32003R1428

Verordnung (EG) Nr. 1428/2003 der Kommission vom 11. August 2003 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel "FAΣΟΛΙΑ ΓΙΓΑΝΤΕΣ — ΕΛΕΦΑΝΤΕΣ ΚΑΣΤΟΡΙΑΣ" (Fasolia Gigantes — Elefantes Kastorias)

Amtsblatt Nr. L 203 vom 12/08/2003 S. 0007 - 0012


Verordnung (EG) Nr. 1428/2003 der Kommission

vom 11. August 2003

zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel "FAΣΟΛΙΑ ΓΙΓΑΝΤΕΣ - ΕΛΕΦΑΝΤΕΣ ΚΑΣΤΟΡΙΑΣ" (Fasolia Gigantes - Elefantes Kastorias)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003(2), insbesondere auf Artikel 6 Absätze 3, 4 und 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Griechenland hat bei der Kommission gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 die Eintragung der Bezeichnung "FAΣΟΛΙΑ ΓΙΓΑΝΤΕΣ - ΕΛΕΦΑΝΤΕΣ ΚΑΣΤΟΡΙΑΣ" (Fasolia Gigantes - Elefantes Kastorias) als geschützte geografische Angabe beantragt.

(2) Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der genannten Verordnung wurde festgestellt, dass dieser Antrag derselben Verordnung entspricht und insbesondere alle dort in Artikel 4 vorgesehenen Angaben enthält.

(3) Nach Veröffentlichung der Zusammenfassung der Spezifikation gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 hat die Hellenische Republik verlangt, zur näheren Ausführung von Ziffer 4.2 (Beschreibung) zwei kleinere Änderungen vorzunehmen und die Angabe zu streichen, wonach die Fahrzeuge der antragstellenden Vereinigung für Vertriebszwecke eingesetzt werden. Anhang II enthält eine überarbeitete Zusammenfassung des Antrags.

(4) Diese Bezeichnung sollte deshalb in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragen und in der Gemeinschaft als geografische Angabe geschützt werden.

(5) Der Anhang dieser Verordnung ergänzt den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 der Kommission(3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1298/2003(4).

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 wird um die im Anhang zur vorliegenden Verordnung genannte Bezeichnung ergänzt. Diese Bezeichnung wird außerdem in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben als geschützte geografische Angabe (g. g. A.) gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragen. Anhang II enthält die wichtigsten Teile der Spezifikation des Erzeugnisses. Diese ersetzen die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(5) veröffentlichte Zusammenfassung des Eintragungsantrags.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. August 2003

Für die Kommission

Franz Fischler

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 208 vom 24.7.1992, S. 1.

(2) ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 1.

(3) ABl. L 327 vom 18.12.1996, S. 11.

(4) ABl. L 184 vom 23.7.2003, S. 3.

(5) ABl. C 120 vom 23.5.2002, S. 5.

ANHANG I

UNTER ANHANG I FALLENDE ERZEUGNISSE, DIE FÜR DIE MENSCHLICHE ERNÄHRUNG BESTIMMT SIND

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Gemüse

GRIECHENLAND

- "ΦΑΣΟΛΙΑ ΓΙΓΑΝΤΕΣ - ΕΛΕΦΑΝΤΕΣ ΚΑΣΤΟΡΙΑΣ" (Fasolia Gigantes - Elefantes Kastorias) (g. g. A.).

ANHANG II

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081/92 DES RATES

EINTRAGUNGSANTRAG: ARTIKEL 5

g. U. ( ) g. g. A. (X)

Einzelstaatliches Aktenzeichen: EL-04/00-5

1. Zuständige Stelle des Mitgliedstaats:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Antragstellende Vereinigung:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die 212 angeschlossenen Bohnenerzeuger aus allen Bohnenanbaugebieten des Verwaltungsbezirks Kastoria halten 65 % der Firmenanteile (Satzungsnummer 65/7-4-1997). Die übrigen 35 % bilden den Beitrag der früheren Gemeinde Lakkomata, die heute Teil des Gemeindebezirks Orestida ist. Die Firmenstruktur wird von Artikel 2 des Gemeindegesetzes 410/95 (Staatsanzeiger 321) geregelt.

