7.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 87/33


BESCHLUSS 2010/197/GASP DES RATES

vom 31. März 2010

über die Einleitung einer Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 und Artikel 43 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (1), insbesondere auf Artikel 4,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution 1872 (2009) vom 26. Mai 2009 über die Lage in Somalia betont, dass der Wiederaufbau, die Ausbildung, die Ausrüstung und die Erhaltung der somalischen Sicherheitskräfte wichtig sind, und die Mitgliedstaaten, die regionalen und die internationalen Organisationen nachdrücklich aufgefordert, technische Hilfe für die Ausbildung und Ausrüstung der somalischen Sicherheitskräfte anzubieten. In seiner Resolution 1897 (2009) vom 30. November 2009 hat der VN-Sicherheitsrat unter Hinweis auf seine früheren Resolutionen bekräftigt, dass er die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit, die politische Unabhängigkeit und die Einheit Somalias achtet.

(2)

Mit Schreiben vom 5. Januar 2010 hat der ugandische Verteidigungsminister die geplante Mission der Union zur Unterstützung des somalischen Sicherheitssektors begrüßt und die Union gebeten, sich mindestens ein Jahr lang an der Ausbildung von somalischen Sicherheitskräften in Uganda zu beteiligen.

(3)

Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Finanzierung dieser Mission —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Missionsplan für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte, nachstehend „EUTM Somalia“ genannt, wird gebilligt.

Artikel 2

Die EUTM Somalia beginnt am 7. April 2010.

Artikel 3

Der Befehlshaber der EUTM Somalia wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, den Aktivierungsbefehl (ACTORD) zu erteilen, um die Verlegung der Truppen durchzuführen und die Ausführung der Mission zu beginnen.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 31. März 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. Á. MORATINOS


(1)   ABl. L 44 vom 19.2.2010, S. 16.