1999/174/EG: Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktion für die Europäische Gemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1998-2002)
Amtsblatt Nr. L 064 vom 12/03/1999 S. 0127 - 0141
ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 25. Januar 1999 über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktion für die Europäische Gemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1998-2002) (1999/174/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130i Absatz 4, auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit dem Beschluß Nr. 182/1999/EG (4) haben das Europäischen Parlament und der Rat das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (nachstehend "Fünftes Rahmenprogramm" genannt) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (nachstehend "FTE" genannt) für den Zeitraum 1998-2002 angenommen, in dem die Struktur und die wissenschaftlichen und technologischen Ziele der von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) für die Europäische Gemeinschaft durchzuführenden Maßnahmen aufgeführt sind. (2) Gemäß Artikel 130i Absatz 3 des Vertrags erfolgt die Durchführung des Rahmenprogramms durch spezifische Programme, die innerhalb einer jeden Aktion entwickelt werden; in jedem spezifischen Programm werden die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt. (3) Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1110/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. April 1994 über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (5) und Artikel 7 Absatz 3 der Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung der direkten Aktion des Vierten Rahmenprogramms veranlaßte die Kommission eine externe Bewertung, die sie zusammen mit ihren Schlußfolgerungen und Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen übermittelt hat. (4) Gemäß Artikel 130j des Vertrags gilt der Beschluß 1999/65/EG des Rates vom 22. Dezember 1998 über Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (1998-2002) (6) (nachstehend "Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse" genannt) für das vorliegende spezifische Programm im Hinblick auf die Verbreitung der Forschungsergebnisse. Diese Regeln gestatten die Beteiligung der Gemeinsamen Forschungsstelle an den indirekten Aktionen dieses Programms. (5) Bei der Durchführung dieses Programms kann neben der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder im Rahmen eines Assoziierungsabkommens die internationale Zusammenarbeit mit dritten Ländern oder internationalen Organisationen zweckmäßig sein; Grundlage hierfür ist insbesondere Artikel 130m des Vertrags. (6) Die Durchführung dieses Programms umfaßt auch Maßnahmen und Mechanismen zur Mehrung, Verbreitung und Verwertung der FTE-Ergebnisse, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und der Aus- und Weiterbildung von Wissenschaftlern. (7) Die Forschungstätigkeiten innerhalb des Fünften Rahmenprogramms sollten auch auf Innovation ausgerichtet sein, um unter anderem einen Beitrag zu den Zielen des Ersten Aktionsplans für Innovation zu leisten Die GFS sollte aktiv auf dem Gebiet der Innovation und des Technologietransfers tätig sein. (8) Die von der Gemeinschaft verfolgte Politik der Chancengleichheit muß bei der Durchführung dieses Programms berücksichtigt werden. (9) Die Durchführung dieses Programms sollte überprüft werden, damit das Programm gegebenenfalls an die wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen und Erfordernisse angepaßt wird. Die Fortschritte des Programms sollten zu gegebener Zeit von unabhängigen Sachverständigen bewertet werden. (10) Bei der Durchführung dieses Programms wird der Verwaltungsrat der GFS gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Beschlusses der Kommission über die Organisation der GFS von der Kommission gehört. Die derzeit geltenden Bestimmungen sind im Beschluß 96/282/Euratom der Kommission (7) enthalten. (11) Der Verwaltungsrat der GFS ist zum wissenschaftlichen und technologischen Inhalt dieses spezifischen Programms gehört worden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms wird ein von der GFS durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (nachstehend "das spezifische Programm" genannt) für den Zeitraum vom 25. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2002 beschlossen. Artikel 2 (1) Die zur Durchführung der direkten Aktionen durch die GFS im Rahmen dieses Programms für notwendig erachteten Mittel belaufen sich auf 739 Millionen EUR. Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen. (2) Von dem in Absatz 1 genannten Betrag sind - 189 Millionen EUR für den Zeitraum 1998-1999 und - 550 Millionen EUR für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen. In dem in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) des Fünften Rahmenprogramms genannten Fall paßt der Rat den letztgenannten Betrag gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) zweiter Gedankenstrich des Fünften Rahmenprogramms an. Bis zu einem Beschluß des Rates dürfen die Grenzen, die sich aus Unterabsatz 1 erster Gedankenstrich ergeben, bei der Durchführung dieses spezifischen Programms nicht überschritten werden. (3) Die Haushaltsbehörde legt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der mehrjährigen Finanziellen Vorausschau und in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen und den Prioritäten dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest. Artikel 3 (1) Die Grundzüge, die wissenschaftlichen und technologischen Ziele des spezifischen Programms und seine Prioritäten sind in Anhang II enthalten. Sie wurden gemäß den Grundsätzen und den drei Kategorien von Auswahlkriterien laut Anhang I des Fünften Rahmenprogramms festgelegt. (2) Die Regeln für die Verbreitung der Ergebnisse gelten für das spezifische Programm. (3) Die Modalitäten für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an dem spezifischen Programm sind in Artikel 4 des Fünften Rahmenprogramms festgelegt. Die direkten FTE-Aktionen des spezifischen Programms sind in den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms definiert. Die spezifischen Modalitäten für die Durchführung des Programms sind Anhang III der vorliegenden Entscheidung zu entnehmen. Artikel 4 Anhand der in Artikel 3 Absatz 1 genannten Kriterien und der in Anhang II festgelegten wissenschaftlichen und technologischen Ziele und Prioritäten a) prüft die Kommission mit entsprechender Unterstützung durch unabhängige externe Sachverständige