3. Art des Erzeugnisses: Klasse 1.6

4. Beschreibung des Erzeugnisses:

(Zusammenfassung der Angaben gemäß Artikel 4 Absatz 2))

4.1. Name: ΦΑΣΟΛΙΑ ΓΙΓΑΝΤΕΣ - ΕΛΕΦΑΝΤΕΣ ΚΑΣΤΟΡΙΑΣ

(Fasolia Gigantes - Elefantes Kastorias).

4.2. Beschreibung: Bohnen sind einjährige Kletterpflanzen mit langen, schlanken Sprossachsen, Fiederblättern und einer Endhöhe von über zwei Metern. Sie gehören zur Familie der Papilionaceae (Schmetterlingsblütler - Leguminosen). Die Gattung Phaseolus umfasst rund 250 Arten; die im Verwaltungsbezirk Kastoria angebauten Sorten gehören zur Art der Feuer- oder Prunkbohnen (Phaseolus Coccineus oder Multiflorus).

- Durch Symbiose mit luftstickstoffbindenden Knöllchenbakterien (Bacterium Radicola) kann in den fleischigen Wurzelknöllchen Luftstickstoff in einer Menge von bis zu 40 kg/ha aufgenommen werden.

- Die schlanke, biegsame, runde Sprossachse windet sich von links nach rechts um die Stütze.

- Die Fiederblätter sind aus drei Einzelblättchen zusammengesetzt.

- Die Bohnenblüten bestehen aus einem fünfteiligen Blütenkelch, fünf weißen Blütenblättern, zehn Staubblättern und einer Narbe. Die Blüten entwickeln sich als Blütentrauben in den Blattachseln, die nach und nach von unten nach oben bis zur Pflanzenspitze aufblühen.

- Die Fasolia Gigantes - Elefantes sind allogam.

- Die Bohne trägt nierenförmige, weiße Hülsenfrüchte. Für den Verzehr wird diese große Hülsenfrucht im Ofen gegart oder zusammen mit anderen pflanzlichen Erzeugnissen (Öl, Zwiebeln, Tomaten, Sellerie, Möhren) gekocht, die den "mediterranen Charakter" des Gerichts vervollständigen.

- Die Fasolia Gigantes - Elefantes Kastorias haben einen hohen Nährwert und sind eine ausgezeichnete Quelle für Eiweiß, Stärke, Eisen usw. bei gleichzeitig niedrigem Fettgehalt.

Die Fasolia Gigantes - Elefantes müssen den Qualitätsnormen gemäß den Artikeln 2, 3 und 5 des gemeinsamen Beschlusses Nr. 37227/25-9-87 des Landwirtschafts- und des Handelsministers (Staatsanzeiger 541/B/9.10.87) genügen.

Demzufolge müssen vorverpackte Erzeugnisse mindestens den folgenden Bestimmungen entsprechen:

1. Die Bohnenkerne müssen unversehrt, reif und von natürlicher Farbe sein; sie dürfen nicht verkümmert sein, keine durch Insektenfraß verursachten Löcher haben, nicht von Insekten oder gefährlichen Krankheiten befallen sein und keine Beschädigungen oder Temperatursteigerungen aufweisen.

2. Sie müssen durch Sieben oder Handauslese gereinigt werden.

3. Gemäß Artikel 3 des genannten Beschlusses dürfen keine Bohnenkerne anderer Kaliber enthalten sein.

4. Sie müssen praktisch frei von Fremdstoffen sein.

5. Sie müssen die sortenspezifischen makroskopischen und organoleptischen Merkmale aufweisen und den im Lebensmittelkodex niedergelegten, allgemeinen Anforderungen an eine hygienische Lagerung und Handhabung genügen.

