgreich war, muß es in der Repubik Srpska noch eingeleitet werden. Die Privatisierung von Großunternehmen wurde bislang nicht ernstlich ins Auge gefaßt.

1. // 8. Reform des Finanzsektors

Die Reform des Bankensektors hat in beiden Gebietseinheiten mit der Einführung von bankaufsichtlichen Regelungen Fortschritte gemacht. Mit der Privatisierung einiger der wenigen solventen Banken wird binnen kurzem gerechnet. Auch die Zahlungssysteme werden zur Zeit reformiert, um das Monopol der Zahlungsbüros bis Ende 2000 zu beenden.

1. //

Auch bei der Umsetzung der Strukturreformen wurden von den Einheiten Bosniens und Herzegowinas Fortschritte erzielt, die vor allem die Reform des Zahlungssystems und die Privatisierung von Kleinunternehmen betrafen. In anderen Bereichen, z.B. bei der Reform und Privatisierung des Bankensektors, der Privatisierung von Großunternehmen und der Reform des Steuer- und Zollwesens kam man jedoch langsamer voran. Der Schlüssel für weitere Fortschritte bei den Wirtschaftsreformen liegt in einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gebietseinheiten, um einen landesweiten Prozeß eines sich selbst tragenden Wachstums in Gang zu bringen, da die Hilfen von außen in den kommenden Jahren allmählich auslaufen werden.

Der Rat beschloß im Mai 1999 eine Finanzhilfe im Hoechstbetrag von 60 Mio. EUR.

2. Makroökonomische Entwicklung

Im Zeitraum 1996-98 ist es Bosnien und Herzegowina (BuH) gelungen, eine durchschnittliche Wachstumsrate von etwa 35 % zu erzielen. Diese hohen Wachstumsraten wurden von einem sehr niedrigen BIP-Niveau aus und im Kontext des vom Ausland finanzierten wirtschaftlichen Sanierungs- und Wiederaufbauprogramms im Umfang von 5,1 Mrd. USD für den Zeitraum (1996-1999) erzielt, das von der internationalen Gebergemeinschaft unterstützt wurde. Man schätzt, daß sich das reale BIP-Wachstum 1999 auf 10 % verlangsamt hat, während vor der Kosovo-Krise 16 % projiziert worden waren. Das nachlassende Wachstum war weitgehend den Auswirkungen der Kosovo-Krise auf Handel und inländische Investitionen in den ersten Monaten des Jahres zuzuschreiben. Trotz dieser hohen Wachstumsraten ist die Inflation landesweit rasch bis auf eine einstellige Ziffer zurückgegangen, wozu auch die strikte Einhaltung der Currency-Board-Regelung (CBA) und die besonnene Finanzpolitik beigetragen haben, die Teil des vom IWF mit einer Bereitschaftskreditvereinbarung unterstützten landesweiten makroökonomischen Programms ist. Der Wechselkurz der Konvertiblen Mark (KM) ist weiterhin im Verhältnis 1:1 an die Deutsche Mark (Euro) im Rahmen der CBA gekoppelt. In beiden Gebietseinheiten herrscht nach wie vor eine hohe Arbeitslosigkeit von etwa 40 %. 1999 waren beide Gebietseinheiten gezwungen, ihre Haushalte wieder auszugleichen und die Ausgaben um rund 30 % zu kürzen, was vor allem auf die nachteiligen Auswirkungen der Kosovo-Krise im ersten Halbjahr 1999 zurückzuführen war..

Die Leistungsbilanz weist immer noch ein sehr hohes Defizit auf (1999 etwa 22 % des BIP), das hauptsächlich mit Auslandshilfen finanziert wird. Die Brutto-Währungsreserven beliefen sich Ende 1999 auf etwa 877 Mio. DEM und waren damit dreimal so hoch wie zu Jahresbeginn, nachdem sie sich im ersten Halbjahr 1999 spektakulär erhöht hatten, weil die KM in beiden Gebietseinheiten zunehmende Akzeptanz fand. Die Auslandsverschuldung von BuH ist nach wie vor hoch (Ende 1998 etwa 70 % des BIP), was teilweise der vom ehemaligen Jugoslawien übernommenen substantiellen Schuldenlast zuzuschreiben ist. Dennoch ist der Schuldendienst in Relation zur Waren- und Dienstleistungsausfuhr gering, wenn man ihn mit den Schulden im Verhältnis zum BIP vergleicht. Darin spiegelt sich die Tatsache wider, daß ein Großteil der Kredite zu Vorzugsbedingungen vergeben wurde und daß mit dem Londoner Club und dem Pariser Club günstige Umschuldungen vereinbart werden konnten. Diese Faktoren erklären auch, weshalb in den nächsten Jahren ein weiterer Rückgang der Schulden- und Schuldendienstquote trotz des substantiellen Wiederaufbaubedarfs erwartet wird.

3. Strukturreformen

Im Bereich der öffentlichen Finanzen wurden die regelmäßigen Übertragungen aus den Haushalten der Gebietseinheiten an den Staatshaushalt eingehalten, wenn auch die häufigen Verzögerungen zu Problemen bei der prompten Bedienung der Auslandsschulden von BuH geführt haben. Es ist wichtig, daß beide Gebietseinheiten ihre Haushalte ausgleichen und ihre Ausgaben auf die verfügbaren Einnahmen beschränken. Überdies sollten finanzielle Vorgänge, die bislang außerbudgetär behandelt wurden, in die Haushaltsentwürfe aufgenommen werden. Positiv ist zu vermerken, daß der Haushaltsentwurf für das Finanzjahr 2000 mit einem Rückgang der Militärausgaben rechnet. Der Rechtsrahmen für Oberste Rechnungsprüfungsorgane auf der Ebene der Gebietseinheiten wurde geschaffen. Wenngleich die Fundamente für die Errichtung von Finanzverwaltungen auf der Ebene Zentralstaats und der Gebietseinheiten geschaffen worden sind, muß nunmehr noch das einwandfreie Funktionieren dieser Einrichtungen sichergestellt werden. Die Bundesregierung hat die notwendigen gesetzlichen Änderungen für die finanzielle und administrative Zusammenfassung der beiden bestehenden Pensionsfonds beschlossen, die nun noch vom Parlament verabschiedet werden müssen.

Trotz zahlreicher Schwierigkeiten, u. a. Befürchtungen der Bevölkerung in Verbindung mit der gemeinsamen Währung von BuH hat die KM zunehmend Vertrauen gewonnen. In der Republik Srpska wurde die KM im Laufe des letzten halben Jahres rasch akzeptiert, und man schätzt, daß sie inzwischen für mehr als 70 % der staatlichen Zahlungen und Einnahmen verwendet wird. Die Föderation erließ im Oktober ein Gesetz, das die Verwendung der DEM und der Kuna für unbare Zahlungen über die Zahlungsbüros (ZPP und SAP) verbietet. Alle Steuern und Löhne werden heute in KM gezahlt.

Die Reform des Zahlungssystems und die Vorbereitungen zur Abschaffung des Zahlungsbüros bis Dezember 2000 - dem mit den Gebern vereinbarten Termin - kamen gut voran. Die Föderation erließ im September ein geändertes Gesetz zur Abschaffung der Monopolstellung der Zahlungsbüros für inländische Zahlungsvorgänge und bietet eine Rechtsgrundlage für ein Verwaltungsorgan, das die Transparenz des Umstellungsprozesses gewährleisten wird. Anschließend wurden Verwaltungsorgane in beiden Gebietseinheiten gebildet mit der Aufgabe, die Zahlungssysteme zu reformieren.

Der Ordnungsrahmen für die Reform des Bankensektors wurde inzwischen im großen und ganzen geschaffen, und der Privatisierungsprozeß kommt voran: demnächst dürften verschiedene insolvente Banken liquidiert werden. Die Föderation hat einen Plan für die Investitionsbank der Föderation beschlossen (der mit den Anforderungen der Weltbank übereinstimmt), und mit der Privatisierung wird Anfang nächsten Jahres gerechnet. Die Republik Srpska (RS) hat das Gesetz über die Geschäftsbanken im Juli 1999 erlassen. In der RS dürften demnächst die Privatisierungspläne für mindestens zwei der großen Staatsbanken bekanntgegeben werden. Während das Einlagensicherungssystem in der Föderation wahrscheinlich schon bald funktionsfähig sein wird, müßte die Regierung in der RS noch ein solches autonomes und sich selbst tragendes System schaffen, bevor ernstlich mit der Privatisierung begonnen werden kann.

Im Zuge der Privatisierung hat die Föderation im Mai 1999 mit dem Verkauf kleiner und mittlerer Unternehmen begonnen, und der Prozeß sollte Ende 1999 abgeschlossen sein. Sämtliche Kreise, mit Ausnahme von Mostar, haben offene Auktionen durchgeführt. In der RS verliefen die Fortschritte schleppender. So sind nur 9 der 23 Unternehmen, die seit Juli zum Verkauf stehen, wegen des nur begrenzten Interesses tatsächlich verkauft worden. In der RS hat die Privatisierung von kleinen Unternehmen noch nicht begonnen, hauptsächlich weil es an Interesse fehlt (in der RS müssen sich Personen, die sich an der Privatisierung beteiligen wollen, eintragen lassen, während sie in der Föderation automatisch Gutscheine erhalten) und/aber auch wegen technischer Probleme (so haben die Unternehmen der Privatisierungsagentur der RS keine Prüfberichte und Eröffnungsbilanzen vorgelegt).

Am 8. Juni 1999 haben sich beide Gebietseinheiten darauf verständigt, die Verbrauchssteuern für sieben Warengruppen zu harmonisieren und bis zum 15. Juli 1999 die Vereinheitlichung sämtlicher Verbrauchssteuersätze auf importierte und inländische Erzeugnisse zu veranlassen. Beide Gebietseinheiten müssen jedoch immer noch dafür Sorge tragen, daß diese Vereinbarung im vollen Umfang umgesetzt wird. Eine förmliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gebietseinheiten in der Steuerverwaltung steht ebenfalls noch aus. Die Behörden von BuH müssen weitere Schritte zur Harmonisierung der Steuersysteme zwischen den Gebietseinheiten unternehmen und den Rechtsrahmen für kommerzielle Tätigkeiten an die EU-Standards anpassen. Die Gebietseinheiten haben mit Hilfe des CAFAO-Programms neue sekundäre Rechtsvorschriften über Zollbefugnisse, Sanktionen und Delikte im Entwurf ausgearbeitet. Die Entwürfe sind inzwischen fertiggestellt und zur Zeit wird ein Rechtsgutachten eingeholt. Die Fortschritte bei der Beseitigung der im Rahmen des CAFAO-Programms bewerteten Parallelstrukturen in der Zoll- und Steuerverwaltung der Föderation verlaufen schleppend.

4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe

Der Rat erließ am 10. Mai 1999 einen Beschluß über eine Sonderfinanzhilfe für Bosnien und Herzegowina. Die Hilfe im Gesamtumfang von höchstens 60 Mio. EUR umfaßt ein erhebliches Zuschußelement von bis zu 40 Mio. EUR sowie ein langfristiges Darlehen von maximal 20 Mio. EUR. Die tatsächliche Durchführung der Hilfe wurde davon abhängig gemacht, daß BuH seine ausstehenden fälligen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft und der EIB vollständig erfuellt. Nach Erfuellung dieser Bedingung und anderen vorrangigen Maßnahmen zahlte die Gemeinschaft im Dezember einen ersten Teilbetrag von 25 Mio. EUR in Form eines Zuschusses von 15 Mio. EUR und eines Darlehens von 10 Mio. EUR aus. Die Freigabe der zweiten Tranche wird von zufriedenstellenden Fortschritten bei der Durchführung des gegenwärtigen IWF-Programms sowie Fortschritten bei der Erfuellung einer Reihe spezifischer Auflagen der Gemeinschaft abhängig gemacht, mit denen die Hilfe verknüpft ist.

