30.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 83/65


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 16. Februar 2010

mit dem Ziel, in Griechenland die mangelnde Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu beenden und das Risiko einer Gefährdung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion zu beseitigen

(2010/190/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 4,

auf Empfehlung der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die makroökonomische und budgetäre Lage Griechenlands hat sich im vergangenen Jahr merklich verschlechtert und bei den öffentlichen Finanzen des Landes ist die Verschlechterung weitaus stärker ausgefallen als aufgrund des Abschwungs zu erwarten gewesen wäre. Diese Entwicklungen sind weitgehend durch nationale Faktoren bedingt, die über einen längeren Zeitraum hinweg entstanden sind und zu einer Ausweitung des Finanzierungsdefizits Griechenlands gegenüber dem Ausland sowie anhaltend hohen Zahlungsbilanzungleichgewichten geführt haben, die einen großen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und eine merkliche Verschlechterung der Haushaltslage widerspiegeln.

(2)

Zur schlechten Wirtschaftsleistung und Haushaltslage beigetragen haben die Haushaltsführung Griechenlands, die unzureichende Effizienz der öffentlichen Verwaltung und das Fehlen von Strukturreformen (in allen genannten Bereichen schneidet Griechenland Indikatoren zufolge im internationalen Vergleich schlecht ab).

(3)

Die derzeitige Lage ist für die langfristige Tragfähigkeit der griechischen Wirtschaft mit großen Herausforderungen verbunden, und die Wirtschafts- und Haushaltlage könnte negativ auf andere Mitglieder des Euroraums ausstrahlen – worauf Bewegungen bei den Finanzierungsmargen einiger Mitgliedstaaten bereits hindeuten. Die gegenwärtige Situation droht zudem das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion zu gefährden.

(4)

Der Rat und die Kommission haben im Rahmen der multilateralen Überwachung schon mehrfach auf die längerfristigen strukturellen Probleme der griechischen Wirtschaft hingewiesen. Diese umfasst die haushaltspolitische Überwachung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der Lissabon-Strategie mit ihren Grundzügen der Wirtschaftspolitik (1), die einen allgemeinen Bezugsrahmen für Strukturreformen in der Union und im Euroraum setzen. Dazu gehören Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, ihre mittelfristigen Haushaltsziele einzuhalten und wirksame Maßnahmen im Hinblick darauf zu treffen, eine rasche Korrektur übermäßiger Defizite zu gewährleisten und durch Strukturreformen zur Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit und durch finanzpolitische Maßnahmen auf eine Korrektur des Leistungsbilanzdefizits hinzuarbeiten.

(5)

In diesem Zusammenhang stellte der Rat mit Blick auf die tiefgreifenden strukturellen Probleme Griechenlands bei Finanzpolitik, Beschäftigung und Produktmarkt in seiner Empfehlung vom 25. Juni 2009 (2) fest, dass „ein intensiveres Vorgehen gegen die makroökonomischen Ungleichgewichte und die Strukturschwächen der griechischen Wirtschaft unumgänglich“ ist, und richtete die länderspezifische Empfehlung an Griechenland, die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen, den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen zu erhöhen, durch Reformen eine Steigerung der FuE-Investitionen herbeizuführen, die Strukturfonds wirksamer einzusetzen, die öffentliche Verwaltung zu reformieren und im Rahmen eines integrierten „Flexicurity“-Ansatzes ein breites Spektrum an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen einzuleiten. Gleichzeitig hat der Rat Griechenland empfohlen, als Mitglied des Euroraums die langfristige Tragfähigkeit und die Qualität der öffentlichen Finanzen sicherzustellen, die öffentliche Verwaltung zu modernisieren und die gemeinsamen Grundsätze der Union zur Flexicurity umzusetzen.

(6)

Die Wirtschafts- und Haushaltspolitik Griechenlands steht weder mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik ausgegebenen länderspezifischen Empfehlungen noch mit den Empfehlungen des Rates vom 14. Mai 2008 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Einklang.

(7)

Am 15. Januar 2010 legte Griechenland sein aktualisiertes Stabilitätsprogramm für 2010 vor, das die Haushaltsziele für den Zeitraum bis 2013 enthält und zusammen mit dem vom griechischen Parlament am 23. Dezember 2009 verabschiedeten Haushalt 2010 zu sehen ist. Zu dieser Stabilitätsprogrammaktualisierung gab der Rat am 16. Februar 2010 gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (3) eine Stellungnahme ab. Am 16. Februar 2010 beschloss der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 9 AEUV ferner, Griechenland mit der Maßgabe in Verzug zu setzen, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (4) (im Folgenden als „Ratsbeschluss vom 16. Februar 2010“ bezeichnet).