den Stand der Durchführung des spezifischen Programms und legt dem Rat gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms erforderlichenfalls Anpassungsvorschläge vor; b) veranlaßt die Kommission die in Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehene externe Bewertung der Maßnahmen in den Bereichen des spezifischen Programms. Artikel 5 (1) Die Kommission erstellt ein Arbeitsprogramm, das folgende Einzelheiten enthält: a) die näher ausgeführten Ziele und FTE-Prioriäten des Anhangs II; b) den vorläufigen Zeitplan für die Durchführung des spezifischen Programms; (2) Das Arbeitsprogramm wird bei Bedarf aktualisiert und von der Kommission allen Interessenten in benutzerfreundlicher Form, einschließlich elektronischer Form, zur Verfügung gestellt. Artikel 6 (1) Für die Durchführung dieses spezifischen Programms durch die GFS ist die Kommission zuständig. (2) Der Verwaltungsrat der GFS (nachstehend "Verwaltungsrat" genannt) wird hierbei von der Kommission gemäß den einschlägigen Bestimmungen über die Organisation der GFS gehört. (3) Die Kommission unterrichtet den Verwaltungsrat regelmäßig über die Durchführung dieses spezifischen Programms. Artikel 7 Die Kommission kann die GFS ersuchen, unter Anwendung des Kriteriums des gegenseitigen Nutzens Projekte in Zusammenarbeit mit juristischen Personen aus Drittstaaten durchzuführen, wenn dies einen wirksamen Beitrag zur Durchführung von direkten Aktionen leistet. Artikel 8 Die Kommission unterrichtet gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Fünften Rahmenprogramms das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über die Gesamtfortschritte bei der Durchführung des Programms. Artikel 9 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 25. Januar 1999. Im Namen des Rates Der Präsident J. FISCHER (1) ABl. C 260 vom 18.8.1998, S. 105. (2) Stellungnahme vom 15. Dezember 1998 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3) ABl. C 407 vom 28.12.1998, S. 123. (4) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1. (5) ABl. L 126 vom 18.5.1994, S. 1. Beschluß zuletzt geändert durch den Beschluß Nr. 2535/97/EG (ABl. L 347 vom 18.12.1997, S. 1). (6) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 46. (7) ABl. L 107 vom 30.4.1996, S. 12. ANHANG I VORLÄUFIGE AUFTEILUNG DER FÜR NOTWENDIG ERACHTETEN MITTEL >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ANHANG II GRUNDZÜGE, WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE ZIELE UND PRIORITÄTEN A. DER AUFTRAG DER GFS Der Auftrag der GFS besteht darin, nachfrageorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Konzeption, Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung der Gemeinschaftspolitik zu leisten. Die GFS, eine Dienststelle der Europäischen Kommission, dient der Gemeinschaft als Referenzzentrum in Fragen der Wissenschaft und Technologie. Sie befindet sich in nächster Nähe zum politischen Entscheidungsprozeß und dient damit dem gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten, ist aber unabhängig von kommerziellen oder nationalen Interessen. Mit ihren speziellen Arbeiten im Bereich der Spitzenforschung, die in enger Verbindung zur Industrie und zu sonstigen Einrichtungen durchgeführt werden, steht die GFS den politischen Entscheidungsträgern zur Seite bei der Wahrnehmung der Interessen der Bürger, der Verbesserung der Wechselbeziehung zwischen Mensch und Umwelt und der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Bei der Ausführung ihres Auftrags wird sich die GFS bemühen, die in den Mitgliedstaaten durchgeführten FTE-Tätigkeiten zu koordinieren. Die Arbeit der GFS beruht auf dem engen Verbund mit öffentlichen und privaten Einrichtungen in den Mitgliedstaaten, zum Beispiel in Forschungsnetzen, durch gemeinsame Projekte oder Personalaustausch. Dies ist wichtig, weil der Auftrag der GFS die indirekten Aktionen des Fünften Rahmenprogramms ergänzt: Während die indirekten Aktionen weiterhin das wichtigste Instrumentarium der Gemeinschaft für die Entwicklung und Erprobung neuer Ideen darstellen, besteht die Aufgabe der GFS darin, bei deren Umsetzung nach den Vorgaben der Entscheidungsträger Hilfestellung zu leisten. B. ZIEL: UNTERSTÜTZUNG DES MANAGEMENTS DES WANDELS Die technologischen Fortschritte, insbesondere in den Biowissenschaften und der Informationstechnologie, ändern unsere Gewohnheiten im Alltagsleben und im Geschäftsverkehr sowie unsere Umwelt. Es handelt sich um komplexe und voneinander abhängige Veränderungen, so daß die politisch Verantwortlichen Unterstützung in ihrem Bemühen benötigen, die Technologien so einzusetzen, daß sie den Bürgern bessere Dienste bieten, die Unternehmen neue Möglichkeiten nutzen können und Maßnahmen gefördert werden, die die Bürger vor den mit diesem Wandel auch verbundenen Gefahren schützen. Die GFS muß als wissenschaftlicher "Zweig" der Kommission in der Lage sein, das Management des Wandels im Rahmen der Festlegung der Gemeinschaftspolitik wie folgt zu unterstützen: besseres Verständnis neuer Themen, wissenschaftlich-technische Unterstützung der Konzipierung und Durchführung der Politik, realistische Überwachung der Wirksamkeit von Maßnahmen. Die GFS wählt ihre Maßnahmen anhand der zwei folgenden Kriterien aus: - Relevanz für die Gemeinschaftspolitik. Da die GFS Einblick in das politische Programm hat, kann sie frühzeitig Forschungsmaßnahmen einleiten und zur Ausarbeitung der Politik in den Bereichen beitragen, wo ihre Unterstützung am meisten benötigt wird; - Subsidiarität. Dabei gibt es zwei Aspekte: Erstens muß die Forschung zu einem Gebiet gehören, in dem das Tätigwerden der Gemeinschaft zweckmäßig ist, und zweitens sollte es zweckdienlich sein, daß dies über die GFS erfolgt. Deshalb wird die GFS dann tätig, wenn ihre spezifisch gesamteuropäische Ausrichtung einen Zusatznutzen erbringt, was z. B. in grenzüberschreitenden Fragen, beim Verbraucherschutz und bei der Betrugsbekämpfung der Fall ist. C. DAS GFS-PROGRAMM Das spezifische Programm der GFS innerhalb des Fünften Rahmenprogramms spiegelt die umfassenden Veränderungen wider, die in Europa und weltweit in den letzten zehn Jahren zu verzeichnen waren. Diese haben sich auf Wachstum und Wohlstand zwar alle günstig ausgewirkt, es ist jedoch sicherzustellen, daß das Wachstum anhält, für die europäischen Unternehmen auf dem Binnenmarkt und weltweit ein fairer Wettbewerb möglich ist, es sich um ein nachhaltiges Wachstum handelt und die europäischen Bürger in einer sauberen und sicheren