Der IWF genehmigte im Mai 1998 eine Bereitschaftskreditvereinbarung (81 Mio. USD). Im Juni 1999 beschloss er, seine Hilfe um 23 Mio. USD wegen der nachteiligen Auswirkungen der Kosovo-Krise aufzustocken. Die Weltbank führt zur Zeit zwei an Auflagen geknüpfte Hilfsprogramme in BuH durch, um die Reform der öffentlichen Finanzen und die Privatisierung von Unternehmen und Banken zu unterstützen. Die Programme werden durch zwei IDA-Kredite im Gesamtumfang von 134 Mio. USD zu Vorzugsbedingungen unterstützt, wobei u.a. der Betrag um 28 Mio. USD aufgestockt wurde, um den nachteiligen Folgen der Kosovo-Krise Rechnung zu tragen.

VI. BULGARIEN

1. Zusammenfassung

Die wirtschaftliche Stabilisierung Bulgariens hat sich 1999 trotz schwieriger außenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen bestätigt. Das Jahr war von der Kosovo-Krise gekenntzeichnet, die sich sowohl unmittelbar als auch mittelfristig auf die Handelsströme in der Region ausgewirkt hat. Die Krise hat dazu beigetragen, daß sich die Mini-Rezession vom Winter 1998/99 in die Länge zog, doch waren auch andere Faktoren dafür verantwortlich, so vor allem die wirtschaftliche Restrukturierung der verarbeitenden Industrie, die die Produktion schrumpfen und die Arbeitslosenquote ansteigen ließ. Im zweiten Halbjahr 1999 nahm die Wirtschaftstätigkeit wieder zu, und ausländische Investoren zeigten erneut Interesse. Ein besonders wichtiges Ereignis war die auf dem Gipfel von Helsinki bestätigte Einladung zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen. Dies dürfte ein weiterer Anreiz für Investitionen in Bulgarien sein.

Die politische Stabilität des Landes wurde durch die Kommunalwahlen bestätigt, deren Ausgang als erneuter Auftrag zur Fortführung der Refompolitik mit Unterstützung der internationalen Finanzinstitutionen und der EU gewertet wurde. Dank seiner entschlossenen Reformpolitik konnte Bulgarien seine Verpflichtungen im Rahmen des mit dem IWF vereinbarten mittelfristigen Wirtschaftsprogramms einhalten. Bulgarien hat das Programm inzwischen zur Hälfte durchgeführt, was eine Vorbedingung für die Inanspruchnahme der Erweiterten Fondsfazilität im Gesamtumfang von 627,62 Mio. SDR (858 Mio. USD/820 Mio. EUR) ist. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick

// 1. Preisfreigabe

Administrierte Preise hatten 1999 einen Anteil von 17,4 % am Warenkorb des Verbraucherpreisindex. Die Preise für Energieerzeugnisse und insbesondere für Heizung werden schrittweise freigegeben.

// 2. Handelsliberalisierung

Das Handelssystem ist weitgehend liberalisiert. .

// 3. Wechselkurssystem

Der Lew ist seit Januar 1999 im Rahmen einer Currency-board-Regelung an den Euro gekoppelt. Am 5. Juni 1999 wurde er durch Streichung von drei Nullen umdenominiert, so daß 1 Lew nunmehr gleich 1 DEM ist.

// 4. Ausländische Direktinvestitionen

Ausländische Investoren können Gewinne und Erlöse aus der Liquidation von Anlagen unbeschränkt repatriieren.

// 5. Geldpolitik

Die Zentralbank ist für die Verwaltung der Currency-board-Regelung zuständig, die weiterhin glaubwürdig ist und durch hohe Währungsreserven gestützt wird.

// 6. Öffentliche Finanzen

Die Finanzpolitik war durchweg restriktiver als geplant, und die Steuererhebung hat sich verbessert. Der IWF forderte Disziplin bei den öffentlichen Gehältern, um den Aufwärtsdruck auf die Ausgaben auszugleichen.

// 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung

Vom Beginn des Privatisierungsprozesses im Jahr 1992 bis Oktober 1999 sind etwa 40 % der langfristigen Vermögenswerte privatisiert worden. Das Privatisierungstempo hat in den Jahren 1998 und 1999 etwas nachgelassen, gleichwohl wurden nachhaltige Fortschritte erzielt.

// 8. Reform des Finanzsektors

Die Finanzlage des Bankensektors hat sich seit der Krise von 1996 wesentlich verbessert. Die Hauptprobleme sind darin zu sehen, daß dem immer noch schwachen Privatsektor nur ungern Kredite gegeben werden und daß sich der Privatisierungsprozeß verzögert.

Der Rat beschloß am 8. November 1999 eine Finanzhilfe für Bulgarien in Höhe von 100 Mio. EUR, die sich an die drei früheren Finanzhilfen anschließt. Ein erster Teilbetrag von 40 Mio. EUR wurde im Dezember ausgezahlt.

Auch die Weltbank hat im Laufe des Jahres 1999 ein weiteres Anpassungsdarlehen freigegeben. Die EU-Hilfe wird ab dem Jahr 2000 mit der Einführung der Heranführungsinstrumente ISPA und SAPARD zunehmen. Die gesamte Hilfe in Form von Zuschüssen im Zeitraum 2000-2006 voraussichtlich 256 Mio. im Jahr erreichen.

2. Makroökonomische Entwicklung

Die Anfang 1998 beobachtete Erholung der Wirtschaftstätigkeit ließ gegen Ende des gleichen Jahres wieder nach. Zusammen mit der Kosovo-Krise belastete dies den Handel und das Investitionsklima in der ersten Jahreshälfte 1999. Die schwächere europäische Nachfrage und die Rußland-Krise spielten bei der Konjunkturabschwächung eine wichtige Rolle, doch trug auch die gegenwärtige reformorientierte Umstrukturierung der Industrie zum Rückgang der Industrieproduktion bei. So verringerte sich der Absatz des verarbeitenden Gewerbes in den ersten acht Monaten von 1999 um durchschnittlich 12,8 % gegenüber dem gleichen Zeitraum von 1998, wobei die Produktion im Fahrzeugbau und in der chemischen Industrie besonders stark schrumpfte. Alle diese Faktoren trugen zu dem schwachen BIP-Wachstum im ersten Halbjahr 1999 bei. Im zweiten Halbjahr 1999 gewann der Aufschwung jedoch erheblich an Fahrt, und nach den jüngsten Vorausschätzungen ist trotz des Rückgangs der Industrieproduktion um 5 % für das gesamte Jahr ein BIP-Wachstum von 2,5 % zu erwarten.

Die Arbeitslosigkeit nahm 1999 infolge umfangreicher Entlassungen nach der Umstrukturierung oder Liquidation von Unternehmen im öffentlichen Sektor zu. Ein Wiederanstieg der Beschäftigung wird erwartet, sobald die Unternehmen im Zuge der Privatisierung und der Entwicklung von kleineren und mittleren Unternehmen rentabler werden.

In den Jahren 1998 und 1999 wurde die Inflation drastisch zurückgeführt, was den stabilisierenden Auswirkungen des Currency-board und dem Rückgang der internationalen Rohstoffpreise zu verdanken war. Am Jahresende lag die Inflationsrate 1998 bei 1 % und damit weit unter den bei Aufstellung des Staatshaushalts prognostizierten 16 %. Seither ist die Inflationsrate niedrig geblieben, auch wenn Anhebungen administrierter Preise die Inflationsrate im Januar und Juli 1999 vorübergehend wieder nach oben trieben. Ende 1999 lag die Inflationsrate im Jahresvergleich bei 6,2 %. Der weitere Anstieg der internationalen und inländischen Energiepreise und Tariferhöhungen für öffentliche Versorgungsleistungen werden den Verbraucherpreisindex während des Winters weiter nach oben drücken.

Die Gesamtausfuhren sind 1999 um über 10 % gesunken. Erste Anzeichen einer Erholung machten sich Mitte 1999 bemerkbar, doch wirken sich die Unterbrechung des durch die Bundesrepublik Jugoslawien laufenden Verkehrs und die Sperrung der Donau weiter negativ auf den Handel aus. Die wertmäßige Zusammensetzung der Exporte ändert sich allmählich: So geht der Anteil der Rohstoffe zurück, während der Anteil der Verbrauchsgüter einschließlich Nahrungsmittel zunimmt.

Die Einfuhren lagen 1999 dank der starken Nachfrage nach Verbrauchs- und Investitionsgütern etwas über dem Vorjahresniveau. Zusammen mit den rückläufigen Ausfuhren wirkte sich dies negativ auf die Leistungsbilanz aus, und so wird für 1999 ein Defizit von etwa 5,2 % des BIP erwartet. In den nächsten Jahren wird mit ähnlich hohen Defiziten gerechnet, da die Reallöhne ansteigen und die in einem Umstrukturierungsprozeß stehenden Industriezweige Investitionsgüter benötigen. Auch die Entwicklung der internationalen Energiepreise wird sich stark auswirken.

Ein Überschuß in der Kapitalbilanz trägt zur Finanzierung des Leistungsbilanzdefizits bei. Die Zufluesse ausländischer Direktinvestitionen beliefen sich 1998 auf 358 Mio. EUR oder etwa drei Viertel des Vorjahresniveaus. Den jüngsten Angaben zufolge sind sie 1999 erheblich auf über 600 Mio. EUR angestiegen. Die kumulativen ADI-Zufluesse sind pro Kopf im Vergleich zu anderen Reformwirtschaften immer noch niedrig. Auslandshilfen aus öffentlichen Quellen einschließlich IWF und Finanzhilfen der Europäischen Union tragen zur Verstärkung der Finanzierungsmöglichkeiten des Landes bei.

Die öffentlichen Finanzen haben sich 1998 besser entwickelt als erwartet, und der konsolidierte Haushalt wies einen Überschuß von 1,1 % des BIP auf. Ursprünglich war im Haushaltsplan 1999 ein Gesamtdefizit von 2,8 % des BIP vorgesehen. Allerdings war der unerwartet hohe Überschuß in der ersten Jahreshälfte zu verzeichnen, und für das gesamte Jahr 1999 wird sich ein Defizit von etwa 0,9 % des BIP ergeben.

Die Currency-board-Regelung hat zufriedenstellend funktioniert. Hohe Auszahlungen offizieller Gläubiger haben 1998 zu einem weiteren Anstieg der Währungsreserven der Zentralbank beigetragen. Ende 1998 machten sie 2,7 Mrd. EUR aus, was dem Einfuhrbedarf an Waren und Dienstleistungen von sechs Monaten entspricht. Ende 1999 lag die entsprechende Quote bei 6,4 Monaten und deckte die Verbindlichkeiten der Zentralbank im Rahmen der Currency-board-Regelung. Am 1. Januar 1999 ersetzte der Euro die DEM als Ankerwährung. Der Lew wurde am 5. Juli 1999 durch Streichung von drei Nullen umdenominiert; 1 Lew entspricht nunmehr 1 DEM. Der Leitzins schwankte während des gesamten Jahres 1998 zwischen 5,2 % und 6,2 % und wurde Anfang 1999 auf 5 % und im Januar 2000 auf 4,42 % gesenkt.

