52000DC0612

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - "Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums": Leitlinien für die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung (2002-2006) /* KOM/2000/0612 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Verwirklichung des,Europäischen Forschungsraums": Leitlinien für die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung (2002-2006)

INHALTSVERZEICHNIS

NEUE PERSPEKTIVEN

1. Das Vorhaben ,Europäischer Forschungsraum"

2. Massnahmen zur Förderung der Forschung der Union überdenken

SCHWERPUNKTE UND ZIELE

1. Ziele

2. Drei zu berücksichtigende Dimensionen

AUSWAHLKRITERIEN UND PRIORITÄTEN

1. Kriterien

2. Prioritäten

ANALYSE BISHERIGER UND LAUFENDER MASSNAHMEN

1. Stellungnahme des unabhängigen Expertengremiums

2. Bewertung der Kommission

INSTRUMENTE UND VERFAHREN

1. Forschungsaktivitäten

2. Forschung und Innovation, Unternehmensneugründungen und KMU

3. Forschungsinfrastruktur

4. Humanressourcen

5. Wissenschaft, Gesellschaft und Bürger

MITTEL ZUR UMSETZUNG

DIE NÄCHSTEN SCHRITTE

NEUE PERSPEKTIVEN

Das Konzept ,Europäischer Forschungsraum" eröffnet Wissenschaft und Technologie sowie der Forschungspolitik in Europa neue Perspektiven.

Ziel dieses Konzepts ist es, Bedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, die Wirkungen der europäischen Forschung durch eine kohärentere Gestaltung der Forschung und Forschungspolitik zu erhöhen.

Ein weiteres Ziel besteht darin, die Grundlagen für ein neues Verhältnis zwischen den europäischen Bürgern und der Wissenschaft und Technologie zu schaffen, indem die Forschung wieder in den Mittelpunkt der Gesellschaft gestellt wird und ihre Anwendungen sowie die damit verbundenen gesellschaftlichen Folgen zum Gegenstand einer informierten politischen Debatte gemacht werden.

Anfang der 80er Jahre wurden Stimmen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene laut, die vor der Gefahr warnten, Europa könne gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika in wichtigen Bereichen der dritten industriellen Revolution den Anschluss verlieren.

Beinahe zwanzig Jahre später hat sich gezeigt, dass die Forschung die zentrale Komponente der sich weltweit entwickelnden wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft ist. Mehr als je zuvor hat sie sich als eine der wesentlichen Triebkräfte des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts, als ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, für Beschäftigung und Lebensqualität erwiesen. Überdies sind Wissenschaft und Technologie ein zentrales Element der politischen Entscheidungsfindung.

Dennoch bestehen die strukturellen Schwächen Europas auf dem Gebiet der Forschung weiter. 1999 hat die Europäische Union 70 Mrd. Euro weniger in Forschung und Entwicklung investiert als die Vereinigten Staaten. Sie liegt nicht nur hinsichtlich der auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) bezogenen Forschungsausgaben hinter den Vereinigten Staaten und Japan (1,8 % gegenüber 2,7 % und 3,1 %), sondern auch hinsichtlich der Zahl der Forscher, Patente und Exporte im Bereich der Hochtechnologie je Einwohner.

Forschung muss eine stärkere und noch zentralere Rolle in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft spielen. Dies erfordert eine Intensivierung der öffentlichen und privaten Forschung in der Union, jedoch auch eine Koordinierung der Forschung in den Mitgliedstaaten, zwischen diesen sowie mit der Europäischen Union.

Überdies muss es den europäischen Bürgern ermöglicht werden, zu der Begeisterung für das Abenteuer ,Wissen" zurückzufinden, die es im Laufe ihrer Geschichte durchaus gegeben hat, und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein wirklich begründetes Vertrauen in den technischen Fortschritt geschaffen wird.

1. Das Vorhaben ,Europäischer Forschungsraum"

In diesem Sinne hat die Kommission im Januar 2000 die Schaffung eines ,Europäischen Forschungsraums" [1] vorgeschlagen.

[1] KOM(2000)6

Auf dem Europäischen Rat von Lissabon vom 23./24. März haben die Staats- und Regierungschefs dieses Vorhaben als zentrale Komponente des Aufbaus einer europäischen Wissensgesellschaft uneingeschränkt gebilligt.

Für seine Verwirklichung im Rahmen der ,offenen Koordinierungsmethode" haben sie eine Reihe von Zielen mit entsprechenden Fristen festgelegt.

Im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates hat der Forschungs-Ministerrat vom 15. Juni 2000 die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, die für den Beginn seiner Konkretisierung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Inzwischen hatte auch das Europäische Parlament das Konzept in seiner Entschließung vom 18. Mai 2000 mit Nachdruck unterstützt.

Die Idee eines ,Europäischen Forschungsraums" wurde auch vom Wirtschafts- und Sozialausschuss und vom Ausschuss der Regionen sowie von den Ländern begrüßt, die ihre EU-Mitgliedschaft beantragt haben, inzwischen bereits am Forschungsrahmenprogramm der Union assoziiert sind und die an dieser Initiative als dynamische Unterstützung des Erweiterungsprozesses in vollem Umfang mitwirken sollen.

Sie wurde auch in Wissenschaft und Industrie sowie von mehreren hundert Unternehmen, Forschungseinrichtungen und einzelnen Wissenschaftlern, die dazu unaufgefordert oder im Rahmen einer umfassenden Anhörung Stellung nahmen, positiv aufgenommen. Die Ergebnisse dieser Konsultation sind im Internet zugänglich und können auf der Seite ,Hin zu einem Europäischen Forschungsraum" konsultiert werden [2].

[2] http:/Europa.eu.int/comm/research/area/html

Die Verwirklichung eines ,Europäischen Forschungsraums" ist zwangsläufig das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen der Union, ihrer Mitgliedstaaten und der an der Forschung Beteiligten.

Angesichts der Globalisierung der Wirtschaft und der Kommunikation, der Beschleunigung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts und der Multiplikation der damit verbundenen gesellschaftlichen Folgen ist der ,Europäische Forschungsraum" ein Ziel, dessen Verwirklichung keinen Aufschub duldet.

Für die Verwirklichung sind zunächst eine Reihe von Initiativen vor allem auf rechtlichem und ordnungspolitischem Gebiet erforderlich, insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen, die der Freizügigkeit der Wissenschaftler, des Wissens und der Technologien in Europa in verschiedenen Bereichen entgegenstehen: wissenschaftliche Laufbahnen, soziale Sicherungssysteme, Regelungen im Bereich des geistigen Eigentums und Maßnahmen bezüglich des Wissenstransfers und der Verbreitung von Ergebnissen.

Die Kommission wird in den kommenden Monaten in diesen Bereichen Analysen und gegebenenfalls Vorschläge vorlegen, und zwar auf der Grundlage gemeinsamer Bewertungen mit den Mitgliedstaaten.

Zusätzlich zu Initiativen dieser Art kommen Maßnahmen zur finanziellen Förderung der Forschung in der Union eine große Bedeutung zu. Die vorliegende Mitteilung betrifft insbesondere diese Maßnahmen und die Form, in der sie künftig zum Tragen kommen sollen.