(8)

Eine reibungslose Koordinierung der Wirtschaftspolitiken im Euroraum setzt den rechtzeitigen Einsatz der nach Artikel 121 AEUV zur Verfügung stehenden Instrumente voraus. Nach Artikel 121 Absatz 4 AEUV kann die Kommission eine Verwarnung an den betreffenden Mitgliedstaat richten und dem Rat empfehlen, die erforderlichen Empfehlungen an den Mitgliedstaat zu richten. Angesichts des Ernstes der Lage und zur Gewährleistung von Kohärenz mit dem Ratsbeschluss vom 16. Februar 2010 sollte der Rat die erforderliche Empfehlung annehmen. Darüber hinaus kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, seine Empfehlungen zu veröffentlichen.

(9)

Auch wenn sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2009 stärker verschlechtert haben als von der Regierung erwartet, ist die Verschlechterung der öffentlichen Finanzen doch viel ausgeprägter als es der unerwartet heftige Abschwung hätte erwarten lassen. Diese Verschlechterung ist in hohem Maße auf die Haushaltspolitik der griechischen Regierung zurückzuführen. Das gesamtstaatliche Defizit für 2009 wird derzeit auf 12,75 % des BIP geschätzt, während in der Stabilitätsprogrammaktualisierung vom Januar 2009 noch ein Wert von 3,75 % des BIP angestrebt worden war.

(10)

Am 23. Dezember 2009 verabschiedete das griechische Parlament den Haushalt 2010, in dem für 2010 ein Defizitziel von 9,1 % des BIP gesetzt wurde. Zwischenzeitlich kündigte die griechische Regierung ihre Absicht an, bereits 2010 verstärkt auf eine Haushaltskorrektur hinzuarbeiten und setzte das Haushaltsziel 2010 auf 8,7 % des BIP herab. Dieses revidierte Haushaltsziel von 8,7 % wurde in der im Januar 2010 vorgelegten Aktualisierung des Stabilitätsprogramms bestätigt.

(11)

Die langfristige Auswirkung der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Haushalte liegt weit über dem Unionsdurchschnitt, was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass die Rentenausgaben im Verhältnis zum BIP den Projektionen zufolge in den kommenden Jahrzehnten sehr stark steigen werden. Die im Nachhaltigkeitsbericht 2009 der Kommissionsdienststellen enthaltenen Indikatoren deuten auf äußerst hohe Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen hin, die zusätzlich zur Haushaltskonsolidierung durch eine Reform des Renten- und Gesundheitssystems angegangen werden müssen. Die Probleme des griechischen Rentensystems sind vielschichtig: So bietet das System keine durchgängige Deckung. Auch wenn Griechenland eine der höchsten durchschnittlichen Leistungsquoten in der Union hat – was die Arbeitsanreize schmälert und insbesondere in der geringen Beschäftigungsquote bei älteren Arbeitnehmern zum Ausdruck kommt – ist Griechenland eines der Länder mit der größten Altersarmut. Problematisch sind auch die Vorruhestandsregelungen, die einen alternativen, aber teuren Weg zum Ruhestand darstellen. Auch das Gesundheitssystem ist reformbedürftig; hier müssen insbesondere in Bezug auf Effizienz und Verwaltung erhebliche Verbesserungen erzielt werden, da diese beiden Bereiche in der Vergangenheit immer wieder für Ausgabenüberschreitungen verantwortlich waren. Die Reform des Arbeitsmarktes sollte die Vergrößerung des Arbeitskräfteangebots unterstützen, um die Beitragsbasis zu vergrößern.