3. Strukturreformen

Während sich die Zahl der privatisierten staatseigenen Unternehmen sowohl 1998 als auch 1999 erhöht hat, hat sich die Privatisierung, gemessen am Gesamtwert der veräußerten Vermögenswerte, verlangsamt. Man rechnet damit, daß der Privatisierungsprozeß um das Jahr 2002 abgeschlossen sein wird, und viele besonders werthaltige Unternehmen sind bereits verkauft worden oder werden demnächst verkauft. Die Haushaltseinnahmen aus Privatisierungserlösen werden dann entsprechend zurückgehen.

Außerdem wurden Maßnahmen getroffen, um die verbleibenden Staatsunternehmen zu größerer finanzieller Disziplin zu veranlassen. Um während der Übergangsperiode Zuschüsse zu erhalten, mußten die Unternehmen finanzielle Sanierungspläne mit Angaben darüber vorlegen, wie sie die Verluste beseitigen und ab dem Jahr 2002 ohne Zuschüsse auskommen wollen. Überdies wurden 154 Staatsunternehmen ausgewählt, deren finanzielle Entwicklung laufend überwacht werden soll, damit sich nicht neue Zahlungsrückstände aufbauen.

Bei der Privatisierung der Banken wurden substantielle Fortschritte erzielt. Drei Banken wurden in Privateigentum übergeführt, und die drei restlichen Staatsbanken dürften im ersten Halbjahr 2000 folgen. Die Vorbereitungen zur Privatisierung der Staatlichen Sparbank wurden eingeleitet. Ende 1998 wiesen alle Banken das erforderliche Mindestkapital von 10 % auf. Tatsächlich lag die durchschnittliche Eigenkapitalquote im Bankensystem im Juni 1999 sogar bei 41 %. Dies ist Zeichen einer risikoscheuen Kreditpolitik, die die Finanzierung der Umstrukturierungen behindern könnte.

Zwar mißt die Regierung dem Aufbau eines Aktienmarktes große Bedeutung bei, aber der Wertpapierhandel hat nur einen geringen Umfang, und der Markt ist infolgedessen nicht liquide. Mit zunehmenden wirtschaftlichen Entwicklungsstand könnte dies zu einem ernsten Hindernis für die Beschaffung von Privatkapital werden.

4. Durchführung der Finanzhilfe

Ende 1998 wurden die Beratungen über die gegenwärtige Finanzhilfe für Bulgarien (die vierte seit 1991 [5]) eingeleitet. Infolge der Auswirkungen des Kosovo-Konflikts auf die Leistungsbilanz hat sich die Finanzierungslücke vergrößert, so daß die Kommission im Juli 1999 ein Finanzhilfedarlehen von 100 Mio. EUR vorschlug. Der Rat nahm diesen Vorschlag am 8. November 1999 an (Beschluß 1999/731/EG). Kurz danach schloß die Kommission die Verhandlungen über die mit dem Darlehen verknüpften Auflagen ab. Das Darlehen besteht aus zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung der ersten Tranche wird von der erfolgreichen zweiten Halbzeitprüfung des IWF-Programms abhängig gemacht. Da dies Ende November bestätigt wurde, konnte im Dezember 1999 ein erster Teilbetrag von 40 Mio. EUR ausgezahlt werden. Die Auszahlung des zweiten Teilbetrages ist an eine Reihe von Strukturreformmaßnahmen geknüpft. Die Darlehensbedingungen stimmen mit dem mittelfristigen Programm (IWF) und einem Strukturanpassungsdarlehen (FESAL) der Weltbank überein. Der Hauptakzent wird jedoch auf Reformen gelegt, die für den Beitrittsprozeß besonders wichtig sind. Sofern Bulgarien sein Reformprogramm einhält, will die Kommission die zweite Tranche im dritten Quartal 2000 freigeben.

[5] Frühere Finanzhilfedarlehen genehmigte der Rat im Juni 1991 (290 Mio. EUR, die im August 1991 und März 1992 ausgezahlt wurden), im Oktober 1992 (110 Mio. EUR, die im Dezember 1994 und August 1996 ausgezahlt wurden) und im Juli 1997 (250 Mio. EUR, die im Februar 1998 und Dezember 1998 ausgezahlt wurden).

VII. EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN

1. Zusammenfassung

Seit der Gründung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Jahr 1992 erlebte das Land zunächst einen erheblichen Rückgang des BIP, gefolgt von mehreren Jahren eines stetigen, wenn auch bescheidenen BIP-Wachstums. So schätzt man, daß das BIP 1999 immer noch deutlich unter dem Stand liegt, der zu Zeiten der Errichtung der unabhängigen Republik zu beobachten war.

Das Jahr 1999 stand unter dem Zeichen der Kosovo-Krise, die einen massiven Zustrom von Flüchtlingen auslöste, die Handelsströme unterbrach und die ausländischen Direktinvestitionen sinken ließ. Der Wiederaufbau des Kosovo wird inzwischen aber zu einem wichtigen Wachstumsfaktor in Mazedonien. Seit 1992 hat das Land ein ermutigendes Wirtschaftsreformprogramm eingeleitet, das allerdings 1999 nicht plangemäß durchgeführt wurde: Insbesondere wurden große, mit Verlust arbeitende Staatsunternehmen nicht, wie geplant, umstrukturiert und verkauft. Dementsprechend ist das IWF-Programm inzwischen aus dem Gleis geraten. Verhandlungen mit dem IWF sind im Gange, und es wird erwartet, daß die neue Regierung wieder für den notwendigen Reformschwung sorgen wird.

Infolge der Kosovo-Krise sind die mit der Versorgung der Flüchtlinge zusammenhängenden Staatsausgaben stark angeschwollen. Die internationale Gemeinschaft einschließlich der Europäischen Union hat darauf prompt reagiert und umfangreiche Finanzhilfen für Mazedonien zugesagt.

Im November 1999 beschloß der Rat eine Finanzhilfe von bis zu 80 Mio. EUR für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick

// 1. Preisfreigabe

Die Freigabe der Preise ist im wesentlichen abgeschlossen. Preiskontrollen gibt es nur noch für sehr wenige Produkte.

// 2. Handelsliberalisierung

Eine geringe Zahl von tarifären und nichttarifären Hemmnissen besteht fort. Die meisten im Gefolge des Kosovo-Konflikts eingeführten vorübergehenden Schutzmaßnahmen wurden inzwischen wieder aufgehoben, doch werden auf Zuckereinfuhren immer noch hohe Zölle erhoben. Der durchschnittliche Zollsatz liegt bei 15 %. Die Regierung hat Änderungen des Zollkodex beschlossen.

// 3. Wechselkurssystem

Seit Anfang 1994 ist der Denar de facto an den Euro gekoppelt; seit der Abwertung vom Juni 1997 liegt der Kurs bei rund 60,5 Denar je Euro

// 4. Ausländische Direktinvestitionen

Die Rahmenbedingungen für ausländische Direktinvestitionen haben sich verbessert. Für bestimmte Arten von ADI ist allerdings noch eine staatliche Genehmigung erforderlich, wobei die ADI-Zufluesse auch dadurch behindert werden, daß ein reibungslos funktionierender Grundstücksmarkt fehlt. Im Jahr 1998 flossen erheblich mehr ausländische Direktinvestitionen in das Land, da die Regierung in dieser Hinsicht eine offenere Politik verfolgt. Insgesamt ist der Kapitaverkehr nach wie vor weitgehend reguliert.

// 5. Geldpolitik

Die monetäre Politik basiert im wesentlichen auf dem Wechselkursanker.

// 6. Öffentliche Finanzen

Die straffe Finanzpolitik wurde 1999 fortgesetzt (wenngleich die Staatsausgaben infolge der mit der Versorgung der Flüchtlinge zusammenhängenden Ausgaben 1999 stark anstiegen). Es wird ein Defizit von rund 3-4 % des BIP erwartet.

// 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung

Das Privatisierungsprogramm wurde 1993 eingeleitet; rund 1 200 von 1 216 Unternehmen sind inzwischen privatisiert, auch wenn nur wenige bereits umstrukturiert wurden. Mehr als zwei Drittel des BIP werden vom Privatsektor erwirtschaftet. Nur langsame Fortschritte bei der Privatisierung und Umstrukturierung agroindustrieller Kombinate.

// 8. Reform des Finanzsektors

Zweistufiges Bankensystem. Es gibt 20 Banken, eine Niederlassung einer ausländischen Bank und 19 Sparkassen. Der Sektor wird von der Stopanska Banka beherrscht, die umstrukturiert wurde und nun an die Nationalbank von Griechenland verkauft wird. Bankenaufsicht durch die Nationalbank. Die Kreditvergabe an die 22 größten Schuldnerunternehmen wird eng überwacht.

2. Makroökonomische Entwicklung

Anfang 1999 waren die Wachstumserwartungen trübe: Die Kosovo-Krise wirkte sich infolge der Unterbrechung des Handels, des Ausbleibens ausländischer Direktinvestitionen und des massiven Flüchtlingszustroms sehr negativ auf die Wirtschaft von Mazedonien aus.

Nach Beendigung des Kosovo-Konflikts und der raschen Rückkehr der meisten Flüchtlinge belebte sich die Wirtschaftstätigkeit in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien jedoch wieder, da die internationalen Hilfeleistungen für das Kosovo die Ausfuhren ansteigen ließen und die Präsenz ausländischer Helfer und ausländischen Militärs in diesem Gebiet der Nachfrage in Mazedonien Auftrieb gab. Daher wird trotz des Produktionseinbruchs vom Frühjahr inzwischen für 1999 mit einer realen BIP-Wachstumsrate von etwa 2,5 % gerechnet.

Auch das Leistungsbilanzdefizit fiel mit 4,0 % des BIP geringer aus, als man noch zu Anfang des Jahres befürchtet hatte. Wie bereits festgestellt, trug dazu die Belebung der Ausfuhren im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau des Kosovo entscheidend bei. Dennoch rechnet man damit, daß die Exporte - auf das gesamte Jahr gerechnet - um knapp 1 % und die Einfuhren möglicherweise um 7 % gesunken sind.

Die öffentlichen Finanzen haben sich im großen und ganzen zufriedenstellend entwickelt. Seit 1995 lag das öffentliche Defizit Jahr für Jahr zwischen 0 und 2 % des BIP. Für 1999 dürfte sich ein Defizit von 1,5 % ergeben. Die Kosovo-Flüchtlinge haben die Ausgaben für Unterbringung, Ernährung, ärztliche Versorgung usw. drastisch ansteigen lassen. Allerdings wurden diese Mehrausgaben zu einem großen Teil durch Soforthilfen bilateraler Geber und internationaler Organisationen, u.a. der Europäischen Gemeinschaft, gedeckt.

Die Arbeitslosenquote verharrte auf einem sehr hohen Niveau, auch wenn sie im Vergleich zu 1998 leicht sank. So ergab eine Arbeitskräfteerhebung vom Frühjahr 1999 eine Arbeitslosenquote von 32,4 %, die damit etwas geringer war als die 1998 verzeichnete durchschnittliche Arbeitslosenquote von etwa 36 %. Befürchtungen, daß sich die Arbeitslosenzahl auf kurze Sicht noch vergrößern könnte, verzögern offensichtlich die Sanierung der mit Verlust arbeitenden großen Staatsunternehmen, so daß sich die Fehlallokation von Ressourcen in der Wirtschaft fortsetzt (siehe unten).

