8.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 206/16


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 7. August 2009

über einen Finanzbeitrag der Gemeinschaft für das Jahr 2009 zugunsten eines zweijährigen Pilotprojekts im Bereich Luftqualität in Schulen

(2009/604/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere auf Artikel 49 Absatz 6 Buchstaben a und b sowie Artikel 75 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 90,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 enthält die Haushaltslinie 17 03 09 — Komplexe Forschungstätigkeiten in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Verkehr und Klimawandel — Verbesserung der Qualität der Innen- und Außenluft.

(2)

Gemäß Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (im Folgenden die „Haushaltsordnung“) können Haushaltsmittel für eine Maßnahme der Gemeinschaften oder der Europäischen Union nur verwendet werden, wenn zuvor ein Basisrechtsakt erlassen worden ist.

(3)

Gemäß Artikel 49 Absatz 6 Buchstaben a und b der Haushaltsordnung können abweichend von Absatz 49 Absatz 1 Mittel für Pilotprojekte experimenteller Art, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden, und — im Anwendungsbereich des EG-Vertrags — Mittel für vorbereitende Maßnahmen, die auf die Erarbeitung von Vorschlägen für künftige Maßnahmen abstellen, ohne Basisrechtsakt verwendet werden, sofern die Gemeinschaften oder die Europäische Union für die zu finanzierende Maßnahme die Befugnis hat.

(4)

Gemäß Artikel 75 Absatz 2 der Haushaltsordnung geht jeder Ausgabe ein Finanzierungsbeschluss des betreffenden Organs oder der Behörden voran, denen das Organ entsprechende Befugnisse übertragen hat.

(5)

Gemäß Artikel 90 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (im Folgenden „Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung“) gilt, soweit die entsprechende Mittelverwendung in einem jährlichen Arbeitsplan festgelegt ist, der einen hinreichend genauen Rahmen vorgibt, dieser Plan als Finanzierungsbeschluss für Finanzhilfen und die Vergabe der damit verbundenen öffentlichen Aufträge.

(6)

Die Haushaltsbehörde hat im Haushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften 2009 unter der Haushaltslinie 17 03 09 besondere Mittel für ein Pilotprojekt über komplexe Forschungstätigkeiten in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Verkehr und Klimawandel — Verbesserung der Qualität der Innen- und Außenluft bereitgestellt.

(7)

Es empfiehlt sich, das Jahresarbeitsprogramm für das Pilotprojekt über komplexe Forschungstätigkeiten in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Verkehr und Klimawandel — Verbesserung der Qualität der Innen- und Außenluft zu genehmigen, das für dieses Projekt als Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung und Artikel 90 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung gilt —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Arbeitsprogramm im Anhang wird genehmigt; seine Finanzierung erfolgt aus der Haushaltslinie 17 03 09 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2009, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 4 000 000 EUR.

Artikel 2

Dieser Beschluss gilt als Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung und Artikel 90 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung.

Für seine Umsetzung ist die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher zuständig.

Brüssel, den 7. August 2009

Für die Kommission

Androulla VASSILIOU

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(2)   ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.


ANHANG

Pilotprojekt über komplexe Forschungstätigkeiten in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Verkehr und Klimawandel — Verbesserung der Qualität der Innen- und Außenluft (Haushaltslinie 17 03 09)

1.   EINLEITUNG

1.1.   Haushaltslinie: 17 03 09

1.2.   Basisrechtsakt

Pilotprojekt im Sinne von Artikel 49 Absatz 6 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (2)

1.3.   Allgemeine Ziele des Pilotprojekts

Die Haushaltsbehörde hat der Kommission Mittel zur Finanzierung eines Pilotprojekts zur Verfügung gestellt, das darauf abstellt, die Kenntnisse über die Innenraumluftqualität in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zu verbessern.

In der Vergangenheit sind für die Innenraumluftqualität weniger Forschungsarbeiten als für die Außenluftqualität durchgeführt worden, auch wenn die Erkenntnisse in Bezug auf letztere in einigen Fällen auch für die Innenraumluft gültig sind. Während für die Außenluft bereits ein umfassendes Regelwerk vorliegt, gilt für die Innenraumluft lediglich ein Flickwerk aus Initiativen und Einzelrechtsvorschriften. Überdies hat man sich mit der Innenraumluftqualität in Schulen — im Gegensatz zu der in anderen Innenräumen — kaum befasst. Angesichts der Tatsache, dass sich etwa 20 % der EU-Bevölkerung jeden Tag viele Stunden in Schulgebäuden aufhalten und die Inzidenz an Asthma und sonstigen Atemwegserkrankungen derzeit in Europa rapide zunimmt, insbesondere bei Kindern, sollen im Rahmen des Projekts folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

Identifizierung und Analyse der Innenraumluftprobleme in Schulen, wobei der Schwerpunkt auf die Aspekte Lüftung, bauliche Bedingungen, Instandhaltung und Reinigung zu legen ist;

Bewertung der Wirksamkeit einer angemessenen Lüftung zur Verringerung der Luftverunreinigungen in Innenräumen von Schulgebäuden;

Einschätzung der Auswirkungen der sich verändernden klimatischen Bedingungen (erhöhte Frequenz von Hitze- und Kältewellen sowie Luftschadstoffen) an Schulen auf die Gesundheit von Kindern;

Bewertung der Auswirkungen von Maßnahmen zur Verringerung der Außenluftverunreinigung, auch Kurzeitmaßnahmen, auf die Innenluftqualität in Schulen und auf die Exposition von Kindern im schulischen Umfeld;

Unterbreitung von Empfehlungen zur Bekämpfung von Problemen in Zusammenhang mit der Innenluftqualität im schulischen Umfeld.