6. Der Feuchtigkeitsgehalt darf höchstens 14 % betragen.

Kalibrierung der Bohnenkerne (Artikel 3)

Die Bohnen werden nach Form, Gewicht je 1000 Kerne oder dem Prozentsatz sortiert, der durch ein Sieb mit einer je nach Art und Kaliber unterschiedlichen Maschenweite fällt. Dabei gilt:

a) Fasolia Elefantes (Elefantenbohnen): 1000 Bohnenkerne wiegen mindestens 1800 g bzw. 90 % fallen nicht durch ein Sieb mit runden Löchern mit einem Durchmesser von 13 mm;

b) Fasolia Gigantes (Gigantbohnen): 1000 Bohnenkerne wiegen zwischen 1200 und 1800 g bzw. 90 % fallen nicht durch ein Sieb mit runden Löchern mit einem Durchmesser von 12 mm.

Verpackung und Aufmachung (Artikel 5)

Für vorverpackte Bohnen gelten folgende Toleranzschwellen:

a) zerbrochene Bohnenkerne, deren Größe weniger als die Hälfte der Vorgabe für ganze Bohnenkerne beträgt: bis 2 %;

b) verkümmerte und verfärbte Bohnenkerne: bis 0,5 %;

c) Fremdstoffe bis 0,05 %, davon Verschmutzungen durch Erde: 0,02 %.

4.3. Geografisches Gebiet:

Im Verwaltungsbezirk Kastoria werden Bohnen am Fluss Aliakmon und an dessen Nebenläufen sowie auf flurbereinigtem Land auf Flächen angebaut, die über Bewässerungskanäle mit den für den Bohnenanbau erforderlichen beträchtlichen Wassermengen versorgt werden. Die Bohnenerzeugung im Umland des Orestiada-Sees (Kastoria) ist weniger bedeutend.

Das Anbaugebiet der "Fasolia Gigantes - Elefantes Kastorias" von derzeit rund 900 ha liegt auf einer Höhe zwischen 640 und 900 m. Bei den Böden handelt es sich um leichte, zumeist schwach sauere Schwemmböden mit guter Dränage.

Bedingt durch die Höhenlage und die Nähe der großen Wasserflächen des Orestiada-Sees (Kastoria) und des Aliakmon sind die Sommer im Anbaugebiet trotz des Kontinentalklimas kühl. Nicht nur der Sommer, auch das Frühjahr wird durch die Wasserflächen günstig beeinflusst und ist milde. Schließlich wird der hohe Wasserbedarf der Bohnenpflanzen hinreichend durch eine Jahresniederschlagsmenge von durchschnittlich 600 mm gedeckt.

Das besondere, "typische" Klima des Anbaugebiets ist jedoch in erster Linie auf ein einzigartiges Phänomen zurückzuführen: Bei dem gesamten Anbaugebiet handelt es sich nämlich um eine Hochebene, die von den Bergzügen des Vitsi- und des Grammos-Gebirges geschützt wird. Selbst der Wind weht in diesem Becken, wenn überhaupt, nur schwach.

Das Anbaugebiet umfasst die folgenden Gemeindebezirke:

1. den gesamten Gemeindebezirk Ionos Dragumis,

2. den gesamten Gemeindebezirk Makedna,

3. den gesamten Gemeindebezirk Agii Anargyri,

4. den gesamten Gemeindebezirk Korestia,

5. den gesamten Gemeindebezirk Kastoria,

6. den gesamten Gemeindebezirk Vitsi,

7. den gesamten Gemeindebezirk Aliakmonas,

8. Den gesamten Gemeindebezirk Agia Triada,

9. ein Teil des Gemeindebezirks Orestida

(einstiger Gemeindebezirk Argos Orestikos und einstige Gemeinden Ammudara, Asprokklisia, Dialekto, Kastanofyto, Lakkomata, Melanthi und Spilea),

10. ein Teil des Gemeindebezirks Nestorio (einstige Gemeinde Ptelea),

11. ein Teil der Gemeinde Kastraki (einstige Gemeinde Dendrochori).