3. Strukturreformen

In vielen Bereichen sind die Strukturreformen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien relativ weit fortgeschritten. Bei der Preisfreigabe und dem Aufbau der Institutionen wurden bereits in einem frühen Stadium des Transformationsprozesses bedeutende Fortschritte erzielt. Auch die Handelsliberalisierung ist schon recht weit gediehen, auch wenn 1999 infolge der Kosovo-Krise vorübergehende Schutzmaßnahmen und ein Einfuhrlizenzsystem eingeführt wurden. Nach Beendigung der Krise wurden die meisten Maßnahmen wieder aufgehoben, doch besteht eine gewisse Anzahl von Schutzmaßnahmen weiter, und auf Zuckereinfuhren wurden spezifische Zölle eingeführt.

Die Fortschritte bei der Privatisierung der großen und oftmals mit Verlust arbeitenden staatseigenen Unternehmen (bei denen es sich größtenteils um agroindustrielle Kombinate handelt) waren in den letzten beiden Jahren unbefriedigend. Die mangelnde Bereitschaft der Regierung, die notwendigen Sanierungen durch Verkauf, Stillegung, Privatisierung oder eine Kombination dieser Maßnahmen vorzunehmen, hatte unmittelbar zur Folge, daß das mit dem IWF vereinbarte ESAF-Programm inzwischen nicht mehr eingehalten wird. Das Dreijahresprogramm wird im April 2000 auslaufen, und zur Zeit wird zwischen dem Fonds und der neugebildeten Regierung über ein neues IWF-Programm verhandelt. Voraussichtlich werden dabei Auflagen für mindestens einige der zwölf staatseigenen unrentablen Unternehmen vereinbart, die eigentlich schon längst geschlossen werden sollten.

Die laufend mit Verlust arbeitenden Unternehmen werden wahrscheinlich ständig Kapital aus der Wirtschaft abziehen und damit die Kapitalbeschaffung auf dem inländischen Kapitalmarkt für innovativere und effizientere Unternehmen behindern. Das Ergebnis ist eine ständige Fehlallokation von Ressourcen, was sowohl die gesamtwirtschaftliche Leistung als auch die Beschäftigung reduziert.

Ein Versuch zur Privatisierung der größten Bank (Stopanska Banka) war zuvor gescheitert. Zur Zeit sieht es jedoch so aus, daß der Verkauf dieser Bank im Jahr 2000 vonstatten gehen wird. Wenn diese Operation erfolgreich abgeschlossen wird, könnte dies ein wichtiger Schritt zur Errichtung eines funktionierenden marktbestimmten Finanzsektors in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sein.

4. Durchführung der Finanzhilfe

Als unmittelbare Folge des Kosovo-Konflikts und der hohen fluechtlingsbedingten Ausgaben veranstalteten die Europäische Kommission und die Weltbank am 5. Mai eine gemeinsame Zusammenkunft der G-24/Beratungsgruppe. Dabei sagten die Geber insgesamt 250 Mio. USD zu. Die Kommission verpflichtete sich zur Zahlung einer Sonderhilfe von 25 Mio. EUR, um dem Land bei der Bewältigung der mit der Versorgung der Flüchtlinge zusammenhängenden Kosten zu helfen, und erklärte sich bereit, weitere Sonderfinanzhilfen in Erwägung zu ziehen. Der erste Teilbetrag der Hilfe in Höhe von 12,2 Mio. EUR wurde am 16. Juni ausgezahlt.

Am 8. November beschloß der Rat eine weitere Finanzhilfe von maximal 80 Mio. EUR für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. In Anbetracht der instabilen Wirtschaftslage in Mazedonien, insbesondere bezüglich des Umfangs der Auslandsverschuldung (rund 40 % des BIP) beschloß der Rat, die Finanzhilfe zum Teil in Form von Zuschüssen zu gewähren (im Hoechstbetrag von 30 Mio. EUR).

Eine wesentliche Bedingung für die Durchführung dieser ergänzenden Finanzhilfe ist die Festlegung eines neuen IWF-Programms. Wie schon erwähnt, sind entsprechende Verhandlungen zur Zeit im Gange, und es wird erwartet, daß ein neues Programm bis Mitte 2000 vereinbart werden kann.

Die Weltbank billigte im August 1998 eine neue CAS-Hilfsstrategie für Mazedonien von Mitte 1998 bis Mitte 2001, die die nationale Entwicklungsstrategie der Regierung unterstützt. In der CAS wird ein Programm im Umfang von 200 Mio. USD an neuen Darlehen zur Erleichterung der Reformen und der Wirtschaftsentwicklung und zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut skizziert. Allerdings ist das Darlehensprogramm zur Zeit gestoppt worden, da Mazedonien die damit verbundenen Auflagen nicht erfuellt hat. Die Weltbank hat bislang vier Anpassungsdarlehen im Gesamtumfang von 254 Mio. USD zur Verfügung gestellt.

VIII. GEORGIEN

1. Zusammenfassung

Für 1999 wurde in Georgien ein Wirtschaftswachstum von 2 bis 3 % erwartet. Während die negativen Auswirkungen der Rußlandkrise offenbar teilweise überwunden sind, behinderte die schwache Binnennachfrage infolge der mit finanziellen Engpässen zusammenhängenden Zahlungs rückstände bei öffentlichen Transfers weiterhin das Wirtschaftswachstum. Unter der Voraussetzung, daß eine neue Dreijahres-Vereinbarung mit dem IWF geschlossen wird, dürfte sich das Wachstum im Jahr 2000 beschleunigen.

Das IWF-Exekutivdirektorium genehmigte am 28. Juli 1998 eine dritte Jahresvereinbarung im Rahmen des ESAF-Programms für Georgien. IWF-Abordnungen konnten jedoch im November 1998, Januar und Mai 1999 die nach der Hälfte der Laufzeit vorgesehene Überprüfung im Rahmen der dritten ESAF-Vereinbarung nicht zur Zufriedenheit abschließen, da die Steuererhebung sehr zu wünschen übrig ließ. Schließlich gab der IWF im Juli 1999 seinen nächsten ESAF-Teilbetrag frei. Zur Zeit wird über eine neue Dreijahres-Vereinbarung mit dem IWF verhandelt. Allerdings wird nicht vor April 2000 mit einem erfolgreichen Abschluß gerechnet.

Im Rahmen der am 17. November 1997 [6] beschlossenen Sonderfinanzhilfe zahlte die Gemeinschaft im September 1999 eine zweite Zuschußtranche von 9 Mio. EUR aus. Die Auszahlung erfolgte, nachdem Georgien seine ausstehenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft (110 Mio. EUR) um 10 Mio. reduziert hatte. Eine weitere Bedingung war, daß das vom IWF unterstützte Wirtschaftsprogramm planmäßig durchgeführt wird. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick

[6] Beschluß 97/787/EG des Rates, ABl. L 322 vom 25.11.1997.

// 1. Preisfreigabe

Fast alle Preise wurden freigegeben.

// 2. Handelsliberalisierung

Liberale Außenhandelspolitik. Die meisten Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen wurden aufgehoben. Es wird damit gerechnet, daß das Parlament Georgiens demnächst das WTO-Beitrittsprotokoll ratifizieren wird.

// 3. Wechselkurssystem

Für den Lari gelten keine Devisenverkehrsbeschränkungen. Auktionen an der Interbanken-Devisenbörse in Tiflis (TICEX).

// 4. Ausländische Direktinvestitionen

Rechtsvorschriften insgesamt angemessen. Unbeschränkte Rückführung von Kapital und Gewinnen und keine Beschränkungen für die Unterhaltung von Devisenkonten. Ausländische Investoren dürfen landwirtschaftliche Grundstücke nur pachten, nicht erwerben. Allerdings dürfen sie Gebäude erwerben und Land ebenso pachten wie Gebietsansässige.

// 5. Geldpolitik

Angemessen. Allerdings beschränken sich die indirekten geldpolitischen Instrumente auf Interventionen der Nationalbank von Georgien bei Interbanken-Kreditauktionen und Mindestreservevorschriften für die Banken. Nachdem die Schatzwechselemissionen im Gefolge der Rußlandkrise vorübergehend ausgesetzt waren, wurden sie im August 1999 in geringem Umfang wieder aufgenommen.

// 6. Öffentliche Finanzen

Die Haushaltseinnahmen (ohne Zuschüsse) werden auf 14,7 % des BIP geschätzt, die Ausgaben auf 21,5 % des BIP.

// 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung

Die Privatisierung der Energiewirtschaft ist gut vorangekommen. Fortschritte waren auch bei der Fakturierung und Messung des Energieverbrauchs, der Anhebung der Tarife und Einziehung der Gebühren zu verzeichnen. Die Privatisierung des Telekommunikationssektors wird fortgeführt.

// 8. Reform des Finanzsektors

Die Nationalbank von Georgien verschärft ihre aufsichtsrechtlichen Regelungen und die Bankenaufsicht. Die meisten der 37 Geschäftsbanken des Landes sind allerdings nach wie vor klein und unterkapitalisiert, und auch der Umfang der Bankeinlagen ist gering, der Dollar weit verbreitet.

2. Makroökonomische Entwicklung [7]

[7] Die zuständigen Behörden haben vor kurzem die Daten über das nominale BIP revidiert. Die neuen Schätzungen des nominalen BIP sind um etwa 34 % niedriger als die zuvor veröffentlichten Daten, weil vor allem die Schätzungen der Schattenwirtschaft revidiert wurden.

Das georgische BIP wuchs 1998 um knapp 2,9 % und damit weitaus langsamer als die projizierte Wachstumsrate von 11 %; im ersten Halbjahr 1999 verlangsamte es sich weiter auf 1,7 %. Für das gesamte Jahr 1999 wurde eine Wachstumsrate von 3 % erreicht. Das mäßige Wachstum ist weitgehend auf den Zusammenbruch der Ausfuhren nach Rußland, der Ukraine und der Republik Moldau im Gefolge der Abwertung des russischen Rubels zurückzuführen. Durch die Auswirkungen der Haushaltskrise auf die Binnennachfrage verschärfte sich die Situation weiter. Die rasche Abwertung des Lari in Verbindung mit dem Beschluß der Nationalbank, ihre Deviseninterventionen einzustellen, ließ die Inflationsrate im Dezember 1998 emporschnellen. Dank einer relativ restriktiven Geldpolitik ließ die Inflation jedoch ab April 1999 wieder nach, und die Verbraucherpreise erhöhten sich in den ersten elf Monaten von 1999 nur um 9,6 %. Für das gesamte Jahr wurde eine Inflationsrate von höchstens 11 % (Dezember/Dezember) erwartet.

Das Haushaltsdefizit (auf der Basis der Zahlungsverpflichtungen) machte 1998 6,5 % des BIP aus. Infolge des nachlassenden Wirtschaftswachstums, der unzulänglichen Steuererhebung, unangemessener Ausgabeprioritäten, finanzieller Probleme vieler Großunternehmen und der hohen Kosten des Schuldendienstes dürfte es auch weiterhin hoch bleiben oder sogar noch zunehmen. Letzten Endes machte das Haushaltsdefizit für das gesamte Jahr 1999 6,7 % des BIP aus. Im ersten Halbjahr 1999 waren in mehreren Bereichen Mindereinnahmen zu verzeichnen, obgleich die staatliche Finanzverwaltung mehr einnahm als geplant: So waren Mindereinnahmen bei den Verbrauch- und Mehrwertsteuern auf heimische Erzeugnisse, der Körperschaftsteuer (real), den Abgaben für die staatlichen Sonderfonds und der Zahlung von Steuerrückständen zu verzeichnen. Die Zahlungsrückstände bei den Ausgaben, insbesondere sozialen Transferleistungen, stiegen 1999 weiter auf 4,2 % des BIP an, statt, wie geplant, abgebaut zu werden.