Sie enthält jedoch keinerlei Angaben betreffend finanzieller Dotierung oder Personalbedarf, die erst bei Vorlage des formellen Entwurfes für das künftige Rahmenprogramm und seine spezifischen Programme vorgelegt werden.

2. Massnahmen zur Förderung der Forschung in der Union überdenken

Die Ziele des Konzepts ,Europäischer Forschungsraum" machen es erforderlich, Form und Inhalt der Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung zu überdenken.

Künftige Maßnahmen zur Forschungsförderung in der Union müssen den europäischen Bedarf auf diesem Gebiet in seiner jeweiligen Dimension berücksichtigen: die Erfordernisse hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit, die Erwartungen der Bürger, die Notwendigkeit, Spitzenleistungen ebenso wie eine ausgewogene und kohärente technologische Entwicklung in der gesamten Union zu fördern, sowie die Erfordernisse speziell im Zusammenhang mit der Festlegung, Umsetzung und Verfolgung der Politiken der Union

Sie müssen jedoch vor allem so konzipiert sein, dass sie eine stärker strukturierende Wirkung auf die europäische Forschung haben, als dies derzeit der Fall ist.

Die Rahmenprogramme der Union, die die in den 50er Jahren eingeleiteten Initiativen für die europäische, zwischenstaatliche wissenschaftliche Zusammenarbeit ergänzen, haben erheblich zur Stärkung der europäischen Forschungskapazitäten beigetragen.

Sie haben Netze und Kooperationen entstehen lassen (250 000 grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen 1995 und 1999), die eine wertvolle Errungenschaft darstellen.

Bisher waren diese Rahmenprogramme jedoch insgesamt ein weiteres Element neben 15 nationalen Forschungsprogrammen, die unabhängig voneinander durchgeführt wurden.

Um bei der Verwirklichung des ,Europäischen Forschungsraums" stärker fördernd und strukturierend wirken zu können, müssen sie enger mit den nationalen Maßnahmen und den Initiativen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Europa verzahnt werden. Die in ihrem Rahmen bereitgestellten finanziellen Mittel müssen verstärkt die Mittel aus anderen öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen ergänzen.

Für das Konzept ,Europäischer Forschungsraum" ist es erforderlich, dass der im Vertrag genannte Grundsatz der Komplementarität zwischen den Maßnahmen der Union und denen der Mitgliedstaaten voll zum Tragen kommt.

Hierfür müssen neue Instrumente und neue Verfahren konzipiert und angewandt werden, die eigens dem Ziel dienen, zur Korrektur der strukturellen Schwächen der europäischen Forschung beizutragen.

Ziel dieser Mitteilung ist, in diesem Sinn erarbeitete Leitlinien für künftige Maßnahmen zur Forschungsförderung in der Union vorzuschlagen, insbesondere für das Forschungsrahmenprogramm für den Zeitraum 2002-2006.Das vorliegende Dokument umfasst im übrigen auch die Halbzeitbewertung des fünften Forschungsrahmenprogramms durch die Kommission. Es ist insofern auch die Mitteilung der Kommission, die nach Artikel 6 der Entscheidungen n°182/1999/CE und n°1999/64/Euratom zum Rahmenprogramm als Zwischenbewertung vorgesehen ist.

Die Vorlage dieser Leitlinien soll einen Prozess einleiten, der in einer eingehenderen Erörterung der geplanten Mechanismen und einer auf Argumente gestützten Debatte über die Prioritäten fortgesetzt werden soll.

SCHWERPUNKTE UND ZIELE

Künftige Maßnahmen zur Förderung der Forschung in der Union müssen mit Blick auf die Schwerpunkte des ,Europäischen Forschungsraums" konzipiert werden.

Seine Verwirklichung ist notwendig, damit die Union die Ziele ihrer im Vertrag festgelegten Politik auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung uneingeschränkt erreichen kann : Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie in der Gemeinschaft und Förderung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit sowie Unterstützung aller Forschungsmaßnahmen, die aufgrund der anderen Politiken der Union erforderlich sind.

Sie setzt Maßnahmen auf verschiedenen Gebieten voraus, wobei das wichtigste Gebiet (Förderung der Forschung stricto sensu in verschiedenen Formen) einen erheblichen Teil der Anstrengungen der Union ausmachen sollte.

1. Ziele

Die Ziele, die in diesen verschiedenen Gebieten verfolgt werden sollen, werden hier in einer thematischen Gliederung vorgestellt, die jedoch weder die Struktur des künftigen Rahmenprogramms noch die Umsetzung der im Titel XVIII des Vertrags vorgesehenen vier Kategorien von Maßnahmen vorwegnimmt. Es handelt sich um folgende Ziele:

-Forschungsaktivitäten:

Verbesserung der Leistungen der europäischen Forschung insbesondere durch die Vernetzung und koordinierte Durchführung nationaler Programme ; Vernetzung öffentlicher (vor allem universitärer) und privater Spitzenforschungszentren und -strukturen in den Mitgliedstaaten, Durchführung von gezielten Großforschungsprojekten, vor allem im Bereich der Industrieforschung

-Forschung und Innovation, Unternehmensgründungen und Klein- und Mittelunternehmen (KMU):

Ausbau der technologischen Innovationskapazitäten in der Union, insbesondere durch die Förderung der Forschung für und innerhalb der KMU und die Förderung der Verbreitung, des Transfers und der Übernahme von Wissen und Technologien, der Nutzung der Forschungsergebnisse und der Gründung von Technologieunternehmen

-Forschungsinfrastruktur:

Ausbau der europäischen Forschungsinfrastruktur durch die Umsetzung einer europäischen Politik in diesem Bereich unter Berücksichtigung von Fragen des Zugangs, der Funktionsweise und der Realisierung sowie die Frage elektronischer Hochleistungsnetze für die Forschung.

-Humanressourcen:

Stärkung der europäischen Humanressourcen in den Bereichen Wissenschaft, Technik und Innovation, zur Unterstützung der Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft insbesondere durch größere grenzüberschreitende Mobilität, die Entwicklung europäischer Laufbahnen, den Ausbau der Präsenz von Frauen in der Forschung, die Stärkung der Attraktivität wissenschaftlicher Berufe für junge Menschen sowie der Attraktivität Europas für Forscher aus Drittländern

-Wissenschaft, Gesellschaft und Bürger:

Europaweite Schaffung eines neuen Verhältnisses zwischen Wissenschaft und Gesellschaft durch eine stärkere Verbindung zwischen Forschungsaktivitäten und Forschungspolitiken und den Bedürfnissen der Gesellschaft, durch stärkere Berücksichtigung des Bedarfs im Zusammenhang mit der Anwendung des Vorsorgeprinzips und des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung sowie der gesellschaftlichen und ethischen Folgen wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts.

2. Drei zu berücksichtigende Dimensionen

Bei der Umsetzung von Maßnahmen in diesen Bereichen sind drei besondere Dimensionen zu berücksichtigen:

-Erstens: die Dimension Gesamtkohärenz der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa. Hier besteht das Ziel darin, die Auswirkungen der europäischen Kooperationsinitiativen zu verstärken durch

-Verbesserung der Koordination der Aktivitäten der verschiedenen Organisationen untereinander und mit denen der Union.