Umwelt leben können. Daher umfaßt das GFS-Programm drei Forschungsbereiche: I. Dienst am Bürger, II. Nachhaltigkeit, III. Europäische Wettbewerbsfähigkeit. Im Rahmen des ersten Bereichs sollen die Maßnahmen unterstützt werden, die die einzelnen Bürger schützen. Dazu gehören auch Maßnahmen, aufgrund deren der Verbraucher sicher sein kann, daß die von ihm erworbenen bzw. verzehrten Lebensmittel ordnungsgemäß bezeichnet und etikettiert sind, daß er gegen Betrug geschützt ist, daß er die Möglichkeiten der modernen Medizin voll nutzen kann, daß die ihm übermittelten Informationen zuverlässig sind und er gegen natürliche und anthropogene Gefahren geschützt ist. Gegenstand des zweiten Bereichs ist die Nachhaltigkeit, d. h. Wachstum bei gleichzeitigem Schutz der Umwelt, Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der biologischen Vielfalt, wobei sicherzustellen ist, daß die Gemeinschaft weiterhin die diesbezüglich relevanten Maßnahmen finanzieren kann und ihre entsprechenden Bemühungen nicht durch Betrug unterminiert werden. Ein bedeutendes Ziel der Gemeinschaftspolitik ist es, Umwelterwägungen in alle Politikbereiche einzubeziehen. Eine wichtige gesetzgeberische Aufgabe ist in diesem Zusammenhang, Rahmenvorschriften im Hinblick auf diese Einbeziehung zu erlassen und gleichzeitig eine globale Politik des freien Marktes beizubehalten. Die GFS wird eine nachhaltige Entwicklung durch folgende Maßnahmen unterstützen: Analyse der Umweltauswirkungen politischer Optionen, Unterstützung von Betrugsbekämpfungsmaßnahmen in der Landwirtschafts- und Fischereipolitik, Unterstützung der internationalen Bemühungen zur Vermeidung weltweiter Klimaänderungen und Untersuchung der Veränderung europäischer Ökosysteme und der Möglichkeit ihrer Erhaltung. Hauptgegenstand des dritten Bereichs ist der Beitrag zur Politik der Gemeinschaft zur Förderung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch die Unterstützung des Transfers von Wissen und Forschungsergebnissen vom Wissenschaftsmilieu zu den Nutzern in der Industrie. So wird die GFS ihre besondere Sachkompetenz dafür einsetzen, die Nutzung der neuesten Technologien durch neue Wirtschaftszweige wie Erdbeobachtung und fortgeschrittene Werkstoffe (z. B. Biomaterialien) zu erleichtern. Andere Maßnahmen werden der Unterstützung wichtiger Politikbereiche dienen, z. B. Erweiterung und Integration der Bewerberländer in einen gemeinsamen Binnenmarkt sowie Zusammenarbeit mit den vor dem Beitritt stehenden Ländern und den Mittelmeerländern; hier sind weitere Bemühungen erforderlich, um mögliche Synergien zwischen Wissenschaftsmilieu und Industrie der EU und ihrer Partnerländer optimal zu nutzen. Zwei horizontale Aspekte gelten für alle drei GFS-Forschungsbereiche. Der erste, Messungen, Normen und Prüfungen, ist einer der wichtigsten Kompetenzbereiche der GFS. Bei dem zweiten handelt es sich um eine technisch-wirtschaftliche Kompetenz, aufgrund deren die EU-Institutionen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Technologien, der Wahrscheinlichkeit bahnbrechender Erkenntnisse, den von ihnen verursachten gesellschaftlichen Problemen und ihren möglichen Auswirkung auf die Politik rechtzeitig beraten werden können. Hierzu gehört die Beobachtung der Entwicklungen in den anderen großen am Welthandel beteiligten "Blöcken" von Industrieländern, um gegebenenfalls aus Erfahrungen zu lernen. Diese beiden Aspekte liegen allen GFS-Tätigkeiten zugrunde, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird. Schließlich sollte das nachstehende Programm nicht als streng einzuhaltende Planungsvorgabe für die Arbeit der GFS in den nächsten vier Jahren angesehen werden, sondern als allgemeiner Rahmen, der die derzeitige politische Tagesordnung und ihre Prioritäten wiedergibt. Änderungen des GFS-Programms sind entsprechend den Fortschritten in Wissenschaft und Technologie und dem Wandel der politischen Tagesordnung und der Verbraucherprioritäten zu erwarten. I. DIENST AM BÜRGER Im Rahmen des ersten Forschungsbereichs konzentriert sich die GFS-Forschungstätigkeit auf den Bürger. Es sollen die Gemeinschaftsmaßnahmen unterstützt werden, die die einzelnen Bürger schützen, ihnen Informationen zur Verfügung stellen und ihrer Gesundheit bzw. ihrer Sicherheit dienen. Die Verbraucherpolitik und der Gesundheitsschutz der Verbraucher sind zentrale Themen der Gemeinschaftspolitik; die rechtliche Grundlage für den Verbraucherschutz wird durch den Amsterdamer Vertrag weiter gestärkt. Die wichtigsten Ziele sind hier: Schutz des Verbrauchers im Binnenmarkt, größere Markttransparenz, Stärkung des Vertrauens der Verbraucher, insbesondere durch eine umfassendere und effiziente Information und Aufklärung, Entwicklung eines Dialog- und Konsultationsverfahrens zwischen der Europäischen Kommission und Verbraucherorganisationen sowie Verbesserung des Dialogs zwischen diesen Organisationen und der Industrie, Sicherstellung einer angemessenen Berücksichtigung der Verbraucherinteressen bei der Festlegung der anderen Gemeinschaftspolitiken. Die GFS wird hier wissenschaftliche Unterstützung leisten. Die Informationstechnologie ist neben der Biotechnologie der sich am schnellsten weiterentwickelnde Technologiebereich. Die Initiative der Gemeinschaft zur Informationsgesellschaft erkennt zwar an, daß die Entwicklung von den Marktkräften vorangetrieben wird, stellt jedoch sicher, daß die Vorteile dieser Technologie in den politischen Maßnahmen voll zum Tragen kommen können und der einzelne davon ausgehen kann, daß die Informationen sicher verarbeitet werden. Die Unterstützung der GFS wird in technischer Beratung im Zusammenhang mit zuverlässigen Diensten und der Erleichterung des Zugangs zu Informationen bestehen. Der dritte Schwerpunkt der GFS in diesem Zusammenhang ist der Gesundheitsschutz. Ziel ist hier die Nutzung spezifischer, in der GFS in einmaliger Form vorhandener Technologien und Kenntnisse im Bereich der Diagnose und Behandlung von Krankheiten. Neben den Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln umfassen die Gemeinschaftsmaßnahmen zum Schutz der Sicherheit der Bürger u. a. Vorschriften für die Kraftfahrzeugsicherheit, Richtlinien für die Sicherheit in der Industrie und Leitlinien für das Bauwesen. Hier wird die GFS technische Unterstützung leisten. Sie wird ferner ermitteln, inwieweit neue Technologien bei der Bewältigung grenzüberschreitender Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen) helfen können und durch geeignete