Das Leistungsbilanzdefizit (ohne offizielle Übertragungen) schwoll 1998, vor allem infolge des Zusammenbruchs der Ausfuhren nach Rußland im ersten Quartal, auf 17,5 % des BIP an. 1999 war es jedoch geringer (14 % des BIP), da sich die inländische Einfuhrnachfrage nur schwach entwickelte. Im Jahr 1998 flossen ausländische Direktinvestitionen beträchtlichen Umfangs nach Georgien (mehr als 200 Mio. USD). Im darauffolgenden Jahr sanken die ADI erheblich, vor allem nachdem die Sanierung der Ölleitung Baku-Supsa abgeschlossen war. Die Zahlungsbilanzdefizite wurden hauptsächlich durch Auslandskredite gedeckt. Infolgedessen - aber auch aufgrund der Lari-Abwertung vom Dezember 1998 - nahm die Auslandsverschuldung Georgiens, die Ende 1998 48 % des BIP ausmachte, weiter zu und dürfte Ende 1999 63 % des BIP erreicht haben. Die Brutto-Währungsreserven deckten den Einfuhrbedarf von nur 1,5 Monaten. Der Wechselkurs hat sich inzwischen bei 2 Lari je 1 USD stabilisiert, doch könnte die Währung in den kommenden Monaten wieder schwächer werden, wenn die Inflation anhalten sollte.

Ursprünglich hatte man damit gerechnet, daß Georgien noch vor Ende 1999 in den Genuß einer neuen dreijährigen ESAF-Vereinbarung mit dem IWF gelangen würde. Der IWF hielt jedoch den Haushaltsentwurf für 2000 nicht für völlig zufriedenstellend. Überdies zeigte er sich nach wie vor besorgt über die miteinander verquickten Probleme von Korruption und unzulänglicher Steuererhebung sowie darüber, daß der Zahlung der Löhne und Pensionen im öffentlichen Sektor bislang nur eine relativ geringe Priorität eingeräumt wird.

3. Strukturreformen

Bei den Strukturreformen wurden weiter Fortschritte erzielt. Nach Abschaffung der Ausfuhrabgabe auf Metallschrott wurde das Handelssystem recht liberal, und das Wechselkurssystem blieb frei von Beschränkungen. Im Oktober 1999 wurden die Verhandlungen über den Beitritt zur WTO erfolgreich abgeschlossen. Wenngleich im Gerichtssystem Fortschritte zu verzeichnen waren, läßt die Umsetzung der Rechtsvorschriften, zumal des Konkursgesetzes, doch weiterhin zu wünschen übrig.

Was die Privatisierung anbelangt, so wurden die Ausschreibungen für die Energieversorgungs- und -erzeugungsgesellschaften durch den Abschluß von Verträgen mit ausländischen Gesellschaften (Itera, AES, ...) beendet. Im Jahr 2000 sollen die Telekommunikationsgesellschaften und Häfen privatisiert werden.

Bei der Reform der Finanzverwaltung hat sich die Lage 1999 nur wenig gebessert. Das Land muß sein Hauptaugenmerk auf eine effektive Steuererhebung, nachhaltige Anstrengungen zur Verhinderung von Korruption sowie eine bessere Bewirtschaftung der Ausgaben richten.

Die Nationalbank von Georgien hat ihre Bemühungen um Konsolidierung der Geschäftsbanken fortgesetzt. Infolgedessen hatte sich die Zahl der Banken bis Ende September 1999 auf 37 verringert. Dank internationaler Prüfungen hat sich die Finanzlage der früheren Staatsbanken verbessert, mit Ausnahme der Agrobank, deren finanzielle Situation nach wie vor schwach ist. Die meisten Geschäftspartner waren jedoch nach wie vor klein und unterkapitalisiert. Die Öffentlichkeit hat immer noch kein rechtes Vertrauen in das Finanzsystem, wie der geringe Umfang der Bankeinlagen und die weite Verbreitung des Dollars zeigen.

Der Rechtsrahmen für die Privatisierung städtischer und gewerblicher Grundstücke steht inzwischen. Die Entwicklung der Landwirtschaft wurde nach wie vor dadurch behindert, daß nur ganz allmählich ein Markt für landwirtschaftliche Grundstücke entsteht.

4. Durchführung der Sonderfinanzhilfe

Im Rahmen der Handelskreditfazilität von 1 250 Mio. EUR, die die Gemeinschaft der NUS 1992 zur Verfügung gestellt hat, erhielt Georgien rund 113 Mio. EUR in Form von Darlehen. Aufgrund politischer, wirtschaftlicher und finanzieller Schwierigkeiten war das Land jedoch nicht in der Lage, seine Finanzverpflichtungen gegenüber dem Ausland, darunter auch gegenüber der Gemeinschaft, ordnungsgemäß zu erfuellen. Um die Bereinigung des Schuldenproblems zu erleichtern, nahm der Rat im November 1997 einen Kommissionsvorschlag an, wonach Georgien (und Armenien) eine Sonderfinanzhilfe in Form einer Kombination aus Darlehen und Zuschüssen gewährt werden sollte.

Die Auszahlung dieser Hilfe ist an die Bedingung geknüpft, daß Georgien das mit dem IWF vereinbarte Programm weiter einhält und die Strukturreformen entsprechend den verschiedenen mit der Kommission vereinbarten Memoranda of Unterstanding durchführt. Das Land muß außerdem seine Tilgungszahlungen ordnungsgemäß leisten, um das finanzielle Engagement der Gemeinschaft in dieser mit hohen Risiken behafteten Region so rasch wie möglich zu verringern.

Nachdem Georgien seine Rückstände gegenüber der Gemeinschaft (131 Mio. EUR) im Juli 1998 in vollem Umfang bereinigt hatte und daß IWF-Programm wieder eingehalten wurde, zahlte die Kommission den ersten Teilbetrag der Sonderfinanzhilfe (110 Mio. EUR Darlehen und 10 Mio. EUR Zuschüsse) aus. Der zweite Teilbetrag (9 Mio. EUR Zuschüsse) dieser Hilfe wurde im September 1999 freigegeben, kurz nachdem Georgien eine Tilgungszahlung von 10 Mio. EUR aus dem 1998 vergebenen Darlehen von 110 Mio. EUR geleistet hatte.

Die dritte Tranche der Sonderfinanzhilfe soll später in diesem Jahr ausgezahlt werden, wenn die vereinbarten strukturpolitischen Auflagen zufriedenstellend erfuellt worden sind.

IX. RUMÄNIEN

1. Zusammenfassung

Rumänien hatte 1999 weiterhin mit ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Vor dem Hintergrund weit verbreiteter Finanzierungsprobleme, makroökonomischer Ungleichgewichte, geringer Kapitalzufluesse, zunehmender Arbeitslosigkeit und einer nur zögerlichen Umstrukturierung unrentabler Unternehmen wurden bei der Konsolidierung der makroökonomischen Stabilität und Rückgewinnung des Vertrauens der Märkte nur begrenzte Fortschritte erzielt. Die makroökonomische Politik wurde nach wie vor durch die finanziellen Verluste der staatseigenen Unternehmen, die aufgelaufenen Zahlungsrückstände gegenüber dem Fiskus und gegenüber anderen Unternehmen, eine schleppende Umstruktrierung und einen schwachen Finanzsektor unterminiert.

Zu Beginn des Jahres ließ die geringe internationalen Glaubwürdigkeit des Landes Zweifel an seiner Fähigkeit zur Tilung seiner Auslandsschulden aufkommen und verminderte die Zufluesse von Privatkapital. Diese Vertrauenskrise beschleunigte noch den drastischen Verfall der Währung. Dennoch konnte Rumänien alle fälligen Auslandsschulden zurückzahlen und seine geschrumpften Währungsreserven wieder auffuellen. Der geringe Umfang der Finanzmittel aus dem Ausland führte in Verbindung mit der nur schwach entwickelten inländischen Ersparnis zu einer sehr deutlichen Anpassung des Leistungsbilanzdefizits, das 1998 einen sehr hohen Stand erreicht hatte. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick

// 1. Preisfreigabe

Die staatlich kontrollierten Preise (im wesentlichen für öffentliche Versorgungsleistungen und Energie) betrafen Ende 1999 etwa 7 % des Warenkorbs, der dem Verbraucherpreisindex zugrunde liegt.

// 2. Handelsliberalisierung

Der gegenüber Ländern mit Meistbegünstigungsklausel angewandte durchschnittliche Zollsatz lag 1999 bei etwa 16 % für Industrieprodukte und etwa 34 % für Agrarprodukte. Rumänien hat ein Europaabkommen mit der EU und Freihandelsabkommen mit CEFTA, EFTA, der Republik Moldau und der Türkei geschlossen. 1998 wurde eine Importergänzungsabgabe eingeführt, die 1999 bei 4 % lag.

// 3. Wechselkurssystem

Der Leu schwankt frei, doch interveniert die Zentralbank häufig an den Devisenmärkten. Leistungsbilanztransaktionen sind voll konvertibel.

// 4. Ausländische Direktinvestitionen

Die Politik gegenüber ausländischen Direktinvestitionen ist offen und nicht diskriminierend; Gewinne können uneingeschränkt rückgeführt werden. Seit Anfang 1997 dürfen ausländische Investoren Grundstücke erwerben, die sie für die Ausübung ihrer Tätigkeiten benötigen. Portfolio-Investitionen Gebietsfremder in festverzinslichen Wertpapieren waren 1999 nicht möglich. Die Gesetze zur Regelung von ADI- und Portfolio-Investitionen wurden 1997-99 mehrfach geändert, was zu Rechtsunsicherheit führte.

// 5. Geldpolitik

Die Nationalbank von Rumänien ist unabhängig. Ihre Aufgabe beschränkt sich nach dem Zentralbankgesetz auf die Sicherung der Preisstabilität; Zentralbankkredite an die Regierung sind der Höhe nach begrenzt. Die Wirksamkeit der Geldpolitik leidet nach wie vor darunter, daß ein Sekundärmarkt für Staatspapiere fehlt.

// 6. Öffentliche Finanzen

Die grundlegende Steuerreform ist bereits abgeschlossen, doch stehen wichtige Schritte zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen noch aus, u.a. Reformen des Renten- und Gesundheitswesens, Verstärkung der Finanzdisziplin, Konsolidierung der schwebenden Schulden und verbesserte Haushalts- und Ausgabenkontrolle

// 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung

Bis Ende 1999 waren die kleinen und mittleren Unternehmen größtenteils in Privateigentum übergeführt worden, doch gehörten die meisten Großunternehmen immer noch dem Staat. Die großen Versorgungsunternehmen wurden in den Jahren 1998-99 reorganisiert, und ihre Privatisierung wurde eingeleitet. Unternehmensführung und Finanzdisziplin der überwiegend großen und unrentablen öffentlichen Unternehmen sind nach wie vor schwach entwickelt.

// 8. Reform des Finanzsektors

Die Reform des Bankensektors verlief in den ersten Jahren nur schleppend, was in den Jahren 1997 und 1999 zu großen Schwierigkeiten führte. Ende 1999 entfiel der Löwenanteil der Bankaktiva nach wie vor auf öffentlich-rechtliche Banken. Kapitalmärkte sind immer noch klein und unterentwickelt.

Angesichts der ernsten Zahlungsbilanzprobleme trieb die Regierung die Reformen zügiger voran und vereinbarte mit den internationalen Finanzinstitutionen neue Strukturanpassungsdarlehen. Um diese Anstrengungen zu unterstützen beschloß der Rat der Europäischen Union, Rumänien eine Finanzhilfe in Höhe von 200 Mio. EUR in Form eines Darlehens zu gewähren. Die Freigabe der ersten Darlehenstranche in Höhe von 100 Mio. EUR wird davon abhängig gemacht, ob der IWF bei seiner Prüfung zu der Einschätzung gelangt, daß die Vereinbarung zufriedenstellend eingehalten worden ist. Da diese Prüfung 1999 jedoch nicht vorgenommen werden konnte, hat sich auch die Auszahlung der ersten Tranche im Rahmen der EG-Hilfe verzögert.