Die Anbaugebiete der Fasolia Gigantes - Elefantes Kastorias grenzen jeweils aneinander.

4.4. Ursprungsnachweis:

Ursprünglich stammen Bohnen aus Südmexiko und aus Mittelamerika. Radiokarbonuntersuchungen zufolge wurde die Feuer- oder Prunkbohne (Phaseolus Coccineus oder Multiflorus) bereits 2000 v. Chr. in Mexiko angebaut. Vermutlich wurde sie Mitte des 16. Jahrhunderts nach Europa eingeführt, wobei sie zuerst nach England und Spanien und Ende desselben Jahrhunderts auch nach Griechenland gelangte. Anfangs wurden Bohnen in den städtischen Zentren im Tiefland angebaut, aufgrund ihrer besonderen Anbaueigenschaften verbreiteten sie sich jedoch rasch bis in die abgelegensten Gebiete. Eines dieser Gebiete ist der Verwaltungsbezirk Kastoria, wo die Bohne ideale Bedingungen vorfand. Idealer Boden, ideales Klima und ausgefeilte Anbautechniken tragen zusammen dazu bei, dass mehrere Arten mit einem Enderzeugnis hervorgebracht wurden, das die Märkte erobert hat. Wegen der Vorliebe der Griechen für Bohnen und wegen des breiten Raums, den dieses Gericht in ihrem Speiseplan einnimmt, wurden Bohnen auch als griechisches Nationalgericht bezeichnet.

Die Daten zur Anbaufläche und zur Erzeugung in dem abgegrenzten Gebiet wurden im Rahmen folgender Regelungen erfasst, die die Richtigkeit der Angaben gewährleisten:

a) die Ausgleichszahlungsregelung;

b) das integrierte Kontrollsystem für landwirtschaftliche Betriebe;

c) das Fernüberwachungsprogramm.

Dabei handelt es sich um Regelungen der Europäischen Gemeinschaft, die vom griechischen Landwirtschaftsministerium durchgeführt werden.

Die Kontrolle und Zertifizierung des Erzeugnisses übernehmen die hierfür zuständigen staatlichen Stellen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften für Erzeugnisse mit geschützten Bezeichnungen und geografischen Angaben.

Bei den eingehenden Kontrollen des Erzeugnisses nehmen diese staatlichen Stellen u. a. auch chemische Analysen vor. Außerdem kontrollieren sie die Kennzeichnung, und bestätigen die Richtigkeit der nach den einzelstaatlichen und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Angaben (Chargennummerierung, mögliche Verwendung des gemeinschaftlichen Bildzeichens usw.).

In Griechenland sind die Fasolia Gigantes - Elefantes Kastorias die einzige Sorte Hülsenfrüchte mit einem Gewicht von 1200 g oder mehr je 1000 Kerne.

4.5. Herstellungsverfahren:

4.5.1. Ernte

Die Hülsen werden ab September von Hand geerntet, wobei die Erntezeit bis zu drei Monate dauern kann. An einer Pflanze wird bis zu dreimal geerntet, da die Hülsen allmählich von der Pflanzenbasis bis zur Spitze reifen. Die Hülsen werden auf dem Boden ausgebreitet, um in der Sonne auf natürliche Weise so weit zu trocknen, dass sich die Kerne leicht durch Schlagen mit Gerten auslösen lassen.

4.5.2. Aufbewahrung

Die ausgelösten Kerne werden erforderlichenfalls weiter in der Sonne getrocknet, bis ein Feuchtigkeitsgehalt von rund 12 % erreicht ist. Danach werden sie von Hand ausgelesen, d. h. Fremdkörper, zerbrochene oder beschädigte Kerne und Kerne anderer Sorten werden entfernt. Anschließend werden die Bohnenkerne in Säcke abgefuellt und können sodann aufgrund ihrer Haltbarkeit unter hygienisch einwandfreien Bedingungen in sauberen Räumen gelagert werden.