-systematischere Nutzung gemeinsamer oder konvergierender Handlungsmöglichkeiten.

-Zweitens: die regionale Dimension. Die Maßnahmen der Union sollten so konzipiert sein, dass sie

-die umfassende Nutzung der Dynamik und des Potentials der Regionen fördern durch Vernetzung ihrer Kapazitäten und Aktivitäten auf dem Gebiet der Forschung, der Innovation und des Technologietransfers insbesondere in den Bereichen, in denen sie mit gemeinsamen Problemen konfrontiert sind, und durch

-stärkere Berücksichtigung besonderer territorialer, geographischer oder wirtschaftlicher Gegebenheiten bei der Durchführung von Forschungsarbeiten in Europa.

-Drittens: die internationale Dimension; da der ,Europäische Forschungsraum" auch zum Ziel hat, die Beitrittskandidaten in vollem Umfang zu integrieren ist er auch eine zur Welt hin geöffnete Realität. In diesem Zusammenhang gilt es, folgende Ziele zu erreichen:

-Förderung von Zusammenarbeit, die es europäischen Forschern und Industriellen ermöglicht, Zugang zu Kenntnissen und Technologien zu erhalten, die anderweitig auf der Welt hervorgebracht wurden.

-Mobilisierung der wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten der Union im Dienste der internationalen Gemeinschaft und ihrer Beziehungen zu ihren Partnerländern auf den Gebieten, in denen Europa über anerkanntes Fachwissen verfügt.

Für das Erreichen dieser Ziele ist insbesondere der Abschluss von Kooperationsabkommen oder spezieller Vereinbarungen auf bestimmten Gebieten (z. B. Bekämpfung schwerer Krankheiten insbesondere in Entwicklungsländern, fortgeschrittene Werkstoffe) erforderlich.

Die Berücksichtigung dieser drei Dimensionen sollte vor allem zu Regelungen führen, bei denen Maßnahmen in den wesentlichen Bereichen des ,Europäischen Forschungsraums" zusammen mit oder ergänzend zu den Maßnahmen folgender Träger durchgeführt werden:

-Strukturen und Organisationen zwischenstaatlicher wissenschaftlicher Zusammenarbeit in Europa

-allgemeiner Art, wie die Europäische Wissenschaftsstiftung, COST und EUREKA,

-spezieller Art, wie ESA, EMBL, ESRF und CERN [3],

[3] ESA: Europäische Weltraumorganisation; EMBL: Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie; ESRF: Europäische Synchrotron-Strahlungsanlage; CERN: Europäisches Laboratorium für Teilchenforschung

-Strukturfonds, regionale Initiativen und Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank,

-wirtschaftliche und technische Hilfsprogramme für mittel- und osteuropäische Länder und Drittländer des Mittelmeerraums ebenso wie andere Finanzierungsinstrumente der internationalen Zusammenarbeit.

AUSWAHLKRITERIEN UND PRIORITÄTEN

1. Kriterien

Europäische Forschung muss stärker auf eine begrenzte Anzahl von Prioritäten ausgerichtet werden. Diese müssen Gegenstand einer politischen Entscheidung sein, die auf objektiven Bewertungskriterien beruht.

Die Frage der Auswahlprinzipien und der Rechtfertigung der Maßnahmen der Union im Forschungsbereich stellt sich in zweifacher Weise.

Zunächst geht es darum, die öffentliche Förderung zu begründen. Die öffentliche Hand ist legitimiert, die Forschung in den Bereichen zu fördern, in denen die erzielten Ergebnisse einen Wert für die Allgemeinheit haben, der über den unmittelbaren Nutzen für den Forschenden hinausgeht.

Dies gilt für die Grundlagenforschung, aber auch für viele gezielte Forschungsaktivitäten.

Öffentliche Förderung ist legitim und notwendig, wenn die jeweilige Forschung zur Umsetzung staatlicher Politik beitragen kann oder hierfür sogar unerlässlich ist; aber auch dann, wenn dadurch ein Beitrag geleistet wird zur Lösung von Problemen, mit denen die Gesellschaft konfrontiert ist, sowie zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch Unterstützung von Unternehmen, die risikoreiche oder langfristige Forschung durchführen, die für sie nicht unmittelbar rentabel ist, aber auch zur Erhöhung der Transparenz auf dem Wissensmarkt führt.

In zweiter Linie geht es um die Begründung einer Förderung auf europäischer Ebene, insbesondere auf Gemeinschaftsebene. In diesem Zusammenhang lautet der Schlüsselbegriff ,europäischer Mehrwert".

Der europäische Mehrwert ist zunächst grundsätzlich mit der speziellen Form verbunden, die die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung annehmen müssen - gemäß Vertrag haben sie die Aufgabe, die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen zu ergänzen.

Der Grundsatz des europäischen Mehrwerts muss jedoch auch die Grundregel für die Festlegung der Prioritäten und der Themen sein, mit denen sich die Union im Forschungsbereich beschäftigt.

In der Vergangenheit wurde wiederholt und in verschiedenen Varianten, vor allem im Rahmen der Beschlüsse über frühere Rahmenprogramme, eine Liste von Kriterien zur Konkretisierung dieses Grundsatzes ausgearbeitet, die folgende Aspekte umfasste:

-Kosten und Umfang der Forschung übersteigen die Möglichkeiten eines einzelnen Landes sowie die Notwendigkeit, eine ,kritische Masse" an Finanz- und Humanressourcen zu schaffen,

-Bedeutung der Zusammenarbeit in wirtschaftlicher Hinsicht (Skaleneffekte) wegen ihrer positiven Auswirkungen auf die private Forschung und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie,

-Notwendigkeit, komplementäre Fähigkeiten in verschiedenen Ländern zusammenzubringen insbesondere bei interdisziplinären Problemen sowie europaweite, vergleichende Studien durchzuführen,

-Zusammenhang mit den Prioritäten und Interessen der Union, den Rechtsvorschriften und den Politiken der Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen Unternehmen, Landwirtschaft, der Informationsgesellschaft, Umwelt, Energie, Verkehr, Gesundheit und Verbraucherschutz, Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Bildung, Justiz und Inneres, Außenbeziehungen, Handel und Entwicklung,

-zwangsläufig grenzüberschreitenden Charakter der Forschung, der bedingt ist durch die Größenordnung der sich stellenden Probleme (Umwelt) oder durch die Natur der wissenschaftlichen Arbeiten selbst (vergleichende Studien, Epidemiologie).

