2002/386/EG: Einvernehmlich gefasster Beschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten, die die Einführung des Euro beschlossen haben, auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs vom 23. Mai 2002 zur Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank
Amtsblatt Nr. L 137 vom 25/05/2002 S. 0025 - 0025
Einvernehmlich gefasster Beschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten, die die Einführung des Euro beschlossen haben, auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs vom 23. Mai 2002 zur Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank (2002/386/EG) DIE STAATS- UND REGIERUNGSCHEFS DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT, DIE DIE EINFÜHRUNG DES EURO BESCHLOSSEN HABEN - unter dem Vorsitz von Herrn José María AZNAR LÓPEZ, Ministerpräsident des Königreichs Spanien, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b) und Artikel 122 Absatz 4 sowie auf die Artikel 11.2 und 43.3 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, auf Empfehlung des Rates(1), nach Anhörung des Europäischen Parlaments(2), nach Anhörung des EZB-Rates(3) - BESCHLIESSEN: Artikel 1 Herr Lucas D. PAPADEMOS wird zum Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt. Diese Ernennung gilt mit Wirkung vom 1. Juni 2002. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 23. Mai 2002. Der Vorsitzende J. M. Aznar (1) ABl. L 101 vom 17.4.2002, S. 17. (2) Stellungnahme vom 14. Mai 2002 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3) ABl. C 100 vom 25.4.2002, S. 8.