2. Makroökonomische Entwicklung

Die Wirtschaftstätigkeit ist 1999 weiter geschrumpft, und das BIP ist - auf das gesamte Jahr bezogen - real um 3,2 % zurückgegangen. Auf der Ausgabenseite waren die Investitionen stark rückläufig, was der schwachen Gesamtnachfrage, den Auswirkungen über lange Zeit hinweg hoher Zinsen und den Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Auslandskapital zuzuschreiben war. Auch die Kosovo-Krise hat sich, wenn auch in bescheidenem Maße, negativ ausgewirkt. Allerdings haben sich Ausfuhren und Einzelhandelsabsatz etwas belebt.

Anfang 1999 führten das geringe Vertrauen im In- und Ausland und die großen Finanzierungsschwierigkeiten im Finanzsystem zu sehr hohen Nominal- und Realzinsen. Dies hat wiederum die Investitionen und den Verbrauch sowie die öffentlichen Finanzen stark beeinträchtigt. Die Zinszahlungen wurden so zum größten Ausgabeposten des Staatshaushalts, was Zweifel an der Tragfähigkeit der Finanzlage weckte. Die hohen Kosten und die kurzen Laufzeiten der Inlandsschulden, die auch 1999 Hauptfinanzierungsquelle waren, sind zwei Erklärungsfaktoren für diesen raschen Anstieg.

Der im zweiten Halbjahr 1999 zu beobachtende Rückgang der Nominal- und Realzinsen wie auch die Tatsache, daß im gewissen Umfang offizielle Hilfen aus dem Ausland zur Verfügung standen, gaben der Regierung die Möglichkeit, ihre Kreditaufnahme auf den heimischen Märkten zu reduzieren und ihre Ausgaben besser zu kontrollieren. Tatsächlich war der Haushaltsvollzug im zweiten Halbjahr besser, so daß die Regierung ihre finanzpolitischen Ziele einhalten konnte. Insgesamt ist die Lage der öffentlichen Finanzen jedoch nach wie vor prekär, vor allem wegen der Bedeutung der Privatisierungseinnahmen.

Die größere Liquidität in Verbindung mit den starken Auswirkungen der Leu-Abwertung führten zu einer Beschleunigung der Verbraucherpreisinflation, die sich von 32 % zu Jahresbeginn auf mehr als 55 % am Jahresende sprunghaft erhöhte. Tatsächlich war die Geldpolitik überfordert, da die Währungsbehörden versuchten, viele Ziele gleichzeitig zu verfolgen, nämlich die Glaubwürdigkeit der nationalen Währung zu stärken, den Umfang der Währungsreserven zu vergrößern, die Liquidität zu kontrollieren und die Inflation zurückzuführen sowie für eine gewisse reale Aufwertung der Währung zu sorgen, um die Ausfuhren zu stützen.

Die Arbeitslosigkeit hat rasch zugenommen und betraf Ende 1999 über 11 % der Erwerbsbevölkerung. Wenn die Umstrukturierung der Unternehmen rascher vorankommt, könnte die Arbeitslosigkeit noch weiter steigen. Auch die soziale Lage gab Grund zu ernster Besorgnis, da die Armut ständig zunimmt und sich der Gesundheitszustand der Bevölkerung verschlechtert.

Eins der größten Wirtschaftsprobleme des Landes seit Beginn des Transformationsprozesses ist seine relativ schwache außenwirtschaftliche Position. Da eine sinnvolle Umstrukturierung im öffentlichen Sektor größtenteils noch aussteht und die Rahmenbedingungen nicht unternehmerfreundlich sind, ist die Ausfuhrwirtschaft nur schwach entwickelt. Außerdem hat der geringe Umfang der ausländischen Direktinvestitionen und anderer Formen von langfristigem Kapital die Auslandsverschuldung - mit größtenteils relativ kurzen Laufzeiten - anschwellen lassen und zu starken Schwankungen der Währungsreserven geführt.

Diese wunden Punkte wurden 1999 deutlich sichtbar, als das Land umfangreiche Tilgungszahlungen für seine Auslandsschuld zu einer Zeit leisten mußte, als seine geringe Glaubwürdigkeit zu einem dramatischen Rückgang der Finanzierungen aus dem Ausland führte. Anfang 1999 weckte die prekäre Zahlungsbilanzsituation Zweifel an der Fähigkeit Rumäniens, seine Auslandsschuld zu bedienen. Spekulativer Druck führte im März zu einem drastischen Wertverlust der Währung, während die Devisenreserven Ende Juni nur noch den Einfuhrbedarf von weniger als einem Monat deckten. Dennoch haben die Behörden den Devisenmarkt stabilisiert und eine größere Finanzkrise vermieden. Auch sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem Ausland wurden rechtzeitig und in vollem Umfang erfuellt.

Die Leistungsbilanz hat sich 1999 stark angepaßt; das Defizit wird nur noch auf 1,2 Mrd. USD nach 3 Mrd. USD im Vorjahr geschätzt. Für diese Entwicklung sind hauptsächlich der Rückgang der Inlandsnachfrage und die Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Außenhandels verantwortlich, die die Einfuhren um etwa 15 % reduziert haben.

3. Strukturreformen

Rumäniens makroökonomische Probleme rühren weitgehend daher, daß die Strukturreformen nicht beherzt genug und manchmal auch unzusammenhängend in Angriff genommmen wurden. 1999 wurden bei der Lösung der Probleme des Finanzsektors und zügigeren Privatisierung beträchtliche Fortschritte erzielt. Nach wie vor geben jedoch eine schwache Unternehmensführung und die nicht unternehmerfreundlichen und unklaren Rahmenbedingungen für die Unternehmen Anlaß zu Besorgnis.

Die Privatisierung kam rascher voran. In den ersten Monaten des Jahres wurden einige besonders wichtige Operationen bekanntgegeben, u.a. der Verkauf von Mehrheitsbeteiligungen an der Telekommunikationsgesellschaft und dem größten Automobilhersteller. Viele andere ehrgeizige Privatisierungsaktionen wurden eingeleitet, wenn auch die meisten erst Mitte 2000 oder noch später abgeschlossen sein werden. Durch Dezentralisierung des Privatisierungsprozesses werden kleine und mittlere Unternehmen nun rascher veräußert. Das Gesamtergebnis ist jedoch weiterhin enttäuschend, weil die Rechtsvorschriften für Privatisierungen und Investitionen häufig und in erheblichem Maße geändert wurden und weil viele Ausschreibung nur auf geringes Interesse stießen oder wieder zurückgezogen werden mußten, u.a. ein wichtiges Privatisierungsprojekt für die größte Ölraffinerie. Die Ungewißheit über den neuen Rechtsrahmen brachte die Privatisierung von Großunternehmen im zweiten Halbjahr 1999 beinahe zum Stillstand. Eine der Folgen des schleppenden Verlaufs der Privatisierung von Großunternehmen war, daß die Zufluesse ausländischer Direktinvestitionen zurückgingen.

Die Bankenprivatisierung ging weiter: eine kleine Bank wurde im Frühjahr 1999 veräußert, und die Regierung leitete die Privatisierungsverfahren für zwei andere Großbanken ein. Im Zusammenhang mit den Auflagen, die mit den IFI vereinart worden waren, traf die Regierung wichtige Maßnahmen zur Sanierung der notleidenden öffentlichen Banken, die wegen des großen Anteils notleidender Aktiva mit ernsten Problemen zu kämpfen hatten. So wurde eine besondere Agentur zur Eintreibung überfälliger Forderungen geschaffen. Ende Juli wurde Bancorex, der größten öffentlichen Bank, die Zulassung entzogen; ihre noch verbleibenden Aktiva wurden auf eine andere öffentliche Bank übertragen.

Der Mangel an finanzieller Disziplin bereitete immer noch große Probleme, und die Zahlungsrückstände zwischen Unternehmen nahmen daher weiter zu, insbesondere bei den großen staatlichen Versorgungsunternehmen, so daß bestimmte Dienstleistungen der Grundversorgung unterbrochen wurden.

In der Landwirtschaft wurden wichtige Maßnahmen ergriffen, insbesondere eine Verordnung über die Rückgabe staatlicher Grundstücke und Forsten sowie die Privatisierung staatlicher Agrarbetriebe.

4. Durchführung der Finanzhilfe

Ende 1998 nahmen die rumänischen Behörden die Verhandlungen über ein neues Programm für makroökonomische Stabilisierung und Strukturreformen auf, das durch neue Darlehen des IWF und der Weltbank unterstützt werden soll. Die Weltbank genehmigte am 10. Juni 1999 Kredite im Umfang von 325 Mio. USD (einschließlich eines neuen Anpassungsdarlehens für den Privatsektor von 300 Mio. USD), und das Exekutivdirektorium des IWF bewilligte am 5. August eine neue Bereitschaftskreditvereinbarung (SBA) von 400 Mio. SDR (550 Mio. USD). Die Weltbank gab 1999 150 Mio. USD auf dem PSAL frei, während der IWF einen ersten Teilbetrag von 73 Mio. USD auszahlte. Allerdings konnte die zweite Tranche, nicht - wie ursprünglich geplant - im Oktober ausgezahlt werden.

Nachdem die rumänischen Behörden und der IWF eine Absichtserklärung unterzeichnet hatten, nahm die Kommission am 28. Juli 1999 einen Vorschlag für einen Ratsbeschluß über die Gewährung eines neuen Zahlungsbilanzdarlehens an Rumänien an. Der Rat beschloß daraufhin am 8. November, Rumänien ein neues langfristiges Zahlungsbilanzdarlehen im Hoechstbetrag von 200 Mio. EUR zu gewähren. Es handelt sich dabei um das vierte Darlehen dieser Art seit 1992.

Ende 1999 verständigten sich die Kommission und die rumänischen Behörden über die Bedingungen für die Auszahlung der Hilfe in zwei gleichen Teilbeträgen. Die Freigabe der ersten Tranche wird von dem erfolgreichen Abschluß der ersten Prüfung im Rahmen der Bereitschaftskreditvereinbarung mit dem IWF abhängig gemacht. Die zweite Tranche wird ausgezahlt, sofern das IWF-Programm weiter zufriedenstellend durchgeführt wird und Fortschritte bei einer Reihe von Strukturreformen festzustellen sind.

Rumänien zahlte am 1. Februar 1999 die zweite Tranche von 190 Mio. EUR aus der ersten Finanzhilfe der EU fristgemäß zurück.

X. UKRAINE

1. Zusammenfassung

1999 war für die Ukraine ein weiteres Jahr des wirtschaftlichen Niedergangs, auch wenn die Produktion im zweiten Halbjahr ihre Talsohle erreichte. Nach der Lockerung der makroökonomischen Politik und dem starken Wertverlust der Währung in der Zeit der Präsidentschaftswahlen vom Oktober/November beschleunigte sich die Inflation gegen Ende des Jahres 1999. Trotz der Zielabweichungen in der zweiten Jahreshälfte ist aber positiv zu vermerken, daß das gesamtstaatliche Defizit von 3 % des BIP 1998 auf 1,1 % des BIP 1999 zurückgeführt wurde. Auch das Leistungsbilanzdefizit hat sich verringert, was sich durch die negativen Auswirkungen der sinkenden Produktion auf die Einfuhren erklärt.