2. Prioritäten

Die generelle Anwendung dieser Kriterien könnte z. B. dazu führen, dass u. a. folgende Forschungsgebiete zu den möglichen Prioritäten zählen:

-Die Postgenomik-Forschung und die Erforschung schwerer Krankheiten wegen des Umfangs und der Komplexität der Arbeiten sowie der Notwendigkeit, in Europa einen kohärenten Beitrag zu den internationalen Arbeiten in diesem Bereich zu leisten,

-Nanotechnologien als interdisziplinäres Forschungsgebiet mit vielfachen Anwendungen und Auswirkungen,

-die für die Entwicklung der Informationsgesellschaft notwendige Forschung insbesondere in Verbindung mit der Initiative e-Europe,

-Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, in von starkem internationalen Wettbewerb gekenn zeichneten Bereichen wie etwa der Luft- und Raumfahrt [4], die ein einzelnes Land oder ein einzelnes Unternehmen nicht leisten könnte,

[4] In diesem Fall entsprechend den Leitlinien der Mitteilung KOM(2000)597 ,Europe and Space" (liegt auf Deutch noch nicht vor).

-Forschung als Unterstützung politischer Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene, insbesondere in Bereichen großer Risiken und Ungewissheiten, einschließlich der Umsetzung des Vorsorgeprinzips,

-Forschungsarbeiten zur Unterstützung der Politiken der Gemeinschaft, die für die Umsetzung eines Modells der nachhaltigen Entwicklung im weiteren Sinne erforderlich sind.

Es handelt sich jedoch hier nur um Beispiele für Themenbereiche und Gebiete, die sehr allgemein gehalten und weit definiert sind. Für jedes Gebiet, das als vorrangig ausgewählt wird, gilt es, die Kriterien noch zu verfeinern, wobei versucht werden soll,

-sie in eine Perspektive zu stellen, die nicht nur eine positive Auswahl bedingt, sondern auch Ausschlusscharakter hat, durch das Bemühen, nicht den Nachweis zu führen, dass ein Thema es verdient, auf europäischer Ebene behandelt zu werden, sondern durch den Nachweis, dass es auf nationaler Ebene nicht wirksamer angegangen werden kann,

-sie so zu verwenden, dass die Prioritäten entsprechend den Zielsetzungen hierarchisch geordnet werden.

Durch diese Methode dürfte eine genaue Auswahl der Maßnahmen möglich sein, die in den verschiedenen Bereichen des ,Europäischen Wissenschaftsraums" einzuleiten sind.

So wie bei den ,Leitaktionen" des Fünften Rahmenprogramms sollten die verschiedenen Prioritäten zu Initiativen führen, die verschiedenartige Maßnahmen in mehreren Bereichen (verschiedene Formen der Forschung, Innovation, Infrastruktur, Humanressourcen usw.) zusammenbringen.

Forschungsförderung (Beteiligung an der aufeinander abgestimmten Durchführung nationaler Programme, Vernetzung von Spitzenforschungszentren und gezielte Großforschungsprojekte) sollte sich auf zu großen Themengebieten zusammengefasste vorrangige Themen konzentrieren. Dennoch sollte ein begrenzter Teil der Mittel für wichtige spezifische Bedürfnisse eingesetzt werden, die außerhalb dieser Gebiete liegen oder mit mehreren von ihnen zusammenhängen. Eine größere Flexibilität bei der internen Mittelzuweisung sollte in übrigen auch ermöglichen, unerwarteten Erfordernissen zu entsprechen, die sich im Laufe der Programmimplementierung ergeben könnten.

Unter Berücksichtigung des Kriteriums europäischer Mehrwert sollten jedoch Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur, der Humanressourcen, der technologischen Innovation und bezüglich verschiedener Aspekte des Themenkreises ,Wissenschaft, Gesellschaft und Bürger" nicht auf die themasischen Prioritätsbereiche beschränkt bleiben.

ANALYSE BISHERIGER UND LAUFENDER MASSNAHMEN

Mit Blick auf die bevorstehende Ausarbeitung eines neuen Rahmenprogramms wurden in den vergangenen Monaten verschiedene Analysen bisheriger und laufender Maßnahmen durchgeführt. Die Schlussfolgerungen sowie die Botschaften, die sich daraus ergeben, stimmen weitgehend überein.

1. Stellungnahme des unabhängigen Expertengremiums

Ein aus 11 unabhängigen Experten bestehendes Gremium hat - auf der Basis seiner eigenen Analysen und der Schlussfolgerungen aus Bewertungsberichten für verschiedene Programme - die Durchführung des Rahmenprogramms im Verlauf der letzten fünf Jahre sowie seine Ergebnisse bewertet. [5]

[5] Fünfjahresbewertung der FTE-Rahmenprogramme der Europäischen Gemeinschaft, Bericht des unabhängigen Expertengremiums unter dem Vorsitz von Joan Majo.

Das Gremium weist generell hin auf

-die Notwendigkeit, die Forschungsmaßnahmen der Union in den umfassenderen Kontext einer wahren europäischen Forschungspolitik zu stellen,

-und auf die Rolle, die die Kommission bei der Förderung einer kohärenten Politik in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation spielen kann, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung.

Rückblickend verweisen sie auf

-die positiven Auswirkungen, die die Konzentration des Rahmenprogramms auf Verbundforschungsprojekte gehabt hat, von denen viele ,ohne das Rahmenprogramm nicht möglich gewesen wären" und die ,eine Lücke in Europa geschlossen haben, indem sie es Forschern von den Hochschulen und der Industrie ermöglichten, gemeinsam anwendungsbezogene Arbeiten durchzuführen",

-und auf weiterbestehende administrative Probleme, die auch jetzt noch gegeben sind, trotz der Bemühungen darum, sie zu lösen; sie verweisen auch auf die Notwendigkeit, ,die Strukturen und Verfahren für das Management des Rahmenprogramms zu überdenken".

Für die Zukunft empfehlen sie

-die Beibehaltung der Ausrichtung der Forschungsmaßnahmen der Union auf wirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Ziele sowie die weitere Verwendung des Konzepts der Leitaktionen als Mittel zur Bündelung der Programme,

-den Ausbau der Forschung, die für die Erreichung der Politikziele der Union notwendig ist,

-die Beibehaltung der schwerpunktmäßigen Ausrichtung auf Spitzenforschung und deren Ausbau, insbesondere dadurch, dass den besten europäischen Wissenschaftlern ein Rahmen für Forschungsarbeiten geboten wird, die im Grenzbereich zu ,riskanteren" Wissensgebieten angesiedelt sind, deren potentieller Nutzen jedoch viel größer ist,

-eine Entwicklung hin zu mehr Flexibilität durch eine bessere Verwendung der Palette an Instrumenten und Möglichkeiten, die der Vertrag bietet.

2. Bewertung der Kommission

Wie im Beschluss zur Annahme des Fünften Rahmenprogramms vorgesehen, hat die Kommission ihrerseits eine Halbzeitbewertung des Programms vorgenommen.

Diese Bewertung erfolgte vor dem Hintergrund ihrer eigenen Bemerkungen zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms (auf der Basis des Follow-Up-Berichts 1999), aber auch anhand

-der Stellungnahmen des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen,

-der Debatten im Rat und in den Mitgliedstaaten (z. B. Bericht des Senators Laffitte für das französische parlamentarische Amt für die Bewertung wissenschaftlicher und technischer Entscheidungen).