Koordinierungs- und Unterstützungstätigkeiten zu den Bemühungen der EU im Bereich des nichtmilitärischen Aufspürens von Minen beitragen. I.1. Verbraucherschutz Im Zusammenhang mit der Verbrauchergesundheit haben die Organe der Gemeinschaft wissenschaftliche Ausschüsse eingesetzt, deren Arbeit auf Kompetenz, Unabhängigkeit und Transparenz beruht. Es werden ferner Inspektionen durchgeführt, um sicherzustellen, daß die Vorschriften für Lebensmittelhygiene und -sicherheit eingehalten werden, und es werden mögliche Gefährdungen der Verbrauchergesundheit beurteilt. Diese ausgeprägte Stärkung der Verbraucherpolitik entsprang dem generellen Bedürfnis, den rasch zunehmenden Möglichkeiten der fortgeschrittenen Technologien im Hinblick auf vielfältigere und kostengünstigere Produkte für den Markt angemessene Verbraucherschutzmaßnahmen gegenüberzustellen. Diese Maßnahmen erfordern ohne Zweifel eine solide wissenschaftliche Unterstützung, sowohl beim Verständnis der komplexen Sachverhalte als auch im Hinblick auf die Anwendung der neuesten Technologien zur Überprüfung von Qualität und Herkunft der Produkte. Die GFS wird die Gemeinschaftspolitik in diesem Bereich unterstützen, indem sie bei Verbraucherschutzmaßnahmen neueste Technologien anwendet und bei Auftreten neuer Gefahren diese bewertet und darauf reagiert. Diese Arbeiten umfassen: - Forschungsarbeiten zur Unterstützung der Harmonisierung und Validierung von Verfahren für die Qualitäts- und Sicherheitsanalyse von Futtermitteln - diese Unterstützung könnte sich auch auf die europäische Harmonisierung der Normen für Öko-Lebensmittel, Futtermittel, Lebensmittel (einschließlich Getränken) und Konsumgüter erstrecken -, Bereitstellung von Referenzen für die Bestimmung der Echtheit und des Ursprungs von Lebensmitteln (einschließlich Getränken), die Festlegung von Inspektionspraktiken und die Risikobewertung, Verfahren und Referenzen für die Lebensmitteletikettierung und Entwicklung von Betrugsbekämpfungsverfahren; - Unterstützung der Durchführung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der Biotechnologie, einschließlich Verfahren für den Nachweis und die Überwachung genetisch veränderter Organismen und Studien zur Risikobewertung; - toxikologische Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen verschiedener Lebensmittelkontaminanten, toxischer Chemikalien (z. B. Chemikalien mit endokriner Wirkung) und pathogener Mikroorganismen, Entwicklung von Modellen und Verfahren für die Risikobewertung; - Validierung sicherer Alternativen zu In-vivo-Versuchen, die derzeit zur Bestimmung der toxikologischen Gefahren von Chemikalien, Pharmazeutika und Konsumgütern eingesetzt werden. I.2. Anwendungen in Medizin und Gesundheitswesen Mehrere von der GFS entwickelte Technologien in den Bereichen Kerntechnik, Metrologie, Informatik und Werkstoffwissenschaften sind potentiell in Medizin und Gesundheitswesen anwendbar und für eine Weiterentwicklung hinreichend ausgereift. Diese Arbeiten werden sich auf die GFS-Anlagen und die einmalige Kompetenz der GFS stützen; sie werden weiterhin in Zusammenarbeit mit den medizinischen und pharmazeutischen Kreisen ausgeführt. Hierzu gehören - die aktive Beteiligung, einschließlich Validierung und Normung, an der Entwicklung von kerntechnischen Krebstherapien, Anwendungen von Bor-Neutronen-Einfangtherapien und Alpha-Immuntherapien, Unterstützung der medizinischen Bildgebung; - pränormative Forschung und Validierung von Prüfverfahren für biokompatible Werkstoffe und biomechanische Komponenten, Bewertung bestimmter medizinischer Geräte im Hinblick auf die Harmonisierung von Normen, Entwicklung, Herstellung und Zertifizierung von Referenzmaterialien für die klinische Diagnose und die Validierung von Prüfgeräten; - Unterstützung von Telematiksystemen für den sicheren Austausch von Informationen über Arzneimittelvorschriften in der EG. I.3. Nutzung der Vorteile der Informationsgesellschaft Die Kompetenz der GFS im Bereich der Informationstechnologie soll im Bereich der Zuverlässigkeit (als einem Aspekt der EG-Initiative zur Informationsgesellschaft sowie zur Verstärkung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen) eingesetzt werden; die Arbeiten umfassen u. a.: - Unterstützung der Initiative zur Zuverlässigkeit, einschließlich definierter Tests und Instrumente für die Zuverlässigkeit, Forschungsarbeiten zu Dauerhaftigkeit, Zuverlässigkeitseinstufung von Diensten und Bewertungsverfahren für eingebettete Systeme; Anwendung und Demonstration neuer Netztechnologien, Systeme zur Unterstützung der Entscheidungsfindung sowie von Systemen für medizinische Daten; Nutzung der Forschungsergebnisse für statistische Anwendungen und Anwendungen für geographische Daten; - Unterstützung von Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, u. a. durch Entwicklung und Betrieb effizienter, zuverlässiger und sicherer Systeme für die Kommunikation zwischen den Behörden in den Mitgliedstaaten und der Kommission, die Entwicklung eines Frühwarnsystems sowie von Verfahren für Analyse und Eindämmung der Informationsflut aus unterschiedlichen Quellen. I.4. Sicherheit des Bürgers: natürliche und anthropogene Gefahren Die EG verfügt über eine Reihe von Instrumenten für den Schutz der Bürger vor Gefahren. Diese umfassen Normen für den Kraftfahrzeugbau und Hochdruckgeräte/-behälter, Vorschriften für die Etikettierung und Notifizierung gefährlicher Chemikalien und die Mitteilung von Unfällen. Die GFS ist aktiv an der Durchführung dieser Maßnahmen und an der Entwicklung neuer Sicherheitsmaßnahmen beteiligt. - Unterstützung der Gemeinschaftsvorschriften für industrielle Sicherheit durch die Analyse von Daten über Unfälle in der Industrie, Übermittlung von Informationen an die zuständigen Behörden und die Unternehmen und technische Beratung der Kommission; - Konzipierung, Entwicklung, Validierung und Harmonisierung von Prüfverfahren für Hochdruckgeräte/-behälter im Hinblick auf eine maximale Sicherheit am Arbeitsplatz; Unterstützung der Entwicklung und Anwendung neuer Normen; Untersuchung der Wechselwirkung zwischen Wasserstoff und Baumaterialien, Erstellung von Normen für die industrielle Sicherheit; - Überwachung, Kontrolle und Verwaltung chemischer Stoffe: Anwendung und Verbesserung der Vorschriften für die Notifizierung, Zulassung, Klassifizierung und Etikettierung neuer und existierender Chemikalien; Forschungsarbeiten zur Bewertung der Umweltrisiken; - Weiterführung und -entwicklung einer