1.4.   Spezifische Prioritäten für 2009

1.

Durchführung von Innenraummessungen in Schulen, um neue Daten über die Konzentration der wichtigsten Innenraum-Schadstoffe in Schulen zu gewinnen;

2.

Bewertung der kombinierten Auswirkung von Verkehr und Klimawandel auf die Qualität der Innenraumluft im schulischen Umfeld;

3.

Bewertung der gesundheitlichen Folgen der Exposition gegenüber Innenraumluftschadstoffen bei Kindern sowie Formulierung von Empfehlungen zur Vermeidung und Verringerung von Atemwegserkrankungen durch eine verbesserte Qualität des schulischen Umfelds und andere relevante Maßnahmen;

4.

Systematische Ermittlung der Anteile einzelner Quellen an der Schadstoffbelastung der Innenraumluft in Schulen sowie Identifizierung der wichtigsten Quellen für eine Schadstoffverringerung. Priorität ist in diesem Zusammenhang einem verbesserten Verständnis der Emission von Chemikalien aus Verbraucher- und Bauprodukten einzuräumen;

5.

Untersuchung der Mechanismen der chemischen und biochemischen Interaktion bei in Schulen und in verschiedenen geografischen Breitengraden typischen Innenraumluftgemischen sowie Entwicklung einer Methodik zur Verbesserung der Kenntnisse, die eine genauere Bewertung des gesundheitlichen Risikos in Bezug auf den Einfluss derartiger Interaktionen auf das Endrisiko für die Gesundheit ermöglichen;

6.

auf der Grundlage der vorstehenden Arbeiten Erstellung europäischer Leitlinien für gesunde Schulen in Europa.

Bislang sind bereits zwei themenverwandte Projekte von der Kommission und dem Europäischen Parlament gefördert worden:

2001 unterstützte die Kommission ein Projekt über die Atemwegsgesundheit an Schulen in fünf europäischen Städten in Dänemark, Frankreich, Italien, Schweden und Norwegen. Im Rahmen dieses Projekts wurden allgemeine Probleme ermittelt, wie unzureichende Lüftung und hohe Konzentration an Partikeln, Schimmelpilzen und Allergenen. Man kam zum Schluss, dass eine ähnliche Studie unter Einbeziehung aller Mitgliedstaaten ausgesprochen nützlich wäre (3).

2008 wurde ein vom Europäischen Parlament finanziertes Pilotprojekt über die Exposition gegenüber Chemikalien in der Innenraumluft und mögliche Gesundheitsgefahren offiziell präsentiert. In die Analysen waren auch Schulen und Kindergärten in Städten aus ausgewählten EU-Mitgliedstaaten einbezogen. Fazit des Projekts war, dass weitere Forschungsarbeiten über die Gesundheitsrisiken durch belastete Raumluft in der Europäischen Union durchgeführt werden sollten (vor allem in Innenräumen, in denen sich häufig Kinder aufhalten, also Schulen und Kindergärten) (4).

2009 wurde in Anbetracht der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen, den geografischen Erfassungsbereich des Pilotprojekts auf eine größere Anzahl von EU-Mitgliedstaaten auszudehnen, wobei der Schwerpunkt auf die neuen Mitgliedstaaten gelegt werden soll. Einbezogen werden sollen ebenfalls die Kandidatenländer und mittel- und osteuropäische Länder. Im Rahmen des Projekts sollen Leitlinien für Abhilfemaßnahmen erstellt werden, die ein breiteres Spektrum von Situationen in Europa abdecken.

Das Pilotprojekt soll sich auf bereits durchgeführte Projekte stützen und Synergien mit einschlägigen Projekten (z. B. HITEA) (5) herstellen.

2.   ART DER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG: AUSSCHREIBUNG

2.1.   Aufschlüsselung der Mittel nach Bereichen/Maßnahmen (siehe folgende Abschnitte)

Insgesamt verfügbarer Betrag: 4 000 000 EUR. Im Zuge der Ausschreibung wird ein einziger Gesamtdienstleistungsvertrag geschlossen.

2.2.   Erwartete Ergebnisse der zu fördernden Maßnahmen

Ziel dieser Ausschreibung ist es, näher Aufschluss über die Qualität der Innenraumluft in Schulen zu gewinnen, da Kinder, die ja besonders schadstoffempfindlich sind, einen großen Teil ihres Tages in der Schule verbringen. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Studie Informationen gesammelt werden, die eine bessere Einschätzung der vielfältigen Expositionssituationen in Schulen in ganz Europa ermöglichen. In der Folge soll im Rahmen der Studie ein Leitfaden für ein gesundes Schulumfeld erstellt werden, der unterschiedliche Situationen abdeckt.

2.3.   Ungefährer Zeitplan

Ausschreibung

Bis Ende des ersten Halbjahrs 2009

Auswahl und Vertragsunterzeichnung

Bis Ende 2009


(1)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(2)   ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9.

(3)  http://ec.europa.eu/health/ph_projects/2002/pollution/pollution_2002_04_en.htm

(4)  http://www.bookshop.europa.eu/eubookshop/download.action?fileName=LBNA23087ENC_002.pdf&eubphfUid=582569&catalogNbr=LB-NA-23087-EN-C

(5)  HITEA: Health Effects of Indoor Pollutants: Integrating microbial, toxicological and epidemiological approaches. http://www.hitea.eu/