In ihrer Bewertung kam die Kommission insgesamt zu folgenden Ergebnissen:

-Die Maßnahmen der Union stoßen in ihrer jetzigen Form an die Grenzen des Durchführbaren. Das Rahmenprogramm muss daher sowohl von seiner Konzeption als auch von seinen Durchführungsmodalitäten her erheblich geändert werden.

-Neue Arten von Maßnahmen und neue Mechanismen müssen entwickelt werden zur Verbesserung der Flexibilität und der zügigen Durchführung unter Beibehaltung dessen, was sich am besten bewährt hat (Grundsatz der Verbundforschung, ,Peer-Review", Unterstützung der anderen Politikbereiche der Union).

-Damit das Rahmenprogramm seine Funktion bei der Entwicklung des ,Europäischen Forschungsraums" erfuellen kann, muss eine stärkere Verbindung zu den nationalen Aktivitäten hergestellt werden, insbesondere durch Nutzung der verschiedenen Möglichkeiten, die der Vertrag bietet.

-Aus Effizienzgründen müssen die Forschungsmaßnahmen der Union sich auf eine begrenzte Zahl von Prioritäten und Zielen konzentrieren, die nur auf europäischer Ebene verwirklicht werden können durch Maßnahmen, die eine kritische Größe aufweisen.

-Bei der Festlegung dieser Prioritäten und dieser Ziele sind die großen Änderungen, die seit der Ausarbeitung des Fünften Rahmenprogramms im wissenschaftlichen, industriellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich stattgefunden haben, insbesondere die Entwicklung der neuen ,immateriellen" Wirtschaft und die Vervielfachung von Problemen (zum Beispiel Nahrungsmittel - bzw. industrielle Sicherheit oder im Umweltbereich) bei denen die Verantwortung des Staates gefordert ist, in vollem Umfang zu berücksichtigen.

-Neue Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung sind erforderlich zum einen wegen des Umfangs, den diese Maßnahmen erreicht haben, und zum anderen, um die Kommission in die Lage zu versetzen, sich erneut auf ihre Hauptaufgaben - Ausarbeitung von Konzepten und Vorschlägen, Durchführung von Analysen, und Follow-Up - zu konzentrieren.

Diese Grundsätze sollten der Konzipierung und Durchführung des nächsten Rahmenprogramms zugrunde liegen.

INSTRUMENTE UND VERFAHREN

Die Forschungsprogramme der Union wurden bisher hauptsächlich durch kleinere Projekte (im Durchschnitt wurden von der Union pro Projekt 700 000 Euro für das Vierte Rahmenprogramm und 1,7 Mio. Euro für das Fünfte Rahmenprogramm aufgewandt) mit kürzerer Laufzeit (durchschnittlich drei Jahre) umgesetzt.

Diese Projekte wurden stets nach öffentlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen von der Kommission ausgewählt. Das Ziel der Verwirklichung des ,Europäischen Forschungsraums" legt jedoch nahe, andere Formen der Anwendung dieses Prinzips sowie neue Förderformen zu erwägen.

Die europäischen Forschungsprogramme können sich keineswegs selbst genügen und müssen vor dem Hintergrund einer engen Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und der Union konzipiert und umgesetzt werden.

In der Praxis setzt die Anpassung der Instrumente des Rahmenprogramms an die Ziele des ,Europäischen Forschungsraums" mehrere parallele Entwicklungen voraus:

-Abkehr von einem auf einzelne Projekte ausgerichteten Ansatz hin zu einer weiter gefassten, durch kohärente Maßnahmen umgesetzte Vorgehensweise, was in bestimmten Fällen bedeuten kann, dass im Voraus globale Finanzierungspläne erstellt werden, wobei die Beteiligung der Union daran nur Teil eines größeren Gesamtrahmens wäre;

-Entwicklung hin zu stärker strukturierend wirkenden und für längere Zeiträume (mehr als vier Jahre) konzipierten Maßnahmen, die auf Förderformen beruhen würden, die auf halbem Wege zwischen der derzeit praktizierten Projektförderung und der ständigen institutionellen Finanzierung angesiedelt wären;

-Weiterentwicklung bestimmter Maßnahmen der Union (z. B. im Bereich der Mobilität oder der Infrastruktur) weg von ihrer jetzigen und hin zu einer Form, die ihre Auswirkungen verstärkt und eine größere Hebelwirkung auf die einzelstaatlichen Initiativen erzielt;

-Verwendung von im Vertrag vorgesehenen und bisher nicht genutzten Instrumenten ,mit variabler Geometrie", um auf der Ebene ganzer Programme für Flexibilität sorgen zu können.

Die Palette der Instrumente und Verfahren muss so konzipiert sein, dass der Bedarf der öffentlichen und privatwirtschaftlichen Forschung, der Grundlagenforschung, der gezielten Forschung und der Industrieforschung sowie verschiedene Aspekte der europäischen Forschungsinfrastruktur im weiteren Sinne Berücksichtigung finden. Diese Palette käme auch bei Forschungsbereichen zum Tragen, die mit den Erfordernissen der politischen Entscheidungsfindung zusammenhängen, ebenso wie bei Forschungsgebieten der Sozial- und Humanwissenschaften im Zusammenhang mit den genannten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen.

Der Rückgriff auf diese Palette von Instrumenten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel hätte überdies eine erhebliche Zunahme der Grössenordnung der von der Union finanzierten Maßnahmen bei gleichzeitiger Vereinfachung und Straffung der administrativen Verfahren zur Folge.

Denkbar wären folgende Instrumente:

1. Forschungsaktivitäten

-Vernetzung nationaler Programme:

Die Vernetzung würde durch zwei Arten von Maßnahmen, die unterschiedlich stark ausgeprägt wären, erfolgen:

-Fortsetzung und Verstärkung der gegenseitigen Öffnung nationaler Programme durch die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission vor dem Hintergrund der auf dem Europäischen Rat von Lissabon vom 23./24. März propagierten ,offenen Koordinierungsmethode"

-Koordinierte Durchführung nationaler Programme.

Diese Vorgehensweise, die eine stärkere Integration bewirkt, würde dadurch gefördert, dass die Union auf das Modell der Beteiligung an Forschungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten zurückgreift, wie sie in Artikel 169 des Vertrags vorgesehen ist.

Dieses Modell fände in Gebieten und bei Themen Anwendung, die als vorrangig betrachtet werden. Die auf diese Weise miteinander verbundenen nationalen Programme würden durch gemeinsame oder aufeinander abgestimmte Ausschreibungen durchgeführt.

Die Union würde mindestens die mit der koordinierten Durchführung der Programme verbundenen Kosten übernehmen. Ihre finanzielle Beteiligung könnte in den Fällen höher liegen, in denen die Programme überdies für die Teilnahme von Teams und Einrichtungen anderer Länder der Union oder assoziierter Länder vorgesehen ist, wobei die Höhe der Beteiligung festzulegen wäre.

Bei der Festlegung derartiger Maßnahmen sind bestehende oder in Erarbeitung befindliche Kooperationskonzepte zu berücksichtigen. [6]

[6] Zum Beispiel das Konzept EUROCORES der Europäischen Wissenschaftsstifttung, das derzeit in Erarbeitung ist.

