31997Q0419(03)R(01)

BERICHTIGUNG FÜR : - Änderungen der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften

Amtsblatt Nr. L 351 vom 23/12/1997 S. 0072


Berichtigung der Änderungen der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 103 vom 19. April 1997)

Seite 7, Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe b):

anstatt: "Auf Antrag einer Partei kann nach Anhörung der Gegenpartei und des Generalanwalts abweichend von den Bestimmungen unter a) eine andere der in § 1 genannten Sprachen ganz oder teilweise als Verfahrenssprache zugelassen werden."

muß es heißen: "Auf Antrag einer Partei kann nach Anhörung der Gegenpartei und des Generalanwalts abweichend von den Bestimmungen unter a) eine andere der in § 1 genannten Sprachen ganz oder teilweise als Verfahrenssprache zugelassen werden; der Antrag kann nicht von einem Organ gestellt werden."