31998D0021

98/21/EG: Entscheidung des Rates vom 19. Dezember 1997 zur Änderung der Entscheidung 83/653/EWG über die Aufteilung der Heringsfangmöglichkeiten in der Nordsee ab 1. Januar 1984

Amtsblatt Nr. L 008 vom 14/01/1998 S. 0018 - 0019


ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 19. Dezember 1997 zur Änderung der Entscheidung 83/653/EWG über die Aufteilung der Heringsfangmöglichkeiten in der Nordsee ab 1. Januar 1984 (98/21/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3760/92 des Rates vom 20. Dezember 1992 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Fischerei und die Aquakultur (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 4 Ziffer ii),

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Entscheidung 83/653/EWG (2) wurden die Heringsfangmöglichkeiten in der Nordsee auf der Grundlage des Anteils der TAC (zulässige Gesamtfangmenge) aufgeteilt, welcher der Gemeinschaft vor dem Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands zur Verfügung stand.

In der Beitrittsakte von 1994 wird die Schweden zugeteilte Fangmenge für Nordseehering als Prozentsatz des Anteils der TAC für diesen Bestand ausgedrückt, welcher der erweiterten Gemeinschaft zur Verfügung steht.

Die Entscheidung 83/653/EWG sollte dahin gehend geändert werden, daß sie sich auf die erweiterte Gemeinschaft bezieht und Schweden bei der Aufteilung berücksichtigt -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 83/653/EWG erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Entscheidung.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 1997.

Im Namen des Rates

Der Präsident

F. BODEN

(1) ABl. L 389 vom 31. 12. 1992, S. 1. Verordnung geändert durch die Beitrittsakte von 1994.

(2) ABl. L 371 vom 31. 12. 1983, S. 39.

ANHANG

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