Forschungsplattform, die zur wissenschaftlich-technischen Grundlage für das nicht-militärische Aufspüren von Minen beiträgt; Erstellung eines Verzeichnisses der Minentypen und ihrer Belastungen; Entwicklung von Strategien für die Untersuchung der Minenfelder und von sicheren Verfahren für Aufspüren und Vernichtung; Erstellung von Referenzkriterien und Normen sowie Validierung von Beseitigungsverfahren und verfügbaren Geräten; - chemische Charakterisierung und Instrumente für die Ursprungsbestimmung bei illegalen Drogen; - Charakterisierung der strukturellen Sicherheit von Kraftfahrzeugen und Leitplanken; Kalibrierung von Prüfanlagen in den Mitgliedstaaten und Validierung von Simulationsverfahren zur Ergänzung herkömmlicher Aufpralltests; - Unterstützung der Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Berichtssystems für Vorfälle während des Flugs, einschließlich der Analyse menschlichen Versagens; - Unterstützung der Entwicklung und Formulierung von Baunormen (Eurocodes); Forschungsarbeiten im Hinblick auf die Sicherheit und Beständigkeit von Gebäuden und Bauten des Hoch- und Tiefbaus bei Erdbeben, bei äußeren Einwirkungen mit hoher Geschwindigkeit und bei verkehrsbedingten Vibrationen; ferner Erforschung von Anwendungen zur Erhaltung bedeutender Bauwerke des europäischen Kulturerbes und zur Beurteilung ihres Verfalls sowie von Verfahren zu ihrer Restaurierung; - Anwendungen von Erdbeobachtungsverfahren für die Bewertung von Risiken und Schäden, Überwachung im Zusammenhang mit natürlichen Gefahren wie Waldbränden, Überschwemmungen, Erdrutschen, Dürren und Küstenstürmen und Maßnahmen nach einem solchen Ereignis. II. NACHHALTIGKEIT Technologische Entwicklung, nachhaltiges Wachstum, Achtung und Schutz der Umwelt sind zentrale Themen der Gemeinschaftspolitik, die im Vertrag festgeschrieben und durch gemeinsame Maßnahmen umgesetzt werden. Der Umweltpolitik der Gemeinschaft liegt das Fünfte Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Umweltschutz (1992-2000), zugrunde; danach sollen in den 90er Jahren Fortschritte im Hinblick auf ein nachhaltiges Wachstum gemacht werden. In einem kürzlich veröffentlichten Aktionsplan werden fünf vorrangige Bereiche aufgeführt, in denen die Maßnahmen der Gemeinschaft verstärkt werden müssen. Hierbei handelt es sich erstens um eine stärkere Einbeziehung von Umweltaspekten in andere Politikbereiche (Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Industrie, Tourismus), zweitens die Nutzung eines breiteren Spektrums von Instrumenten, insbesondere von marktgestützten, aber auch strukturpolitischen Instrumenten, zur Umsetzung der Gemeinschaftspolitik, drittens eine bessere Anwendung und Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften, viertens die Aufklärung der Öffentlichkeit und schließlich um ein verstärktes Auftreten der Union auf internationaler Ebene (verstärkte Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Ländern und den Partnerländern des Mittelmeerraums, größere Rolle der EU bei Umweltmaßnahmen auf internationaler Ebene, Handels- und Umweltfragen). Die wissenschaftlich-technischen Dienste der GFS werden die notwendigen Kenntnisse zur Verfügung stellen, um zum Verständnis dieser Fragen und zur Umsetzung aller fünf Punkte des Aktionsplans beizutragen. Das breite Spektrum der behandelten Disziplinen wird in folgenden Bereichen nützlich sein: Festlegung gesicherter und realistischer Grenzwerte für Schadstoffe, Herstellung allgemein anerkannter Referenzmaterialien und -messungen zur Überwachung der Einhaltung dieser Werte, Ermittlung der Auswirkungen vorgeschlagener Rechtsvorschriften, Ermittlung der besten verfügbaren Technologien, Bewertung der verfügbaren Kenntnisse für die Verbesserung von Industrieverfahren und die Verringerung der Umweltverschmutzung, Verständnis der Prozesse im Zusammenhang mit der globalen Klimaänderung und von deren Auswirkungen, Ermittlung neuer Technologien, die sich auf die Nachhaltigkeit auswirken könnten. Besondere Bemühungen werden den Bereichen Energie und Verkehr gelten. Mit den Forschungsarbeiten im Hinblick auf Nachhaltigkeit wird die GFS die Kommission, das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die einschlägigen EU-Agenturen unterstützen; folgende Fragen sollen gezielt behandelt werden: II.1. Einbeziehung des Umweltschutzes in die anderen Politikbereiche der Gemeinschaft Die Kommission ist gemäß dem Vertrag verpflichtet, die Folgen jedes Vorschlags zu prüfen, der Auswirkungen auf die Umwelt hat, und Nachhaltigkeit in allen sektorspezifischen Politikbereichen (Landwirtschaft, Energie, Verkehr, regionale Entwicklung) anzustreben. Die GFS wird hier Unterstützung leisten durch: - sozioökonomische und technisch-ökonomische Studien im Hinblick auf eine stärkere Einbeziehung des Umweltschutzes in die sektorspezifische Gemeinschaftspolitik, einschließlich Fallstudien und Entwicklung von Verfahren zur Analyse regulatorischer Instrumente (z. B. "Ökobilanzen"); - Forschungsarbeiten über Landnutzung und Landnutzungsdynamik sowie die Tendenzen der regionalen und städtischen Entwicklung; Forschung im Bereich Landwirtschaft und Umwelt unter überwiegendem Einsatz der Erdbeobachtung; Bewirtschaftung der Küstengebiete, Entwicklung und Harmonisierung von Indikatoren für die Verschlechterung des Zustands der Umwelt. II.2. Umweltverschmutzung Gemäß den Gemeinschaftsvorschriften müssen bei Neuentwicklungen der Industrie die besten verfügbaren Technologien eingesetzt werden, um die Umweltverschmutzung "integriert", d. h. unter Berücksichtigung von Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung, zu verringern. Voraussetzung hierfür und für alle anderen Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltverschmutzung sind Systeme für den Nachweis von Schadstoffen und die gemeinschaftsweite Harmonisierung der Messungen. Gegenstand der Arbeiten der GFS wird daher sein: - Unterstützung von Umweltvorschriften für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung) in der Industrie; Entwicklung eines Referenzrahmens für den Einsatz der besten verfügbaren Verfahren in mehreren Industriebranchen; Bewertung der Auswirkungen der Rechtsvorschriften auf Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung; - Unterstützung der Harmonisierung der Verfahren zur Überwachung der Umweltverschmutzung auf internationaler Ebene; Entwicklung und Herstellung von Referenzmaterialien und -messungen in unterschiedlichen Medien (Boden, Wasser, Luft, Biota usw.) zur Eindämmung der