-Vernetzung von Spitzenforschungszentren:

Die Vernetzung des Potentials an Spitzenforschung privater und öffentlicher Träger, insbesondere von Hochschulforschungsteams, würde durch langfristige ,gemeinsame Arbeitsprogramme" erfolgen. Diese Programme mit einer Finanzausstattung im zehnstelligen Millionenbereich (Euro) und einer über die der derzeitigen Forschungsprojekte hinausgehenden Laufzeit würden vor allem bedeuten:

-Annahme eines gemeinsamen Arbeitsprogramms auf einem Gebiet, das einen wesentlichen Anteil oder die Gesamtheit der Aktivitäten der betreffenden Einrichtungen ausmacht, wobei die Aktivitäten so organisiert werden, dass sie einander ergänzen, und eine genaue Aufgabeneinteilung vorgenommen wird,

-ein Mindestmaß an Austausch von Mitarbeitern zwischen den beteiligten Einrichtungen über ausreichend lange Zeiträume,

-den intensiven Einsatz von Informatikinstrumenten und elektronischen Netzen sowie die Entwicklung interaktiver Arbeitsformen.

Die Netzwerke der Spitzenforschungszentren wären thematisch, nach Fachdisziplinen oder in vielen Fällen interdisziplinär ausgerichtet, wobei zahlreiche Entwicklungen an der Grenze der etablierten Gebiete erfolgen würden. Sie würden vor allem den Rahmen für Aktivitäten im Bereich der Grundlagenforschung oder für generisch ausgerichtete Arbeiten, gegebenenfalls für ,risikoreiche" Forschungsarbeiten, bieten, die nicht mit Blick auf ganz bestimmte Ergebnisse durchgeführt würden.

-Gezielte Großforschungsprojekte:

Diese Großprojekte zu bestimmten Aspekten ausgewählter vorrangiger Themen mit einer Finanzausstattung von mehreren zehn bis mehreren hundert Mio. Euro würden durch Konsortien aus Unternehmen, Hochschulen und Forschungszentren auf der Grundlage vorher vereinbarter globaler Finanzierungspläne durchgeführt. Die ausgewählten Prioritäten sowie die Zusammensetzung der Konsortien müssten auf der Basis transparenter Regeln (gegebenenfalls unter Anwendung des ,Peer-Review"-Verfahrens) festgelegt werden.

Im Gegensatz zum vorher angeführten Fall wäre die Förderung der Union an eine Verpflichtung zur Erzielung bestimmter Ergebnisse im Hinblick auf technologische Leistungen und wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen gekoppelt. Sie würde einen variablen Anteil der Gesamtkosten je nach Projektmerkmalen ausmachen.

In bestimmten Fällen könnten diese Großprojekte durch die Bündelung (,Clustering") verschiedener Elemente gebildet werden. Im Falle von Aktivitäten im Bereich der Industrieforschung könnten sie die Form von ,Technologieplattformen" annehmen, d. h. sie könnten Instrumente zur Integration verschiedener Technologien und zu deren Validierung, vor allem als Prototypen, sein. Ihre Konzipierung als Komponenten größerer Einheiten, die auch im Rahmen der EUREKA-Initiative - speziell bezüglich der marktnäheren Aspekte - gefördert werden könnten, wäre zu unterstützen.

2. Forschung und Innovation, Unternehmensneugründungen und KMU

Entsprechend den Leitlinien der Mitteilung ,Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" [7] würde eine stärkere europäische Unterstützung der regionalen und nationalen Anstrengungen zur Förderung technologischer Innovationen, der Verbreitung und Nutzung von Kenntnissen und Ergebnissen, der Forschung für und in KMU sowie der Schaffung von Technologieunternehmen insbesondere durch die folgenden Maßnahmen gewährleistet:

[7] KOM(2000)567

-Maßnahmen auf dem Gebiet der ,Verbundforschung": Unterstützung der Forschung, die von nationalen oder regionalen technischen Forschungszentren im Verbund für europäische Industrievereinigungen oder Zusammenschlüsse nationaler Vereinigungen zu Themen betrieben wird, die für sehr viele KMU in allen Mitgliedstaaten von Interesse sind. Dies könnte ergänzt werden durch neue Formen von Maßnahmen auf dem Gebiet der ,Kooperationsforschung", die dem Bedarf einer begrenzten Zahl von KMU in verschiedenen europäischen Ländern entspricht.

-Ausbau von Maßnahmen im Bereich des wirtschaftlichen und technologischen Wissens: Zusammenstellung, Bearbeitung und Verbreitung von Informationen, die für KMU von Interesse sind, z. B. über Markttrends und technologische Entwicklungen.

-Maßnahmen zur Unterstützung von Initiativen zur Vernetzung von Forschern, Unternehmern und Geldgebern sowie Unterstützung von Unternehmens ausgründungen aus Hochschulen und der Entwicklung von ,Inkubatoren" für Technologieunternehmen.

Die jeweiligen Initiativen sollten weitestgehend im Rahmen globaler Aktionspläne verwirklicht werden, die - je nach Lage - mit einer Finanzierung durch Unternehmen und Industrievereinigungen oder mit einer Förderung durch nationale Innovationsprogramme, die Europäische Investitionsbank und EUREKA einhergehen.

3. Forschungsinfrastruktur

Die Förderung der Forschungsinfrastruktur durch die Union würde verstärkt und diversifiziert.

In der Union besteht derzeit eine spezielle Förderung für den grenzüberschreitenden Zugang zu bestimmten Infrastruktureinrichtungen innerhalb der Union. Diese Förderung könnte im Rahmen von Assoziierungsvereinbarungen, die für eine bestimmte Zeit zwischen diesen Einrichtungen und der Gemeinschaft geschlossen werden, ausgebaut und auf andere Aspekte der Aktivitäten der in den Mitgliedstaaten vorhandenen und europaweit Dienstleistungen anbietenden Infrastruktureinrichtungen ausgedehnt werden.

Im Falle neuer Infrastruktureinrichtungen von europäischem Interesse, deren Gründung innerhalb der Union als notwendig erachtet würde, könnte die Union einen begrenzten Teil der Entwicklungs- und Baukosten übernehmen, z. B. durch die Kofinanzierung von Durchführbarkeitsstudien.

Dies würde zwangsläufig im Rahmen von Finanzierungen erfolgen, bei denen Gelder der Mitgliedsstaaten und Regionen, der Europäischen Investitionsbank, der Strukturfonds, der Nutzerunternehmen und privater Stiftungen zusammengeführt würden.

Ein entsprechender Ansatz müsste zum Tragen kommen, um die Entwicklung elektronischer Hochgeschwindigkeitsnetze für die Forschung sowie deren Nutzung durch Wissenschaftler zu fördern.

4. Humanressourcen

Die besondere Bedeutung dieses Aspekts für die Schaffung des ,Europäischen Forschungsraums" führt dazu, dass eine erhebliche Aufstockung des Volumens der Mobilitätsstipendien für Forscher aus Ländern der Union, aus dem Kreis der Beitrittskandidaten und Drittländern in Betracht gezogen wird.