(12)

Griechenland sollte seinen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit wieder ausgleichen und die hohen außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte in Angriff nehmen. In diesem Zusammenhang sollte Griechenland den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zufolge „durch Strukturreformen zur Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit und (…) durch finanzpolitische Maßnahmen“ auf eine Korrektur seines Leistungsbilanzdefizits hinarbeiten. Zu diesem Zweck sollten die griechischen Behörden bleibende Maßnahmen zur Dämpfung der laufenden Primärausgaben, einschließlich der Lohnkosten im öffentlichen Sektor, einleiten und so rasch wie möglich Strukturreformen auf dem Arbeits- und Produktmarkt durchführen. Die griechischen Behörden sollten insbesondere sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auch darauf gerichtet sind, die Qualität der öffentlichen Finanzen im Rahmen eines umfassenden Reformprogramms zu verbessern, und gleichzeitig die Maßnahmen zur weiteren Reformierung der Steuerverwaltung zügig umsetzen.

(13)

Zahlreiche Indikatoren und Analysen bestätigen, dass die preisliche Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands im Laufe der vergangenen zehn Jahre kontinuierlich und in großem Maßstab abgenommen hat. Eine Erklärung hierfür ist der Anstieg der Löhne und Gehälter über das Produktivitätswachstum hinaus. Die Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor sind im Verhältnis zum privaten Sektor in Griechenland rascher gestiegen als in anderen Volkswirtschaften des Euroraums und haben sich auf die Lohnverhandlungen insgesamt ausgewirkt, was verdeutlicht, dass der öffentliche Sektor bei der Lohnzurückhaltung mit gutem Beispiel vorangehen muss. Ein weiterer Grund für das Missverhältnis zwischen Lohn- und Produktivitätswachstum ist das griechische Tarifverhandlungssystem (z. B. die Zwischenverhandlungsstufen), das von den Sozialpartnern einvernehmlich korrigiert werden muss. In der Zukunft muss das System der Lohnverhandlungen Löhne unterstützen, die besser die Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivitätsentwicklung und die örtlichen Arbeitsmarktbedingungen widerspiegeln.

(14)

Die öffentliche Verwaltung hat einer Effizienzsteigerung in Griechenland erheblich im Wege gestanden. In den meisten internationalen Vergleichen schneidet der öffentliche Sektor Griechenlands schlecht ab und viele Probleme werden unzureichender Fähigkeit und Effizienz der Verwaltung zugeschrieben. Die Behörden haben sich zu einer Verbesserung seiner Funktionsweise verpflichtet. Dies sollte zu einer geringeren Personalausstattung, einem besseren Personalmanagement in öffentlichen Körperschaften, geringeren Kosten, erhöhter Transparenz, größerer Rechtssicherheit und zu einer wirksamen Umsetzung der von der Politik beschlossenen Maßnahmen führen.

(15)

Griechenland verfügt über erheblichen Spielraum, um die Rahmenbedingungen für seine Unternehmen und die Funktionsweise seines Produktmarkts zu verbessern. Die Unternehmen müssen komplexe, aufwändige und langwierige administrative Verfahren durchlaufen. Freiberufliche Tätigkeiten sind stark reguliert und die Wettbewerbsschranken zählen zu den höchsten in der Union. Auch die Liberalisierung der netzgebundenen Wirtschaftszweige (z. B. des Energiesektors) hinkt hinter dem Unionsdurchschnitt her, was ebenfalls für die Marktöffnung im Verkehrssektor, insbesondere im Schienenverkehr gilt. Reformen in den genannten Bereichen könnten Privatinvestitionen und Beschäftigung erhöhen, ohne dass dies für die öffentlichen Finanzen mit hohen Kosten verbunden wäre. Produktmarktreformen könnten auch die Durchführung von Arbeitsmarktreformen erleichtern, da sie den Kostendruck verringern.

(16)

Wie der Rat in seinen Empfehlungen von 2009 zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik feststellt, braucht auch der griechische Arbeitsmarkt eine Reform, die mit den gemeinsamen Grundsätzen zur Flexicurity in Einklang steht. Angesichts der Schwierigkeiten junger Menschen, ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu finden, muss das Augenmerk insbesondere auf Jugendliche gerichtet werden. Es bestehen erhebliche Möglichkeiten zur Förderung der Übergänge am Arbeitsmarkt durch die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Höherqualifizierung der Arbeitskräfte und Steigerung der Effizienz aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, wobei u. a. auf den Europäischen Sozialfonds zurückgegriffen werden kann. Es ist notwendig, die Gesetze zum Beschäftigungsschutz zu lockern. Zudem sollte es Strategien zur Unterstützung der aktiven Beteiligung am Arbeitsmarkt geben. Die Umsetzung dieser Empfehlungen ist für die griechische Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Den Auswirkungen der im wirtschaftlichen Bereich ergriffenen Strukturmaßnahmen auf die Beschäftigung sollte demnach gebührend Rechnung getragen werden.