Dennoch ist die Finanzlage der Ukraine gegenüber dem Ausland weiterhin kritisch. Die Regierung muß ausländischen Gläubigern im Jahr 2000 substantielle Beträge zurückzahlen, die verwendbaren offiziellen Währungsreserven sind weiterhin gering, und das Land wurde Anfang 2000 von einer großen internationalen Rating-Agentur in die Kategorie mit hohem Ausfallrisiko zurückgestuft. Anfang 2000 kündigte die Regierung eine Vereinbarung zur Umschuldung eines Teils ihrer Auslandsverbindlichkeiten an; dabei handelt es sich größtenteils um Anleiheschulden gegenüber privaten Gläubigern, aber auch um einen Teil der Schulden der Ukraine gegenüber der russischen Gasgesellschaft Gazprom. // Stand der Wirtschaftsreformen im Überblick

// 1. Preisfreigabe

Die meisten Preise sind freigegeben worden. Die Tarife für kommunale Dienstleistungen (z.B. Gas, Strom, Heizung und Mieten) werden staatlich kontrolliert und sind im allgemeinen nicht kostendeckend.

// 2. Handelsliberalisierung

Keine mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen, mit wenigen Ausnahmen aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen. Der handelsgewichtete durchschnittliche Einfuhrzoll lag Mitte 1999 bei 7,5 %. Im Juli 1999 wurde für sechs Monate eine einheitliche Einfuhrergänzungsabgabe von 2 % eingeführt. Nur wenige Ausfuhrbeschränkungen (Ausfuhrabgaben werden auf Häute und Felle sowie Sonnenblumenkerne erhoben). Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU trat am 1. März 1998 in Kraft. Die Ukraine führte 1999 mehrere Handelsbeschränkungen ein, die mit dem Abkommen unvereinbar waren.

// 3. Wechselkurssystem

Volle Konvertierbarkeit von Leistungsbilanztransaktionen (Artikel VIII der IWF-Satzung) seit September 1996. In der Zeit von September 1998 bis August 1999 wurden zur Verteidigung der Währung gewisse Devisenbeschränkungen für Leistungsbilanztransaktionen wiedereingeführt.

// 4. Ausländische Direktinvestitionen

Steuererleichterungen für bestimmte Investitionen in Höhe von mindestens 20 % des Unternehmenskapitals sowie für Investitionen von mehr als 100 Mio. USD in die Automobilindustrie. Die ADI-Zufluesse sind pro Kopf immer noch sehr gering (1998 nur 747 Mio. USD oder 15 USD pro Kopf).

// 5. Geldpolitik

Zunehmender Einsatz indirekter geldpolitischer Instrumente. Zentralbankkredite an Geschäftsbanken werden hauptsächlich über die Lombard-Fazilität, Kreditauktionen und Repo-Geschäfte vergeben. Die Mindestreserveverpflichtungen wurden im April 1997 einheitlich bei 11 % festgelegt, in den Jahren 1997-98 auf 16,5 % angehoben und im Januar 1999 wieder auf 15 % gesenkt.

// 6. Öffentlche Finanzen

Die gesamtstaatlichen Ausgaben wurden von etwa 70 % des BIP im Jahr 1992 auf rund 38 % im Jahr 1998 zurückgeführt. Die Beschäftigtenzahlen im öffentlichen Dienst wurde zwischen 1994 und 1998 um 1 Million (auf 4,7 Mio.) gesenkt. Das konsolidierte Staatsdefizit wurde von 5,2 % des BIP 1997 auf 1,1 % des BIP 1999 zurückgeführt. Sozialversicherungsbeiträge, MwSt. und die Gewinnsteuer sind die Haupteinnahmequellen des Staates und machen zusammen etwa 70 % der gesamten Steuereinnahmen des Staatssektors aus.

// 7. Privatisierung und Unternehmensumstrukturierung

Die Privatisierung kleiner Unternehmen ist praktisch abgeschlossen. Durch eine Anfang 1995 eingeleitete Massenprivatisierung auf der Basis von Gutscheinen wurden über 9 500 Unternehmen privatisiert. Mehr als ein Viertel der 200 Großunternehmen wurden ebenfalls in Privateigentum übergeführt. ausländische oder strategische Investoren haben sich nur im begrenzten Maße engagiert. Nach Angaben der Regierung entfielen 1998 etwa 60 % der Industrieproduktion auf den Privatsektor.

// 8. Reform des Finanzsektors

Seit 1997 wurden erhebliche Anstrengungen zur Verstärkung der Bankenaufsicht und -regulierung unternommen. So wurden im Juli 1999 ein neues Zentralbankgesetz erlassen, die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) eingeführt und ein neues Berichtsystem für Banken eingeführt. Die meisten Banken befinden sich in Privateigentum.. Nach wie vor ist das Bankensystem jedoch schwach, und mehrere Großbanken sind in schlechter Verfassung. Die Kapitalmärkte sind weiterhin unterentwickelt.

Bei den Strukturreformen waren die Fortschritte uneinheitlich. Gewisse Fortschritte sind z.B. bei der Privatisierung, Deregulierung und Reform des Finanzwesens und der öffentlichen Verwaltung zu verzeichnen. In anderen Bereichen dagegen, so vor allem in der Landwirtschaft und Energiewirtschaft, waren die Reformen sehr enttäuschend, und Privatunternehmen haben nach wie vor mit nicht berechenbaren und oftmals unternehmerfeindlichen Regelungen zu kämpfen. Wenngleich die Bankaufsicht verstärkt worden ist, ist das Bankensystem doch weiterhin schwach. Im Außenhandel hat die Ukraine seit 1998 eine Reihe von Beschränkungen eingeführt, die gegen die Vorschriften des Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU verstoßen.

Der EU-Rat beschloß im Oktober 1998, der Ukraine eine dritte Finanzhilfe von maximal 150 Mio. EUR zu gewähren. Die erste Darlehenstranche wurde im Juli 1999 ausgezahlt.

Die Auszahlung der zweiten Tranche hat sich verzögert, zum Teil deswegen, weil die Inanspruchnahme der EFF im Herbst 1999 unterbrochen wurde. Es wird erwartet, daß die Beratungen mit den ukrainischen Behörden über die Bedingungen für die Auszahlung des restlichen Teils des EU Darlehens wiederaufgenommen werden, sobald sich die EFF wieder auf dem rechten Gleis befindet.

2. Makroökonomische Entwicklung

Der Vertrauensverlust auf den aufstrebenden Märkten und speziell die Rußland-Krise haben sich 1998 sehr negativ auf die ukrainische Wirtschaft ausgewirkt. Das reale BIP schrumpfte um etwa 2 %, die Währung büßte rasch an Wert ein, die Inflation beschleunigte sich von 10 % Ende 1997 auf 20 % Ende 1998. Allerdings konnte die Ukraine eine ähnliche Krise wie in Rußland abwehren und geriet vor allem bei seinen Auslandsschulden nicht in Zahlungsverzug.

Das reale BIP sank 1999 um 0,4 %, wenngleich sich das Tempo der Abwärtsentwicklung in der zweiten Jahreshälfte offenbar verlangsamt hat und in einigen Sektoren Anzeichen einer Erholung zu erkennen sind. Nach der Lockerung der Geld- und Finanzpolitik und der starken Abwertung der Währung in der Zeit der Präsidentschaftswahlen vom Oktober/November 1999 beschleunigte sich der Preisauftrieb Ende 1999 wieder, und der Verbraucherpreisanstieg erhöhte sich im Dezember sprunghaft um 4,1 %. 1999 lag die am Verbraucherpreisindex gemessene durchschnittliche Inflationsrate bei 19,2 %. Trotz der Zielabweichungen im zweiten Halbjahr wurde das gesamtstaatliche Defizit von 3 % des BIP im Jahre 1998 auf 1,1 % des BIP im Jahr 1999 zurückgeführt. Das Parlament hat für das Jahr 2000 einen revidierten Haushaltsentwurf angenommen, der ein Nulldefizit anstrebt.

Der Leistungsbilanzsaldo hat sich Schätzungen zufolge von einem Defizit von 3 % des BIP 1998 in einen kleinen Überschuß 1999 verwandelt. Ursache dieser Entwicklung sind die einfuhrdämpfenden Auswirkungen der sinkenden Produktion, die einen erneuten Rückgang der Ausfuhren von ihrem durch die Rußlandkrise bedingten, ohnehin schon niedrigen Niveau des Jahres 1998 aus mehr als ausgleichen. Die Zahlungsbilanzposition ist jedoch nach wie vor sehr anfällig. Die Regierung muß im Jahr 2000 etwa 3 Mrd. USD an ausländische Gläubiger zahlen. Die verwendbaren offiziellen Währungsreserven machten Ende 1999 nur etwa 1,1 Mrd. USD aus und entsprachen damit dem Einfuhrbedarf von 3,5 Wochen. Moody's sieht darin ein erhöhtes Ausfallrisiko und stufte daher Anfang Januar das Rating der Ukraine für langfristige Fremdwährungsschulden von B3 auf Caa1 herab (default grade rating).

Die Regierung kündigte Anfang 2000 eine Umschuldungsvereinbarung für rund 2 Mrd. USD an Auslandsschulden an, bei denen es sich größtenteils um Anleiheverbindlichkeiten gegenüber dem Privatsektor, aber auch einen Teil der Schulden des Landes gegenüber der russischen Gasgesellschaft Gazprom handelt. Diese Schulden sollen mit Hilfe eines Konsortiums internationaler Investmentbanken in Euro- und Dollar-Anleihen mit einer Laufzeit von 7 Jahren geswapt werden. Die Ukraine könnte auch an den Pariser Club herantreten und um eine entsprechende Umschuldung ihrer Verbindlichkeiten gegenüber dem Pariser Club nachsuchen. Eine zufriedenstellende Umschuldung der ukrainischen Auslandsschulden ist ein Kernpunkt des neuen Programms, über das mit dem IWF verhandelt wird. Dabei ist festzustellen, daß die Ukraine in den Jahren 2000-2001 zwar Schuldendienstprobleme haben wird, daß ihre Auslandsverschuldung an internationalen Maßstäben gemessen mit etwa 40 % des BIP Ende 1999 aber nicht hoch ist.

3. Strukturreformen

Die Fortschritte bei den Strukturreformen waren uneinheitlich. Bei der Privatisierung, Deregulierung, Reform der öffentlichen Finanzen und der öffentlichen Verwaltung sowie der Bankenaufsicht wurden gewisse Fortschritte erzielt. In anderen Bereichen, zumal in der Landwirtschaft und Energiewirtschaft, waren die Reformen jedoch sehr enttäuschend, und Privatunternehmen haben auch weiterhin mit einem nichtberechenbaren und oftmals unternehmerunfreundlichen Ordnungsrahmen zu tun. Im Außenhandel hat die Ukraine in den letzten Jahren eine Reihe von Beschränkungen eingeführt, die gegen die Vorschriften des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens verstoßen.

Die Regierung hat in den letzten Jahren eine Reihe von strukturellen Verbesserungen der öffentlichen Finanzen vorgenommen. So wurde das MwSt-System1998 erheblich verbessert, und die zur Finanzierung des Tschernobyl-Fonds bestimmte lohnbezogene Sonderabgabe wurde aufgehoben, um die außerordentlich hohen Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber zu verringern. An Verwaltungsreformen wurde die Beschäftigtenzahl im öffentlichen Sektor von 1994 bis 1998 um 1 Million verringert, und außerdem werden bestimmte Ministerien reorganisiert und verkleinert. Das Parlament hat jedoch bestimmte, vom IWF empfohlene Finanzreformen blockiert. Auch bei der Rentenreform und Umsetzung des Plans zur Errichtung einer modernen Finanzverwaltung traten Verzögerungen ein.