Umweltverschmutzung; - Forschungsarbeiten zur Unterstützung der Harmonisierung und Validierung von Referenzverfahren zur Analyse der Wasserqualität, deren Überwachung, zur Wasserbehandlung und -bewirtschaftung; Bewertung der toxikologischen Gefährdung durch Wasserschadstoffe; Eingreifen in Notfällen; Verfahren und Kriterien für die Kontrolle der Wasserqualität; Studien zu Praktiken der Wasserbewirtschaftung und ihren Auswirkungen in geographischen Gebieten, die durch das Gemeinschaftsrecht geschützt sind, sowie in Gebieten, die anfällig sind für Überschwemmungen und Dürre; - Entwicklung von Verfahren für die Lokalisierung von Bodenverschmutzung aufgrund industrieller Tätigkeiten und zur Überwachung des Auftretens von Meeresverschmutzung (Algenblüte, Öleinleitung), einschließlich der Ermittlung der Schiffe, die die Verschmutzung verursachen; - Forschungsarbeiten zur Unterstützung der Harmonisierung und Validierung von Verfahren zur Kontrolle der Luftqualität sowie im Hinblick auf Kriterien für die Luftqualität in städtischen und stadtnahen Gebieten; Auswirkungen des Einsatzes alternativer Brennstoffe auf die Luftqualität und die Partikelemissionen; Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt; Programme für die Überwachung der Umwelt in ausgewählten Regionen (z. B. Alpenschutzkonvention). II.3. Globale Klimaänderungen Durch die Unterzeichnung des Protokolls von Kyoto haben die Industrienationen sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen zu verringern. Die EU, die im Namen der Mitgliedstaaten verhandelte, hat zugesagt, die Emissionen auf einen Wert zu verringern, der um 8 % unter dem des Jahres 1990 liegt. Die EU benötigt intensive technische Unterstützung, um ihre Glaubwürdigkeit als Partei der Klimakonvention aufrechtzuerhalten, ihre Stellung auf internationaler Ebene zu stärken, mögliche Zukunftsszenarien für Europa (einschließlich der Auswirkungen auf die bewirtschafteten und nicht bewirtschafteten natürlichen Ressourcen, die Gesundheit der Bürger und die biologische Vielfalt) zu verstehen, Risiken und Unsicherheiten aufzuzeigen und eine geeignete Politik festzulegen. Die GFS wird die Gemeinschaftspolitik unterstützen durch: - die Untersuchung der Ströme von Treibhausgasen und Aerosolen; Forschungsarbeiten über die Prozesse, die zu solchen Emissionen führen; Bewertung der Folgen des Protokolls von Kyoto für die Höhe der Emissionen, die Luftqualität, die Klimaänderung und die europäische Wirtschaft; Unterstützung der europäischen politischen Initiativen; - Nutzung der Erdbeobachtung zur Kartierung, Überwachung und Bestandsaufnahme der weltweit wichtigsten marinen und terrestrischen Ressourcen. Globale Informationssysteme und Modelle sollen Analyse und Verständnis beobachteter Tendenzen erleichtern. Europäische Forschungsnetze sollen Zugang zu globalen Datensammlungen erhalten. II.4. Energie und Verkehr Der Energieendverbrauch in Europa entfällt zu fast gleichen Teilen auf die Industrie (29 %), den Verkehr (32 %) sowie die Haushalte und den Dienstleistungssektor (39 %). Der größte Teil der Energie stammt aus fossilen Brennstoffen, wobei Erdölerzeugnisse im Verkehrssektor vorherrschen und fast zwei Drittel der verbrauchten Kohle der Stromerzeugung dienen. Europa kann nur dann die internationalen Vereinbarungen einhalten und ein nachhaltiges Wachstum erreichen, wenn wirksame Maßnahmen zur Emissionsverringerung getroffen und fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien ersetzt werden. In dem Grünbuch über erneuerbare Energien aus dem Jahr 1996 wird festgestellt, daß der EG-Vertrag eine breite Grundlage für die Förderung erneuerbarer Energiequellen bietet, und vorgeschlagen, daß die Gemeinschaft ihre diesbezügliche Politik verstärkt, um bis zum Jahr 2010 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoinlandsverbrauch von 12 % zu erreichen. Die GFS wird die Gemeinschaftspolitik durch folgendes unterstützen: - Einbeziehung der erneuerbaren Energien in die Energieversorgungssysteme und diesbezügliche sozioökonomische Studien; Entwicklung neuer Prüfverfahren und Vorschläge für Normen für photovoltaische und Sonnenwärme-Systeme, die neue Generation der Energiespeichersysteme, Brennstoffzellen sowie Isolationsmaterialien und -vorrichtungen und mehrere energieeffiziente Materialien und Vorrichtungen; Untersuchung von Wasserstoff als Brennstoff unter besonderer Berücksichtigung von Sicherheitsfragen und technisch-wirtschaftlichen Aspekten; - Beitrag zur Entwicklung und Harmonisierung von Prüfverfahren, Inspektionsverfahren, Normen und Standards für Werkstoffe und Bauteile, die in Hochleistungsstromerzeugungssystemen und Hochtemperatursystemen verwendet werden. Besonders berücksichtigt werden die Verbesserung der Sicherheit und die Verlängerung der Betriebsdauer sowie die Emissionsverringerung; - Forschungsarbeiten zur Interaktion von Neutronen und Werkstoffen; Bereitstellung von Neutronen-Referenzdaten für die Energiegewinnung im Rahmen internationaler Übereinkommen; diesbezügliche technisch-wirtschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen auf hohem Niveau zur Unterstützung der Industrie, wobei Partner aus den neu beigetretenen und aus den vor dem Beitritt stehenden Ländern besonders berücksichtigt werden sollen; - Entwicklung und Validierung neuer Technologien zur Überwachung und Verringerung der Emissionen von Transportsystemen zu Lande, zu Wasser und in der Luft; Analyse von Daten zu verschiedenen Emissionsverringerungstechnologien und Einrichtung eines Referenzlabors zur Koordinierung von Ringversuchen und Netzen; Kosten/Nutzen-Studien und technisch-wirtschaftliche Modelle; Entwicklung einer Datenbank zu technischen Normen; - geeignete Studien über die Entwicklung der Nachfrage im Bereich der städtischen und regionalen Verkehrssysteme zur Unterstützung der gemeinschaftlichen Verkehrspolitik. II.5. Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei Im Rahmen der Gemeinschaftspolitik wird eine größere Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft auf den Weltmärkten angestrebt; außerdem soll einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung, verbraucherfreundlichen Produkten und umweltfreundlicheren Praktiken eine neue Vorrangstellung eingeräumt werden. Die Gemeinschaft sollte sich auf die Osterweiterung einstellen, die eine Zunahme der landwirtschaftlich genutzten Flächen um 50 % und eine Verdoppelung der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft mit sich bringen wird. Die Betrugsbekämpfung ist wichtig aufgrund des Haushaltsvolumens, um das es geht, aus gesundheitlichen Gründen im Fall der Landwirtschaft und aus Gründen der Nachhaltigkeit bei der Fischerei. Die GFS wird die Landwirtschaftspolitik weiterhin durch folgendes aktiv unterstützen: - technisch-wirtschaftliche Zukunftsstudien und Szenarien im Hinblick auf ein besseres Verständnis langfristiger Tendenzen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die die Nahrungskette und die regionale Entwicklung betreffen. Der Schwerpunkt wird auf dem Beitrag von Wissenschaft und Technologie zu diesen grundlegenden Politikbereichen der Gemeinschaft liegen, wobei der umfassende politische Kontext ebenfalls berücksichtigt wird (z. B. Erweiterung, Politik für den Mittelmeerraum); - Studien zur Entwicklung der ländlichen Umwelt; Überwachung der Veränderungen in ländlichen und Küstengebieten mit Erdbeobachtungsverfahren (Umweltauswirkungen, Entwicklung und Bewirtschaftung der Wälder, Tendenzen in Landwirtschaft und Aquakultur, Tourismus); Bewirtschaftung der Küstengebiete; - Entwicklung und Bewertung von Verfahren zur Überwachung reglementierter Tätigkeiten im Fischereisektor; - Entwicklung agrarmeteorologischer Modelle für die Vorhersage von Ernteerträgen (insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung der EU); Überwachung der Erträge zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit den Prioritäten der gemeinsamen Agrarpolitik und den Betrugsbekämpfungsmaßnahmen; Harmonisierung und qualitative Kontrolle der Arbeit der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Erklärungen der Landwirte; Neuausrichtung des Informationssystems für die Landwirtschaft auf die vorrangigen landwirtschaftlichen Sektoren; Entwicklung fortgeschrittener statistischer Verfahren und Probenahmestrategien zur Überwachung der Subventionen zum entscheidenden Zeitpunkt der Abrechnung; - Konzipierung und Betrieb einer Datenbank zur Registrierung und Überwachung von Tiertransporten in der Gemeinschaft; technische Unterstützung der Einführung eines zuverlässigen Identifizierungs- und Kennzeichnungssystems für den gesamten Viehbestand der Gemeinschaft, einschließlich einer globalen Qualitätskontrolle und der Zertifizierung elektronischer Systeme; - Entwicklung und Herstellung zertifizierter Referenzmaterialien und Entwicklung von Referenzverfahren zur Sicherstellung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Nährstoffe, Spurenkontaminanten in Grunderzeugnissen usw.). III. EUROPÄISCHE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT Der wichtigste Beitrag der Gemeinschaft zur wirtschaftlichen Entwicklung, zu Wachstum und Arbeitsplatzbeschaffung besteht in der Förderung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und eines effizienten Binnenmarkts für alle Produkte und Dienstleistungen. Die Gemeinschaft schließt ferner Handelsabkommen mit Drittländern ab, die für Erzeugnisse aus der Gemeinschaft einen fairen Zugang zu anderen Märkten sicherstellen und in den Entwicklungsländern das Wirtschaftswachstum fördern. Die Förderung des Wirtschaftswachstums ist auch das Ziel der finanziellen Strukturförderung, u. a. durch Programme wie PHARE und TACIS, die den benachteiligten Ländern und Regionen bei der Vorbereitung auf eine umfassendere Integration in den Binnenmarkt und den Weltmarkt helfen kann. Ein fairer Handel ist abhängig von international vereinbarten Normen; die GFS wird sich weiterhin an der Förderung und Entwicklung europäischer und internationaler Normen, Verhaltenskodizes und Referenzinstrumente auf solider Grundlage beteiligen. Die Unterstützung der Strukturpolitik umfaßt u. a. den Transfer von in der GFS entwickelten Technologien zur Industrie, Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit neu entstehender Industriezweige wie des Erdbeobachtungssektors (wo die GFS über besondere Kenntnisse verfügt) auf dem Weltmarkt und die Schaffung einer Wissenschaftsinfrastruktur in den Partnerländern des Mittelmeerraums. Dies wird unterstützt durch grundlegendere Studien über den Technologietransfer zur Industrie und über die Auswirkungen einer sich verändernden Industriestruktur auf die Beschäftigung. III.1. Beschäftigung, Technologien und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Fragen im Zusammenhang mit Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit werden in den nächsten Jahren weiterhin die politische Debatte bestimmen. Die GFS wird zu diesen Themen durch folgendes beitragen: - Untersuchung der Wechselbeziehungen zwischen Technologien, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit; Ermittlung bester Praktiken zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung; Analyse des Einflusses gesellschaftlicher Faktoren (Alter, Geschlecht usw.), struktureller Veränderungen in Bereichen wie Industrie, Dienstleistungssektor und Behörden, technologischer Veränderungen und der Gemeinschaftspolitik (Euro, Erweiterung, Liberalisierung usw.) auf die künftige Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung in Europa); - Analyse der Faktoren, die die Entwicklung der benachteiligten Regionen Europas behindern, im Hinblick auf die Beseitigung von Engpässen und die Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung; prospektive Analyse der gemeinschaftlichen Forschungsprioritäten sowie der Rolle von Wissenschaft und Technologie für die regionale Entwicklung. III.2. Unterstützung des internationalen Handels durch Maßnahmen im Bereich der Normung Die Unternehmen benötigen vorhersehbare und zuverlässige Marktzugangsbedingungen, bevor sie die beträchtlichen Investitionen tätigen, die für eine Marktdurchdringung erforderlich sind. Ferner benötigen alle Marktakteure zuverlässige, überprüfbare und international anerkannte Messungen als Referenzen, damit die Marktvorschriften transparent sind sowie unfaire Wettbewerbsbedingungen und unnötige Streitigkeiten vermieden werden. Im Hinblick auf diese Ziele führt die GFS folgende Arbeiten durch: - die Charakterisierung von Referenzmaterialien, die vom Referenzbüro der Gemeinschaft (RBG) zertifiziert sind, sowie ihre Herstellung, Aufbewahrung, Stabilitätsprüfung und Verbreitung auf internationaler Ebene sind die Grundlage zahlreicher Tätigkeiten der GFS zur Unterstützung der verschiedenen Politikbereiche (Umwelt, Verbraucherschutz, Gesundheit, industrielle Wettbewerbsfähigkeit usw.); Herstellung zertifizierter Referenzmaterialien für die Industrie, insbesondere, wenn dringende