32003B0420

2003/420/EGKS: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. April 2003 über die Entlastung für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) für das Haushaltsjahr 2001

Amtsblatt Nr. L 148 vom 16/06/2003 S. 0102 - 0102
Amtsblatt Nr. 064 E vom 12/03/2004 S. 0268 - 0269


Beschluss des Europäischen Parlaments

vom 8. April 2003

über die Entlastung für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) für das Haushaltsjahr 2001

(2003/420/EGKS)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT -

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss der EGKS zum 31. Dezember 2001(1),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die EGKS für das Haushaltsjahr 2001 (einschliesslich der Zuverlässigkeitserklärung für die EGKS) zusammen mit den Antworten der Kommission (C5-0556/2002)(2),

unter Hinweis auf den EGKS-Vertrag, insbesondere auf Artikel 78g,

gestützt auf die Artikel 93 und 93a sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 7. März 2003 (C5-0087/2003),

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0068/2003),

1. erteilt der Kommission Entlastung für die Haushaltsführung der EGKS auf der Grundlage der als Anlage beigefügten Zahlen über die Ausführung des Funktionshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001;

2. legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung nieder;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Generalsekretär

Julian Priestley

Der Präsident

Pat Cox

(1) ABl. C 158 vom 3.7.2002, S. 2.

(2) ABl. C 302 vom 5.12.2002.