11.10.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 266/59


BESCHLUSS DES RATES

vom 20. September 2005

über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union

(2005/695/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Unterabsatz 2,

gestützt auf die Beitrittsakte von 2003, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission,

mit Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits ist am 31. Mai 2005 im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet worden.

(2)

Das Protokoll ist zu genehmigen —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt.

Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt (2).

Geschehen zu Brüssel am 20. September 2005.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. BECKETT


(1)  Stellungnahme vom 6. September 2005 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)   ABl. L 242 vom 19.9.2005, S. 2.