Maßnahmen erforderlich sind oder Lagerbestände erneuert werden müssen; - Entwicklung und Durchführung primärer Isotopenmessungen; Herstellung von Isotopen-Referenzmaterialien und Einrichtung eines virtuellen Instituts für primäre Isotopenmessungen gemeinsam mit den nationalen Instituten für Messungen, um die Vergleichbarkeit chemischer Messungen über die Grenzen hinweg zu erreichen, Zulassungsstellen und Qualitätssicherungssysteme zu unterstützen und feststellen zu können, ob chemische Messungen gemeinsamen Referenzen entsprechen; Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einrichtung eigener metrologischer Systeme; - Entwicklung und Validierung analytischer Referenzverfahren für die Elemente und ihre chemischen Erscheinungsformen, Radionuklide und organische Bestandteile; Forschungsarbeiten zur Radionuklidmetrologie im Hinblick auf die Erstellung von Primärnormen, die Gerätekalibrierung und die Bestimmung von Spurenelementen; - pränormative Forschung und Unterstützung der Entwicklung von Normen für Messungen und Prüfungen bei Werkstoffen in neuen Technologien wie beispielsweise den Nanotechnologien. III.3. Innovation und Technologietransfer Es ist allgemein anerkannt, daß die Innovation eine treibende Kraft für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum ist. Die GFS wird Anstrengungen zur Erforschung der Prozesse unterstützen, die den Wissenstransfer von der Forschung zum privaten Sektor bestimmen, und Maßnahmen ergreifen, durch die der Nutzen ihrer eigenen Technologien für die Industrie maximiert wird. Die Arbeiten umfassen u. a. folgendes: - Studien im Zusammenhang mit dem europäischen Innovationssystem, die die Nutzung des wissenschaftlich-technischen Potentials in Europa verbessern sollen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Ermittlung bester Verfahren und Praktiken für die Schaffung, den Transfer und die Vermarktung von Wissen, der Unternehmensorganisation, dem Bildungs- und Ausbildungsbedarf und den besonderen Bedürfnissen der KMU sowie der Entwicklung der Schnittstelle zwischen den GFS-Netzen und den Netzen der Unternehmenspolitik; - Unterstützung des Aufbaus eines wettbewerbsfähigen und nachhaltig funktionierenden, mehrwertschaffenden Erdbeobachtungssektors in Europa durch die Ermittlung neuer Nutzer, die Entwicklung neuer Produkte und Dienste sowie die Entwicklung von Instrumenten für die Abnehmer von Erdbeobachtungsdaten und -diensten; - Nutzung der Ergebnisse der GFS; Untersuchung der Verbaucherbedürfnisse; Auswahl von Projekten zum Innovations- und Technologietransfer für die von der GFS entwickelten Technologien; Demonstrationen für Nutzer und potentielle Investoren. Der Zusammenarbeit mit KMU aus dem Bereich der Spitzentechnologie wird Vorrang eingeräumt. III.4. Erweiterung, vor dem Beitritt stehende Länder und internationale Zusammenarbeit Der im Zuge der Globalisierung der Märkte zunehmende Technologiefluß, die derzeitigen außenpolitischen Ziele der Gemeinschaft und der wirksame Schutz ihrer finanziellen Interessen erfordern einen verstärkten Dialog und intensivere Zusammenarbeit in wissenschaftlich-technologischen Fragen mit künftigen Partnerländern. Die GFS wird den Prozeß der Erweiterung dadurch unterstützen, daß sie ihr Wissen den Wissenschaftlern der künftigen Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt, diese einlädt und sie zur Nutzung ihrer Anlagen und zur Beteiligung an ihren Netzen auffordert. Dies wird u. a. durch folgendes geschehen: - Förderung der Beteiligung der einschlägigen Organisationen in Ländern, die sich um die Aufnahme in die EU beworben haben, und in anderen Drittländern an internationalen Programmen zur Bewertung von Messungen; Ausdehnung der Netze für fortgeschrittene Werkstoffe und Normen auf Unternehmen und Forschungseinrichtungen in diesen Ländern; - Ausbau der Zusammenarbeit mit den Partnerländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums im Hinblick auf den Austausch bester Praktiken und wissenschaftlicher Kenntnisse sowie die Bereitstellung eines technisch-wirtschaftlichen Beitrags zur Erreichung der Ziele des Barcelona-Prozesses; - Entwicklung einer multidisziplinären Datenbank harmonisierter und einheitlicher geographischer Daten für die erweiterte Europäische Union. Die GFS übernimmt die erforderliche technische Koordinierung und fördert die Entwicklung von Normen für Software und Verfahren, mit denen eine vollständige Interoperabilität geographischer Informationssysteme angestrebt wird. ANHANG III SPEZIFISCHE MODALITÄTEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS 1. Die Kommission führt die direkte Aktion nach Anhörung des Verwaltungsrats der GFS auf der Grundlage der in Anhang II beschriebenen wissenschaftlichen Ziele und Inhalte durch. Die Arbeiten im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten werden in den entsprechenden Instituten der GFS durchgeführt. 2. Bei ihren Tätigkeiten beteiligt sich die GFS an Netzen von öffentlichen und privaten Labors in den Mitgliedstaaten bzw. an europäischen Forschungskonsortien oder organisiert solche Netze bzw. Konsortien, sofern dies angemessen und durchführbar ist. Besondere Beachtung findet dabei die Zusammenarbeit mit der Industrie, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen. Ferner können Forschungseinrichtungen in Drittstaaten an Projekten der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit teilnehmen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Zusammenarbeit mit Forschungslabors und -instituten in den mittel- und osteuropäischen Ländern und der früheren Sowjetunion gewidmet. Die bei der Durchführung der Projekte gewonnenen Erkenntnisse werden (unter Berücksichtigung eventueller Vertraulichkeitsauflagen) durch die GFS selbst verbreitet. 3. Die Begleitmaßnahmen umfassen - die Organisation des Aufenthalts von Stipendiaten, Gastwissenschaftlern und abgeordneten Experten in den Instituten der GFS; - die Organisation der Abordnung wissenschaftlicher Mitarbeiter der GFS in nationale Labors, Industrielabors oder Hochschulen; - Fachausbildung zur Förderung der Ausarbeitung oder Durchführung der Politiken der EU und Fachausbildung mit Betonung der Multidisziplinarität; - einen systematischen Informationsaustausch, unter anderem durch die Veranstaltung von wissenschaftlichen Seminaren, Workshops und Kolloquien sowie durch wissenschaftliche Veröffentlichungen; - die unabhängige wissenschaftliche und strategische Bewertung der Ausführung von Projekten und Programmen.