Die Privatisierungen erfolgten vorwiegend in Form von Veräußerungen an die bisherige Unternehmensleitung und Belegschaft sowie über die Ausgabe von Gutscheinen, so daß der Industrie kaum neues Kapital zugeführt wurde. Die Privatisierung von Kleinunternehmen ist praktisch abgeschlossen; zu diesem Zweck wurde eine Massenprivatisierung auf der Grundlage von Gutscheinen durchgeführt, und mehr als ein Viertel der 200 Großunternehmen sind ebenfalls veräußert worden (wenngleich sich wegen der mangelnden Transparenz der Verfahren nur relativ wenige ausländische oder strategische Investoren daran beteiligt haben). Die Regierung will die Privatisierung von Großunternehmen, u.a. des staatlichen Telefonmonopols Ukrtelekom, in den Jahren 2000-2001 beschleunigen, auch um die Haushaltseinnahmen zu erhöhen und die zur Bedienung ihrer umfangreichen Schuldenddienstverpflichtungen gegenüber dem Ausland erforderlichen Devisen zu beschaffen.

Bei der Entflechtung der Monopole, Deregulierung und Einführung eines Konkursgesetzes wurden gewisse Fortschritte erzielt. Der ordnungspolitische Rahmen ist allerdings für die Förderung privaten Unternehmertums nicht besonders geeignet. Die Unternehmen werden relativ hoch besteuert, und die Steuervorschriften werden häufig geändert. Dies hat zur Entstehung einer umfangreichen Schattenwirtschaft beigetragen. Das wirtschaftliche Umfeld ist auch durch einen Mangel an Finanzdisziplin gekennzeichnet, wobei die Regierung oftmals erhebliche Zahlungsrückstände auflaufen läßt und die Zahlungsrückstände zwischen Unternehmen in den letzten Jahren ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht haben. Wegen der Zunahme der Zahlungsrückstände zwischen Unternehmen und in manchen Fällen auch in dem Wunsch, sich der Steuerkontrolle zu entziehen, haben sich Tauschgeschäfte stark ausgeweitet. Die schwierigen Rahmenbedingungen für die Unternehmen wirkten weiterhin abschreckend auf ADI-Zufluesse, die pro Kopf der Bevölkerung zu den niedrigsten in der Region gehören.

Bei der Verstärkung der Bankenaufsicht und -regulierung sind seit 1997 wesentliche Fortschritte erzielt worden. Trotz der anhaltenden Schwäche der sieben Großbanken (von denen das Bankensystem nach wie vor beherrscht wird) konnte die Ukraine eine Bankenkrise im Kielwasser der Rußlandkrise vom August 1998 vermeiden. Die Bankenaufsicht wurde durch die Reorganisation der Bankenaufsichtsabteilung der Nationalbank der Ukraine (NBU) verstärkt. Seit dem 1. Januar 1998 sind die Banken auch verpflichtet, ihre Bilanzen nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) aufzustellen, auch wenn die Umstellung auf die IAS nur schrittweise erfolgt. Trotz dieser positiven Entwicklungen ist das Bankensystem der Ukraine immer noch schwach. Die Kapitalisierung der Banken ist niedrig und der Anteil der notleidenden Kredite hoch, nachdem er sich im Gefolge der Rußlandkrise noch vergrößert hat.

Die Reformen in der Landwirtschaft verlaufen bislang sehr schleppend. Behindert wird die Entwicklung nach wie vor durch Verzögerungen bei der Privatisierung von Unternehmen des agroindustriellen Komplexes, durch Monopolverhalten und das Fehlen eines funktionierenden Grundstückmarktes. All dies hat dazu beigetragen, daß die Agrarproduktion geschrumpft und ihr Anteil am BIP seit Erreichen der Unabhängigkeit ständig zurückgegangen ist.

Auch die bisherigen Reformen in der Energiewirtschaft sind enttäuschend. Zahlungsrückstände von Stromkunden sind weit verbreitet, der Prozentsatz der Gebührenerhebung ist immer noch gering, und die Privatisierung der regionalen Stromversorgungsgesellschaften verzögert sich. Weitere Privatisierungen, ein verbessertes Management, geringere Kosten, höhere Tarife und eine bessere Gebührenerhebung sind wesentliche Voraussetzungen für die Rentabilität dieses Sektors.

Zwar wurden die meisten Preise freigegeben, aber es gibt immer noch eine gewisse Anzahl administrierter Preise, die zum Teil - vor allem die Gebühren für kommunale Dienstleistungen - nicht kostendeckend sind.

Zum Thema Handelsliberalisierung ist zu sagen, daß die Ukraine zwar nur wenige Ausfuhrbeschränkungen anwendet und daß die durchschnittlichen Einfuhrzölle im regionalen Vergleich nicht hoch sind, daß aber Unternehmen, die in die Ukraine exportieren wollen, auf verschiedene nichttarifäre Hemmnisse und Diskriminierungen stoßen. Überdies werden die Handelsvorschriften häufig geändert, was ein Element der Unsicherheit für die ausländischen Handelspartner der Ukraine mit sich bringt. Seit Inkrafttreten des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (1. März 1998) hat die Ukraine eine Reihe von Handelsbeschränkungen eingeführt, die gegen die Bestimmungen des Abkommens verstoßen. So wurde im Juli 1999 eine vorübergehende Einfuhrergänzungsabgabe von 2 % eingeführt. Die Ukraine hat einen Antrag auf Mitgliedschaft in der WTO gestellt, doch wird frühestens 2001 mit einem Beitritt des Landes gerechnet.

4. Durchführung der Finanzhilfe

Der EU-Rat beschloß im Oktober 1998, der Ukraine ein drittes Finanzhilfedarlehen von bis zu 150 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen [8]. Das Darlehen soll in mindestens zwei Teilbeträgen ausgezahlt werden und hat eine Hoechstlaufzeit von zehn Jahren. Die Auszahlung der ersten Tranche verzögerte sich wegen anfänglicher Probleme mit der EFF des IWF (siehe unten). Nachdem die EEF wieder in Anspruch genommen werden konnte und verschiedene, zwischen der Kommission und der Ukraine vereinbarte Bedingungen erfuellt waren, wurde im Juli 1999 der erste Teilbetrag des Darlehens (58 Mio. EUR) ausgezahlt [9]. Gleichzeitig verständigte sich die Kommission mit den zuständigen Stellen der Ukraine über die Auflagen, von denen die Freigabe eines zweiten Teilbetrags von 42 Mio. EUR abhängig gemacht werden soll. Die Auszahlung der zweiten Tranche verzögerte sich jedoch wegen wirtschaftspolitischer Zielabweichungen und der Unterbrechung der EFF. Es wird erwartet, daß die Diskussionen zwischen der Kommission und den ukrainischen Behörden wieder aufgenommen werden, sobald sich die EFF wieder auf dem rechten Gleis befindet.

[8] Beschluß 98/592/EC des Rates vom 15. Oktober 1998. Die erste und die zweite Finanzhilfe waren vom Rat im Dezember 1994 bzw. Oktober 1995 beschlossen worden. Das erste Darlehen im Umfang von 85 Mio. EUR wurde im Laufe des Jahres 1995 ausgezahlt. Das zweite im Umfang von 200 Mio. EUR gelangte in den Jahren 1996 und 1997 zur Auszahlung.

[9] Im Mittelpunkt der wirtschaftspolitischen Auflagen für die erste Tranche standen die Handelsliberalisierung (insbesondere die Beseitigung verschiedener Handelshemmnisse, die für nicht vereinbar mit den Bestimmungen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens gehalten wurden), die Reform des Finanzsektor, die Behandlung ausländischer Investoren und Reformen der Energiewirtschaft.

Der IWF genehmigte im September 1998 eine EFF im Umfang von 2,2 Mrd. USD für die Ukraine. Später wurde dieser Betrag auf 2,6 Mrd. USD aufgestockt. Schon bald nach der Genehmigung wurde die EFF jedoch wegen finanz- und strukturpolitischer Zielabweichungen unterbrochen, dann aber im Rahmen eines revidierten Wirtschaftsprogramms im Frühjahr 1999 wiederaufgenommen. Nachdem jedoch die makroökonomische Politik gelockert wurde, verschiedene Strukturreformen ausblieben und die Präsidentschaftswahlen in eine Sackgasse mündeten, wurde die Inanspruchnahme der EFF im Herbst 1999 ein zweites Mal unterbrochen. Nach dem Amtsantritt einer neuen Regierung unter der Leitung von Premierminister Juschenko im Januar 2000 handelte der IWF mit der Ukraine ein neues Wirtschaftsprogramm aus, das durch die Wiederaufnahme der Zahlungen aus der EFF unterstützt werden soll. Die Wiederaufnahme der IWF-Darlehensvergabe wurde allerdings durch Behauptungen erschwert, wonach die NBU im Zeitraum 1997-1998 IWF-Mittel nicht ordnungsgemäß verwendet haben soll. Auf Ersuchen des IWF hat die Regierung ein Audit der Reservegeschäfte der NBU durch unabhängige Prüfer in Auftrag gegeben. Es wird angenommen, dass der IWF zunächst die vollständigen Ergebnisse dieser Prüfung abwartet, bevor ein neues Programm genehmigt wird.

Die Weltbank vergab Kredite vor allem für die Reform des öffentlichen Sektors, der Landwirtschaft und Energiewirtschaft, für Privatisierungszwecke und die Reform des Finanzsektors. Im letztgenannten Bereich wurden seit 1996 drei Anpassungsdarlehen (EDAL I und II sowie FSAL) im Gesamtumfang von 910 Mio. USD genehmigt. Während die EDAL-Darlehen in voller Höhe ausgezahlt worden sind, hat sich die Freigabe des dritten Teilbetrags aus dem FSAL (100 Mio. USD) verzögert, weil bestimmte, im Rahmen des Darlehens vereinbarte Maßnahmen nicht durchgeführt wurden und die EFF ausgesetzt wurde.

Anhang 1 A: Finanzhilfen der Gemeinschaft für Drittländer in der chronologischen Reihenfolge der Ratsbeschlüsse

Stand der effektiven Auszahlungen im Dezember 1999 (in Mio. EUR)

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Anhang 1 A: Finanzhilfen der Gemeinschaft für Drittländer in chronologischer Reihenfolge der Ratsbeschlüsse

Fortsetzung

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Anhang 1 B: Finanzhilfen der Gemeinschaft für Drittländer nach Regionen

Stand der effektiven Auszahlungen im Dezember 1999 (in Mio. EUR)

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Anhang 1 B: Finanzhilfen der Gemeinschaft für Drittländer nach Regionen

Fortsetzung

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ANHANG 2 - Zahlungsbilanzhilfen für Empfänger von EU-Finanzhilfen nach Gebern, 1990-1999 ( [10])

[10] Empfänger von Finanzhilfen der EG bedeutet hier alle in Tabelle 1 aufgeführten Länder. 1993 wurden keine Finanzhilfen beschlossen.

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Anhang 2.1: Zahlungsbilanzhilfen für Empfänger von EG-Finanzhilfen nach Gebern 1998-1999 [11]

[11] Auszahlungen sind jeweils unter dem Jahr der entsprechenden Zusagen angegeben.

(in Mio. USD und in % der Gesamtzusagen und -auszahlungen)

Zahlungsbilanzhilfen 1998

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Zahlungsbilanzhilfen 1999

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Anhang 3: Ausgewählte Wirtschaftsindikatoren

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