Über den Aus- und Weiterbildungsbedarf hinaus müssten Maßnahmen zur Förderung der Mobilität anderen Erfordernissen gerecht werden. Denkbar wäre etwa die Schaffung eines Stipendiensystems für den Transfer von Wissen und Technologien, vor allem hin zu KMU.

Ferner müssen verschiedene Initiativen zur Förderung der Beschäftigung in Wissenschaft und Technik eingeleitet werden. Maßnahmen zur Förderung der Präsenz von Frauen sollten auf allen Ebenen wissenschaftlicher Laufbahnen verstärkt werden. Besondere Maßnahmen müssen getroffen werden, um junge Menschen für wissenschaftliche Studiengänge und für eine Tätigkeit in der Forschung zu interessieren.

Künftig werden Anstrengungen unternommen, um die Entwicklung der in einer wissensbasierten Wirtschaft erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen zu fördern.

Um Europa dabei zu helfen, in puncto Wissen weiterhin eine führende Position einzunehmen, insbesondere, was neu entstehende Bereiche betrifft, wäre auch die Schaffung eines Systems zur Unterstützung leistungsstarker Teams, die sich zum Beispiel um hochrangige Wissenschaftler gebildet haben, sowie zur Förderung spekulativer Forschungsprojekte im Rahmen kleinerer Partnerschaften möglich.

5. Wissenschaft, Gesellschaft und Bürger

Unter dieser Rubrik sollten Aktivitäten durchgeführt werden, die insbesondere in Sinne der Schlussfolgerungen des Lissabonner Gipfels von 23./24. März speziell darauf abzielen, Forschungsaktivitäten und Forschungspolitik besser auf den Bedarf der Gesellschaft auszurichten und die gesellschaftlichen Folgen des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts zu berücksichtigen.

Diese Aktivitäten, bei denen gegebenenfalls auf die verschiedenen, bereits genannten Instrumente und Verfahren zurückgegriffen werden kann, lassen sich den folgenden Themenbereichen zuordnen:

-Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung und europäisches wissenschaftliches Referenzsystem

Aktivitäten zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung, insbesondere der Anwendung des Vorsorgeprinzips und des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung und in diesem Zusammenhang der Entwicklung eines europäischen wissenschaftlichen Referenzsystems: spezielle Forschung, Aktivitäten in den Bereichen Validierung, Tests und pränormative Maßnahmen, Entwicklung von Vorausschau- und Frühwarnmöglichkeiten, Organisation von Fachwissen, Initiativen zur Assoziierung der Beteiligten, Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen und Wissen.

Diese Aktivitäten würden von Netzen nationaler Forschungs einrichtungen oder Fachinstitutionen der Mitgliedstaaten unter Beteiligung der Gemeinsamen Forschungsstelle mit ihren speziellen Kompetenzbereichen durchgeführt werden.

Ihre Durchführung würde ebenfalls in Verbindung mit den Maßnahmen der künftigen ,Europäischen Lebensmittelbehörde" erfolgen.

-Forschung und gesellschaftlicher Bedarf

Forschungsaktivitäten in den Wirtschafts-, Sozial- und Humanwissenschaften zu Themen von europäischem Interesse und zu europaweiten Fragestellungen; konzertierte vorausschauende und analytische Arbeiten, Beobachtung der Politik im Bereich der Forschung und des technologischen Risikos

-Dialog ,Wissenschaft - Gesellschaft"

Initiativen, die Forscher, Industrie, politische Entscheidungsträger und Bürger miteinander in Kontakt bringen (europaweite ,Bürgerkonferenzen" usw.); Initiativen zur Förderung der Kenntnisse der Öffentlichkeit über Wissenschaft und Technologie; Förderung der Zusammenarbeit zwischen Museen und Zentren der wissenschaftlichen Kultur, Schulen, Fernsehsendern, Zeitschriften und Verlagen; ,Europäische Wissenschaftswoche".

-Frauen und Wissenschaft

Verstärkung der Anstrengungen zum Ausbau des Anteils der Frauen in der europäischen Forschung durch Untersuchung der Mechanismen, die zu ihrer Unterrepräsentierung in diesem Bereich führen, durch Beseitigung der Hindernisse, die ihrer Präsenz im Wege sind, sowie durch Verstärkung von Maßnahmen, die dem Ziel dienen die speziellen Bedürfnisse der Frauen und die ,geschlechtsspezifische" Dimension in den Forschungsaktivitäten der Länder und der Gemeinschaft stärker zu berücksichtigen.

-Ethik

Spezielle Forschungsarbeiten und Vernetzung nationaler Einrichtungen und Aktivitäten in diesem Bereich.

MITTEL ZUR UMSETZUNG

Die Umsetzung der Forschungsprogramme der Union beruht auf bestimmten Grundprinzipien, die die Qualität der von der Union geförderten Forschung ebenso wie die Glaubwürdigkeit ihres Handelns gewährleisten. Dies gilt insbesondere für die Regel, dass die Projekte auf der Grundlage öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, und für die grundsätzliche Begutachtung im ,Peer-Review"-Verfahren.

Diese Prinzipien sollten weitgehend beibehalten werden. In bestimmten Fällen müsste allerdings ihre Anwendung angepasst werden. In Anbetracht der Logik, die der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Spitzenforschungsnetze, der gezielten Großforschungsprojekte und der Forschungsinfrastruktur innewohnt, wären z. B. Ausschreibungen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen denkbar, die sich von den herkömmlichen Aufforderungen zur Einreichung von Forschungsvorschlägen unterscheiden.

Für die Weiterentwicklung der Art und Weise, wie das Management der Forschungsprogramme der Union erfolgt, müssten zwei Arten von Gründen ausschlaggebend sein:

Zunächst ergeben sich die neuen Managementformen ganz natürlich aus den vorgeschlagenen, neuen Verfahren. Die Art der in verschiedenen Bereichen geplanten Maßnahmen führt so zur Idee, große Aktivitätenblöcke von den an der Forschung Beteiligten fachlich autonom durchführen zu lassen. Dies würde insbesondere gelten für

-die ,Aktivitätenprogramme" im Zusammenhang mit den vernetzten Spitzenforschungszentren,

-gezielte Großforschungsprojekte,

-Kooperationsforschungsprojekte zugunsten zahlreicher KMU,

-Aktivitäten auf dem Gebiet der Forschungsinfrastruktur, die im Rahmen von Assoziierungsvereinbarungen mit der Gemeinschaft durchgeführt werden,

-Mobilitätsstipendien, die durch das Verfahren der ,Institutsstipendien" vergeben werden; dieses Verfahren sieht vor, dass Forschungszentren, Hochschulen oder Unternehmen eine bestimmte Menge an Stipendien erhalten, die sie auf der Grundlage vorher festgelegter Kriterien selbständig vergeben und verwalten.

Aktivitäten im Rahmen koordinierter nationaler Programme, an denen sich die Union beteiligen würde, würden ihrerseits per Definition im Rahmen dieser Programme verwaltet, wobei die Mitgliedstaaten und die Kommission gemeinsam das Follow-Up der Durchführung übernehmen würden.