(17)

Eine raschere und effizientere Inanspruchnahme der Struktur- und Kohäsionsfonds der Union könnte für den Erfolg der Bemühungen um Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und auf Dauer tragfähiger öffentlicher Finanzen von entscheidender Bedeutung sein. Im Vergleich zu anderen Ländern werden bei der Ausschöpfung der Fonds nur schleppende Fortschritte erzielt. Durch Zusammenarbeit mit der Kommission im Hinblick auf Maßnahmen zur Erhöhung der Aufnahmefähigkeit und der Ausgestaltung der operationellen Programme könnte Griechenland zentrale öffentliche Investitionen finanzieren, die das langfristige Wachstumspotenzial fördern, und so gleichzeitig Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung ermöglichen. Besondere Aufmerksamkeit sollte den operationellen Programmen „Verwaltungsreform“ und „Digitale Konvergenz“ geschenkt werden, da mit diesen grundlegende Reformen in der öffentlichen Verwaltung gefördert werden, die für die in der Stabilitätsprogrammaktualisierung vom Januar 2010 skizzierte Reformstrategie von zentraler Bedeutung sind. So könnten die Strukturfonds der Union im Rahmen dieser operationellen Programme dazu genutzt werden, den öffentlichen Sektor bei der Reformierung des Gesundheitswesens und der öffentlichen Arbeitsvermittlung, der Förderung des lebensbegleitenden Lernens, der Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie beim Aufbau effizienter Regulierungs-, Kontroll- und Durchsetzungskapazitäten zu unterstützen.

(18)

Die griechischen Banken erscheinen in Bezug auf Rentabilität und Eigenkapitalausstattung relativ solide. Die Widerstandsfähigkeit des Sektors haben auch umfassende Stresstests bestätigt. Darüber hinaus ist der Anteil der Kreditausfälle am Gesamtkreditbestand der griechischen Banken niedrig (ungefähr 7,2 %) und auch das Verhältnis zwischen Ausleihungen und Einlagen relativ niedrig. Dennoch hatte der griechische Bankensektor Schwierigkeiten, sich auf den Interbankenmärkten mit Liquidität zu versorgen, so dass er im Wesentlichen auf Eurosystem-Kredite angewiesen war. Zusammenfassend ist festzustellen, dass das griechische Bankensystem insgesamt zwar robust ist und weniger unter der globalen Finanzkrise gelitten hat als einige andere Mitgliedstaaten, es aber unwahrscheinlich ist, dass es von den Schwierigkeiten bei den öffentlichen Finanzen unberührt bleiben wird. Auch die Auswirkungen der wirtschaftlichen und finanziellen Probleme einiger Nachbarländer Griechenlands geben zur Sorge Anlass.

(19)

Angesichts der Auswirkungen der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise auf die griechische Wirtschaft mussten die Risiken neubewertet werden, was die Schuldenlast noch drückender macht und die Risikozuschläge für Staatstitel erhöht —

EMPFIEHLT:

1.

Angesichts der institutionellen Schwächen der öffentlichen Finanzen und der Wirtschaft insgesamt sollte Griechenland 2010 so rasch wie möglich über die Stabilitätsprogrammaktualisierung vom Januar 2010 hinausgehend ein mutiges und umfassendes Paket von Strukturreformen ausarbeiten und umsetzen. Ein klarer und detaillierter Zeitplan sollte zu den vorgeschlagenen Reformen erstellt und bei der Umsetzung einhalten werden. In Anbetracht der Bedeutung der Gewährleistung der Wirksamkeit des Lohnverhandlungssystems und der Notwendigkeit allgemeiner Lohnzurückhaltung sollte Griechenland vor dem Hintergrund seines Verlusts an Wettbewerbsfähigkeit insbesondere

a)

die Lohn- und Gehaltskosten im öffentlichen Sektor senken, um zu gewährleisten, dass der öffentliche Sektor dem privaten Sektor bei der Lohnpolitik mit gutem Beispiel vorangeht und zu allgemeiner Lohnzurückhaltung beiträgt,

b)

