93/591/EG: Beschluß des Rates vom 8. November 1993 über seine Bezeichnung im Anschluß an das Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union
Amtsblatt Nr. L 281 vom 16/11/1993 S. 0018 - 0018
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0034
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0034
BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 1993 über seine Bezeichnung im Anschluß an das Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union (93/591) Der Rat wird nunmehr "Rat der Europäischen Union" genannt und als solcher insbesondere in den von ihm erlassenen Rechtsakten, einschließlich derjenigen im Rahmen der Titel V und VI des Vertrags über die Europäische Union, bezeichnet; desgleichen werden die politischen Erklärungen, die der Rat im Rahmen der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik annimmt, im Namen der "Europäischen Union" abgegeben. Geschehen zu Brüssel am 8. November 1993. Im Namen des Rates Der Präsident W. CLÄS