95/205/GASP: Beschluß des Rates vom 1. Juni 1995 zur Ergänzung des Beschlusses 94/276/GASP über eine vom Rat nach Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommene gemeinsame Aktion zur Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten
Amtsblatt Nr. L 130 vom 14/06/1995 S. 0001 - 0001
BESCHLUSS DES RATES vom 1. Juni 1995 zur Ergänzung des Beschlusses 94/276/GASP über eine vom Rat nach Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommene gemeinsame Aktion zur Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten (95/205/GASP) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel J.11 Absatz 2, gestützt auf die vom Rat nach Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union am 19. April 1994 angenommene gemeinsame Aktion zur Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten (1) - BESCHLIESST: Artikel 1 (1) Die Europäische Union wird eine Unterstützung in Höhe von maximal 10 Millionen ECU zur Vorbereitung und Beobachtung der in Artikel III der Grundsatzerklärung vom 13. September 1993 vorgesehenen palästinensischen Wahlen leisten. Dieser Betrag geht zu Lasten des allgemeinen Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften. (2) Sobald die Umstände es erlauben, muß vorher über diesen Betrag sowie über die praktischen Modalitäten der Unterstützung der Europäischen Union bei der Vorbereitung und Beobachtung dieser Wahlen ein gesonderter Beschluß des Rates gemäß Artikel 5 der gemeinsamen Aktion vom 19. April 1994 gefaßt werden. (3) Es werden die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, damit der Beschluß nach Absatz 2 gegebenenfalls nach seiner Annahme unverzüglich durchgeführt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluß wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Luxemburg am 1. Juni 1995. Im Namen des Rates Der Präsident J. GODFRAIN (1) ABl. Nr. L 119 vom 7. 5. 1994, S. 1.