das Entlohnungssystem für direkt bei der öffentlichen Verwaltung Beschäftigte effizienter gestalten und zu diesem Zweck einheitliche Grundsätze für die Bildung und Planung von Löhnen und Gehältern festlegen und die Tariftabellen straffen; diese Lohnpolitik sollte auch auf die Beschäftigten öffentlicher Unternehmen ausgeweitet werden,

c)

die Flexibilität der Lohnabschlüsse erhöhen, indem die Lohnverhandlungen in stärkerem Maße dezentralisiert (z. B. die administrative Einbeziehung von Unternehmen verhindert wird, die nicht an den Verhandlungen beteiligt waren), und in diesem Zusammenhang auch die Lohnentwicklung im privaten Sektor von der Entwicklung im öffentlichen Sektor abkoppeln, die Umsetzung des Lohnverhandlungsgesetzes verbessern, um den Rückgriff auf die Freistellungsklausel zu beschränken.

2.

Angesichts der dringenden Notwendigkeit, das Rentensystem zu reformieren, und in Anbetracht der Herausforderungen für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sollte Griechenland

a)

eine rechtzeitige und umfassende Rentenreform einleiten, die zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen sollte,

b)

die Angleichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von Frauen und Männern gewährleisten und zusätzliche Parameter einführen, die die Rentenhöhe und das gesetzliche Eintrittsalter automatisch an Veränderungen bei den zugrunde liegenden wirtschaftlichen und demographischen Faktoren anpassen,

c)

sicherstellen, dass umfangreiche Reformen des Arbeitsmarkts die erhöhte Verfügbarkeit von Arbeitskräften und vermehrte Beschäftigung unterstützt, um die Beitragsbasis zu erweitern,

d)

die Rentenformel so ändern, dass die Leistungen stärker an die gezahlten Beiträge gekoppelt sind, und die Renten nach der Preisentwicklung indexieren anstatt die Indexierung wie bisher nach Ermessen vorzunehmen,

e)

das Durchschnittsalter für das Ausscheiden aus dem Berufsleben durch strengere Auswahlkriterien für den Vorruhestand heraufsetzen; die derzeit exzessiv lange Liste der beruflichen Tätigkeiten, bei denen ein Vorruhestand möglich ist, erheblich kürzen,

f)

das uneinheitliche Rentensystem vereinfachen und eine für alle geltende gesetzliche Regelung für Rentenansprüche, Beiträge, Rentenendwert und Indexierung einführen,

g)

noch im Jahr 2010 die notwendigen Rechtsvorschriften erlassen.

3.

Im Gesundheitswesen sollten die Reformen vor allem auf das Folgende gerichtet sein:

a)

den allzu uneinheitlichen Aufbau des Gesundheitssystems und dessen Governance-Strukturen auf den Prüfstand zu stellen,

b)

die Qualität und Effizienz der öffentlichen Leistungen bei der medizinischen Grundversorgung zu verbessern,

c)

Krankenhausverwaltung und Bilanzierungsverfahren zu modernisieren,

d)

die öffentlichen Vergabeverfahren, u. a. durch Überprüfung der Liste der beschafften Arzneimittel.

4.

Die Effizienz der öffentlichen Verwaltung muss gesteigert werden. Zu diesem Zweck sollte Griechenland

a)

die zu einer wesentlichen Verbesserung der Transparenz und Effizienz der öffentlichen Verwaltung notwendige strategische Reform ausarbeiten, beschließen und umsetzen; dies geschieht auf der Grundlage einer unabhängigen funktionalen Überprüfung der Gesamtstruktur der öffentlichen Verwaltung, um die Effizienz der öffentlichen Verwaltung in verschiedenen Politikbereichen zu verbessern, insbesondere die Strukturen, in denen die Entscheidungen getroffen werden, die Aufgabenteilung zwischen öffentlichen Stellen, die interne Organisation von Schlüsselministerien, die Aufsicht und Rechenschaftspflicht für die Umsetzung und das Ausmaß der Personalausstattung und das Personalmanagement; der Trend zur Steigerung der Beschäftigung im öffentlichen Sektor sollte umgekehrt werden;

b)

die Zahl der Gemeinden und Gemeinderäte verringern und so erhebliche Ausgabeneinsparungen herbeiführen;

c)

Maßnahmen im Hinblick darauf ergreifen, dass öffentliche Aufträge kostenwirksam, transparent und im Wege von Ausschreibungen vergeben werden.