Unabhängig von den Folgen der Umsetzung des Projekts ,Europäischer Forschungsraum" sprechen überdies eine Reihe von Erwägungen im Einklang mit der generellen Politik der Kommission in diesem Bereich für eine Externalisierung bestimmter Durchführungsaufgaben, die die Kommission derzeit selbst wahrnimmt.

Zum einen hängen diese Erwägungen zusammen mit den Grenzen, an denen die Maßnahmen der Union unter den derzeitigen Bedingungen stoßen (diese Grenzen wurden in den verschiedenen Bewertungsberichten aufgezeigt), zum anderen mit dem Erfordernis, dass sich die Kommission wieder auf ihre Kernaufgaben konzentriert, was eine der zentralen Komponenten der zurzeit stattfindenden Reform der Kommission ist.

In diesem Sinne könnte das Management eventueller kooperativer Forschungsmaßnahmen zugunsten von KMU sowie der Individualstipendien spezialisierten öffentlichen Einrichtungen der Gemeinschaft vom Typ ,Exekutivagentur" übertragen werden.

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) wird sich gemäß den Leitlinien ihres neuen Auftrags und den Schlussfolgerungen des darüber angefertigten Bewertungsberichts (,Davignon-Gremium") auf Wissenschaftliche und technische Begleitmassßnahmen konzentrieren, die die Umsetzung der Gemeinschaftspolitik und der politischen Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene unterstützen.

Diese Aktivitäten sollten Bereiche betreffen, in denen die GFS im Rahmen einer verstärkten Verbundarbeit mit nationalen und privaten Organisationen aufgrund ihrer Kompetenzen und Stellung als Einrichtung der Gemeinschaft den größten europäischen Mehrwert erzielen kann.

DIE NÄCHSTEN SCHRITTE

Die zuvor dargelegten Leitlinien für Ziele, Prioritäten, Kriterien, Instrumente und Verfahren für die Umsetzung der künftigen Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung wurden entsprechend der angestrebten Ziele - zusammen mit anderen Maßnahmen der Union und anderen europäischen oder nationalen Initiativen zur Verwirklichung des ,Europäischen Forschungsraums" beizutragen - festgelegt.

Dies setzt Initiativen auf mehreren Ebenen und in mehreren Bereichen voraus. Vorschläge und/oder Analysen (Mitteilungen der Kommission oder Arbeitsdokumente) werden in Kürze zu folgenden Themen vorgelegt:

-(ungefähr) parallel zu dieser Leitlinienvorlage:

-eine europäische Strategie für den Weltraum

-,Benchmarking": Methodik und Indikatoren (Arbeitsdokument)

-Wissenschaft, Gesellschaft und Bürger.

-bis zum 31. Dezember 2000:

-Forschungsinfrastruktur

-Kartographie der Spitzenforschung (Arbeitsdokument).

-im ersten Halbjahr 2001:

-Humanressourcen und Mobilität

-regionale Dimension

-Öffnung hin auf den Rest der Welt.

Was speziell die Maßnahmen der Union zur Forschungsförderung anbelangt, so wurden bzw. werden in Kürze erste Initiativen eingeleitet, um die laufenden Maßnahmen an die Leitlinien für den ,Europäischen Forschungsraum" anzupassen, soweit dies im Rahmen der bestehenden Programme möglich ist.

Kurzfristig sollen im Fünften Rahmenprogramm Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren und zur Vergrößerung der Projekte durch die Anhebung der Finanzgrenzen umgesetzt werden. Die Kommission wird die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die die angestrebte Vereinfachung erlauben würden ebenso wie die Nutzung ergebnisabhängiger pauschaler Finanzierungsformen.

Kurzfristig ist insbesondere Folgendes zu erwähnen:

-die baldige Änderung der Arbeitsprogramme mehrerer Forschungsprogramme dahingehend, dass Maßnahmen zur Förderung der Verwendung elektronischer Hochleistungsnetze durch Wissenschaftler aus verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen, vor allem auf der Basis des ,GRID"-Konzepts (verteiltes Hochleistungsrechnen), vorgesehen werden,

-die geplante Anwendung des Konzepts des ,integrierten Projekts" auf mehrere Programme; das Konzept beruht auf dem Grundsatz der kohärenten Bündelung (,Clustering") von Forschungsprojekten, Koordinierungsaktivitäten und Ausbildungsstipendien,

-die angekündigte Einleitung einer Initiative zum Thema ,Genomik", die mit dem Anlaufen einer kleinen Zahl ,integrierter Projekte" und zusätzlichen Anstrengungen im Bereich der Forschungsinfrastruktur verbunden ist, sowie die Einleitung von Maßnahmen auf dem Gebiet der Nanotechnologien und der Bekämpfung schwerer Krankheiten in einem internationalen Kontext.

Mittelfristig könnte die Vernetzung von Spitzenforschungszentren in Form von Pilotversuchen in bestimmten, als vorrangig betrachteten Bereichen innerhalb des Rahmens, den das Fünfte Rahmenprogramm zulässt, eingeleitet werden.

Die Ziele des ,Europäischen Forschungsraums" werden jedoch erst mit dem nächsten Rahmenprogramm in vollem Umfang ihren Niederschlag im Handeln der Union finden.

Wie bereits eingangs dargelegt, leitet die Vorlage der hier beschriebenen Leitlinien einen Prozess ein, der sich in den nächsten Monaten fortsetzen und weiterentwickeln wird.

Die Neuorientierungen der Forschungspolitik der Union im Zusammenhang mit den dargelegten Leitlinien müssen Gegenstand einer ex-ante-Bewertung sein. Die vorliegende Mitteilung ist sowohl ein erstes Ergebnis als auch eine Komponente dieser Bewertung.

Diese Neuorientierungen müssen ebenfalls und insbesondere eingehend erörtert werden.

Die Debatte darüber muss im Europäischen Parlament und im Rat ebenso wie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zügig eingeleitet werden.

Ferner gilt es, die Konzertierung mit den Ländern einzuleiten, die ihre EU-Mitgliedschaft beantragt haben und am künftigen Forschungsrahmenprogramm in vollem Umfang assoziiert sein sollen, wie dies bereits bei dem laufenden Rahmenprogramm der Fall ist.

Die für die Umsetzung des nächsten Rahmenprogramms geplanten Maßnahmen können erheblich dazu beitragen, dass sich eine echte Partnerschaft zwischen der Union und den Mitgliedstaaten entwickelt, doch muss ihnen unbedingt eine intensive, gemeinsame Vorbereitungsarbeit vorausgehen.

Diese Vorbereitungsarbeit müsste zum Zeitpunkt der Vorlage des offiziellen Vorschlags für das Rahmenprogramm durch die Kommission im ersten Quartal 2001 bereits sehr weit fortgeschritten sein und insofen die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen erleichtern.

Die Schaffung eines ,Europäischen Forschungsraums" wird zahlreiche positive Auswirkungen auf die Union und ihre Mitgliedstaaten, auf Wissenschaft, Industrie und die europäischen Bürger haben. Seine Verwirklichung setzt koordinierte Anstrengungen aller Beteiligten voraus, die nur auf der Grundlage einer abschließenden Debatte über die Ziele und die für ihre Erreichung einzusetzenden Mittel ihre Wirkung entfalten können.