4.5.3. Sortieren, Verpacken und Vermarkten

In der neuen Sortier- und Verpackungsanlage des Unternehmens Agrotikis Kastorias werden die Bohnenkerne mit modernsten Maschinen und Techniken, die die hervorragende Qualität des Erzeugnisses gewährleisten, sortiert, abgefuellt und verpackt.

Die Kerne werden maschinell abgewogen, in Polypropylentüten mit einem Inhalt von 0,5 und 1 kg abgefuellt und in Kartons mit einem Inhalt von 10-20 kg verpackt.

Der gesamte Vorgang wird elektronisch überwacht.

Beim Sortieren werden die Erzeugnisse nach der Sortenüberprüfung und einer sanften Reinigung und Desinfektion (physikalische Absonderung/ECOGEN-Verfahren) maschinell in die drei auf dem Eintragungsantrag angegebenen Größenklassen getrennt.

Der Erzeugnis wird direkt an Lebensmittelgeschäfte geliefert.

Hauptziel ist es, den Handel mit diesem Erzeugnis zu überwachen, den Verbraucher zu schützen und ausländische Märkte zu erschließen. Dies ist nur möglich, wenn die geschützte geografische Angabe anerkannt wird.

4.6. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Boden und Klima des Anbaugebiets sind entscheidend für die Erzeugung der köstlichen Fasolia Gigantes - Elefantes aus Kastoria. Die schwach saueren Böden mit mittlerer Körnung und einer ausgezeichneten Drainage sowie das Mittelmeer-Kontinentalklima des Gebiets sind die wichtigsten Faktoren für die Erzeugung dieser Bohnen. Ihr Anbau ist seit über 300 Jahren ein Teil des Lebens der Einwohner dieses Gebiets.

Die traditionellen Anbautechniken wurden von Generation zu Generation weitergegeben. Die Erzeugung eines so hervorragenden Produkts ist nicht einfach nur eine Sache der Technik, sondern beruht auf der langjährigen Erfahrung, aus der die Erzeuger schöpfen, indem sie mit "Augenmaß" und ihren eigenen Händen arbeiten.

In diesem Gebiet ist der Bohnenanbau Teil der Wirtschaft, und seine Bedeutung spiegelt sich in der Tradition, in Gebräuchen und Festen wider.

- Jährliches Bohnenfest in Lakkomata.

- Bei den Festlichkeiten am Todestag des makedonischen Freiheitskämpfers Pavlos Melas wird Gästen in dem Ort, der seinen Namen trägt, ein Bohnengericht serviert.

- Zur Erntezeit finden an mehreren Ort Bohnenfeste statt, die mit lokalen Kultur- und Folkloreveranstaltungen einhergehen.

Diese Veranstaltungen machen die historischen und sozialen Bande der Einwohner zu diesem Erzeugnis deutlich.

4.7. Kontrolleinrichtung

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4.8. Etikettierung

Die Verpackungen müssen die Aufschrift "Φασολια Γιγαντες - Ελεφαντες Καστοριας ΠΓΕ" (Fasolia Gigantes-Elefantes Kastorias PGE - geschützte geografische Angabe Riesen- bzw. Elefantenbohnen aus Kastorias) sowie die nach Artikel 4 Absatz 7 des Ministerialbeschlusses 81/93 erforderlichen Angaben tragen.

4.9. Einzelstaatliche Anforderungen

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ministerialbeschlusses 81/93 über die Verfahren zur Herstellung von Erzeugnissen mit g. U. oder g. g. A.

EG-Aktenzeichen: G/EL/00123/2000.04.05

Eingang des vollständigen Antrags bei der EG: 14. Dezember 2000