5.

Eine weitere Priorität, die schon 2010 in Angriff genommen werden muss, ist die Verbesserung der Funktionsweise des Produktmarkts und der Rahmenbedingungen für Unternehmen. Zu diesem Zweck sollte Griechenland

a)

die in der Agenda für bessere Rechtsetzung festgelegten Ziele erreichen, indem es die Verfahren für die Anmeldung, die Zulassung und den Betrieb von Unternehmen vereinfacht, sein Rechtsetzungssystem strafft und vereinfacht, indem in jedem Ministerium ein spezielles Referat für bessere Rechtsetzung geschaffen wird, Folgenabschätzungen größere Bedeutung erhalten und allgemein die Umsetzung des Programms zum Bürokratieabbau beschleunigt wird;

b)

einen klaren und handlungsorientierten Rahmen für die Wettbewerbspolitik beschließen und umsetzen, einschließlich einer Überprüfung der Regeln, nach denen Prioritäten gesetzt werden, und einer Reform der Durchsetzungsverfahren; die Aufgaben und Kompetenzen der griechischen Wettbewerbskommission stärken;

c)

die Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie zügig und ehrgeizig umsetzen;

d)

wirksame Maßnahmen zur Intensivierung des Wettbewerbs bei freiberuflichen Dienstleistungen ergreifen;

e)

die Deregulierung im Verkehrs- und Energiesektor weiter fördern und überwachen, insbesondere durch Aufhebung von Preisbeschränkungen und Eintrittsschranken im Straßengüterverkehr, durch vollständige Umsetzung des ersten Eisenbahnpakets (5) zur Förderung der Liberalisierung des Eisenbahnsektors und durch Beschleunigung der Liberalisierung des Elektrizitätssektors durch Entflechtung der etablierten Unternehmen;

f)

die Regulierung im Einzelhandelssektor verringern.

6.

Zur Erhöhung von Produktivität und Beschäftigungswachstum sollte Griechenland

a)

sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ergreifen,

b)

die Arbeitsmarktgesetzgebung einschließlich der Gesetze zum Beschäftigungsschutz mit dem Ziel überprüfen, das Arbeitsangebot zu erhöhen,

c)

die Arbeitskräftenachfrage stützen, indem es verstärkt auf eine gezielte Senkung der Arbeitskosten hinarbeitet,

d)

das Bildungssystem im Hinblick darauf reformieren, das Qualifikationsniveau der Arbeitskräfte anzuheben und die Fähigkeit zur Anpassung an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts zu verbessern.

7.

Angesichts der Herausforderung, die Produktivität u. a. durch prioritäre öffentliche Investitionsstrategien zu steigern, sollte Griechenland alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Effizienz der EU-Strukturfonds zu erhöhen und die Abrufung der Mittel zu beschleunigen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der zügigen und wirksamen Umsetzung der operationellen Programme „Verwaltungsreform“ und „Digitale Konvergenz“ geschenkt werden, da mit diesen grundlegende Reformen in der öffentlichen Verwaltung gefördert werden, was für die in der Stabilitätsprogrammaktualisierung vom Januar 2010 skizzierte Reformstrategie von zentraler Bedeutung ist.

8.

Griechenland wird aufgefordert, über die in Reaktion auf diese Empfehlung getroffenen Maßnahmen und über die zeitliche Umsetzung der in der Stabilitätsprogrammaktualisierung vom Januar 2010 skizzierten strukturellen Maßnahmen in den vierteljährlichen Berichten nach Artikel 4 Absatz 2 des Ratsbeschlusses vom 16. Februar 2010 zu berichten.

Diese Empfehlung ist an die Hellenische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 16. Februar 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. SALGADO


(1)  http://ec.europa.eu/economy_finance/structural_reforms/growth_jobs/guidelines/index_en.htm

(2)  Empfehlung des Rates vom 25. Juni 2009 für die 2009 vorzunehmende Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und für die Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (ABl. L 183 vom 15.7.2009, S. 1).

(3)   ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(4)   ABl. L 83 vom 30.3.2010, S. 13.

(5)  Richtlinien 91/440/EWG (ABl. L 237 vom 24.8.1991, S. 25), 95/18/EG (ABl. L 143 vom 27.6.1995, S. 70) und 2001/14/EG (ABl. L 75 vom 15.3.2001, S. 29).