29.12.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 346/46


BESCHLUSS EUPAT/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 7. Dezember 2005

zur Ernennung des Leiters der Gruppe der EU-Polizeiberater in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (EUPAT)

(2005/957/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/826/GASP des Rates vom 24. November 2005 zur Einsetzung einer Gruppe von EU-Polizeiberatern (EUPAT) in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Artikel 7 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2005/826/GASP ermächtigte der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 25 des Vertrags zu fassen; diese Ermächtigung umfasst auch die Befugnis zur Ernennung eines Leiters der EUPAT auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters.

(2)

Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Ernennung von Herrn Jürgen SCHOLZ vorgeschlagen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Herr Jürgen SCHOLZ wird mit Wirkung vom 15. Dezember 2005 zum Leiter der Gruppe der EU-Polizeiberater in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (EUPAT) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Er gilt bis zum 14. Juni 2006.

Geschehen zu Brüssel am 7. Dezember 2005.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Präsident

J. KING


(1)   ABl. L 307 vom 25.11.2005, S. 61.